Das Zitat von der amerikanischen Schriftstellerin Rebecca Solnit, das ich diesem Text vorangestellt habe, formuliert eine Frage, die das Herzstück dieser Arbeit betrifft. Es ist die Frage danach, welchen Raum ein Mensch einnimmt und was es heißt, diesen Raum einzunehmen. Davon, ob man einen bestimmten Raum einnimmt und für sich selbst beansprucht, hängt ab, inwieweit man sich als Mensch in seiner Persönlichkeit entfalten, eigene Entscheidungen treffen, sein Leben nach den eigenen Maßstäben gestalten kann. Einen Raum zu haben, in dem man sich entfalten kann, in dem man sich in einer bestimmten Weise sicher fühlen kann, ist eine notwendige Voraussetzung, um die Person sein zu können, die man ist. Viele Menschen kämpfen um diese Voraussetzung, wenn sie sich gegen Unterdrückung, Diskriminierung, Stigmatisierung und damit verbundene Benachteiligungen wehren. Der Raum, um den es hier geht, ist als etwas sehr Basales zu verstehen, das Menschen benötigen, um in Würde leben zu können.
Wenn ich sage, dass es sich dabei um eine Voraussetzung handelt, die Person sein zu können, die man ist, will man vielleicht einwenden, dass eine Person immer die ist, die sie ist, weil sie es gar nicht verhindern kann, sie selbst zu sein. Doch so einfach ist es nicht. Menschen können sich selbst vollkommen fremd sein, weil sie ihr ganzes Leben nach Maßstäben ausgerichtet haben, die nicht die ihren sind. Sie können versuchen, mit aller Kraft andere zu sein, weil sie sich bestimmten Menschen zugehörig fühlen und von ihnen anerkannt werden wollen, weil sie sich schützen oder ein bestimmtes Bild erfüllen wollen. All dies geschieht um den Preis, die eigene Persönlichkeit zu verstecken oder zu negieren. Menschen können sich auch darüber irren, wer sie sind, und dadurch ein Leben führen, das ihnen in einer wichtigen Hinsicht nicht entspricht. Oder man nimmt den eigenen Raum nicht ein, weil man ihn nicht gegen Zumutungen von außen verteidigt, nicht dafür einsteht, was einem wichtig ist und wofür es gute Gründe gibt.
Das Gefühl, das damit einhergeht, diesen eigenen Raum zu haben und auszufüllen, ist laut Solnit das Vertrauen. „Vertrauen in dich selbst und deine Rechte. Vertrauen in deine Wahrheit, deine Reaktionen und Bedürfnisse. Vertrauen darauf, dass da, wo du stehst, dein Platz ist. Vertrauen darauf, dass du wichtig bist.“ (Solnit. 2020. 85.). Ob jemand ein solches Vertrauen hat, hängt davon ab, ob andere Menschen es der Person ermöglichen, dieses Gefühl auszubilden. Wer von anderen Menschen Leid erfährt, in seinen Rechten verletzt wird oder in seinen Bedürfnissen nicht berücksichtigt wird, hat Gründe dafür, dieses Vertrauen nicht auszubilden. Stattdessen scheint vielmehr Misstrauen angebracht, man sollte auf der Hut bleiben, weil man nicht weiß, was einem als nächstes durch andere Menschen widerfährt. Jemanden so zu behandeln, dass er die Möglichkeit hat, dieses Vertrauen auszubilden, heißt, ihm seinen Raum zuzugestehen, ihn in seiner Verletzlichkeit und seinen Bedürfnissen, seinen Rechten und seinen individuellen Vorstellungen zu achten. Umgekehrt bedeutet es, einer Person ihren Raum streitig zu machen, sie darin zu behindern, eine sehr grundlegende und wichtige Haltung auszubilden oder aufrecht zu erhalten. Diese grundlegende Haltung kennen wir alle, denn es handelt sich dabei um Selbstachtung. Selbstachtung besteht nicht allein in dem Gefühl des Vertrauens, das Solnit beschreibt, auch wenn dieses Gefühl ein unmittelbarer Ausdruck davon sein kann. Es gehören unter anderem bestimmte Überzeugungen zu einer solchen Haltung, Einstellungen zu sich selbst und anderen sowie damit verbundene Verhaltensweisen.
Oft ist es in einem ersten Schritt leichter, den Mangel von etwas zu beschreiben, bevor man in positiver Weise sagen kann, wodurch sich eine Sache auszeichnet. Auch im Falle der Selbstachtung sind bestimmte Verhaltensweisen, Überzeugungen und Gefühle Indikatoren dafür, dass eine Person zu wenig Selbstachtung hat oder sich darüber irrt, unter welchen Umständen sie sich wertschätzen sollte. Indikatoren sind beispielsweise, dass man sich unterwürfig oder servil verhält, sein Licht grundsätzlich unter den Scheffel stellt, den eigenen Werten nicht treu ist, dass man sich selbst etwas vormacht, es einfach hinnimmt, von anderen bloßgestellt zu werden, dass man sich selbst für wertlos hält oder versucht, jemand ganz anderes zu sein, als man ist. Man hat es zudem schwerer, seine Selbstachtung aufrechtzuerhalten, wenn man sich schämt oder wenn man gekränkt, gedemütigt oder herabgesetzt wird. Ein Anliegen dieser Arbeit ist es herauszufinden, wodurch Selbstachtung sich auszeichnet, wenn kein Mangel an ihr herrscht.
Einige der Verhaltensweisen, die ich als Indikatoren für einen Mangel an Selbstachtung aufgezählt habe, scheinen moralisch konnotiert zu sein. Zumindest sind sie es dann, wenn man sich gegenüber anderen Menschen so verhält. Jemandem etwas vorzumachen, nicht treu zu sein, eine Person bloßzustellen oder sie geringzuschätzen, all dies ist moralisch falsch, wenn man davon ausgeht, dass uns ein allgemeines moralisches Gebot zur gegenseitigen Achtung verpflichtet. Ist es demnach dann ebenfalls falsch, in Bezug auf sich selbst solche Verhaltensweisen zu zeigen? Einerseits könnte man geneigt sein, dem zuzustimmen, schließlich handelt es sich eindeutig um Konzepte, die moralische Implikationen haben. Außerdem liegt es deshalb nahe, weil es sich auch in Bezug auf sich selbst um einen Mangel an Achtung handelt. Wenn es also ein moralisches Gebot zur Achtung gibt, scheint es nicht abwegig, dass dieses Gebot uns auch in Bezug auf uns selbst verpflichtet. Diese Annahme passt zu dem Gedanken, der in Solnits Worten zum Ausdruck kommt. Ihr geht es um ein grundlegendes Gefühl des Vertrauens in sich selbst, die eigenen Rechte und Wichtigkeit. Sollte man aus moralischen Gründen und sofern es die Umstände zulassen dementsprechend einiges daransetzen, eine Haltung der Selbstachtung auszubilden und einzunehmen?
Obwohl es stimmt, dass im Begriff Selbstachtung derjenige der Achtung steckt und die beschriebenen Verhaltensweisen auch in Bezug auf sich selbst moralisch konnotiert sein könnten, kann man dennoch daran zweifeln, dass Selbstachtung und Achtung dieselben Begriffe sind und sich lediglich in dem Gegenstand unterscheiden, auf den sie sich beziehen. Ein Grund für diese Skepsis ist, dass reflexive Komposita häufig nicht völlig analog zu den darin enthaltenen Begriffen verwendet werden. Dieser andere Begriffsgebrauch macht eine Begründung der These erforderlich, dass Selbstachtung identisch mit Achtung ist und sich lediglich auf einen anderen Gegenstand, nämlich die Person selbst richtet.
Es gibt zudem noch einen zweiten Grund, der Zweifel an einer solchen Gleichsetzung nährt. Dieser lässt sich gut mit Hilfe des Bildes vom eigenen Raum veranschaulichen. So, wie ich Solnits Zitat hier interpretiert habe, handelt es sich dabei um einen geschützten Bereich, in dem man ganz für sich allein agieren und entscheiden darf, insoweit es andere Menschen nicht betrifft. In Bezug auf andere Menschen liegt es nahe, ein moralisches Gebot der Achtung anzunehmen, weil sie unseren Handlungen mehr oder weniger ausgeliefert sind und zu ihrem Schutz deshalb bestimmte Einschränkungen unseres Handelns moralisch erforderlich sind. Doch wir selbst sind uns nicht in dieser Weise ausgeliefert. Insoweit also nur wir selbst von unseren Entscheidungen und Handlungen betroffen sind, erscheinen die Handlungseinschränkungen verfehlt. Eine Gegnerin von Pflichten gegen sich selbst könnte deshalb berechtigterweise sagen, dass ihr eine Begründung für eine Pflicht zur Selbstachtung fehlt. Sie könnte es sogar ganz im Gegenteil als bedrohlich für die Selbstachtung betrachten, wenn der eigene Raum einer Person zu ihrem vermeintlichen Wohl durch solche Pflichten eingeschränkt würde.
Die moralische Pflicht, andere Menschen zu achten, besteht aus unterschiedlichen Gründen. Missachtet zu werden, kann damit verbunden sein, Leid, Unrecht oder einen Mangel an Wertschätzung zu erfahren, und es gibt gute Gründe, warum wir anderen Menschen solche Erfahrungen ersparen sollten. Ein Mangel an Achtung seitens anderer kann außerdem dazu führen, dass eine Person sich selbst ebenfalls nicht hinreichend achtet. Sie glaubt beispielsweise, nicht berücksichtigenswert zu sein, hält sich nicht für gleichberechtigt gegenüber anderen Menschen oder sieht keine Gründe dafür, sich als die Person wertzuschätzen, die sie ist. Einer Haltung in Bezug auf sich selbst, die mit solchen Überzeugungen verbunden ist, fehlt das Gefühl des Vertrauens in den Raum, der einem zusteht, und in die eigene Wichtigkeit. Dieser Haltung fehlt es zugleich auch an Kraft, sich selbst zu behaupten, um Kränkungen, Demütigungen oder der Beschämung durch andere etwas entgegensetzen zu können. Vielleicht neigt man dann dazu, sich unterwürfig zu verhalten oder unwillkürlich anzupassen, weil es einem nicht von Wert erscheint, Aufhebens um die eigenen Belange zu machen. Je nachdem, ob man sich selbst achtet oder nicht, handelt es sich um zwei grundverschiedene Weisen, in der Welt zu stehen. Dieser elementare Unterschied sowie das Leiden an einer zu geringen oder falsch verstandenen Selbstachtung sind dann vielleicht doch gute Gründe für ein moralisches Achtungsgebot.
Einerseits ist Selbstachtung elementar und wichtig, damit Menschen in Würde leben können, weshalb ein moralisches Gebot der Achtung, das auch in Bezug auf sich selbst gilt, plausibel sein könnte. Andererseits ist es möglicherweise aber gar nicht so leicht, ein solches Gebot zu begründen, insoweit das Verhalten einer Person nur sie selbst betrifft. Die Skepsis gegenüber einer Pflicht zur Selbstachtung könnte man vielleicht sogar allgemein damit begründen, dass moralische Gebote grundsätzlich nur dann gerechtfertigt sind, wenn es um Handlungen gegenüber anderen geht. Daraus, dass wir selbst von unserem Tun betroffen sind, ließe sich dementsprechend keine moralische Pflicht ableiten und es könnte darüber hinaus sogar fraglich sein, ob dieses Tun überhaupt moralisch zu beurteilen ist.
Diesen Herausforderungen zum Begriff der Selbstachtung werde ich mich im Folgenden widmen. Ich untersuche, ob wir zur Selbstachtung verpflichtet sind, und, falls das nicht der Fall ist, ob es sich dabei dennoch um ein moralisches Konzept handelt oder nicht. Im ersten Teil der Untersuchung betrachte ich die Begriffe Achtung und Selbstachtung zunächst in einem weiten Sinne, ohne sie vorab auf den moralischen Kontext einzugrenzen. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil unsere moralischen Vorstellungen von Achtung von einer zwischenmenschlichen Praxis geprägt sind, die lange ohne unsere heutigen ethischen Begründungen ausgekommen ist. Auch wenn sich das meiste davon nicht umstandslos auf eine ethisch begründete Praxis beziehen lässt, lernt man angesichts dieser Verwendungsweisen etwas darüber, was Achtung und Selbstachtung bedeuten (vgl. Lotter. 2011a.).
Um das Konzept der Selbstachtung systematisch zu verstehen, werde ich im ersten Kapitel zunächst darauf eingehen, dass es sich bei Selbstachtung um ein reflexives Kompositum handelt. Begriffe dieser Art verwenden wir nicht alle gleich, doch anhand dreier Beispiele wird ersichtlich, welche Merkmale reflexiver Komposita berücksichtigt werden müssen, um sie analysieren zu können. Handlungen, die wir in Bezug auf uns selbst tun, sind nicht immer deckungsgleich zu den Handlungen gegenüber anderen Menschen, auf die man sich mit demselben Wort bezieht. Am Beispiel von Selbsttötung zeige ich erstens, dass sie moralisch nicht notwendigerweise gleich zu bewerten sind. Zweitens kann man am Begriff der Selbsttäuschung erkennen, dass wir nicht immer das Gleiche tun, je nachdem ob wir in Bezug auf uns selbst oder gegenüber anderen handeln. Und drittens wird am Konzept der Liebe deutlich, dass es für uns von unterschiedlichem Wert sein kann, je nachdem, ob man von sich selbst oder einer anderen Person geliebt wird. Im zweiten Kapitel betrachte ich einerseits den Gebrauch der Begriffe Achtung und Selbstachtung sowohl in der alltäglichen Rede, der philosophischen Diskussion als auch hinsichtlich der etymologischen Bedeutung. Trotzdem wir Achtung und Respekt in der alltäglichen Rede manchmal synonym verwenden, spricht einiges dafür, den moralisch konnotierten Begriff der Achtung von einem leistungs- und verdienstbezogen Begriff des Respekts zu unterscheiden. Außerdem gehe ich darauf ein, dass Selbstwertgefühl, Selbstwertschätzung und Selbstachtung als reflexive und evaluative Konzepte einige Gemeinsamkeiten haben, sich aber auch in wichtigen Aspekten unterscheiden.
Im dritten Kapitel gilt es dann, etwas Ordnung in die unterschiedlichen Aspekte zu bringen, die mit dem Begriff der Achtung verbunden sind. Es wird deutlich, dass das Begriffsfeld weit ist und neben eindeutigen Unterschieden auch wichtige Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Elementen von Achtung zu finden sind. Die Achtung gegenüber anderen ist oft mit einem bestimmten Status verbunden. Wird ein solcher Status nicht anerkannt, kann dies kränkend, demütigend oder beschämend für die betreffende Person sein. Diese Art von Verletzungen weisen darauf hin, dass Konzepte der Ehre und Würde eine wichtige Bedeutung für den Begriff der Achtung haben. Wenn wir jemanden achten, geht es unter anderem darum, welches Ansehen er hat und wie man sich dazu verhält. Gleichzeitig geht Achtung aber auch mit spezifischen Emotionen einher. Je nachdem, ob wir vor jemandem Hochachtung haben oder ihn als die Person achten, die er ist, kann es sich dabei um das Gefühl der Bewunderung oder der Wertschätzung handeln. Die mit dem Konzept der Achtung verbundenen Emotionen zeigen, dass es bei der zwischenmenschlichen Achtung nicht allein darauf ankommt, was man gegenüber jemandem tut, sondern auch, aus welcher Haltung heraus man handelt. Emotionen spielen in vielen zwischenmenschlichen Einstellungen eine wichtige Rolle, beispielsweise dann, wenn wir jemandem für verantwortlich halten, und die Frage nach der Zuschreibung von Verantwortung ist wiederum relevant, um einer Person mit Achtung zu begegnen.
Im zweiten Teil der Arbeit liegt der Fokus auf dem moralischen Aspekt von Achtung. Während ein moralisches Gebot der Achtung gegenüber anderen Menschen geradezu selbstverständlich zu sein scheint, ist es wie gesagt viel weniger offensichtlich, ob wir auch eine Pflicht zur Selbstachtung haben. Um herauszufinden, ob ein moralisches Gebot der Selbstachtung gerechtfertigt werden kann, werde ich drei Begründungen für Achtungspflichten gegenüber anderen Menschen daraufhin prüfen, ob sie sich auf das Selbstverhältnis einer Person übertragen lassen. Ich beginne im vierten Kapitel damit, die Gründe für das moralische Prinzip des Nichtschadens zu untersuchen. Es handelt sich dabei um ein grundlegendes Moralprinzip, das sich nicht nur in unseren heutigen Moralvorstellungen wiederfindet, sondern bis in die Antike zurückreicht und auch in Geboten verschiedener Religionen eine wichtige Rolle spielt. Jemanden zu schädigen, bedeutet, ihm Leid zuzufügen und Menschen wollen Leid normalerweise vermeiden. Auch wenn es Gründe geben kann, Leid in Kauf zu nehmen, ist es prima facie falsch, andere zu schädigen. Das Prinzip des Nichtschadens dient dementsprechend dazu, Menschen als verletzliche Wesen zu schützen. Gleichzeitig schützt es auch die Gemeinschaft, insofern willkürliche Schädigungen ein friedliches Zusammenleben massiv stören. Andere nicht zu schädigen, bedeutet, eine bestimmte Distanz zu ihnen zu wahren, sei es nun im buchstäblichen oder im übertragenen Sinne. Man könnte sagen, das Prinzip des Nichtschadens verpflichtet uns, den eigenen Raum des anderen, von dem Rebecca Solnit spricht, als eine Grenze zu berücksichtigen. Als grundlegendes moralisches Prinzip verlangt es nicht mehr, aber auch nicht weniger, als Menschen diese Form von Schutz zuzugestehen, indem man ihnen nichts antut.
Das Gebot der Nichtschädigung gilt also, weil Menschen Leid im Allgemeinen vermeiden wollen. Zugleich gilt es prima facie, weil es durchaus Gründe und Umstände geben kann, die es rechtfertigen, einer Person Schaden zuzufügen, beispielsweise, wenn sich diese Person einer medizinischen Operation unterziehen will. Wir selbst können uns also dafür entscheiden, Leid auf uns zu nehmen, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen. Diese Gründe können vernünftig, aber auch sehr unvernünftig sein. Doch selbst dann, wenn es sehr unvernünftige Gründe sind, aus denen sich jemand Leid zufügt, ist die Person nicht dazu verpflichtet, diese Schädigung zu unterlassen, weil es keine Rechtfertigung dafür gibt, ihr Verhalten einzuschränken, insoweit es nur die Person selbst betrifft. Die Entscheidung, sich zu schädigen oder schädigen zu lassen, steht allein der Person selbst zu. Eine Pflicht gegenüber sich selbst kann man aus dem Prinzip des Nichtschadens deshalb nicht ableiten.
Die zweite Begründung für das moralische Gebot der Achtung steht unmittelbar in Zusammenhang mit dieser Entscheidungsfreiheit, die man auch das Recht auf Selbstbestimmung nennen kann. Da es sich dabei um ein Recht handelt, werde ich im fünften Kapitel das Konzept der moralischen Rechte als Grundlage des Achtungsgebots untersuchen. Pflichten, die wir aufgrund moralischer Rechte haben, unterscheiden sich von solchen, die auf moralischen Prinzipien wie dem des Nichtschadens basieren. Mit Hilfe des Konzepts der Rechte können wir von Pflichten sprechen, die wir anderen Menschen schuldig sind. Anders formuliert gehen moralische Rechte mit bestimmten Ansprüchen einher, die wir gegenüber einander geltend machen können. Diese gründen in unserer Souveränität, selbst zu bestimmen, was wir wollen, wie wir unser Leben gestalten, welchen Werten wir uns verschreiben und welche Ziele wir verfolgen. Einen eigenen Raum zu haben, bedeutet dann nicht nur, dass wir vor Schädigungen geschützt werden, sondern auch davor, von anderen Menschen zu unserem (vermeintlichen) Wohl bevormundet zu werden. Moralische Rechte schützen uns als selbstbestimmte Wesen, die ihre eigenen Entscheidungen treffen. Im übertragenen Sinn haben wir als Inhaberinnen und Inhaber dieser Rechte eine Stimme, mit der wir in der Lage sind, Forderungen an andere Menschen zu stellen und den Bereich, der uns zusteht, als den eigenen zu verteidigen. Das, was Unterdrückung, Diskriminierung oder Stigmatisierung moralisch verwerflich macht, kann zu einem Großteil erst durch die Annahme solcher Rechte benannt werden. Zwar gehen diese Erfahrungen meistens mit Leid einher, aber es ist nicht allein der leidvolle Zustand als solcher problematisch, sondern auch die Tatsache, dass Menschen nicht als gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft anerkannt werden. Kämpfe um Gleichberechtigung zeigen, wie wichtig moralische Rechte auch für die Selbstachtung sind. Sie sind nicht bloß ein Mittel, um die Anerkennung bestimmter Rechte zu erreichen, sondern zugleich auch eine Form der Selbstbehauptung, die Menschen dazu verhilft, sich selbst achten zu können.
Letzteres zeigt, dass die Konzepte der Selbstachtung und der moralische Rechte eng miteinander verbunden sind. Eine Pflicht zur Selbstachtung kann man daraus allerdings trotzdem nicht ableiten, und zwar aus rein begrifflichen Gründen. Rechte beschreiben ein bestimmtes normatives Verhältnis gegenüber anderen Menschen, das es uns erlaubt, Ansprüche geltend zu machen. Dieses Verhältnis auf die einzelne Person zu beziehen, erweist sich als unpassend, weil man gegenüber sich selbst weder Forderungen stellt noch Ansprüche geltend macht. Wir können uns stattdessen einfach für oder gegen bestimmte Dinge entscheiden. Selbstverständlich können diese Entscheidungen auch schwierig sein, weil wir mit ihnen hadern, doch einen solchen Zwiespalt löst man nicht, indem man eine gerechtfertigte Forderung an sich stellt, sondern eher, indem man das Für und Wider der Entscheidung noch einmal überdenkt. Das Ergebnis des fünften Kapitels ist dementsprechend, dass moralische Rechte eine überzeugende Begründung für das Achtungsgebot gegenüber anderen darstellen und dass sie in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Rolle für das Konzept der Selbstachtung spielen. Doch eine Pflicht zur Selbstachtung lässt sich mit ihnen ebenfalls nicht begründen.
Das normative Verhältnis, das wir zu anderen Menschen haben, ist allerdings nicht allein durch moralische Rechte bestimmt. Auch zwischenmenschliche Nahbeziehungen gehen mit spezifischen Pflichten gegenüber anderen einher. Im sechsten Kapitel untersuche ich deshalb, inwiefern wir aufgrund unserer Beziehungen verpflichtet sein können, ob ferner solche Pflichten mit der moralischen Forderung nach Unparteilichkeit vereinbar sind und was es genau bedeutet, denen, die uns nahestehen, mit Achtung zu begegnen. Bisher zeichnet sich das Konzept der Achtung vor allem dadurch aus, dass wir zu anderen Menschen eine bestimmte Distanz wahren. Am Bild des eigenen Raums habe ich versucht, diesen Gedanken zu veranschaulichen. Um sich dieses Raums sicher sein zu können, muss man grundsätzlich vor Schädigungen geschützt werden und zugleich frei darin sein, sich selbst bestimmen zu können. Doch wenn man nun an Beziehungen zu nahstehenden Menschen denkt, beispielsweise an Freundschaften oder die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern, scheint dieses Bild von Achtung unvollständig zu sein. Wenn wir in einer besonderen Beziehung zu jemandem stehen, ihn persönlich kennen und bestimmte Bereiche unseres Lebens mit ihm teilen, dann achten wir die Person nicht bloß dadurch, dass wir ihr nicht zu nahetreten. Unsere Beziehungen sind vielmehr auch durch eine sorgende Haltung geprägt, aus der heraus uns die andere als individuelle Person interessiert und angeht. Im zwischenmenschlichen Umgang bedeutet Achtung deshalb auch, dass man sein Gegenüber in seiner Persönlichkeit wahrnimmt und um seinetwillen wertschätzt. Bezogen auf das Bild des eigenen Raums könnte man sagen, dass wir in Beziehungen nicht nur dazu verpflichtet sind, die Person in ihrem Raum vor Schäden und Bevormundung zu schützen, sondern auch dazu, diesen Raum bis zu einem gewissen Grad kennenlernen zu wollen.
Je nach Art der Beziehung können wir mehr oder weniger umfangreiche Pflichten gegenüber nahstehenden Menschen haben. An zwei Beispielen, nämlich der Beziehung zwischen Eltern und ihren kleinen Kindern sowie an der Freundschaft, werde ich dies exemplarisch zeigen. Neben großen Unterschieden, die sich aus den Arten der Beziehungen ergeben, gibt es auch eine wichtige Gemeinsamkeit in Bezug auf das moralische Gebot der Achtung. Nahbeziehungen verpflichten uns nicht nur dazu, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, sondern auch, unserem Gegenüber in einer bestimmten, nämlich wertschätzenden Haltung zu begegnen und ihm Wohlwollen, Interesse und Vertrauen entgegenzubringen.
Ob man zu einer Handlung oder einer Haltung verpflichtet ist, macht einen entscheidenden Unterschied. Wenn wir jemandem gegenüber eine bestimmte Haltung einnehmen sollen, verhalten wir uns nicht unbedingt moralisch verwerflich, wenn es einmal nicht gelingt, entsprechend dieser Haltung zu handeln. Mit einer Freundschaft ist beispielsweise verbunden, dass wir eine gewisse Hilfsbereitschaft zeigen, die wir gegenüber anderen Menschen nicht haben. Daraus folgt aber nicht, dass man seine freundschaftlichen Pflichten verletzt, wenn man die Freundin nicht in jeder erdenklichen Situation unterstützt. Es geht vielmehr um eine Disposition, aufgrund der wir geneigt sind, unsere Hilfe zur Verfügung zu stellen. In dieser Hinsicht ist die Pflicht, eine Haltung einzunehmen, also weniger strikt als eine Handlungspflicht. Zugleich fordert es aber auch mehr von uns, eine spezifische Haltung einzunehmen, statt bloß etwas Bestimmtes zu tun. Haltungen drücken sich nicht allein in Handlungen und Verhaltensweisen aus, sondern sie werden auch durch bestimmte Überzeugungen, Gefühlsdispositionen und Einstellungen geformt. Dementsprechend ist eine Haltung stärker mit dem Charakter einer Akteurin verbunden, als es ihre einzelnen Handlungen sind.
Eine wertschätzende Haltung können wir auch in Bezug auf uns selbst einnehmen, doch die Frage ist wiederum, ob wir dazu moralisch verpflichtet sind. Pflichten, die wir gegenüber Menschen in Nahbeziehungen haben, ergeben sich daraus, dass die Art der Beziehung bereits normative Implikationen enthält. Begriffe wie Vater oder Freundin sind nicht rein deskriptiv, sondern gehen mit bestimmten moralischen Vorstellungen darüber einher, was Väter oder Freundinnen tun und welche Haltung sie einnehmen sollten. Das Verhältnis, das man zu sich selbst hat, ist eine besondere Beziehung, die man zu keinem Menschen sonst haben kann. Dennoch ist der Begriff Selbstverhältnis nicht von vornherein mit moralischen Implikationen ausgestattet, aus denen wir Pflichten gegenüber uns selbst ableiten könnten. Das heißt, auch diese Begründung des moralischen Achtungsgebotes kann keine Pflicht zur Selbstachtung rechtfertigen. Am Ende des zweiten Teils der Untersuchung komme ich deshalb zu dem Schluss, dass zumindest die drei diskutierten Begründungen keine Pflichten gegenüber uns selbst rechtfertigen. Davon unbenommen ist aber, dass es moralische Gründe dafür geben kann, sich selbst zu achten. Ob das so ist und was eine Haltung der Selbstachtung auszeichnet, ist Gegenstand des dritten Teils dieser Arbeit.
Um herauszufinden, was diese Haltung ausmacht, werde ich im siebten Kapitel zunächst das Konzept der Haltung untersuchen. Haltungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie uns zu bestimmten Handlungen und Verhaltensweisen disponieren und mit spezifischen Überzeugungen, Emotionen und möglicherweise auch unbewussten Einstellungen einhergehen. Eine Haltung wird dementsprechend darin sichtbar, was jemand sagt und tut, wie er auf andere Menschen und Situationen reagiert und zu welchen Verhaltensweisen er neigt, aber sie geht auch mit bestimmten mentalen Zuständen einher. Wenn man einer Person mit einer wertschätzenden Haltung begegnet, verhält man sich nicht nur in einer bestimmten Weise, sondern schätzt die Person auch tatsächlich wert. Haltungen sind ein wichtiger Teil unseres sozialen Miteinanders. Sie ermöglichen uns einerseits, Menschen einschätzen und ihnen deshalb beispielsweise vertrauen zu können. Andererseits machen sie es auch leichter, sich in der Welt zu verhalten, insofern sie uns Orientierung geben und in Form von Handlungs- und Gefühlsdispositionen einen gewissen Halt. Dennoch oder gerade deswegen kann es aber auch problematisch sein, eine bestimmte Haltung innezuhaben, wenn sie beispielsweise mit moralisch verwerflichen Überzeugungen und Verhaltensweisen verbunden ist. Aus diesem Grund spielt es für den (moralischen) Charakter einer Person eine wichtige Rolle, sich seiner Haltungen nach Möglichkeit bewusst zu werden, weil dies die Chance bietet, verwerfliche Haltungen oder auch solche, mit denen man sich eigentlich nicht identifizieren will, zu verändern.
Im achten Kapitel widme ich mich dem Konzept der Selbstachtung als einer Haltung zu sich selbst. Diese Haltung zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass sie sich nicht auf andere Menschen oder Dinge in der Welt bezieht, sondern auf die Person selbst, die diese Haltung innehat. Sie bezieht sich auch auf die individuelle Persönlichkeit, die man hat und reflektiert. Wer Selbstachtung hat, bemisst seine Persönlichkeit an einem normativen Maßstab, den er für relevant hält, um sich selbst wertschätzen zu können. Dieser Maßstab ist Teil des Selbstbildes einer Person und handelt davon, wie sie gesehen werden und was sie sein möchte. Das bedeutet, das ein Selbstbild nicht nur die Beschreibung des Charakters einer Person umfasst, sondern auch normative Vorstellungen davon, wie die eigene Persönlichkeit sein sollte. Normalerweise besteht eine gewisse Differenz zwischen diesem Bild und der Person, die wir tatsächlich sind. Wir erfüllen in der Regel nicht alle Vorstellungen oder Ansprüche, die wir als erstrebenswert erachten. Zudem sind Selbstbilder komplexe und sich verändernde Gebilde. Wenn allerdings die Differenz zwischen dem, was eine Person ist und was sie sein will, zu groß wird, gerät ihre Haltung der Selbstachtung ins Wanken. Besonders prekär ist sie in Augenblicken, in denen wir mit einer Differenz zwischen unserer Persönlichkeit und dem, wie wir gesehen werden wollen, konfrontiert werden. Oft reagieren wir dann mit Scham und fühlen uns einerseits der beschämenden Situation und den Blicken anderer hilflos ausgeliefert, während wir uns andererseits als verantwortlich dafür betrachten, wie wir gesehen werden. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass dem Gefühl der Scham deshalb ein Widerspruch oder Irrtum innewohnt. Diese Überlegung gewinnt zusätzlich an Gewicht, wenn man sich vor Augen führt, dass sich eine Person auch für Dinge schämen kann, auf die sie keinen oder nur begrenzten Einfluss hat, wie beispielsweise ihre Herkunft, ihren Bildungsstand, ihre Hautfarbe, ihre Behinderung, ihre sexuelle Orientierung, ihre Erwerbslosigkeit und vieles andere mehr. Ich komme allerdings zu dem Schluss, dass Scham kein widersprüchliches oder irrtümliches Gefühl ist, weil wir zwar in einer bestimmten Situation nichts daran ändern können, wie andere uns sehen, gleichzeitig aber grundsätzlich dafür verantwortlich sein können, wer wir sind und wie wir uns zu uns selbst verhalten.
Während ich im achten Kapitel also die Bedingungen der Möglichkeit von Selbstachtung untersuche, aber noch keine Antwort auf die Frage gebe, was es nun eigentlich heißt, sich selbst zu achten, handelt das neunte Kapitel dann davon, was Selbstachtung ist. Wer sich achtet, ist anderen Menschen gegenüber darum bemüht, sich vor Erniedrigungen, Beschämung und anderen Würdeverletzungen zu schützen. Wenn es bei der Selbstachtung dementsprechend um die eigene Würde geht sowie darum, wie man gesehen werden will, könnte diese Haltung möglicherweise dadurch bestimmt sein, dass sie würdevoll ist. Eine würdevolle Haltung ist schließlich weder mit Scham vereinbar noch damit, sich gekränkt oder gedemütigt zu fühlen. Letztlich lässt diese Definition aber eine zentrale Frage unbeantwortet, denn auch wenn man eine Haltung beschreibt, die würdevoll ist, versteht man dadurch nicht, warum es schwer sein kann, sich selbst zu achten. Ein Mangel an Selbstachtung besteht nicht darin, dass man sich nicht würdevoll verhält, sondern dass man sich nicht um die eigene Würde sorgt oder sie aufs Spiel setzt. Zudem kann man sich umgekehrt auch würdevoll verhalten und wahrnehmen, obwohl man faktisch das Opfer einer Demütigung ist. Sich selbst zu achten, bedeutet dementsprechend zuallererst, dass man sich um den Schutz der eigenen Würde sorgt und sich darum kümmert, sie nach Möglichkeit nicht zu gefährden.
Die besondere Vulnerabilität, die damit verbunden ist, dass Menschen eine Würde haben, legt es nahe, dass Verletzungen derselben moralisch verboten sind. Außerdem tun wir gut daran, uns selbst für den Schutz unserer Würde verantwortlich zu fühlen, auch wenn dazu keine moralische Pflicht besteht. Beschämung, Demütigung oder Erniedrigung sind leidvolle Erfahrungen und machen es schwerer, eine Haltung der Selbstachtung zu bewahren. Dennoch gibt es Situationen, in denen Verletzungen der individuellen Würde einer Person gerechtfertigt sind. Ein selbstverliebter Mensch, der sich in seiner Würde verletzt fühlt, weil ihm jemand unverblümt mitteilt, dass seine Erfolge höchsten Mittelmaß sind, muss damit zurechtkommen, auch wenn es an seinem Selbstbild nagt. Es gibt allerdings auch Würdeverletzungen, die kategorisch verboten sind, weil sie die Menschenwürde einer Person betreffen. Es handelt sich dabei um besonders gravierenden Verletzungen, die es den Betroffenen sehr schwer oder sogar unmöglich machen, ein attraktives Bild von sich selbst entwickeln oder bewahren zu können. Verletzungen der Menschenwürde zeichnen sich nicht allein dadurch aus, dass man die Persönlichkeit der Betreffenden nicht wertschätzt. Vielmehr stellen diese Verletzungen den grundlegenden Schutzanspruch von Menschen infrage und lassen diese nicht als gleichberechtigte Individuen gelten, sodass auch ihr moralischer Status missachtet wird. Bildlich gesprochen bedeuten Menschenwürdeverletzungen schlimmstenfalls, dass der eigene Raum einer Person zunichte gemacht wird.
Der Umstand, dass Menschen Selbstbilder haben können, die moralisch fragwürdige Einstellungen umfassen, zeigt, dass andere und schließlich auch man selbst gute Gründe dafür haben kann, sich nicht als die Person wertzuschätzen, die man ist. Die fragwürdigen Einstellungen drücken sich unter anderem in Geringschätzung aus, die sich sowohl auf andere Menschen beziehen kann als auch auf die Person selbst. Vor diesem Hintergrund widme ich mich im zehnten und letzten Kapitel der Frage, welche Gründe wir haben können, uns selbst nicht wertzuschätzen. Unabhängig davon, ob man durch bestimmte Umstände oder aufgrund eigener Versäumnisse Teile der eigenen Persönlichkeit nicht wertschätzen kann, ist die Frage, ob es unter diesen Umständen angemessen wäre, keine Haltung der Selbstachtung einzunehmen. Ist es vielleicht nicht immer gut, sich selbst zu achten?
Doch – es ist auch unter diesen Umständen gut, sich um seine Würde zu sorgen, und zwar aus Gründen, die in der Struktur einer Haltung der Selbstachtung liegen. Denn erstens sind wir nach wie vor verantwortlich dafür, dass wir die sind, die wir sind. Zweitens sind wir nicht für alle Zeiten auf eine bestimmte Persönlichkeit festgelegt, sondern haben, auch wenn es mitunter sehr schwierig ist, die Möglichkeit, uns zu verändern. Und drittens bedeutet eine Haltung der Selbstachtung nicht eine affirmative Einstellung zur eigenen Persönlichkeit, sie stellt vielmehr einen Akt der Selbstbehauptung dar. Sich selbst zu achten, impliziert eine Behauptung darüber, wer man glaubt, sein zu können. Das ist der Grund, warum Kämpfe um Selbstachtung immer auch performative Akte sind, denen eine besondere Kraft innewohnt. In Akten der Selbstbehauptung macht man sich den Raum, der einem zusteht, zu eigen.
Es wäre schön, wenn die Untersuchung mit diesem positiven Bild der Selbstermächtigung enden könnte. Dann würde allerdings ein wichtiger Aspekt fehlen, der die Grenze einer solchen Selbstbehauptung betrifft. Es gibt Umstände, unter denen Menschen sich in einem Dilemma der Verantwortung in Bezug auf sich selbst befinden. Dies ist dann der Fall, wenn Verletzungen der Menschenwürde es einer Person sehr schwer machen, ein attraktives Bild von sich selbst auszubilden oder zu bewahren. Sie stehen vor der Aufgabe, ihre Erfahrungen von erlittenen menschenverachtenden Behandlungen in das Bild von sich selbst zu integrieren. Um diese Integration zu leisten, müssen sie sich als verantwortlich dafür betrachten, dass sie die sind, die sie sind. Doch vielleicht ist man gerade dazu nicht bereit, weil die eigene Persönlichkeit durch andere Menschen verheerend beschädigt wurde und der betroffenen Person nicht länger schätzenswert erscheint. Wer diese Verantwortung jedoch ablehnt, verzichtet zugleich auf die Möglichkeit, eine Haltung der Selbstachtung einnehmen zu können. Das bedeutet, dass Menschen unter solchen Umständen die Möglichkeit genommen wird, sich den Raum, der ihnen zusteht, (wieder) anzueignen und ihn für sich heimisch zu machen.
Sich selbst zu achten, bedeutet, sich um die eigene Würde zu sorgen und sie möglichst zu schützen. Deshalb handelt es sich bei Selbstachtung um ein moralisches Konzept, auch wenn keine der untersuchten Begründungen des Achtungsgebotes eine Pflicht zur Selbstachtung rechtfertigt. Wenn man sich selbst achtet, will man den Raum, in dem man lebt, kennenlernen, ihn sich zu eigen machen und so gestalten, dass man sich als die Person wertschätzen kann, die man ist. Wir sind frei darin, dies zu tun oder zu lassen. Trotzdem ist es gut, das zu tun, und zwar deshalb, weil man die ist, die man ist.