Eine abschließende Antwort auf die Frage, ob wir zur Selbstachtung verpflichtet sind, gebe ich mit dieser Untersuchung nicht, insofern ich kein Argument geliefert habe, dass es prinzipiell unmöglich ist, zur Selbstachtung verpflichtet zu sein. Doch die Begründungen für ein zwischenmenschliches Achtungsgebot, die ich hier untersucht habe, können nicht auf das Selbstverhältnis übertragen werden. Im Zuge dieser Prüfung habe ich allerdings wichtige Aspekte ausmachen können, die sowohl für den Begriff Achtung als auch für den der Selbstachtung relevant sind. Für beide Konzepte spielt es eine entscheidende Rolle, Menschen als vulnerabel gegenüber Schädigungen zu sehen, sie in ihrem moralischen Status anzuerkennen und ihnen hinsichtlich ihrer individuellen Persönlichkeit grundsätzlich mit Wertschätzung zu begegnen. Gegenüber anderen sind wir auf dieser Basis zur Achtung verpflichtet, doch uns selbst gegenüber sind wir es nicht. Es ist zudem deutlich geworden, dass Achtung sich nicht nur in bestimmten Handlungen zeigt, sondern auch mit einer bestimmten Haltung verbunden ist. Um jemanden zu achten, reicht es meistens nicht, richtig zu handeln, sondern es gilt auch, ihn gut zu behandeln. Insofern wir verantwortlich für unseren Umgang mit uns selbst sind, können wir uns auch selbst in einer bestimmen Haltung begegnen und wertschätzen.
Diese Überlegungen sagen aber noch nichts darüber, worin eine Haltung der Selbstachtung genau besteht. Deshalb ist der Gegenstand des letztens Teils der Untersuchung nun nicht länger die Frage, ob wir zur Selbstachtung verpflichtet sind, sondern wozu wir verpflichtet sind, wenn wir uns selbst achten wollen. An einigen Stellen hat sich bereits angedeutet, dass das etwas mit der Frage zu tun hat, wie man damit umgeht, für Verletzungen der Würde, wie zum Beispiel Kränkungen oder Demütigungen, anfällig zu sein. Derartige Verletzungen stoßen einer Person nicht einfach zu wie Schicksalsschläge, sondern sie passieren durch und zwischen Menschen. Die Betroffenen stehen deshalb vor der Frage, wie sie sich gegenüber denjenigen verhalten, die sie missachtend oder geringschätzig behandeln. Wer sich selbst achtet, ist einerseits darum bemüht, seine individuelle Würde zu schützen und zu wahren, sowie andererseits sich selbst wertschätzen zu können. Was es heißt, eine solche Haltung einzunehmen, untersuche ich deshalb im folgenden dritten Teil der Arbeit. Zunächst fasse ich die bisherigen Ergebnisse aber noch einmal knapp zusammen und schließe damit die Untersuchung von etwaigen Pflichten gegenüber sich selbst ab.
Bei dem Begriff der Selbstachtung handelt es sich um ein reflexives Kompositum aus selbst und Achtung. Komposita, mit denen wir zwischenmenschliche Verhaltensweisen, Handlungen oder Einstellungen auch auf uns selbst beziehen, gibt es einige. Oft lässt sich das Tun in Bezug auf uns selbst nicht einfach in Analogie zum zwischenmenschlichen Handeln beschreiben. Dennoch ist es hilfreich, sich die Verwendung der Begriffe im zwischenmenschlichen Kontext anzuschauen und daran entlang zu prüfen, was es mit dem selbstbezüglichen Verhalten auf sich hat. Im Falle von Achtung hat sich das als ein vielschichtiges Unterfangen erwiesen, weil der Begriff nicht bloß in einer Bedeutung verwendet wird. Wir sprechen in unterschiedlicher Weise über Achtung, nicht nur indem wir verschiedene grammatische Formen mit verschiedenen Konnotationen verwenden, sondern auch insofern wir eine Person für etwas oder als etwas beziehungsweise jemanden achten können. Man kann einem Menschen Hochachtung für besondere Leistungen entgegenbringen, ihn in seiner spezifischen Rolle achten und schließlich auch als den Menschen, der er ist. Zudem kann man auch auf jemanden achten, sich also um ihn sorgen und ihm gegenüber als verantwortlich betrachten. Je nachdem, wovon Achtung handelt, sind wir gegenüber der anderen Person unterschiedlich eingestellt und es sind verschiedene Verhaltensweisen und Handlungen damit verbunden.
In einem moralisch konnotierten Sinn wird Achtung oft als eine grundlegende moralische Forderung verstanden. Wir können andere nicht nur achten, sondern wir sollen es auch tun. Vor diesem Hintergrund habe ich die Frage gestellt, ob es nicht nur für den moralischen Umgang miteinander erforderlich ist, dass wir einander mit Achtung begegnen, sondern auch für den Umgang mit sich selbst. Eine Implikation von Selbstachtung wäre dann, dass wir in Bezug auf uns selbst bestimmte moralische Pflichten hätten, die sich aus dem Achtungsgebot ergäben. So naheliegend diese Überlegung auf den ersten Blick erscheinen könnte, so schnell ist man auch mit einem sehr grundlegenden Einwand konfrontiert. Denn der Gedanke, dass das, was wir allein in Bezug auf uns selbst tun, überhaupt etwas mit Moral zu tun hat und ethisch begründet werden kann, leuchtet nicht notwendigerweise ein. Ganz im Gegenteil werden Ethik und Moral häufig so verstanden, dass sich diese Konzepte allein auf das Handeln und Verhalten gegenüber anderen Menschen beziehen. In Bezug auf uns selbst von Pflichten zu sprechen, wäre dann also völlig verfehlt.
Um zu prüfen, ob es stimmt, dass unser Selbstverhältnis außerhalb der moralischen Sphäre liegt, habe ich mir verschiedene Begründungen für das moralische Gebot der Achtung genauer angesehen und sie daraufhin untersucht, ob sie sich auf das Selbstverhältnis übertragen lassen. Die Forderung nach moralischer Achtung trägt zum einem dem Umstand Rechnung, dass Menschen vulnerabel gegenüber Schädigungen sind. Es ist prima facie geboten, sie nicht zu verletzen, um Leid zu vermeiden und ein gemeinsames Zusammenleben zu ermöglichen. Auf das Selbstverhältnis einer Person lässt sich dieses Gebot allerdings nicht übertragen. Wenn wir nur selbst von einer Schädigung betroffen und bereit sind, diese in Kauf zu nehmen, gibt es keinen Grund dafür, sie dennoch für verboten zu halten. Schließlich haben wir es selbst in der Hand, ob wir uns Schaden zufügen oder es unterlassen. Doch nicht nur die Tatsache, dass wir es selbst entscheiden können, sondern auch die, dass wir ein Recht darauf haben, diese Entscheidung zu treffen, stehen einem Verbot der Selbstschädigung entgegen.
Deshalb habe ich anschließend als zweite Begründung für das Achtungsgebot das Konzept der moralischen Rechte untersucht. Jemandem Achtung entgegenzubringen, bedeutet demnach auch, ihn in seinem moralischen Status anzuerkennen. Das heißt, wir dürfen andere nicht in ihrem Recht auf Selbstbestimmung verletzen und es steht uns nicht zu, ihnen Pflichten aufzuerlegen. Eine Inhaberin moralischer Rechte zu sein, geht also damit einher, dass andere dieser Person gegenüber spezifische Pflichten haben. Darüber hinaus implizieren moralische Rechte auch eine bestimmte zwischenmenschliche Praxis, die es uns ermöglicht, Ansprüche aneinander zu stellen und von anderen Rechenschaft zu verlangen, wenn sie berechtigte Ansprüche missachten. In der metaphorischen Rede, auf Augenhöhe mit jemanden zu sein, kommt dieses Verhältnis zwischen Inhaberinnen und Inhabern von Rechten zum Ausdruck. Dies ist auch ein Grund, weshalb moralische Rechte für das Konzept der Selbstachtung eine zentrale Bedeutung haben. Sich selbst zu achten, setzt voraus, dass man nicht glaubt, grundsätzlich anderen Menschen untergeordnet zu sein. Wenn eine Person in ihrem moralischen Status missachtet wird, hat sie guten Grund, den anderen zur Rechenschaft zu ziehen und zu fordern, dass ihre Rechte anerkannt werden. Dementsprechend sind Kämpfe um die Anerkennung moralischer Rechte aus zwei Gründen wertvoll. Einerseits, weil sie bestenfalls dazu führen, dass Menschen in ihren Rechten nicht länger verletzt werden, andererseits aber auch deshalb, weil sie ein Ausdruck der Selbstbehauptung und Selbstermächtigung sind. Wer um seine Rechte kämpft, fordert ein zwischenmenschliches Verhältnis, in dem die Beteiligten einander gleichgestellt sind. Rechte setzen uns also in den Stand, einen Anspruch erheben zu können, und verpflichten andere, gerechtfertigte Ansprüche zu erfüllen. Die Person selbst ist aufgrund ihres moralischen Status allerdings nicht dazu verpflichtet, sich zu achten, schließlich wäre dann die Pointe eines Rechts auf Selbstbestimmung dahin. Zudem ist nicht klar, was es bedeuten könnte, einen Anspruch gegenüber sich selbst zu erheben. Denn etwas zu beanspruchen, beschreibt eine Praxis, die die Differenz von (mindestens) zwei Menschen voraussetzt.
Diese Praxis ist damit verbunden, dass wir einander für unser Handeln verantwortlich betrachten. Das tun wir nicht nur in einem abstrakten Sinne, insofern wir uns selbst und anderen Verantwortung für bestimmte Handlungen zuschreiben, sondern wir reagieren auch in einer bestimmten Weise aufeinander. Wir nehmen unterschiedliche reaktive Haltungen ein, sind beispielsweise empört oder dankbar, nehmen jemandem etwas übel, verzeihen ihm oder fühlen uns durch sein Verhalten gekränkt. Reaktive Haltungen treten insbesondere in konkreten zwischenmenschlichen Begegnungen und Beziehungen auf, die mit bestimmten normativen Erwartungen verbunden sind. Welche dieser Erwartungen gerechtfertigt sind, hängt von der Art der jeweiligen Beziehung ab. Am Beispiel der Eltern-Kind-Beziehung und der Freundschaft habe ich untersucht, wie sich spezifische Pflichten aufgrund von Nahbeziehungen rechtfertigen lassen. Neben großen Unterschieden, die zwischen den Arten von Beziehungen bestehen, habe ich dabei auch Gemeinsamkeiten festgestellt. Nahbeziehungen zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass wir gegenüber anderen Menschen nicht nur zu konkreten Handlungen verpflichtet sind, sondern ihnen außerdem in einer bestimmten Haltung begegnen sollten. Unabhängig davon, welche Pflichten eine spezifische Nahbeziehung mit sich bringt, gilt gegenüber nahstehenden wie fremden Menschen, dass wir sie prima facie wertschätzend behandeln sollten. Der Grund dafür ist, dass es in der Regel verletzend und leidvoll ist, wenn einem diese Wertschätzung nicht entgegengebracht wird, weil wir vulnerabel gegenüber Demütigungen und Kränkungen sind. Wie genau ein wertschätzender Umgang aussieht, hängt dann wiederum sehr davon ab, in welcher Art von Beziehung Menschen zueinander stehen.
Für die Frage, ob wir die Pflicht haben, uns selbst zu achten, sind Nahbeziehungen deshalb so interessant, weil wir auch zu uns selbst in einer besonderen Beziehung stehen. Aus diesem Grund habe ich untersucht, ob sich aus dem Selbstverhältnis einer Person eine Pflicht zur Selbstachtung ableiten lässt. Meine Untersuchung hat allerdings ergeben, dass dieses Verhältnis keine Quelle derartiger Pflichten ist, und zwar deshalb, weil es normativ unbestimmt ist. Mit sogenannten dicken Begriffen wie Vater oder Freundin sind normative Implikationen verbunden, mit dem Konzept Verhältnis zu sich selbst dagegen nicht. Obwohl wir also ein Verhältnis zu uns selbst haben und dieses zumindest in der Weise besonders ist, dass wir es zu keinem anderen Menschen haben, handelt es sich nicht um eine Nahbeziehung die zum Beispiel mit einer Freundschaft gleichzusetzen wäre.
Einen Raum für zwischenmenschliche Wertschätzung gibt es auch, wenn wir nicht in einer spezifischen Nahbeziehung zu jemandem stehen. Aus diesem Grund können wir von anderen auch dann geringschätzig behandelt und in unserer Würde bedroht werden, wenn wir unbekannten Menschen begegnen. Deshalb habe ich dafür argumentiert, dass wir prima facie allen Menschen ein Minimum an Interesse, Wohlwollen und Vertrauen entgegenbringen sollten, um sie um ihrer selbst willen zu schätzen. Eine Pflicht gegenüber sich selbst lässt sich auch hier nicht ableiten. Wenn es jedoch prinzipiell gut ist, Menschen wertschätzend zu behandeln, dann gilt das auch in Bezug auf uns selbst, sodass wir durchaus gute Gründe für einen bestimmten Umgang mit uns selbst haben. Wer sich selbst nicht wertschätzt, hat möglicherweise einen allen Grund, sich das übelzunehmen, weil wir nun einmal selbst dafür verantwortlich sind, wie wir mit uns umgehen. Diese Verantwortung ernst zu nehmen, ist eine Bedingung, um sich selbst achten zu können, und wer eine solche Haltung einnimmt, sorgt sich darum, sich selbst wertschätzen zu können.
Die Kriterien, die Menschen für den Umgang mit sich selbst als maßgeblich betrachten, können selbstverständlich sehr unterschiedlich sein und sind nicht notwendigerweise damit vereinbar, sich als die Person zu achten, die man ist. Man kann sich andienend und unterwürfig gegenüber anderen verhalten, kann das, was einem wichtig ist, nicht berücksichtigenswert finden, sich unbarmherzig verurteilen, seinem eigenen Urteil grundsätzlich misstrauen oder auch versuchen, sich der Verantwortung in Bezug auf sich selbst zu entziehen. Manche dieser Verhaltensweisen mögen ein Hinweis auf einen Mangel an Selbstachtung sein, gleichzeitig ist aber auch denkbar, dass sie zu einem Selbstbild gehören, das man für erstrebenswert hält und an dem man sein Verhalten bemisst. Das Konzept der Selbstachtung wirft dementsprechend zwei verschiedene Fragen auf. Ob jemand Selbstachtung hat, ist erstens davon abhängig, dass er sich für den Umgang mit sich selbst für verantwortlich hält. Eine Einstellung, die sich auch darin äußert, dass man mit selbst-reaktiven Einstellungen auf das eigene Verhalten reagiert, sich beispielsweise Dinge übelnimmt oder Scham empfindet. Die zweite Frage betrifft den Maßstab, an dem die Person ihre Selbstachtung bemisst. Das Selbstverhältnis ermöglicht es uns, in Bezug auf uns selbst aus bestimmten Gründen handeln zu wollen und unser Verhalten angesichts dieser Gründe zu bewerten. Wer sich selbst achtet, nimmt eine Haltung ein, aus der heraus er sich als individuelle Person anerkennt und ein schätzenswertes Selbstbild entwickelt, das sich damit vereinbaren lässt.
All das klingt unproblematisch, solange man sich tatsächlich für schätzenswert hält. Doch das ist keineswegs selbstverständlich, im Gegenteil hat man auch immer wieder Grund dafür, mit sich selbst zu hadern. In diesem Sinne ist eine Haltung der Selbstachtung fragil und mit einer herausfordernden Spannung verbunden. Einerseits geht es darum, sich um seinetwillen zu schätzen und in seiner Persönlichkeit und Individualität anzuerkennen, andererseits ist aber der Maßstab, an dem man sein Verhalten bemisst, nicht beliebig. Denn wer sich selbst erniedrigt, sich nicht für berücksichtigenswert hält oder sich selbst grundsätzlich mit Argwohn begegnet, schätzt sich offensichtlich nicht als die Person wert, die er ist. Wenn man bestimmte Aspekte der eigenen Persönlichkeit nicht schätzt, kann man entweder prüfen, ob der Maßstab, den man an sich anlegt, angemessen ist. Oder man kann versuchen, sich zu verändern. Zugleich ist aber der Einfluss auf die eigene Persönlichkeit auch begrenzt. Man kann sich nicht einfach neu erfinden, wie man gern wäre, oder entscheiden, dass man vollkommen frei von bestimmten Bedürfnissen, Sorgen und Sehnsüchten ist. Wer das versucht, hat ein unpassendes Bild von sich selbst, vielleicht weil er im Irrtum über sich ist oder einer Selbsttäuschung unterliegt. In jedem Fall kann er sich nicht als den wertschätzen, der er ist, denn dazu müsste er ein Bild von sich haben, das im Großen und Ganzen mit seiner Persönlichkeit übereinstimmt. Die Selbstwertschätzung einer Person hängt demnach zum einen an ihrem Selbstbild, das hinreichend attraktiv sein muss. Zum anderen bedeutet es jedoch auch, dass sie dazu steht, wer sie ist. Diese Ambivalenz kann herausfordernd sein, wenn man sich darum sorgt, sich selbst wertschätzen zu können.
Führt man sich zudem vor Augen, wie viel an der Haltung hängt, die man zu sich selbst einnimmt, wird klar, warum Selbstachtung so wichtig ist. Denn eine Person, der es schwerfällt, dazu zu stehen, wer sie ist, stört sich nicht bloß daran, dass sie nicht so gut rechnen kann, beim Singen keinen Ton hält oder ihre Ohren zu groß findet. Vielmehr stellt sie ihren persönlichen Wert infrage und leidet möglicherweise massiv darunter. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Sie können beispielsweise darin liegen, dass man fragliche Kriterien von anderen Menschen übernimmt und dann an einem daran orientierten Selbstbild scheitert. Menschen, die Diskriminierung erfahren, können es beispielsweise deshalb schwerer haben, sich selbst wertzuschätzen, weil sie sich an Kriterien orientieren, die sie zwar vor Diskriminierung schützen würden, die sie selbst aber gerade nicht erfüllen. Besonders deutlich erkennbar ist diese Herausforderung, wenn Menschen massive Verletzungen der Menschenwürde erleben und die damit verbundenen, schrecklichen Erfahrungen sich anschließend nicht in ein akzeptables Bild von sich selbst integrieren lassen (vgl. Stoecker. 2003. 149.). Wenn das der Fall ist, hat man vielleicht allen Grund daran zu zweifeln, dass man sich zu einer Haltung der Selbstachtung entscheiden kann.
Eine Haltung der Selbstachtung hängt von der moralischen und persönlichen Integrität einer Akteurin ab und es handelt sich dabei um ein komplexes Unterfangen. Es ist eine Haltung, um die mitunter schwer gerungen werden muss, denn wer sich nicht achtet, stellt den eigenen Wert als individuelle Person infrage. Moralisch ist das zwar erlaubt, doch es gibt gute Gründe dafür, sich um eine Haltung der Selbstachtung zu bemühen. Was genau es mit dieser Haltung auf sich hat, ist Gegenstand des dritten Teils der Untersuchung. Dabei werde ich mich zunächst dem Begriff der Haltung widmen, mich dann den verschiedenen Aspekten einer Haltung der Selbstachtung widmen und schließlich untersuchen, was es heißt, sich selbst zu achten, und warum es gut ist, das zu tun.