3.1 Autorität, Rang und Status
Wenn jemandem ein bestimmter Status zukommt, sind damit spezifische Handlungs- und Verhaltensweisen verbunden, sowohl für die Person selbst als auch für andere. Ein solcher Status kann ein hierarchisches Gefälle zwischen verschiedenen Menschen begründen, insofern die einen beispielsweise in bestimmter Hinsicht berechtigt sind, anderen Anweisungen zu erteilen oder bestimmte Regeln für sie aufzustellen. Ein spezifischer Status oder eine bestimmte soziale Rolle können bedeuten, dass Menschen Autorität zukommt. Eine Königin darf beispielsweise den ihr Unterstellten Befehle geben, eine Vorgesetzte ist gegenüber ihren Mitarbeitern weisungsbefugt und Eltern dürfen Regeln für ihre Kinder aufstellen. Mit der Achtung der Personen in ihren Rollen ist verbunden, die Befehle auszuführen, die Arbeitsaufträge zu erledigen und sich an die Regeln zu halten. In bestimmten Institutionen wie zum Beispiel der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, dem Militär oder in Kirchen gibt es eine Vielzahl von Hierarchieebenen, die je nach Kontext als Zuständigkeitsbereiche, Dienstgrade oder Amtsbezeichnungen beschrieben werden. Spezifische Rollen oder Ämter kommen Menschen aus unterschiedlichen Gründen zu, sei es, weil sie eine bestimmte Ausbildung haben, in bestimmte institutionelle Gefüge eingebunden oder, wie im Falle der Königin, in eine bestimmte Familie hineingeboren wurden. Letzteres, dass jemand einen bestimmten Status allein aufgrund seiner Familienzugehörigkeit hat, hat mittlerweile vielerorts an Bedeutung verloren. Zu feudalen Zeiten, als adligen Familien viel Landbesitz und damit Macht zufiel, war es dagegen üblich, dass Menschen allein aufgrund ihrer Familienzughörigkeit bestimmte Privilegien und Befugnisse gegenüber anderen Menschen hatten. Heute ist es häufiger so, dass man einen besonderen Status und die damit verbundene Autorität durch bestimmte Leistungen verdienen muss, auch wenn es, um darin erfolgreich zu sein, faktisch erheblichen Einfluss hat, aus welchem sozialen Kontext man stammt (vgl. Bourdieu. 1999; Eribon. 2017.).
Lässt sich dieses Verständnis von Achtung auch auf das Selbstverhältnis einer Person übertragen? Könnte Selbstachtung also darin bestehen, dass man gegenüber sich selbst eine bestimmte Autorität besitzt und sozusagen weisungsbefugt ist? Weiter oben, im Zuge der Überlegungen zum Begriff der Selbsttäuschung, habe ich diese Frage schon einmal berührt. Sie ist mit der Vorstellung verbunden, dass eine Person Autorität gegenüber sich selbst besitzt, die sie zugleich auch anerkennt, indem sie beispielsweise selbstgesetzten Regeln folgt. Tatsächlich sprechen wir im Alltag manchmal in dieser Weise, zum Beispiel wenn es um Situationen geht, in denen wir mit Willensschwäche kämpfen. Ein klassischer Fall sind Diäten, um an Gewicht zu verlieren. Die Ärztin hat eine Gewichtsreduktion empfohlen und auch die Person selbst findet es erstrebenswert, etwas abzunehmen. Sie beschließt also, einen bestimmten Ernährungsplan zu verfolgen. Beim sonntäglichen Cafébesuch wird sie angesichts der leckeren Torten aber schwach und bestellt sich ein Stück, obwohl es gegen ihr Vorhaben verstößt, sich an den Ernährungsplan zu halten. Wir sagen dann Sätze wie „Ich konnte mich nicht beherrschen, es sah einfach so lecker aus“. Diese Redeweise suggeriert, dass es möglich ist, über sich selbst zu herrschen. Ich habe bereits erwähnt, dass das damit verbundene Bild vom Selbstverhältnis einer Person auch in der Philosophie seine Entsprechung hat. Oft wird dabei die Vernunft als ein Teil des menschlichen Wesens betrachtet, die über die anderen (leidenschaftlichen) Teile herrschen soll (vgl. Kant. 1900ff. AA VII, 266f; Spitzley. 1992. 51ff; Platon. 2001b. 246a-247e.). Doch widerstreitende Wünsche können in uns bestehen, ohne dass es uns zu einer Vorstellung vom Personsein verpflichtet, bei dem man in einen herrschenden und einen beherrschten Teil zerfällt. Genauer besehen, erscheint ein solches Bild auch wenig attraktiv, insofern es am Ende einfach die Person selbst ist, die sich dem leckeren Kuchen hingibt oder diesem Wunsch widersteht und ihren Ernährungsplan befolgt. Ein hierarchisches Verständnis vom Begriff der Achtung lässt sich dementsprechend nicht auf das Selbstverhältnis übertragen. Wenn wir im Alltag dennoch so reden, ist das vielmehr ein metaphorischer Ausdruck, um das innere Ringen mit widerstreitenden Wünschen zu veranschaulichen.
3.2 Qualifizierte Achtung
Wenn jemand aufgrund einer bestimmten Rolle Autorität gegenüber anderen Menschen hat, sind damit nicht nur besondere Befugnisse verbunden. Zugleich obliegt der Person auch die Verantwortung, der mit der Rolle verbundenen Aufgabe gerecht zu werden. Gelingt es ihr nicht, wird ihr vermutlich weniger Achtung entgegengebracht bis hin dazu, dass man ihre Autorität grundsätzlich infrage stellt. Eine despotische Chefin, die ihre Befugnisse ausnutzt und ihre Autorität überschätzt, hat in ihrer Rolle als Chefin keinen Respekt verdient. Bei dieser Form von Achtung handelt es sich um einen Begriff, der sich auf bestimmte Qualitäten einer Person, ihre Eigenschaften, Fähigkeiten oder Handlungsweisen bezieht. Hohes Ansehen, Bewunderung und besondere Wertschätzung hängen davon ab, ob die Leistungen, Eigenschaften oder auch der Charakter einer Person in bestimmter Hinsicht positiv bewertet werden. Andernfalls bleibt die Bewunderung aus oder schlägt gar in Geringschätzung und Missbilligung um. Diese Form der Achtung zeichnet sich also durch eine spezifische positive Bewertung aus (Hudson. 1980. 70.). In dieser Weise schätzen wir beispielsweise jemanden in seiner Rolle als Vater besonders wert, der seine Sache gut macht, oder wir bewundern eine Person dafür, dass sie sehr couragiert ist. Insofern man in einer Sache gut und besser bzw. schlecht und schlechter sein kann, ist die besondere Schätzung bestimmter Leistungen und Eigenschaften gradierbar. Damit handelt es sich zugleich um eine Form der Achtung, die wir ebenso wie Ehre gewinnen oder verlieren können, abhängig davon, wie wir uns verhalten und von anderen darin bewertet werden (Bittner. 2009. 347.). Der Ausdruck qualifizierte Achtung zeigt dabei bereits an, dass diese nicht allen Menschen gleichermaßen zukommt, sondern eben nur denen, die sie tatsächlich verdienen. Verstünde man ihn anders, wäre man nicht nur unehrlich, sondern würde zudem den Sinn des Begriffs untergraben (Bittner. 2009. 349.). Ansehen und qualifizierte Achtung spielen in unserem alltäglichen Umgang eine wichtige Rolle. Besonders deutlich wird das, wenn Menschen besondere Ämter oder Rollen besetzen. Um in einer solchen Funktion geachtet und angesehen zu sein, reicht es nicht, ein bestimmtes Amt oder eine Rolle zu besetzen, man muss sich dieser auch würdig erweisen, sie also in einer Weise ausfüllen, die bestimmten normativen Erwartungen entspricht.
Insofern qualifizierte Achtung auf einen Bewertungsmaßstab referiert und sich auf bestimmte Eigenschaften, Leistungen oder Fähigkeiten beziehen kann, lässt sich der Begriff auch auf das Selbstverhältnis einer Person anwenden. Gelingt ihr zum Beispiel eine schwierige Aufgabe besonders gut, schafft sie es, trotz starkem Gegenwind ihren Idealen treu zu bleiben, oder ist sie erfolgreich darin, eine ihrer Fähigkeiten weiterauszubilden, dann hat sie möglicherweise gute Gründe, sich in dieser Hinsicht besonders wertzuschätzen und stolz auf sich zu sein. Ob sie tatsächlich gute Gründe hat, hängt allerdings auch davon ab, was für eine Aufgabe ihr besonders gut gelingt, welchen Idealen sie treu bleibt und welche Fähigkeiten sie weiterentwickelt. Vielleicht kommen einem hier spontan Beispiele in den Sinn, die man selbst positiv bewertet, etwa die herausfordernde Aufgabe, eine Doktorarbeit fertig zu schreiben, das moralische Ideal einer wertschätzenden Umgangsform oder die Fähigkeit, empathisch zu sein. Doch genauso kann sich jemand auf die Schulter klopfen, weil er seinen Geschäftspartner so gewieft übervorteilt hat, weil er seinen Grundsatz befolgt hat, unter keinen Umständen um Entschuldigung zu bitten, oder weil er seine Fähigkeit, den Garten im Akkord umzugraben, noch weiter ausgebildet hat. Die Frage also, ob jemand darin gerechtfertigt ist, stolz auf sich zu sein, hängt davon ab, welchen Bewertungsmaßstab man für angemessen hält.
In der philosophischen Diskussion um das Konzept der Selbstachtung wird qualifizierte Achtung mitunter nur in einem sehr eingeschränkten Sinne als relevant betrachtet, nämlich insofern sie das moralische Handeln einer Person zum Gegenstand hat (vgl.Hill. 1973; Darwall. 1977.). Weiter oben habe ich bereits erwähnt, dass Selbstachtung dadurch sehr auf die moralische Integrität beschränkt wird (vgl. Calhoun. 2016.). Manche Weisen, in denen wir über Selbstachtung sprechen, legen ein solches Verständnis nahe, beispielsweise, wenn man nicht mehr in den Spiegel schauen kann, weil man einen gravierenden moralischen Fehler begangen hat. Wenn man jedoch bedenkt, dass das Selbstwertgefühl und die Selbstwertschätzung wichtig für das Selbstverhältnis einer Person sind und dafür, was eine Person von sich hält, spielt die qualifizierte Achtung für das Konzept der Selbstachtung möglicherweise doch eine größere Rolle. Außerdem wird die qualifizierte Achtung vielleicht auch deshalb für vernachlässigbar gehalten, weil sie dafür, ob wir andere Menschen in einem moralischen Sinne achten, auf den ersten Blick völlig unerheblich erscheint. Ob man den moralischen Status eines Menschen anerkennt, sollte schließlich nicht davon abhängen, inwieweit er sich besonders verdient gemacht hat. Dem möchte ich auch nicht widersprechen. Es könnte allerdings umgekehrt sein, dass man eine Person dann nicht angemessen achtet, wenn man von ihrer individuellen Persönlichkeit vollkommen abstrahiert (vgl. Neuhäuser. 2015.). Das heißt, es könnte notwendig, aber nicht immer hinreichend sein, sie in ihrem moralischen Status anzuerkennen. Für diese Überlegung spricht, dass Menschen es als kränkend oder auch ehrverletzend empfinden können, wenn man ihnen Wertschätzung in einem qualifizierten Sinn von Achtung vorenthält.
3.3 Ehre und Würde
Eine Form der positiven, qualifizierten Wertschätzung ist die Ehrung einer Person. Menschen werden geehrt, weil sie sich in einer Position oder einem Amt besonders verdient gemacht haben, weil sie herausragende Leistungen vollbracht oder einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft geleistet haben. Eine etymologische Bedeutung von Respekt ist die Ehrerbietung gegenüber der respektablen, ehrbaren Person (Respekt. 2000. 1119.). Im Vergleich zur qualifizierten Achtung spiegelt sich im Konzept der Ehre stärker das Verhältnis einer einzelnen Person zur Gemeinschaft wider. Für die Ehre einer Person ist es wichtig, wie sie von anderen gesehen wird, und auch ein Verlust der Ehre hängt davon ab, ob das potentiell entehrende Geschehen tatsächlich als ein solches von anderen wahrgenommen wird (vgl. Stoecker. 2006b. 152.). Ehrungen sind in der Regel offizielle und teilweise öffentliche Ereignisse, die die besondere Wertschätzung der Person zur Schau stellen. Zugleich ist Ehre aber ein Konzept, das überholt und archaisch wirkt. Die alttestamentarische, unbedingte Forderung, Vater und Mutter zu ehren, ist wenigstens in dieser Form längst kein Element mehr von Erziehungskonzepten. Formen der Satisfaktion, wie zum Beispiel das Duell, betrachten viele als moralisch verwerflich und sie sind darüber hinaus gesetzlich verboten. Sogenannte Schamstrafen, beispielsweise den Pranger, die eine bewusste Entehrung der Betroffenen darstellen, findet man nicht mehr im Strafgesetzbuch. In Kulturen, in denen die Ehre einen wichtigen Stellenwert hat, scheinen hingegen oft auch Konzepte wie Rache und Vergeltung eine große Rolle zu spielen. Ein drastisches Beispiel dafür ist der sogenannte Ehrenmord, bei dem ein weibliches Mitglied aus der Familie des Täters ermordet wird, um eine vermeintliche Schande für die Familie auszugleichen, die durch das angenommene Fehlverhalten der Frau entstanden sei. Solche Vorstellungen von Ehre muten nicht nur archaisch, sondern auch schrecklich an und sind gewiss ein Grund, weshalb die Ehre und verwandte Konzepte mit Argwohn und Skepsis betrachtet werden (vgl. Darwall. 2013; Weber-Guskar. 2016. 166.).
Zum Begriffsfeld von Ehre gehören allerdings nicht nur Rache und Vergeltung, sondern auch Konzepte wie „Scham und Schande, Ruf und Ansehen, Würdigung und Demütigung, Beleidigung und Peinlichkeit“ (Stoecker. 2006b. 150.). Wer zum Beispiel einen Rufmord erfährt, wird in seiner Ehre verletzt. Die Ehre einer Person ist eng mit den sozialen Rollen verbunden, die sie einnimmt, sowie mit dem Bild, das sie gegenüber anderen von sich zeigen will. Eine Pflegekraft beispielsweise könnte sich aufgrund ihrer Berufsehre gegen die Vorstellung wehren, ihr Beruf sei eine ärztliche Hilfstätigkeit. In den Augen unserer Mitmenschen kann man dafür geachtet, kritisiert oder auch geschmäht werden, je nachdem ob man seiner Rolle oder seinem Bild gerecht wird oder nicht. Man kann aber auch sein Gesicht verlieren, weil andere sich über die Rolle oder das Bild als solche verächtlich machen und das Ansehen der Person dadurch beschädigen. Menschen tun das beispielsweise, wenn sie schlecht über bestimmte Berufsgruppen sprechen, wie es gegenüber Sexarbeitern und -arbeiterinnen häufig passiert (vgl. Beisswenger. 2014; Hürlimann. 2020.). Auch individuelle Vorstellungen einer Person können zu Unrecht schlecht gemacht werden, wenn jemand ein Selbstbild entwickelt, das nicht zu den normativen Vorstellungen seiner Mitmenschen passt. Angesichts der vielfältigen sozialen Rollen sind Menschen in vielen verschiedenen Zusammenhängen mit Vorstellungen von Ehre und Ansehen beschäftigt. Das Konzept der Ehre ist also nicht unbedingt auf bestimmte archaische Bilder festgelegt, die von religiöser Reinheit, einer fragwürdigen Mannesehre oder der Beschämung einer Straftäterin zeugen.
Kennzeichnend für die Ehre ist darüber hinaus, dass es diesbezüglich zwar auf das eigene Verhalten ankommt, aber Verletzungen der Ehre auch unverschuldet geschehen können. Eine erfolgreiche Wissenschaftlerin wird beispielsweise in ihrer Berufsehre gekränkt, wenn man über sie sagt, sie hätte ihre Stelle nur deshalb bekommen, weil sie eine Frau ist. Es ist für sie beschämend, weil ihr unterstellt wird, dass sie das, wofür sie Anerkennungen bekommen hat, eigentlich gar nicht leisten kann. Wer beschämt wird, ist in der Situation, sich dazu verhalten und aus dem Zustand der Schande herauskommen zu müssen, wenn er das eigene Ansehen wiederherstellen will (vgl. Stoecker. 2006b. 152.). An diesem Zustand wird ein wichtiger Unterschied zwischen Ehre und qualifizierter Achtung deutlich. Wenn eine positive Anerkennung im Sinne der qualifizierten Achtung ausbleibt, hat dies keine unmittelbaren Konsequenzen für die Verhaltenserwartungen an eine Person. Möglicherweise bedeutet es für die Person, ihr Bild von sich selbst anzupassen, zumindest insofern sie sich eine bestimmte Anerkennung gewünscht oder diese erwartet hat. Bei einer Verletzung der Ehre durch eine Demütigung oder Beleidigung ist das Opfer dagegen aufgefordert, die eigene Ehre wiederherzustellen. Die Geschichte der Menschheit ist voll von Beispielen, in denen Menschen mittels Rache und Vergeltung darum kämpften, ihre Ehre zurückzugewinnen. Doch das sind nicht die einzigen Möglichkeiten, auf eine erfahrene Kränkung, Demütigung oder Beleidigung zu reagieren. Mindestens ebenso vertraut sind uns Akte der Selbstbehauptung, die dazu dienen, dem Verlust des Gesichts, der erlittenen Erniedrigung oder der Verletzung der Ehre etwas entgegenzusetzen. Eine weitere Form ist der Protest, mit dem sich Menschen einer bestimmten Gruppe wehren, die Opfer systematischer Unterdrückung, Diskriminierung und Demütigung sind. In diesem Zusammenhang ist es allerdings naheliegender, von Verletzungen der Würde dieser Menschen zu sprechen, da die genannten Verletzungen die Betroffenen nicht ausschließlich in ihrem Selbstbild angreifen, sondern sie durch die erlittenen Schädigungen und das zugefügte Unrecht in verschiedener Weise missachtet werden (vgl. Stoecker. 2004. 111ff.).
Die Ehre und die individuelle Würde einer Person sind in hohem Maße mit ihrer Identität und ihrem Charakter verbunden. Eine fehlende Wertschätzung durch Kränkungen, Beleidigungen oder Demütigungen greift eine Person tiefer an als ausbleibende qualifiziert Achtung. Dennoch haben diese Konzepte viel miteinander zu tun, schließlich kann es auch an die eigene Ehre gehen, wenn man glaubt, ein begnadeter Sänger zu sein, von anderen aber nie in dieser Einschätzung bestätigt wird. Der spezifische Bewertungsmaßstab spielt in den jeweiligen Vorstellungen von Ehre und Würde wiederum eine entscheidende Rolle ebenso wie die Frage, aus welchen Gründen man den einen oder anderen Maßstab an sein Selbstbild anlegt. Es gibt Ehrvorstellungen, die nicht nur verfehlt und irrtümlich, sondern darüber hinaus auch nicht mit grundlegenden moralischen Normen vereinbar sind. Der Ehrenmord ist ein drastisches Beispiel dafür. Doch auch subtilere Vorstellungen zeugen von moralischer Missachtung, etwa wenn der Bewohner des Pflegeheims es für unter seiner Würde hält, von einer türkischstämmigen Pflegerin versorgt zu werden, oder wenn die gefeierte Kollegin glaubt, von ihrem Kollegen nichts mehr lernen zu können, bloß weil dieser weniger erfolgreich ist. Ob man darin gerechtfertigt ist, sich in seiner Ehre oder Würde verletzt zu sehen, und die Frage, wie man mit einer solchen Verletzung umgeht, hängt dementsprechend wesentlich an den moralischen Normen, die ihrerseits gut begründet sein sollten.
Das Selbstverhältnis einer Person spielt im Konzept der Ehre also offenbar eine wichtige Rolle, und zwar gerade in solchen Kulturen, in denen religiöse und traditionelle Ehrvorstellungen abgelöst werden durch individuell bestimmte Ideale, Rollenmuster und Bewertungsmaßstäbe, die die Persönlichkeit, den Charakter und die Identität eines Menschen formen (vgl. Stoecker. 2004. 110ff; Stoecker und Neuhäuser. 2013. 58f.). Es hat sich gezeigt, dass die Ehre einer Person dabei nicht nur davon abhängt, welches Bild sie von sich selbst entwickelt, sondern eben auch in einem hohen Maße, wie andere Menschen auf dieses Bild reagieren. Sie können es hinnehmen, wie es ist, es durch positive Wertschätzung stärken, durch angemessene Kritik, aber auch durch Beleidigungen oder Demütigungen infrage stellen. Auf Verletzungen der Ehre kann die betroffene Person wiederum in unterschiedlicher Weise reagieren, die Schmach hinnehmen oder versuchen, die eigene Ehre wiederherzustellen.
Häufig reagiert man zunächst mit dem Gefühl der Scham auf solche Erfahrungen, unabhängig davon, worin die Ehrverletzung genau begründet ist. Scham geht mit einer negativen Bewertung hinsichtlich bestimmter Aspekte der eigenen Person einher und drückt aus, dass man sich nicht in dem Maße um das eigene Ansehen kümmern kann, wie man es gern tun würde. In dieser Reaktion zeigt sich ein Gefühl von Verantwortung dafür, wie man von anderen gesehen wird, was die betroffene Person dazu veranlassen kann, ihre Ehre beispielsweise durch einen Akt der Selbstbehauptung zu verteidigen. Es ist wichtig, hiervon die Frage nach der Verantwortung der Täterin oder des Täters, die eine Ehrverletzung zufügen, zu unterscheiden. Denn mit dieser Verantwortung ist nicht das Konzept der Scham, sondern das der Schuld verbunden, vorausgesetzt, dass es keine moralische Rechtfertigung für die Verletzung der Ehre gibt (vgl. Williams. 2000. 104ff; Wagner. 2020. 14ff.).
Wer sich schämt, hat Schwierigkeiten, seine Selbstachtung aufrechtzuerhalten (vgl. Williams. 2000. 105.). Akte der Selbstbehauptung oder solidarische Proteste gegen Unterdrückung und Diskriminierung werden in der Diskussion um Selbstachtung mitunter als paradigmatische Beispiele betrachtet, in denen Menschen Selbstachtung beweisen oder sich diese erkämpfen. Sie tun dies, indem sie versuchen, die eigene Ehre zu schützen oder zu verteidigen. Um Selbstachtung zu haben, genügt es deshalb nicht immer, eine hohe Meinung von sich im Sinne qualifizierter Achtung zu haben (Boxill. 1976.). Vielmehr weisen komplexen Verbindungen zwischen der Frage, wie man von anderen gesehen wird und welches Bild man von sich selbst hat, darauf hin, dass Selbstachtung viel damit zu tun hat, wie man sich selbst in diesem Gefüge verhält und positioniert.
3.4 Die emotionale Komponente von Achtung
Wenn Personen geehrt werden, wenn wir ihnen für besondere Leistungen unsere Anerkennung schenken oder man dessen gewahr wird, dass es jemand vermag, im positiven Sinne ein Leben zu führen, das weit jenseits der eigenen Möglichkeiten liegt, können wir mit dem Gefühl der Bewunderung, im Extremfall sogar erfüllt von Ehrfurcht diese Person ansehen. Eine solche Bewunderung geht mit einem Gefälle bzw. einer Differenz einher, insofern das, was man bewundert, schwer erreichbar erscheint, es der bewunderten Person aber gleichwohl gelungen ist, es zu erreichen. Aufgrund dieser Differenz scheint es schwierig, sich selbst zu bewundern. Denn wenn es Grund dazu gäbe, gäbe es ihn zugleich auch nicht mehr, weil man ja offensichtlich die bewundernswerte Tat bewerkstelligt hat.
Dennoch können wir stolz auf Leistungen, die eigene Lebensführung oder einen integren Charakter sein. Ein wohlbegründeter Stolz beispielsweise, der aus der Reflexion auf die persönliche und moralische Integrität oder Tugendhaftigkeit entsteht, könnte gerade ein ehrenwertes Selbstbild begleiten. Selbstachtung ließe sich dementsprechend als ein solches Ehrgefühl verstehen (vgl. Hume. 1739. 389ff.). Auch hier stellt sich die Frage danach, welche Leistungen uns zurecht Stolz machen oder worin die erstrebenswerten Tugenden bestehen. Wenn es sich um einen rein persönlichen Bewertungsmaßstab handelt, können wir zwar stolz auf eine Leistung sein, aber nicht unbedingt mit Anerkennung seitens unserer Mitmenschen rechnen. Betrachtet man darüber hinaus auch sein moralisches Handeln als Teil des eigenen Selbstbildes, hängt die Bewertung nicht länger vom eigenen Geschmack ab, sondern erfordert eine allgemein nachvollziehbare, ethische Begründung. In unserem alltäglichen Umgang miteinander ist es zudem oft vom Verhältnis zu anderen Menschen abhängig, ob wir glauben, stolz auf etwas sein zu können. Dabei bringen emotionale Einstellungen wie Stolz oder Bewunderung stets qualifizierte Achtung zum Ausdruck und bestehen in einer positiven Wertschätzung in Hinsicht auf bestimmte Eigenschaften, Leistungen oder Fähigkeiten.
Doch nicht immer schätzen wir eine Person deshalb besonders, weil sie etwas Großartiges geschafft hat, einen tadellosen Charakter besitzt oder sie uns in ihrer Lebensführung beeindruckt. Manchen Menschen begegnen wir mit einer besonderen Wertschätzung einfach deshalb, weil sie die Menschen sind, die sie sind. Menschen, zu denen wir in Nahbeziehungen stehen, wie zum Beispiel Freundschaften, familiäre Bindungen oder kollegiale Verhältnisse, liegen uns oft in besonderer Weise am Herzen, ohne dass dies an eine konkrete Fähigkeit, Leistung oder einen spezifischen Lebenswandel gebunden wäre. Zwar können diese Dinge eine Rolle spielen, insofern die Persönlichkeit des anderen dadurch geprägt ist, doch wir schätzen ihn nicht (allein) deswegen, sondern vielmehr als individuelle Person, mit der wir in der einen oder anderen Weise verbunden sind. Diese bestimmte Person hebt sich von anderen Personen ab, man hat ein größeres Interesse daran, wie es ihr geht, sorgt sich stärker um sie und ist ihr gegenüber emotional involviert. Erfährt man zum Beispiel, dass es einer Freundin sehr schlecht geht, macht diese Nachricht nicht in einem abstrakten Sinne betroffen, wie es der Fall wäre, wenn es um einen unbekannten Menschen ginge (vgl. Keller. 2013. 1ff.). Stattdessen ist man in Sorge um diese Freundin und wahrscheinlich bemüht, irgendeine Form von Unterstützung zu leisten. Wenn wir Menschen als individuelle Personen achten, zu denen wir in Beziehung stehen, besteht die emotionale Komponente von Achtung also nicht darin, sie zu bewundern, sondern sie als Menschen anzusehen, die uns wichtig sind. Wir empfinden Wertschätzung für sie. Und damit sind bestimmte Dispositionen verbunden, wie wir uns zu diesen Menschen verhalten und auf sie reagieren.
Es können einem allerdings nicht nur andere Menschen wichtig sein, sondern ebenfalls man selbst. Man kann sich auch um sich selbst sorgen, sich als die Person wertschätzen, die man ist, und dementsprechend bestimmte Gefühls- und Verhaltensdispositionen in Bezug darauf haben, was man tut und was mit einem selbst geschieht. Solche Dispositionen lassen sich als ein Merkmal von Selbstachtung betrachten. Sie äußern sich beispielsweise darin, dass man sich wohlwollend betrachtet (vgl. Majer. 2013. 17f.), ein bestimmtes Selbstwertgefühl hat und ein grundlegendes Vertrauen in sich selbst. Man hat ebenfalls Dispositionen dazu, in bestimmter Weise darauf zu reagieren, wie andere Menschen mit einem umgehen. Wir freuen uns zum Beispiel darüber, wenn Freunde ihre Wertschätzung für uns zum Ausdruck bringen. Und auf Verletzungen der Ehre reagieren wir oft mit Scham. Wenn der eigene Wert von jemandem grundsätzlich infrage gestellt wird, erscheint es angemessen, Empörung zu empfinden und sich gegen die Herabsetzung zu wehren (vgl. Dillon. 1995. 22f.). Besonders gravierend ist eine solche Herabsetzung, wenn durch sie deutlich wird, dass eine Person von anderen in einer grundsätzlichen Weise nicht gelten gelassen wird, beispielsweise indem ihr grundlegende Rechte abgesprochen werden. Mit Empörung und Widerstand reagieren Menschen in solchen Situationen oft unabhängig davon, ob sie selbst oder ihnen nahstehende Menschen von der ungerechten Behandlung betroffen sind. In diesem Sinne können Empörung, Ärger oder auch Wut als emotionale Komponenten ein mittelbarer Ausdruck der Wertschätzung sein, die wir für andere oder uns selbst empfinden.
Je nachdem, welches Merkmal von Achtung man betrachtet, gehen unterschiedliche Gefühle mit ihr einher. Wir empfinden zum Beispiel Bewunderung gegenüber Menschen, die wir in spezifischer Hinsicht besonders hoch schätzen, ein Gefühl, das auf das Selbstverhältnis einer Person nicht recht zu passen scheint. In Bezug auf eigene Leistungen spricht man eher von Stolz. Daneben schätzen wir andere Menschen aber auch einfach als die wert, die sie sind, ohne dass wir sie zwangsläufig für etwas bewundern müssten. Mit dieser Art von Wertschätzung können unterschiedliche Gefühle verbunden sein, je nachdem, in welcher Beziehung man zu der anderen Person steht. Da wir nicht nur zu anderen, sondern auch zu uns selbst in einem Verhältnis stehen, können wir uns selbst ebenfalls in dieser Weise wertschätzen. Darüber hinaus gehen mit der Wertschätzung einer Person um ihretwillen Dispositionen einher, in einer bestimmten Weise auf anderen oder sich selbst zu reagieren.
Die emotionale Komponente von Achtung habe ich in Bezug auf die qualifizierte Achtung und auf die Wertschätzung eines anderen um seinetwillen betrachtet. Doch Achtung kann wie gesagt auch bedeuten, dass wir jemanden gelten lassen, und damit scheinen weder Bewunderung noch die besondere Wertschätzung der individuellen Person einherzugehen. Im Gegenteil bedeutet gelten lassen möglicherweise viel eher, von spezifischen Gefühlen Abstand zu nehmen, und dem anderen einen bestimmten Raum zuzugestehen. Das beinhaltet auch, ihm mit einer gewissen Distanz zu begegnen, die ihn nicht daran hindert, sich in einem bestimmten Maße frei in der Welt zu bewegen.
3.5 Achtung als Einstellung gegenüber anderen
Wenn wir jemanden gelten lassen, stehen allerdings ebenfalls bestimmte Dispositionen oder eine spezifische Einstellung in Rede, denn eine Person als selbstbestimmte Akteurin anzusehen bedeutet, in bestimmter Weise auf ihr Handeln und Verhalten zu reagieren. Man nimmt sie in ihrem Handeln ernst und ist ihr beispielsweise für einen Gefallen dankbar oder über eine Kränkung empört. Dankbarkeit, Übelnehmen, Vergebung, Empörung, sich gekränkt fühlen und ähnliche Konzepte mehr haben die Gemeinsamkeit, dass es sich bei ihnen um etwas handelt, das Peter Strawson als reaktive Einstellungen (reactive attitudes) bezeichnet (Strawson. 1978. 205.). Diese Einstellungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres zwischenmenschlichen Umgangs, der Art und Weise, wie wir uns zueinander in Beziehungen verhalten. Jemandem in dieser Weise zu begegnen, bedeutet, eine bestimmte Grundeinstellung zu ihm zu haben, nämlich ihn für das, was er tut und sagt, verantwortlich zu halten. Diese Einstellung erlaubt es, gewisse Erwartungen an die Person zu richten, etwa diejenige, dass man von ihr nicht beleidigt wird. Tut sie es dennoch, sind wir in der Regel ärgerlich, und zwar nicht nur in der Weise, wie man es sein kann, wenn der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fällt. Vielmehr nimmt man es der Person übel, dass sie sich so verhalten hat, eben deshalb, weil man sie für verantwortlich hält (vgl. Strawson. 1978. 218.).
Allerdings gibt es Umstände, unter denen wir unsere Erwartungen aufgeben, zum Beispiel wenn wir erfahren, dass die andere Person im Augenblick der Beleidigung gar nicht wusste oder kontrollieren konnte, was sie tat. Vielleicht war sie sehr betrunken oder es stellt sich im Nachhinein heraus, dass sie an einer neuronalen Krankheit wie dem Tourette-Syndrom leidet. In diesem Lichte besehen, scheint es plötzlich unangemessen, die Beleidigung übel zu nehmen, auch wenn es nichts daran ändert, dass wir die Person selbst nach wie vor als verantwortliche Akteurin betrachten (vgl. Strawson. 1978. 209.). Doch wir sind nicht zu allen Menschen in dieser Weise eingestellt, denn manchmal erscheint es grundsätzlich unangebracht, jemandem etwas übelzunehmen. Wer es einem Säugling übelnimmt, dass er nicht aufhört zu schreien, ist wahrscheinlich akut überfordert, doch er hat keinen Grund, den Säugling für verantwortlich zu halten. Er kann schließlich nichts dafür, dass er so schreit, und zwar, weil er grundsätzlich nicht in der Lage ist, etwas für sein Verhalten zu können. Gleiches gilt für Menschen, die geistig stark beeinträchtigt sind, sei es, weil sie schwere Symptome einer psychischen Störung haben, eine geistige Behinderung oder anderweitige Einschränkungen. In diesen Fällen ist es nicht die einzelne Handlung einer grundsätzlich verantwortlichen Akteurin, hinsichtlich derer wir aus bestimmten Gründen von unseren zwischenmenschlichen Erwartungen absehen. Vielmehr ist es gegenüber manchen Menschen nicht angebracht, sie überhaupt als verantwortliche und damit moralische Akteurinnen und Akteure zu sehen. Je nachdem, ob wir Menschen als grundsätzlich verantwortlich oder nicht betrachten, gehen wir anders mit ihnen um. Entweder als Menschen, um die wir uns kümmern und für die wir Sorge tragen, oder eben auch als Adressatinnen und Adressaten bestimmter (moralischer) Erwartungen (vgl. Strawson. 1978. 211.). Beide Einstellungen können ein Ausdruck von Achtung sein. Für jemanden zu sorgen bedeutet, ihn nicht zu schädigen, sondern seine Bedürfnisse zu berücksichtigen, ihn in seinen moralischen (Schutz-)Ansprüchen und Rechten gelten zu lassen und sich um eine wertschätzende Beziehung zu ihm zu bemühen. Bestimmte Erwartungen oder Forderungen an jemanden zu richten, heißt, einen Menschen zudem in seiner Verantwortungsfähigkeit und Eigenständigkeit ernst zu nehmen.
Gleichzeitig aber können beide Einstellungen auch ein Ausdruck von mangelnder Achtung sein. Denn wenn man jemanden als nicht verantwortungsfähig behandelt, der es sehr wohl ist, nimmt man ihn nicht ernst und behandelt ihn paternalistisch. Und umgekehrt läuft man Gefahr, sich gegenüber einer Person verächtlich zu zeigen oder sie zu beschämen, wenn man ihr ständig Dinge übelnimmt, obwohl sie gar nicht die Voraussetzungen hat, den jeweiligen Erwartung zu entsprechen. Man ignoriert ihre spezifischen Bedingungen und zeigt eine Haltung, die ihr gegenüber nicht angemessen ist. In unserem alltäglichen Umgang miteinander ist es allerdings oft gar nicht so leicht zu erkennen, welche Einstellung angemessen ist. Es gibt zwar selbstverständlich viele klare Fälle, doch wir befinden uns auch immer wieder in Beziehungen und Situationen, in denen es schwierig ist, eine angemessene Einstellung einzunehmen, beispielsweise, wenn Kinder und Jugendliche erst lernen, Verantwortung zu tragen, oder wenn ältere Menschen mit einer degenerativen und fortschreitenden neuronalen Erkrankung ihre Verantwortungsfähigkeit nach und nach einbüßen. Und schließlich gehört es manchmal auch zu einem rücksichtsvollen und freundlichen Umgang, die eigenen Erwartungen und Forderungen für einen Augenblick oder eine Weile zurückzunehmen, etwa um eine Beziehung zu entlasten (vgl. Strawson. 1978. 212, 222.).
Achtung im Sinne einer Einstellung meint also nicht nur, dass man jemanden bewundern oder wertschätzen kann, sondern es kann ebenfalls bedeuten, jemanden gelten zu lassen. Zu jemanden in bestimmter Weise eingestellt zu sein, ist mit spezifischen Verhaltensdispositionen gegenüber der Person verbunden. Ob diese Einstellungen und Dispositionen ein Ausdruck von Achtung sind, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Person ab. Man kann dabei zwischen zwei grundlegenden Einstellungen unterscheiden, nämlich jemanden entweder als grundsätzlich verantwortungsfähig betrachten oder nicht.
Achtung als eine bestimmte Einstellung gegenüber anderen zu betrachten, hat also offenbar viel mit dem Konzept der Verantwortung zu tun. Wenn man diese Überlegungen nun auf den Begriff der Selbstachtung bezieht, scheint es auf den ersten Blick trivial, davon auszugehen, dass Menschen, die über Dinge wie Selbstachtung nachdenken können, sich selbst für verantwortungsfähig halten. Sie zweifeln gewiss nicht daran, dass andere ihnen Beleidigungen übelnehmen würden, dass sie Dank für einen Gefallen verdienen oder im Falle einer Verfehlung um Entschuldigung bitten können. Bei Handlungen allerdings, die eine Person in Bezug auf sich selbst tut oder die ihr durch andere widerfahren, ist die Frage nach Verantwortung keineswegs trivial. Dieser Aspekt ist bereits mit Blick auf Verletzungen der Ehre relevant gewesen, insofern man sich auch dann als verantwortlich betrachten kann, wie man von anderen gesehen wird, wenn man selbst gar keine Schuld daran trägt, dass die eigene Ehre verletzt worden ist. Wer sich (bewusst) schämt, wird einer Differenz gewahr, zwischen dem, wie er von anderen oder von sich selbst gesehen wird, und wie er gesehen werden will. Scham bringt also zum Ausdruck, dass man sich nicht so um sein Ansehen kümmern kann, wie man es gern tun würde, und dies setzt wiederum voraus, dass man sich als verantwortlich betrachtet, auch wenn man es unter Umständen gar nicht ist bzw. durch andere davon abgehalten wird, dieser Verantwortung nachzukommen. Vor diesem Hintergrund lässt sich Scham ebenfalls als eine reaktive Haltung verstehen (vgl. Strawson. 1978. 219.) und als Indikator dafür, dass die, die sich schämt, darum ringt, sich selbst zu achten (vgl. Immenschuh und Marks. 2014. 12f.). Denn einerseits ist die Person nicht einverstanden damit, wie sie von anderen gesehen wird (oder glaubt, gesehen zu werden), und andererseits ist ihr daran gelegen, diesem Missverhältnis etwas entgegenzusetzen.
Doch kann man sich selbst auch mit einer Einstellung betrachten, die impliziert, dass man nicht verantwortungsfähig ist? Strenggenommen ist das selbstverständlich schwierig, schließlich hält man sich im oben beschriebenen Sinne grundsätzlich für verantwortungsfähig und betrachtet sich nicht wie einen Säugling oder eine Komapatientin. Situativ kann man aber durchaus der Meinung sein, dass man moralisch nicht verantwortlich ist, etwa dann, wenn es entlastende oder entschuldigende Umstände gibt. Unabhängig davon kann man allerdings auch grundsätzlich dazu neigen, stets anderen die Verantwortung in die Schuhe zu schieben, wenn etwas schlecht gelaufen ist. Möglicherweise sieht man auch seine (schlechten) Stimmungen und Gefühle meistens im Handeln und Verhalten anderer begründet. Oder man hält die Umstände der eigenen (falschen) Entscheidungen grundsätzlich für so zwingend, dass eine Zuschreibung von Verantwortung im vollen Sinne nicht möglich scheint. Wie gesagt, würde man zugleich von sich behaupten, zur Verantwortung fähig zu sein, und das ist man ja auch. Doch die Haltung, die man in Bezug auf das eigene Handeln und Verhalten zum Ausdruck bringt, widerspricht dieser Behauptung zumindest teilweise. Im Zuge der Überlegungen zu den reaktiven Einstellungen, die wir zueinander einnehmen können, habe ich dafür argumentiert, dass Achtung voraussetzt, dass unsere grundsätzlichen Einstellungen zu der Verantwortungsfähigkeit der betreffenden Person passen müssen. Wenn das nicht gelingt, besteht die Gefahr, die andere Person zu kränken oder zu missachten. Für das Konzept der Selbstachtung bedeutet das dementsprechend, dass man einen Mangel an Selbstachtung zeigt, wenn man stets darum bemüht ist, sich aus der Affäre zu ziehen, statt für die Dinge geradezustehen, die in den Bereich der eigenen Verantwortung fallen. Man nimmt sich dann als verantwortungsfähige Person nicht hinreichend ernst.