Die Anmerkungen sollen das Verständnis bei der Lektüre von Armenien und Europa erleichtern und beschränken sich auf die von Johannes Lepsius selbst verfassten Teile des Textes. Hierfür wird auf einige historische Ereignisse, Personen, Institutionen, Fremdworte und Begriffe eingegangen. Zusammenhänge, die sich nicht aus dem Text selbst erschließen, kurze biografische Angaben und der Verweis auf Sekundärliteratur bilden dabei den Inhalt der Anmerkungen. Für eine leichtere Handhabung läuft der Kommentar parallel mit der laufenden Paginierung dieses Buches.
S. 3
Johannes Lepsius unternahm vom 20. April bis 18. Juni 1896 eine ausgedehnte Reise in das Osmanische Reich. Vgl. S. 363–379 im Essay.
Lepsius verwendet in seinem Text durchgehend „Türkei“ identisch mit dem Ausdruck „Osmanisches Reich“, eine damals im Deutschen übliche Gleichsetzung. Die Herausgeber sprechen historisch korrekter nur vom „Osmanischen Reich“.
S. 3
Gerald Henry Fitzmaurice (1865–1939) war ein britischer Diplomat; von 1891 bis 1914 war er u.a. in den Städten Adana, Smyrna, Konstantinopel in verschiedenen diplomatischen Positionen tätig. Er ist der Verfasser des „Urfa-Berichts“. Zu Fitzmaurice vgl. Berridge (2007).
Emile Joseph Dillon (1854–1933) war ein irischer Journalist und Autor. Von 1887 bis 1914 arbeitete er als Russland-Korrespondent für die in London erscheinende Zeitung Daily Telegraph. Er bewegte sich während der „Hamidischen Massaker“ incognito im Osmanischen Reich und publizierte über seine Eindrücke sehr früh in Zeitungen und Zeitschriften. Zu Dillon vgl. Rafter (2011).
S. 4
Frederick Davis Greene (1863–1940) war ein amerikanischer Missionar des „American Board of Commissioners for Foreign Missions“.
Malcolm MacColl (1831–1907) war ein anglikanischer Priester und Publizist aus Schottland.
Félix Charmetant (1844–1921) war ein römisch-katholischer Priester aus Frankreich und Generaldirektor des Missions- und Hilfswerkes „L’Œuvre d’Orient“.
Georges Edouard Godet (1854–1907) war ein Schweizer reformierter Pfarrer und Theologieprofessor in Neuchâtel. Er war von 1896 bis 1907 Präsident des Schweizerischen Hilfsbundes für Armenien.
Georges Clemenceau (1841–1929) war ein französischer Journalist und Staatsmann in der Dritten Französischen Republik.
S. 5
Das Massaker von Sasun war das erste in der Reihe der „Hamidischen Massaker“ von 1894 bis 1897, die in der Amtszeit des damaligen Sultans Abdulhamid II. (1842–1918) stattfanden. Für eine Chronologie und den Forschungsstand zu den „Hamidischen Massakern“ vgl. Verheij (1999), Études Arméniennes Contemporaines Nr. 10 (2017) und Nr. 11 (2018), Gölbaşı (2018); zum Massaker von Sasun siehe insbesondere Miller (2015).
„Die türkische Kommission zur Untersuchung des Massacres von Sassun“ hatte die Aufgabe, einen Bericht für die Osmanische Regierung über die Ursachen der Aufstände, ihre Entstehung, Verlauf und Folgen zu erstellen. Vorsitzender der Kommission war Şefik Bey, Mahkeme-i Temyiz Dilekçe Dairesi Başkanı, Revisionsstelle. Weitere Mitglieder waren: Ömer Bey, Emniyet Sandğı Müdürü, Vorsitzender der Bittstellkammer; Celâletin Bey, Istinaf-ı Cünha Dairesi Başkanı, Brigadegeneral des Generalstabs, Mirliva Tevfik Paşa, Dahiliye Nezâreti Memuru, Erster Sekretär des Korrespondenzbüros im Ministerium des Inneren, Mecid Efendi, Dahiliye Nazırı Memuru, Beamter des Innenministeriums, der englische Konsul Hammond Smith Shipley, der russische Konsul M. Prevalsky und der französische Konsul M. Vilbert. Die Mitglieder kamen am 22. Januar 1895 in Muş zusammen und tagten in insgesamt 108 Sitzungen vom 24. Januar bis 21. Juli 1895. Die Protokolle der Kommission sind veröffentlicht in Bluebook Turkey. No. 1 (1895).
S. 6
Johannes Lepsius arbeitet hier mit einer erkenntnistheoretischen Unterscheidung, die auf Immanuel Kant zurückgeht: die Frage nach dem Ursprung (quaestio facti) der menschlichen Vernunfttätigkeiten und dem Wert derselben (quaestio iuris). Auf die Massaker an den Armeniern übertragen stellt Lepsius erst den Ursprung der Massaker dar, bevor sich dazu moralisch verhalten werden kann.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts hatte der fortschreitende Zerfall des Osmanischen Reiches (Staatsbankrott 1875, Niederlage im Krieg gegen Russland 1877/78) zu einem erhöhten Interesse der konkurrierenden europäischen Mächte und Russlands hinsichtlich ihrer eigenen geopolitischen Durchsetzung im Reich geführt. Zu diesen geopolitischen Machtkonstellationen vgl. Bloxham (2005). Der Berliner Kongress 1878 thematisierte u.a. die Stellung der Armenier als christliche Minderheit im Osmanischen Reich. Dieses musste sich verpflichten, „ohne weiteren Zeitverlust die Verbesserungen und Reformen ins Leben zu rufen, welche die örtlichen Bedürfnisse in den von den Armeniern bewohnten Provinzen erfordern, und für die Sicherheit derselben […] einzustehen“. (Berliner Vertrag 1878, Artikel 61). Die Umsetzung und geopolitischen Konsequenzen dieser Forderungen wurden schon im ausgehenden 19. Jahrhundert von Politik und Medien als „Armenische Frage“ bezeichnet. Einschlägig zum Deutschen Reich und der „Armenischen Frage“ vgl. Saupp (1990). Lepsius knüpft mit Armenien und Europa 1896 an diesen Diskurs an.
S. 6
Die Hohe Pforte war im Osmanischen Reich die deutsche Bezeichnung des Tors des Topkapı-Palastes in Konstantinopel bzw. Istanbul und wurde schließlich ab dem 18. Jahrhundert identisch mit dem Sitz der Regierung des Osmanischen Reiches und somit synonym für die Regierung als solche verwendet.
S. 7
Lepsius unterscheidet mit Blick auf die Tätergruppen während der Massaker zwischen einem nicht weiter definierten Pöbel, Soldaten des Osmanischen Militärs, Tscherkessen (so Seite [20]) und Kurden. Wenn im Text allgemein von „Muhammedanern“ oder „Türken“ gesprochen wird, sind kurdische Nomaden davon ausgeschlossen, obwohl auch diese überwiegend dem sunnitischen Islam und auch dem Alevitentum angehörten.
S. 9
Die Hamidiye-Regimenter waren eine Kavallerie des Osmanischen Reiches, die 1891 von Sultan Abdulhamid II. überwiegend aus kurdischen Stammesgruppen aufgestellt und zur Grenzsicherung im Osten des Osmanischen Reiches eingesetzt wurde. Sie bildeten auch eine Tätergruppe während der „Hamidischen Massaker“. Zur Geschichte der Regimenter vgl. Fenz (2009) und Klein (2011).
Vali war der Titel eines Statthalters oder Gouverneurs, der an der Spitze eines Vilâyets (Provinz), der größten territorialen Verwaltungseinheit im Osmanischen Reich, stand.
S. 10
Mutessarif war der Titel eines Statthalters, der an der Spitze eines Sancak stand, einer meist dem Vilâyet (Provinz) untergeordneten territorialen Verwaltungseinheit im Osmanischen Reich.
S. 11
Neben der armenischen Bevölkerung wurden in einigen Provinzen des Osmanischen Reiches auch griechisch-orthodoxe und assyrische Christen verfolgt, ermordet oder zwangskonvertiert. Zur Verfolgung der verschiedenen Denominationen im Osmanischen Reich vgl. Gazer (2022) und Hofmann (2024).
S. 12
Die sechs „armenischen Provinzen“ (Vilâyet) sind: Erzurum, Van, Bitlis, Diyarbakır, Mamuret ül-Aziz und Sivas.
S. 15
Die bestehenden politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen dem Deutschen und dem Osmanischen Reich führten in der Presseöffentlichkeit zu einer pro-osmanischen und daher stark anti-armenischen Haltung. Kritische Artikel über die Massaker, wie in der Frankfurter Zeitung oder der protestantischen Zeitschrift Die Christliche Welt wurden häufig als „englische Lügen“ abgewertet. Vgl. Meißner (2010) und Ihrig (2016).
S. 20
Der Verweis auf den römischen Kaiser Nero unterstreicht die zeitgenössische Einordnung der Massaker als Christenverfolgung, aber rekurriert auch auf die Unterwerfung des Königreiches Großarmenien unter den Römern und die Einrichtung unter Nero als Pufferregion gegen das Partherreich.
S. 23
Zwischen 1839 und 1876 fand eine Reformperiode (Tanzimat) im Osmanischen Reich statt. Das Großherrliche Handschreiben (Hatt-ı Hümâyûn) von 1856 war ein wichtiges Reformedikt. Es bestätigte erneut die Rechte und Pflichten eines jedes Untertanen, aber auch die Zusicherung, allen Untertanen, ohne Ansehen der Religion und Person, Schutz zu gewähren. Besonders wurde die Gleichheit der öffentlichen Ämter, im Militärdienst, vor Gericht und in der Bildung betont, sowie die Abschaffung der Kopfsteuer und die Einführung einer weltlichen Gerichtsbarkeit. Vgl. zu dieser Reformperiode İnalcık/Seyitdanlıoğlu (2006).
S. 24
Der erste moderne und aussagekräftige Zensus im Osmanischen Reich wurde zwischen 1881 und 1893 erstellt. Von 17.388.562 Einwohnern im gesamten Osmanischen Reich waren 12.585.950 Muslime. Die Armenier sind mit 988.887 Personen angegeben. Vgl. Karpat (1985).
Helmuth von Moltke (1800–1891) war ein preußischer Generalfeldmarschall und von 1836 bis 1839 Instrukteur der osmanischen Truppen. Vermutlich verweist Lepsius hier auf die 1841 erschienenen und sehr populären Briefe über Zustände und Begebenheiten in der Türkei aus den Jahren 1835 bis 1839. Darin zeichnet Moltke ein Bild des Osmanischen Reiches vor der Reformperiode (Tanzimat), in der nicht-muslimische Religionsgemeinschaften im Millet-System eine Rechtsordnung hatten. Nach Lepsius bestanden die Reformen und Abschaffung des Millet-Systems ab 1839, vor allem die Gleichstellung aller osmanischer Untertanen und die Garantie kirchlicher Privilegien und Immunitäten, nur auf dem Papier, wurden also nie umgesetzt. Im Grunde habe sich seit Moltkes Ausführungen nichts für die christliche Bevölkerung im Osmanischen Reich zum Positiven geändert. Vgl. Gazer (2022).
S. 30
Zwangskonversionen zum Islam waren während der „Hamidischen Massaker“ eine gängige Praxis. Besonders fokussierte man sich dabei auf den Klerus, um in den Städten und Dörfern öffentlich ein Exempel zu statuieren. Daneben gab es freiwillige, de facto aber erzwungene, Konversionen, um zu überleben, aber auch Widerstand dagegen bis in den Tod. Über die verschiedenen Motive hinter der Zwangskonversion vgl. Mayersen (2022).
S. 38–41
Hier versucht Lepsius eine Systematisierung der Struktur der Gewalt aufzuzeigen. Die Massaker sind nach seiner Auffassung als „administrative Maßregel“ von den Zivil- und Militärbehörden planvoll und systematisch durchgeführt worden. Beamte dieser Behörden leisteten logistische und demagogische Beihilfe, einige von ihnen waren auch direkt beteiligt. Neuere Forschungen nehmen unterschiedlich die Systematisierung der Struktur der Gewalt auf regionaler Ebene auf. Vgl. Études Arméniennes Contemporaines Nr. 10 (2017) und Nr. 11 (2018), Gölbaşı (2018).
S. 42
Schriftliche Zwangserklärungen, dass die Massaker eine Reaktion auf vermeintliche armenische Unruhen waren, also selbst provoziert worden seien, sollten für die ausländischen diplomatischen und publizistischen Kreise als Beweis gelten, dass die armenische Bevölkerung selbst Schuld an der „administrativen Maßregel“ habe. Diese pressepolitische Taktik seitens der osmanischen Offiziellen verfing besonders im Deutschen Reich. Vgl. Ihrig (2016).
S. 46
Semper aliquid haeret: „Etwas bleibt immer hängen“.
1890 entstand in Tiflis als erste sozialistisch orientierte armenische Partei die „Armenische Revolutionäre Föderation“ (Hay Heghapokhagan Tashnagtsutiun). Ihr Ziel war die Emanzipation der armenischen Bevölkerung im Osmanischen und Russischen Reich. In der Anfangszeit gab es immer wieder bewaffnete Aktionen und gezielte Tötungen von Einzelpersonen. Lepsius verweist hier auf die Verhältnismäßigkeit. Auch wenn es solche Attentate gegeben hat, so rechtfertigten diese nicht die massenhafte Tötung der armenischen Zivilbevölkerung. Das Argument der Bekämpfung revolutionärer Umtriebe sei demnach vorgeschoben. Vgl. Nalbandian (1963) und Libaridian (1985).
S. 47
Martin Rade (1857–1940) war ein evangelischer Theologe und Publizist. Die von ihm herausgegebene Zeitschrift Die Christliche Welt. Evangelisch-lutherisches Gemeindeblatt für die gebildeten Glieder der evangelischen Kirchen war eines der wichtigsten kirchlich-religiösen Organe des Kulturprotestantismus. Lepsius und Rade kannten sich persönlich und waren seit 1896 über die „Armenische Frage“ publizistisch und humanitär eng miteinander verbunden. Zu Rade vgl. Nagel (1996) und Meißner (2010).
S. 47–50
Hier nimmt Lepsius wieder das Thema der Täterschaft auf. „Ein einheitlicher und vorbereiteter Plan“ sei in Bezug auf Ort, Zeit, Nationalität der Opfer und die Methoden des Mordens und Plünderns festzustellen. Und da der Wille des Herrschers das höchste Gesetz sei (suprema lex regis voluntas), könne die Verantwortung letztlich nur beim Sultan liegen. Die Verschränkung von Mikro- und Makroebenen exzessiver Gewalt ist ein mittlerweile methodisch etablierter Zugang in den komparativen „Genocide Studies“. Vgl. Mayersen (2014) und Moses (2021).
S. 50
Mutessariflik ist ein Regierungsbezirk und untersteht einem Mutessarif (Gouverneur oder Statthalter). Vgl. auch Anmerkung S. [15].
S. 55
Kaymakam war der Titel eines politischen Beamten, der wichtige administrative Aufgaben eines Sancak oder Kaza, beides territoriale Verwaltungseinheiten im Osmanischen Reich, ausübte.
S. 56
Während des griechischen Unabhängigkeitskrieges (1821–1829) verübten osmanische Truppen auf der Insel Chios zwischen April und August 1822 ein Massaker. Bis zu 100.000 Menschen wurden ermordet oder versklavt. Vgl. Brewer (2001) und Cartledge (2020).
Zwischen Mai und Juli 1860 herrschte im Libanongebirge und in Damaskus ein Bürgerkrieg zwischen Christen und Drusen. Bis zu 22.000 Christen wurden ermordet. Durch verschärften Druck der internationalen Politik und Öffentlichkeit stimmte das Osmanische Reich der Entsendung europäischer Truppen unter der Führung Frankreichs zur Wiederherstellung der Ordnung zu. Dieser Prozess gilt heute als eine der ersten humanitären Interventionen. Vgl. Chesterman (2002), Rodogno (2011) und Gazer (2015).
Während des Bulgarischen Aprilaufstandes 1876 wurden bis zu 30.000 bulgarische Zivilisten von osmanischen Verbänden ermordet. Die Massaker lösten eine breite öffentliche Reaktion unter liberalen Europäern wie William Ewart Gladstone aus, der eine Kampagne gegen die „bulgarischen Schrecken“ initiierte. Vgl. Jelavich (1999).
S. 58
Anfang März 1878 musste das Osmanische Reich in San Stefano, heute ein Stadtteil von Istanbul (Yeşilköy), einen harten Frieden unterschreiben: Serbien, Montenegro und Rumänien wurden durch osmanische Gebietsabtretungen unabhängig; Bulgarien, um Ostrumelien und Mazedonien zu einem großbulgarischen Fürstentum erweitert, erhielt Zugang zum Ägäischen Meer und geriet unter russischen Einfluss. Damit eröffnete sich für Russland der Zugang zum Mittelmeer. Großbritannien, das um das Mächtegleichgewicht in Europa fürchtete, und Österreich-Ungarn, das den wachsenden russischen Einfluss an seiner südlichen Flanke mit Sorge beobachtete, protestierten scharf gegen die Machtausweitung Russlands. Als britische Flottenverbände ins Marmarameer einfuhren und ein Zusammenstoß mit Russland unmittelbar bevorzustehen schien, schlug der österreichisch-ungarische Außenminister Gyula Andrássy (1823–1890) einen Kongress zur Regelung aller strittigen Fragen auf dem Balkan vor. Da das deutsche Kaiserreich am Balkan offiziell keine Interessen signalisierte und Reichskanzler Otto von Bismarck sich im Februar 1878 vor dem Reichstag bereit erklärt hatte, als „ehrlicher Makler“ einen Friedenskongress zu leiten, einigten sich die Großmächte als Tagungsort auf Berlin. Der Berliner Kongress wurde am 13. Juni 1878 eröffnet und man unterzeichnete vier Wochen später den Berliner Vertrag, der den Frieden von San Stefano zu Ungunsten Russlands revidierte. „Groß-Bulgarien“ wurde aufgeteilt in das zwar autonome, formal aber unter osmanischer Herrschaft stehende Fürstentum Bulgarien, die Provinz Rumelien und das osmanische Mazedonien. Die Unabhängigkeit von Rumänien, Serbien und Montenegro wurde anerkannt. Österreich-Ungarn erhielt entgegen dem Protest des Osmanischen Reiches das Recht, Bosnien und die Herzegowina zu besetzen, um den russischen Machtzuwachs auf dem Balkan auszugleichen. Vgl. Mommsen (1969) und Bloxham (2005).
S. 59
Die „Cyprische Konvention“ (Zypern-Konvention) von 1878 war ein geheimes Abkommen zwischen England und dem Osmanischen Reich. Es sah vor, dass Zypern zwar unter osmanischer Souveränität bleibt, aber von der britischen Regierung verwaltet werden sollte. Mit der Besetzung Zyperns strebte England danach, einen Stützpunkt im östlichen Mittelmeer für mögliche Operationen im Kaukasus zu etablieren und die Insel als Teil der britischen Garantie zur Sicherung der asiatischen Besitzungen des Osmanischen Reiches vor Russland zu bewahren. Die Konvention wurde von den Briten am 5. November 1914 aufgekündigt, als sich England und das Osmanische Reich im Krieg befanden.
S. 63
Emile Joseph Dillon (1854–1933) war ein irischer Journalist und Autor. Von 1887 bis 1914 arbeitete er als Russland-Korrespondent für die in London erscheinende Zeitung Daily Telegraph. Er bewegte sich während der „Hamidischen Massaker“ incognito im Osmanischen Reich und publizierte über seine Eindrücke sehr früh in Zeitungen und Zeitschriften. Zu Dillon vgl. Rafter (2011).
Frederick Davis Greene (1863–1940) war ein amerikanischer Missionar des „American Board of Commissioners for Foreign Missions“.
Malcolm MacColl (1831–1907) war ein anglikanischer Priester und Publizist aus Schottland.
S. 67
Lepsius zieht hier eine außenpolitische Parallele zum demonstrativen Desinteresse am Balkan durch Bismarck. Auf dem Berliner Kongress äußerte er sich dahingehend, dass „das Glück südslawischer Hammeldiebe nicht die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers“ wert wären. Zur Politik des Deutschen Reiches in Bezug auf die „orientalische Frage“ vgl. Schöllgen (2000).
S. 68
Baschi-Bozuks (Başıbozuks) waren irreguläre Truppen, die keiner militärischen Regelung durch die osmanische Armee unterlagen. Sie hatten daher weder offizielle Uniformen noch sonstige spezielle Abzeichen.
S. 71
Noch während der „Hamidischen Massaker“ bildeten sich in zahlreichen europäischen Ländern Hilfskomitees, um die Not der Armenier zu lindern. Dabei griff man größtenteils auf die etablierte anglo-amerikanische und Schweizer Missions-Infrastruktur zurück, um entsprechende Gelder in das Osmanische Reich zu leiten. Das Deutsche Reich hatte keine solche Strukturen, mit Ausnahme des Waisenhauses der Diakonissenanstalt Kaiserswerth in Smyrna. Eine Reaktion auf die „Hamidischen Massaker“ war der Aufbau von humanitärer Infrastruktur, an der auch Lepsius sich mit seinem „Deutschen Hilfsbund für Armenien“ ab dem 2. Juli 1896 beteiligte. Über den Zusammenhang von Mission und Humanitarismus vor und während der Massaker vgl. Kieser (2000), Fuhrmann (2006) und Manoukian (2018).
S. 73
Mattheos II. Izmirlian (1845–1910) war von 1894 bis 1896, sowie 1908 der Armenisch-Apostolische Patriarch von Konstantinopel und von 1908 bis 1910 Katholikos der Armenisch-Apostolischen Kirche in Etschmiadzin. Vgl. Gazer (1996).
Thomas Davidson Christie (1843–1931) war ein britisch-amerikanischer Missionar und Lehrer. Von 1877–1920 war er im Auftrag des „American Board of Commissioners for Foreign Missions“ im Osmanischen Reich tätig.
S. 78
Martin Rade (1857–1940) war ein evangelischer Theologe und Publizist. Die von ihm herausgegebene Christliche Welt war eine der wichtigsten kirchlich-religiösen Zeitschriften des Kulturprotestantismus. Lepsius und Rade kannten sich persönlich und waren seit 1896 über die „Armenische Frage“ publizistisch und humanitär eng miteinander verbunden. Zu Rade vgl. Nagel (1996) und Meißner (2010).
S. 77
Die Evangelische Allianz hat sich 1851 als deutscher Zweig eines weltweiten Verbundes aus evangelisch gesinnten Christen verschiedener Gruppen- und Gemeindezugehörigkeiten in Bad Blankenburg konstituiert. Ziel war die Einheit der Christen, gemeinsames Beten, gemeinsamer Glaube, gemeinsames Bezeugen des Evangeliums und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Vgl. Lindemann (2011).
S. 78
Ernst Lohmann (1860–1936) war ein evangelischer Pfarrer und Gründer des „Deutschen Hülfsbundes für christliches Liebeswerk im Orient“ 1897. Lepsius und Lohmann kannten sich bereits persönlich über die Gemeinschaftsbewegung der 1890er Jahre und waren bis 1897 in der Hilfswerksarbeit eng miteinander verbunden. Danach gingen beide mit jeweils eigenen Hilfskomitees unterschiedliche Wege. Vgl. Feigel (1989), Voigt (1993) und Martirosyan (2024).
S. 78–79
Die Hungersnot war eine unmittelbare Folge der „Hamidischen Massaker“ und ließ die Opferzahlen noch einmal ansteigen. Vgl. beispielhaft die Detailstudie über Harput von Mayersen (2022).
S. 80
Julian Bertine Hubbell (1847–1929) war ein US-amerikanischer Arzt und arbeitete von 1881 bis 1904 für das „American Red Cross“. Während der „Hamidischen Massaker“ war er im Osmanischen Reich tätig.
Hier ist mit Konak ein größeres Haus gemeint, das als offizielle Residenz eines Dorfes oder einer Stadt benutzt wurde. Aber auch größere private Häuser wurden als Konak bezeichnet.
S. 88
Félix Charmetant (1844–1921) war ein römisch-katholischer Priester aus Frankreich und Generaldirektor des Missions- und Hilfswerkes „L’Œuvre d’Orient“.
Die Mechitaristen sind eine Kongregation der armenisch-katholischen Kirche mit Sitz in Venedig und Wien. Vgl. Gazer (2015).
Georges Edouard Godet (1854–1907) war ein Schweizer reformierter Pfarrer und Theologieprofessor in Neuchâtel. Er war von 1896 bis 1907 Präsident des Schweizerischen Hilfsbundes für Armenien.
S. 93
Die metaphorische Situation vom dog-in-manger kann auf jemanden angewendet werden, der etwas nicht will oder braucht, es aber anderen nicht gönnt. Hier meint Lepsius explizit die dog-in-manger-Politik Englands, das sich durch sein Verhalten gegenüber der „Armenischen Frage“ eigentlich nicht engagiert, aber dennoch weiterhin im Kreis der Großmächte Mitsprache einfordert.
S. 227
Im Sommer 1896 besetzte ein Kommando der „Armenischen Revolutionären Föderation“ (Hay Heghapokhagan Tashnagtsutiun) die Osmanische Staatsbank in Konstantinopel. Ungeachtet ihres Namens handelte es sich um eine mit europäischem Kapital finanzierte und von europäischem Personal betriebene Bank. Die Wahl des Ziels entsprang dem Kalkül der Revolutionäre, dass die europäischen Mächte spätestens dann zugunsten der Armenier würden eingreifen müssen, wenn ihre geschäftlichen und finanziellen Interessen im Osmanischen Reich Schaden zu nehmen drohten. Am 26. August 1896 drangen 25 mit Schusswaffen und Sprengstoff bewaffnete Angreifer in die Bank ein. Sie nahmen rund 150 Angestellte und Kunden als Geiseln und stellten den Botschaften der europäischen Mächte ein Schreiben zu, das umfangreiche Forderungen enthielt: Autonomie und lokale Selbstverwaltung für die sechs Provinzen, wo Armenier überwiegend lebten; Einsetzung eines europäischen Generalgouverneurs für die Provinzen und eine Amnestie für alle inhaftierten armenischen Revolutionäre. Die Angreifer drohten mit Sprengung der Bank und Tötung aller Geiseln, sollten die Forderungen nicht innerhalb von 48 Stunden umgesetzt werden. Die politischen Ziele wurden nicht erreicht und durch französische Intervention entkamen die Täter, ohne belangt zu werden. Eine Folge dieses Überfalls waren Massaker an den Armeniern von Konstantinopel mit etwa 6.000 Opfern. Vgl. Bloxham (2005).