Der Aktenumfang ist beeindruckend: 100 laufende Meter zählt der Fonds der Staatlichen Kommission, dicht gefolgt vom Fonds der kroatischen Landeskommission mit 77 laufenden Metern.2 Auch andere Landeskommissionen schufen Dokumentenberge: 50 laufende Meter die bosnisch-herzegowinische, 28,4 die serbische und 7,5 die slowenische.3 So wie andere nationale Kriegsverbrecherkommissionen leisteten die jugoslawische Staatliche Kommission und ihre regionalen Ableger in der Nachkriegszeit einen immensen Beitrag zur Ahndung von Kriegsverbrechen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentierten Verbrechen, identifizierten Opfer, fanden Täterinnen und Täter und bereiteten Prozesse vor. In den vergangenen Jahrzehnten sind diese nationalen Kommissionen, die polnische, die französische, die sowjetische oder die australische, zusammen mit der UNWCC zunehmend in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt.4 Dabei stehen nicht nur ihr institutionelles und rechtliches Wirken, sondern auch ihr Einfluss auf die jeweilige nationale Erinnerungskultur im Fokus.5 Und dieser war enorm. Prozesse basieren auf Akten und sie produzieren Akten. In dieser Hinsicht ist das Nürnberger Hauptkriegsverbrechertribunal (das IMT) mit den Akten, die es präsentierte, und Akten, die es schuf, mehrfach in seiner Funktion als ein Gerichtsort, aber auch als ein Erinnerungsort nach Pierre Nora analysiert worden.6
Dass die Kommissionen zu riesigen Speichern der Geschichte des Zweiten Weltkriegs und somit zum „Speichergedächtnis“7 wurden, ist unbestritten. Dušan Nedeljković und Albert Vajs fassten in ihren Berichten die Tätigkeit der jugoslawischen Staatlichen Kommission zusammen: Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1948 nahm sie insgesamt über 900.000 Anzeigen über Kriegsverbrechen seitens der Opfer, ihrer Familien oder anderer Bürger auf.8 Alle Landeskommissionen zusammen vernahmen 550.000 Zeugen und konnten auf dieser Grundlage 120.000 Entscheidungen über Anklageerhebungen verfassen. Dabei identifizierten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 66.420 vermeintliche Kriegsverbrecher. 49.245 davon waren jugoslawische Staatsbürger. Unter den Ausländern befanden sich 4.071 Deutsche, 1.223 Österreicher, 3.618 Italiener, 3.325 Ungarn und 1.568 Bulgaren. Die UNWCC nahm auf ihre Kriegsverbrecherliste 2.700 Personen auf.
Diese Zahlen verdeutlichen nur den immensen Aufwand, den die Staatliche Kommission in die Ermittlungsverfahren investiert hatte. Sie sagen uns aber wenig über die Arbeit und den Einfluss der unterschiedlichen Kriegsverbrecherkommissionen auf den Prozess der Kriegsverbrecherpolitik und auf das jugoslawische „Funktionsgedächtnis“.9 Wie Cornelia Vismann betont hat, wirkten die Akten an der Formierung von Wahrheit und dadurch an der Formierung von Staatskonzepten mit und prägten das Recht.10 Damit meinte sie, dass eine bestimmte Aktentechnik eine bestimmte Form und bestimmte Instanzen des Rechts nach sich zieht.11 Gerichte verhandeln das, was sich in der Akte befindet, und in Jugoslawien beeinflussten die Kriegsverbrecherkommissionen den Inhalt der Akten. Thomas Scheffer bezeichnete Akten als Komponenten des Rechts, „die selbst nicht während der Verhandlung fabriziert wurden.“12 Er ordnete sie ein als eine „Materialität im Rechtsdiskurs“, die im Vorfeld des Verfahrens nicht nur vermittelt, was zur Debatte steht, sondern auch Grundlagen für die Debatte legt.13 Wie im ersten Kapitel bereits erörtert, wurde die Staatliche Kommission schon mit ihrer Gründung und ihrem AVNOJ-Auftrag zu einer bestimmenden Instanz des Rechts. Sie wirkte beim Prozess der Aktenbildung an der Entstehung eines bestimmten, in diesem Fall kommunistischen, Staatskonzepts mit. Ihr lagen kommunistische Subjektvorstellungen zugrunde und sie generierte kommunistische Subjektvorstellungen. Auch brachte sie mit ihrem Wirken kommunistisch bestimmte Formen der Wahrheit hervor. Darum, welche Wahrheitsformen das waren, was dem Prozess der Aktenbildung zugrunde lag sowie welche internationalen Entwicklungen und internationale Verflechtungen diesen Prozess beeinflussten, wird es im Folgenden gehen.
Unmittelbar nach Einberufung der Staatlichen Kommission wurden Landeskommissionen gegründet, die ihrerseits Untereinheiten bildeten, die vor Ort Zeugen und Opfer befragten oder einfach ihre Aussagen protokollierten. Nach 1943 geschah das in der Regel zeitnah nach den Verbrechen selbst. Hier geht es nicht darum, den Wahrheitsgehalt analysierter Überlieferungen zu überprüfen. Ziel ist zu hinterfragen, wie die Erzählungen von Kriegsverbrechen oder protokollierte Stimmen zu Akten wurden, zu „legalen Narrativen“ und wie der Prozess der Übertragung ablief. Welche Wirklichkeiten konstituierten die Akten der Kommissionen zur Feststellung von Kriegsverbrechen und warum?
Studien zum narrativen Charakter von Zeugenaussagen haben in der Tradition von Avishai Margalit und seiner Theorie des moralischen Zeugen14 im Rahmen der Holocaustforschung betont, wie wichtig es war, die Stimmen der Opfer in den legalen Prozess zu integrieren.15 In Jugoslawien basierte ein Großteil der Ermittlungen in Zusammenhang mit den Kriegsverbrechen auf Zeugenaussagen. Im folgenden Kapitel wird es daher in erster Linie um die konkrete Ermittlungsarbeit der jugoslawischen Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen gehen und um ihren Einfluss auf den Prozess der Ahndung von Kriegsverbrechen. Frage ist, ob und wie die Kommissionen die Stimmen der Überlebenden in den Ermittlungsprozess integrierten, ob sich narrative Muster erkennen lassen und welchen Einfluss sie auf die jugoslawische Kriegsverbrecherpolitik hatten.
Dafür werden exemplarisch die Bestände des Fonds der Staatskommission aus Belgrad und der Landeskommission Kroatiens und Bosnien-Herzegowinas untersucht und mit den Veröffentlichungen der Kommission und den an die UNWCC weitergeleiteten Akten verglichen. 1945 und 1946 gab die Kommission mehrere Hundert Verkündungen heraus, in denen sie Kriegsverbrechen benannte, Zeugenaussagen zusammenfasste, Opfer aufzählte und vorbereitete Anklageschriften veröffentlichte.16 Sie organisierte mehrere Ausstellungen und Wanderausstellungen, bei denen sie die jugoslawische Bevölkerung mit begangenen Kriegsverbrechen konfrontierte. Und schließlich bereitete sie 4.800 Anklageschriften für die UNWCC vor, um die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher zu erwirken.17
2.1 Drvar und Vis: Vorgaben an die regionalen Kommissionen
Nach Gründung der Staatlichen Kommission dauerte es ein halbes Jahr, bevor das Nationale Komitee am 8. Mai 1944 ihre Mitglieder ernannte und eine Geschäftsordnung verkündete. Angesichtes der Kriegslage überrascht das nicht. Pijade und Kardelj wünschten eine national und politisch heterogene Zusammensetzung und forderten Vorschläge aus den Ländern, die jedoch nicht kamen.18 Letztlich berief das Komitee abgesehen von Nedeljković und Jokanović Dr. Svetozar Rittig (1873–1961), den kroatischen Priester und Politiker, bekannt für seine jugoslawischen und sozialpolitischen Haltungen, Dr. Makso Šnuderl (1895–1979), slowenischer Anwalt und Dichter, Jaka Avšić (1896–1978), ebenfalls Slowene und Offizier, Pero Krstajić, Montenegriner und ehemaligen Richter aus Cetinje, Pavel Šatev (1882–1952), Makedonier und Anwalt aus Skopje, und Pero Mijačević, Anwaltsanwärter aus der Vojvodina, in die Kommission.19 Bei aller Bemühung um die nationale und regionale Ausgewogenheit sowie fachlichen Kompetenzen der Vertreter fällt auf, dass keine Frau Mitglied der Kommission war. Ob Tito, Pijade und Kardelj die Überlegungen Stalins teilten und mit der Berufung von nicht-kommunistischen Mitgliedern in erster Linie symbolische Politik Richtung Ausland betrieben, lässt sich nicht feststellen.20 Die verschiedenen Mitglieder traten auch nicht stark in Erscheinung. Die eigentlichen Aufgaben erledigten der Vorsitzende und sein Sekretär.
Die Operation Rösselsprung zwang den Obersten Stab, seinen Hauptsitz von Drvar in Bosnien-Herzegowina auf die Insel Vis zu verlagern, wohin sich auch Nedeljković und Jokanović zurückzogen. Sie fingen bei null an. In Vis legten sie die Grundlagen ihrer Arbeit fest, von Vis aus verschickten sie ihre ersten Depeschen und gaben ihre ersten Anweisungen.
In erster Linie ging es der Staatlichen Kommission darum, die Arbeit der bereits kurz danach entstandenen Landeskommissionen für die einzelnen Republiken zu vereinheitlichen: Am 19. Februar 1944 wurde die slowenische Landeskommission gegründet, am 12. Mai 1944 die montenegrinische, am 19. Mai 1944 die kroatische, am 1. Juli 1944 die bosnisch-herzegowinische, am 14. August 1944 die makedonische, am 18. November 1944 die serbische Kommission.21 Am 18. November 1944 wurde noch eine Provinzkommission für die Vojvodina gegründet. In den ersten Monaten versandten Nedeljković und Jokanović aus Vis Rundschreiben an die Landeskommissionen mit Anweisungen und Regeln beim Sammeln von Informationen und Beweisen. In einem der ersten erhaltenen Dokumente vom 19. Juli 1944 erklärten sie untergeordneten Einheiten grundlegende Begriffe, auf die im Folgenden eingegangen wird: die Ziele der Kommission, den Begriff der Kriegsverbrechen, der Schuldigen, des Kriegsschadens, die Meldung von Kriegsverbrechen, Beweise, das Verfahren beim Sammeln von Informationen und Beweisen, die Teilnahme von Behörden und Bürgern beim Sammeln von Informationen und Beweisen, und Listen.22
Wie erklärten Nedeljković und Jokanović den Landeskommissionen die Existenz und die Ziele der Staatlichen Kommission? Wie rahmten sie das Thema der Ahndung von Kriegsverbrechen und welche Begriffe setzten sie ein, um die jugoslawische Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen?
Den Anfang machten sie mit wenigen Schlagwörtern: „Es ist überflüssig, bei dieser Angelegenheit zu erläutern, dass die Armeen der Besatzer und ihrer Diener die friedliche Bevölkerung unserer Länder auf eine so brutale Art und Weise behandelt haben, wie sie bisher unbekannt war, und dass es nur dank unseres Kampfes und der heroischen Taten unserer Volksbefreiungsarmee möglich war, die [jugoslawischen, SF] Nationen vor kompletter Vernichtung zu retten.“ Mit wenigen zentralen Begriffen wie die „Brutalität der Besatzer“ versus „friedliche Bevölkerung“, „unser Kampf“ versus „Besatzer und ihre Diener“ sowie „Vernichtung“ und „retten“ knüpften Nedeljković und Jokanović ohne weitere Erläuterungen an die bereits formulierte Erzählung vom Zweiten Weltkrieg an. Ende 1944 gingen sie anscheinend davon aus, dass diese innerhalb der mittlerweile aufgebauten Institutionen des Zweiten Jugoslawiens bekannt war. Nach dieser Deutung waren die Handlungen der Besatzungstruppen nicht militärischen Zwängen geschuldet, sondern dienten allein dem Ziel der Vernichtung (der friedlichen jugoslawischer Bevölkerung). Nedeljković und Jokanović bezeichneten diese Art der Kriegsführung als Terror, an dem alle Mitglieder der feindlichen Armeen und Verbände partizipierten: von oberen Befehlshabern bis zu den einfachen Soldaten, die darum wetteiferten, „jeder nach seinen verbrecherischen Möglichkeiten und seiner Position ihren Beitrag zur Verwirklichung dieses unmenschlichen Ziels zu leisten.“ Nedeljković und Jokanović differenzierten nicht: Die Besatzung setzten sie dem Terror gleich und erklärten alle Mitglieder der Besatzungsarmeen pauschal zu Verbrechern. „Unser Volk“, so hieß es in den Richtlinien, habe das Recht einer materiellen Entschädigung, aber auch einer moralischen Satisfaktion für erlittene Ungerechtigkeiten. Das Recht auf Vergeltung definierten sie dabei als das Recht auf moralische Genugtuung, bei dem es darum geht, das erlittene Unrecht und Leid durch „verdiente Strafen“ der Täter zu mindern. Dass die „Diener der Besatzer“ ebenfalls bestraft werden sollten, war naheliegend. Nach Nedeljković und Jokanović waren das die „einheimischen Verräter“, die im Moment des Existenzkampfes ihre Eigeninteressen den Interessen der Gemeinschaft übergeordnet hatten. Die Zusammenarbeit mit dem Besatzer entideologisierten sie und erklärten sie mit eigennützigem Handeln, das reinem Selbstinteresse geschuldet war. Nach ihrer Meinung sollten solche „Verräter“ nicht von den Errungenschaften des schweren Kampfes profitieren – das wäre dem „gepeinigten Volk“ gegenüber ungerecht.
Nedeljković und Jokanović waren beide Juristen. Mit ihren Richtlinien erklärten sie untergeordneten Einheiten den Zweck und die Ziele ihrer Institution. Sie begründeten die Angemessenheit und die Verhältnismäßigkeit der Reaktion auf die Verbrechen; sie betonten die Idee eines vernünftig handelnden Akteurs, der Kommission, und sie betonten dessen Interventionsverpflichtung.23 Gleichzeitig folgten sie in ihrer Argumentation sowjetischen Mustern: Die Bezeichnung der Opfer als „friedliche Bevölkerung“ war so eine Adaptation, die Betonung des verbrecherischen Charakters der Besatzung und des Konzepts der Mittäterschaft eine andere.24
Eine zentrale Bedeutung bekam in ihrer Argumentation der Begriff der „wiedergutmachenden Gerechtigkeit“, der sich seit den 1990er Jahren im Bereich der transitional justice großer Beliebtheit erfreut.25 Transitional justice meint damit allerdings die (Wieder-)Herstellung der sozialen Bindungen zwischen den Konfliktparteien, etwas, was Nedeljković und Jokanović nicht vorschwebte. Unter moralischer Satisfaktion verstanden sie in erster Linie die strafrechtliche Sanktionierung von Tätern und, auch wenn sie das nicht explizit formulierten, deren Entfernung aus den Nachkriegsgesellschaften. Schließlich betonten sie, dass es eine Ungerechtigkeit sei, wenn die „einheimischen Verräter“ von den Errungenschaften des schweren Kampfes (gegen die Besatzer) profitieren würden, da sie durch ihr Verhalten diesen Kampf noch schwerer gemacht hätten. Ihre „wiedergutmachende Gerechtigkeit“ war daher das, was transitional justice unter „ausgleichender Gerechtigkeit“ versteht: die Bestrafung von Tätern und Vergeltung.
Das Ziel ihrer Arbeit, so Nedeljković und Jokanović, war es nicht, Informationen und Unterlagen zu sammeln, um Ansprüche aus Kriegsschäden begleichen zu können. Das Ziel war, Verantwortliche für den Krieg zu bestrafen, wie das die Moskauer Deklaration definierte. Was Nedeljković und Jokanović aber auch betonten, und das knüpfte an die Diktion Ečers an, war, dass die Strafe für die Verbrecher der beste Garant dafür sei, dass in der Zukunft niemand seine Macht missbrauchen würde, um Unrecht über andere friedliche Nationen zu bringen.26 Es ging ihnen daher nicht nur um Kompensation, also darum, geschehenes Unrecht zu vergelten, sondern auch um Vorbeugung künftiger Straftaten und um die Anerkennung von Leidenden. Wie wir aus anderen Studien kennen, war diese Argumentation weit verbreitet unter alliierten Juristen, die an der Ahndung von Kriegsverbrechen partizipierten.27 Es überrascht daher nicht, dass Nedeljković und Jokanović sie auch verwendeten.
Ihre Richtlinien waren eine interne Akte, die für den institutionellen Gebrauch konzipiert war. Wie definierten sie für die Landeskommissionen die Kriegsverbrechen – den zentralen Begriff ihrer künftigen Arbeit? Einleitend formulierten sie: „Kriegsverbrechen sind alle diese Taten, die dem Gefühl der Gerechtigkeit widersprechen, den Gebräuchen der zivilisierten Gesellschaften, den Gesetzen des menschlichen Gewissens, und sie wurden seitens der Besatzer und ihrer Helfer an unserem Volk vollzogen.“ Damit schlugen Nedeljković und Jokanović eine Brücke zur Martens’schen Klausel, die sowohl Delegierten der UNWCC, Lemkin als auch Trainin als Bezugspunkt diente, „crimes against humanity“ und „crimes against peace“ juristisch und moralisch zu begründen.28 Die Begriffe wie das „Gefühl der Gerechtigkeit“, die „Gebräuche“ und „das Gewissen“ überschnitten sich aber auch mit Blaževićs Argumentation von einem intuitiven und angeborenen Gerechtigkeitsempfinden der jugoslawischen Bevölkerung.
An sieben Hauptkriegsverbrechen erläuterten Nedeljković und Jokanović einzelne Tatbestände und kontextualisierten sie, um deutlich zu machen, was sie meinten.
Abgesehen vom Tatbestand der Misshandlung überschnitten sich die ersten sechs beschriebenen Delikte mit den von der UNWCC definierten Kriegsverbrechen. Vergewaltigung war in den jugoslawischen Richtlinien allerdings eindeutig als Gewalt- und nicht als Ehrdelikt definiert – ein Unterschied auch zum Genfer Abkommen von 1949.29 Ebenfalls war der in den Richtlinien beschriebene Tatbestand der Misshandlungen weiter gefasst und stellte das Opfer in den Mittelpunkt. Nedeljković und Jokanović betonten, dass auch andere Taten als Kriegsverbrechen galten. Grundsätzlich konnten wegen Verbrechen gegen das Volk alle Soldaten der Volksbefreiungsarmee angeklagt werden, die sich dem Feind ergeben hatten, sowie alle Zivilisten, die bei dem Feind Schutz gesucht hatten. An dieser Stelle war der Bezug zum sowjetischen Dekret 43 deutlich. Grundsätzlich entsprachen die unter Punkt 7 zusammengefassten Sachverhalte dem Tatbestand des Hochverrats oder Verrats. Der Hochverrat bezog sich auf die Straftaten gegen den ersten jugoslawischen Staat vor der Besatzung und der Vorwurf des Verrats auf die Taten nach der Besatzung.
Als Verantwortliche definierten Nedeljković und Jokanović in der Richtlinie nicht nur die unmittelbaren Vollstrecker, sondern alle Personen, die Kriegsverbrechen befohlen, verursacht, unterstützt oder von Kriegsverbrechen profitiert hatten. Umfassender noch: Schuldig waren nach Nedeljković und Jokanović alle, die Kriegsverbrechen nicht verhindert hatten, alle, die Vollstrecker von Kriegsverbrechen in einem „Geist des Hasses“ erzogen hatten, sowie alle, die Opfern nicht geholfen hatten. Dieses Verständnis von Verantwortlichkeit hat Schnittmengen mit dem Schuldkonzept Karl Jaspers, das allerdings viel später entwickelt wurde.30 Zum Teil überschneidet es sich auch mit dem Konzept der Vorgesetztenverantwortlichkeit, das in der Haager Landkriegsordnung verbürgt war, wonach an der Spitze des Heeres jemand steht, „der für seine Untergebenen verantwortlich ist“. Zudem hat der Besetzende „alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen […], um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.“31 Die moralische Ebene scheint jedoch eine größere Rolle gespielt zu haben, wie im nächsten Kapitel gezeigt wird.
Alle von Jaspers definierten Schuldformen fanden in Jugoslawien ihre strafrechtliche Berücksichtigung: die kriminelle, die politische, die moralische und die metaphysische Schuld. Während Jaspers jedoch davor warnte, für die Ahndung der moralischen und metaphysischen Schuld einen „Richterstuhl“32 zu errichten, war genau das der Ansatz von Nedeljković und Jokanović. Daher betonten sie, dass es die Pflicht jedes Opfers sei, ein Kriegsverbrechen zu melden, unabhängig davon, ob ein finanzieller Schaden entstanden sei oder nicht. Als Stichtag für die Werteinschätzung nannten sie den 6. April 1941.
Nedeljković und Jokanović ging es darum, die untergeordneten Kommissionen dafür zu sensibilisieren, was als Kriegsverbrechen galt. Zu diesem Zweck erklärten sie detailliert verschiedene Tatbestände. Sie machten klare Angaben darüber, was die Dienststellen in das Register aufnehmen sollten: alle relevanten Fakten, konkret wann und wo das Verbrechen begangen wurde, um welches Verbrechen es sich handelte, auf welche Art und Weise und unter welchen Umständen es vollzogen wurde. Sollte das Opfer abwesend sein, hätten „seine Verwandten, Nachbarn und alle Patrioten“ die Pflicht, das Verbrechen zu melden, mahnten sie. Die Volksausschüsse waren verpflichtet, Verbrechen zu melden, unabhängig davon, ob das Opfer abwesend war oder nicht. Gefordert waren konkrete Angaben über die Täter mit möglichst detaillierten Informationen. So wiesen sie andere Kommissionen an, dass es nicht reiche zu schreiben, es handle sich um die faschistischen oder Ustascha-Banden sondern, man müsse konkret schreiben, ob es deutsche, italienische oder andere Verbrecher waren, mit möglichst genauen Angaben zu den Einheiten und Personen, unabhängig davon, ob sie selbst Verbrechen begangen hatten. Als Beweise galten Aussagen von Tätern und Mittätern sowie allen Personen, die Angaben über Kriegsverbrechen machen konnten, alle offiziellen Dokumente, Bilder und Sachverständigenmeinungen. Alle neu gebildeten Institutionen wie die Volksausschüsse sowie alle Bürger waren verpflichtet, Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen Auskunft zu erteilen und ihnen Beweismaterial auszuhändigen. Zudem waren zwei Listen anzufertigen: eine Liste mit verschwundenen Personen sowie eine Liste aller Personen, die im Dienst der Besatzer standen. Diese Vorgabe überrascht nicht. Die Zusammenarbeit mit den Besatzern galt als Verbrechen. Es ging aber auch darum, welcher Art diese Zusammenarbeit war. Auch in Frankreich oder Polen oder in anderen besetzten Ländern hielten die neuen Machthaber selten diejenigen für vertrauenswürdig, die während der Besatzung eine Funktion in der Verwaltung oder Wirtschaft ausgeübt hatten.33 Diese waren als Erste zu überprüfen.
Die Richtlinien knüpften daher an die Vorgaben des Erlasses über die Militärgerichte an. Sie richteten den Fokus darauf, wie sich der Einzelne während der Besatzung und des Bürgerkriegs dem jugoslawischen „Volk“ gegenüber verhalten hatte und nicht, ob er dem ersten jugoslawischen Staat gegenüber loyal war. Schließlich negierten die Kommunisten diesen Staat auch und erklärten alle seine Gesetze für nichtig. Die neuen Machthaber definierten eine Pflicht zur Loyalität der Volksbefreiungsarmee gegenüber, ergo zum „Volk“. Eine Loyalitätspflicht gegenüber der Exilregierung galt nicht – schließlich war sie durch Zusammenarbeit mit den „Quislings“ beschädigt. Diese ethnische Deutung der Loyalität war ebenfalls keine jugoslawische Besonderheit. Auch in Polen oder in der Tschechoslowakei erleichterte sie die Anwendung von Ausschlussmechanismen, die auf ethnischer Ebene definiert waren.34
Ende September 1944, noch vor der Befreiung Belgrads, verschickte Nedeljković einen Brief an die Landeskommission Sloweniens mit Anweisungen, möglichst schnell die Listen von Kriegsverbrechern vorzubereiten.35 Insbesondere benötigte die Staatliche Kommission Informationen über die „italienischen faschistischen Verbrecher“, so Nedeljković. Dieser Fokus auf italienischen Kriegsverbrechen blieb in der ganzen Phase des Wirkens der jugoslawischen Kommissionen bestehen. Dieses Vorgehen war auch ein gemeinsames Anliegen der Exilregierung und des AVNOJs. Die Grenze mit Italien sollte revidiert werden und Jugoslawien kämpfte um Sympathien und Fürsprecher bei den Großalliierten. Beweise für massive Kriegsverbrechen der italienischen Besatzer sollten jede Legitimität der italienischen Ansprüche in Dalmatien, Istrien und Gorizia untergraben.
Dem Schreiben Nedeljkovićs war ein Aufruf an die Bevölkerung beigefügt, eine erste Vorstellung der Staatlichen Kommission in der breiten Öffentlichkeit, die alle untergeordneten Einheiten verteilen sollten.36 Der erste Satz erinnert an die Verse aus südslawischen Heldenliedern: „Unser gequältes Heldenland haben die Besatzer und ihre Helfer wegen ihrer blutrünstigen Bestialität in schwarz gekleidet: es ist wegen ihrer Raubtaten und ihrer Gewalt verwüstet und verbrannt.“
Eine ähnliche Metapher benutzte aber auch der sowjetische Chefankläger Rudenko während seiner Eröffnungsrede vor dem Hauptkriegsverbrechertribunal in Nürnberg, um den Angriff auf Jugoslawien zu beschreiben:
Yugoslavia as well as Poland became a victim of the German fascist aggressors who covered this flourishing state with ruins, and its fields, gardens, and ploughed land with corpses of many thousands of Yugoslav patriots who fell in the heroic struggle against the foreign invaders and enslavers, in the struggle for the freedom and independence of their native land.37
Allerdings folgte bei Nedeljković auf das Bild der Verwüstung eine mit Selbstermächtigung verknüpfte Metapher: „Wir sind in den Volksbefreiungskampf getreten, um gegen diese Bestien zu kämpfen, um die Volksfreiheit zu schmieden, um Respekt für die Volksgerechtigkeit einzuholen.“ Die manichäische Bildsprache, die Verweise auf die Freiheit und Gerechtigkeit, sind stark in der südslawischen Volksdichtung verwurzelt. Die stark bildliche Sprache betonte den Kontrast zwischen den Besatzern und ihren Helfern und den Helden des Volksbefreiungskampfes. Die Ersten galten als Bestien, als „Monster in menschlicher Gestalt“, die ein verwüstetes Land und verbrannte Erde hinterließen. Die Volksbefreiungskämpfer verbreiteten Freiheit.
Die Helfer der Besatzer waren konkret benannt: Ustascha, alle Anhänger von Nedić, Ljotić und Mihailović, die Weißgardisten, die Blaugardisten und die Grünen Kader. Im Aufruf wurden sie als „Entartete unserer Nationen“ charakterisiert. Der Begriff der „Entartung“ ist zutiefst mit der nationalsozialistischen Ideologie verbunden.38 Doch er fand auch Verbreitung in allen südslawischen Sprachen und Gesellschaften und ist bis heute mit negativ konnotiert. Im Serbokroatischen bedeutet der „Entartete“ „izrod“. Das Wort ist zusammengesetzt aus der Präposition „iz“, was „aus“ bedeutet, und dem Nomen „rod“, was „Abstammung“, aber auch „Art“ oder „Verwandtschaft“ meint. Einerseits breitete sich der Begriff in Jugoslawien wie in der restlichen Welt mit dem Aufkommen eugenischer Ideen aus.39 Doch in der Alltagssprache setzten ihn bereits die illyrischen Bewohner des Balkans ein, um jemanden zu beschreiben, der sich in der Not von seinen Angehörigen abwendet,40 oder jemanden, der seine eigenen Brüder nicht liebt.41 Diese auf Gemeinschaft zielende Deutung des Begriffs verstärkte sich seit dem 19. Jahrhundert und der Übernahme eugenischer Ideen, aber auch durch seine auf nation-building abzielende Verwendung in serbischen Heldenliedern sowie in der Dichtung des populären montenegrinischen Dichterfürsten Petar Petrović Njegoš.42 Ein „izrod“, ein „Entarteter“ galt als „Verräter“ des eigenen „Stammes“. Die Verwendung dieser Sprache seitens Jokanović und Nedeljković in einem ersten öffentlichen Aufruf der Staatlichen Kommission knüpfte an das Othering43 des Erlasses über Militärgerichte sowie an die AVNOJ-Proklamationen, die vermeintliche Kriegsverbrecher als andere vom jugoslawischen Volk ausschloss. Der Erlass über Militärgerichte verwendete den Begriff der „Volksfeinde“. Jokanović und Nedeljković bedienten sich einer stärker im Funktionsgedächtnis verwurzelten Bildsprache, die Volksepik, Eugenik und Emotionen vermischte.
Die Staatliche Kommission zur Feststellung von Verbrechen sei entstanden, betonten sie, weil AVNOJ das „Gerechtigkeitsgefühl des Volks“ als treu deute. Damit begründeten sie die Existenz ihrer Institution an erster Stelle nicht mit juristischen Gründen, sondern mit Gefühlen. In hervorgehobenen, fettgedruckten Buchstaben appellierten sie an die Bevölkerung: „Es ist eine heilige Pflicht eines jeden unserer Menschen“, alle Informationen über Kriegsverbrechen an die unmittelbaren Institutionen zu übermitteln. Ziel sei es, eine moralische und materielle Wiedergutmachung für jugoslawische Nationen zu erreichen.
Die emotionale und populistische Sprache des Aufrufs forderte zur Zeugenschaft auf. Allerdings hätte er auch als Aufruf zur Denunziation verstanden werden können. Im unteren Teil des Plakats verwiesen Jokanović und Nedeljković noch auf die Moskauer Konferenz, um ihrem Anliegen eine zusätzliche Legitimation zu verleihen, und betonten, dass Verbrecher in die Hände des Volks übergeben werden, das die „blutrünstigen Henker und Räuber“ richten werde, denn „die Stunde der endgültigen Vergeltung schlage bereits“.
Beendet wurde der Text mit der Parole: „Tod den bestialischen Mördern und Räubern unseres Volks, den Besatzern und ihren Dienern! Tod dem Faschismus – Freiheit dem Volke!“ Auch hier verdeutlichte die Koppelung der Begriffe, wie sie die Besatzer und ihre „Diener“ sahen: als bestialische Mörder und Räuber „unseres Volks“.
Diese Diktion knüpfte an die Wortwahl propagandistischer Veröffentlichungen der Agitprop-Abteilung an. Nedeljković selbst war seit Kriegsbeginn damit beschäftigt, unterschiedliche Partisanenblätter herauszugeben, und hatte in der Redaktion von Vesti und Borba gearbeitet.44 Charakteristisch für ihre Berichte war die Verwendung von stark emotionalisierten Schlagworten, die ständig wiederholt wurden. Auch die Darstellung von Kriegsverbrechen der Besatzer folgte dieser Logik. Ein gutes Beispiel für den ersten medialen Umgang mit dem Thema war die Wandzeitung „Dokumente über die Verbrechen der Okkupanten und seiner Diener“.45 Wegen Papiermangels, aber auch wegen eines großen Anteils von Analphabeten in den Reihen der Volksbefreiungsarmee waren die Wandzeitungen ein beliebtes Mittel der Übertragung von Informationen seitens der Agitprop-Abteilung.



Wandzeitung „Dokumente über die Verbrechen der Okkupanten und ihrer Helfer“, Kroatisches Historisches Museum
Die Grundlage für die Wandzeitung „Dokumente über die Verbrechen“ war ein großes DIN-A0-Plakat aus blauem Indigopapier. Unter dem handgemalten Titel waren unterschiedliche Texte aus der kommunistischen Frauenzeitschrift Žena danas (Frau heute), Zitate, Fotografien und die Zeichnung einer bewaffneten Frau platziert. Die Grafik stammt von Hubert Kruljac, der in der Redaktion von Žena danas tätig war. Herausgegeben wurde die Zeitschrift von Mitra Mitrović. Mitrović hat in ihren Erinnerungen die Entbehrungen geschildert, unter welchen sie während des Kriegs gelitten hatte. Sie schrieb über die Opfer von Verbrechen, die sie getroffen hatte, über Freundinnen und Mitkämpferinnen, die sie überlebt hatte, und forderte stets Rache.46 Auch in Žena danas hieß es: „Hunderttausende unserer Mütter werden unvermeidbar Richter der Mörder ihrer Söhne und unschuldigen Kinder sein. Volksgerichte werden gerechte Strafen wegen aller Verbrechen an unserem Volk sprechen. Die Stunde der endgültigen Abrechnung schlägt immer näher. Rache und Tod den Verbrechern und Schuldigen für das Leiden des Volkes.“
Links und rechts von der bewaffneten Frau waren in Großbuchstaben zwei Parolen geschrieben: „Blut für Blut“ und „Tod für Tod“, eine klare Anpassung der biblischen Talionsformel, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Zugleich war das auch ein Zitat des sowjetischen Staatsanwalts Leonid Ivanovič Jačenin beim Prozess von Krasnodar.47 Links und rechts von den Parolen waren Fotografien von zerstörten Dörfern und vertriebenen Menschen gruppiert. Der Begleittext erklärte die Bilder und gab weitere Informationen zu den Verbrechen. Täter wurden als „ustascha-schwäbische Slawenfresser“ bezeichnet, unter deren bestialischem Faschismus bereits über eine Million Serben und Kroaten gelitten hatten und deren Ziel die Vernichtung „unserer Nationen“ war. Namentlich wurden Opfer von Verbrechen genannt, alles Zivilisten.
Die Wandzeichnung orientierte sich in ihrem Design und ihrer Sprache eindeutig an sowjetischen Mustern. Zugleich ist aber zu betonen, dass nicht nur die sowjetischen Medien von Henkern, Schächtern und Monstern sprachen und damit die NS-Verbrecher meinten.48 Thomas Mann drückte sich ähnlich aus, als er den Tod Reinhard Heydrichs kommentierte. Als „Bluthund“ und „Mordknecht“ bezeichnete er ihn und seinen Chef Heinrich Himmler als „Metzgermeister“.49 Und Bertolt Brecht schrieb die Vorlage für „Hangmen also die“, einen Film Fritz Langs über das Leben Heydrichs, der 1943 erschien.50 Doch waren in den Veröffentlichungen der jugoslawischen Agitprop-Abteilung größere Parallelen zu der Sprache der Sowjets mit dem obligatorischen Stalin-Zitat am Ende zu finden. Ein Stalin-Zitat war auch auf der Wandzeitung zu den „Verbrechen der Okkupanten“ zu sehen. Schließlich dienten die Dokumentation und die narrative Einordnung von Verbrechen auch dazu, eine Perspektive aufzuzeigen. Und die Perspektive war die Befreiung und die Zeit nach Befreiung, in der alle „faschistischen Verbrecher“ eine schmerzvolle Strafe und Rache für ihre Verbrechen erhalten würden. „Gemeinsam mit unseren Verbündeten müssen wir […] Maßnahmen ergreifen, damit alle faschistischen Verbrecher, die an diesem Krieg und an den Leiden der Völker schuld sind, in welchem Lande sie sich auch verbergen mögen, alle von ihnen begangenen Verbrechen mit harter Strafe sühnen.“51 Wie Barbara Wiesinger betonte, war die Rache während des Kriegs ein legitimes Motiv zur Mobilisierung von neuen Soldatinnen und Soldaten.52 Die Offenlegung von Verbrechen der Besatzer diente jedoch auch dazu, die Linie zwischen den Anderen, den Verbrechern, den „Bestien“, den „Entarteten“, den „ustascha-schwäbischen Slawenfressern“ und dem jugoslawischen „Volk“ zu ziehen.
Wie bereits im ersten Kapitel erläutert, hatten die jugoslawischen Kommunisten die Frage der Kriegsverbrechen direkt nach Kriegsbeginn genutzt, um ihre Legitimität zu begründen. Tito stand seit 1941 über Josip Kopinič (1911–1997), einem Slowenen, ehemaligem Spanienkämpfer und Mitarbeiter der Komintern, über eine illegale Radiostation, die sich in Zagreb befand, mit Moskau in Verbindung.53 Ab Februar 1942 richtete Kopinič eine direkte Linie vom Obersten Stab nach Moskau ein. Pavle Savić (1909–1994), der serbische Kernphysiker und Chemiker, und seine Ehefrau Branka übernahmen die Verantwortung fürs Codieren und Übermitteln von Nachrichten.54 Die Partisanenführung bekam Informationen zu den wichtigsten juristischen Entwicklungen hinsichtlich der Ahndung von Kriegsverbrechen. Es überrascht daher nicht, dass sich die Wortwahl des Obersten Stabs und der Agitprop-Abteilung an der Diktion offizieller sowjetischer Veröffentlichungen orientierte: Die Besatzer galten nicht bloß als „Okkupanten“. Deutschen Soldaten wurden durchgehend als „hitlerische kriminelle Banden“, „Hitlerhorden“, „Hitlerische Räuber“, „Hitlerbestien“, „Ungeheuer“, „faschistische deutsche Schurken“ bezeichnet. Die mit den Besatzern kooperierenden Einheimischen hießen „hitlerische Handlanger“, „Diener der Okkupanten“, „faschistische Handlanger und Lakaien“, „Entartete“ und „Volksfeinde. Viele Aufrufe und Veröffentlichungen der jugoslawischen Volksbefreiungsarmee gleichen den Aufrufen der sowjetischen Führung, die „Vergeltung“ und „Rache“ forderte, als es darum ging, wie die Rote Armee auf die Verbrechen der deutschen Besatzer reagieren sollte.55 Gerächt werden sollten nicht nur Opfer, sondern auch „das Blut und die Tränen unserer Frauen und Kinder, Mütter und Väter, Brüder und Schwestern“.56 Verurteilt wurden nicht Kriminelle oder einfach Kriegsverbrecher, sondern „blutrünstige Okkupanten“, „Ungeheuer“ oder „Banditen“. Diese und ähnliche Reden Stalins und seiner Ankläger sind auch nach Foča und Bihać, nach Jajce und Drvar durchgedrungen. Ðilas, Veselin Masleša (1906–1943) und Vladimir Dedijer (1914–1990) als Chefredakteure der kommunistischen Zeitung Borba, Mitrović als Chefredakteurin von Žena danas und Redakteurin von Borba übernahmen die Worte aus Moskau, Krasnodar und London, passten sie an und verbreiteten sie innerhalb der Volksbefreiungsarmee.57 Mit der Forderung nach Vergeltung verdeutlichten sie noch während des Kriegs, dass es im Partisanenkampf darum ging, zu töten oder getötet zu werden. Mitrović schrieb über die von ihr gesehenen zivilen Opfer von Kriegsverbrechen, geschändete Kinder und ihre Mütter, und meinte: „Es macht keinen Sinn, auf dieser Welt zu leben, solange es Menschen gibt, die solche Unmenschlichkeiten tun. Es gibt keine Alternative – entweder wir – oder sie. Es scheint uns immer, dass wir nicht tief genug hassen. Der einzige Maßstab der Liebe für das Volk kann heute die Tiefe des Hasses dem Feind gegenüber sein.“58 Wir oder sie, Blut für Blut und Tod für Tod waren Parolen, die mobilisieren sollten für den Kampf gegen die Besatzer.
Die emotionale Sprache des ersten Aufrufs der Staatlichen Kommission zielte dagegen auf das Pflichtgefühl und das Vergeltungsbedürfnis der jugoslawischen Bevölkerung: Die Zeugenschaft erhoben Jokanović und Nedeljković zur Pflicht gegenüber dem „eigenen misshandelten und heroischen Volk“. Mit der Zeugenschaft öffnete sich erneut die Tür zur Zugehörigkeit bzw. sie schloss sich. Daher könnte der Aufruf auch als ein Integrationsangebot gedeutet werden an alle, die sich nicht am Volksbefreiungskrieg beteiligt hatten, ihre „Schuld“ „ihrem Volk“ gegenüber durch Zeugenschaft zu erfüllen. Wer nicht aussagte, das suggerierte der Aufruf, der besaß kein Pflichtgefühl seinem „eigenen Volk“ gegenüber, der hatte kein Gerechtigkeitsempfinden und war kein Volkskämpfer und kein Patriot.
Die Staatliche Kommission entstand zwar nicht als Nebenprodukt militärischer Geheimdienstaktivitäten. Ihre Ermittlungen waren jedoch wie in vielen anderen Ländern eng an die Tätigkeiten des Geheimdienstes gekoppelt. Für Frankreich hat Claudia Moisel gezeigt, wie sich der Service de recherche des crimes de guerre ennemis aus dem Bureau de Centralisation de Renseignements et d’Actions entwickelt hatte.59 Es ging Jokanović und Nedeljković darum, eine neue einförmige Struktur zu bilden für eine neue Institution, die auf die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen war. Die Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst war jedoch von zentraler Bedeutung für die Staatliche Kommission. Häufig waren es die Mitarbeiter der OZN-a, die der Kommission Beweise lieferten, ihre Berichte oder Fotografien abgaben. Nicht immer konnten die Mitarbeiter der Kommission damit etwas anfangen – häufig fehlten Berichte darüber, wie die Vernehmungen durchgeführt wurden, woher die Fotografien stammten oder konkret, wie die Menschen hießen.60
Nach der Befreiung Belgrads residierte die Staatliche Kommission im gleichen Gebäude wie der Geheimdienst und viele wussten sicher nicht, worin sich ihre Aufgaben konkret unterschieden. Der bosnisch-herzegowinische Schriftsteller Meša Selimović beschrieb in seinen Erinnerungen, wie er in der Staatlichen Kommission eingestellt wurde: Djilas hatte ihn aufgefordert, dort zu arbeiten. Selimović weigerte sich zunächst und sagte, er sei weder Politiker noch Jurist oder Geheimdienstagent.61 Doch als Djilas ihm erklärte, dass er die Publikationsabteilung leiten sollte und die Kommission Dokumente für den Nürnberger Prozess zu sammeln hatte, stimmte er zu. Wahrscheinlicher war es, dass Djilas allgemein von Kriegsverbrecherprozessen sprach, denn im November 1944 war noch lange nicht klar, dass ein internationales Tribunal überhaupt organisiert würde. Die Redaktion von Selimović deutet jedoch darauf hin, dass die Staatliche Kommission in der Übergangszeit vom Krieg zum Frieden als ein politischer Arm des Systems wahrgenommen wurde und nicht als eine neutrale Institution zur Feststellung von Kriegsverbrechen. Erst nach Zusicherung eines „Insiders“ der politischen Macht, dass die Kommission ihre Tätigkeit nach außen gegen die Kriegsverbrecher und nicht nach innen richte, willigte Selimović ein.
Die Staatliche Kommission balancierte auf einem schmalen Grat. Sie war auf die Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen, sollte deren Angaben zu Kriegsverbrechen überprüfen und verifizieren, bei enger Zusammenarbeit mit den Volksausschüssen, dem Geheimdienst und den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Gleichzeitig waren die meisten dieser Informationen unter strenge Geheimhaltung gestellt, denn ob ein Name sich auf einer Liste befand, konnte Leben oder Tod bedeuten.
Am 21. Mai 1945 erreichte ein Brief des Bundesstaatsanwalts Dr. Joža Vilfan (1908–1987) die Staatliche Kommission.62 Vilfan war in Triest als Sohn des bekannten slowenischen Rechtswissenschaftler Josip Vilfan zur Welt gekommen. Er selbst hatte ebenfalls Jura in Rom, Wien und Ljubljana studiert und anschließend promoviert.63 Vilfan gehörte wie Velebit zur Gruppe kommunistischer polyglotter k u. k. Sprösslinge, die insbesondere in der jugoslawischen Diplomatie nach 1945 Karriere machten und dem jungen Staat nach außen ein freundliches Gesicht gaben. Als Bundesstaatsanwalt hatte er zunächst andere Aufgaben. Bevor er jedoch die ersten großen Kriegsverbrecherprozesse organisieren konnte, wies er die Staatliche Kommission auf ihre Aufgaben hin, und zwar darauf, dass sie Informationen über die Kriegsverbrechen und nur über die Kriegsverbrechen zu sammeln hatte. Die Ermittlungen über die „politische, propagandistische, kulturelle, künstlerische, wirtschaftliche, rechtliche, administrative und andere Zusammenarbeit mit den Besatzern und einheimischen Verrätern“ überstiegen seiner Meinung nach die Kompetenzen der Kommission. Sie sollte sich nur auf die ihr zugewiesenen Aufgaben konzentrieren. Die Tötungen und Verhaftungen, die nach der Befreiung Belgrads einsetzten, als der Geheimdienst nach unbekannten Listen vermeintliche Kriegsverbrecher abholte und ohne Prozesse erschoss, alarmierten die Alliierten.64 Tito musste sich wegen britischer Nachfragen rechtfertigen und Vilfan forderte ein energisches Einschreiten von Institutionen zur geregelten Konfliktlösung.65 Diese Janusköpfigkeit der kommunistischen Machthaber zeigte sich häufig in der Übergangszeit. Das Ziel war eindeutig die kommunistische Machtübernahme, die zu diesem Zeitpunkt stark von der alliierten Unterstützung abhing. Der Balanceakt bestand darin, nach außen als verlässlicher Partner zu agieren bei gleichzeitiger Durchsetzung kommunistischer Ordnung nach innen.
Nachdem sie die Macht übernommen hatten, ging es den neuen Machthabern in erster Linie um die Stabilisierung der Nachkriegssituation. Das Land war noch nicht ganz befreit, die außenpolitische Stellung der Tito-Šubašić-Regierung nicht gefestigt. Informationen über Kriegsverbrechen sollten der Welt einerseits die enormen Opfer der jugoslawischen Bevölkerung und der Partisanenbewegung verdeutlichen, um die öffentliche Meinung über Jugoslawien zu beeinflussen. Andererseits existierte ein großes Interesse, die Verantwortlichen für die in Jugoslawien begangenen Verbrechen auch in Jugoslawien vor Gericht zu stellen. Die meisten von ihnen befanden sich nach Kriegsende außerhalb jugoslawischer Grenzen. Also nahm die Staatliche Kommission stärker die Zusammenarbeit mit London auf und drängte nach innen auf schnelle Ermittlungen, weil sie schnelle Ergebnisse präsentieren wollte. Welchen Einfluss hatte diese Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit auf die Tätigkeiten der Staatlichen Kommission? Und welche Rolle spielte dabei die UNWCC? Um diese Fragen zu beantworten, werden im Folgenden der Informationstransfer und der Transfer von Rechtsnormen von London nach Belgrad beleuchtet.
2.2 London und „legal transfer“
Die UNWCC organisierte vom 31. Mai bis zum 2 Juni 1945 eine National Offices conference, um die Arbeit zwischen der UNWCC und den nationalen Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen besser zu vernetzen.66 Die Delegierten trafen im ehrwürdigen Royal Courts of Justice zusammen: Ein erhaltener Film zeigt den Vorsitzenden der UNWCC, Lord Cecil Wright, bei seiner Eröffnungsrede sowie alle Teilnehmer (Teilnehmerinnen waren nicht anwesend): eine bunte Mischung von Männern aus 16 unterschiedlichen Staaten (ein griechischer Vertreter fehlte) sowie amerikanischen Vertretern des Generals Eisenhower und Robert Jackson, manche in Uniform, andere im Anzug, wie sie Wright konzentriert zuhörten.67
Verschiedene Themen standen auf der Agenda: „Exchange of views and consideration of the way in which persons accused of crimes against nationals of several United Nations should be dealt with“, „Cooperation between National Offices and the War Crimes Commission with a view to preparing evidence and charges against enemy key-men who have not yet been indicated by National offices“ und „The establishment and maintenance of a central recording office, the pooling of information on war crimes, and the establishment of a uniform indexing system and use of uniform machine records“. Aus jugoslawischer Perspektive waren das genau die Themen, die Landeskommissionen brauchten, um ihre Arbeit effizienter und erfolgreicher zu gestalten. Schließlich ging es darum, möglichst viele geflüchtete Kriegsverbrecher in Jugoslawien vor Gericht zu bekommen. Aus Belgrad reisten Nedeljković und Bartoš an. Živković und Marković kamen aus London. Živković selbst legte einen Text über „Establishment of closer connections between the United Nations War Crimes Commission and the national Offices and the strengthening and assisting of these Offices“ vor.
Das Ziel der Konferenz war es, die Vertreter unterschiedlicher nationaler Kommissionen zusammenkommen zu lassen, damit sie ihre Positionen austauschen und diskutieren würden, wie sie ihre Methoden verbessern könnten. Es ging aber auch darum, die Solidarität und die Zusammenarbeit untereinander zu verstärken. Das war wichtig, weil die UNWCC als zentrale Abwicklungsstelle fungierte. Das bedeutet, dass alle Anklageerhebungen aller nationalen Kommissionen an die UNWCC gingen, die sie abklärte und entschied, ob sie die angeklagte Person in die zentrale Liste der Kriegsverbrecher aufnahm oder ob offene Fragen existierten. Die Verantwortung für die Untersuchungen vor Ort lag damit bei den nationalen Kommissionen. Das Komitee I sichtete das Material nach folgenden Kriterien: „do the charges made disclose the existence of a war crime or crimes; is there sufficient material to identify the alleged offender; and is there good reason to assume that, if put on trial, the alleged offender would be convicted.“68 Die UNWCC übernahm eine Vorprüfung der Anklageerhebungen und damit, wie Plesch und Owen betonten, die Rolle eines „international imprimatur“ im Prozess der Ahndung von Kriegsverbrechen.69 Das bedeutete, dass die Mitgliedstaaten durch die Partizipation am UNWCC-Prozedere auf Legitimation und Zustimmung von anderen Mitgliedstaaten hoffen konnten. Zudem bekamen sie im Prozess der Anklageerhebung Unterstützung seitens der UNWCC, die seit Jahren an Richtlinien und Ermittlungsmanagement feilte.
Das Komitee I (facts and evidence) hatte bereits im Februar 1944 Vorlagen für das Sammeln von Beweisen erstellt. Die Ermittler sollten sich an sieben Punkten orientieren:
What is the offence alleged?
Can the offender be identified?
What was the degree of the responsibility of the offender having regard to his position?
Was the offence committed on the offender’s own initiative or in obedience to orders, or carrying out a system or legal disposition?
What evidence is available in support of the charge?
Any indication of the probable defense.
Whether the case appears to be reasonably complete.70
Im Mittelpunkt des Interesses stand nicht nur die angeklagte Person, sondern das Verbrechen, weil die UNWCC zunächst die Erstellung einer maßgeblichen Kriegsverbrecherliste mit dem Hinweis auf die schlechte Erfahrung des Ersten Weltkriegs ablehnte.71 Ihre Aufgabe war „to record war crimes and report them to the Governments concerned.“72 Die entstandene Kriegsverbrecherliste der UNWCC war daher ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen nationalen Kommissionen und dem Komitee I der UNWCC. Nationale Kommissionen sammelten die Beweise und meldeten Fälle mit Anschuldigungen bei der UNWCC. Das Komitee I prüfte die Anschuldigungen in Anwesenheit des Delegierten aus dem betreffenden Land und entschied, ob prima facie Beweise existierten, die dazu führten, die Person auf die Liste der vermeintlichen Kriegsverbrecher zu setzen.73 In komplizierten Fällen fertigten die Mitglieder des Komitee I und die Rechtsreferenten der UNWCC Memoranden und Gutachten zu den eingegangenen Fällen an, um ihre Entscheidungen detaillierter zu begründen. In der Regel gaben sie bei strittigen Fällen eine ausführliche Rückmeldung an die antragstellenden Staaten, damit diese ihre Anklagen ergänzen konnten.
Die zentrale Liste der UNWCC ist nicht mit der Liste des Central Registry of War Criminals and Security Suspects (CROWCASS) zu verwechseln. Nach Kriegsende gab der amerikanische General Dwight D. Eisenhower den Anstoß zur Gründung einer neuen Institution, die sich allein um die Listen von Kriegsverbrechern kümmern sollte: CROWCASS unterstand der Viermächteverwaltung – die Sowjetunion nahm dann aber doch nicht am Programm teil.74
Während der National-Offices-Konferenz zeigte sich, dass die nationalen Kommissionen bei aller Vielfalt an unterschiedlichen Methoden das gleiche Ziel verfolgten, und zwar die Individualisierung von Schuld und die Verurteilung von verantwortlichen Kriegsverbrechern in den Ländern selbst.75 Allerdings hatten viele noch Zweifel, ob dieses Ziel zu erreichen sei. Bei seiner Begrüßung betonte Nedeljković: „There must be no repetition of what happened after the previous world war, when lists were drawn up but no criminals brought to justice.“76
Die Delegierten diskutierten unterschiedliche Schwierigkeiten, die sie bei ihrer Arbeit hatten: angefangen damit, wie im Einzelnen die Verfahren zu organisieren waren bzw. wie die unterschiedlichen Staaten im Prozess der Ahndung vorgingen. Als zentrale Punkte kristallisierten sich die Frage der Auslieferung und die Frage des Informationenaustauschs heraus. Die amerikanischen Delegierten plädierten für die Bündelung von Informationen und die Einführung eines „uniform system of indexing and recording“.77 Die amerikanischen Mitarbeiter der CROWCASS und der SHAEF (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force), Oberst Howard Brundage und Oberst E.C. Woodall erklärten, wie CROWCASS aufgebaut war.
CROWCASS devised a central registry on the Hollerith system, divided into two parts, a Wanted section and a Detained section. That central registry was concerned not so much with crimes as with criminals, although naturally the crimes of which the criminals were accused appeared in it. They had had from many sources, and notably from the War Crimes Commission, lists of wanted war criminals, and those lists were put into the Wanted section, being put on cards which were punched to record a large number of things – the description of the wanted man, the description of the crime, the place where it was committed, and so on. The whole German Army had been coded, so that any unit of the Army or any para-military or Nazi Party organization could be punched on the cards78
Damit lag der amerikanischen Vorgehensweise ein anderes Verständnis der Listenerstellung zugrunde als z.B. der UNWCC. Im Zentrum des Interesses stand der Gesuchte und nicht seine Verbrechen. Zudem befanden sich auf der Liste alle inhaftierten Mitglieder deutscher Verbände, wie Woodall ausführte:
In addition to those two sections of card indexing, they had the cooperation of the War Office and the War Department in documenting every member of the German Army or para-military organization who was held by the Anglo-American Forces through the world.79
Damit war CROWCASS in der Lage, eine Akte für jeden einzelnen deutschen Soldaten anzulegen, ein für Delegierte anderer UNWCC-Staaten, die vom Krieg zerstört waren, schier unvorstellbares Unterfangen. Aber auch CROWCASS hatte Schwierigkeiten mit Papierlieferungen und seine Karteikarten für die Erstellung der Kriegsverbrecherliste kamen nach Kriegsende aus Deutschland.80
Die Vertreter unterschiedlicher nationaler Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen betonten, dass dieses System zu komplex sei, um es noch in jedem einzelnen Land einzuführen. Sie erbaten sich aber die Möglichkeit, an die CROWCASS-Informationen zu kommen.81 Woodall schlug vor, dass sich die UNWCC und die nationalen Kommissionen mit ihren Anliegen an das CROWCASS wenden, und versprach Unterstützung. Er betonte aber auch, dass sie keine „evidence-producing agency“82 seien. Andererseits hatten sie präzise Abbildungen der deutschen militärischen Einheiten, was helfen könnte, Angehörige bestimmter Verbände zu ermitteln. Im jugoslawischen Fall spielte genau diese Frage eine große Rolle. Zu Beginn der Ermittlungen kannten die lokalen Ermittler in der Regel nur den Namen der militärischen Einheit und keine konkreten Namen von Beschuldigten. In seiner Wortmeldung betonte Živković, wie wichtig es sei, den Informationsaustausch zu verbessern, und plädierte dafür, auch die Sowjetische Außerordentliche Staatliche Kommission in den Austausch miteinzubeziehen.83 Die Sowjets lehnten dies jedoch ab.
Die Frage der Auslieferung erhitzte die Gemüter viel stärker. Es ging schließlich darum, welches Land nach welchen Kriterien die Kriegsverbrecher vor eigene, nationale Gerichte stellen durfte. Bartoš versuchte, die Diskussion zu versachlichen, in dem er plädierte, rein praktische Gründe in den Vordergrund zu stellen. Der belgische Delegierte de Beer schlug vor, folgenden Vorschlag aufzunehmen: „that when an accused has been placed on the list of war criminals at the request of several of the United Nations the War Crimes Commission shall act as arbitrator to decide to which Government he shall be surrendered.“84 Nedeljković mischte sich in die Diskussion ein und betonte, dass ohne eine Institution innerhalb der UNWCC sowohl der Informationsaustausch als auch die Auslieferung eine Frage militärischer Entscheidungen bleiben werde. Er prophezeite, dass sich in diesem Zusammenhang das Fehlen der sowjetischen Delegation als fatal erweisen würde, besäßen die Sowjets doch eine große Anzahl an Dokumenten und Beweisen.85 Živković schlug vor, der UNWCC die Kompetenz des eigenmächtigen Ermittelns zuzugestehen – eine Reform, mit der Wright bereits gescheitert war.86 Und obwohl die Delegierten Živković zustimmten und seinen Vorschlag in ihre Abschlusserklärung übernahmen, wurde dies nicht verwirklicht.
Hinweise auf das Fehlen einer sowjetischen Delegation machte auch die tschechoslowakische Delegation. Das überraschte nicht. Ečer hatte wiederholt eine Zusammenarbeit zwischen der UNWCC und der Sowjetischen Außerordentlichen Kommission vorgeschlagen, was allerdings abgelehnt wurde.87 Trotzdem leitete die UNWCC ihr Material an die Sowjetunion weiter, wenn sie der Meinung war, dass dieses für die Sowjetunion von Interesse war.
Obwohl sie die Vorlagen des Komitee I hatten, waren viele Anklageerhebungen nationaler Kommissionen mangelhaft. In der ersten Phase des Aufbaus, noch während des Kriegs, schätzte es die UNWCC, überhaupt über Geheimkanäle Informationen aus den besetzten Staaten zu erhalten. Insbesondere der Beitrag der polnischen Kommissionen an der Offenlegung von NS-Verbrechen war von grundlegender Bedeutung.88 Doch nach Kriegsende wollten alle mit Prozessen starten, und hier erwartete die UNWCC Professionalisierung. Daher diente die Konferenz auch dazu, alle relevanten Akteure zu vernetzen, auf den gleichen Wissensstand zu bringen sowie Grundlagen für die gemeinsame Zusammenarbeit zu definieren. Nedeljković und Bartoš lernten wichtige Vertreter anderer Länder wie Wright, Gros oder de Baer kennen. Sie präsentierten sich im Kreis der Alliierten als engagierte Kämpfer für die Verwirklichung des gemeinsamen Anliegens. Sie bekamen die Möglichkeit, international vom Widerstandskampf und von den Opfern der jugoslawischen Bevölkerung zu berichten, die ihrer Meinung nach bedeutend zum Sieg der alliierten Kräfte beigetragen hatten. Sie konnten ihre Anliegen stärker in der internationalen Öffentlichkeit platzieren – insbesondere die Frage der italienischen Kriegsverbrechen. Und auch wenn sie ihre Vorschläge nicht durchsetzen konnten – in erster Linie eine stärkere Zusammenarbeit mit der Sowjetunion –, profitierten sie stark vom Treffen in London. Sie erfuhren aus erster Hand vom Ahndungskonzept der Alliierten, „major“ und „minor war criminals“ nach präzisem Prozedere vor Gericht zu stellen. Sie erfuhren, dass sie über die UNWCC und den CROWCASS an Informationen und Beweise kommen konnten, die sie sonst nicht gehabt hätten. Sie verstanden, dass die Chancen auf Auslieferungen von Angeklagten davon abhingen, wie gut ihre Kommission die Anklageerhebungen an die internationalen Vorgaben anpasste. Und sie waren bereit, darauf einzugehen.
Nach London übernahm die Staatliche Kommission das internationale Prozedere und leitete ihre Vorlagen und ihre Formulare an die Landeskommissionen weiter, die zusammen mit untergeordneten Einheiten für die Ermittlungsarbeit vor Ort zuständig waren. Im folgenden Unterkapitel wird detaillierter auf den Aufbau, die Struktur und die Vorgehensweise der bosnisch-herzegowinischen Landeskommission eingegangen, um zu untersuchen, wie die Situation vor Ort mit den Erwartungen und Anforderungen der UNWCC und der Staatlichen Kommission in Einklang zu bringen war. Vor welchen Herausforderungen stand die Staatliche Kommission, als es darum ging, einen einheitlichen Organisationsapparat aufzubauen? Auch wird beleuchtet, welche Ergebnisse die bosnisch-herzegowinische Landeskommission erzielte und wie ihre Ermittlungsarbeit funktionierte, dort, wo Kriegsverbrechen stattgefunden hatten.
2.3 Von Sanski Most nach Sarajevo: Verschriftlichen und verzeichnen
In Jajce wurde im November 1943 entschieden, das Zweite Jugoslawien als Föderation aufzubauen, zusammengesetzt aus sechs Republiken. Bosnien-Herzegowina sollte trotz kontroverser Meinungen zu seiner historischen Existenzberechtigung als besondere territoriale Einheit eine Teilrepublik bilden.89 Rodoljub Čolaković (1900–1983), ehemaliger Spanienkämpfer und einer der führenden bosnisch-herzegowinischen Kommunisten, erinnerte sich, dass auf Kardeljs Vorschlag hin alle Republiken ihre Institutionen nach dem Vorbild der zentralen Organisation aufbauen sollten.90 So geschah das auch in Bosnien-Herzegowina. Bereits 1943 wurde der Antifaschistische Rat der nationalen Befreiung Bosnien-Herzegowinas als oberstes Landesorgan gegründet (ZAVNOBiH, Zemaljsko antifašističko vijeće narodnog oslobođenja Bosne i Hercegovine). In Sanski Most, einer kleinen idyllischen bosnischen Stadt, traf die Vertretung der Republik am 30. Juni 1944 zum zweiten Mal zusammen, neben Čolaković z.B. der Kommunist Avdo Humo (1914–1983) und Nicht-Kommunisten wie der Arzt Vojislav Kecmanović (1881–1961) und der Offizier Sulejman Filipović. Die proklamierten Entscheidungen bereiteten jedoch Čolaković und Humo vor. Unter anderem beschlossen die Delegierten am 1. Juli 1944 die Gründung der bosnisch-herzegowinische Landeskommission zur Feststellung von Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer.91 Eine Diskussion darüber, was die Ziele der Kommission waren, gab es nicht. Auch Čolaković erwähnte sie in seinen Erinnerungen mit keinem Wort. Viel wichtiger schienen ihm das kurz davor unterschriebene Tito-Šubašić-Abkommen sowie die Landung der Alliierten in der Normandie.92 Nach sowjetischem Vorbild der Außerordentlichen Staatlichen Kommission und dem Vorbild der Staatlichen Kommission war die Zusammensetzung der bosnischen Landeskommission sehr heterogen: Dr Dragoslav Ljubibratić war Anwalt aus Trebinje, Savo Savić ein Priester aus Vlasenica, Husnija Kurt arbeitete vor dem Krieg als Rektor eines Gymnasiums in Mostar, Dr. Jakov Grgurić war Anwalt aus Livno und Mitglied der HSS, Dr. Danica Perović leitete ein Kriegskrankenhaus, Asim Alihodžić war Anwalt aus Banja Luka, Novak Mastilović war Priester aus Gacko, Mujo Hodžić Bauer aus Rogatica, Ðuro Pucar-Stari Arbeiter aus Grahovo und Sekretär der Kommunistischen Partei Bosnien-Herzegowinas, Sulejman Dizdar, Vorkriegsbankdirektor aus Livno, Branko Simić aus Brčko, Vaso Trikić, Arbeiter aus Drvar, Dušan Grk, Bauer aus Stolac, Jure Mikulić, Kaufmann aus Bugojno, und Mihailo Bjelaković, der stellvertretende Kommandier der Romanija-Abteilung der Volksbefreiungsarmee.93 Auch national war die Kommission sehr heterogen. Ihre Mitglieder waren Serben, Kroaten und Muslime, Vertreter unterschiedlicher Schichten und sie kamen aus unterschiedlichen Regionen Bosnien-Herzegowinas. Nur die Hälfte verfügte jedoch über Verwaltungserfahrung. Das deutet darauf hin, dass andere Kompetenzen wichtiger schienen. Auffällig ist jedoch das Fehlen jüdischer Vertreter – nicht nur in der Kommission, sondern auch in ZAVNOBiH selbst.
Die Ärztin Danica Perović war die einzige Frau. Wie die meisten Mitglieder hatte sie sich direkt am Volksbefreiungskrieg beteiligt. Wie die meisten Kommissionsmitglieder überlebte sie Schreckliches. Mit ihrem Kriegslazarett kam sie im April 1942 in die Gefangenschaft von Tschetniks. Alle ihre Patienten wurden getötet. Nur Perović gelang zehn Monate später die Flucht.94 Auch andere nationale Kommissionen hatten Überlebende, Opfer oder Résistance-Mitglieder in ihren Reihen. In Jugoslawien verliehen die Menschen mit ihren Erfahrungen und ihrer Authentizität ihrem Amt eine besondere Legitimität. Dem ideologisch begründeten Vorwurf ausgesetzt, ein Unrechtsystem zu etablieren, wollten die neuen Machthaber mit ihrer Personalwahl demonstrieren, dass sie das Interesse der Opfer in den Mittelpunkt rückten.
Zum Vorsitzenden der bosnischen Landeskommission wurde Ljubibratić ernannt, ein früheres Mitglied der revolutionären Bewegung Mlada Bosna und Schulfreund des Attentäters Gavrilo Princip.95 Asim Alihodžić arbeitete als Sekretär. Beide waren Juristen, was aber auch bedeutete, dass sie schnell andere Aufgaben bekamen. Nach der Befreiung Sarajevos wurde Ljubibratić bosnischer Staatsanwalt und nach der Befreiung Jugoslawiens ging Alihodžić als jugoslawischer Gesandter nach Teheran.96 Erst zwei Monate später traten Miloš Škorić als Vorsitzender und Rajko Peleš als Sekretär an ihre Stelle. Škorić hatte vor dem Krieg als Beamter gearbeitet: Er kannte Čolaković, weil sie beide aus der gleichen Gegend kamen und sich gleich nach der Kapitulation bei den Partisanen getroffen hatten.97 Škorić hatte während des Ersten Weltkriegs als Freiwilliger auf der serbischen Seite gekämpft. An diese Beziehungen hatte er 1941 als Kommandeur in Rogatica angeknüpft, als er versuchte, eine Übereinkunft zwischen den Tschetniks und den Partisanen zu erzielen, was nicht gelang. Auch er kannte daher die Kriegssituation als direkt involvierter, ehemaliger Kämpfer. Škorić leitete die Landeskommission bis 1947, während Peleš sie bereits zum 14. Oktober 1945 verließ, weil er zum Richter ernannt wurde.98 Bosnien-Herzegowina war nach Krieg und Bürgerkrieg ein stark zerstörtes Land. Auch in der Zwischenkriegszeit fehlte es dort an qualifiziertem Personal. Nach 1945 war die Situation noch schlimmer. Die hohe Fluktuation innerhalb der Landeskommission deutete auch auf ihren Stellenwert innerhalb neu geschaffener oder wiederaufgebauter Institutionen. Ausgebildete Richter oder Juristen im Allgemeinen wurden für die Staatsanwaltschaften und die wiederaufgebauten zivilen Gerichte gebraucht. Auch der dritte Sekretär, Ðuro Bosnić, wechselte nach einem Jahr in die bosnische Staatsanwaltschaft.99 Ilija Krtinić übernahm die Aufgabe für sechs Monate bis zum 1. April 1947. Auf ihn folgte bis zur Auflösung der Landeskommission Jovo Gutalj. Gutalj selbst fand ein tragisches Ende. Als verurteilter Kominformist starb er 1951 auf Goli otok an Dysenterie.100
Die Mitglieder sollten der Landeskommission beratend zur Seite stehen und ihre Arbeit beaufsichtigen. In der Praxis erfüllte sich diese Erwartung nicht. In seinem Abschlussbericht für die Staatliche Kommission beklagte Gutalj, dass weder die ersternannten noch die 1946 neu ernannten Mitglieder an Sitzungen der Landeskommission teilgenommen hatten, weil sie in der Regel primär andere Aufgaben wahrnahmen.101
Auf dem ganzen Gebiet Bosnien-Herzegowinas sollten nach Vorbild anderer Landeskommissionen Bezirks- und Kreiskommissionen gegründet werden. Dieser Plan war aufgrund des fehlenden Personals nicht zu verwirklichen, sodass in Bosnien-Herzegowina alle Informationen über Kriegsverbrechen von Volksbefreiungsausschüssen gesammelt wurden.102 Wie schnell ihre Arbeitsbelastung zunahm, verdeutlichte das explosionsartige Wachstum von Verwaltungsakten. Im Jahr 1944 empfing die Landeskommission 103 Akten und gab 98 Akten aus. 1945 waren es bereits 2.789 empfangene und 1.617 ausgegebene Akten sowie 77 empfangene und 73 ausgegebene Geheimakten. Bis zum 30. August 1947 gingen bei der Landeskommission 9.545 Akten ein. 5.584 gab sie aus.103 Dabei konnte die Landeskommission aufgrund ihrer Unterbesetzung und schlechter Zusammenarbeit mit anderen Institutionen nur einen Teil der ihr zugetragenen Arbeit erledigen. Eine unabhängige Enquete-Kommission, die Verbrechen an jüdischer Bevölkerung aufdecken sollte, wurde aufgelöst, weil sie zu langsam arbeitete. Eine andere Enquete-Kommission für den Bezirk Goražde in Ostbosnien löste sich selbst auf. Die Volksbefreiungsausschüsse hatten in der Nachkriegszeit dringendere Aufgaben zu erledigen, als Überlebende zu interviewen und Fakten über Verbrechen zu sammeln. Selbst zivile Gerichte trugen, nach Gutalj, wenig zur Aufklärung von Verbrechen bei, gerade in der Republik, die am stärksten unter dem Bürgerkrieg gelitten und in der sich der Widerstand gegen die Besatzer konzentrierte hatte.104 Werden alle diese Schwierigkeiten berücksichtigt, überrascht es fast, wie viele Informationen die Landeskommission bis Ende Oktober 1946 zusammengetragen hatte. Insgesamt gingen 76.384 Schadensmeldungen ein. Die Landeskommission nahm Aussagen von ca. 150.000 Zeugen entgegen.105 In Relation zur Bevölkerungszahl und zur Anzahl von ermordeten Zivilisten zeigte sich, was die Landeskommission geleistet hatte. Bei der Volkszählung aus dem Jahr 1931 lebten in Bosnien-Herzegowina ca. 2,3 Millionen Menschen.106 Nach konservativen Schätzungen hatte das Land 316.000 Kriegsopfer zu beklagen.107 Die Mitarbeiter der Landeskommission waren zwar angehalten, alle Opfer zu befragen und in jedem Haushalt Interviews zu führen. Diese Vorgabe war bei der Personalgröße nicht zu schaffen. Allein auf der Liste mit Namen von Menschen, die bei Massenerschießungen und bei einzelnen Exekutionen ermordet wurden, befanden sich 174.084 Personen.108 Auch wenn die jugoslawischen Opferzahlen und Schätzungen bis heute ein hoch kontroverses Thema darstellen, weil es den jugoslawischen Politikern häufig darum ging, mit hohen Opferangaben eine bessere Verhandlungsposition bei der Pariser Friedenskonferenz zu sichern,109 blieb bei späteren Berechnungen die Zahl der bosnisch-herzegowinischen Opfer beständig. Auch die bosnische Landeskommission hatte eine ähnliche Zahl ermittelt, und zwar 179.582 zivile Opfer.110 Viele von ihren Familienangehörigen konnten vor der Landeskommission ihre Zeugenschaft über die Verbrechen ablegen, viele leider nicht.
Wie Grehek-Ravančić für die Staatliche Landeskommission festgestellt hat, lässt sich die Arbeit der bosnischen Landeskommission in drei Phasen einteilen.111 In der ersten Phase vollzog sich der institutionelle Aufbau in der Übergangszeit zum Frieden. Die zweite Phase war durch intensive Ermittlungsarbeit in den Jahren 1945 bis 1947 gekennzeichnet, während in der dritten Phase die Arbeitsintensität abnahm und die Kommission ihre Geschäfte abwickelte. Welche Akten schuf die bosnische Landeskommission und welchen Beitrag hatten sie an der Ahndung von Kriegsverbrechen?
Während ihrer gesamten Laufzeit war die bosnisch-herzegowinische Landeskommission chronisch unterbesetzt und litt sehr stark unter Personalwechsel. Insgesamt verließen die Kommission in den drei Jahren ihrer Existenz 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, häufig bereits nach einigen Monaten.112 Diese wurden der Landeskommission zugewiesen oder sie bewarben sich um offene Stellen. Nicht immer war die Leitung zufrieden mit den Ergebnissen ihrer Arbeit. Und häufig war die Staatliche Kommission unzufrieden mit der Arbeit der bosnischen Landeskommission. Das hatte mehrere Gründe. Während des Kriegs schickte die Landeskommission ihre Mitarbeiter unmittelbar nach Abbruch der Kriegshandlungen in die Ortschaften und Dörfer, wo Kriegsverbrechen stattgefunden hatten. Sie befragten Überlebende, sammelten Unterlagen der flüchtenden Ustascha, erstellten Protokolle, die sie anschließend in Jajce katalogisierten, wo vor der Befreiung der Sitz der Landeskommission war. In der Regel waren diese ersten Berichte handgeschrieben. Das überrascht nicht, schließlich besaß die Landeskommission zu Beginn ihrer Arbeit nur zwei Schreibmaschinen.113
Wegen Mangel an qualifiziertem Personal und Wissen orientierten sich die Mitarbeiter auch an Akten der Regime, die sie als „volksfeindlich“ bezeichneten. Die Regierung Nedić hatte bereits seit Ende 1941 Informationen über Verbrechen an Serben im Unabhängigen Staat Kroatien gesammelt. Die Vertriebenen wurden vom Flüchtlingskommissariat vernommen und ihre Aussagen protokolliert.114 Ihr Leitfaden darüber, wie Informationen über die „Bestialitäten der Ustascha“ zu erfassen seien, befand sich in Akten der bosnischen Landeskommission:
Vom Zeugen/ Flüchtling soll verlangt werden, dass er alles erzählt, was er persönlich gesehen und erlebt hat, und worauf er – bei Bedarf – einen Eid leisten kann, und erst anschließend, dass er alles erzählt, was er von vertrauenswürdigen Menschen gehört hatte. Das bedeutet, dass ‚inhaltsloses Gerede‘ zu verwerfen sei. Es soll darauf geachtet werde, dass der Zeuge/ Flüchtling die Aussage nicht verallgemeinert, und nichts ‚in etwa‘ erzählt. Dabei soll vom Zeugen/ Flüchtling verlangt werden, dass er, bei der Beschreibung von Ereignissen, konkret wird, bzw. möglichst viele Details, möglichst viele konkrete und wirkliche Einzelheiten benennt. Er soll sich zudem kurzfassen, sowie nur nackte Tatsachen und Informationen benennen, ohne Zusätze, Erklärungen und persönliche Interpretationen.115
Die pragmatische Verwendung von Leitfäden eines Regimes, das mit Besatzern zusammengearbeitet hatte, deutet darauf hin, dass die Mitarbeiter der Kommission über jede Hilfestellung erfreut waren. Überwältigt vom Ausmaß der Verbrechen und fachlich unerfahren, waren sie über jedes Rundschreiben und jeden Leitfaden dankbar. Konkrete Fragen sollten den Interviewern die Vernehmung erleichtern und die Zeugen dazu verleiten, möglichst präzise Antworten zu geben. Doch zunächst ging es nicht um die Details. Das Ziel war, schnell Informationen über den Charakter der Besatzung in Jugoslawien zu sammeln, um in erster Linie die italienischen Verbrechen zu dokumentieren. Die Staatliche Kommission in Belgrad und Živković in London waren über die „profaschistische Propaganda“ in Italien entrüstet, die über die „korrekte italienische Besatzung“ in Jugoslawien berichtete.116 Nedeljković appellierte an alle Landeskommissionen, unverzüglich Beweise über italienische Massenerschießungen, Morde, Folter, Vergewaltigungen und Raub an die Staatliche Kommission zu übermitteln, um damit an die internationale Öffentlichkeit zu treten.117 Hier fand sich, wie bereits erwähnt, ein wichtiger Grund für die Tätigkeiten der Landeskommissionen. Der bereits anvisierte Konflikt mit Italien um Territorien beeinflusste stark ihre Ermittlungsarbeit. Schließlich richteten die ohnehin erst im Aufbau befindlichen Institutionen ihren Fokus auf die italienischen Verbrechen und vernachlässigten dadurch andere Ermittlungen.
In Jajce, noch vor der Befreiung, beschäftigte die Landeskommission drei bis vier Mitarbeiter. Sie nahmen Hinweise auf Kriegsverbrechen sowie Schadensmeldungen unsystematisch auf, so, wie es sich ergab. Jeder Zeuge oder jede Zeugin schrieb seine Geschichte einfach auf ein Blatt auf und erinnerte an das, was ihm und seiner Familie geschehen war. Häufig fand sich kein Stück Papier für jeden Anzeigeerstatter und die Mitarbeiter fassten verschiedene Aussagen in kurzen Stichworten zusammen. In seinem ersten Schreiben an die Bezirkskommissionen wies Ljubibratić die Mitarbeiter in Sanski Most an, nicht seitenweise jeden Gegenstand aufzuzählen, den Betroffene nannten.118 Man dürfe nicht zulassen, dass die Kommission wegen Papiermangels ihre Arbeit anhalte. Fehlendes Papier erschwerte die Arbeit der bosnischen Landeskommission auch nach der Befreiung. So schickte die Staatliche Kommission aus Belgrad die ersten 153 Beschlüsse nach Sarajevo zurück, weil den Akten keine Beweise beigefügt wurden.119 Das Beweismaterial konnte jedoch aus Sarajevo nicht geschickt werden, weil der Landeskommission Papier für die Kopien fehlte. Wie sollte unter diesen Umständen eine moderne Verwaltung aufgebaut werden, wenn ihre Institutionen nicht in der Lage waren, Akten zu erstellen und zu vervielfältigen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legten einen pragmatischen Zugang zu ihrer Tätigkeit an den Tag. Wie bei den Leitfäden zur Vernehmung von Zeugen hatten sie keine Skrupel, die leeren Vordrucke des Unabhängigen Staats Kroatiens für ihre Zwecke zu nutzen: Gedanken über mögliche Befindlichkeiten der Zeugen machte sich anscheinend keiner. Dass sich jemand daran hätte stören können, dass er oder sie im nun befreiten Sarajevo mit Vorladungen zur Zeugenaussage aufgefordert wurde, die Ustascha-Behörden vorgedruckt hatten, war unwichtig. Ein Dr. H. Ferić wurde z.B. aufgefordert, am 10. Juli 1945 bei der städtischen Kommission als Zeuge bei einer strafrechtlich relevanten Angelegenheit vorzusprechen.120 Das im Original gedruckte Wort „Gericht“ wurde durchgestrichen und mit dem blauen Füller durch „Kommission“ ersetzt. Den restlichen Text aus dem Vordruck änderten die Vorladenden nicht: Selbst der Hinweis darauf, dass im Falle des Nichterscheinens eine Strafe von 1.000 Kuna, der Währung des Unabhängigen Staats Kroatien, fällig werde, blieb unverändert. Ebenso die Mahnung, dass der Vorgeladene mit Gewalt zum Justizpalast, wo die Kommission passenderweise auch ihren Sitz hatte, gebracht würde, falls er oder sie zum angegebenen Zeitpunkt dort nicht erschiene.



Vorladung der Landeskommission, Archiv Bosnien-Herzegowinas121
Zahlreiche Protokolle wurden auf Rückseiten alter Vorkriegsdokumente verfasst. Häufig handelte es sich um alte Gerichtsurteile.122 Auf der einen Seite befand sich dann ein durchgestrichenes Gerichtsurteil aus der Vorkriegszeit und auf der anderen die neue Akte des neuen Staats als Zeugnis davon, dass die Schriftstücke des alten Regimes nicht mehr wert waren als das Papier, auf dem sie gedruckt waren. Zugleich offenbaren solche Schriftstücke auch, wie der Mangel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskommission zu Improvisation und Pragmatismus zwang.
Dass die Kommission im Justizpalast ihren Sitz hatte, war eine praktische Entscheidung. Sie übernahm nicht nur die Formulare und die Räumlichkeiten des Vorgängerregimes. Viele Mitarbeiter der Behörden des Unabhängigen Staat Kroatiens übernahm sie auch.123 Das Misstrauen war jedoch groß. Am 18. Oktober 1945 beschwerte sich Škorić bei Ðuro Pucar, dem Vorsitzenden der bosnisch-herzegowinischen kommunistischen Partei, der zugleich auch Mitglied der Landeskommission war, und bei der Präsidentschaft der bosnisch-herzegowinischen Regierung über die Praxis der Präsidentschaft, der Landeskommission als Mitarbeiter ehemalige Richter des Unabhängigen Staats Kroatien zuzuweisen.124 Konkret forderte er vom Vorsitzenden der Personalabteilung, Velimir Milutin, die Dienstentfernung von Božana Šandrk-Kvasnička und dem ehemaligen Richter Ivan pl. Durbešić, der dem Kreisgericht in Sarajevo vorsaß. Škorić betonte:
Die Tätigkeit in der Kommission ist von solcher Natur, dass jeder Einzelne [Mitarbeiter, SF] und seine Arbeit nicht kontrolliert werden können, weil z.B. in einem Protokoll das Opfer oder ein Zeuge mehrere Menschen benennt, die getötet, geschlachtet und geraubt haben. Und es liegt am Referenten, ob sie alle als Kriegsverbrecher bekanntgegeben werden. Wenn diese Aufgabe Leute durchführen, die der Landeskommission zur Verfügung gestellt wurden, ist es zu befürchten, dass sie als Kriegsverbrecher diejenigen bekanntgeben oder nicht bekanntgeben, die ihnen gefallen bzw. nicht gefallen, und Dokumente bzw. Protokolle gibt es so viele, dass ein Mensch physisch nicht in der Lage ist, Einsicht in die Arbeit aller Rechtsreferenten bzw. der Kommission haben zu können.
Sein Schreiben verdeutlicht, in welcher schwierigen Situation sich die bosnische Landeskommission befand. Aus Belgrad drängte die Staatliche Kommission und forderte Ergebnisse. In Sarajevo erwartete die Präsidentschaft der Republik ebenfalls Ergebnisse. Aus der Bevölkerung kamen Tausende von Anzeigen. Škorić wusste, dass er keine Chance hatte, mit nur vier Rechtsreferenten die Aufgaben annähernd zu erledigen. Gleichzeitig machte sein Schreiben auch klar, dass die kommunistische Machtübernahme mitnichten präzise koordiniert und ausgeführt war, wie einzelne Veröffentlichungen suggerieren.125 Vielmehr deuten personelle Kontinuitäten darauf hin, dass der Aufbau kommunistischer Herrschaft zumindest in Bosnien-Herzegowina einem Anpassungs- und Lernprozess glich. In der Erinnerung von Velebit war sich Tito dieser Tatsache auch bewusst. Schließlich hob er im gemeinsamen Gespräch hervor, dass niemand von ihnen, die den Staat gerade aufbauten, erfahren sei: Vielmehr lernten sie den Staat zu führen durch das Führen des Staats.126 Alle Listen mit „verdächtigen Personen“ waren nichts wert, wenn keiner, abgesehen von den „verdächtigen Personen“, das Wissen besaß, das nötig war, um Institutionen und Behörden funktionsfähig zu halten. In dieser Hinsicht zeigten sich die jugoslawischen Kommunisten als Pragmatiker. Außerdem waren viele während der Besatzung an ihren Positionen innerhalb der Verwaltung geblieben, um von dort die Widerstandsbewegung zu unterstützen.
Oder sie hatten Familie innerhalb der Widerstandsbewegung. Durbešićs Tochter Ljerka war Mitglied der kommunistischen Jugend.127 Als ehemalige Medizinstudentin gehörte sie zu den Ersten, die in den „Wald“ zu den Partisanen gegangen waren, um Lazarette aufzubauen.128 Ihr Ehemann war Rade Hamović, Generaloberst der Volksbefreiungsarmee und Mitglied des Obersten Stabs. Durbešićs Sohn Neven, ebenfalls Student, wurde im März 1945 vom Ustascha-Standgericht in Sarajevo zur lebenslänglichen Strafe verurteilt und in Jasenovac ermordet. Entweder wusste Škorić das nicht oder er hielt Durbešić trotzdem nicht für ausreichend vertrauenswürdig, um ihm eine Funktion zu übertragen. Durbešić verließ Sarajevo Richtung Zagreb, weil sein älterer Sohn dort sein Studium wiederaufnahm. Weder er noch Šandrk-Kvasnička wurden angeklagt.
Das bedeutete aber nicht, dass die neuen Machthaber grundsätzlich alle diejenigen Personen übernahmen, die sie für den institutionellen Wiederaufbau gebrauchen konnten. Regelmäßig holte der Präsident der Landeskommission Informationen über das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeskommission während des Kriegs ein.129 Erst wenn er vom Geheimdienst grünes Licht bekam, stellte er sie ein.
Sein Schreiben verdeutlicht aber auch, wo Škorić das politische Machtzentrum gesehen hat. Der Brief war nicht an den Vorsitzenden der bosnisch-herzegowinischen Regierung und seinen Bekannten Rodoljub Čolaković gerichtet, sondern an den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Bosnien-Herzegowinas. Von ihm erwartete Škorić, dass er Maßnahmen ergriff und auf den Abteilungsleiter der Personalabteilung Velimir Milutin einwirkte, schließlich, so Škorić „habe ich mich darüber mehrfach mit Genossen unterhalten und die Situation hat sich nicht geändert.“130 Dem Dienstweg traute er nicht. Persönliche Gespräche sollten Veränderungen bewirken. Nachdem das Reden mit Genossen nichts bewirkte, versuchte er es direkt mit einem Gesuch an den obersten Genossen.
Und schließlich verdeutlicht sein Schreiben, wie umfangreich bereits im Oktober 1945 die Aktenbestände der Landeskommission waren und wie stark die Tatsache, ob jemand als Kriegsverbrecher angeklagt wurde, davon abhing, wer in der Landeskommission arbeitete. Die Rechtsreferenten ermittelten nach ihrem Gefühl, nach ihrer Einschätzung, nach ihrem Selbstverständnis, und die Ergebnisse waren höchst individuell.
Wollten die jugoslawischen Kommunisten mit der Annullierung aller Gesetze aller Vorgängerregierungen eine tabula rasa schaffen und ihren eigenen Staat mit ihren eigenen Regeln auf ihren eigenen Grundlagen schaffen, zeigte sich das in der Praxis nicht nur während des Kriegs als ein zu ehrgeiziges Unterfangen. Wie Hrnčević in seinen Erinnerungen beschrieb, scheiterten er und seine Genossen jedes Mal beim Versuch, keine Kontinuitäten zwischen dem alten und neuen Jugoslawien zuzulassen.131 Manchmal waren diese Kontinuitäten symbolisch – wie die Wiederverwertung der alten Akten oder die Adaptation gedruckter Formulare. Häufiger waren es die gleichen Menschen, die vor Kriegsende, überhaupt vor Kriegsbeginn, schon in der Verwaltung tätig waren und anschließend wieder Verwaltungsaufgaben übernahmen.
Nach der Befreiung professionalisierte sich die Arbeit der Landeskommission – sie blieb dennoch von der Zuarbeit der Volksbefreiungsausschüsse in den Bezirken abhängig. Denn trotz eindringlicher Apelle und Mahnungen waren die Ergebnisse der direkten Ermittlungen vor Ort dürftig. Im zerstörten Bosnien-Herzegowina hatten die Volksbefreiungsausschüsse andere, dringendere Aufgaben, als Interviews mit Überlebenden zu führen. Sie sammelten zwar einiges an Informationen, aber die größte Arbeit erledigten am Ende die Mitarbeiter der Landeskommission in Kooperation mit ihren Kollegen aus anderen Landeskommissionen. Im Juni 1946 kamen drei Mitarbeiter der Staatlichen Kommission nach Sarajevo, je zwei Mitarbeiter aus der kroatischen und serbischen Landeskommission, zwei Mitarbeiter der Kommission aus Dubrovnik und zehn Mitarbeiter der Provinzkommission aus Vojvodina, zusammen mit ihrem Leiter, um Ermittlungen über Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina durchzuführen. Die Landeskommission nahm nicht nur Schadensmeldungen auf, die sich auf Massenverbrechen oder Mord bezogen, sondern auch Raub, Vergewaltigungen, Zwangstaufen, Mithilfe zu Deportationen, alle Informationen über Lager und Geiselnahmen. Um allgemeine Informationen über den Kriegsverlauf in einzelnen Gemeinden zu bekommen, organisierte sie vor Ortsausschüssen kleine Sitzungen mit fünf bis zehn Zeugen, die kollektiv eine Aussage über die Ereignisse in ihrer Ortschaft machten.132 So waren 1.617 Protokolle entstanden, die eine legale Grundlage, aber auch einen narrativen Rahmen für die späteren Entscheidungen und die Berichte der Landeskommission bildeten und die alle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.133 Zudem erstellte die Landeskommission Berichte über die Verbrechen einzelner deutscher militärischen Einheiten, um Gerichten ihre Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Insgesamt erstellte die Landeskommission eine Liste mit Namen von 33.891 vermeintlichen Kriegsverbrechern und „Volksfeinden“, die an Kriegsverbrechen auf dem Territorium Bosnien-Herzegowinas partizipiert hatten. Für 2.259 von ihnen hat die Landeskommission Entscheidungen ausgearbeitet, d.h. prima facie Beweise gefunden, und führte 305 von ihnen als registrierte Kriegsverbrecher und 1.954 als „Volksfeinde“ auf.134 Zudem führte sie eine weitere Liste mit verurteilten Kriegsverbrechern und „Volksfeinden“. Sie beinhaltete 4.837 Namen. Diese Listen waren alle vorläufig, nicht vollständig und nicht gegengeprüft mit anderen Institutionen, konkret Gerichten oder Militärgerichten. Diese waren zwar gehalten, die Landeskommission zu informieren. Sie erfüllten diese Pflicht aber nicht regelmäßig. Deswegen ist es fast unmöglich, eine genaue Zahl von Verurteilten zu ermitteln.
Abgesehen von allen Schwierigkeiten, die sie bei ihrer Arbeit hatte, war ein großes Manko der bosnisch-herzegowinischen Landeskommission die Tatsache, dass sie nicht mit der kroatischen Landeskommission zusammenarbeitete. Bosnien-Herzegowina war Teil des Unabhängigen Staats Kroatien und Zagreb war die Hauptstadt dieses Staats. Mit Jasenovac befand sich das größte Tötungslager der Ustascha in Kroatien. Sehr viele Opfer kamen aber aus Bosnien-Herzegowina. Eine Vernetzung der beiden Kommissionen hätte die Ermittlungsarbeit erleichtert und sicherlich zu besseren Ergebnissen geführt.
Wie ermittelte ein Volksausschuss im Falle von Kriegsverbrechen? Die ersten Informationen über Kriegsverbrechen in Bosnien wurden in Drvar gesammelt. Dort leitete Vojislav Kecman die Bezirkskommission.135 Kecman war zu dieser Zeit 29 Jahre alt. Seine Studien an der juristischen Fakultät unterbrach der Krieg. An der Volksbefreiungsbewegung beteiligte er sich erst seit dem 31. Juli 1944. Sein Schriftführer Joco Marić war gerade drei Jahre älter und hatte nur vier Grundschulklassen absolviert.136 Einberufen wurde die Kommission von Vaso Trikić, dem Sekretär der Kommunistischen Partei Drvars.137 Es war vorgesehen, auf jeder Verwaltungsebene einzelne Mitglieder der Volksbefreiungsausschüsse in Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen zu berufen. Die Delegierten sollten aus ihrem Kreis einen Verantwortlichen bestimmen, der die Arbeit der Gemeindekommission leitete. Kecman betonte, dass in seinem Bezirk in die Gemeindekommissionen „die fähigsten und die ehrlichsten“ sowie „politisch bewusste Menschen“ gewählt würden.138 War diese Auswahl getroffen, ging es darum, die Position des Schriftführers zu bestimmen, der die Akten verfasste. Ein Vertreter der Landeskommission hob die Bedeutung dieser Aufgabe hervor. An dieser Stelle wird die Wirkmächtigkeit der Kommission deutlich, die Funktionen übernahm in einem Bereich, den Cornelia Vismann als „zweideutige Sphäre vor dem Gesetz“ bezeichnete.139 Der Protokollführer sollte nicht nur schreiben können. Er sollte wissen, wie er zu schreiben hatte. Die Landeskommission erwartete, dass die Person impliziertes Wissen oder ein „Gespür“ dafür hatte, wie die Protokolle zu verfassen waren. Explizit bedeutete das „nur wichtige und für die Straftat relevante Fakten. Im Falle einer besonderen Grausamkeit sollte das in zwei Sätzen genannt werden, um die internationale Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass im Land Räuber und kriminelle Verbrecher gewütet und geplündert haben und keine „höfliche“ Armee.“140
Die Aufgabe des Protokollführers war es, die Erzählung zu verkürzen, zu filtern und eine Zusammenfassung zu erstellen, die in keinem Verhältnis zur gesprochenen Sprache stand, sondern das Ziel verfolgte, auf eine bestimmte Weise Verwendung zu finden: a) Verwendung als Beweismittel vor Gericht oder in öffentlichen Auseinandersetzungen um die Wahrheit; b) Verwendung mit dem Ziel, durch Bestrafungen und Normsetzungen künftige Verbrechen zu verhindern oder „gesellschaftliches Gesindel“141 zu entfernen. Es ging hier daher konkret nicht um die wiedergutmachende, sondern um die ausgleichende Gerechtigkeit und um den Kampf darum, wer seine Wahrheitsversion in der Öffentlichkeit durchsetzte.
Wie ließen sich diese Anforderungen in der Praxis umsetzen? Für die ersten angeforderten Berichte über die Verbrechen der italienischen Armee befragte Kecman die Bewohner seines Bezirkes in Zivil, unbewaffnet und barfuß, weil er keine Schuhe hatte.142 Dass die Befragten kaum Vertrauen zu ihm fassten und dass er bei Ermittlungen sein Leben riskierte, gehörte zu seiner täglichen Erfahrung. Er schickte seine Erkenntnisse an die Landeskommission, von der er nicht einmal wusste, wo sie sich befand. Seine ersten Berichte waren in folgender Form:
Bezirk Drvar
Im September 1941 kam die italienische Armee. Sie war ein Teil der Division „Sassari“. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich auf dem Territorium dieses Bezirkes auch ein Teil der Division „Bergamo“ befand, weil in der Garnison die Besatzung ausgetauscht wurde. Die Kommandeure dieser Divisionen sind nicht bekannt. Als einziger ist der italienische Hauptmann Vinko Marusic / Vincenco Marussi/ bekannt, Anwalt aus Zadar. Er war der Hauptverantwortliche, also der Befehlshaber aller Verbrechen in diesem Bezirk, und er befand sich die ganze Zeit in Drvar, bis zum Rückzug im Juni 1942. Während der gesamten Zeit seiner Anwesenheit hat dieses Militär geraubt, interniert und gemordet in den Gemeinden: Drvar, M. Cvjetnici und Prekaji. Im Frühling 1942 haben sie ca. 400 Haushalte zerstört in den Dörfern: Stipovljani, Drvar, Kamenici, Bastasi, Vrtovaci, Trninića Breg, Crvljivci.143
Kecmans Bericht steht bespielhaft für die ersten Meldungen, die aus Bezirken die Landeskommission erreichten. Es waren in der Regel kurze Zusammenfassungen mit ersten Angaben über die militärischen Einheiten der Besatzer, summarische Aufzählungen von Orten, in denen Verbrechen geschehen waren, ohne konkrete Angaben zu Zeiten, ohne konkrete Angaben zu Namen, ohne konkrete Angaben von Zeugen. Solche Berichte wiederholten sich für unterschiedliche Ortschaften, immer nach demselben Muster. Die Informationen dienten nicht der Erinnerung. Es ging darum, Ordnung in einer Situation zu bringen, in der sich alles im Umbruch befand. Wie Cornelia Vismann betont hat, erstellen Menschen Listen, um Übertragungsvorgänge zu kontrollieren.144 Listen verwalten Personen, Güter oder wie im Fall der Kriegsverbrecherkommissionen die Kriegsverbrechen. Auf die Liste der begangenen Verbrechen der Besatzer während der Offensive „Rösselsprung“ wurden in Drvar folgende Taten aufgenommen: Tötung, Folter, Vergewaltigung, mutwillige Zerstörung von privatem Eigentum, mutwillige Zerstörung von Kulturgütern. Konkret hieß das: 277 Getötete beim Angriff, 25 Getötete bei Bombardements, keine Gefolterten und keine Vergewaltigten, 734 zerstörte Haushalte, 188 zum Teil zerstörte Haushalte, fünf zerstörte und 17 teilweise zerstörte öffentliche Gebäude. Jemand hat den Wert dieser Zerstörungen auf 2.8435.000, vermutlich Dinar, geschätzt. In den Bericht wurde die Zeugenaussage von Luka Jovičić aufgenommen, der erzählte: „[A]ls die Deutschen während der siebten Offensive Drvar angegriffen haben, bin ich in den Wald geflüchtet. Zu Hause blieben meine Mutter, meine Ehefrau und unsere zwei Kinder. Ich habe sie dort gelassen, weil ich dachte, dass sie Frauen und Kinder nicht anfassen würden. Ich habe mich getäuscht. Als ich zurückgekommen bin, fand ich beim Kamin meine beiden Kinder mit durchgeschnittener Kehle. In einem Zimmer lag meine Mutter mit durchgeschnittener Kehle und im anderen, blutüberströmt, mit einer Spindel im Hals, lag meine Frau.“145
Die Zeugenaussage von Jovičić diente dazu, die normative Einordnung der Ereignisse zu untermauern: Ein Kriegsverbrechen, ein Massaker an Zivilisten, Frauen und Kindern wurde vom Schriftführer der Kommission nicht nur dokumentiert, sondern vorab bewertet und gedeutet. Das interpretative Muster folgte der narrativen Vorgabe von Nedeljković und Jokanović. Der Protokollführer übersetzte die Tat als eine „blutige Orgie“, als „bestialisches Wüten“ und „verrücktes Zerstören“. In die Akte, die zur Grundlage für Anklageerhebungen wurde, ging daher nicht nur die Zeugenschaft ein, sondern auch ihre narrative Einbettung. In gleicher Diktion wurden die Täter als „blutrünstige Verbrecher“ charakterisiert, die „Lust an der Zerstörung“ hatten.146 Die narrative Einbettung war für die Landeskommission jedoch nicht von primärer Bedeutung. Sie war an konkreten Daten und konkreten Angaben interessiert, um die Aussagen juristisch verwerten zu können. Die Landeskommission reagierte daher in ihrer Antwort mit klaren Anweisungen. Sie forderte die Volksbefreiungsausschüsse auf, bei der Dokumentation von Kriegsverbrechen auf konkrete Angaben zur Tatzeit, zum Tatort sowie zu den vermeintlichen Tätern zu bestehen. Das bedeutete zu ermitteln, welche militärische Einheit sich zu der betreffenden Zeit dort befand, wer die Befehlshaber und wer die konkreten Täter waren.
Zu diesem Zwecke hatte sie Formulare für Vernehmungsprotokolle bei unbekannten sowie bei bekannten Tätern vorbereitet. Ebenfalls waren von den Volksbefreiungsausschüssen Listen zu erstellen mit Tabellen, in die unterschiedliche Kriegsverbrechen unterschiedlicher Tätergruppen einzutragen waren. Als Täter kamen vier Gruppen infrage: „einheimische Verräter (Institutionen des Unabhängigen Staats Kroatien, Ustascha, andere profaschistischen Organisationen, einheimische Bevölkerung, die von der faschistischen Propaganda erfasst war), Deutsche, Italiener und Tschetniks“.147 Der Fokus lag damit eindeutig auf den größten Tätergruppen: Deutsche und Italiener als Besatzer sowie Ustascha und Tschetniks als ihre einheimischen Helfer. Erfasst wurden 18 mögliche Tatbestände. Fünf betrafen körperliche Schäden. Abgefragt wurden: 1) Anzahl der Getöteten, 2) Anzahl der körperlich Geschädigten, 3) Vergewaltigte, 4) Inhaftierte sowie 5) Gefolterte. 13 betrafen unterschiedliche Sachschäden, angefangen bei zerstörten Häusern bis zu den geraubten Hühnern.148 Diese Auflistungen und Ordnung in Tabellen dienten einerseits der nachträglichen Vermessung von Schäden, um möglichst hohe Reparationsansprüche durchzusetzen.149 Andererseits ging es auch darum, Ermittlern vor Ort ein enges Gerüst von Anweisungen und Regeln zu geben, damit sie verwertbare Ergebnisse nach Sarajevo und weiter nach Belgrad melden.
Zu diesem Zwecke organisierte die Landeskommission auch lokale Konferenzen für Delegierte der Volksbefreiungsausschüsse. Kecman erklärte ihnen an konkreten Beispielen, wie sie die Formulare auszufüllen und was sie zu priorisieren hatten. Die Herausforderung bestand darin, dass er in einem Bezirk tätig war, in dem zahlreiche Kriegsverbrechen stattgefunden hatten. Das Ausmaß der Kriegszerstörungen war ebenfalls erheblich. Er war auf die Unterstützung der Delegierten angewiesen, diese waren jedoch größtenteils Analphabeten. Kecman schrieb nach Sarajevo, dass zwei bis drei gerade die Grundschule abgeschlossen hatten, während die anderen weder lesen noch schreiben konnten.150 Die meisten hatten vor ihrem Engagement als Delegierte der Volksbefreiungsausschüsse keine Berührungspunkte mit der Verwaltung. Gleichzeitig kamen von jeder Seite dringende Anforderungen, nicht nur von der Landeskommission. Kecman betonte: „Sie stecken bis zum Hals in der Arbeit; sie drehen sich im Kreis und kratzen sich am Kopf wegen der ganzen Aufgaben – und ich will gar nicht von ihren eigenen familiären Bedürfnissen sprechen. Sie sind noch ungeschickt und unerfahren. Ihr Wille, ihre Arbeit und ihre Ausdauer sowie das korrekte Verständnis von der Aufgabe reichen nicht, um das ihnen zugetragene Material zu bewältigen.“151 Nach Kecmans Meinung lag die Ursache für die schlechten Ermittlungsergebnisse darin, dass die Volksbefreiungsausschüsse ihre Aufgaben nicht verstanden hatten. Ihn überraschte das nicht. Die meisten hatten noch nie eine Aufgabe in der Verwaltung ausgeübt. Nach seiner Aussage hatte keine Gemeindekommission ihre Aufgaben nach Vorgaben erledigt. Dieser Befund deckt sich mit den Quellen der Landeskommission. Die Schwierigkeiten waren zum Teil formal – die Protokolle wurden nicht von den Protokollanten oder von Zeugen unterzeichnet – oder inhaltlich. Als größtes Problem sah Kecman die Verschiebung des Ermittlungsschwerpunktes von Kriegsverbrechen zu den Kriegsschäden an. Das führte dazu, dass die Volksausschüsse andere Informationen in die Protokolle aufnahmen.152 Die Entscheidung für die Übernahme der Formulare hatte eine Verkürzung des Informationsgehalts über Kriegsverbrechen und seine Reduktion auf eine rein ökonomische, katalogisierende Anwendung zur Folge. Angesichts der Überforderung des ausführenden Personals mit der Dokumentation von Kriegsverbrechen scheint die Entscheidung, Kriegsverbrechen durch Aufzählung der Straftaten und die Schätzung ihrer Schäden zu klassifizieren/beschreiben/aufzulisten, nachvollziehbar. Dieses Vorgehen hatte mehrere Vorteile. Auch Schriftunkundige konnten vereinfachte Listen verfassen. Der geschädigten Bevölkerung war eine Befragung im Zusammenhang mit einer potenziellen Kriegsentschädigung einfacher zu erklären als eine Befragung im Zusammenhang mit einer potenziellen Bestrafung von Kriegsverbrechern, zumal den Kriegsverbrechern in der Regel weit entfernt von den Orten ihrer Verbrechen Prozesse gemacht wurden. Zugleich fügte sich diese Entscheidung in die Politik der neuen Staatsführung, Schäden möglichst breit zu dokumentieren, um Reparationsforderungen zu unterstreichen: ein Vorgehen, das die Sowjetunion bereits praktizierte.153
Kecman schrieb, dass die meisten Menschen aus seinem Bezirk die Entscheidungen erst verstünden und glaubten, wenn sie vor ihnen vollzogen würden. Er schlug vor, dass Beschuldigte vor Ort befragt und mit Zeugen konfrontiert werden sollten, und beschwerte sich über die Ermittlungsrichter der Militärgerichte sowie die Mitarbeiter des Geheimdienstes, die ihm keinen Zugang zu Beschuldigten gewährten.154 Auch diese Entwicklung war nicht nur ein Problem seines Bezirks. Mehrfach erklärte die Landeskommission nach Belgrad, dass sie von anderen Institutionen wie Gerichten oder dem Geheimdienst kaum Informationen bekam.155 Als größte Schwierigkeit stellte sich das Herausfinden der Namen ausländischer Täter dar. Der Bevölkerung waren weder die militärischen Einheiten noch ihre Befehlshaber bekannt. Die Volksbefreiungsausschüsse waren in dieser Hinsicht auf die Hinweise von Domobrani oder von ehemaligen Tschetniks angewiesen, die nach den Amnestieangeboten noch schnell die Seiten gewechselt hatten.
Es kam aber auch häufig vor, dass die Überlebenden daran gehindert wurden, Aussagen zu machen.156 Insbesondere in Ortschaften, die während des Kriegs stark von Ustascha oder Tschetniks dominiert waren, trauten sich viele nicht, die ehemaligen Nachbarn anzuzeigen. Eine Rolle spielte sicherlich die Tatsache, dass der Krieg zwar zu Ende war, im Land sich aber noch vereinzelt die Gruppierungen von Ustascha und Tschetniks versteckten und ihre Unterstützer Hoffnung auf einen Umsturz verbreiteten.157
Diese erste Phase des Aufbaus einer funktionierenden Institution war somit stark von Mängeln geprägt. In der Übergangszeit ging es in erster Linie um das Festlegen von Grundlagen für die spätere Ermittlungsarbeit. Lokal, in der bosnischen Provinz, war den meisten Mitgliedern der Volksbefreiungsausschüsse nicht klar, welche Informationen sie für die Landeskommission sammeln sollten. Zum Beginn ihrer Tätigkeit hatten sie auch keine Begriffe für die unterschiedlichen Tatbestände. Das Bewusstsein dafür, dass Kriegsverbrechen nicht folgenlos bleiben durften, war jedoch vorhanden. Dieses Bewusstsein führte dazu, dass Überlebende ihre persönlichen Erfahrungen beschrieben. Aus dieser Beschreibung wuchs dann eine Zeugenschaft im rechtlichen Sinne, die zur Grundlage für die juristische Strafverfolgung wurde. Häufig wird betont, dass vor dem IMT die NS-Akten im Mittelpunkt standen und die Chefankläger die Angeklagten anhand ihrer eigenen Dokumente überführt hatten.158 Dabei gerät häufig die Tatsache in den Hintergrund, dass vor dem IMT 240 Zeuginnen und Zeugen gehört wurden sowie dass das Gericht 300.000 eidesstattliche Erklärungen gesichtet hat.159 Das Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher stützte sich daher auch in großem Umfang auf Aussagen, die verschriftlicht zu den sogenannten Affidavits wurden. Um diese Zeugenschaft vorschriftsgemäß aufzunehmen, war auch in Bosnien eine Anpassung an die internationalen Normen erforderlich. Wie dieser Prozess verlief, lässt sich anhand der Richtlinien und Rundschreiben verfolgen, die von London und Nürnberg über Belgrad in die Provinz versendet wurden.
2.4 Richtlinien und Rundschreiben: Von Belgrad in die Provinz
Nach dem ersten Rundschreiben der Staatlichen Kommission, das der narrativen und juristischen Einrahmung der Problematik diente, folgten von Vis aus noch weitere Anweisungen und Richtlinien. Bereits am 20. August 1944 forderte die Staatliche Kommission die Landeskommissionen auf, dringend Informationen über alle Befehlshaber und die Soldaten der Besatzungsmächte zu sammeln, die Verbrechen an jugoslawischer Bevölkerung begangen hatten.160 Nedeljković wollte Namen, schließlich waren die ersten „Kriegsverbrecher“ von den alliierten Kräften interniert worden. Dabei dachte er nicht in erster Linie an die Rote Armee, sondern an die amerikanischen Internierungslager in Italien.161 Ziel war es, so die Anweisung, alle „Verbrecher der Besatzer“ über die UNWCC nach Jugoslawien zu holen sowie deren Helfer, „Ustascha, Tschetniks und andere Banditen“ vor der internationalen und alliierten Öffentlichkeit als „Verräter und Henker“ zu markieren.162 Dass mit Nedeljković ein Mitglied der Agitprop-Abteilung nun die Staatliche Kommission leitete, war nicht nur am sprachlichen Stil der Dokumente zu erkennen, in denen die Kriegsverbrecher fortwährend als „Schächter“, „Henker“ und „Banditen“ bezeichnet wurden. Auch die Erwartung an die Ergebnisse der Arbeit war propagandistisch ausgerichtet. Nedeljković glaubte, dass die Ermittlungsarbeit und das Sammeln von Informationen über Kriegsverbrechen die Besatzer und ihre Helfer demoralisierten. Auch glaubte er, dass die jugoslawische Bevölkerung sich stärker zur Beteiligung am Volksbefreiungskampf motivieren ließe, wenn sie durch Informationen über die Kriegsverbrechen einen stärkeren Hass gegenüber „hitlerischen Verbrechern und Verrätern“ entwickeln würde.
Die Formulare, die dem Rundschreiben als Anlage beilagen, sollten das Sammeln von Informationen vereinheitlichen sowie mögliche Unklarheiten bereits im Voraus ausräumen. Auf dem Hauptformular sollten der Verbrecher, der Ort des Verbrechens, das Opfer des Verbrechens, das Verbrechen, die Beweise und der Schaden erfasst werden. Die Landeskommissionen waren angehalten, kurze und präzise Informationen über die jeweilige Kategorie einzutragen. Im Ganzen orientierte sich das Hauptformular an den Vorlagen des Komitee I der UNWCC. Hinzugefügt hatte die Staatliche Kommission noch die Kategorie „Schaden“. Kleine Verschiebungen bewirkten jedoch, dass auf dem Formular der Staatlichen Kommission der „Kriegsverbrecher“ in den Mittelpunkt rückte und nicht die Straftat. Unterschiede gab es auch in der Wortwahl. Während sich der Stil der UNWCC-Formulare am klassischen juristischen Vokabular orientierte und die Kategorien „offender“ sowie „offence“ anführte, war es im jugoslawischen Fall kein „Beschuldigter“, der auf die Liste gesetzt wurde, sondern ein „Verbrecher“. Die Unschuldsvermutung galt im Falle von Kriegsverbrechen nicht. Das Vorgehen jugoslawischer Ermittler unterschied sich jedoch nicht gravierend von der Ermittlungsarbeit in anderen besetzten Ländern, die nach dem Krieg oder noch während des Kriegs nach dem besten Weg suchten, Verantwortliche für Kriegsverbrechen zu identifizieren. Polen oder Frankreich etablierte ähnliche Prozedere.163
Jugoslawische Landeskommissionen sollten ab Dezember 1944 noch weitere Aufgabe erledigen, nämlich die Sicherung der Wiederaufbaumittel und der Kriegsentschädigung.164 Von ihnen wurde erwartet, dass sie die Überführung des Eigentums von Kriegsverbrechern und ihren Helfern unter die staatliche Verwaltung vorschlugen. Konkret sollten die Landeskommissionen dafür sorgen, dass das Vermögen der noch nicht verurteilten Kriegsverbrecher und deren Helfer konfisziert wurde. Diese Anordnung galt allerdings nur für Täter, deren Taten zur Verkündung einer Todesstrafe oder einer längeren Haftstrafe mit Zwangsarbeit hätten führen sollen. Über die betroffenen Personen sollten sich die Landeskommissionen bei Gerichten in ihrer Republik erkundigen. Bei Kriegsverbrechern und „Volksfeinden“ aus dieser Kategorie, gegen die kein Prozess anhänglich war, sollten die Landeskommissionen möglichst schnell vor Gerichten Anträge auf Eröffnung von Verfahren stellen. Die Landeskommissionen wurden angewiesen, jeweils „Abteilungen für das Eigentum des Feindes“ zu gründen. Um ihre Aufgabe zu erledigen, sollten sie ein Kataster mit dem „Eigentum des Feindes“ führen und Namen aller Personen, die nach Einschätzung der Staatlichen Kommission wegen ihrer Verbrechen verurteilt werden, in diese Liste übernehmen. Nedeljković betonte: „Die Abteilung muss Eigeninitiative zeigen sowie partisanenhaft und nicht bürokratisch arbeiten.“165
Damit verwandelte die Staatliche Kommission Landeskommissionen in Agenturen künftiger Enteignungen. Die Grundlage für die Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und „Volksfeinde“ bot, wie bereits im ersten Kapitel dargelegt, der Beschluss von AVNOJ über die Überführung von Eigentum des Feindes in das staatliche Eigentum vom 21. November 1944.166 Von diesem Tag an wurden nach Art. 1 alle Vermögenswerte des Deutschen Reiches und seiner Staatsbürger in Jugoslawien, die Vermögenswerte aller Deutschen, abgesehen von denjenigen, die am Volksbefreiungskampf teilgenommen hatten, sowie Vermögenswerte aller verurteilten Kriegsverbrecher und ihrer Helfer in das Staatseigentum überführt. Zudem übernahm der Staat nach Art. 2 alle Vermögenswerte der geflüchteten oder inhaftierten Personen und das bereits von den Besatzungsmächten konfiszierte Eigentum jugoslawischer Staatsbürger bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse. Insbesondere Art. 2 betraf stark die jugoslawischen Juden und Jüdinnen: Die Rückgabe des Eigentums war an die Repatriierung gebunden. Wo aber niemand überlebt hatte, war keine Rückgabe nötig. Dieser Beschluss war nur der erste in einer Reihe unterschiedlicher Erlasse und Gesetze, die zu einer grundlegenden Änderung der Eigentumsverhältnisse in Jugoslawien führten.167
Von Bedeutung war, wie die bosnische Landeskommission diese Entscheidung nach innen begründete. Bei einer gemeinsamen Arbeitstagung erläuterte vermutlich der Vorsitzende Miloš Škorić seinen Mitarbeitern das neue Gesetz über die Konfiszierung sowie die Richtlinien zu seiner Durchführung.168 Er stellte die Konfiszierung in den Kontext der jugoslawischen Ahndung von Kriegsverbrechen: Als erste Phase benannte er die Prozesse vor Volksversammlungen. Škorić bezeichnete sie, wie Blažević auch, als „Plebiszite“, vom „Volk“ selbst durchgeführte Verfahren. „Das Volk“ urteilte über die Taten des Angeklagten und sprach eine „angemessene Strafe“ aus. Škorić betonte, dass bereits in dieser Phase der Ahndung von Kriegsverbrechen die Schuldigen mit der Beschlagnahme ihres Eigentums bestraft wurden, womit er das aktuelle Enteignungsgesetz in die Kontinuität neuer, „vom Volk“ legitimierter Entscheidungen stellte. Denn wenn „das Volk“ selbst die Verurteilten mit der Beschlagnahme bestrafte, konnte an den aktuellen Konfiszierungen nichts Falsches sein. Als zweite Phase bezeichnete er die Gründung von Militärgerichten und als dritte Phase die Verkündung des Erlasses über Militärgerichte – mit Verweisen darauf, dass die Konfiszierung jeweils als Strafe vorgesehen war. Škorić betonte, dass die deutschen Verbrechen so schwer wogen, dass es nicht reichte, im „engeren Sinne zu bestrafen“. Damit meinte er, dass nur einzelne Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen würden, sei nicht gerecht. „Die Verwüstungen und Zerstörungen, die von Deutschen am Leben, Hab und Gut unserer Völker begangen wurden, sind so riesig und schrecklich, dass der Bedarf aufkam, das gesamte Eigentum des Deutschen Reiches und seiner Staatsbürger, das sich auf jugoslawischem Territorium befindet, sowie das Eigentum von Personen deutscher Nationalität zu verstaatlichen.“ Das Böse, so Škorić, könne auf diese Weise zumindest materiell vergolten werden. Er betonte erneut, dass als „Personen deutscher Nationalität“ nicht alle galten, die einen deutschen Namen trugen. Assimilierte Deutsche fielen ebenso wenig in diese Kategorie wie diejenigen, die keine Mitglieder vom „Kulturbund“ oder anderen deutschen Organisationen waren. Diese Richtlinie öffnete jedoch zahlreiche Möglichkeiten für Missinterpretationen: Wer bestimmte, ob jemand „assimiliert“ war oder nicht? Die Mitgliedschaft in deutschen Vereinen war ein Kriterium, die Unterstützung der Volksbefreiungsbewegung ein weiteres. Doch überwiegend waren die Menschen der Willkür der Behörden überlassen. Daher betonte Škorić, dass bei Enteignungen die soziale Komponente stark zu beachten sei. Bei einem verurteilten Handwerker dürfe die Kommission nur so vorgehen, dass ihm seine Lebensgrundlage nicht entzogen werde: Seine Werkzeuge durften nicht eingezogen werden. Die Familien von Verurteilten durften nicht unter seiner Tat leiden und waren mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Škorić hob hervor, dass das Gesetz auch für alle bereits im Krieg gefallenen oder nach Todesstrafe getöteten Kriegsverbrecher und „Volksfeinde“ gelte. Das bedeutete, dass ihr Eigentum nachträglich konfisziert wurde.
Ebenfalls im Dezember verschickte die Staatliche Kommission ein Rundschreiben an die Landeskommissionen, in dem sie eine andere Praxis der Dokumentation von Kriegsverbrechern und „Volksfeinden“ vertrat.169 In der Zwischenzeit hatte Tito mit seinen Amnestieerlassen eine Politik der Öffnung der Volksbefreiungsbewegung verkündet. Daraufhin hatten zahlreiche Domobrani, Tschetniks und Angehörige anderer militärischer Einheiten ihre Seiten gewechselt. Nedeljković betonte nun, dass als Kriegsverbrecher und „Volksfeinde“ nur Personen galten, die tatsächlich Kriegsverbrechen begangen hatten. Alle anderen Mitglieder der im Amnestieerlass genannten feindlichen militärischen Einheiten waren amnestiert. Das bedeutete aber nicht, dass ihre Namen und ihre Karteien aus dem Register der Landeskommissionen komplett gelöscht wurden. Nedeljković riet zur gleichen Vorgehensweise, die Moša Pijade während des Kriegs befahl: das Führen einer Liste von „verdächtigen Personen“, in die alle diese Menschen aufgenommen werden sollten, bis ihre Unschuld bewiesen war.
Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit der UNWCC war die Staatliche Kommission dafür sensibilisiert, dass die Akten der Landeskommissionen internationalen Standards genügen mussten. Konkret betonte sie mehrfach, wie auch von Vismann dargelegt, dass das Zustandekommen einer Akte ihren Beweiswert definiert.170 Alle Berichte über Kriegsverbrechen, alle Listen von Kriegsverbrechern hatten keinen juristischen Wert, wenn sie formale Bedingungen nicht erfüllten. Sie wies die Landeskommissionen wiederholt darauf hin, dass Angaben zu Namen, Zeiten und Orten nicht fehlen durften. Anklagen auf Basis nur einer Zeugenaussage sollten nicht aufgenommen werden, und alle Akten waren vom Vernehmenden, dem Protokollanten und dem Zeugen zu unterzeichnen.171 Diese ersten Ermittlungen dienten in vor allem dazu, einen ersten schnellen Überblick über das Ausmaß der Verbrechen und über konkrete Tatorte zu verschaffen. Das schnelle Handeln war aus jugoslawischer Perspektive nicht nur wegen Reparationsforderungen nötig, sondern auch, um international den Einsatz der jugoslawischen Bevölkerung an der Bekämpfung des NS-Regimes zu würdigen. Daher war es zunächst auch nicht ausschlaggebend, dass die Akten für London keinen juristischen Wert hatten. Der narrative Wert war umso bedeutender. Auch dass der Fokus auf Verbrechen der italienischen Besatzungskräfte lag, überrascht nicht. Von NS-Verbrechen hatten sich die Alliierten bereits ein erstes Bild gemacht. Wenige aber wussten von Kriegsverbrechen und „crimes against humanity“ der italienischen Streitkräfte in Südosteuropa.172 An dieser Stelle galt es, im internen „Bedeutungsranking“ der Alliierten Jugoslawien und jugoslawische Ansprüche vor Italien zu stellen.
2.5 Kriegsverbrecher und Listen
In London übermittelte Živković am 25. September 1944 eine Liste mit sechs Fällen und sieben Beschuldigten an die UNWCC.173 Der erste Fall betraf deutsche Offiziere, die in Serbien während der Besatzung eingesetzt waren. An erster Stelle stand Heinrich Danckelmann, der vom 29. Juli 1941 bis zum 20. Oktober 1941 Militärbefehlshaber Serbiens war.174 An zweiter Stelle folgte Dr. Wilhelm Fuchs, Führer der Einsatzgruppe Serbien. Sie waren beide aufgrund ihrer Funktionen angeklagt und Živković erfuhr davon nur dank der Informationen der UNWCC. Der zweite Fall war aus jugoslawischer Perspektive schwieriger. Als erster Beschuldigter galt der italienische General Alessandro Pirzio Biroli, von 1941 bis 1943 Gouverneur in Montenegro. Auch in den anderen vier Fällen waren italienische Offiziere beschuldigt: General Maineri (gemeint war Carlo Ceriana-Mayneri), Kommandant der 23. „Ferrara“ Division, wegen Kriegsverbrechen in Nikšić, Oberst Coccia (Angelo Coccia) ebenfalls wegen Kriegsverbrechen in Nikšić, Rondonini, Maroti (Marotta Antonio, General und Präsident des Militärgerichts in Cetinje). Keiner von ihnen kam vor Gericht.175
In den folgenden Monaten übermittelte die Staatliche Kommission unterschiedliche Listen an die UNWCC. Überwiegend bezogen sich die Anklagen auf die Verbrechen an jugoslawischen Kriegsgefangenen in Norwegen sowie auf die Verbrechen der Besatzungstruppen in Serbien. Bis Ende 1944 reichte Živković eine Liste mit 45 Namen von „deutschen Kriegsverbrechern“, 38 Namen von „italienischen Kriegsverbrechern“, 44 Namen von „ungarischen Kriegsverbrechern“, 15 Namen von „bulgarischen Kriegsverbrechern“ und drei Namen von Angehörigen anderer Nationen ein.176
Aufgrund der Kriegsentwicklungen und der Angst, Jugoslawien könnte nach Kriegsende als jugoslawisch gesehene Territorien an Italien verlieren (in erster Linie Territorien in Dalmatien, Istrien und Slowenien), fokussierte die Staatliche Kommission auf die Kriegsverbrechen der italienischen Militärs. In der ersten Veröffentlichung des Yugoslav Information Office in London, das nach dem polnischen Bespiel gegründet wurde, ging es nicht um die NS-Verbrechen, sondern um die „Italian Crimes in Yugoslavia“.177 In einer Überblicksdarstellung, die überwiegend auf italienischen Originaldokumenten basierte, schilderte die Staatliche Kommission „the purpose, scope, and methods of Italian crimes, planned and executed by and for the Italian State against Yugoslavia and the South Slav peoples, both during the recent war and throughout the foregoing generation during which these war crimes were planned and rehearsed.“178 Der Staatlichen Kommission war es wichtig zu betonen, dass die italienischen Kriegsverbrechen lange vor dem Kriegsausbruch geplant gewesen seien, dass die von Südslaven besiedelten und nach 1918 Italien zugeschlagenen Gebiete auch in der Zwischenkriegszeit unter Repressionen gelitten hätten, während der italienische Staat durch Zwangsassimilation versucht hätte, sie ihrer nationalen Identität zu berauben. Die faschistischen Kriegsverbrechen, so die Staatliche Kommission, seien nur eine Kulmination der Gewaltpolitik des italienischen Staats, die bereits vor dem Zweiten Weltkrieg die Südslaven entrechtet habe. Dieser Deutungsrahmen zog sich wie ein roter Faden durch alle Veröffentlichungen, alle Anklageerhebungen (Beschlüsse, Odluke) und alle Berichte der Staatlichen Kommission. Die ersten davon betrafen ebenfalls italienische Beschuldigte.179 Die Berichte (Saopštenja) der Staatlichen Kommission waren Aktenbündelungen, die gesammeltes Beweismaterial zusammenfassten und konkrete Beschuldigte nannten. Die Sowjetische Außerordentliche Kommission gab auch in dieser Hinsicht ein Beispiel vor, an dem sich die jugoslawische Staatliche Kommission orientierte.180 Marina Sorokina hat betont, dass Andrei Wyschinski selbst das Lektorat sowjetischer Berichte der Außerordentlichen Kommission übernahm und diese in erster Linie als ein Instrument der Propaganda einsetzte.181 Nedeljković folgte dem Vorbild.
Der erste Bericht der Staatlichen Kommission war eine summarische Anklage gegen die militärischen und politischen Befehlshaber der italienischen Besatzungskräfte in Dalmatien, namentlich gegen die Gouverneure Giuseppe Bastianini und Francesco Giunta, die Generäle Allessandro Giuseppe Maria Lomaglio, Nobile Ernesto Maggiora Vergano, Gherardo Magaldi, Alfonso Cigala Fulgosi sowie über neunzig weitere Personen. Die Staatliche Kommission warf ihnen eine „systematische Ausrottung unseres Volks“ vor sowie:
die Vernichtung seiner Lebensgrundlage, um aus dem gesäuberten und verwaisten Dalmatien das zu schaffen, was sie ‚la Dalmazia nostra‘ bezeichneten. Die Lieblingsmittel bei der Vernichtung des Volkes waren graduelle, aber stetige systematische Massenerschießungen, Geiselnahmen, Masseninternierungen in Lagern, die vom Volk „Massengräber der Lebenden“ bezeichnet wurden, Massenverurteilungen zu langjährigen Strafen, ständige grundlose Strafexpeditionen, die das Volk folterten, mordeten und auf vielfältige Weise terrorisierten.182
Die italienische Besatzung war, so die Staatliche Kommission, von einer „bestialischen faschistischen Bande“ organisiert und umfasste den kompletten Besatzungsapparat. Die italienischen Befehlshaber wurden nicht nur als „Bestien“ und „Bande“ bezeichnet, sondern auch als „faschistische Henker“, „Slawenfresser“ und „Blutsauger“. Es war ein besonderes Anliegen der jugoslawischen Kommunisten, insbesondere die Verantwortlichen in der militärischen und zivilen Verwaltung von Šibenik sowie die Mitglieder des Außerordentlichen Tribunals vor Gericht zu bringen. Sie hatten im Mai 1942 die Tötung von Rade Končar, des damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Kroatiens, angeordnet. Der Holocaust wurde hingegen mit keinem Wort explizit genannt: vermutlich auch ein Vorgehen, bei dem Nedeljković dem sowjetischen Beispiel folgte. Als Opfer wurden in der Regel die „jugoslawische Bevölkerung“, „unser Volk“ oder die „nicht-italienische Bevölkerung“ bezeichnet.183 Dass die Staatliche Kommission den Begriff der „Säuberung“ Dalmatiens übernahm, ohne ihn zumindest durch die Anführungszeichen als Teil der Tätersprache zu kennzeichnen, zeigt, wie unkritisch und mit welcher Selbstverständlichkeit diese Diktion reproduziert wurde.184
Grundlage für die ersten jugoslawischen Anklageerhebungen bei der UNWCC waren Zeugenaussagen, die noch von der königlichen Kommission aufgenommen wurden. Velimir Šoć, den die Ustascha aus Bosnien vertrieben hatten, war aus dem bosnischen Bergbaudorf Ljubija nach Cetinje in Montenegro geflüchtet.185 Seine Zeugenaussage setzte sich zusammen aus einer Aufzählung verwüsteter Dörfer und erschossener Personen. Šoć wurde inhaftiert und in das Lager nach Bar und später nach Kavaji in Albanien transportiert. Das Konzentrationslager Antivari in Bar wurde im Sommer 1942 von der italienischen 9. Armee gegründet.186 Šoć beschuldigte direkt den General Ercole Roncaglia, Geiselerschießungen in unterschiedlichen Lagern befohlen zu haben. Neben Roncaglia nannte er den Lagerkommandanten Major Maggi, den Carabinieri Celini und den Lagerkommandanten in Kavaji, den Hauptmann Guido Grana. Šoć berichtete fast ohne Wertungen. Nur den italienischen Gouverneur für Montenegro bezeichnete er als „Blutsauger“. Alle anderen von ihm beschuldigten Personen benannte er allein mit ihrem militärischen oder anderen Rang. Eine Schwierigkeit, die sich insbesondere bei der Ahndung italienischer Kriegsverbrechen ergab, war die richtige Schreibweise italienischer Namen. Im Serbokroatischen wird eine phonetische Schreibweise praktiziert und viele der von Šoć Genannten konnten nicht festgestellt werden. Šoć war aber nicht der einzige Zeuge: Zahlreiche Berichte nach Kairo geflüchteter Montenegriner überschnitten sich, was es Živković erleichterte, die Anträge vor das Komitee I zu bringen.
Ein wichtiger Zeuge für Živković war der Major des Obersten Stabs von Mihailović, Borivoj S. Radulović. Er vernahm ihn am 7. März 1944 in Kairo.187 Radulović hatte aufgrund seiner Position als Geheimdienstagent im Obersten Stab der Tschetniks188 internes Wissen über italienische Verbrechen. So erzählte er, dass in Cetinje die Angehörigen der Messina-Division für Geiselerschießungen und Brandstiftungen verantwortlich waren, und nannte ihren Kommandanten, den General Carlo Tucci, als Hauptverantwortlichen. Er betonte auch, dass nach Befehl von Tucci die Denkmäler für König Aleksandar Karađorđević sowie für die gefallenen Jugendlichen abgebaut wurden. Außerdem beschuldigte er den Carabinieri Siracusa der Folter und des Mordes. Er selbst, so Radulović, sei nach Aufstand gegen die Besatzungsmächte in Montenegro interniert und in Cetinje geschlagen worden.
Radulovićs Aussage wurde zur Grundlage für die Anzeige gegen Tucci.189 Ihm warf die Königliche Kommission vor, als Kommandant der Division Messina Vergeltungsmaßnahmen gegen die zivile Bevölkerung befohlen zu haben. Dabei kam es zu Mord und Massakern (Kriegsverbrechen I), bewusster Verwüstung und Zerstörung des Eigentums (XVIII) sowie bewusster Zerstörung von religiösen, wohltätigen, historischen oder Bildungsgebäuden und Denkmälern (XX.). In der Anklage betonte die Königliche Kommission, dass sie keine näheren Angaben und keine weiteren Beweise als die Aussage Radulovićs besitze – dies jedoch nach der Befreiung nachgeholt werde. Das geschah dann auch, als die Staatliche Kommission ihren Beschluss über die Feststellung der Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer über Tucci formulierte.190 Tucci wurden weitere Kriegsverbrechen vorgeworfen: die Ermordung von Geiseln, Folter von Zivilisten, Deportation von Zivilisten, Masseninternierung von Zivilisten unter unmenschlichen Bedingungen, Folter und Tötung von Kriegsgefangenen, systematischer Terror. In die Spalte „Einzelheiten über das Verbrechen“ schrieb die Staatliche Kommission:
General Tucci war als Kommandant der genannten Division ein typischer Vertreter und Exponent der Politik, die das faschistische Italien in Montenegro durchgeführt hatte. Er hat sich gleich nach seiner Ankunft nach Cetinje […] dadurch hervorgehoben, dass er Verbrechen an der unschuldigen Bevölkerung durchgeführt hatte. Er nutzte seine Position als hoher Funktionär einer versklavenden Macht aus und zeigte großen Hass und Verachtung dem versklavten Volk gegenüber.191
Die Anklageerhebung gegen Tucci steht beispielhaft für die meisten Veröffentlichungen der Staatlichen Kommission. Die Beschreibung der Tatbestände zeichnete sich durch eine Vermischung berichtender, wertender und emotionalisierender Teile aus. Tucci galt nicht als Beschuldigter, dessen Verantwortung von einem Gericht noch festzustellen wäre – wie auf dem Formular der Königlichen Kommission zumindest vorgegeben. Im Beschluss der Staatlichen Kommission war er bereits ein Verbrecher, Vertreter einer „versklavenden Besatzungsmacht“, der das versklavte „Volk“ hasste und verachtete. Der Hinweis auf die „unschuldige Bevölkerung“, die das Opfer dieser Politik war, fehlte auch nicht.
Auf seinen Befehl hin wurden ganze Dörfer verwüstet, die Bevölkerung massenweise interniert und ermordet sowie andere Verbrechen begangen. Seinen untergeordneten [Offizieren und Soldaten, SF] stattete er mit einer Carte blanche für die Ausübung von Verbrechen aus, indem er ihnen sagte, dass sie tun und lassen können, was sie wollten.192
Dieser Beschluss war nicht nur eine Anklageerhebung. Er war die Synthese einer Anklage und einer Verurteilung. Die Staatliche Kommission nannte verschiedene Gründe, die das verbrecherische Handeln Tuccis einordneten: Sein persönliches Handeln war von Bedeutung, aber auch das System der italienischen Besatzung, das eindeutig als verbrecherisch verstanden wurde. Das Komitee I der UNWCC befand daher, wie bei der Mehrheit anderer jugoslawischer Anzeigeerhebungen, dass die Angaben ausreichten, prima facie Fälle zu bilden. Tocci wurde in die UNWCC-Liste und damit auch in die CROCASS-Liste übernommen. Folgen hatte das für ihn keine. Er wurde weder ausgeliefert noch in Italien vor ein Gericht gestellt.193
Die Intensität der Arbeit nahm in dieser Phase nicht zu. Die wichtigste Aufgabe war es, Beweise zu sammeln, wie Ðilas zu Meša Selimović gesagt hatte. Dass in der Publikationsabteilung ein Schriftsteller arbeitete, der aus Wortreihen kraftvolle Metapher schuf, verdeutlichte, welchen besonderen Wert die Veröffentlichung und die Verbreitung der gesammelten Materialien einnahmen. Selimović selbst empfand das Redigieren von Publikationen über Massenmord als bedrückend und verstörend. In seinen Erinnerungen schrieb er: „Es sah für mich so aus, als würde aus den Eisenkasten, in denen das Material sortiert war, Blut fließen.“194 Mit seiner Redaktion war er nicht zufrieden, denn alles musste schnell gemacht werden, sie schrieben schnell und publizierten schnell. Er war erleichtert, als er die Position verließ. Und trotzdem nannte er eine wichtige Dimension, die in den Diskussionen über das Material der Staatlichen Kommission häufig unerwähnt blieb. Die intensive Ermittlung und das Dokumentieren von Kriegsverbrechen konnten eine traumatisierende, aber auch eine therapeutische Wirkung auf die involvierten Menschen entfalten.195 Die jugoslawischen Kommunisten hofften darauf, die Gewalt, das Leiden in etwas Positives verwandeln zu können. Das Versprechen war der zweite jugoslawische Staat, der zum Fluchtpunkt allen Handelns wurde. Die Aufforderungen, die Appelle und die Mahnungen an die Bevölkerung dienten auch dazu, aus der passiven Position des Leidens die Initiative zu übernehmen und zu handeln.
Bis zu ihrer Auflösung veröffentlichte die Staatliche Kommission im ganzen Land 93 kürzere Berichte und ließ sie nachträglich in vier Bänden drucken.196 Zwei Berichte wurden aufgrund ihres Umfangs als Bücher gedruckt und in unterschiedliche Sprachen übersetzt: „Italienische Verbrechen in Jugoslawien“ sowie „Die Verbrechen Österreichs und der Österreicher an Jugoslawien und seinen Völkern“.197 Zudem veröffentlichte die Staatliche Kommission Dokumente zum Prozess gegen Draža Mihailović sowie jugoslawische Beweismittel, die dem Hauptkriegsverbrechertribunal vorgelegt wurden.198
Der Stil der Veröffentlichungen veränderte sich mit der Zeit. Die ersten Berichte der Staatlichen Kommission unterschieden sich inhaltlich kaum von den Anklageerhebungen, obwohl sie an unterschiedliche Rezipienten gerichtet waren und eine unterschiedliche Form hatten. Die Berichte sollten die jugoslawische und die internationale Öffentlichkeit über die Verbrechen an der jugoslawischen Bevölkerung informieren, während die Anklageerhebungen juristische Verwaltungsakte waren. Sie sollten bewirken, dass die UNWCC und die Staatsanwaltschaften Verdächtige auf Kriegsverbrecherlisten setzten bzw. anklagten. Im Verlauf der Zeit wurden die Anklageerhebungen sachlicher. Die Staatliche Kommission war daran interessiert, möglichst viele Angeklagte, die sich im Ausland befanden, in Jugoslawien vor Gericht zu bringen. Nedeljković und seine Mitarbeiter merkten, wie wichtig nicht nur die einwandfreie juristische Form ihrer Anträge war, sondern auch das richtige Vokabular. Im Mai 1946 verschickten sie an alle Landeskommissionen eine Übersetzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 und forderten sie auf, ihre Anzeigen an dessen Diktion anzupassen.199 Über Auslieferungen, so Nedeljković, entschieden Militärkommandeure der Alliierten, die mit dem Kontrollratsgesetz vertraut seien. Selbst wenn Jugoslawien seine Jurisdiktion auf Grundlage jugoslawischer Gesetze vollziehe, sei es aus praktischen Gründen enorm wichtig, die Wortwahl an die gängige, internationale Terminologie anzupassen. Ähnliche Schreiben waren nicht selten. Sie zeigten, dass die Staatliche Kommission einen pragmatischen Zugang zur Problematik der Auslieferungen adaptiert hatte, mit dem klaren Ziel, möglichst viele vorermittelte Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen. Sie lotete sachlich ihren Einflussbereich aus und versuchte, durch Anpassungen ihr Ziel zu erreichen. Hinsichtlich der angeklagten Deutschen war sie auch gelegentlich erfolgreich. Hinsichtlich der angeklagten Italiener scheiterte sie kläglich. Umsonst forderte Živković die Einmischung der UNWCC. Umsonst forderte Nedeljković sowohl im Radio als auch in der Borba die Auslieferung der Kriegsverbrecher:
The people who suffered most, headed by Yugoslavia, and supported by public opinion in the democratic countries, managed to stir up the United Nations Commission in London to action. The Commission undertook to control the extradition of these criminals and use all means at its disposal to have them delivered to the courts of the nations which were seeking them. […] The cause of justice is progressing, but we must repeat the regrettable complaint, which we made a month ago at a London Conference, that none of the numerous war criminals whose extradition we have demanded, has been delivered to us. The guilt of these criminals has been determined by the United Nations War Crimes Commission and they are in Allied hands.200
Seine Forderung machte deutlich, dass er nicht mehr an die UNWCC glaubte. Seiner Meinung nach erfolgte die juristische Ahndung der Kriegsverbrechen nur noch, weil die Opfer, unterstützt durch die Öffentlichkeit, dazu drängten. Dieser Seitenhieb war direkt gegen die britischen und die amerikanischen Militärverantwortlichen gerichtet. Denn obwohl die Hinweise für eine Anklageerhebung von der UNWCC bestätigt wurden und die Beschuldigten sich in den Händen der Alliierten befanden, wurden sie häufig nicht ausgeliefert.
Die UNWCC übernahm in Nedeljkovićs Argumentation zwar die Rolle einer überparteilichen Institution, die Ansprüche der Jugoslawen legitimer machte. Wie Dan Plesch und Leah Owen betonten, war diese legitimierende Funktion genau die Aufgabe des Komitee I.201 Doch bei Nedeljković wurde sie zu einem zahnlosen Tiger, denn die Entscheidung über die Auslieferung trafen andere. Jugoslawien erhob bei der UNWCC etwa 5.000 Anklagen, wovon 2.700 als prima-facie-Fälle akzeptiert wurden.202 Die zusätzliche Legitimität durch die UNWCC bewirkte jedoch wenig. Im Fall italienischer Angeklagten sogar gar nichts. Umsonst startete Živković unterschiedliche Initiativen zur Ergreifung italienischer Kriegsverbrecher: Auch die Gründung einer von ihm vorgeschlagenen War Crimes Agency für Italien fand keinen Zuspruch – außer bei Ečer.203 Živković beschwerte sich, dass „some of the Governments were not much interested in Italian war crimes“ und betonte, dass „the Allies had been in control in Italy since 1943 and had not apprehended any war criminals“.204 Jugoslawische Auslieferungsanträge liefen ins Leere. Ausgeliefert und strafrechtlich verfolgt wurde niemand. Und das hatte wenig mit der mangelnden juristischen Dokumentation der jugoslawischen Anträge zu tun. Nach Pedaliu war diese Entwicklung mehreren Tatsachen geschuldet: Zahlreiche italienische Beschuldigte hatten nach 1943 mit den Alliierten zusammengearbeitet, weswegen die Briten sie von der Strafverfolgung ausgenommen hatten.205 Zudem war die Ahndung von Kriegsverbrechen dem britischen strategischen Ziel untergeordnet, in Italien die „kommunistische Gefahr“ abzuwehren.206
2.6 Albert Vajs in Nürnberg
Anders lief es bei deutschen Angeklagten. Insgesamt wurden 187 von ihnen nach Jugoslawien ausgeliefert, einige aufgrund der Ermittlungsergebnisse der UNWCC, viele aber auch auf Grundlage jugoslawischer Beweismittel, die aus den Landeskommissionen kamen. Diese standen direkt nach der Befreiung vor der Herausforderung, die von Tag zu Tag wachsende Anzahl von Anzeigen zu bewältigen. Häufig ging es dabei um Verbrechen der Besatzer. Die Staatliche Kommission arbeitete hinsichtlich dieser Frage eng mit dem Nürnberger Hauptkriegsverbrechertribunal, wo Albert Vajs die Unterlagen an die Hauptankläger weiterleitete.207 Seine Berichte spiegelten seine steigende Frustration mit dem Tribunal, mit dem sowjetischen Ankläger-Team, aber auch mit der Staatlichen Kommission wider.208 Hoffte Vajs am Anfang der Verhandlungen, dass über die sowjetischen Ankläger die NS-Verbrechen in Jugoslawien stärker thematisiert würden, musste er immer häufiger nach Belgrad melden, dass die ganze Arbeit zu nichts geführt hatte. Angesichts von vier Chefanklägern und 24 Angeklagten war die Zeit vor dem Gericht knapp verteilt, wie Francine Hirsch in ihrer minutiösen Studie der Verhandlungen dargelegt hat.209 Und die Großalliierten nutzten diese Zeit, um ihre Argumente an die Öffentlichkeit zu bringen. Vajs schien jedenfalls ernüchtert, weil er mit seinen Anliegen häufiger beim britischen Ankläger-Team Gehör fand als beim sowjetischen, das für die Präsentation jugoslawischer Anliegen verantwortlich war.
Der Arbeitsaufwand setzte stark ihm zu. Vajs war die meiste Zeit der einzige kontinuierlich anwesende Mitarbeiter der jugoslawischen Delegation. Gelegentlich halfen ihm Živković, der aus London kam, der Russisch-Übersetzer Mihailo Olenjin, Otto Grozdić oder der Journalist Milovoj Suđić aus. Insbesondere Suđić, der eigentlich für die gerade gegründete jugoslawische Nachrichtenagentur Tanjug vom Prozess berichten sollte, erwies sich als eine große Unterstützung.210 Er sprach fließend Englisch. Daher übersetzte er jugoslawische Dokumente, war bei Vernehmungen anwesend und überbrachte Unterlagen und Nachrichten nach Belgrad und zurück. Nur Oskar Davičo, der für die jugoslawische Pravda berichtete, war nicht wirklich in die Arbeit der Delegation involviert. Alle anderen halfen, wo sie nur konnten. Die fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen ärgerten Vajs, weil ihm die historische Bedeutung des Prozesses klar war und er sich verpflichtet fühlte, die jugoslawische Seite bestmöglich zu präsentieren. Er war nicht davon ausgegangen, dass er für die gesamte Prozessdauer in Nürnberg bleiben würde. Lange hoffte er auf Vertretung. Nedeljković hatte aber niemanden. Leider sind seine Tagebücher verschollen, sodass wir nur im Ansatz erahnen können, welcher Belastung er sich ausgesetzt hatte, als Holocaust-Überlebender direkt nach Gefangenschaft, nach Rückkehr, bei der er erfahren hatte, dass seine Familie ausgelöscht worden war, erneut nach Nürnberg zurückzukehren, um dort Jugoslawien zu vertreten. An jedem Verhandlungstag ging er zum Sitzungssaal 600 und verfolgte den Prozess. Er arbeitete Tag und Nacht, übersetzte Unterlagen, tippte Berichte ab, und ließ Kopien nach Jugoslawien schicken.
Dass der sowjetische Chefankläger Rudenko erst im Februar 1946 seinen Anklagepunkt „crimes against humanity“ in Osteuropa eröffnete, kam der Staatlichen Kommission entgegen.211 Bis dahin waren die wichtigsten Dokumente, Fotografien und die Zeugenaussagen mit Unterstützung des sowjetischen Ankläger-Teams vorbereitet, übersetzt und beglaubigt. Vajs ging es darum, dass das Tribunal im Zusammenhang mit der Besatzung Jugoslawiens zu folgenden Entscheidungen kommen würde:
1) Der Angriff auf Jugoslawien war ein „crime against peace“,
2) der Luftangriff auf Belgrad war ein terroristischer Akt,
3) die Besatzung resultierte in Zwangsarbeit, wirtschaftlicher Ausplünderung, Deportationen, Raub, Mord, Vernichtung von Juden, rechtswidriger Behandlung von Kriegsgefangenen, Konzentrationslagern.
Versuchte Vajs zum Beginn seiner Tätigkeit in Nürnberg stärker jugoslawische Dokumente und jugoslawische Themen vor das Tribunal zu bringen, verschob sich sein Fokus im Verlauf des Verfahrens auf die Akten der anderen Alliierten. Das hatte in erster Linie pragmatische Gründe. Die Chefankläger verlangten nach „besonders starken und aussagekräftigen Dokumenten, die dann auch zu übersetzen und zu vervielfältigen waren“.212 Selbst wenn Vajs eine Zusage hatte und sehr viel Zeit investierte, war die Verwendung von Unterlagen kein Automatismus Auf der anderen Seite hatten insbesondere das britische und amerikanische Team mit großen Ressourcen ihre Teams vorbereitet und fortwährend mit Beweismitteln versorgt, die für den Hauptkriegsverbrecherprozess nicht verwendet wurden, aber von großer Relevanz für jugoslawische Ermittlungsverfahren waren, konkret für die Prozesse gegen Alexander Loehr oder August Meyszner. Vajs übernahm dankbar alle Unterlagen des British war crimes executive sowie des Office of the US Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality (OCCPAC) und leitete sie nach Belgrad weiter.213 Auch überprüfte er, welche NS-Funktionäre und Militärs sich in alliierter Gefangenschaft befanden, um in Jugoslawien um die Aufnahme von Anklageverfahren zu ersuchen. So wies er z.B. konkret auf Friedrich Rainer hin, der u.a. während des Kriegs NSDAP-Gauleiter und Landeshauptmann von Kärnten gewesen war.214 Auch Hermann Neubacher, von August 1943 bis zum Kriegsende Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amtes für des Südosten, befand sich zunächst nicht auf der jugoslawischen Liste und wurde nach Hinweisen von Vajs und Živković angeklagt.215
Vajs übermittelte nicht nur Beweismittel und Hinweise zu Beschuldigten. In seinen Berichten fasste er den Prozessverlauf zusammen, mit Kommentaren, die sowohl für die jugoslawische Rechtsprechung als auch für den narrativen Umgang mit Kriegsverbrechen von Bedeutung waren. Er schlug Nedeljković vor, Akten auch von anderen alliierten Militärgerichten einzufordern, an denen Kriegsverbrecherprozesse stattfanden, die auch Jugoslawien betrafen. Sehr wichtig war es ihm, dass die Öffentlichkeit vom Opfer der jugoslawischen Bevölkerung, aber auch von ihrem Kampf für die Befreiung erfuhr. Wie anderen Überlebenden aus Osteuropa waren Vajs der Charakter und die Ziele der NS-Kriegsführung und der Besatzung klar. Er setzte sich dafür ein, dass dies auch der ganzen Welt bewusst würde. Zusammen mit Bohuslav Ečer, der während des Prozesses tschechoslowakischer Delegierter war, und ihrem polnischen Kollegen Stanisław Piotrowski forderte er die Anklage wiederholt auf, vor dem Tribunal den Begriff des Genozids zu verwenden, wenn es um die Vernichtung von Juden, Polen, Roma, aber auch der Intelligenzia und des Klerus in der Tschechoslowakei und Jugoslawien ging.216 Dieses koordinierte Auftreten mit anderen osteuropäischen Delegierten war kein Zufall. Vajs war aus Belgrad angehalten, sein Vorgehen mit der sowjetischen Anklage und mit anderen osteuropäischen Delegationen abzustimmen. Allerdings war die sowjetische Delegation bei diesem Anliegen noch nicht sicher, welche Haltung sie einnehmen sollte. Insbesondere Ečer, aber auch Vajs und Piotrowski ging es bei der Frage des Genozids nicht nur um ein weiteres rechtliches Mittel, um Verbrechen der Achsenmächte zu ahnden.217 Es ging ihnen um die Etablierung des Genozids als Strafbestand im internationalen Strafrecht, um dadurch möglicherweise ein Wiederholen der Verbrechen zu verhindern. Dass die sowjetische Delegation diesbezüglich zögerte, überraschte nicht. Lemkin hatte als Genozid viele Handlungen definiert, in die das sowjetische Regime involviert war.218 Und ohne eine konkrete Anweisung aus Moskau handelten weder Nikitschenko noch seine Vertreter.
Vajs war ein guter Netzwerker. Seine Sprachkenntnisse, seine Bildung, aber auch seine Herkunft erleichterten ihm die Kommunikation mit den westlichen Alliierten. Und er war pragmatisch. Vajs erkannte, dass Jugoslawien vom Auftreten anderer Delegationen lernen und profitieren konnte. So schlug er Nedeljković vor, wie die tschechoslowakische Delegation Vertreter anderer Delegationen nach Belgrad einzuladen, damit diese sich jugoslawische Kriegsverbrecherprozesse direkt ansähen. Er erkannte, wie wichtig die narrative Dimension des Tribunals war. Und er gab seine Beobachtungen nach Belgrad weiter. Nachdem die jugoslawischen Behörden Draža Mihailović verhaftet hatten, schrieb er an Nedeljković, dass bei der Organisation dieses Prozesses insbesondere der ausländischen Presse ein offener Zugang gewährt werden sollte, um die Publizität zu nutzen. Später schrieb er ein Empfehlungsschreiben für die französische Journalistin Dominique Auclères.219 Belgrad vernachlässigte die didaktische Dimension von Kriegsverbrecherprozessen nicht. Sie wird detaillierter im dritten Kapitel analysiert. Wichtig ist, dass Vajs direkt aus Nürnberg seine gewonnenen Erkenntnisse transferierte und diese tatsächlich in Jugoslawien adaptiert wurden. Er erkannte auch, welche Bedeutung die Fotografien und Filme im Laufe des Hauptkriegsverbrecherprozesses bekamen, und reagierte, indem er die Staatliche Kommission aufforderte, einen jugoslawischen Film über die Kriegsverbrechen zusammenzuschneiden, was auch geschah. Dabei ging es ihm nicht in erster Linie um die Beweise, sondern um das Beeinflussen der öffentlichen Meinung und um das Stärken der alliierten Solidarität mit Jugoslawien. Dieses symbolische Kapital hatte einen großen Wert, das erkannte er auch. Den jugoslawischen Film sollten z.B. alle in Europa stationierten amerikanischen Soldaten sehen, damit sie erführen, wie das Land unter der Besatzung gelitten hatte. Deswegen betonte er in seinen Schreiben nach Belgrad, dass ein Korrespondent wie Milivoj Suđić mehr sei als ein Berichterstatter. Er sah ihn, sich und die anderen Mitglieder der Delegation als Botschafter Jugoslawiens. Umso schwerer fiel es ihm, immer wieder von verpassten Chancen sprechen zu müssen. Nürnberg war für die Staatliche Kommission von Bedeutung. Nürnberg war für Jugoslawien von Bedeutung. Es gehörte jedoch nicht zu den Prioritäten. So wie Vajs erkannte die politische Führung in Belgrad schnell, dass die Jugoslawen im Vergleich zu den Großalliierten nur eine kleine Nebenrolle spielten. Daher legte sie ihren Fokus auf das Machbare: die Akten und den Transfer von Wissen. Vajs aber verstand dieses Vorgehen nicht. Er appellierte, forderte, mahnte und resignierte. „Ich fühle mich fast wie verlassen und ausgestoßen. Ich bin mir sicher, dass Sie mich verstehen werden.“,220 schrieb er Ende Mai 1946 an Nedeljković, nachdem wochenlang keine Nachrichten aus Belgrad kamen, keine Briefe, keine Anweisungen, keine Zeitungen, nichts. Und immer wieder gelang es ihm, diese Phasen zu überwinden und pragmatisch das Mögliche zu akzeptieren. „Manchmal frisst mich das innerlich auf, und dann tut es mir schrecklich leid, dass wir unsere Sache nicht selbst vertreten können. Wie viel interessanter und nützlicher wäre das, nicht nur für uns, sondern für das Ergebnis des Prozesses!“,221 meldete er bereits eine Woche später nach Belgrad. Doch dem war nicht so.
Als Überlebender der Shoah, als Opfer der NS-Besatzung, als Jude und Jugoslawe, als Jurist und jugoslawischer Delegierter verfolgte Vajs in Nürnberg verschiedene Ziele. In erster Linie ging es ihm in seiner offiziellen Aufgabe um die Verurteilung der angeklagten Haupttäter. Es ging ihm aber auch darum, dass Opfer und ihr Leiden gesehen und gewürdigt werden. Den Hauptkriegsverbrecherprozess sowie alle anderen Kriegsverbrecherprozesse betrachtete er nicht nur aus der juristischen Perspektive. Selbstverständlich sollten die Täter, die Verantwortlichen identifiziert, ausgeliefert und vor Gericht gestellt werden, aber nicht nur, um sie zu bestrafen. Die Prozesse sollten auch dazu dienen, alle Dimensionen des vergangenen Unrechts aufzudecken und die Sichtweise der Opfer zu würdigen.
Von Nedeljković kam wenig Verständnis für die besondere Situation Vajs’. Auch schien er weder die Organisation des IMT noch das Prozedere verstanden zu haben. In seinem Schreiben an Vajs von Anfang Juni 1945 forderte er ihn auf, direkt auf Jackson zuzugehen und zu intervenieren, dass Herman Neubacher nach Jugoslawien ausgeliefert werde.222 Diesen Zugang zu einem der Chefankläger hatte Vajs nicht. Und Jackson ordnete die Auslieferungsanträge weder an, noch überprüfte er sie. Das zeigt aber auch, dass die jugoslawischen Kommunisten auf persönliche Beziehungen setzten und davon ausgingen, dass wichtige Fürsprecher bedeutender waren als Regeln und Richtlinien.
Trotz aller Herausforderungen, knapper Ressourcen und Überarbeitung trug Vajs stark zum Wissenstransfer von Nürnberg nach Jugoslawien bei. Die von ihm übermittelten Dokumente bildeten die Grundlage für zahlreiche Auslieferungsanträge und Prozesse, die dann in Jugoslawien vor jugoslawischen Gerichten stattgefunden haben. Er selbst war zum Teil enttäuscht, weil die jugoslawische Delegation seiner Meinung nach wenig dazu beigetragen hatte, die Geschichte des Zweiten Weltkriegs in Jugoslawien und die Opfer der jugoslawischen Bevölkerung stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Fraglich ist, ob dies denn mit größeren Ressourcen zu leisten gewesen wäre. Die Großalliierten dominierten das Tribunal. Die „kleineren Staaten“ hatten nur beschränkten Zugang und beschränkte Möglichkeiten der Beeinflussung. Wie in London im Zusammenhang mit der UNWCC fokussierte Nedeljković auf den pragmatischen Transfer von Informationen und übernahm dankbar alles, was für die jugoslawische Strafverfolgung von Kriegsverbrechern von Nutzen war.
Im Land gestaltete sich die Beweissicherung kompliziert genug. Vor welchen Herausforderungen die Landeskommissionen standen, wird detaillierter im nächsten Kapitel analysiert. Auch wenn Jugoslawien die alliierte Argumentation vom „common plan“ oder „conspiracy“ übernahm und zahlreiche Kriegsverbrechen in Jugoslawien von Besatzern begangen wurden, waren die Täter in vielen Fällen auch Einheimische, ehemalige Nachbarn, Bekannte, manchmal sogar Freunde. Wie ging die bosnische Landeskommission bei der Ermittlung von Kriegsverbrechen damit um? Was erfahren wir aus ihren Akten über die konkreten Kriegsverbrechen und was über den Prozess der Aktenentstehung?
2.7 Lokale Ermittlungen und Beweise
Wie bereits betont, kämpfte die bosnisch-herzegowinische Landeskommission von Anfang an mit unterschiedlichen Schwierigkeiten. In seinem Bericht an die Staatliche Kommission hob Kommissionspräsident Škorić mehrere Entwicklungen hervor, die sich negativ auf ihre Tätigkeiten ausgewirkt hatten.223 Eine neue territoriale Gliederung verkomplizierte die Zuständigkeiten, weil bereits bearbeitete Fälle neu eingeordnet werden mussten. Zugleich zeigten die Volksausschüsse bei Ermittlungen kein großes Engagement. Nach Škorić hing das damit zusammen, dass sie dringendere Aufgaben zu erledigen hatten, über kaum ausgebildetes Personal verfügten und die Ermittlungen von Kriegsverbrechen als ihnen aufgezwungen wahrnahmen. In Folge übersandten sie schlecht verfasste Protokolle und Berichte nach Sarajevo, die keinerlei Rücksicht auf ihnen mitgeteilte Richtlinien nahmen. Die Akten genügten weder formal noch inhaltlich definierten Standards. Das chronische Fehlen vom Büromaterial verschlechterte die Situation ohnehin.
Als wichtigen Punkt für das langsame Vorankommen der Ermittlungen nannte Škorić die Umsiedlung der bosnisch-herzegowinischen Bevölkerung in die Vojvodina. Zahlreiche Zeugen fehlten damit. Die große Anzahl der innerbosnischen Flüchtlinge bereitete der Landeskommission ebenso Schwierigkeiten. Zehntausende flohen insbesondere aus Ostbosnien und waren noch nicht zurückgekehrt. Diese Menschen stellten keine Anzeigen und wussten häufig auch nicht, was mit ihrem Eigentum passiert war. Viele Massaker, gerade in Ostbosnien, hatte niemand überlebt – so Škorić weiter. Direkte Zeugen waren schwer zu finden. Kaum vorhandene Transportmittel und kaum befestigte Wege erschwerten die Situation zusätzlich. Vor ähnlichen Herausforderungen standen alle nationalen Kommissionen in ganz Europa.224 Bosnien-Herzegowina war jedoch bereits vor dem Krieg ein stark agrarisch geprägtes Land mit einer hohen Analphabetenrate. Die Besatzung und der Bürgerkrieg hatten das Land verwüstet. Die der Landeskommission bewilligten zwei Automobile hatte sie nie erhalten. Erst Ende des Jahres 1945, als der Schienenverkehr wiederhergestellt war, besuchten ihre Rechtsreferenten Volksausschüsse vor Ort. Eigentlich sollten im letzten Quartal 1945 50 Honorarmitarbeiter in einzelnen Kreisen und Bezirken Ermittlungen aufnehmen. Niemand wurde eingestellt, weil qualifiziertes Personal fehlte. Trotzdem war die Landeskommission zumindest in den größeren Städten Bosnien-Herzegowinas in der Lage, Vertreter zu entsenden, und hatte Berater in den meisten Bezirken. Gleichwohl war sie vom Arbeitsumfang überfordert. Bis März 1946 stapelten sich in Sarajevo 12.000–15.000 unbearbeitete Anzeigen.225 Wie sahen diese aus? Grob lassen sie sich in mehrere Kategorien einordnen. Die wichtigsten und die häufigsten waren Anzeigen wegen Mord, Raub, Deportation sowie wegen Beteiligung am Besatzungsregime. Als erste Akten gingen in die Stadtkommission von Sarajevo die Vernehmungen im Zusammenhang mit Verbrechen in der „Villa Volkert“ („Villa Wilkert“) oder „Vila Berković“ ein, nach ihrem letzten Vorkriegsbesitzer Nikola Berković.226 Berković war einer der k. u. k. Migranten, die nach der Okkupation 1879 nach Bosnien-Herzegowina übersiedelten. Er wurde Direktor der ersten Zentralbank, gehörte zu den Gründern der Handelskammer und saß im bosnischen Landtag. Er war aber auch Freimaurer. Deswegen hatte das Ustascha-Regime 1941 sein Haus konfisziert und zunächst als Geheimgefängnis genutzt. Berković verstarb in Sarajevo 1943, vermeintlich eines natürlichen Todes.227
Mitte Februar 1945 hatte der kroatische Poglavnik Ante Pavelić Maks Luburić nach Sarajevo entsandt, mit dem Auftrag, die städtische Widerstandsbewegung zu zerstören.228 Ausgestattet mit besonderen Befugnissen richtete Luburić seine Zentrale in der „Villa Volkert“ ein, die in Sarajevo fortan als „Haus des Schreckens“ galt.229 Obwohl oder gerade weil die Einheiten der Partisanen Richtung Sarajevo eilten, deportierten, verhafteten, folterten und ermordeten Luburićs Ustascha-Angehörige nach Angaben der bosnischen Landeskommission in den letzten Tagen vor der Befreiung 323 Menschen. Als Demonstration ihrer Macht hängten sie in der Nacht zwischen dem 27. und 28. März 1945 55 Menschen, Partisanenunterstützerinnen, Serben, lokale Polizisten auf.230 Am nächsten Tag sahen alle Bewohner Sarajevos, auch diejenigen, die das zuvor nicht sehen wollten, zu welchen Verbrechen das Ustascha-Regime fähig war.
Entlang dieser ersten Akten der Landeskommission, die im Rahmen der Ermittlungen zu Verbrechen in der „Villa Volkert“ vollzogen wurden, lassen sich exemplarisch die wichtigsten Herausforderungen, aber auch die Ergebnisse der Landeskommission analysieren.231 Die Stadt wurde am 6. April 1945 befreit. Bereits am 9. April durchsuchten die Bürger von Sarajevo die Villa und den Garten. Als sie auf Leichen stießen, informierten sie den Geheimdienst. Zusammen mit Ärzten, Richtern und Militärvertretern waren zehn Menschen an der Exhumation beteiligt, unter ihnen Dr. Stevan Jakšić, ehemaliger Richter am Berufungsgericht in Sarajevo und späterer Professor an der juristischen Fakultät, die Ärzte Mustafa Hajdarević, Relja Kašiković, Nedeljko „Nedo“ Zec und Fridrih Stajnberg. Der Serbe Kašiković überlebte die Ustascha-Herrschaft vermutlich dank seiner Profession. Stajnberg war als Jude in das Konzentrationslager Rab deportiert worden. Nach der italienischen Kapitulation hatte er sich der Volksbefreiungsarmee angeschlossen.232 Zec hatte als Serbe Jasenovac überlebt. Eine Ärztin war ebenfalls anwesend: Divna Petrović-Čengić. Der Exhumierung wohnten auch viele Familienangehörigen und Bekannte der vermuteten Opfer bei. Die Kommission untersuchte den Garten der Villa und das Gebäude. Im Garten fand sie insgesamt 23 Leichen. Zwei waren weiblich. Die Leichen wiesen Spuren von Folter auf. Die Hände der meisten Toten waren mit Draht am Rücken gefesselt. Die meisten wurden von hinten erschlagen – einigen wiesen Kehlschnitte auf. Die Kommission identifizierte sofort acht Ermordete, unter ihnen Sergije Zazula, einen 22-jährigen Jurastudent, und Olga Radulaški, eine 20-jährige Studentin, deren Mutter Katarina Jakšić-Radulaški eine der ersten serbischen Ärztinnen in Bosnien-Herzegowina war. Spätere Untersuchungen zeigten, dass unter den Ermordeten auch ein Mitglied der Kommunistischen Jugend war: der 17-jährige Halid Nazečić, der einige Wochen zuvor bei einem gescheiterten Attentat auf Luburić verhaftet worden war.233 Weder in der Villa noch im Garten fanden sie Waffen oder Werkzeug. Im Keller war eine Blutlache sichtbar, sonst entdeckten die Ermittler keine Blutspuren.
Bei der Exhumierung war auch eine Gruppe sowjetischer Offiziere anwesend, angeführt von Leonid Vasiljevič Varlamov, die Filmaufnahmen und Fotos machte. Die Sowjetunion hatte inzwischen regelmäßig die Arbeit ihrer Außerordentlichen Kommission bei der Ermittlung von Massenverbrechen filmen lassen.234 Diese Filmaufnahmen und Bilder spielten eine große Rolle bei der Beweissicherung, aber auch bei der Öffentlichmachung von NS-Verbrechen. Die britischen und die US-Truppen verfuhren ähnlich. So ist der Film „Nazi Concentration Camps“ entstanden, der vor dem IMT als Beweismittel zugelassen wurde.235
Varlamov war ein erfahrener Dokumentar- und Propagandafilmer. 1942 hatte er mit Ilya Kopalin die Dokumentation „
Das Zeigen von grausamen Verbrechen in „Die vernichtende Niederlage der deutschen Armee vor Moskau“ war notwendig, so schrieb ein Filmkritiker in der New York Times, denn „for this is a record of things that the impartial eye of the camera can tell best and words but inadequately describe.“239 Die Bilder, das war auch die Intention der Filme, sollten die Beobachter in Augenzeugen verwandeln.240 Sie waren jedoch immer mehr als ein suggeriertes Abbild der Wirklichkeit.241 Das Zeigen von Trauernden in Großaufnahme, die Verknüpfung von Bildern der Gräueltaten mit den Bildern von deutschen Kriegsgefangenen, sollte nicht nur bezeugen und der Welt die Dimension der Verbrechen vor die Augen führen. Das amerikanische Life-Magazin veröffentlichte am 21. November 1942 auf fünf Seiten ebenfalls Bilder aus dem Film, direkt neben der Werbung für die TruVal-Hemden. Aufnahmen von getöteten russischen Zivilisten, Kleinkindern und Frauen sollten den Lesern verdeutlichen, dass der Zweite Weltkrieg in der Sowjetunion ein „People’s War“ war.242 Den Menschen dort blieb keine andere Wahl als zu kämpfen, suggerierte der Artikel. Sie befanden sich in einer „Win-or-die“-Situation. Die Politische Direktion der Roten Armee sah das ähnlich. Menschen, die wussten, dass sie von Besatzern keine Gnade zu erwarten hatten, waren einfacher zu mobilisieren. Ein Soldat, der die Massenverbrechen gesehen hatte, kämpfte kompromissloser.243 Die Bilder von Gräueltaten sollten jedoch nicht nur in der Sowjetunion den Terror veranschaulichen, sondern auch in Amerika für den Krieg mobilisieren und der amerikanischen Bevölkerung verdeutlichen, warum die Sowjetunion als kommunistisches Land nun ein Alliierter war. Eine ähnliche Entwicklung war bereits in Großbritannien zu beobachten, das schon seit 1941 zahlreiche sowjetische Kurzfilme zeigte und damit in der Bevölkerung eine kontrollierte pro-sowjetische Propaganda betrieb.244 Die Deutschen, das betont in „Die vernichtende Niederlage der deutschen Armee vor Moskau“ der Erzähler aus dem Off, seien verbrecherische Barbaren. Lawrence Douglas hat bereits ausführlich über die Ästhetik des Schreckens geschrieben und darüber, welche symbolische Bedeutung das Zurschaustellen von NS-Verbrechen vor dem Nürnberger Tribunal hatte.245 Nach seiner Argumentation ging es nicht nur darum, voyeuristische Impulse der Öffentlichkeit zu befriedigen oder Schockreaktionen und Schuldgefühle auszulösen. Nach Douglas dienten die Bilder von Verbrechen der öffentlichen Darstellung des Tribunals und des Gesetzes als „bulwark against barbarism“.246 Der Erfolg von „Die vernichtende Niederlage der deutschen Armee vor Moskau“ in den USA und in Großbritannien hing auch damit zusammen, dass die Dokumentation an dieses Narrativ des gemeinsamen Kampfes gegen den Barbarismus anknüpfte.
Für Jugoslawien war ein zweiter politisch-ideologischer Topos der sowjetischen Dokumentarfilme noch bedeutender. Die märtyrerhafte Darstellung von Opfern blieb nicht kommentarlos und ohne Deutung. Bei der heroischen Aufopferung ging es nicht nur ums Überleben und um das Errichten eines Bollwerks gegen den Barbarismus. Die Aufopferung machte einen Sinn, weil sie ideologisch mit dem künftigen Sieg des Sozialismus verknüpft wurde. Wie von Gilpin für den Amerikanischen Bürgerkrieg analysiert, verleihen Leidens-Narrative dem Tod eine höhere Bedeutung.247 In der sowjetisch-jugoslawischen kommunistischen Erzählung litten die Opfer des Faschismus, um eine politische Vision zu verwirklichen.
Die Übernahme sowjetischer Vorgaben seitens jugoslawischer Kommunisten war zweifellos ideologisch motiviert. Auf der Alltagsebene hing sie aber auch damit zusammen, dass die Jugoslawen sowjetische Lehrer hatten wie im Falle der ersten jugoslawischen filmischen Darstellungen des Zweiten Weltkriegs. Im Ergebnis unterschieden sich die öffentliche Darstellung des Verbrechens und der interne Bericht zum Verbrechen stark. Während der Bericht der Kommission einer nüchternen Diktion des Exhumierungsberichts folgte, waren die Medien emotional. Zwei Tage nach der Exhumierung berichtete Oslobođenje:
[D]ie Opfer sehen schrecklich aus. Alle sind grausam gefoltert. Es ist zu sehen, dass ihnen Körperteile abgeschnitten wurden, dass ihre Augen mit Messern und mit heißen Eisen ausgestochen worden sind. Mit Brechstangen stach man ihnen in den Bauch und in den Brustkorb hinein. Manche wurden in Feuerschalen gekocht und in heißen Öfen gebraten. Alle Opfer waren mit Stacheldraht gefesselt. …248
Diese Beschreibung beschwor die Verbrechen der Ustascha als, wie von Douglas beschrieben, crimes of atavism.249 Das waren barbarische, entfesselte Verbrechen pathologischer Krimineller. Wie überschnitt sich diese Darstellung mit den Ergebnissen der bosnischen Landeskommission? Und wie erlebten die Zeugen die Situation? Nachdem die Opfer exhumiert worden waren, lud die Stadtkommission für Sarajevo zunächst Angehörige von sofort identifizierten Toten als Zeugen ein. Bei weiteren Ermittlungen holte sich die Stadtkommission Hilfe vom zuständigen Volksbefreiungsausschuss, den sie damit beauftragte, Namen und Adressen von potenziellen Zeugen herauszufinden. Konkret hieß es in der Einladung:
Sie werden gebeten, genaue Namen und Adressen von Nachbarn der Villa Volkert in Sarajevo, Skenderija 49, festzustellen, wo der berüchtigte Luburić in den letzten Momenten vor der Befreiung Sarajevos Verbrechen begangen hat. Tod dem Faschismus – Freiheit dem Volk!250
Der zuständige Volksbefreiungsausschuss übermittelte die Anfrage an das zuständige Kommando der Volksmiliz, das bereits einen Tag später eine Liste mit 31 Namen von Zeugen, deren genauen Adressen sowie Professionen anfertigte.251 Für die Einladung nutzte die Stadtkommission die Vordrucke des Unabhängigen Staats Kroatien. Ihre Aussagen ließen erkennen, wie willkürlich Luburić und seine Männer vorgegangen waren: In den Tagen seiner Herrschaft fühlte sich in Sarajevo keiner sicher. Dr. Milan Radulaški berichtete, dass seine Tochter Olga keine „Verbindungen zum Wald“, zu den Partisanen, hatte und am 27. März nachmittags nur spazieren wollte.252 Das Gleiche erzählten auch Hiba Tokalija und Paša Mešić von ihren Ehemännern.253 Alle Angehörigen versuchten über Beziehungen, Informationen über ihre verschwundenen Familienmitglieder zu erhalten. Alle kontaktierten Akif Handžić, der Ustascha-Mufti war. Viele erwähnten das Mitglied des Ulema Medžlis (Gelehrtenrat) Hadži Alija Aganović, an den sie sich in ihrer Verzweiflung gewandt hatten. Der Vater von Halid Nazečić, Mustafa, erzählte, wie er zum zweiten Mal zu Luburić vorgedrungen war, als er erfahren hatte, dass sein Sohn schwer gefoltert und zum Tode verurteilt worden war:
An dem Tag bin ich zum Stab gelaufen, um Gnade für meinen Sohn zu bitten, weil Luburić unbegrenzte Macht hatte. Er verurteilte und begnadigte nach Gutdünken. Im Büro fand ich den Ustascha-Oberst Dr. Muhamed Riđanović, welchen ich als meinen Landsmann aus Mostar gut kannte. Ich bat ihn zu vermitteln, damit Luburić mich empfängt. Er weigerte sich zunächst, gab meiner Bitte dann doch nach und kündigte mich an. Luburić wollte mich aber nicht empfangen. Ich blieb mit Riđanović im Gespräch und plötzlich trat Luburić ins Büro und sprach mich barsch an ‚Was wollen Sie?‘. Ich sagte ihm, dass ich um Gnade für meinen Sohn bitte, woraufhin er rasend wurde, zu schreien anfing und rief, dass er ihn mitten auf Baščaršija hängen lassen werde, sowie dass ich zufrieden sein könne, dass er mich nicht getötet habe.254
Die Zeugenaussage Mustafa Nazečićs war insoweit bemerkenswert, weil sie verdeutlicht, welche Macht Luburić in Sarajevo hatte. Er sah sich selbst als Herr über Leben und Tod. Gleichzeitig war es einzelnen Menschen möglich, über persönliche Beziehungen Zugang zu den Ustascha-Funktionären zu finden und manchmal das Leben von Angehörigen zu erkaufen. Bei seiner ersten Vorsprache bei Luburić traf Nazečić auf eine muslimische Delegation, die gekommen war, um das Leben von Nasiha Mehmedbašić, Ferid Hadžiselimović und anderen zu bitten, die am 14. März 1945 vom Ustascha-Standgericht zum Tode verurteilt waren.255 Beim zweiten Mal traf er auf Hadži Alija Aganović. Dessen Sohn konnte niemand helfen. Auch Milan Radulaški scheiterte, der als Arzt über Beziehungen verfügte und sowohl bei Feliks Poljanić, dem stellvertretenden Polizeichef von Sarajevo, als auch bei Muhamed Riđanović und Milan Cigoje, die Luburićs Stab vorsaßen, Erkundungen unternahm. Am 6. April, dem Tag der Befreiung Sarajevos, kamen zwei Ustascha ins Haus der Familie Radulaški. Sie brachten einen Zettel von Olga und erzählten, diese sei mit dem Zug nach Visoko unterwegs. Milan Radulaški gab ihnen noch Wechselkleidung und Geld, 50.000 Kuna, für seine Tochter mit, die zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Ebenfalls beschenkte er die Ustascha-Soldaten mit jeweils 50.000 Kuna.256 Radulaški betonte in seiner Aussage, dass ihm der Vater von Šakir Haliskadić, der ebenfalls in der Villa ermordet wurde, gesagt hatte, dass ein gewisser Ustascha-Leutnant Brabarić der Hauptverantwortliche für den Tod ihrer Kinder sei. Die ausführlichste Zeugenaussage stammte von Metodije Zazula, dem Vater Sergijes.257 Sein Sohn engagierte sich für die Volksbefreiungsbewegung, und als er am 22. März 1945 verschwunden war, hatte Zazula zunächst gehofft, dass er in den „Wald“ gegangen war. Als er über Domobrani erfahren hatte, dass sein Sohn in der Villa Volkert festgehalten wurde, hatte er ebenfalls Beziehungen bemüht und alles unternommen, ihn zu retten, was ihm nicht gelang. Zazula nannte aber Namen: Er kannte einige Ustascha aus dem Stab Luburićs, was für die Stadtkommission eine große Rolle spielte. Und er bekam die Möglichkeit, als stellvertretender Staatsanwalt selbst nach den Mördern seines Sohnes zu fahnden und sie anzuklagen.258
Während die Angehörigen der Opfer schon einiges zur Ermittlung von Tätern beitragen konnten, waren die Aussagen des Gärtners, Golemac Šimun, und seiner Tochter Elza sowie des letzten Inhabers der Villa, Milan Sarić, und seiner Tochter Danica wenig aufschlussreich.259
Milan Sarić gab zu Protokoll, dass seine Villa Volkert zunächst von der Organisation Todt beschlagnahmt worden war und erst in den letzten Kriegswochen Luburić mit seinen Leuten dort einzog. Seine Tochter Danica berichtete, dass sie nichts von Verbrechen wusste, die dort stattgefunden hatten. Auch habe sie nicht mitbekommen, dass Ustascha Zivilisten in die Villa verschleppten. Allerdings konnte sie bezeugen, dass sie insbesondere abends tranken, sangen und um sich schossen. Ähnliches erzählte auch Elza Golomac, wobei sie meinte, sie habe insbesondere abends Lärm von Motoren gehört, und nahm an, dass Ustascha ihre Opfer in der Dunkelheit in die Villa gebracht hatten. Sie hatte auch zwei Opfer noch lebend gesehen: den jungen Zazula und Olga Radulaška. Sie hatte sogar beobachtet, wie Zazula den Domobran Spasoje Perović zu sich rief und bat, Zazulas Familie darüber zu informieren, wo er sich befand. Golomacs Vater hatte in seiner Aussage die Szene detaillierter beschrieben: Er befand sich im Garten, als Zazula vom Fenster einen jungen Ustascha-Wärter ansprach und Kontakt zu Perović aufnahm. Dass die Gefangenen in der Lage waren, Lebenszeichen von sich zu geben oder gar Nachrichten an ihre Familie zu schicken, deutet darauf hin, dass den Ustascha keine strikte Abschirmung ihrer Opfer gelang. Möglicherweise war die strikte Abschirmung auch nicht erwünscht. Kemal Nanić berichtete in seine Erinnerungen, wie sein Vater ihn mithilfe von Hadži Alija Aganović aus dem Gefängnis rausgekauft hatte, nachdem er eine ihm unbekannte Dukatenmenge an Akif Hanžić bezahlt hatte.260
Zazula half das, wie wir wissen, nicht. Alle Familien versuchten über Beziehungen, ihre inhaftierten und verschwundenen Familienangehörigen zu finden und zu retten. Nach Befreiung und Flucht der Ustascha gingen alle direkt in die Villa. Metodije Zazula durchsuchte alles und fand im Keller Blutspuren und blutiges Werkzeug. Er hoffte jedoch, dass sein Sohn mit anderen Gefangenen beim Rückzug der Ustascha abtransportiert wurde. Bald jedoch fingen die Angehörigen an, im Garten der Villa zu graben. Nanić beschrieb die Situation in seinen Erinnerungen. Sein Cousin Šakir Haliskadić befand sich unter Opfern, weil er zusammen mit Olga Radulaški beim Spazieren verhaftet worden war.
Als die Partisanen nach Sarajevo eingedrungen sind, als Sarajevo befreit wurde, kam die Nachricht, dass ein Massengrab entdeckt wurde, dass einige Leichen ausgegraben wurden, zehn in etwa, über zehn Leichen in der Villa Berković. Ich rief Subhija an und sie sagte ‚Vater bereitet sich vor, hinzugehen und zu suchen.‘ Anschließend bin ich mit dem Onkel hin und sah sie alle liegend, ausgegraben. Ich sagte, ‚Onkel, ich kann nicht. Falls Šakir da ist, schaue du nach, du bist der Vater, du bist älter, du wirst das aushalten können. Ich kann es nicht.‘ Er ging hin, schaute nach, kam zurück und sagte: ‚Er ist es. Es ist besser, dass du nicht mitgegangen warst.‘ – ‚Warum?‘ Er sagte: ‚Sie haben ihn gefoltert.‘261
Nanić erinnerte sich auch an die Beerdigung, von den neuen Machthabern organisiert. Alle Opfer wurden gemeinsam am städtischen Friedhof „Lav“ (Löwe) begraben, dem ehemaligen k. u. k. Militärfriedhof, bei einer weltlichen Zeremonie. Den Familien war es jedoch nach dem offiziellen Teil gestattet, ihre Angehörigen nach dem jeweiligen Ritus zu verabschieden.262



Exhumierung der Opfer vor der Villa Volkert263
Alle Familienangehörigen von Opfern berichteten von schlimmen Folterspuren, die sie auf den toten Körpern gesehen hatten: Verbrennungen, ausgestochene Augen, bis zur Unkenntlichkeit zertrümmerte Schädel. Die Liste der Grausamkeiten war lang. Vieles davon fand sich wieder in der Anklage zu Luburić, die die bosnische Landeskommission anschließend verfasste.264 Er wurde wegen Massenmord, Mord an Zivilisten und Gefangenen, Folter, Deportation und Internierung unter unmenschlichen Bedingungen, Vergewaltigung, Raub und Verwüstung sowie Zerstörung von Eigentum von Zivilisten angeklagt. Als rechtliche Grundlage nannte die Anklageerhebung Art. 23, 46, 47 sowie Art. 11, das Kontrollratsgesetz Nr. 10 sowie Art. 3 des jugoslawischen Gesetzes über Straftaten gegen das Volk und den Staat, was der Linie entsprach, welche die Staatliche Kommission vorgegeben hatte. Das Ziel war, eine Auslieferung Luburićs durchzusetzen, war er nach dem Krieg nach Italien geflüchtet. In der „Beschreibung des Verbrechers“ wurde Luburić als Streuner und einfacher Krimineller dargestellt, der in der Zwischenkriegszeit wegen Veruntreuung verurteilt wurde und deswegen aus Jugoslawien geflüchtet war. Diese Darstellung suggerierte, Luburić hätte sich den Ustascha angeschlossen, weil er kriminell war, und nicht wegen seiner ideologischen Überzeugung. Sie suggerierte, die kriminelle Veranlagung sei das, was Ustascha verband, und nicht ihre ideologischen Grundlagen. Ein großer Teil der ihm vorgeworfenen Tatbestände bezog sich auf Jasenovac. Im Zusammenhang mit den in Sarajevo begangenen Kriegsverbrechen referierte die Anklage: „Nach Sarajevo kam er nach mehrjähriger blutiger Kreuzfahrt über den ganzen sogenannten Ustascha-Staat, wo er Bestialitäten und Gewalttaten vollbracht hatte sowie geschächtet und hängen ließ, und zwar alle, von denen er meinte, dass sie keine Anhänger des blutigen Ustascha-Regimes seien.“265 Luburić sei ein ungezügelter Wüterich, der zusammen mit seinen „Ustascha-Schächtern“ eine Hetzjagd auf Menschenleben eröffnet hatte, so die Anklage, ein „Biest in menschlicher Gestalt“, auf dessen Seele 800.000 Unschuldige lasteten. Diese emotionale Sprache zog sich durch die Anklageschrift und war der Tatsache geschuldet, dass der aufgeschriebene Sachverhalt auf den mündlichen Akten des Befragens beruhte. Bei der Beschreibung der Verbrechen übernahmen die bosnisch-herzegowinischen Kommissionsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen direkt Zeugenaussagen, umschrieben sie, übersetzten sie und erstellten daraus eine Akte. Die Akte „Villa Berković“ floss in die „Anklageerhebung Luburić“ ein und was sie verband, war die Geschichte bzw. das, was Thomas Scheffer als Geschichte bei seiner Analyse von Materialität im Rechtsdiskurs definierte.266 Scheffer konzipierte die Geschichte „als etwas, das geworden und in Aspekten auch ‚entworden‘ ist. Die Geschichte ist damit nicht die Summe aller ihrer (früheren) Zustände oder die Totalität aller Referenzen, die ihr erwiesen wurden. Vieles wird tatsächlich vergessen gemacht, abgestreift und getilgt, während anderes gehegt wird, ausgebaut und in Umlauf gehalten.“267 Wie auch von Scheffer im Falle englischer Landgerichte dargestellt, kam die Geschichte als Materialität im Falle jugoslawischer Kriegsverbrecherverfahren mehrfach zum Einsatz: bei Ermittlungen, beim Verfassen der Vernehmung, bei der Anklageerhebung, bei der Übermittlung der Anklageerhebung zur UNWCC, beim Antrag auf Auslieferung. Ihre Verwendung und Wiederverwendung bedeuteten Anpassungen, Streichungen, Umschreibungen und Modifikationen. Als Materialität im Rechtsdiskurs müssen sie immer im komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren gedacht werden.268 Wenn wir jedoch im dritten Kapitel das Prozedere vor dem Gericht analysieren, kann das nur vor dem Hintergrund der Aktenentstehung und Geschichtenmodifikation erfolgen.
Wie wir wissen, hatten die Kommissionsmitarbeiter selten einen juristischen Hintergrund. Ihre Akten zu Zeugenvernehmungen waren daher nicht in einer juristischen Sprache verfasst – auch wenn sie sich bemühten, Fachbegriffe zu integrieren. Daher enthielt die Anklageschrift von Luburić viele umgangssprachliche Redewendungen. Der Anpassungsvorgang kann entlang der Vernehmungsprotokolle gut rekonstruiert werden. „Verbrühen mit heißem Wasser“, „Ausstechen von Augen“ fasste die Anklage zusammen in „schreckliche Folter“. Die Tatsache, dass die Opfer willkürlich bei Razzien verhaftet wurden, umschrieb die Anklageschrift mit „unschuldige Opfer“. „Singen, feiern und schießen nachts“ interpretierte die Landeskommission folgendermaßen: „Die Verbrecher erledigten ihre Untaten, während sie Sackpfeife spielten, Radio hörten, animalisch schrien und aus Maschinengewehren schossen, um ihre abscheulichen Verbrechen zu verdecken.“269 Auch wenn in keinem Vernehmungsprotokoll von „animalischen Schreien“ die Rede war, knüpfte die Beschreibung an die Metapher von „bestialischen Verbrechen“ und „Biestern in menschlicher Gestalt“ und fand daher den Eingang in die Anklageschrift. In Zeugenaussagen wurde Luburić als „Schächter“ bezeichnet sowie über ihn gesagt, dass „auf seiner Seele viele Opfer lasten“, was die umgangssprachlichen Redewendungen waren, die Eingang in die Anklageschrift fanden.
Die Sprache der Anklageschrift war eine adaptierte Sprache der Zeugenschaft, angepasst an die erste dominante Erklärung von Kriegsverbrechen in Jugoslawien. Sie hat sich in allen Erzählungen vom Zweiten Weltkrieg in Jugoslawien durchgesetzt, wie im nächsten Kapitel bei der Analyse der Beweisakten zum Lager Jasenovac dargestellt wird. Ihre wichtigsten Bestandteile waren die Emotionalisierung der Verbrechen, die Bestialisierung der Verbrecher und die Jugoslawisierung der Opfer. Das primäre Ziel war es nicht nur, rechtsverwertbares Material in die Anklageschrift zu integrieren. Die Sarajevoer Stadtkommission ermittelte sehr ausführlich, nahm jede Spur auf, befragte alle bei Zeugenvernehmungen genannten Personen, übernahm alle vorhandenen Akten der Ustascha-Verwaltung. Es scheint, dass zumindest im Zusammenhang mit Verbrechen in der „Villa Volkert“ die Kommissionsmitarbeiter die Anweisung befolgt hatten, die Zeugenaussagen nicht nur als rechtliches Beweismittel, sondern auch als historisches Material zu betrachten.270 Die Zeugenaussagen waren zum Teil sehr ausführlich. Sie gaben Einblick in das Leben unter der Besatzung und dem Ustascha-Regime und ließen dessen verbrecherischen Charakter erkennen. Zugleich zeigten sie, wo freies Handeln und Widerstand möglich waren. Im Mittelpunkt der Vernehmungen stand nicht nur die Frage nach vermeintlichen Mittätern. Es ging auch um die Erzählung der Angehörigen und um ihr Leben. Es fällt auf, wie heterogen Sarajevo in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs trotz Mord und Deportationen noch war. Viele Zeugen kamen aus verschiedenen Regionen Bosnien-Herzegowinas und Kroatiens oder aus ehemaligen k. u. k. Ländern wie Zazula und Radulaški. Häufig waren sie auch unterschiedlicher ethnischer Herkunft – etwas, was Emily Greble in ihrer Studie über Sarajevo im Zweiten Weltkrieg ebenfalls beschrieb.271 Persönliche Beziehungen behielten auch unter der Besatzung einen stabilen Wert und Menschen aus Sarajevo fanden Wege, ihren Nachbarn, ihren Freunden, ihren Familienangehörigen zu helfen. Das schien die Ustascha-Führung auch gewusst zu haben. Schließlich brachte Luburić nach Sarajevo seine eigenen Leute mit, junge Männer aus der Herzegowina, um sicherzugehen, dass keine Loyalitätskonflikte entstanden. Die meisten flohen mit ihm nach der Befreiung Sarajevos. Luburić hatte sich nach Kriegsende der Ustascha-Guerilla, den sogenannten Križari, angeschlossen und war erst 1947 über Ungarn und Frankreich nach Spanien emigriert. Dort ermordete ihn 1969 ein Mitarbeiter des jugoslawischen Geheimdienstes, indem er seinen Schädel mit einem Hammer zertrümmerte.272
Im Falle der Ermittlungen zum Fall „Villa Berković“ reagierte die Landeskommission auf gleichzeitig stattfindende Suchaktionen von Angehörigen. Die meisten Ermittlungsfälle waren auf Anzeigen aus der Bevölkerung zurückzuführen. Nach der Befreiung erreichten die bosnische Landeskommission täglich Tausende von Anfragen und Meldungen. Schließlich hatte sie vor den Wahlen im November 1945 das ganze Land mit Plakaten bedeckt, die dazu aufriefen.
Wenn wir bedenken, dass die Meldung von Kriegsverbrechen mit einer Anzeige von Kriegsschäden verbunden war, überrascht die große Anzahl der gemeldeten Fälle nicht. In der Regel eröffnete die Landeskommission ein Verfahren nach Anzeige, indem sie zunächst den Anzeigenerstatter oder die Anzeigenerstatterin vernahm. So hatte Julije Han einen Schaden gemeldet, der an seinem Haus entstanden war, als die deutschen Truppen und Ustascha bei ihrem Rückzug seine Druckerei gesprengt hatten.273 Die Anzeige kam per Post. Bereits im Juni 1945 war sie mit Briefmarken mit Titos Antlitz frankiert. Die Stadtkommission schickte ihre Mitarbeiter in die gesprengte Druckerei, um den Schaden sowie eventuelle weitere Kriegsverbrechen zu protokollieren. In diesem Fall war die Aufgabe einfach. Sie stellte fest, dass es sich hier um eine Zerstörung von privatem Eigentum handelte. Viel schwieriger gestalteten sich die Ermittlungen, wenn die Anzeigenerstatter Bosnien-Herzegowina verlassen hatten, wenn sie Fälle von Mord oder Deportation anzeigten oder gar, wenn sich Fehler einschlichen, weil Vernehmungsprotokolle falsch abgetippt wurden. So hatte Zorka Babić, gerade 15 Jahre alt, gemeldet, dass ihr Vater, Simo Babić, im August 1941 zusammen mit anderen Bewohnern ihres Dorfes von Ustascha Richtung Bihać abgeführt wurde.274 Er kam nie zurück. Sie hatte erfahren, dass er bei Bihać in Garavica ermordet und in einem Massengrab verscharrt worden war. Zorka befand sich in Kikinda, in der Vojvodina. Das Protokoll ihrer Aussage wurde in Schreibschrift, in kyrillischen Buchstaben verfasst und nach Sarajevo geschickt. Beim Übertragen dieser Aussage war aus Bihać, einer Stadt im Nordwesten Bosniens, Bileća geworden, eine Stadt in der Ost-Herzegowina. Aus Garavica, einem Ort bei Bihać, wurde Garavica bei Bileća. An beiden Orten wurden serbische Zivilisten Opfer vom Ustascha-Terror. In Garavica töteten Ustascha-Soldaten im Rahmen eines Umsiedlungsplans zwischen Juni und August 1941 Tausende von Menschen – überwiegend Serben.275 Obwohl Zorka ihre Aussage im November 1946 machte, als der Landeskommission in Sarajevo die Massengräber von Garavica bereits bekannt waren,276 wurde das Vernehmungsprotokoll weder nach Bihać noch nach Bileća an die Bezirkskommissionen weitergeleitet, sondern ad acta gelegt, da Zorka keine Namen, keine Tatzeit, keinen Tatort genannt hatte.
Diese lückenhafte Zusammenarbeit zwischen den Landeskommissionen schien die Regel und keine Ausnahme gewesen zu sein. In zahlreichen Fällen dauerte es Jahre, bis Anfragen überhaupt beantwortet wurden. Falsch geschriebene Namen und Orte sowie schlecht leserliche, sogar auf alten k. u. k. Akten geschriebene Protokolle, erschwerten die Ermittlungen. Das führte dazu, dass zahlreiche Anzeigen ad acta gelegt oder zwischen Landeskommissionen hin- und hergeschoben wurden, die sicherlich noch hätten bearbeitet werden können.277 Anders sah es in Fällen aus, bei denen direkte Zeugen genannt wurden sowie vermeintliche Täter. So sagte Julius Operhal aus, dass er im März von Ustascha zusammen mit Branko Manjić verhaftet, zwei Monate gefoltert und anschließend nach Jasenovac transportiert worden war.278 Während Operhal überlebte und Jasenovac verlassen konnte, erfuhr er, dass Branko 1944 in Jasenovac ermordet worden war. Das Verbrechen meldete er auch, damit Brankos Mutter eine Entschädigung oder eine Rente bekam. Hier lag auch der nächste Grund für die hohe Anzahl an Meldungen. Das sozialistische Jugoslawien schuf Rahmenbedingungen für die soziale Versorgung der „Opfer des Faschismus“. Fiel jemand in diese Kategorie, erwarb er/sie sich Ansprüche auf Versorgung. So bestimmten z.B. die Richtlinien der Staatskommission für Kriegsschäden, dass beim Freiheitsverlust für jeden Monat eine Invaliditätsquote von 1,2% anzurechnen war.279 In der Verfassung verpflichtete sich Jugoslawien, „Kriegsinvaliden ein angemessenes Leben und unentgeltliche Berufsbefähigung“ zu sichern und stellte z.B. die Kinder gefallener Kämpfer oder Kriegsopfer unter besondere Fürsorge des Staats.280 Diese Tatsache führte dazu, dass in den Zeugenaussagen der Schwerpunkt häufig auf Kriegsschäden lag und die Kriegsverbrechen wenig ausgeleuchtet wurden. So machte z.B. Dr. Mario Grajf ausführliche Angaben zum Schicksal seiner Mutter Gizela Grajf, seiner Schwester Šarlota Neubauer und deren Sohn Vladimir und erzählte, was mit ihnen nach 1941 geschehen war.281 Grajfs Vater, Filip, der noch vor Kriegsbeginn verstarb, war Möbelhändler und besaß in Sarajevo einen gut laufenden Laden. Mit der Okkupation und der Proklamation des USK flüchtete Mario Grajf, der als Zahnarzt in Belgrad arbeitete, mit falschen Dokumenten nach Split. Aus Sarajevo erreichten ihn Informationen darüber, dass der Laden seines Vaters unter kommissarische Verwaltung von Ivica Tomić, Mehmed oder Muhamed Kešan und Karlo Hartman gestellt worden war, die seine Mutter, seine Schwester und deren 13-jährigen Sohn bedrohten und den Laden ausplünderten. Im Herbst 1941 wurden Grajfs Familienangehörige ins Lager Kruščica bei Travnik deportiert. Von dort transportierten Ustascha sie ins Lager Loborgrad, wo Grajfs Mutter im Februar 1942 verstarb. Seine Schwester und ihr Sohn wurden nach Auschwitz deportiert, von wo sie nicht mehr zurückkehrten. Als Folge dieser Anzeige befragte die Stadtkommission die Ehefrau Grajfs, Azaleja Gećić, die bestätigte, dass sie im Juni 1941 die Familie ihres Mannes besuchte.282 Sie berichtete von ihrer Angst vor kommissarischen Verwaltern und erzählte, dass sie über ihre Freundin versuchte hatte, ihre Schwiegermutter und ihre Schwägerin zu retten, was ihr nicht gelungen war. Bezeichnend war, wie die Stadtkommission ermittelt hatte: Sie befragte einen ehemaligen Arbeiter von Filip Grajf und seinen ehemaligen Geschäftspartner. Der gesamte Fokus der Ermittlungen lag auf der Feststellung der Kriegsschäden, während niemand im Zusammenhang mit ermordeten Familienangehörigen Grajfs befragt wurde. Seine Schwester Frida Filipović, die Schriftstellerin war und den Krieg in Belgrad überlebt hatte, kontaktierten sie nicht, obwohl sie Unterlagen aus Loborgrad besaß.283
In diesem Kontext ist es von Bedeutung zu betonen, dass die bosnisch-herzegowinische Landeskommission die Opfer, anders als die Täter, nicht nach kollektiven Maßstäben zusammengefasst hatte, wie es bei den Zeugen des Hauptkriegsverbrechertribunals in Nürnberg der Fall war.284 Die Gruppenzugehörigkeit spielte nur bei Verbrechen der Shoah eine Rolle. Sehr früh sonderten die bosnisch-herzegowinischen Ermittler diese Dimension des Zweiten Weltkriegs und des jugoslawischen Bürgerkriegs heraus und schenkten ihr eine besondere Aufmerksamkeit – auch wegen des Nürnberger-Prozesses. Es galt Beweise zu sammeln. Das bedeutet nicht, dass die nationale Zugehörigkeit von Opfern verschwiegen wurde.285 Aus den Akten ging in der Regel hervor, welche ethnische oder religiöse Identität sie hatten. Eine andere Frage ist, was mit den Akten nach 1948 passierte, als die Kommissionen ihre Arbeit beendeten. Am Beispiel der Massaker in Kulen Vakuf 1941 hat Max Bergholz gezeigt, dass das Verschweigen oder Verfolgen von Kriegsverbrechen stark davon abhing, ob die Verfahren die hegemoniale kommunistische Version der Wiederstands- und Leidensgemeinschaft herausgefordert hätten.286
Unmittelbar nach dem Kriegende war die bosnische Landeskommission mit vielfältigen Erwartungen konfrontiert. Die Überlebenden wollten die Wahrheit über ihre Angehörigen aufdecken. Aus Belgrad kam die Forderung nach einer politischen Narration. Die UNWCC erwartete juristisch verwertbare Akten. Angesichts der limitierten Ressourcen und der unüberschaubaren Anzahl an Verbrechen gaben die Mitarbeiter der Landeskommission ihr Bestes. Die Ergebnisse ihrer Arbeit entsprachen selten allen Erwartungen. Was jedoch gelang, war die Übermittlung der Zeugenschaft in eine sowohl politisch als auch juristisch verwertbare Form. Durch die Verschriftlichung der Zeugenaussagen und ihre Anpassung an die juristischen Vorgaben modifizierte die Landeskommission Geschichte und formierte Narrative, die juristisch und/oder politisch vervielfältigt wurden. Bereits im Falle von Luburić war das das Narrativ vom kriminellen soziopathischen Täter und seiner Clique, das gehegt, ausgebaut und in Umlauf gehalten wurde.
Wie entwickelte sich das dominante Narrativ zum Zweiten Weltkrieg und zu den Kriegsverbrechen weiter, insbesondere im Zusammenhang mit Massenverbrechen? Das wird im Folgenden am Beispiel des Lagers Jasenovac beleuchtet, das direkt nach seiner Befreiung viel Aufmerksamkeit auf sich zog.
2.8 Akten und Mitteilungen Jasenovac
Als die Soldaten der 21. Serbischen Sturmdivision am 2. Mai 1945 in das von den Ustascha euphemistisch als „Sammellager“ bezeichnete Tötungslager287 eindrangen, lag alles in Schutt und Asche. Bei ihrem Rückzug setzten die Ustascha-Angehörigen das Lager in Brand. Keine Fotografen waren anwesend, um den Moment der Befreiung festzuhalten. Keine Filmer, um Aufnahmen für die Nachwelt zu hinterlassen. Die Partisanen waren bereits Schreckliches gewöhnt. In Syrmien kämpften sie im Januar 1945 erbittert gegen das 34. Armeekorps der Wehrmacht und drangen langsam die Save entlang Richtung Jasenovac vor. Auf das, was sie dort sahen, waren sie nicht vorbereitet. Sie wussten jedoch, dass sie es dokumentieren mussten.288
Direkt nach der Befreiung von Jasenovac schickte der Volksbefreiungsausschuss aus dem nahe liegenden Nova Gradiška die Vertreter der kroatischen Landeskommission zur Feststellung von Verbrechen und einen Fotografen ins Lager. Sie nahmen die ersten Zeugenaussagen auf und machten die ersten Fotos von Überlebenden, von Opfern, von Zerstörungen und Massengräbern. Sie machten die Fotos von verkohlten Leichen und Fotos von aufgedunsenen Körpern der ermordeten Gefangenen, die in der Save trieben.289 Diese Bilder prägten und prägen die Vorstellung von Jasenovac bis heute.290 Jovan Byford hat bereits gezeigt, dass die polarisierende Rolle von Jasenovac in den sogenannten Erinnerungskriegen, die seit den 1980er Jahren in der serbischen und kroatischen Öffentlichkeit ausgefochten werden, eng mit der Arbeit der Staatlichen Kommission zusammenhängen.291 Doch welche Bedeutung hatten die Bilder und die Beweise zu Jasenovac in den Kriegsverbrecherprozessen? Was legten die Mitarbeiter der kroatischen Landeskommission zu Jasenovac als Ergebnis ihrer Ermittlungen vor? Unterschied sich ihr Vorgehen von der Arbeit der bosnischen Landeskommission? Welche Akten und Geschichten sind dabei entstanden?
In den ersten drei Monaten nach Befreiung von Jasenovac fanden drei große Ermittlungen im Lager statt.292 Dr. Bogumil Imenšek und Ivo Pozaić waren als Erste vor Ort. Imenšek kam als Mitglied der Bezirkskommission zur Feststellung von Verbrechen aus Nova Gradiška und sicherte wichtige Originaldokumente der Ustascha. Pozaić machte die ersten Bilder für die Agitprop-Abteilung. Am 18. Mai 1945 entsandte die kroatische Landeskommission aus Zagreb ihre Enquete-Kommission nach Jasenovac. Ihr gehörten ein Mitglied der Landeskommission, drei hohe Richter und Forensiker an. Eine dritte Ermittlung leiteten die Mitarbeiter der Staatlichen Kommission, die mit Forensikern und zwei Fotografen am 18 Juni 1945 das Lager untersuchten. Diese ersten Beweisaufnahmen, Vernehmungen, Dokumente und Filme, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Staatlichen und der Landeskommission zusammengetragen hatten, belegten eindeutig die Verbrechen an der als jüdisch, serbisch und als Roma definierten Bevölkerung des Unabhängigen Staats Kroatien. Sie bildeten die Grundlage für die juristische und die narrative Aufarbeitung der Geschehnisse in Jasenovac. Zusammengefasst wurden sie im Bericht „Verbrechen im Lager Jasenovac“, der im Jahr 1946 veröffentlicht wurde, sowie im Dokumentarfilm „Jasenovac“, der bereits ab Sommer 1945 gezeigt wurde.293 Im Folgenden werden der Bericht und die Dokumentation hinsichtlich der Darstellung von Jasenovac, der dort begangenen Kriegsverbrechen, Opfer und Täter analysiert.
Der Bericht war in fünf Kapitel gegliedert, wobei der Schwerpunkt auf den Kapiteln C „Systematische Vernichtung von Inhaftierten“ und D „Einzelne Massenverbrechen“ lag. Der Titel des ersten und einleitenden Kapitels „Lager Jasenovac, ein Instrument der Ustascha und der Deutschen zur Vernichtung unserer Völker“ war zugleich das Ergebnis der Ermittlungen. Nach Ansicht der Landeskommission verfolgten die Ustascha mit dem Lager Jasenovac nur ein Ziel und das war die systematische Vernichtung der jugoslawischen Nationen. Die jugoslawische Staatliche Kommission wandte sehr früh im Zusammenhang mit Verbrechen der Besatzer und ihrer Unterstützer diese Begrifflichkeit an, die im Englischen mit extermination gleichzusetzen war. Insbesondere die polnische Exilregierung setzte den Begriff der Extermination seit 1939 verstärkt ein, um die NS-Methoden des Massenmords zu charakterisieren.294 In der UNWCC waren die polnischen Broschüren und Berichte bekannt und wurden von Živković nach Belgrad weitergeleitet. Zu dieser Zeit fand eine systematische Verwendung des Begriffes „Genozid“ noch nicht statt.295 Synonyme wie „Vernichtung“, „Ausrottung“, „systematischer Massenmord“, „Völkervernichtung“ oder „Auslöschung“ umschrieben das, was 1948 in der UN Genocide Convention als „acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnic, racial or religious group, as such“296 definiert wurde. Wenn also Jasenovac als Instrument zur Vernichtung „unserer Nationen“ charakterisiert wurde, knüpfte die kroatische Landeskommission damit offensichtlich an das Konzept von Raphael Lemkin an. Für ihre Mitarbeiter war die Sachlage eindeutig. Jasenovac war weder ein Arbeitslager noch ein Sammellager. Und auch wenn sie in ihrem Bericht Jasenovac an einer Stelle, und nur an einer Stelle, als „Konzentrationslager“ bezeichneten, war im Text mehrfach eindeutig formuliert, dass die Bezeichnung als Lager nicht darüber hinwegtäuschen sollte, dass dieses „Lager“ in erster Linie dazu diente, Menschen zu ermorden. Konkret hieß es:
By applying the racist theory of the purity of race and nation in Croatia, they [die Führung der Ustascha, SF] were prepared to exterminate all Serbs, Jews, Gypsies, as well as all Croats who in any way expressed an anti-Fascist disposition.297
Die kroatische Landeskommission sah es als erwiesen an, dass die Ustascha, weil sie keine Unterstützung des kroatischen „Volks“ hatten, auf Terrormaßnahmen setzten, um sich an der Macht zu halten. Der Massenmord an Serben, Juden, Roma und Kroaten, so interpretierte es die Landeskommission, war geplant und finanziert aus dem faschistischen Ausland, seine ideologische Basis kam aus dem Ausland und er geschah nicht mit Einwilligung des kroatischen „Volks“. Ustascha mordeten Serben, Juden, Roma und Kroaten, weil sie keine Machtbasis hatten, um „das Volk“ einzuschüchtern. Daher importierten sie aus dem „faschistischen Ausland“ die ideologischen Grundlagen der Rassenverfolgung und wandten sie an. In diesem Zusammenhang zitierte die Landeskommission die Rassengesetze der Ustascha, konkret die Verfolgung von „untragbaren und schädlichen Personen“, nach „Gesetzanordnung CDXXIX-2101-Z-1941“298, und betonte, dass die Deportation nach Jasenovac bedeutete, auf die Gnade der „Ustascha-Schlächter“ angewiesen gewesen zu sein.
Der Verweis auf die Gesetzanordnung blieb der einzige Hinweis auf die Gesetzgebung des Unabhängigen Staats Kroatien. Der Bericht ging weder auf das „Gesetz zum Schutz von Volk und Staat“ vom 17. April 1941 ein noch auf das „Gesetz über die Rassenzugehörigkeit“ vom 30. April 1941 oder auf das „Gesetz über den Schutz des arischen Bluts und der Ehre des kroatischen Volks“ vom 30. April 1941, die in der Tat NS-Vorbildern glichen und die Verfolgung und die Vernichtung von als Serben, Juden oder Roma definierten Menschen rechtlich vorbereiteten. Das überrascht, schließlich hatten die UNWCC und die Chefankläger beim IMT die Dokumentation und die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen stark an NS-Akten ausgerichtet.299 Auch wenn die Landeskommissionen unmittelbar nach dem Krieg erst wenige Originaldokumente der Besatzer gesammelt hatten, wären die Gesetze und die Verordnungen der Ustascha-Regierung verfügbar gewesen. Die jugoslawischen Institutionen entschieden sich jedoch, ihre Ermittlungen auf Zeugenaussagen zu konzentrieren und ihre Ermittlungsergebnisse um diese Zeugenaussagen herum aufzubauen. Solche Verfahren und solche Ermittlungsergebnisse, das glaubte die Landeskommission, waren genauso verlässlich wie die Dokumente der Besatzer. Zudem konnten auf diese Art und Weise sowohl die Empathie mit den Überlebenden gestärkt als auch die geschichtsdidaktischen Ziele der neuen Machthaber erreicht werden.
Zentral dafür war der dritte Teil des Jasenovac-Berichts, in dem unter dem Titel „Systematische Vernichtung von Inhaftierten“ detaillierte Zeugenaussagen zusammengefasst waren. Beschrieben wurde der Leidensweg der Inhaftierten, die in der Regel in Gruppentransporten ins Lager gebracht wurden, wo Ustascha sie gleich nach der Ankunft nach religiöser, ethnischer, nationaler und politischer Zugehörigkeit trennten. Die Wärter beschimpften sie. Sie prügelten auf sie ein, raubten sie aus. Häufig ermordeten sie die Neuankömmlinge umgehend. Andere, die zunächst überlebt hatten, waren Hunger, Kälte, Krankheiten und Folter ausgesetzt. Aus den Zeugenaussagen der Überlebenden rekonstruierte der Bericht den Lageralltag. Die inhaftierten Menschen waren Lebensbedingungen ausgesetzt, die darauf abzielten, sie durch Hunger, exzessive Arbeitseinsätze, Kälte und unbehandelte Krankheiten sterben zu lassen. Zudem waren sie ihren Wärtern komplett ausgeliefert. Und die Ustascha nutzten diese Machtposition aus, um ihre sadistischen Triebe auszuleben.
Nur eine faschistisch-kriminelle Erziehung konnte solche menschlichen Monster erschaffen, die solche Verbrechen durchführen würden; nur solche Verbrechen konnte die kriminelle Mentalität der faschistischen Verbrecher befriedigen, angefangen mit dem ‚Poglavnik‘ bis zum letzten Schlächter.300
Hannah Arendt hat in ihrem Bericht zum Eichmann-Prozess betont, dass es Menschen einfacher falle, extreme Verbrechen mit krankhafter Monstrosität zu erklären.301 Auch der Jasenovac-Bericht hatte einen pathologisierenden Blick auf die Täter: Ustascha-Milizionäre wurden als irre Henker, Psychopathen und Triebtäter charakterisiert. Dass eine solche Beschreibung gleichzeitig eine Entlastung war, darauf wies bereits 1944 Bohuslav Ečer vor der UNWCC hin.302 Auch Alexander Korb hat überzeugend dargelegt, welche Funktionen das Narrativ vom archaischen Ustascha-Gewalttäter erfüllte: „So werden Gewalttäter zu irrationalen, psychisch entgrenzten oder sozial devianten Personen abgestempelt, die Gewalt wird als die Aktivität ‚der Anderen‘ externalisiert.“303 Nach dieser Darstellung war für die Verbrechen eine kleine Gruppe Krimineller verantwortlich, die das ganze Land terrorisierte. Die Gewalt trugen die deutschen und die italienischen Besatzer nach Jugoslawien hinein und ließen sie dort von ihren barbarischen „Dienern“, den Mitgliedern der Ustascha, ausüben, die aus krankhaften Trieben handelten. Diese Pathologisierung der Gewalt war, das muss erneut betont werden, keine jugoslawische Besonderheit. Konfrontiert mit dem Ausmaß der NS-Verbrechen, erklärten viele diese mit der krankhaften Bosheit führender Nationalsozialisten.304
Die Zeugenaussagen der Überlebenden waren Geschichten von extremer Gewalt, Folter und Demütigung, die Jasenovac als einen Ort des Schreckens beschrieben, in dem der Tod die Rettung bedeutete. Der Jasenovac-Bericht interpretierte diese Aussagen und knüpfte mit seiner Darstellung der Täter an das bereits formulierte pathologisierende Narrativ. Die Ustascha folterten, töteten und quälten aus Spaß an der Gewaltanwendung, sie töteten, wenn sie betrunken waren, sie wandten grausame Tötungsmethoden aus sadistischer Freude an ihrer Machtposition an. Das Unterkapitel „Die Ustascha-Hauptverbrecher – die Schlächter“ beschreibt einige Haupttäter und ihre Verbrechen detaillierter. Den Anfang machte der bereits erwähnte Vjekoslav „Maks“ Luburić, Leiter der Abteilung II des Ustascha-Nachrichtendienstes (Ustaška nadzorna služba), der für die Konzentrationslager zuständig war.305 Hier, wie in der Anklageschrift der bosnischen Landeskommission auch, wird Luburić als kleinkrimineller Taugenichts aus der Zwischenkriegszeit dargestellt, der wegen Herumtreiberei und Geldveruntreuung vorbestraft war.306 Im Jasenovac-Bericht wird suggeriert, dass ihn diese Charaktereigenschaften auch dazu bewogen hatten, sich Pavelić anzuschließen, als dieser in Ungarn und Italien seine Ustascha-Camps aufgebaut hatte. In emotionaler Sprache beschrieb der Bericht Luburić als ein Monster „mit infantilen Gesichtszügen“ und krimineller Energie, von Hass, Gier und niederen brutalen Instinkten getrieben. In keiner Weise hielt sich der Text an eine nüchterne, juristische Sprache. Vielmehr driftete er ins Narrative und Sensationalistische ab, als es darum ging, Luburićs Handeln zu beschreiben:
Während er [Luburić, SF] sich im Lager umhertrieb, lauerte er [den Inhaftierten, SF] auf, um zu sehen, ob jemand von der ‚Lagerdisziplin‘ abwich und [gleich, SF] zu merken, ob ein Inhaftierter wegen seiner Schwäche, des Alters oder einer Krankheit schlief und deswegen mit der Arbeit nicht hinterherkam. […] Sofort glitzerten auf seinem dümmlichen Gesicht die kriminellen Augen auf und die Pistole oder das Messer traten in Aktion.307
Dieser Stil der Berichterstattung fokussierte auf die Person des „Verbrechers“, psychologisierte seine Motive für das verbrecherische Handeln und blendete die ideologische Ebene vollkommen aus. Luburić erschien als kleinkrimineller, debiler Verlierer, der im Krieg dank der ausländischen Einmischung zu einer Machtposition gelangt war und diese ausgenutzt hatte, um seine kranken Perversionen auszuleben. Auch andere „Haupttäter“ wurden nach dem gleichen Muster vorgestellt. Ivica Matković, der erste Stellvertreter Luburićs, galt als „einfacher Blutsauger“ und „hinterhältiger Sadist“. Ljubo Miloš, eine Weile der Kommandant des Lagers, als „brutaler Blutsauger“ und „gewalttätiger Verrückter“, der allerdings vom nächsten Kommandanten, dem ehemaligen franziskanischen Pater Miroslav Filipović-Majstorović, in seiner Bestialität übertroffen wurde.308
In zahlreichen Studien wurde die Tendenz beschrieben, NS-Täter als gefühlslose Verbrecher darzustellen.309 Sicherlich war sie, wie von Robert Gerwarth betont, teilweise der Tatsache geschuldet, dass der Bericht auf Täterbeschreibungen von Opfern oder inhaftierten Angeklagten basierte.310 Im jugoslawischen Kontext spielte es eine Rolle, dass sich das Bild vom triebgesteuerten monströsen Täter gut eignete, um bei der jugoslawischen Bevölkerung Abneigung und Distanz gegenüber der Ustascha auszulösen. Eine entschuldigende Ebene hat das Narrativ auch: Ein Triebtäter konnte wenig gegen seine Triebe ausrichten. Und da die Pläne für die Verbrechen im „faschistischen Ausland“ geschmiedet wurden, suggerierte der Bericht, dass die einheimischen Täter nichts als Marionetten der Besatzer waren. Nach dieser Darstellung war für das Leiden der jugoslawischen Bevölkerung in erster Linie die Besatzung verantwortlich. Die einheimischen Verbrecher waren „nur“ die Diener, die „Schlächter“ gewesen, die Befehle ausgeführt hätten. Eine Auseinandersetzung mit der Verantwortung lokaler Gesellschaften für den Massenmord blieb so aus. Eine Auseinandersetzung mit den ideologischen Grundlagen und den Strukturen, die zum Massenmord an als Serben, Juden und Roma definierten Menschen geführt hatten, fehlte ebenfalls. Aus dem Bericht erfahren wir viel über die Verbrechen im Lager Jasenovac. Wir erfahren allerdings wenig oder nichts darüber, warum Ustascha so handelten, wie sie handelten. Wie erfahren wenig darüber, welchen Stellenwert die Serben-, Juden- und Romaverfolgung innerhalb des Ustascha-Regimes hatte. Vielmehr ging es im Bericht darum darzulegen, dass das gesamte jugoslawische „Volk“, also auch die Kroaten, unter diesem Regime gelitten hatte, ohne religiöse, nationale oder ethnische Differenzierung. Das Narrativ vom gemeinsamen Leiden und dem gemeinsamen Kampf des „jugoslawischen Volks“ im Zweiten Weltkrieg sollte, wie von Emil Kerenji richtig hervorgehoben, dabei so offen formuliert werden, dass die Erzählung nicht in Widerspruch zu den individuellen Erfahrungen der zahlreichen Menschen geriet, die nationale Verfolgung und Diskriminierungen durch Rassengesetze erduldet hatten.311 Daher benannte der Bericht auch alle konkreten Verbrechen an als Serben, Juden oder Roma definierten Menschen in allen Einzelheiten. In unterschiedlichen Unterkapitel hieß es konkret „Massenmord an Juden“312 oder „Erneutes Malträtieren von Juden“.313 Massentötungen von Serben oder Roma waren ebenfalls konkret genannt und beschrieben.
Gleichzeitig sollte eine kollektive Schuldzuweisung an einzelne nationale Gruppen Jugoslawiens, in deren Namen Verbrechen begangen worden waren, vermieden werden. Wenn also Ustascha in Jasenovac und dem Unabhängigen Staat Kroatien einen Genozid an als Serben, Juden oder Roma definierten Menschen verübt hatten, dann deswegen, weil sie Sadisten und Kriminelle waren, weil sie die Politik der Besatzer verwirklichten und nicht, weil dies im Einklang mit der kroatischen Nationalpolitik stand.
Der Sadismus von Einzeltätern spielte bei der Ausübung von Kriegsverbrechen sicher eine Rolle. Die Ideologie war jedoch kein Import aus dem „faschistischen Ausland“. Das Ausblenden genuin kroatisch-nationalistischer ideologischer Wurzeln für den Genozid an als Serben, Juden oder Roma definierten Menschen verschwieg die Tatsache, dass die Verfolgungspolitik von einem Teil der Bevölkerung aktiv unterstützt wurde. Auch diese Deutung der Täterschaft war keine jugoslawische Besonderheit. In vielen durch Zusammenarbeit mit den Achsenmächten belasteten Gesellschaften wie in Deutschland selbst wurden die Täter in der Nachkriegszeit kriminalisiert oder pathologisiert. Nach Gerhard Paul erleichterte das die Distanzierung: Durch die institutionelle Isolierung der Verbrechen – im deutschen Fall auf die Geheime Staatspolizei und die SS, im jugoslawischen Fall auf die Ustascha – wurden große Bevölkerungsteile selbstentschuldet und selbstentlastet.314
Im Jasenovac-Bericht ging es zwar um die Rekonstruktion der Verbrechen im Lager Jasenovac, was im Einzelnen anhand der Zeugenaussagen von Überlebenden gelang. Dort jedoch, wo der Bericht über die Motivation der Täter spekulierte und sie zu kriminellen Verlierern und Bestien machte, verließ er die Form einer Ermittlungsakte und verlor sich im Sensationellen und Spekulativen. Ebenfalls war die Schlussfolgerung irreführend, „dass Jasenovac und die in Jasenovac verübten Verbrechen, nach deutschem Rezept, ein deutsch-hitlerischer Befehl waren.“315 Jasenovac entstand nicht nach deutschem Befehl. Es ist aber belegt, dass die Ustascha-Führung sich beim Apparat des Sicherheitsdienstes Unterstützung holte. Im Juni besuchte Eugen Kvaternik das KZ Sachsenhausen und sammelte Informationen, die sich bei Gründung des Lagers Jasenovac als nützlich erwiesen.316 Die Idee vom ethnisch homogenen kroatischen Nationalstaat und seiner langfristigen Sicherung nur durch Ausschluss „missliebiger“ Personen war nicht aus NS-Deutschland importiert worden. Sie entstand mit der Geburt der kroatischen Nationalbewegung und reichte in das 19 Jahrhundert zurück, als Ante Starčević und seine Kroatische Rechtspartei mit anti-serbischen und antisemitischen Parolen Politik machten.317 Wie Nevenko Bartulin betonte, basierte die Ustascha-Ideologie auf ethno-rassistischem Nationalismus, der die nationale Homogenität von „nomadischen“ Anderen wie den Serben-Walachen, Juden und Roma bedroht sah.318 Dieser kroatische Ethnonationalismus war nicht nur innerhalb der Ustascha-Bewegung verbreitet. Die jugoslawischen Kommunisten sahen jedoch keinen Vorteil darin, in einem von Besatzung und Bürgerkrieg stark gebeutelten Land Diskussionen über innerjugoslawische faschistische Strukturen zu führen. Sie sahen auch keinen Vorteil darin, über die Beteiligung des kroatischen „Volks“ an diesen Verbrechen öffentlich zu debattieren. Schließlich begründeten sie ihren Anspruch auf Istrien mit kollektiven Schuldzuweisungen gegenüber der italienischen Bevölkerung. Im Ermittlungsbericht zu Jasenovac richtete die Landeskommission ihren Blick ausschließlich auf die zu einer kriminellen Bande umgedeuteten Täter und auf ihr Handeln. Die Ergebnisse des Berichts zeigten deutlich, wo die Grenzen dieses Zugangs lagen.
Dessen ungeachtet wurde er Grundlage für zahlreiche Anklageerhebungen sowie für zahlreiche Jasenovac-Prozesse. Im Fazit folgte eine Aufzählung von verantwortlichen Tätern. An erster Stelle befand sich der Ustascha-Führer Ante Pavelić. An zweiter Stelle waren pauschal alle seine Stellvertreter und Minister genannt, namentlich jedoch nur der Innenminister des USK Andrija Artuković, Mladen Lorković, Ante Nikšić und Mate Frković.319 Es folgten die Leiter und die Mitarbeiter der Staatsdirektion für öffentliche Ordnung und Sicherheit (RAVSIGUR) sowie des Ustascha-Aufsichtsdienstes (UNS), Eugen „Dido“ Kvaternik, Erich Lisak, Filip Crvenković und Ljudevit Zimpermann. Auf der Liste befanden sich der Befehlshaber der Ustascha-Polizei, Božidar Cerovski, der Leiter von UNS, Joso Rukavina, der Zagreber Polizeichef Ivo Herenčić sowie andere Funktionsträger wie Josip Vragović, Aleksandar Benak oder Ivan „Ico“ Kirin. Viele von ihnen hatten während des Kriegs unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Ustascha-Regimes übernommen. Der Bericht machte sie konkret für die Organisation von Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Lagersystem und dem Lager Jasenovac verantwortlich. Ebenfalls auf der Liste befanden sich Kommandeure von Jasenovac wie die bereits erwähnten Luburić, Miloš, Filipović-Majstorović, aber auch Dinko Šakić und Hinko Picilli sowie weitere 130 Namen von Ustascha, Wärtern sowie wenigen Insassen, denen konkrete im Lager begangene Verbrechen vorgeworfen wurden.320 Im letzten Absatz hieß es: „Die Landeskommission […] hat sie als die schlimmsten Verbrecher, Volksverräter und Volksfeinde ermittelt und ist der Ansicht, dass sie strengstens bestraft werden müssen, für alle Verbrechen und Untaten, die sie begangen haben.“321
Im nächsten Kapitel über die Kriegsverbrecherprozesse wird überprüft, wie sich der Bericht über Jasenovac auf die Rechtsprechung auswirkte. Seine Strahlkraft auf die öffentlichen Diskurse war immens. Noch bevor die Landeskommission die Akten und die Bilder zum Lager Jasenovac im Ermittlungsbericht veröffentlicht hatte, arbeitete sie zusammen mit unterschiedlichen Medien an der Verbreitung von Informationen über die Verbrechen. Unmittelbar nach Kriegsende entstand so aus der Kooperation mit der erst gegründeten staatlichen jugoslawischen Filmanstalt der Dokumentarfilm „Jasenovac“.322 Die Regie übernahmen Gustav Gavrin und Kosta Hlavaty. Insbesondere Gavrin machte nach dem Krieg eine beachtliche Karriere als Regisseur.323 Der Dokumentarfilm war in Schwarz-Weiß gehalten und kopierte mit deutlichen Verweisen den Film Varlamovs „Die vernichtende Niederlage der deutschen Armee vor Moskau“: ein Dokumentarfilm, der die Rolle des Augenzeugen übernahm, ähnlich wie „Nazi Concentration Camps“.324 Jeremy Hicks hat betont, dass die märtyrerhafte Darstellung von Opfern und die „klischeehafte“ Darstellung von NS-Verbrechen im sowjetischen Dokumentarfilm wiederkehrenden Mustern folgte: die Sowjetisierung von Opfern, Rufen nach Rache, Beerdigungen.325 Die politischen Ziele veränderten sich im Laufe der Zeit: Die Mobilisierung für den Krieg und die Legitimierung kommunistischer Macht waren stets zentrale Faktoren. Ein wichtiger ideologischer Topos war, wie bereits gesagt, die politisch-ideologische Überhöhung der Aufopferung und ihre verschiedenen mit dem Sieg des Sozialismus verknüpften Sinnzuschreibungen. Fanden sich diese Motive bei Gavrin wieder? Oder ging es bei „Jasenovac“ in erster Linie darum, Rachegefühle zu erwecken, wie Byford suggerierte?326
Der Film begann mit einer Aufzählung von Orten, die für sich als Chiffre für Massenverbrechen standen: Lepoglava, Lobograd, Pag, Rab, Đakovo, Gospić, Jadovno und Stara Gradiška waren ebenfalls Konzentrationslager. In Glina hatten die Ustascha-Einheiten 1941 in der orthodoxen Kirche mehrere Hundert Serben niedergemetzelt. Ein Erzähler erklärte aus dem Off, welche Verbrechen wo begangen und wie viele Menschen getötet wurden. Im Hintergrund liefen währenddessen Bilder von Opfern, von toten Frauen und Kindern in Massengräbern, von aufeinandergestapelten Leichen. Gavrin verwendete für den Dokumentarfilm auch das in Zagreb gefundene Filmmaterial der Ustascha und setzte es mit den Fotografien und Filmaufnahmen der Landeskommission zusammen. Den gestellten Bildern setzte Gavrin die Aufnahmen von Leichenbergen und ausgezehrten Überlebenden entgegen. Während sich das Ustascha-Propagandamaterial mit den Nachkriegsaufnahmen abwechselte, kommentierte der Erzähler die Bilder der Gräueltaten. Er hob die Einzigartigkeit der Verbrechen hervor, die im Lager Jasenovac stattgefunden hatten, und betonte, dass in der Vergangenheit kein anderer vergleichbarer Ort des Schreckens existiert hatte. Ustascha-Milizen hätten dort Menschen bestialisch gequält, tagtäglich an Gefangenen ihre pathologisch-sadistischen Gelüste befriedigt. Unter deutschem Kommando seien jeden Tag neue Gefangene dazugekommen. Um sie aufnehmen zu können, hätten Ustascha-Männer Alte und Gebrechliche unter bereits Inhaftierten getötet. Die Gefangenen seien ihrer Menschlichkeit beraubt worden. Die Ustascha hätten sie wie Sklaven behandelt, die ums Überleben kämpften, die elf Stunden täglich unter der Ustascha-Knute schufteten, und wenn sie nicht mehr konnten, hätten Ustascha-Soldaten sie mit dem Hammer und mit dem Beil abgeschlachtet.
Wiederholt zeigte der Dokumentarfilm Überlebende, die vor der Kamera Zeugnis ablegten. Ihre Stimmen waren nicht zu hören. Der Erzähler fasste ihre Geschichten aus dem Off zusammen. Ihre ausgezehrten Körper waren für die Betrachter sichtbar. Auch ihre Namen wurden genannt. Izidor Štajner aus Zagreb hatte den Ausbruch vom 22. April überlebt und bezeugte, dass täglich neue Menschen nach Jasenovac gebracht wurden. Dr. Pero Zanella aus Zadar erzählte, die Ustascha hätten von Ordnung, Arbeit und Disziplin gesprochen und letztlich sei es ihnen nur um eigenmächtiges Morden gegangen. Lagerinsasse Đorđe Miliša, Journalist aus Šibenik, nannte die Zahl von 500 bis 800 Menschen, die Ustascha-Milizionäre in Jasenovac täglich töteten. Und ein unbekannter Bauer bezeugte das Abschlachten der Inhaftierten vor dem Ausbruch.
In sowjetischen Dokumentarfilmen über Kriegsverbrechen wurden die Opfer als friedliche sowjetische Bevölkerung ohne Betonung ihrer ethnischen Herkunft bezeichnet. „Jasenovac“ setzte zunächst einen ähnlichen narrativen Rahmen und sprach von der „Vernichtung unseres Volks“. Eine Jugoslawisierung der Opfer fand aber nur indirekt statt, denn der Name eines jeden Überlebenden war mit seiner nationalen oder ethnischen Herkunft verknüpfbar. Ein Jude, ein Serbe, ein Kroate standen stellvertretend für das Leiden „unseres Volks“, denn die Juden, Serben und Kroaten waren nach kommunistischem Verständnis „unser Volk“. Damit repräsentierten die Überlebenden das kommunistische Narrativ vom gemeinsamen Leiden, was jedoch so formuliert war, dass jede Gruppe daran anknüpfen konnte. In der einleitenden Aufzählung von Leidenden wurden auch serbische Bauern zusammen mit kroatischen Arbeitern und Intellektuellen sowie allen gesellschaftlichen Schichten, Juden und Roma aufgezählt. Sonst wurden die Opfer im Film durchgehend als „unschuldige Opfer“, „Menschen“, „Frauen und Kinder“, als „unser Volk“ bezeichnet.
Die von der Dokumentation angegebene Zahl von 840.000 Ermordeten war vermutlich eine erste grobe Schätzung auf Grundlage dieser Aussagen, während die kroatische Landeskommission zur Feststellung von Verbrechen in ihrem Bericht zu Jasenovac von 500.000 bis 600.000 Ermordeten ausging. Diese Zahlen dienen bis heute als Grundlage für eine erbittert ausgetragene Diskussionen über Jasenovac. Im sozialistischen Jugoslawien durften sie nicht infrage gestellt werden.327 Inzwischen gehen die meisten wissenschaftlichen Studien davon aus, dass in Jasenovac um die 100.000 Menschen ermordet wurden.328
Der Dokumentarfilm bot eine erste in der Öffentlichkeit breit zirkulierte Interpretation des Lagers Jasenovac, das mit einem Schlachthaus und Folterlager gleichgesetzt wurde, in dem die bestialischen Ustascha ihre sadistischen Triebe an versklavten, unschuldigen und schutzlosen Insassen befriedigten. Damit übernahm er die Grundaussagen des Jasenovac-Berichts und belegte sie mit Fotografien aus Aufnahmen des Lagers. Die Bilder von Grausamkeiten und drastische Beschreibungen von Verbrechen sollten die inszenierten Bilder der Ustascha als Lüge enttarnen und die Schrecken von Jasenovac belegen.
Der Dokumentarfilm sollte nicht nur beweisen, dass die Verbrechen im Lager Jasenovac stattgefunden hatten, sowie der Öffentlichkeit die Realität der Ustascha-Herrschaft vor Augen führen. Das Zeigen von Grausamkeiten erfüllte in diesem Kontext unterschiedliche Funktionen: die Begründung der Leidensgemeinschaft, die Legitimation der Machtübernahme und der Gewaltanwendung sowie die Isolierung der Verbrechen.
Wie von Jovan Byford dargelegt, spielte die Rache auch eine Rolle. Für Gavrin war klar: Ohne Rache würden die Ermordeten keine Ruhe finden. Das „Volk“ rufe nach Rache, hieß es mehrfach im Film. „Das Volk verlangt nach Ausrottung der Henker aus unserem Land“, forderte die Stimme aus dem Off, während die Kamera auf die Titelblätter von Tageszeitungen fokussierte, die Strafen für die Angeklagten in Kriegsverbrecherprozessen verkündeten. Dabei propagierte der Dokumentarfilm, der in den letzten Minuten Bilder vom Kriegsverbrecherprozess der Ustascha-Regierung zeigte, eine institutionalisierte und keine willkürliche oder militärische Rache.
Wie Ulrich Gotter am Beispiel der römischen Bürgerkriege gezeigt hat, kann die exzessive Darstellung der Gewalt „die Linie zwischen akzeptierter und nicht akzeptierter Gewalt“ definieren.329 Die mediale Emotionalisierung von Beweismitteln zeigte, welchen Weg die Akten der Staatlichen Kommission sowie der Landeskommissionen in der Nachkriegszeit häufig gegangen sind. Im Falle des Unabhängigen Staats Kroatien betonte die Brutalität der Erzählungen seine politische Illegitimität. Er war nicht nur „sogenannt“ unabhängig, weil er vom NS-Regime abhing. Er war auch „sogenannt“ ein kroatischer Staat, weil er aufgrund der Verbrechen an der eigenen Bevölkerung keine Legitimität hatte. Die Ruinen von Jasenovac und die Leichen von Opfern bewiesen den Überlebenden diese Konstruktion. Deswegen war die symbolische Bedeutung von Jasenovac für die jugoslawische Nachkriegsgesellschaft nicht zu unterschätzen. Auf der anderen Seite ging es auch darum, wie die Staatliche Kommission beständig betonte, die Erfahrungen der jugoslawischen Bürger an die Erfahrungen anderer europäischer Nationen anzuknüpfen und im Ausland zu zeigen, welche Opfer die Jugoslawen erlitten hatten. Auch im Dokumentarfilm hieß es, dass die Leichen von Jasenovac die Verbrechen des Faschismus beweisen, der „ganz Europa in Schwarz gehüllt habe“. Die Briefe aus Belgrad an Radomir Živković und an Albert Vajs belegten, dass die Außenwirkung für die Staatliche Kommission eine wichtige Bedeutung hatte, nicht nur hinsichtlich der Reparationszahlungen. Das immense Leiden des „jugoslawischen Volks“, seine heroische Opferbereitschaft angesichts der verbrecherischen und menschenverachtenden Besatzung legitimierten seinen Anspruch, in der Nachkriegszeit selbst über die eigene Staatsform und sein Territorium zu bestimmen. Und das galt insbesondere für Istrien und die mit Italien strittigen Territorien im Hinterland von Triest.
Gavrin beendete den Dokumentarfilm mit einem Fluch: Alle, die ihre Hände mit dem gerechten Blut des Volks besudelt hätten, sollten verflucht werden, zusammen mit allen, die Verbrechern Schutz und Hilfe anboten. Dieser verbale Rückgriff auf vormoderne Ausschlussmechanismen stand zwar im Gegensatz zu den letzten Bildern des Dokumentarfilms. Einerseits signalisierten die Aufnahmen vom Prozess gegen die Ustascha-Regierung, dass die neuen Herrscher der Macht des Gesetzes folgten und nicht auf nicht-institutionelle Rache setzten. Andererseits erlebten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Jugoslawiens Vertreibungen und Flucht von ethnischen Minderheiten. Deutsche, Italiener, Ungarn und auch Jugoslawen, die während des Kriegs Besatzer unterstützt oder nicht unterstützt hatten, flüchteten oder wurden vertrieben. Diese Vertreibungen galt es auch zu legitimieren. Denn die Schuld der „Anderen“, die bereits aus dem „Volk“ verbannt wurden, ließ sich beweisen, indem sie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurden. In diesem Zusammenhang galt für Jugoslawien Ähnliches wie das, was Douglas für Nürnberg herausgefunden hat. Tribunale und andere Formen außerordentlicher Gerichtsbarkeit stehen immer unter besonderem Druck, ihre Rechtmäßigkeit zu beweisen.330 Und die Rechtmäßigkeit ließ sich durch exzessives Zeigen von Grausamkeiten begründen.
2.9 Zwischenfazit
Nach ihrer Gründung in Jajce entwickelte sich die Staatliche Kommission zur zentralen Institution für die Ermittlung von Kriegsverbrechen der Besatzer und ihrer Helfer. Sie untersuchte und sammelte Beweismaterial, veröffentlichte die Untersuchungsergebnisse und übermittelte die gesammelten Akten sowohl an verwandte ausländische Institutionen (UNWCC) oder nationale Kommissionen anderer alliierter Staaten. Gleichzeitig transferierte sie Wissen aus London, von der UNWCC oder aus Nürnberg vom IMT in die jugoslawischen Regionen. Wie die Untersuchung ihrer Tätigkeit gezeigt hat, übernahm die Staatliche Kommission internationale strafrechtliche Vorgaben und passte ihr Wirken an die internationalen Normen und Erwartungen an. Sie integrierte internationale Richtlinien und prozedurale Vorgaben in das jugoslawische System und professionalisierte damit ihre eigene Arbeit, aber auch die Arbeit verschiedener Länderkommissionen. Die vorangegangenen Ausführungen können zum Teil nur auf die zahlreichen Aktivitäten der Kommissionen verweisen und auf das damit verbundene Forschungspotenzial hinweisen. Detaillierte Analysen der konkreten Ermittlungsarbeit jugoslawischer Rechercheteams bei den alliierten Vertretungen, z.B. den US Forces, European Theater (USFET) in Frankfurt oder der British Army of the Rhine (BAOR), stehen noch aus. Auch die Frage der Auslieferungen ist nur in wenigen Aufsätzen angerissen worden.331 Für diese Arbeit ist es jedoch in erster Linie wi6chtig, auf die internationalen Verflechtungen sowie die juristischen und die narrativen Implikationen ihrer Tätigkeit hinzuweisen.
Es ist wichtig zu betonten, dass die Akten jugoslawischer Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen weit mehr als im „stalinistischen Duktus“332 abgefasste Berichte waren. Vielmehr können sie als erste Generatoren einer „juridischen Wahrheit“333 über den Zweiten Weltkrieg und Bürgerkrieg und damit die ersten verschriftlichten Bausteine einer Erzählung über die Grundlagen der jugoslawischen Nachkriegsgesellschaft gedeutet werden. Anders als die Ankläger beim IMT hatten sich die jugoslawischen Ermittler entschieden, einen Großteil ihrer Prozesse nicht auf existierenden Dokumenten der Besatzer zu gründen, sondern auf Zeugenaussagen. Diese Entscheidung war im Kontext der Kriegs- und Nachkriegssituation in Jugoslawien nachvollziehbar. Erst später mit der Befriedung sowie der Machtstabilisierung der Kommunistischen Partei und dem Transfer von Unterlagen aus London und Nürnberg bekamen die jugoslawischen Ermittler Zugang zu den Akten der Besatzer. Die „legalen Narrative“, die Akten und die Beweise der Staatlichen Kommissionen sowie der Länderkommissionen bildeten damit die Basis für die Anklageerhebungen bei den ersten jugoslawischen Kriegsverbrecherprozessen. Über die „legalen Narrative“ bekamen die Opfer nicht nur eine Stimme vor Gerichte, sondern auch in der Öffentlichkeit. Allerdings entschieden die Landeskommissionen, was Sachverhalt war und damit in die Akte kam und was nicht.
Damit sind die Akten der jugoslawischen Kommissionen im Sinne von Thomas Scheffer als Materialität im Rechtsdiskurs einzuordnen, die nicht nur vor Gericht Verwendung fanden. Ohne die Vorarbeit der Landeskommissionen waren keine Auslieferungsanträge an die Alliierten möglich. Ohne die Vorarbeit der Landeskommissionen waren keine Schätzungen der Kriegsschäden möglich. Auf der Vorarbeit der Landeskommissionen basierte das öffentliche Bild von der Besatzung. Die Landeskommissionen produzierten das Material für die Narrative vom heroischen Kampf „unseres Volks“ und von seiner Leidensgemeinschaft. Die Landeskommissionen formulierten und formten das Narrativ von „bestialischen“ und „kriminellen“ Tätern, das weitreichende, bis in die Gegenwart nachwirkende Konsequenzen für alle ex-jugoslawischen Gesellschaften hatte. Dass sie dabei verstärkt auf sowjetischen Pfaden wandelten, sich jedoch stets an internationalen Diskussionen orientierten, bestätigt nur, dass sich der jugoslawische Umgang mit den Verbrechen der Besatzung sowie eigenen Verwicklungen mit den faschistischen Strukturen in die gesamteuropäischen Entwicklungen fügte.
Die detaillierte Untersuchung ausgewählter Akten unterschiedlicher Landeskommissionen machte deutlich, unter welchen Schwierigkeiten der Prozess der Ahndung von Kriegsverbrechen litt und in welche Vielzahl an Interaktionen Akten verwickelt waren.
Im folgenden Kapitel wird es daher darum gehen, welche Bedeutung die Vorarbeit und die Ermittlungen der Staatlichen Kommission und der Landeskommissionen vor Gerichten bekam, wie die ersten Gerichtsverfahren den weiteren rechtlichen und narrativen Umgang mit Kriegsverbrechen prägten sowie was aus den Gerichtssälen nach außen drang.
Davičo, Basch Tschelik.
Vladan Vukliš, Završni izvještaj dr. Dušana Nedeljkovića o radu Državne komisije za utvrđivanje zločina okupatora i njihovih pomagača, Topola – JU CP Donja Gradina 2 (2016) 2, 167.
Vukliš, Završni izvještaj, 167.
Siehe dazu exemplarisch die Arbeiten von Polunina, The Soviet Union – an ‚Absent Player‘ at the UNWCC, JHIL 22 (2022), 354–372; Marina Sorokina, People and Procedures. Toward a History of the Investigation of Nazi Crimes in the USSR, Kritika: Explorations in Russian and Eurasian History 6 (2005) 4, 1–35; Paulina Gulińska-Jurgiel, Gemeinsame oder getrennte Wege? Kontakte zwischen Polen und Westdeutschland zur justiziellen Aufarbeitung von NS-Verbrechen bis zum Beginn der 1970er-Jahre, Zeithistorische Forschungen 16 (2019) 2, 300–320; In Frankreich siehe Moisel, Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher, 71–82; In Australien Konrad Kwiet, Unerwünschte Gäste? The Australian War Crimes Investigations Unit und die eingewanderten Handlanger des NS-Regimes, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4 (2002), 322–329.
Beispielhaft dafür Hájková, What kind of narrative is legal testimony?; ebenfalls dazu: Gephart, Tribunale.
Siehe in diesem Zusammenhang u.a. Kim Christian Priemel / Alexa Stiller (Hg.), Reassessing the Nuremberg Military Tribunals: Transitional Justice, Trial Narratives, and Historiography (New York u.a.: Berghahn Books 2012); Goda, Rethinking Holocaust Justice.
Assmann, Erinnerungsräume, 130–146.
Rad državne komisije, in: Zečević, Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija Bd.1, 44. Alle folgenden Zahlen sind diesem Bericht entnommen.
Assmann, Erinnerungsräume, 130–146.
Vismann, Akten, 8–9.
Vismann, Akten, 9.
Scheffer, Materialitäten im Rechtsdiskurs, 349–376.
Scheffer, Materialität, 360.
Avishai Margalit, Ethik der Erinnerung (Frankfurt a.M: Fischer 2000).
Sie dazu insbesondere die bahnbrechende Studie von Annette Wieviorka, L’ Ère du témoin (Paris: Plon 1998) bzw. ihren Beitrag „Observations sur des proces nazis: de Nuremberg à Klaus Barbie in: Gephard, Tribunale, 29–38.
Vajs, Rad komisije, 394.
Grahek, Narod, 107.
Pismo člana politbiroa CKKPJ I člana Vrhovnog Štaba NOV […] Edvarda Kardelja Krištofa od 6. Maja 1944, in: Trgo, Dokumenti Vrhovnog Štaba, Bd. 13, 48–49.
Izveštaj koji je podneo predsednik komisije Prof. dr. Dušan Nedeljković o radu Državne komisije za period 1943–1948, in: Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 1, 21.
Polunina, The Soviet Union – an ‚Absent Player‘ at the UNWCC.
Izveštaj koji je podneo predsednik komisije, in: Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 1, 27.
USHMM, AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, Nr. 1/2. Alle folgenden Zitate dieses ersten Zirkulars sind dieser Quelle entnommen.
Bertram Turner, Recht auf Vergeltung? Soziale Konfiguration und die prägende Macht der Gewaltoption, in: Schlee (Hg.), Vergeltung, 73; Vöneky, Reaktionsformen auf abweichendes Verhalten, 158.
Penn, The Extermination of Peaceful Soviet Citizens, 115; 123.
Susanne Buckley-Zistel, Frieden und Gerechtigkeit nach gewaltsamen Konflikten, Aus Politik und Zeitgeschichte 59 (2009) 8, 27.
Siehe das Kapitel I, Die gemeinsame Kommission.
So z.B. auch von Robert Jackson bei seinem Eröffnungsstatement vorgetragen, aber auch in seiner Einleitung zur Veröffentlichung der Dokumente über die Londoner Konferenz, in: Report of Robert H. Jackson, United States Representative to the International Conference on Military Trials (London: Department of State 1945), hier zitiert nach https://www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/pdf/jackson-rpt-military-trials.pdf (überprüft am 14.2.21). Über die Argumentation des amerikanischen Chefanklägers Joseph B. Keenen beim Tokyo-Prozess siehe Kirsten Sellers, Imperfect Justice at Nuremberg and Tokyo, The European Journal of International Law 21 (2011) 4, 1095. Und über das Konzept der Prävention bei Lemkin und Trainin siehe Penn, The Extermination of Peaceful Soviet Citizens, 103.
Siehe dazu Lingen, „Crimes against humanity“, 288–289; Penn, The extermination, 71.
Anke Biehler, Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt: Entwicklung, Definition und Durchsetzung (Berlin: Duncker & Humblot 2017).
Karl Jaspers, Die Schuldfrage. Von der politischen Haftung Deutschlands (München: Piper 41987).
Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs [Haager Landkriegsordnung] 18. Oktober 1907, hier zitiert nach: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=pdf&st=&l=de (überprüft am 21.4.2021). Zur Entwicklung der Command Responsibility Doktrin siehe Allison Marston Danner / Jenny S. Martinez, Guilty Associations: Joint Criminal Enterprise, Command Responsibility, and the Development of International Criminal Law, California Law Review 93 (2005), 75–169, hier nach https://ssrn.com/abstract=526202, 38.
Jaspers, Die Schuldfrage, 28.
Moisel, Frankreich, 71.
Klaus Bachmann, Vergeltung, Strafe, Amnestie: eine vergleichende Studie zu Kollaboration und ihrer Aufarbeitung in Belgien, Polen und den Niederlanden (Frankfurt a.M.: Lang 2011), 242; Frommer, National Cleansing.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, Nr. 1/7.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, Nr. 1/1. Alle folgenden Zitate des Aufrufs sind dieser Quelle entnommen.
Opening statement, General R.A. Rudenko, in: Nuremberg Trial Proceedings Vol. 7, hier nach https://avalon.law.yale.edu/imt/02-08-46.asp (überprüft am 3.12.21).
Cornelia Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus (Berlin / New York: De Gruyter 22010), 178.
Dietmar Müller, Statehood in Central, Eastern and Southeastern Europe: The Interwar Period, in: Włodzimierz Borodziej u.a. (Hg.), The Routledge History Handbook of Central and Eastern Europe in the Twentieth Century, Bd. 2, Statehood (London / New York 2020), 177–181.
Pavao Štoos, Domorodna matica, Danica Ilirska 1844–1845–1846 (neue Ausgabe Zagreb: Liber 1971), VIII.
Ilija Ohrugić, Napitnica, in: Južno-slovjenske narodne popievke: Chansons nationales des slaves du sud (Zagreb 1881).
Poziv u boj, Južno-slovjenske narodne popievke: Chansons nationales des slaves du sud (Zagreb 1881). Petar Petrović Njegoš, Pisma, hier nach https://www.rastko.rs/rastko-cg/umjetnost/ppnjegos-pisma.html (überprüft am 26.4.2019).
Zum Konzept des Othering siehe Lajos Brons, Othering, an Analysis, Transcience. 6 (2015) 1, 69–90.
Dušan Nedeljković, Stalno se povećavao tiraž „Vesti“, in: Užička republika. Zbornik sećanja (Užice: Narodni muzej – Muzej ustanka 1981), 533–535.
Zidne Novine, Dokument 194, Hrvatski povjesni arhiv, Nedostupna baština – tajne čuvaonica Hrvatskog povijesnog muzeja, Zagreb 17.12.2017–30.09.2018. Alle folgenden Zitate der Wandzeitung sind dieser Quelle entnommen.
Mitrović, Ratno putovanje, 143.
Pender, Das Urteil des Volkes, 125.
Bis heute wird diese Vorstellung von NS-Verbrechern als „Monstern“ in der Öffentlichkeit verbreitet. Über die Folgen einer solchen Darstellung siehe Maartje Abbenhuis / Sara Buttsworth (Hg.), Monsters in the Mirror: Representations of Nazism in Post-War Popular Culture (Santa Barbara: Praeger, 2010).
Mehr über Manns Tätigkeit für die britische Propaganda bei Sonja Valentin, Steine in Hitlers Fenster. Thomas Manns Radiosendungen Deutsche Hörer! (1940–1945) (Göttingen: Wallstein Verlag 2015).
Reinhold Grimm / Henry J. Schmidt, Bertolt Brecht and „Hangmen also die“, Monatshefte 61 (1969) 3, 232–240.
Stalins Rede zum 26. Jahrestag der großen sozialistischen Oktoberrevolution, in: J. W. Stalin, Werke, Bd. 14, Februar 1934–April 1945 (Dortmund 1976), 189.
Barbara Wiesinger, Partisaninnen: Widerstand in Jugoslawien 1941–1945 (Wien u.a.: Böhlau 2008), 73–74.
Pirjevec, Tito, 63.
Pirjevec, Tito, 83; 92; Momčilo Stefanović (Hg.), Potpis: Tito. „Bili smo Titovi šifranti“. Kazivanja Branke i Pavla Savića (Zagreb: Globus 1980).
Siehe dazu Stalins Reden in: Stalin, Werke, Bd. 14, 162; 171; 178; 192; 196; 193; exemplarisch für die Sprache der sowjetischen Staatsanwaltschaften Prusin, „Fascist criminals to the gallows!“, 3; 15.
Stalin, Werke, Bd. 14, 193.
Mitrović, Ratno putovanje, 119–145.
Mitrović, Ratno putovanje, 121.
Moisel, Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher, 72.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, Nr. 1/27.
Meša Selimović, Sjećanja: memoarska proza (Sarajevo: Svjetlost 1983), 220. Alle folgenden Zitate dieses Gesprächs sind dieser Quelle entnommen.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, Nr. 1/25. Alle folgenden Zitate des Briefes sind dieser Quelle entnommen.
Vilfan, Joža, in: Slovenska biografija, in: https://www.slovenska-biografija.si/oseba/sbi788321/ (überprüft am 28.4.2019).
Siehe darüber die Berichte des amerikanischen Botschafters, explizit u.a. das Telegramm vom 9. April 1945 in Foreign Relations of the United States: Diplomatic Papers, 1945, Europe, Bd. V, 1218.
Über die Tötungen nach Befreiung Belgrads und den Einfluss der Staatlichen Kommission siehe, Srđan Cvetković, „Divlja čišenja“ u Beogradu 1944, Hereticus 1 (2007), 74–105; Srđan Cvetković, Između srpa i čekića, 250–255. Auch Milan Grol in London schrieb mit Unwohlgefühl über die Befreiung und erwähnte die Zahl von 2.000 getöteten und 2.000 verhafteten Menschen. Grol, Londonski dnevnik, 657. Aktuell hat Milan Radanović detailliert nachgewiesen, dass insbesondere nationalistisch-revisionistische Darstellungen von Tötungen und überhöhte Zahlen von Opfern in erster Linie einer Diffamierung der jugoslawischen Volksbefreiungsarmee dienen. Siehe Radanović, Oslobođenje.
UNWCC, National offices conference held at the Royal courts of Justice, London May 31st to June 2nd, 1945, in: UNWCC Archives, Minutes and documents, hier nach: http://www.unwcc.org/unwcc-archives/ (überprüft am 19.4.2019). Alle weiteren Zitate der Konferenz und ihrer Arbeit sind dieser Quelle entnommen.
Das Video kann auf der Homepage von Dan Plesch gesichtet werden, siehe http://www.unwcc.org/2017/10/10/national-offices-conference/ (überprüft am 21.2.2021).
UNWCC History, 482.
Dan Plesch / Leah Owen, The United Nations War Crimes Commission: A Model for Complementarity today, in: Beth Griech-Polelle / Henry King (Hg.), The Nuremberg War Crimes Trial and its Policy Consequences Today (Baden-Baden: Nomos 2020), 165.
UNWCC, First report of committee I (Facts and evidence) as adopted by the commission, USHMM, Fonds UNWCC, RG-67.041M.0033.00000737.
History of the UNWCC, 120.
History of the UNWCC, 6.
History of the UNWCC, 6; Auch Kochavi, Prelude to Nuremberg, 101.
Plesch, Human Rights after Hitler, 58.
History of UNWCC, 156.
UNWCC, National Offices Conference held at the Royal Courts of Justice, London May 31st to June 2nd, 1945, 4, in: UNWCC Archives, Minutes and Documents, hier nach http://www.unwcc.org/unwcc-archives/ (überprüft am 19.4.2019). Im Folgenden, UNWCC, National Offices Conference.
History of UNWCC, 156.
UNWCC, National Offices Conference, 17.
UNWCC, National Offices Conference, 17.
UNWCC, National Offices Conference, 17.
UNWCC, National Offices Conference, 21–22.
UNWCC, National Offices Conference, 19.
UNWCC, National Offices Conference, 20.
UNWCC, National Offices Conference, 28.
UNWCC, National Offices Conference, 33.
Morris / Knaap, When Institutional Design is Flawed, 532.
History of the UNWCC, 158.
Uczkiewicz, Verfolgung außerhalb des Vaterlandes.
Siehe dazu den Überblick bei Marko Attila Hoare, The Bosnian Muslims in the Second World War: a History (London: Hurst 2013), 181.
Čolaković, Zapisi iz oslobodilačkog rata, Bd. 3, 231.
Lovrenović, Zemaljska komisija, 52. Siehe auch: Enver Redžić (Hg.), Zemaljsko Antifašističko vijeće Narodnog oslobođenja Bosne i Hercegovine. Dokumenti 1943–1944, (Sarajevo: Veselin Masleša 1968), 240.
Čolaković, Zapisi iz oslobodilačkog rata, Bd. 3, 261.
Oslobodjenje vom Juli 1944, Nr. 8, 14.
Über den Konflikt mit den Tschetniks sowie die Ermordung von Verletzten siehe Rade Bašić, Doktor Mladen (Beograd: Narodna armija 1969), 144–163.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 140.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 140.
Čolaković, Zapisi iz oslobodilačkog rata, Bd. 1, 276; 320.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije: Povjerljivi spisi, Pov 76/45.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 141.
Momčilo Mitrović, Logoraši umrli na Golom otoku 1948–1958. godine, Tokovi istorije 3 (2003), 314.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 141.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 146.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 146.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 146.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 149.
Stanovništvo po veroispovesti i maternjem jeziku po popisu od 31. marta 1931. Pregled po opštinama (Beograd: Državna štamparija 1938), hier nach https://pod2.stat.gov.rs/ObjavljenePublikacije/G1931/pdf/G19314001.pdf (überprüft am 17.2.2021).
Vladimir Žerjavić, Manipulacije žrtvama drugoga svjetskog rata 1941–1945., Časopis za suvremenu povijest 24 (1992) 3, 160.
Ðorđe Pejanović (Hg.), Stanovništvo Bosne i Hercegovine (Beograd: Naučna knjiga 1955), 61.
Sundhaussen, Jugoslawien und seine Nachfolgestaaten, 72.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 155.
Grahek Ravančić, Narod će im suditi, 94.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 143.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 138.
Korb, Im Schatten des Weltkrieges, Pos. 578.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 125.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 138.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 139.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija, Zapisnici, Kutija:Okružna komisija Drvar, 55/44.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 76/45.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 5.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 5.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 76/45.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 2.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 2. Alle folgenden Zitate dieses Schreibens sind dieser Quelle entnommen.
Milan Radanović hat die Diskussion um die Neubewertung der kommunistischen Machtübernahme in seinen zwei Veröffentlichungen gut zusammengefasst. Siehe: Radanović, Zločin i kazna; ders. Oslobođenje: Beograd, 20. oktobar 1944. (Beograd: Rosa Luxemburg Stiftung 2016), 365–375.
Šuvar, Vladimir Velebit, 149.
Slavica Kujundžić, Rad SKOJ-a na ženskoj gimnaziji, in: Albahari, Sarajevo u revoluciji, 617.
Iso Jovanović, Pokrajinski komitet KPJ za BiH u pružanju pomoći razvoju ustanka u Sarajevskoj oblasti, in: Albahari, Sarajevo u revoluciji, Bd. 3, 82.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 2.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 2.
Hrnčević, Svjedočanstva, 91–93.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 150.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 160.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija: Organizacija i rad komisije, 153.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, 150.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, 92.
Enver Redžić, Bosnia and Herzegovina in The Second World War (London: Routledge 2012), 206.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
Vismann, Akten, 48.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, 30.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, 89/44.
Vismann, Akten, 20.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija komisije, 199.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
Zur Problematik jugoslawischer Entschädigungsansprüche siehe: Zoran Janjetović, Od Auschwitza do Brijuna: pitanje odštete žrtvama nacizma u jugoslavensko-zapadnonjemačkim odnosima (Zagreb: Srednja Europa 2007), 194.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
Dieter Pohl, Sowjetische und polnische Strafverfahren gegen NS-Verbrechen, Quellen für den Historiker?, in: Jürgen Finger u.a. (Hg.), Vom Recht zur Geschichte: Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2009), 133.
ABiH, Fonds ZKURZ, Kutija:Okružna komisija Drvar, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija komisije, Pov., Kutija 1, ohne Nummer.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 76/45–4.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 76/45–5.
Michael Bazyler, Holocaust, Genocide, and the Law. A Quest for Justice in a Post-Holocaust World (Oxford: Oxford University Press 2017), 78.
Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal, 29 August 1946, Bd. 22 (Nuremberg 1948), hier nach: https://avalon.law.yale.edu/imt/08-29-46.asp (überprüft am 3.12.2021).
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–251.
Bereits im August 1943 nach der Landung auf Sizilien fragten amerikanische Einheiten nach der Erlaubnis, Verantwortliche für das Gefangenenlager Ustica vor ein Militärgericht zu stellen. Die Anfrage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass ein Abhalten von Kriegsverbrecherprozessen zu Racheaktionen an alliierten Gefangenen führen könnte. Williams, A passing fury, Pos. 732.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–251.
Moisel, Frankreich und die deutschen Kriegsverbrechen, 77; Uczkiewicz, Verfolgung, 229.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–260.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–258.
Službeni list DFJ, 2/1945 vom 6.2.1945.
Naida Michal Brandl, Židovska topografija Zagreba kojeg više nema, Historijski zbornik 69 (2016), 99.
Arhiv BiH, Fonds ZKURZ, Tajni spisi, Nr. 436. Alle folgenden Zitate des Referats sind dieser Quelle entnommen.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–263.
Vismann, Akten, 27.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 1, 1–280.
Einen guten Überblick bietet: Sanela Schmid, Deutsche und italienische Besatzung im Unabhängigen Staat Kroatien: 1941 bis 1945 (Berlin / Boston: Oldenbourg 2020), 314–353.
USHMM, Fonds Government in exile (Fonds 193), Reel 3, 382/44.
Als grundlegende Studie zur deutschen Besatzungspolitik gilt bis heute Christopher R. Browning, Wehrmacht Reprisal Policy and the Mass Murder of Jews in Serbia, Militärgeschichtliche Zeitschrift 33 (1983) 1, 31–47; Konkret über die Rolle Danckelmanns siehe Alexander Prusin, Serbia under the Swastika: a World War II Occupation (Urbana u.a.: University of Illinois Press 2017), 41; 43; 93.
Mehr über den Charakter der italienischen Besatzung in Jugoslawien sowie die Arbeit des Militärgerichts in Cetinje siehe Federico Goddi, The Military Court of Cettigne During the Italian Occupation of Montenegro (1941–1943), in: Emanuele Sica / Richard Carrier (Hg.), Italy and the Second World War: Alternative Perspectives (Leiden / Boston: Brill 2018), 34–50.
USHMM, Government in exile (Fonds 103), RG-49.004M, Reel 4, box 114, File 499.
UNWCC Archive, UNWCC operational documents, Reel 38, Publications on war crimes – Yugoslavia, hier nach http://www.unwcc.org/unwcc-archives/ (überprüft am 19.5.2019).
Italian Crimes in Yugoslavia, 1, in: UNWCC Archive, UNWCC operational documents, Reel 38, Publications on war crimes – Yugoslavia, hier nach http://www.unwcc.org/unwcc-archives/ (überprüft am 19.5.2019).
Saopštenja o zločinima italijanskih i nemačkih okupatora 1–6 (1944–1946). Eine Zusammenfassung auf Englisch ist im UNWCC Archiv, Reel 38 vorhanden.
Sorokina, People and Procedure, 29–30.
Sorokina, People and Procedure, 30.
Saopštenje br. 1, in Saopštenja o zločinima italijanskih i nemačkih okupatora 1 (1944), 5.
Saopštenje br. 2, Saopštenja o zločinima italijanskih i nemačkih okupatora 1 (1944), 24–38.
Über die Genese des Konzepts der „ethnischen Säuberung“ siehe Vladimir Petrović, Etničko čišćenje. Geneza koncepta (Beograd: Institut za savremenu istoriju 2019).
USHMM, Government in exile (Fonds 103), RG-49.004M, Reel 4, box 114, ohne Nummer.
Cario Spartaco Capogreco, Antivari, in: Geoffrey P. Magargee u.a. (Hg.), The United States Holocaust Memorial Museum. Encyclopedia of Camps and Ghettos 1933–1945 (Bloomington: Indiana University Press 2018), 240.
USHMM, Government in exile (Fonds 103), RG-49.004M, Reel 4, box 114, ohne Nummer.
Milivoj Bešlin, Četnički pokret Draže Mihailovića – Najfrekventniji objekat istorijskog revizionizma u Srbiji, in: Momir Samardžić u.a. (Hg.), Politička upotreba istorije: O istorijskom revizionizmu na postjugoslovenskom prostoru (Novi Sad: Tramaxion 2013), 132.
USHMM, Government in exile (Fonds 103), RG-49.004M, Reel 4, box 114, 142/44.
Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 3, 231.
Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 3, 231.
Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 3, 232.
Goddi, The military court of Cettigne, 43–44.
Selimović, Sjećanja, 166.
Einen guten Überblick im jugoslawischen Kontext bietet: Jovan Byford, Remembering Jasenovac: Survivor Testimonies and the Cultural Dimension of Bearing Witness, Holocaust and Genocide Studies 28 (2014), 58–63.
Izveštaj Nedeljković, in: Zečević / Popović, Dokumenti iz istorije Jugoslavije, Bd. 1, 67.
Beide Berichte sind ins Englische übersetzt worden und befinden sich auch im Archiv der UNWCC, siehe: Report on the Crimes of Austria and the Austrians against Yugoslavia and her Peoples. Belgrade: Yugoslav War Crimes Commission 1947; Italian Crimes in Yugoslavia (London: Yugoslav Information Office 1945).
The Trial of Dragoljub-Draža Mihailović. Stenographic Record and Documents from the Trial of Dragoljub-Draža Mihailović (Belgrade: Union of the Journalists’ Associations 1945); Jugoslav (sic!) War Crimes Commission. Report to the International Military Tribunal Nürnberg, in: USHMM, Fonds AJ 110, RG 49.005M, 0887, Nr. 00000766–00001162.
Arhiv BiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, Nr. 396. Alle weiteren Zitate des Schreibens sind dieser Quelle entnommen.
Secret Intelligence Files, BBC Monitoring Service and the Joint Intelligence Committee (JIC), FO 1093/343, Digest of Broadcasts, Yugoslavia, No 2,194, Surrender of War Criminals: Nedeljkovitch’s Broadcast, 5.
Plesch / Owen, The United Nations War Crimes Commission, 183.
Vajs, Utvrđivanje zločina okupatora, 397.
UNWCC, Reel 33 Meeting Minutes M1-M135, Minutes of 60th Meeting held on May 10th 1945, 5.
UNWCC, Reel 33 Meeting Minutes M1-M135, Minutes of 62nd Meeting held on May 23rd 1945, 5.
Pedaliu, Britain and the „Hand-over“, 507.
Effie G.H. Pedaliu, Britain, Italy and the Origins of the Cold War (Basingstoke u.a.: Palgrave Macmillan 2003), 10.
Seine Berichte sind veröffentlicht in: Lopičić, Albert Vajs.
USHMM, Fonds AJ 119, RG-49.005M.0887.00000179 bis RG-49.005M.0887.0444. Alle folgenden Zitate von Vajs’ Berichten sind dieser Quelle entnommen.
Hirsch, Soviet Judgment.
Leider haben weder Suđić noch Vajs oder andere Mitglieder des jugoslawischen Teams persönliche Dokumente hinterlassen, sodass ihre eigene, nicht offizielle Perspektive auf den Prozess nicht rekonstruiert werden kann. Für die wenigen Informationen über Suđić ist die Autorin seinem Sohn Deyan Sudjic dankbar.
Zur Eröffnungsrede Rudenkos siehe Lilia Antipow, „Die wahrhaft räuberischen Pläne der hitlerischen Angreifer gegen die Sowjetunion“: Zur Eröffnungsrede des sowjetischen Hauptanklägers Roman Rudenko, in: Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46 (Bonn: BpB 2015), Pos. 5426–6927.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000271.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000190.
Zu Rainer, seiner Karriere im NS-Staat und dem Prozess, der 1947 in Ljubljana stattgefunden hat, siehe: Maurice Williams, Gau, Volk, and Reich: Friedrich Rainer and the Paradox of Austrian National Socialism (Klagenfurt: Verlag des Geschichtsvereins für Kärnten 2005).
Über Neubacher in Serbien siehe Prusin, Serbia under the Swastika, Pos. 1089–110; auch Eckart Conze u.a., Das Amt und die Vergangenheit: deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik (München: Blessing 2010), 257–259.
Pismo Alešu Bebleru, in: USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000400. See also Hirsch, Soviets at Nuremberg, S. 318; siehe dazu auch Lopičić, Albert Vajs, 187.
Zu Ečer siehe insbesondere Mouralis, Outsiders du droit international, 116–121.
Zum sowjetischen Umgang mit der Frage des Genozids siehe Anton Weiss-Wendt, The Soviet Union and the Gutting of the UN Genocide Convention (Madison: University of Wisconsin Press 2017).
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000286.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000289.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000297.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0887.00000312.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 76/45–3. Alle folgenden Zitate seines Berichts sind dieser Quelle entnommen.
Zu den Schwierigkeiten der polnischen Kommission siehe u.a. Gulińska-Jurgiel, Gemeinsame oder getrennte Wege, 305.
ABiH, Fonds ZKURZ, Organizacija i rad komisije, Pov., Kutija 1, 10/46–1.
Zur Geschichte des Gebäudes siehe: Miljenko Jergović, Sarajevo, plan grada (Zaprešić: Fraktura 2015), 70–77.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Broj 25.
Robert Donia, Sarajevo, a Biography (London: Hurst 2006), 197; Greble, Sarajevo 1941–1945, 221.
Slavko Dadić, Posljednji dani okupatorske tiranije u Sarajevu, in: Albahari, Sarajevo u revoluciji, Bd. 4.
Donia, Sarajevo, 197.
Ein ausführlicher Bericht befindet sich in den Akten der Landeskommission. Hier wurde das Transkript der Quelle aus der Quellensammlung „Genicid nad Bošnjacima“ verwendet, Iskopavanje leševa žrtava ustaških zločina u vrtu vile „Folkert“ u Sarajevu. Zapisnik komisije za utvrđivanje zločina, Sarajevo 10. April 1945, in Smail Čekić, Genocid nad Bošnjacima u drugom svjetskom ratu. Dokumenti (Sarajevo: MAG 1998), 453–458.
Siehe Jaša Romano, Jevreji u logoru na Rabu i njihovo uključivanje u Narodnooslobodilački rat, in: Studije i građa o učešću Jevreja u narodnooslobodilačkom ratu, Bd. 2 (Beograd: Jevrejski istorijski muzej 1973), 58.
Hoare, The Bosnian Muslims, 276–277.
Jeremy Hicks, First Films of the Holocaust: Soviet Cinema and the Genocide of the Jews, 1938–1946 (Pittsburgh: University of Pittsburgh Press 2012), 64.
Zum Film siehe: John Michalczyk, Filming the End of the Holocaust. Allied Documentaries, Nuremberg and the Liberation of the Concentration Camps (London u.a.: Bloomsbury 2014), 76–85.
Miroslav Savković, Cinematography in Serbia 1941–1945, Law and Politics 2 (1998) 1, 205.
Hicks, First Films of the Holocaust, 64.
„
T.S., ‚Moscow Strikes Back‘, Front-Line Camera Men’s Story of Russian Attack, Is Seen at the Globe, New York Times, 17.8.1942, 17.
Ulricke Weckel, Watching the Accused Watch the Nazi Crimes, Observers’ Reports on the Atrocity Film Screenings in the Belsen, Nuremberg and Eichmann trials, London Review of International Law 6 (2018) 1, 48.
Über die Diskussion um den „Doppelcharakter der Fotografie“ sowie die Debatte um Georges Didi-Huberman siehe: Karoline Feyertag, Kunst des Sehens und Ethik des Blicks. Zur Debatte um Georges Didi-Hubermans Buch Bilder trotz allem, in: https://eipcp.net/transversal/0408/feyertag/de.html (überprüft am 29.9.2019).
Moscow strikes back, Life vom 21.9.1942, 139–143.
Hicks, First Films of the Holocaust, 67.
Jeremy Hicks, Was the Left’s Thunder Stolen? Soviet Short Films on British Wartime Screens, Connexe, Les espaces postcommunistes en question(s) 3 (2018), 114.
Lawrence Douglas, The Shrunken Head of Buchenwald. Icons of Atrocity at Nuremberg, Representations 63 (1998), 41–42.
Douglas, The Shrunken Head of Buchenwald, 42.
Drew Gilpin Faust, This Republic of Suffering: Death and the American Civil War (New York: Knopf 2008), Pos. 2982.
Oslobođenje vom 12.4.1945, Nr. 30.
Douglas, The Shrunken Head, 42.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 5.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 4.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 32.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 30–31.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 82.
Proglas Nr. 6–1945, in: Albahari, Sarajevo u revoluciji, 184.
Die Arbeitslosenhilfe betrug 1944 in Sarajevo wöchentlich 360–700 Kuna. Nedim Šarac, Uslovi i pravci razvoja NOP-a u Sarajevu od novembra 1943 do aprila 1945. godine, in: Albahari, Sarajevo u revoluciji, Bd. 4, 15.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Broj 39.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M.0900.00000233, Zvonimir Kezić.
ABiH, Fonds ZKURZ, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Broj 25–29. Alle folgenden Zitate der Zeugenaussagen sind dieser Quelle entnommen.
Kemal Nanić, Mojih prvih devedeset (Sarajevo: Preporod 2015), 64.
Nanić, Mojih prvih devedeset, 68.
Nanić, Mojih prvih devedeset, 68.
Historijski Muzej Sarajevo, Fonds NOB, Teror i zločini, Nr. 2250.
Odluka o o utvrđivanju zločina okupatora i njihovih pomagača F. broj 1520, in: Zečević / Popović, Dokumenti, Bd. 1, 313–318. Alle folgenden Zitate der Anklage gegen Luburić sind dieser Quelle entnommen.
Odluka o o utvrđivanju zločina okupatora i njihovih pomagača F. broj 1520, in: Zečević / Popović, Dokumenti, Bd. 1, 316.
Scheffer, Materialitäten im Rechtsdiskurs, 364–372.
Scheffer, Materialitäten im Rechtsdiskurs, 371; Siehe auch ders., Materialities of legal proceedings, International Journal for the Semiotics of Law 17 (2004), 365–389.
Alain Pottage, The materiality of what?, Journal of Law and Society 39 (2012) 1, 167–183.
Odluka o o utvrđivanju zločina okupatora i njihovih pomagača F. broj 1520, in: Zečević / Popović, Dokumenti, Bd. 1, 316.
ABiH, Fonds ZKUZOP, Oblasna komisija za ratne zločine, Kutija 15, Nr. 1–100.
Greble, Sarajevo, 230.
Auch der Spiegel berichtete darüber, Geld vom Baron, Spiegel vom 5.5.1969, hier nach https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45741533.html (überprüft am 8.10.2019).
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Nr. 2.
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Nr. 3.
Korb, Im Schatten des Weltkriegs Pos. 4927; Zu den Verbrechen in Garavica siehe auch Sajma Lojić, Bihać i okolina u Drugom svjetskom ratu prema izvještajima Komisije za ispitivanje zločina okupatora i njihovih pomagača. Magisterarbeit an der Universität Sarajevo 2018, hier nach https://ff.unsa.ba/files/zavDipl/18_19/his/Saima-Lojic.pdf (überprüft am 9.10.2019).
In den ersten Vernehmungsprotokollen der Landeskommission ging es um Garavica, siehe Max Bergholz, None of us Dared Say Anything: Mass Killing in a Bosnian Community during World War Two and the Postwar Culture of Silence, Doktorarbeit Universität Toronto 2010, 77.
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Kutija 15, Nr. 12.
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Kutija 15, Nr. ###.
Zoran Janjetović, Devisen statt Entschädigung. Die Wiedergutmachungsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik und Jugoslawien, in: Hans Günter Hockerts (Hg.), Grenzen der Wiedergutmachung: die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945–2000 (Göttingen: Wallstein 2006), 633.
Ustav Federativne Narodne Republike Jugoslavije vom 31.1.1946, in: http://www.verfassungen.net/yu/verf46-i.htm (überprüft am 9.10.2019).
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Kutija 195, Nr. 14. Alle Zitate der Zeugenaussage sind dieser Quelle entnommen.
ABiH, Fonds ZKUZOP, Gradska komisija Sarajevo, Kutija 195, keine Nummer. Alle Zitate der Zeugenaussage sind dieser Quelle entnommen.
USC Shoah Foundation, Interview with Frida Filipović vom 26. Juni 1998, Nr. Interview Code 48917.
Guillaume Mouralis, Retrouver les victimes. Naufragés et rescapés au procès de Nuremberg, Droit et société 102 (2019) 2, 243–260.
Zur gleichen Feststellung kamen Vukliš und Stošić in ihrer Untersuchung der Ahndung von Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkriegs in der Region Banja Luka, Vladan Vukliš / Verica Stošić, From the abyss they came, into the abyss they were thrown: Crime and punishment in the WW2 Bosnian Frontier, Topola 3 (2017) 3, 33.
Max Bergholz, Violence as a Generative Force. Identity, Nationalism, and Memory in a Balkan Community (Ithaca / London: Cornell University Press 2016).
Zum Lager Jasenovac siehe: Marija Vulesica, Kroatien, in: Wolfgang Benz u.a. (Hg.), Der Ort des Terrors: Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 9, Arbeitserziehungslager, Ghettos, Jugendschutzlager, Polizeihaftlager, Sonderlager, Zigeunerlager, Zwangsarbeiterlager (München: Beck 2009), 313–336; zur Diskussion um die Bezeichnung von NS-Vernichtungslagern siehe auch Utz: Die Sprache der Shoah, 25–48.
Izvod iz bojne relacije 45. Divizije NOVJ za period od 18. Aprila do 2. Maja 1945 o zauzumanju logora Jasenovac, in: Antun Miletić (Hg.), Koncentracioni logor Jasenovac: 1941–1945, dokumenta, Bd. 2 (Beograd: Narodna knjiga 1986), 918.
Zahlreiche Bilder sind in der Quellensammlung Jasenovac. Fotomonografija abgedruckt siehe: Nataša Mataušić (Hg.), Jasenovac: fotomonografija (Jasenovac: Spomen-Područje Jasenovac 2008).
Siehe darüber die aktuelle Studie von Jovan Byford, Picturing Genocide in the Independent State of Croatia: Atrocity Images and the Contested Memory of the Second World War in the Balkans (London u.a.: Bloomsbury Academic 2020).
Jovan Byford, Picturing Jasenovac: Atrocity Photography between Evidence and Propaganda, in: Hildegard Frübis u.a. (Hg.), Fotografien aus den Lagern des NS-Regimes. Beweissicherung und ästhetische Praxis (Wien u.a.: Böhlau 2020), 230–233.
Originaldokumente sind in der Quellensammlung von Antun Miletić veröffentlicht worden, siehe Miletić, Koncentracioni logor Jasenovac, Bd. 2, 965–979.
Zločini u logoru (Zagreb: Zemaljska komisija 1946), 74–82. Für die digitale Version des Berichts siehe https://archive.org/stream/Zlocini_u_logoru_Jasenovac/jasenovac_djvu.txt (überprüft am 15.04.2020). Für die englische Übersetzung von Sinisa Djuric siehe: Crimes in the Jasenovac Camp, in: Crimes in the jasenovac camp, zagreb 1946 (state commission of croatia, 2008) by Abdurrahman Yazan – Issuu (überprüft am 2.2.2022). Alle folgenden Zitate des Berichts sind diesen Quellen entnommen.
Utz, Sprache der Schoah, 33; Uczkiewicz, Verfolgung.
Wolfgang Form / Axel Fischer, Zur Rolle von Völkermord(en) im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Eine kritische Analyse, Einsicht Bulletin des Fritz Bauer Instituts 16 (2016), 22–28.
Art. 2 der Konvention, Für den Text der Konvention siehe: https://www.un.org/en/genocideprevention/documents/atrocity-crimes/Doc.1_Convention%20on%20the%20Prevention%20and%20Punishment%20of%20the%20Crime%20of%20Genocide.pdf (überprüft am 2.3.2021).
Crimes in the Jasenovac Camp, 8.
Zakonska odredba od 25. studenoga 1941. Broj CDXX1X.-2101-Z. 1941. o upućivanju nepoćudnih i pogibeljnih osoba na prisilni boravak u sabirne i radne logore, in: A. Mataić (Hg.), Nezavisna država Hrvatska Zakoni, zakonske odredbe i naredbe i. t. d. Proglašene od 21. studena do 6. prosinca 1941. Bd. IX. (Zagreb: St. kugli 1942), 147–148.
Douglas, The Memory of the Judgment, Pos. 187.
Zločini u logoru Jasenovac, 23.
Hannah Arendt: Eichmann in Jerusalem, in: The New Yorker, vom 16.2.1963, hier nach http://www.newyorker.com/magazine/1963/02/16/eichmann-in-jerusalem-i (überprüft am 21.12.2018).
Bohuslav Ečer, Additional Note, 12.5.1944, UNWCC III/4, hier nach https://www.legal-tools.org/doc/6335bd/ (überprüft am 21.12.2018).
Korb, Im Schatten des Weltkrieges, Pos. 289.
Für eine Zusammenfassung siehe Gerhard Paul, Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und ‚ganz gewöhnlichen‘ Deutschen. Die Täter der Shoah im Spiegel der Forschung, in: ders. (Hg.), Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche? (Göttingen: Wallstein 2003), 13–90.
Zdravko Dizdar, Luburić, Vjekoslav, in: ders. u.a. (Hg.). Tko je tko u NDH (Zagreb: Minerva 1997), 240–242.
Zločini u logoru Jasenovac, 35.
Zločini u logoru Jasenovac, 36.
Zločini u logoru Jasenovac, 38.
Zum Täterbegriff in der NS-Forschung siehe das Essay von Peter Longerich, das die Diskussionen zusammenfasst, Peter Longerich, Tendenzen und Perspektiven der Täterforschung – Essay, Aus Politik und Zeitgeschichte 14–15 (2007), 3–7.
Robert Gerwarth, Hitler’s Hangman: the Lite of Heydrich (New Haven: Yale University Press 2011), Pos. 206.
Kerenji, Jewish citizens of Socialist Yugoslavia, 100.
Zločini u logoru Jasenovac, 56.
Zločini u logoru Jasenovac, 59.
Paul, Von Psychopathen, 17.
Zločini u logoru Jasenovac, 83.
Korb, Im Schatten, Pos. 2774.
Korb, Im Schatten, Pos. 2400. Über die kroatische nationalistische Ideologie siehe auch Rory Yeomans, Of „Yugoslav Barbarians“ and Croatian Gentlemen Scholars: Nationalist Ideology and Racial Anthropology in Interwar Yugoslavia, in: Marius Turda / Paul J. Weindling (Hg.), Blood and Homeland: Eugenics and Racial Nationalism in Central and Southeast Europe, 1900–1940 (Budapest: CEUP 2007), 83–122.
Nevenko Bartulin, The Racial Idea in the Independent State of Croatia: Origins and Theory (Leiden u.a.; Brill 2014), 159.
Zločini u logoru Jasenovac, 83.
Zločini u logoru Jasenovac, 85.
Zločini u logoru Jasenovac, 86.
USHMM, Steven Spielberg Film and Video Archive, Prison camp in Yugoslavia; Communist Commemoration: Story RG-60.4053, Film ID: 2722. Siehe dazu Ferhadbegović, „Vor dem Gericht des Volkes“, 57–59.
Gavrin war als Regisseur, Drehbuchautor oder Produzent an zahlreichen Filmen beteiligt, u.a. auch „Die letzte Brücke“ (1954), siehe https://www.imdb.com/name/nm0310670/ (überprüft am 15.3.2021).
Nazi Concentration Camps (1945), Regie von George Stevens.
Hicks, First Films of the Holocaust, 15.
Byford, Picturing Jasenovac, 238–239.
Siehe darüber auch: Ljiljana Radonić, Krieg um die Erinnerung: Kroatische Vergangenheitspolitik zwischen Revisionismus und europäischen Standards (Frankfurt a.M: Campus 2010), 102–113.
Bis März 2013 sind namentlich 83.145 Opfer identifiziert worden, davon 39.570 Männer, 23.474 Frauen und 20.101 Kinder unter 14 Jahren. Über die Hälfte, 47.627, waren Serben, 16.173 Juden, 13.116 Roma, 4.255 Kroaten, 1.128 Muslime und 846 anderer Nationen. www.jusp-jasenovac.hr/Default.aspx?sid=6284 (überprüft am 26.9.2019).
Ulrich Gotter, Abgeschlagene Hände und herausquellendes Gedärm: Das hässliche Antlitz der römischen Bürgerkriege und seine politischen Kontexte, in: Ferhadbegović / Weiffen, Bürgerkriege erzählen, 61.
Douglas, The Shrunken Head, 58.
Martina Grahek Ravančić, Izručenja i sudbine zarobljenika smještenih u savezničkim logorima u svibnju 1945, Časopis za suvremenu povijest 41 (2009) 2, 391–416; Pedaliu, Britain and the „Hand-over“.
Korb, Im Schatten, 40.
Foucault, Die Wahrheit.