In den vorausgegangenen Kapiteln konnte gezeigt werden, welche bedeutende Rolle unterschiedliche jugoslawische Kommissionen zur Feststellung von Verbrechen bei der Ahndung von Kriegsverbrechen hatten. Die von ihnen vorgelegten Akten formten das Recht und beeinflussten die Rechtsprechung. Die von ihr veröffentlichten Mitteilungen bildeten die Grundlage, oder nach Albrecht Koschorke die „Formatierungsvorlage“1 der ersten offiziellen Erzählung des Zweiten Weltkriegs in Jugoslawien. Mit ihrem fotografischen Beweismaterial jedoch legten sie die Grundlagen der visuellen Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und die Kriegsverbrechen.2
Zahlreiche Veröffentlichungen beschäftigen sich mit der Bedeutung der Bilder für das kulturelle Gedächtnis im Sinne von Jan Assmann beschäftigen.3 Im Zusammenhang mit der Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg wird häufig die Rolle des Hauptkriegsverbrecherprozesses in Nürnberg hervorgehoben.4 Valerie Hartouni argumentierte, dass die Dokumentationen und die Bilder, die vor dem IMT gezeigt wurden, ein „regime of truth“ begründet hätten, das bis heute die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg präge.5 Die Tatsache, dass die gezeigten Bilder und Filme als Beweise in einem Ermittlungsverfahren entstanden waren, beeinflusste ihre Entstehung und ihre Verwendung.6 Die Ankläger in Nürnberg waren der Meinung, dass „diese Bilder für sich sprachen“.7 Das glaubten die UNWCC-Delegierten auch, als sie sich auf unterschiedlichen Ebenen für ihre Verbreitung engagierten. Sie wollten, dass die Öffentlichkeit erfuhr, „what has been going on“8 in Frankreich, in Polen oder in anderen besetzten Staaten. Die ersten Bilder von Verbrechen, die vor dem IMT zirkulierten, verfolgten neben ihrer Dokumentation einen bestimmten Zweck. Es ging darum, wie bereits im zweiten Kapitel betont, Unterstützung zu mobilisieren und internationale Akteure zum Handeln zu bewegen. Während des Kriegs publizierten Exilregierungen in London Dokumente und Bilder als Beweise für die Brutalität der Besatzung in ihren Ländern.9 Nach dem Krieg organisierten sie Ausstellungen, um einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen, nicht nur um zu erzählen, welches Leid die nationalsozialistische Herrschaft über ihre Länder gebracht hatte.10
Radomir Živković und Albert Vajs berichteten aus London und Nürnberg darüber, wie die anderen Alliierten mit den von ihren nationalen Kommissionen gesammelten Beweisen umgingen. Sie berichteten davon, wie die jeweiligen nationalen Vertreter das Leiden ihrer Länder und ihre Opfer präsentierten. Die Kommissionen stellten ihr Beweismaterial aus und legten damit die Grundlagen der Erinnerung an die deutsche Besatzung in Europa. Ihre Ausstellungen zogen von Paris über London, Warschau, Prag oder Wien, und überall sahen die Besucherinnen und Besucher gleiche oder ähnliche Bilder: zerstörte Städte, verwüstete Dörfer, Erhängte, Erschießungskommandos, ausgezehrte leblose Körper in Vernichtungslagern, Hinrichtungspfähle und Galgen. Die französische „Crimes hitlériens“ Ausstellung, die später unter der Schirmherrschaft der UNWCC in London als „The Nazi Crime Exhibition“11 gezeigt wurde, motivierte vermutlich die jugoslawische Staatliche Kommission, eine eigene Wanderausstellung aus gesammeltem Beweismaterial vorzubereiten.12
In der Tat wussten oder wollten viele nicht wissen, welches Leid die Besatzung und der Bürgerkrieg über viele Menschen in Jugoslawien gebracht hatten. Das Nicht-Wissen(-Wollen) war keine jugoslawische Besonderheit. Der französische UNWCC Delegierte Gros betonte vor seinen Kollegen, dass „even in a country formerly occupied by the Germans, not everyone saw evidence of German crimes, although the German soldiers were everywhere, the Gestapo did not torture in the streets“.13
Es ging jedoch weder der UNWCC noch den Anklägern vor dem IMT oder der jugoslawischen Staatlichen Kommission nur um das Zeigen von Verbrechen und darum, „to bring the truth about war crimes to the knowledge of the whole of humanity“, wie der australische Delegierte John Oldham betonte.14 Es ging auch darum, die Deutung der unmittelbaren Geschehnisse zu beeinflussen. Es ging um symbolisches Kapital, um die Legitimität und um die Begründung von politischen Ansprüchen.15 Der indische Delegierte Sir Torick Ameer Ali kritisierte daher die Entscheidung der UNWCC, als Schirmherrin einer solchen Ausstellung zu fungieren, als einen ultra vires Akt. „[W]hile recommending and investigating were the functions of the Commission, its status might be compromised if it undertook to sponsor such publicity“, so seine Meinung.16 Alis Haltung deutete auf das Dilemma hin, vor dem auch die jugoslawische Staatliche Kommission stand. Als offizielle Ermittlungsbehörden waren die Kommissionen zur Objektivität verpflichtet. Präjudizierten sie nicht die Entscheidungen der Gerichte, wenn sie Ausstellungen über Kriegsverbrechen organisierten? Vor der UNWCC wurde diese Frage zumindest diskutiert. In Jugoslawien sahen das weder die Staatliche Kommission noch die Gerichte als problematisch an, dass die Kommissionen mit ihren Verkündungen und ihren Ausstellungen die Kriegsverbrecherprozesse legitimierten und Urteilen vorgriffen. Das hing vor allem damit zusammen, dass die Staatliche Kommission sich als ein erweiterter Arm der Staatsanwaltschaften verstand und in erster Linie belastendes Material sammelte. Das Veröffentlichen von Beweisen und Dokumenten über Kriegsverbrechen verstand sie als eine ihrer genuinen Aufgaben.17
Das erste Mal öffentlich gezeigt wurden ihre Bilder in der Wanderausstellung „Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer“, die am 15. März 1946 im zentralen Kunstpavillon in Belgrad eröffnet wurde. Leider findet sich in den Akten der Staatlichen Kommission nichts über die Kuratorinnen und Kuratoren, die auf etwa 36 Wandtafeln das Beweismaterial der Staatlichen Kommission zusammengestellt hatten. Aufgebaut waren die Tafeln als Collagen aus Fotografien, Dokumenten und Zeitungsausschnitten. Insgesamt wurden über 800 Bilder und 180 Akten gezeigt. Ihr Erscheinungsbild erinnerte an die bereits erwähnten Wandzeitungen, mit denen Mitra Mitrović während des Zweiten Weltkriegs die Bevölkerung über die Verbrechen der Besatzungsmächte informiert hatte. In der Regel war jede Tafel mit einer „Parole“ versehen, wie die Staatliche Kommission die Titel bezeichnete. Die Fotografien waren unter diesem Titel gruppiert und mit Legenden versehen. Die konzeptuelle Ähnlichkeit mit dem Bilderatlas Mnemosyne von Aby Warburg war unübersehbar. Während dieser unerwartete Ähnlichkeiten zwischen Bildern aufdeckte, folgten die Tafeln jedoch einer anderen Logik. Die Fotografien sollten nicht für sich sprechen. Sie waren als Illustration der vorangestellten Parole angeordnet. Damit funktionierte die Ausstellung wie ein selektiver Speicher, der die Erinnerung bestimmte, Verbindungen zwischen Motiven und Ereignissen suggerierte oder offenlegte. Diese Methode wurde häufig von linken Künstlerinnen und Künstlern in der Zwischenkriegszeit eingesetzt, wie etwa von John Heartfield in seinen Fotomontagen. Das Betrachten des Leidens anderer, das hat Susan Sontag ausdrücklich betont, weckt Emotionen und fordert zum Handeln auf.18 Davon ausgehend, dass es dabei weniger um das Dargestellte als um die implizite Botschaft geht,19 stellt sich die Frage, welche Emotionen die Bilder von Hinrichtungen wecken sollten und welche Geschichte sie erzählt haben.
In vielen besetzten Ländern, insbesondere im östlichen Europa, gehörten Bilder von Verbrechen, die für die sogenannten Sühnemaßnahmen standen – vor allem Massenerschießungen und Erhängungen –, zur Ikonografie des Zweiten Weltkriegs.20 Die Belgrader Ausstellung rückte Gehängte in den Mittelpunkt der Erinnerung an die Besatzung. Insbesondere in Jugoslawien, wo die Partisanenverbände die Besatzungstruppen stark herausgefordert hatten, waren Geiselermordungen von Zivilistinnen und Zivilisten oder Ermordungen von Kommunistinnen und Kommunisten, Partisaninnen und Partisanen durch Erhängen eine systematisch angewandte Methode des Terrors. Zu den ersten Opfern gehörten immer die als Jüdinnen und Juden oder Roma definierten Menschen. Selbst die Erschossenen waren aufzuhängen, wie im Befehl zur „Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit und zur Verhinderung der Bildung von Banden“ angeordnet wurde.21 Die große Anzahl der gezeigten Galgenbilder war aber auch darauf zurückzuführen, dass der Galgen zu den typischen Motiven der „Trophäenfotografie“ gehörte.22 Bereits während des Ersten Weltkriegs machten zahlreiche deutsche und österreichische Soldaten Bilder von ihren Opfern als Andenken an ihre Zeit im Krieg. Ähnliche Beispiele finden sich auch in der Lynchfotografie im amerikanischen Süden. Laternen und Brückenpfeiler, Bäume und Strommasten funktionierten die Soldaten der Besatzungsmächte zu Tötungsobjekten und zur Kulisse um. Dabei ging es in erster Linie nicht um die Symbolisierung einer Entmachtung, den Ausdruck von Perversionen oder die Produktion von Männlichkeit, sondern um die Entmenschlichung von Opfern. Sie taten es, weil sie es tun konnten. „Baumblüte in Serbien“ war nur eines von zahlreichen „Trophäenbildern“, die in Taschen von inhaftierten oder gefallenen deutschen Soldaten entdeckt wurden. Bei ihrer Zurschaustellung der „Trophäenbilder“ ging es der Staatlichen Kommission aber nicht nur darum, durch die Visualisierung von Verbrechen das Leiden der jugoslawischen Bevölkerung zu zeigen oder auf die moralische Verwerflichkeit der deutschen Besatzer hinzuweisen. Die symbolische Unbestimmtheit des Galgens, der einerseits lange für die rechtmäßige Bestrafung, andererseits für das eklatante Unrecht stand, nutzte sie, um unmittelbar auf die verbrecherische, systemische Logik der Besatzung hinzuweisen. Sie nutzte sie, um die jugoslawische Bevölkerung als kollektive Leidensgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu präsentieren. Die Besucherinnen und Besucher betrachteten in der Ausstellung nicht das Leiden anderer. Sie betrachteten ihr eigenes Leiden. Umso wichtiger war es, ihm einen höheren Sinn zu geben. Deswegen nutzte die Staatliche Kommission die Ausstellung, um die jugoslawische Bevölkerung, „unser Volk“, als eine Gemeinschaft von Widerständlerinnen und Widerständlern zu konstruieren.
Ein Bild steht exemplarisch für die Überschreibung der Galgensymbolik. Die Rede ist von der inzwischen ikonografisch gewordenen Fotografie des Kommunisten Stjepan (Stipan) Filipović – ein junger Mann, vor Kriegsbeginn gerade 25 Jahre alt geworden, der Mitglied der Kommunistischen Partei war und in der serbischen Stadt Valjevo den Widerstand gegen die Besatzung organisiert hatte. Weihnachten 1941 wurde er von serbischen Tschetniks festgenommen und an die Gestapo nach Belgrad überstellt. Da er trotz Folter keine Aussage machte, verurteilte ihn das deutsche Militärgericht zum Tode. Bereits auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte rief Filipović antifaschistische Parolen. Unter dem Galgen reckte er seine Fäuste in den Himmel und richtete seine letzte Rede an das Publikum: „Worauf wartet ihr? Warum leidet ihr? Greift zu den Waffen und vertreibt die Mistkerle aus dem Land!“23 Dank einer jungen Fotografin sind alle diese Szenen festgehalten worden. Slobodanka Vasić war gerade 17 Jahre alt, als sie Filipovićs Hinrichtung fotografierte.
Es überrascht nicht, dass genau diese Fotografie eine enorme Verbreitung fand, gab sie der Kommunistischen Partei Jugoslawiens doch die Möglichkeit, ihre zentralen Parolen verdichtet zu kommunizieren. Die erhobenen Fäuste Filipovićs signalisieren keine Aufgabe. Die Fotografie zeigt kein Opfer, das sich seinem Schicksal verängstigt fügt. Der Galgen rückt auf dem Bildausschnitt ebenso in den Hintergrund wie die deutschen und serbischen Soldaten, die der Erhängung beiwohnen. Hier steht jemand, der sich widersetzt.
Die Staatliche Kommission kodierte den Tod auf dem Galgen zum Akt des Widerstands und zum Symbol des antifaschistischen Martyriums. Sie individualisierte die Opfer der Besatzungsgewalt, indem sie ihre Namen nannte, und machte sie so als Menschen sichtbar. Menschen, um die getrauert und an die erinnert wurde.
Die Wanderausstellung besuchten nach Schätzungen allein in Belgrad in den 38 Tagen ihrer Laufzeit über 50.000 Menschen. Danach wurde sie quer durch Jugoslawien von Ljubljana bis nach Niš gezeigt – auch an Orten wie Kragujevac, an denen die Massenverbrechen geschehen waren. Insgesamt hatte sie an die 100.000 Besucherinnen und Besucher.



Hinrichtung von Stjepan Filipović, 22. Mai 194224
In jedem Ort waren für sie Ausstellungsbücher ausgelegt, die erhalten worden sind.25 Deshalb ist es zumindest ansatzweise möglich, ihre Eindrücke zu rekonstruieren. In vielen Beiträgen vermischten sich das Entsetzen und die Wut mit Forderungen nach Vergeltung und Gerechtigkeit. Evgeny Dobrenko argumentierte, dass die sowjetische Kultur der Kriegszeit darauf abzielte, durch Bilder von Zerstörung und Tod Gefühle wie Hass und Vergeltung zu wecken.26 In den vorangehenden Kapiteln konnte gezeigt werden, dass die jugoslawischen Kommunisten mit ihrer Ahndungspolitik verschiedene Ziele verfolgten: Mobilisierung in die Volksbefreiungsarmee, Legitimation nach innen und nach außen, Gerechtigkeit, Integration nach Krieg und Bürgerkrieg, aber auch das Entfachen von Gefühlen wie Rache und Vergeltung. Die Gewalttätigkeit der Besatzungsregimes, die Gewalttätigkeit der Ustascha-Soldaten, der Tschetniks oder anderer gegnerischer militärischer Einheiten rechtfertigte in ihren Augen den eigenen Gewalteinsatz. Wie in anderen osteuropäischen Ländern war die Vertreibung von ethnischen Deutschen eine direkte Folge des Kriegs. Benjamin Frommer hat für den tschechischen Teil der Tschechoslowakei nachgewiesen, dass die „wilde Retribution“ keine Folge spontaner Gewaltausbrüche war, sondern ein gezieltes Instrument zur Vorbereitung der Vertreibung deutscher Bevölkerung.27 Vorbilder dafür waren in der Sowjetunion zu finden und in den massiven Vertreibungen ethnischer Minderheiten bei der Wiedereingliederung befreiter Gebiete in die Sowjetunion.28 Die Staatliche Kommission verbreitete ähnlich konstruierte Narrative und Bilder, die von den meisten Besuchern übernommen wurden.
In zahlreichen Beiträgen äußerten sie Trauer und Entsetzen wegen dargestellter Verbrechen. In keinem Kommentar wurde die Echtheit der Bilder infrage gestellt. Vielmehr bestätigten Besucher in ihren Kommentaren, dass die Fotografien genau das zeigten, was sie erlebt, was sie erlitten, was sie gesehen hatten.29 Sie ergänzten die Angaben mit den Namen von Opfern.30 Sie erkannten Täter, schrieben ihre Namen auf sowie ihre eigenen Kontaktdaten.31 Lager-Überlebende wie u.a. Jakica Atijas bestätigten die Echtheit vom gezeigten Material und bezeugten Mord und Folter.32 Diese Bestätigungen der Echtheit trugen dazu bei, dass die Ausstellung, die Fotografien und die Dokumente als eine präzise und objektive Wiedergabe der unmittelbaren Vergangenheit wahrgenommen wurden.
In vielen Beiträgen war der Wunsch zu lesen, dass die Ausstellung eine große Verbreitung finde.33 Zwei Gründe wurden dafür am häufigsten angeführt: als Mahnung, dass so etwas Schreckliches nie wieder passiere, und damit die Wahrheit ans Licht komme.34 Die Ausstellung begriffen diese Besucher nicht in erster Linie als eine jugoslawische Entnazifizierungsmaßnahme. Sie hofften trotzdem, dass sie eine ähnliche Wirkung auf die „Verführten“ haben würde wie die Zwangsbesuche von Vernichtungslagern auf die Mitglieder der NSDAP.35 Aus solchen Beiträgen sprach der Glaube daran, dass die Konfrontation mit Verbrechen wie ein Impfstoff gegen den Faschismus wirken könnte. Daraus sprach aber auch der Glaube daran, dass die Empathie mit Opfern ein universales, menschliches Gefühl sei, und dass das Betrachten vom Leiden anderer bei allen Betrachtern die gleichen Gefühle auslösen würde. Das Teilen der extremen Gewalterfahrung, so die Hoffnung, sollte helfen, die fragmentierte und vom Bürgerkrieg gespaltene jugoslawische Gesellschaft zu integrieren. Die Trennlinie der Exklusion verlief zwischen Menschen, die überhaupt in der Lage waren, Mitgefühl zu entwickeln, und den anderen. Die große Anzahl solcher Beiträge deutet darauf hin, dass für viele Besucherinnen und Besucher ein Zusammenleben mit Menschen möglich war, die sich während des Kriegs und Bürgerkriegs auf die Seite der Besatzer gestellt hatten, unter der Bedingung, dass diese sich von der unmenschlichen Ideologie der Besatzer lossagten. Die Kommunistische Partei Jugoslawiens verfolgte eine ähnliche Strategie. Das Verführten-Narrativ sollte genau diese Integration erleichtern, vorausgesetzt die „Verführten“ distanzierten von ihren „Verführern“. Für die „Entarteten“ jedoch hatten sie weder Verständnis noch Gnade.
Wie von Emil Kerenji betont, war es politisch enorm wichtig gewesen, nach dem Krieg und Bürgerkrieg die jugoslawische Bevölkerung davon zu überzeugen, dass der Kampf gegen die Besatzer eine kollektive heroische Anstrengung aller jugoslawischen Nationen war, sowie dass der Sieg nur dank des kollektiven Leidens aller jugoslawischen Nationen gelang.36 Drew Gilpin Faust hat in ihrem Buch über den Amerikanischen Bürgerkrieg ausgearbeitet, welche grundlegende Bedeutung das Narrativ vom kollektiven Leiden aller Amerikaner für die Integration der amerikanischen Gesellschaft hatte.37 Die Erzählungen und Bilder von extremen Gewalterfahrungen der jugoslawischen Bevölkerung hatten eine ähnliche Wirkung auf die Bevölkerung des Zweiten Jugoslawiens. Sie beeinflussten ebenfalls den Aufbau seiner staatlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen. Das Narrativ vom geteilten Leiden und das Narrativ vom geteilten Heroismus verliehen dem Tod für den gemeinsamen Staat einen Sinn. In der Nachkriegszeit gewährte der Zugang zum Kreis der Leidenden sowie der Zugang zum Kreis der Helden konkrete Privilegien. Wer die Leidenden und wer die Helden waren, sahen die Besucher auf der Wanderausstellung der Staatlichen Kommission. Aus Tausenden von Fotografien und Motiven setzte sich das Bild der leidenden Bevölkerung als Symbol des systematisch verbrecherischen Charakters der Besatzung fest. Keine Opfergruppe war dadurch aus der Erinnerung ausgeschlossen. Hingerichtet wurden alle Nichtfaschistinnen und -faschisten, unabhängig von ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Herkunft.
Die Ausstellung der Staatlichen Kommission verlieh dem Leiden der Opfer einen höheren Sinn. Sie klagte aber auch an und forderte Vergeltung. Unter der Parole „Die Gerechtigkeit erreicht die Schlächter des jugoslawischen Volks, die sich jetzt in den Händen unserer Volksgewalt befinden“ waren Bilder von deutschen, kroatischen und serbischen Offizieren und Politikern gruppiert.38 Alle diese Männer waren bereits inhaftiert und warteten auf ihren Prozess. Alle wurden von den Alliierten nach Jugoslawien ausgeliefert. Unter ihnen befanden sich der SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS August Schmidhuber, der General Alexander Löhr, der Belgrader Kriegsbürgermeister und Polizeichef Dragomir Jovanović oder Blaž Lorković, der als Gesandter des Unabhängigen Staats Kroatien in der Slowakei tätig war.
Auf einer zweiten Tafel, die unter der Parole „Die Verbrecher begingen die Verbrechen gemeinschaftlich, aber sie werden alle eine gerechte Strafe erhalten“39 stand, wurden die Bilder von Angeklagten vor dem Hauptkriegsverbrechertribunal in Nürnberg gezeigt. Die Verknüpfung der jugoslawischen Prozesse mit dem IMT sollte den ersten eine größere Legitimität verleihen und hervorheben, dass die jugoslawischen Behörden an internationalen Entwicklungen partizipierten.
Die Ausstellung sollte aufklären, illustrieren und legitimieren. Wie Jakov Blažević in seinem Ärger über die Verflechtungen der Katholischen Kirche mit dem Besatzungsregime betonte, sollten die großen Kriegsverbrecherprozesse auch dazu dienen, dem „Volk“ die Verbrechen des Klerus vor Augen zu führen und damit einen „Selbstreinigungs-Prozess“ der Kirche anstoßen.40 Der Anspruch war, dass „das Volk“ über die Verbrecher urteilte, und zwar nicht nur in Prozessen vor Gerichten. Jede und jeder sollte die Verbrechen verurteilen. Die große Ausstellung über die Kriegsverbrechen brachte die Gründe für die Anklagen in die jugoslawische Provinz. Sie lieferte die Beweise und sollte den Prozess der Abwendung der jugoslawischen Bevölkerung von den „Verführern“ anstoßen. Sie legitimierte aber auch das Vorgehen der neuen Machthaber gegen die vermeintlichen Täter und gegen ethnisch definierte Tätergruppen.
Auch wenn zahlreiche Besucherinnen und Besucher den Tätern nach dem alttestamentlichen Prinzip, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, schlicht den Tod wünschten, fanden sich in vielen Kommentaren auch Forderungen nach Prozessen gegen die Kriegsverbrecher. Insbesondere die Frage der Auslieferung schien viele zu bewegen. Die Gerechtigkeit, sodass Echo dieser Beiträge, könne nur erfolgen, wenn die Schuldigen vor jugoslawischen Gerichten für ihre Verbrechen eine gerechte Strafe bekämen.41 Dass es Kriegsverbrecher gab, die noch in Freiheit lebten, bewegte viele, und sie forderten ihre rasche Verhaftung sowie eine „gerechte Strafe“ oder „eine verdiente Strafe“.42 Was war aber eine „gerechte Strafe“? „Blut für Blut – Tod für Tod“ forderten die Frauen der Antifaschistischen Front, eine Adaptation sowjetischer Parolen von Krasnodar.43 Waren die „Galgen für Täter“ oder war der „Wiederaufbau unseres Landes“44 die schlimmere Rache? Und durch wen sollte die „Rache“ erfolgen? Die Aufforderung nach Reziprozität überrascht nicht, war sie als Reaktion auf massive Gewaltanwendung häufig anzutreffen.45 Ein „Partisan“ stellte fest, dass es nicht ausreiche, auf den Wänden „Tod dem Einen“ oder „Tod dem Anderen“ zu schreiben, weil das die Millionen von Opfern nicht befriedige.46 Ein anderer Besucher wünschte sich, dass „unsere Richter bei der Verurteilung von Verbrechern, ihre Bestialität stets vor den Augen haben und die Entarteten möglichst streng bestrafen.“47 Mehrheitlich forderten die Besucherinnen und Besucher jedoch ein geordnetes juristisches Vorgehen bei der Durchführung von „Rache“ oder von „Vergeltung“. Die Richter sollten die Schwere der Schuld feststellen und die Verbrecher sollten sich für ihre Taten vor Gerichten verantworten. Die Besucherinnen und Besucher erwarteten von diesen Prozessen „Trost“, „Gerechtigkeit“ sowie „eine Schmerzminderung“ für die zahlreichen Opfer und für die Überlebenden.48
Aus den Eintragungen wird auch die erfolgreiche ideologische Implementation des Begriffes „unser Volk“ sichtbar. Zahlreiche Besucher forderten die Prozesse im Namen des „Volks“, weil sie sich als Teil dieses „Volks“ fühlten. Ihren individuellen Wunsch nach Vergeltung rechtfertigten sie kollektiv, als ein Recht, das ihrem „Volk“ zustand.49
Albert Vajs fühlte sich auch als Teil dieses Volks. In Nürnberg schrieb er: „Ich gehöre dem Land und dem Volk an, in dem ich geboren wurde. Ich fühle mich dem großen und neuen Streben dieses Landes und dieses Volks zugehörig.“50 Und er fragte sich, ob sein starkes Engagement in Nürnberg mit seiner Pedanterie zusammenhänge, mit seinem Wunsch nach Rache oder dem Bedürfnis, die Verbrecher zu enttarnen und zu ihrer strengen und gerechten Bestrafung beizutragen. Vajs vermutete, dass alles eine Rolle spiele.
Betrachten wir den jugoslawischen strafrechtlichen und narrativen Umgang mit Kriegsverbrechen, fällt ebenfalls eine Vielzahl von Motiven und Entwicklungen auf, von Akteuren und Institutionen, die zur unterschiedlichen Zeit, in unterschiedlichen Zusammenhängen stärker in den Vordergrund traten und eine Rolle spielten. Während des Kriegs beeinflusste das Kriegsgeschehen die Diskussionen und die Entwicklung von Recht. Sowohl in London, bei der Exilregierung, als auch innerhalb der Partisanenführung fanden sich engagierte Juristen, die sich an internationalen Debatten beteiligten. Juristen, die internationale Vorgaben rezipierten und in das neue Recht integrierten. War das Partisanenrecht unübersehbar vom sowjetischen Recht und Trainins Ideen beeinflusst, kann in der späteren Entwicklung die Bedeutung der UNWCC beim Wissenstransfer von London nach Belgrad und in die jugoslawische Provinz nicht übersehen werden. Jugoslawien war Mitglied dieses „ersten globalen völkerrechtlichen Netzwerks“.51 Über seine Delegierten beeinflusste seine politische Führung die Entstehung neuer Normen insoweit, dass sie mit anderen kleineren Staaten Allianzen schmiedeten und für eine starke Ausweitung des Völkerrechts kämpften. In dieser Hinsicht standen sie in Tradition der Commission of Responsibilities und des Völkerbundes.
Weder in London noch in Nürnberg traten die jugoslawischen Vertreter besonders hervor, im Gegensatz zu ihren tschechoslowakischen oder polnischen Kollegen. Ečer und Piotrowski. Aber sie gingen mit und beteiligten sich an gemeinsamen Initiativen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stand jedoch der Wissenstransfer nach Jugoslawien. Das ist nicht verwunderlich. Das Land war durch Krieg und Bürgerkrieg stark zerstört. Der von den Kommunisten angestrebte Regimewechsel verkomplizierte die ohnehin schwierige Situation. Da half es, dem Weg zu folgen, den auch die anderen Alliierten eingeschlagen hatten. Die internationale Akzeptanz einer Norm verlieh ihr nach innen eine größere Legitimität. Bei der Ahndung von Kriegsverbrechen ging es in Jugoslawien daher nie nur um Rache oder um Abrechnung mit den potenziellen politischen Gegnern. Diese Dimension spielte eine Rolle – andere Faktoren waren ebenfalls von großer Bedeutung.
Der Umgang mit Kriegsverbrechen war in allen Diskussionen eng mit Fragen von Legitimität, Macht und Moral verknüpft. Es ging um die Grenzen legalen und illegalen Verhaltens im Krieg, um legitime und illegitime Gewaltanwendung, es ging um die Frage, wer zu „unserem Volk“ gehörte und wer überhaupt das Recht und die Legitimität hatte, dieses Volk zu vertreten. Die Antwort aus dem Widerstand war eindeutig. Jede Beteiligung an der Kriegsmaschinerie der Besatzer und ihrer Unterstützer wurde als Beteiligung am Mord, an der Vernichtung „unseres Volks“, am Raub seines Eigentums interpretiert. Diese Interpretation war das moralische und juristische Vermächtnis des Widerstandes und hatte nicht nur großen Einfluss auf den juristischen Umgang mit Kriegsverbrechern. Sie war das Fundament des Zweiten Jugoslawien. Deshalb war die Ahndung von Kriegsverbrechen in Jugoslawien immer stark mit Politik verschränkt. Im Kern ging es um die Frage, wer zur jugoslawischen Gesellschaft, zu „unserem Volk“, gehören sollte und wer nicht.
Die juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen war regional sehr unterschiedlich. Ebenso unterschied sich die Ahndung der Verbrechen der Besatzer von der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen einheimischer Gruppen und Personen, die mit den Besatzern kooperierten. Auch in dieser Hinsicht weist der jugoslawische Fall Ähnlichkeiten mit anderen europäischen Fällen wie Polen oder den Niederlanden auf.52 Jugoslawische Ermittler und Mitarbeiter verschiedener Kommissionen taten ihr Bestes, um Täter vor Gericht zu bringen. Im Mittelpunkt ihrer Verfahren standen jedoch nicht die Angeklagten, sondern die Zeugen. In den großen Prozessen, die alle Merkmale von Tribunalen aufwiesen, waren die Zeugen, wie Douglas für den Eichmann-Prozess betonte, Zeugen der Geschichte.53 In den kleinen, lokalen Prozessen waren sie Augenzeugen. Ohne ihre Zeugenschaft hätte es viele Prozesse nicht gegeben. Weil sie überlebt hatten, flossen ihre Stimmen in die große Erzählung vom Leiden der jugoslawischen Bevölkerung ein. Durch die Ahndung der Kriegsverbrechen, durch die Arbeit der Staatskommission und ihrer regionalen Ableger bekam das Überleben einen neuen Sinn und die Überlebenden eine neue Aufgabe.
Im Juli 1993 schockierte das Oberste Gericht Israels die Nation, als es den Angeklagten John Demjanjuk von der Anklage freisprach, Massenmörder „Iwan der Schreckliche“ gewesen zu sein, der während des Zweiten Weltkriegs im Vernichtungslager Treblinka Tausende von Juden ermordet hatte.54 Insbesondere Shoah-Überlebende, die vor Gericht ausgesagt hatten, fühlten sich von Israel im Stich gelassen. Sie litten darunter, dass die Richter ihnen nicht glaubten. Im Jugoslawien der Nachkriegszeit waren die Richter, die Angeklagten, die Mitglieder der Kriegsverbrecherkommissionen oft Überlebende oder Widerstandskämpfer. Sie urteilten über Menschen, die ihre Familienangehörigen, Freunde, Nachbarn, Kollegen oder Kameraden auf dem Gewissen hatten. In der Regel glaubten sie den Zeugen, auch wenn sie gelegentlich anders entschieden. Waren die jugoslawischen Prozesse also, wie oft unterstellt wird, in doppelter Hinsicht Prozesse einer „Siegerjustiz“? Wurden sie von den Kriegsgewinnern aus der Perspektive der Nachkriegszeit organisiert, ohne die Umstände des Kriegs und die Tatsache zu berücksichtigen, dass nicht alle den Mut zum Widerstand hatten, wie der Verteidiger Ivo Politeo im Stepinac-Prozess argumentierte?55 Mit Blick auf die Umsetzung zahlreicher Amnestiedekrete deutet vieles darauf hin, dass die neuen Machthaber vom Postulat des Widerstandes ausgingen. Gleichzeitig sprach aus Sicht der Kommunistischen Partei vieles gegen eine gründliche juristische und historische Aufarbeitung der Verbrechen des jugoslawischen Bürgerkriegs und der Verbrechen einheimischer kollaborierender Einheiten. Für die Integration der jugoslawischen Nach-Bürgerkriegsgesellschaft war es wichtig, den multinationalen Charakter der Widerstandsbewegung zu betonen, alle jugoslawischen Nationen als „Opfer des Faschismus“ darzustellen und die Verantwortung für die Verbrechen einer kleinen, klar definierten Gruppe von Personen zuzuweisen. Auch wenn die beiden Dimensionen der Bestrafung, die politische und die juristische, in Jugoslawien eng miteinander verwoben waren, zeigen die lokalen Prozesse, dass sich nicht nur die „Verführer“, sondern auch die „Verführten“ vor Gericht verantworten mussten.
In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der Staatskommission und ihrer regionalen Unterkommissionen nicht zu unterschätzen. Ihre Mitarbeiter haben die Kriegsverbrechen dokumentiert. Sie haben Opfer und Täter identifiziert. Sie gaben Überlebenden die Möglichkeit, ihre Geschichte zu erzählen. Sie erfassten die Kriegsschäden und erstellten Listen der Toten, der zerstörten Güter, der Täter. Ihre Bilder, ihre Dokumente, ihre Akten bildeten die Grundlage für die juristische Ahndung von Kriegsverbrechen, nicht nur als Grundlage für die Strafverfolgung, sondern auch als Beweismittel vor Gericht. Sie bildeten auch die Grundlage für die narrative Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs in Jugoslawien, die eine moralisch-politische Neuorientierung zum Ziel hatte.
Der besondere Charakter der Besatzung Jugoslawien, die Zerstückelung und die damit verbundene Auflösung des Staats, der Bürgerkrieg und die radikale politische Transformation des Systems führten dazu, dass in unterschiedlichen Regionen Jugoslawiens der Zweite Weltkrieg unterschiedliche Ausprägungen annahm. Für die Kommunistische Partei war es daher nicht nur wichtig, wie Emil Kerenji betonte, die jugoslawische Bevölkerung davon zu überzeugen, dass alle jugoslawischen Nationen ihre Täter und Opfer hatten.56 Es war wichtig, die jugoslawische Bevölkerung als eine Leidensgemeinschaft zu konstituieren. Gleichzeitig verschob die massive und illegale Gewaltanwendung der Besatzer und ihrer Unterstützer die Grenzen der eigenen moralisch gerechtfertigten Vergeltung. Der narrative Umgang mit dem Gegner folgte zum Teil ähnlichen Mustern: Der narrative Umgang mit dem Gegner folgte zum Teil ähnlichen Mustern: Es ging darum, den Anderen zu einer Gemeinschaft der „Anderen“ zu konstituieren, ihn zu entmenschlichen und auszugrenzen. Der Primat des Kollektivs kam insbesondere im jugoslawischen Einsatz für die Völkermordkonvention zum Tragen. „Crimes against humanity“ implementierte Jugoslawien nicht in sein Strafrecht. „Crimes against people“,57 als Genozid verstanden, standen im Vordergrund. Es war nur folgerichtig, dass Albert Vajs und Milan Bartoš vor dem IMT und der UN-Vollversammlung für diese neue Rechtsnorm eintraten.58
Wie in anderen alliierten Staaten ließ in Jugoslawien das Interesse an der Ahndung von Kriegsverbrechen nach 1948 nach. Die Auflösung der UNWCC und der Staatlichen Kommission sowie ihrer Unterkommissionen beschleunigte den Prozess. Albert Vajs hatte diese Entwicklung vorhergesagt und die Arbeit der Staatlichen Kommission bis zu ihrer Abwicklung vorangetrieben.59 Die Ermittlungen waren, wie wir am Beispiel der bosnisch-herzegowinischen Landeskommission gesehen haben, bis 1948 größtenteils abgeschlossen. Viele Anklageerhebungen blieben jedoch folgenlos, national wie international. Warum der Prozess der Auslieferung trotz internationaler Vereinbarungen stockte, lässt sich vermutlich mit dem Kalten Krieg erklären. Genau wissen wir das nicht. Die Beantwortung dieser Frage bleibt weiterer Forschung vorbehalten. Solange die Akten des Geheimdienstes noch unzugänglich bleiben, kann eine Analyse der Kriegsverbrecherprozesse in Jugoslawien nur in Teilaspekten erfolgen. Die Ergebnisse dieser Arbeit belegen jedoch, dass die jugoslawische Kriegsverbrecherpolitik weitaus komplexer war als angenommen. Es entsteht ein mosaikartiges und vielschichtiges Bild, das in Facetten Gerechtigkeit und Unrecht, Vergeltung und Amnestie, Integration und Ausschluss einschließt.
Koschorke, Wie Bürgerkriege erzählt werden, 39. Teile dieses Kapitels basieren auf einer stark überarbeiteten Version von Sabina Ferhadbegović, Unter den Galgen. Erinnerung an die deutsche Besatzung in Jugoslawien, Historische Urteilskraft 4 (2022), 52–56.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Studien insbesondere zur visuellen Erinnerung an die Shoah entstanden. Für einen Überblick siehe Valerie Hartouni, Visualizing Atrocity: Arendt, Evil, and the Optics of Thoughtlessness (New York: NYUP 2012) sowie Susan Twist, Evidence of Atrocities or Atrocious Use of Evidence: The Controversial Use of Atrocity Film at Nuremberg, Liverpool Law Review 26 (2005), 267–302. Im jugoslawischen Kontext hat sich bis jetzt nur Jovan Byford in seiner Untersuchung mit der visuellen Darstellung von Verbrechen des WWII auseinandergesetzt. Siehe Byford, Picturing Genocide.
Für einen Überblick siehe Gerhard Paul, Von der Historischen Bildkunde zur Visual History. Eine Einführung, in: ders. (Hg.), Visual History. Ein Studienbuch (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2006).
Über die Bedeutung von Nürnberg siehe auch Christian Delage, La vérité par l’image: De Nuremberg au procès Milosevic (Paris: Denoël 2006).
Hartouni, Visualizing Atrocity, 102.
Frübis, Einleitung. Beweissicherung und ästhetische Praxis, in: Frübis, Fotografien aus den Lagern, 15–24.
Douglas, The Memory of Judgment, Pos. 264.
UNWCC, Minutes of 65th Meeting hold on June 13th, 1945, in UNWCC Archives, Reel 33, Meeting Minutes, M 65, 10.
Das Zeigen von Verbrechen und das Berichten von Verbrechen spielten wie bereits betont eine große Rolle bei den diplomatischen Bemühungen während des Zweiten Weltkriegs. Über den Einsatz der polnischen Exilregierung sowie der sowjetischen Regierung siehe Struk, Photographing the Holocaust, 34–51.
Darüber existieren leider bis heute kaum wissenschaftliche Arbeiten. Rachel Perry arbeitet aktuell an einem Forschungsprojekt, das die französische Ausstellung „Crimes hitlériens“ analysiert. Agata Pietrasik verglich die Wirkung der Ausstellung in Frankreich und in Polen. Siehe den Vortrag von Pietrasik, gehalten während der Jahreskonferenz des Imre Kertész Kollegs, Agata Pietrasik, War Crimes Exhibitions in France and Poland, in: https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play//b4ae271b08ba46ff952225d52410c4511d (überprüft am 29.06.2021).
Die Ausstellung fand statt vom 1. bis zum 30. Dezember 1945 in Princess Galleries in London und wurde von der französischen Regierung unter der Schirmherrschaft der UNWCC organisiert. Das Eröffnungsplakat ist im eMuseum für Gestaltung Zürich zu sehen. Siehe https://www.emuseum.ch/objects/9922/the-nazi-crime--exhibition;jsessionid=38F46FD740D9BBD752EB859621747771?ctx=91e6ddac-545c-45a3-834b-31b83fe746c3&idx=137 (überprüft am 23.6.2021). Siehe auch Struk, Photographing the Holocaust, 151.
Der jugoslawische Botschafter war zur Eröffnung in Paris eingeladen und Živković war ohnehin in die Entscheidungsfindung der UNWCC involviert. Für diesen Hinweis bin ich Rachel Perry dankbar.
UNWCC, Minutes of 65th Meeting hold on June 13th, 1945, in UNWCC Archives, Reel 33, Meeting Minutes, M 65, 10.
UNWCC, Minutes of 65th Meeting hold on June 13th, 1945, in UNWCC Archives, Reel 33, Meeting Minutes, M 65, 11.
Byford, Picturing genocide, 64.
UNWCC, Minutes of 66th Meeting hold on June 20th, 1945, in UNWCC Archives, Reel 33, Meeting Minutes, M 66, 6.
USHMM; AJ Fond 110, RG-49.005M, Reel 29, 32/216.
Siehe Susan Sontag, Regarding the Pain of Others (New York: Picador 2003), 80.
Bernd Stiegler, Photographie im Amerikanischen und Spanischen Bürgerkrieg, in: Ferhadbegović / Weiffen, Bürgerkriege erzählen, 115.
Dieter Reifarth / Viktoria Schmidt-Linsenhof, Die Kamera der Henker. Fotografische Selbstzeugnisse des Naziterrors in Osteuropa, Fotogeschichte 7 (1983), 3, 57–71.
Der Befehl ist im Wortlaut publiziert in: Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1945. Ausstellungskatalog (Hamburg: Hamburger Institut f. Sozialforschung 2021), 510.
Darüber hat Anton Holzer eine bemerkenswerte Studie verfasst: Anton Holzer, Die andere Front. Fotografie und Propaganda im Ersten Weltkrieg (Darmstadt: Primus 2007).
Milan Radanović, Stjepan Filipović: heroj radničke i antifašističke borbe: 70 godina od smrti. Online unter: http://www.starosajmiste.info/blog/stjepan-filipovic-heroj-radnicke-i-antifasisticke-borbe-70-godina-od-smrti/ (überprüft am 2.2.2022).
AJ, Fonds 110, AJ-RZ-II-1171.
Die Ausstellungsbücher sind nicht digitalisiert. Sie befinden sich im Fonds der Staatlichen Kommission im USHMM, Fonds AJ 110, USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–231 bis 32–586.
Evgeny Dobrenko, Die Kunst des Hasses. Der „edle Zorn“ und Gewalt in der sowjetischen Kultur der Kriegszeit, in: Susi Frank (Hg.), Bildformeln. Visuelle Erinnerungskulturen in Osteuropa (Bielefeld: transcript 2018), 111.
Frommer, National cleansing, 61.
Chlewnjuk, Stalin, 367.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–269; USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–381.
So z.B. schrieb ein Besucher beim Bild von Ustascha-Soldaten, neben denen zwei ermordete Bauern zu sehen waren, die Namen der Opfer: „Risto Bašić und Pero Grubor“ USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–305.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–334.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–333.
So z.B. USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–301; Nr. 32–261; Nr. 32–257.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–261; USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–257; USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–275.
USHMM, Fonds AJ 110, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–333.
Kerenji, Jewish citizens, 100.
Faust, This Republic of Suffering, Pos. 137.
USHMM, AJ Fonds 110, RG-49.005M, Reel 29, 32–559.
USHMM, AJ Fonds 110, RG-49.005M, Reel 29, 32–560.
Javni tužitelj Hrvatske, Zagreb izvješćuje Javnog tužitelja DF Jugoslavije, Beograd o političkim prilikama u Hrvatskoj te ukazuje na niz poteškoća, nastalih uz ostalo i samovoljom JA, OZN-e, Narodne milicije i raznih organa „narodnih“ vlasti, in: Dizdar, Partizanska i komunistička represija, Bd. 2, 527.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–263; USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–306.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–267.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–278; Schulmeister-André, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss, 142.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–276.
Bertram Turner / Günter Schlee, Einleitung, in: Schlee, Vergeltung, 10.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–284.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–303.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–320; 32–318; etc.
USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–307; USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–308; USHMM, RG-49.005M, Reel 29, Nr. 32–311, Nr. 32–431; Nr. 32–444.
Vajs, Dnevnik, 16. Alle folgenden Zitate Vajs’ sind dieser Quelle entnommen.
Form, Die Ahndung in den westlichen Besatzungszonen, 25.
Prusin, Justice behind the Iron Curtain, 248.
Douglas, The Right Wrong Man, 107. Über die Bedeutung der Zeugenschaft für die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust siehe: Emmanuel Alloa, Umkämpfte Zeugenschaft. Der Fall Serena N. im Brennpunkt von Holocaust-Forschung, Psychoanalyse und Philosophie, DZ Phil 97 (2019) 6, 1008–1023.
Douglas, The Right Wrong Man, 95.
Iz stenografskih bilježaka s glavne rasprave 30.IX.,1.,2.,3.X.1946., in: Milan Stanić (Hg.), Suđenje Lisaku, Stepincu, Šaliću i družini, ustaško-križarskim zločincima i njihovim pomagačima (Zagreb: 1946), 444.
Kerenji, Jewish citizens of Socialist Yugoslavia, 100.
Für diesen Hinweis ist die Autorin Raluca Grosescu dankbar.
UN Archives, Committee on the Progressive Development of International Law and its Codification, Meetings Nr. 28, 72, 75, 78, 79, 80, 82, 84, 85, 86, A.AC.6.SR-72 bis A.AC.6.SR-86.
Vajs, Rad komisije, 392.