Den 27. März 1941 verbrachte Josip Broz Tito in seiner illegalen Wohnung in Zagreb. Während in Belgrad die Massen protestierten, wartete er auf Nachrichten. An diesem Tag hatten die Offiziere der Königlich-Jugoslawischen Armee mit Unterstützung GroÃbritanniens die Regierung CvetkoviÄ-MaÄek und die Regentschaft des Fürsten Pavle KaraÄorÄeviÄ gestürzt, um gegen den Beitritt ihres Landes zum Dreimächtepakt zu protestieren. Der noch minderjährige Prinz Petar II. KaraÄorÄeviÄ Ã¼bernahm die Macht von seinem Onkel und ernannte einen der Putschführer, General DuÅ¡an SimoviÄ, zum Ministerpräsidenten. Auf den StraÃen Belgrads verbreitete sich die Nachricht vom Umsturz wie ein Lauffeuer. Die Menschen besetzten Plätze und Denkmäler, schwenkten die jugoslawische Trikolore und lachten. Die seit den 1920er Jahren in die Illegalität gedrängten Kommunistinnen und Kommunisten kamen aus ihren Verstecken, zeigten sich vor der Polizei, hielten sogar Reden. Und als die Kommunistin Mitra MitroviÄ am Ende des Tages erschöpft und euphorisch ihrem Parteivorsitzenden in Zagreb von der Stimmung dieser groÃen Kundgebungen berichtete und um Anweisungen für die Genossen in Belgrad bat, hatte Tito seine Entscheidung bereits getroffen. Er verlieà Zagreb und fuhr nach Belgrad, um seine Partei auf den Krieg vorzubereiten.2
Tito sollte Recht behalten. Die Nachricht vom Staatsstreich erzürnte Adolf Hitler und die nationalsozialistische Führung Deutschlands. Bereits eine Woche später, am 6. April 1941, griff die deutsche Wehrmacht im Verbund mit italienischen, ungarischen und bulgarischen Truppen ohne vorherige Kriegserklärung das Königreich Jugoslawien an. Das âUnternehmen Strafgerichtâ leitete die Besatzung Jugoslawiens ein und führte zur Auflösung des ersten jugoslawischen Staats. Das brutale Besatzungsregime entfachte einen erbarmungslosen Bürgerkrieg, der das Land von innen heraus zersetzte. Verschiedene Bürgerkriegsparteien versuchten, durch massive Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung die Kontrolle zu erlangen und ihre Macht zu sichern.3 Die Folge waren massive Kriegsverbrechen, die nicht nur von den Besatzungsmächten, sondern auch von lokalen militärischen und paramilitärischen Einheiten sowie von Kräften der Jugoslawischen Volksbefreiungsarmee begangen wurden.4 Auch wenn die Frage nach genauen Zahlen lange umstritten war, weil jugoslawische Ermittler überhöhte Angaben gemacht hatten, gehört Jugoslawien auch nach heutigen Schätzungen zu den am stärksten betroffenen Ländern.
Obwohl in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche innovative Studien zur Ahndung von Kriegsverbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind,5 wird die Frage des rechtlichen und narrativen Umgangs mit Kriegsverbrechen in Jugoslawien, wenn überhaupt, vorwiegend aus der Perspektive der kommunistischen Machtübernahme beleuchtet.6 Und obwohl Jugoslawien zu den am stärksten vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Ländern gehörte,7 und obwohl sich Jugoslawien nach 1941 an internationalen Diskussionen über den strafrechtlichen Umgang mit den Verbrechen der Achsenmächte beteiligte,8 und obwohl vor jugoslawischen Gerichten in der Nachkriegszeit Tausende Kriegsverbrecherprozesse stattfanden,9 existiert bis heute, fast 80 Jahre nach Kriegsende, keine Monografie, die einen genauen und detaillierten Ãberblick über alle im sozialistischen Jugoslawien organisierten Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg bietet. Das hat verschiedene Ursachen: Bis in die 1990er Jahre unterlagen die jugoslawischen Akten strenger Geheimhaltung. Auch das Archiv international involvierter Organisationen wie der UNWCC war bis 2014 schwer zugänglich.10 Alte jugoslawisch-sozialistische Studien beschränken sich in der Regel auf idealisierende Beschreibungen des revolutionären Befreiungskampfes und reproduzieren das Narrativ von der Teleologie des Sieges der Guten und der Gerechten.11 Und nach dem Zerfall Jugoslawiens setzten sich in den Nachfolgestaaten revisionistische Geschichtsdeutungen fest, die sich nach parteipolitischen Interessen orientierten und stärker auf Verbrechen der Kommunistischen Partei fokussierten.12
Nach dieser Sichtweise übernahm die Kommunistische Partei Jugoslawiens die Macht nur mit Einsatz massiver Repression und Gewalt.13 Kriegsverbrecherprozesse werden als Instrument kommunistischer Machtübernahme gedeutet, die gleichzeitig durch Enteignungen die Verstaatlichung von Eigentum vorbereiteten. Auch nicht institutionalisierte VergeltungsmaÃnahmen sind ein Thema, das in den jugoslawischen Nachfolgestaaten momentan intensiv erforscht wird.14 Aktuelle Veröffentlichungen differenzieren jedoch selten zwischen gerichtlichen Prozessen zur Ahndung von Kriegsverbrechen und der irregulären Gewaltanwendung und analysieren die Entwicklungen in der Nachkriegszeit in erster Linie aus dem Blickwinkel der staatlichen Repression sowie der Beseitigung politischer Gegner.15 Nach diesem Interpretationsmuster war die Kehrseite des jugoslawischen Mythos von âBrüderlichkeit und Einigkeitâ das angebliche Schweigen über die Verbrechen jugoslawischer faschistischer Gruppierungen.16
Demnach dienten die Kriegsverbrecherprozesse in erster Linie der gnadenlosen Abrechnung mit ehemaligen und potenziellen Gegnern und waren nichts anderes als ideologisch inszenierte Schauprozesse, die eklatantes Unrecht produzierten.17 Wie jedoch von Nadège Ragaru betont, greift diese Argumentation zu kurz und reproduziert damit die ânormativen Kategorien und die Geopolitik des Kalten Kriegsâ.18 Der jugoslawische Staatsbildungsprozess war weit komplexer als bisher angenommen. Dem Recht und der Erfahrung des Bürgerkriegs kam zentrale Bedeutung zu. Der Zweite Weltkrieg und der jugoslawische Bürgerkrieg öffneten ungeachtet massiver Zerstörung ehemals geschlossene Handlungssphären und ermöglichten überhaupt die kommunistische Machtübernahme. Die Prozesse vor lokalen Militärgerichten waren in diesem Kontext die ersten Handlungen eines sich neu formierenden Staats, bei denen es nicht nur um eine Beseitigung von ideologischen und militärischen Gegnern ging.19 Eine pauschale Gleichsetzung der jugoslawischen Kriegsverbrecherprozesse der Nachkriegszeit mit den stalinistischen Schauprozessen suggeriert, dass vor jugoslawischen Gerichten vermeintlich Unschuldige wegen konstruierter Anklagen standen. Die neuere Forschung ist hier weiter und zeigt, dass die Kriegsverbrecherprozesse in Osteuropa mit den Prozessen vor den Gerichten der westlichen Alliierten vergleichbar sind.20 Ohne die politische Dimension jugoslawischer Kriegsverbrecherprozesse zu bestreiten, will diese Studie analysieren, in welcher Beziehung die Politik und das Recht zueinanderstanden, wer die Angeklagten waren und welchen Einfluss die politischen Entwicklungen auf ihre Prozesse hatten.
DuÅ¡an NeÄak vertrat die Meinung, dass sich das jugoslawische Recht am Ende des Zweiten Weltkriegs in erster Linie aus materiellen Rechtsquellen speiste.21 Doch gerade darüber, wie sich diese Auffassungen entwickelten und wie sie begründet wurden, finden sich kaum Studien. Bewusst setzte sich die Kommunistische Partei vom Ersten Jugoslawien ab. Das zentrale exekutive und legislative Organ des sich formierenden Zweiten Jugoslawiens (AVNOJ) (AntifaÅ¡istiÄko VijeÄe Narodnog oslobodjenja Jugoslavije, Antifaschistischer Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens) erklärte noch während des Kriegs 1943 alle rechtlichen Vorschriften der Besatzer und der Vorgängerregime für nichtig.22 Damit stellte AVNOJ eine neue, auf Gewalt gegründete und durch Gewalt autorisierte Rechtsordnung her. Spätestens von diesem Moment an wäre nach Grundlagen dieser neuen Rechtsordnung und nach Begründungen ihrer Durchsetzung zu fragen.
Dabei existiert mit der jugoslawischen Staatlichen Kommission zur Feststellung von Kriegsverbrechen der Besatzer und ihrer Helfer eine Institution, deren Analyse uns viel über die moralischen, politischen und ideologischen Grundlagen des Zweiten Jugoslawiens sagen kann. Sie wurde am 29. November 1943 bei der konstituierenden Sitzung des zweiten jugoslawischen Staats gegründet als eine Reaktion auf die Entstehung der UNWCC. Nach Bildung dieser gemeinsamen Staatlichen Kommission rief jede jugoslawische Teilrepublik ihre eigene Landeskommission aus. In den vergangenen Jahren sind zu diesen jugoslawischen Landeskommissionen einzelne Studien entstanden.23 Ihre Ergebnisse deuten darauf hin, welche herausragende Rolle dieser Institution in der Ãbergangszeit vom (Bürger-)Krieg zum Frieden zukam. Die Landeskommissionen sammelten Beweise für begangene Kriegsverbrechen und produzierten während ihrer fünfjährigen Tätigkeit Berge von Akten. Sie nahmen mehr als 550.000 Zeugenaussagen und 900.000 Meldungen über begangene Kriegsverbrechen auf, konfiszierten um die 20.000 Dokumente und 5.000 Fotografien und konnten auf dieser Grundlage 120.000 Anklageerhebungen verfassen.24 Dabei identifizierten sie 65.000 mutmaÃliche Kriegsverbrecher.25 Die Quellen befinden sich in den jeweiligen Hauptarchiven der jugoslawischen Nachfolgerepubliken, im ehemaligen Staatsarchiv, dem Archiv Jugoslawiens sowie im USHMM. Teile sind veröffentlicht in der Quellensammlung des Archivs Jugoslawiens bzw. digitalisiert im Archiv der UNWCC.26 Leider beschränken sich aktuelle Untersuchungen auf die Institutionengeschichte, wie die Arbeit Martina Grahek RavanÄiÄs, oder sie betrachten die Kommissionen einzig als repressives Instrument des kommunistischen Regimes, was ihre Bedeutung und ihren Einfluss einseitig wiedergibt.27
Eine Untersuchung und Einordnung der Staatlichen Kommission und ihrer Tätigkeiten bildet die Grundlage dieses Vorhabens. Insbesondere internationale Verflechtungen stehen im Fokus, die Beteiligung Jugoslawiens an internationalen Diskussionen über die Entwicklung des internationalen Strafrechts und der Transfer von Wissen. Dabei betrachte ich den Umgang mit Kriegsverbrechen aus verschiedenen zeitgenössischen Perspektiven: Was bedeutete das Erleben massiver Menschheitsverbrechen für die Opfer vor Ort, wie reagierte die jugoslawische Widerstandsbewegung auf die verbrecherische Kriegsführung der Besatzer, welche Bedeutung hatte die Exilregierung in London und welche die Alliierten?
Der erste Teil der Untersuchung befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Kriegsverbrechen. In London beteiligte sich die königlich-jugoslawische Exilregierung seit 1941 an verschiedenen Initiativen und Institutionen zur Vorbereitung der Strafverfolgung von Kriegsverbrechern. An dieser Stelle kann an die Vorarbeiten von Julia Eichenberg angeknüpft werden, um die Position der jugoslawischen Exilregierung zu kontextualisieren.28 Doch welche Positionen vertraten in diesem Kontext jugoslawische Kommunisten? Dass die Rezeption und Aneignung des sowjetischen Strafrechts bereits während des Kriegs stattfanden, ist belegt.29 Die spezifisch jugoslawische Situation des Bürgerkriegs war für diese Frage aber ebenso wichtig. In diesem Buch wird davon ausgegangen, dass Tito spätestens ab 1943 wusste, dass er den Krieg gegen die Besatzer und die jugoslawischen Bürgerkriegsgegner gewinnen würde und dass er ein Instrument suchte, um die jugoslawische Bevölkerung hinter sich zu vereinen. Das Versprechen der Partisanenführung, das neue Recht werde auf der Grundlage des einzigartigen Rechts- und Gerechtigkeitsempfindens der jugoslawischen Bevölkerung entstehen, sollte diese für die Idee des revolutionären Rechts gewinnen. SchlieÃlich war der Glaube an ein âangeborenes gesundes Rechtsempfindenâ des jugoslawischen âVolksâ, das in Verbindung mit kontinuierlicher Aufklärungsarbeit zum Aufbau eines wahrhaft demokratischen Systems führen sollte, nicht neu: Ãhnlich argumentierten die serbischen konservativen Reformer aus dem 19. Jahrhundert, die sich von Rechtsvorstellungen des wilhelminischen Deutschland inspirieren lieÃen.30 Ãhnlichkeiten mit dem NS-Konzept des âgesunden Volksempfindenâ sind unübersehbar, insbesondere wenn es um Versuche geht, vorhandene Rechtsnormen umzuformen und das Recht zu ethnisieren.31 Hier liegt das besondere Augenmerk allerdings darauf, wie und warum die kommunistischen Juristen (es waren ausschlieÃlich Männer) ihre Rechtsvorstellungen anpassten sowie sowjetische und internationale Vorgaben übernahmen und adaptierten. Dabei wird die jugoslawische Perspektive in die Diskussion um die Humanisierung des Kriegsrechts integriert und insbesondere seit der Entstehung der UNWCC der Beitrag jugoslawischer Juristen an der Ausformulierung rechtlicher Normen bei der Ahndung von Kriegsverbrechen analysiert. Die relevanten Akten der UNWCC liegen zum Teil digitalisiert vor. Ãber die Protokolle entsprechender Ausschüsse werden die wichtigsten Diskussionen beleuchtet und so der Wissenstransfer von der UNWCC nach Jugoslawien eingeordnet. An dieser Stelle kann zu den Untersuchungen von Dan Plesch32 und Arieh Kochavi33 auch an die Arbeiten von Kerstin von Lingen angeknüpft werden, die den Beitrag osteuropäischer Juristen und Kommissionsmitglieder der UNWCC bei der Entwicklung des humanitären Rechts erforscht hat.34 Daniel Marc Segesser, Mark Lewis und Annette Weinke haben in ihren ideengeschichtlichen Studien dargelegt, welche wissenschaftlichen Debatten den Weg zu einer institutionalisierten internationalen Ahndung von Kriegsverbrechen geebnet haben.35 Guillaume Mouralis hat bereits auf das Wirken von âOutsidersâ hingewiesen, das die Entstehung vom IMT maÃgeblich beeinflusst hatte.36 Inwieweit die jugoslawischen Mitglieder der UNWCC an der Formulierung strafrechtlicher Normen zur Ahndung von Kriegsverbrechen beteiligt waren, inwieweit internationale Diskussionen und Entwicklungen das neu formulierte jugoslawische Recht beeinflussten, ist bisher nicht untersucht worden. Ebenso wenig ist bekannt, wie die jugoslawischen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und des jugoslawischen Bürgerkriegs die Vorstellungen führender Kommunisten wie Edvard Kardelj und MoÅ¡a Pijade über legales und legitimes Verhalten im Krieg geprägt haben, wann auf das sowjetische Vorbild und in welchem MaÃe auf international vereinbarte Normen zur Ahndung von Kriegsverbrechen zurückgegriffen wurde. Zugleich geht es darum, wie aus der Erfahrung von Besatzung und Bürgerkrieg, aus der Erfahrung des Holocaust und der systematischen Vertreibung und Ausbeutung auch bei jugoslawischen Akteuren die Einsicht wuchs, dass die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und die internationale Zusammenarbeit der eigenen Sicherheit dienen.
Der zweite Teil der Arbeit fokussiert auf die Ermittlungsarbeit der jugoslawischen Staatlichen Kommission und darauf, wie mündliche Zeugenaussagen zu Akten wurden, nach welchen Mustern sie entstanden und welchen Einfluss sie auf den sich neu formierenden Staat und die Formulierung neuer Rechtsnormen hatten. Wie ambivalent solche Quellen sein können, bedarf keiner besonderen Erläuterung. Lutz Niethammer hat auf die Chancen und Schwierigkeiten des Umgangs mit solchen und ähnlichen Ãberlieferungsformen hinreichend hingewiesen.37 Hier geht es nicht darum, ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Ziel ist zu hinterfragen, wie Zeugenaussagen zu Akten wurden, wie der Prozess der Ãbertragung ablief und wann aus der Ãbertragung eine Ãberlieferung wurde. Den theoretischen Rahmen bieten die Arbeiten Cornelia Vismanns zu Akten und zur Medialität des Rechts38 sowie aktuelle Diskussionen zur Zeugenschaft.39 Angeknüpft wird auch an die Ãberlegungen von Thomas Scheffer über Akten als âMaterialität im Rechtsdiskursâ.40 Wenn wir davon ausgehen, dass Akten aufgrund ihrer Struktur Wirklichkeiten konstituieren und nicht nur repräsentieren,41 stellt sich die Frage, welche Wirklichkeiten die Akten der Staatlichen Kommission zur Feststellung von Kriegsverbrechen konstituierten und warum? Welche Erzählungen verschriftlichten die Landeskommissionen und wie beeinflussten diese Erzählungen das, was Recht war und wurde? Oder in Abwandlung von Cornelia Vismann: Es geht um Anteile, die Akten der Staatlichen Kommission und ihrer Untereinheiten daran hatten, Wahrheitsformen und Rechtskonzepte aufzudecken42 â und in Anlehnung an Niethammer und Assmann um deren Einfluss auf das Kollektivgedächtnis.43 Denn anders als im westlichen Europa, wo die Prozesse häufig auf Akten der Besatzer basierten, spielten Zeugenaussagen vor jugoslawischen Gerichten von Anfang an eine groÃe Rolle. Um zu überprüfen, wie sich dieser Zugang auf die Rechtswerdung und Rechtsprechung auswirkte, werden exemplarisch die Bestände des Fonds der Staatlichen Kommission aus Belgrad und der Landeskommission Bosnien-Herzegowinas untersucht und mit den Veröffentlichungen der Staatlichen Kommission und den an die UNWCC weitergeleiteten Akten verglichen. 1945 und 1946 gab die Kommission mehrere Hundert Mitteilungen heraus, in denen sie Kriegsverbrechen benannte, Zeugenaussagen zusammenfasste, Opfer aufzählte und vorbereitete Anklageschriften verkündete.44 Sie organisierte mehrere Ausstellungen und Wanderausstellungen, bei denen sie die jugoslawische Bevölkerung mit begangenen Kriegsverbrechen konfrontierte. Und schlieÃlich bereitete sie 4.800 Anklageschriften für die UNWCC vor, um Auslieferungen mutmaÃlicher Kriegsverbrecher zu erwirken.45 Wie und wo finden sich Zeugenerzählungen in diesen Dokumenten wieder? Gefragt wird, welche Bedeutung die Akten der Staatlichen Kommission als erste Generatoren einer âjuridischen Wahrheitâ46 über den Zweiten Weltkrieg und Bürgerkrieg in Jugoslawien hatten, die sich von Gerichten validiert hegemonial ausbreitete. Und welche Wahrheit war das?
Im dritten Teil geht es um die Prozesse. Nicht institutionalisierte VergeltungsmaÃnahmen sind ein Thema, das in den jugoslawischen Nachfolgestaaten momentan intensiv erforscht wird, häufig aus nationalpolitischen Gründen.47 Aktuelle Veröffentlichungen differenzieren daher selten zwischen gerichtlichen Prozessen zur Ahndung von Kriegsverbrechen und der irregulären Gewaltanwendung und analysieren die Entwicklungen in der Nachkriegszeit in erster Linie aus dem Blickwinkel der staatlichen Repression.48 Die Nachkriegszeit sehen sie im Allgemeinen als eine Zeit des Terrors, in der die Kommunisten ihrem ideologischen Vorbild, der Sowjetunion, nacheiferten. Dabei wird die internationale Literatur zu sowjetischen Prozessen oder anderen osteuropäischen Prozessen selten rezipiert.49 Und es wird nicht analysiert, wer die Richter, die Staatsanwälte und die Ermittler waren, die sich an der Verfolgung von Kriegsverbrechern und ihrer Verurteilung beteiligten. Was aus den Gerichtssälen nach drauÃen drang, interessiert ebenfalls nur im Zusammenhang mit der Propaganda. War alles nur simuliert, reinem Machtkalkül geschuldet? Nach Vladimir Geiger verurteilten die Militärgerichte und das Gericht der nationalen Ehre in Zagreb Angeklagte ohne irgendeine Beweisführung.50 Die Arbeiten von Grahek RavanÄiÄ sowie von Milan RadanoviÄ ergeben da ein differenziertes Bild.51 Die vorliegende Arbeit geht von der These aus, dass die jugoslawischen Kommunisten eine Regulierung und Institutionalisierung von Gewalt anstrebten und ein starkes Interesse daran hatten, die Nach-Bürgerkriegsgesellschaft zu stabilisieren.52 Die Gerichte übernahmen daher eine besonders wichtige Rolle. Es geht hier nicht nur um ihre juristischen Aufgaben. Ohne Prozesse, die nach Cornelia Vismann notwendig sind, um Taten in Worte zu konvertieren und zu verschriftlichen, wäre als Folge von Kriegsverbrechen nur Schweigen geblieben.53 Dem Gericht kommt nach dieser Auffassung eine fast therapeutische Funktion zu: In der Verhandlung werden Traumata durch Versachlichung zur Sprache gebracht und aktenkundig gemacht. Durch ihre Rezeption werden Gerichtsverfahren nicht nur Orte der Rechtsprechung und Wahrheitsfindung, sondern auch Orte der Geschichtsschreibung.54 Lawrence Douglas spricht in diesem Kontext von âdidactic trialsâ.55 Vorliegende Studie möchte an diese Konzepte anknüpfen, aber auch analysieren, wie weit sich der jugoslawische Prozess der juristischen Bestrafung von Kriegsverbrechern an internationalen Entwicklungen orientierte. SchlieÃlich nahm auch das Erste Jugoslawien regen Anteil an Bemühungen um ein neues, internationales Recht nach dem Ersten Weltkrieg.56 Eine zentrale Bedeutung nimmt daher der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg ein.57 Hier werden in erster Linie Arbeiten berücksichtigt, die auf die Wirkung des Verfahrens fokussieren und auf die unterschiedlichen Entwicklungen, die zu Nürnberg geführt haben.58 Auch zum narrativen und strafrechtlichen Umgang anderer alliierten Staaten mit Kriegsverbrechen existieren bereits mehrere Studien, an die angeknüpft werden kann.59 Es ist auffällig, wie rar die internationalen Studien zu jugoslawischen Kriegsverbrecherprozessen sind. Auch in aktuellen Ãberblicksdarstellungen wie von István Deák nimmt Jugoslawien sehr geringen Platz ein.60 Im Sammelband von Norbert Frei zu der Ahndung von NS-Verbrechen im europäischen Kontext ist ein Aufsatz zu Jugoslawien gar nicht vorhanden.61 Dafür kann aber auf mehrere aktuelle Studien zur Ahndung von Kriegsverbrechen im östlichen Europa zurückgegriffen werden, um auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen diesen Ländern und Jugoslawien hinzuweisen.62 Argumentiert wird, dass sich der jugoslawische Ahndungsprozess stark an internationalen Vorgaben orientierte, auch um die Implementation neuer Rechtskonzepte in Jugoslawien zu legitimieren. Gleichzeitig verstehen sich jugoslawische Akteure als Teil eines internationalen Ahndungsprozesses, so wie er durch die Moskauer Deklaration vorformuliert wurde.
Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass der internationale Forschungsstand zu Bürgerkriegen, zur Entwicklung des internationalen Strafrechts und die Diskussionen zu Jugoslawien nach dem Zweiten Weltkrieg stark auseinanderklaffen. Zugleich fällt bei internationalen Studien das Fehlen einer jugoslawischen Perspektive auf. Die vorliegende Untersuchung möchte diese Lücke schlieÃen und in einem vielschichtigen Verfahren nicht nur die jugoslawische Perspektive in die gesamteuropäische integrieren, sondern auch die Frage nach Besonderheiten jugoslawischer Erfahrungen im europäischen Kontext beantworten.
In die Studie flossen unterschiedliche veröffentlichte und unveröffentlichte Quellen ein. Die Grundlage bilden, wie bereits betont, die Akten der Staatlichen Kommission, die sich im Fonds des USHMM befinden. Ergänzt werden sie thematisch durch verschiedene andere Quellen: im ersten Teil, der eine Analyse der jugoslawischen Diskussionen um das internationale und nationale Strafrecht zur Ahndung von Kriegsverbrechen bietet, durch Akten aus dem Archiv der UNWCC, Akten der königlichen Exilregierung, Akten des Obersten Stabs der Volksbefreiungsarmee, alle stenografischen Protokolle unterschiedlicher Rechtsausschüsse und stenografische Protokolle der vorläufigen Versammlung.63 Im zweiten Teil liegt der Fokus auf dem Wissenstransfer von London über Belgrad in die jugoslawische Provinz. Dafür werden auch die Akten der bosnisch-herzegowinischen Landeskommission zur Feststellung von Verbrechen gesichtet, die sich im Archiv Bosnien-Herzegowinas (ABiH) befinden.64 Um zu überprüfen, wie die Implementation von neuem Recht vonstattenging, werden die ersten groÃen Kriegsverbrecherprozesse analysiert â der Prozess gegen die Angehörigen der Regierung des Unabhängigen Staats Kroatien (USK) in Zagreb sowie der Prozess gegen die sogenannten Ustascha-Generäle in Belgrad. Die Akten aus diesen Prozessen befinden sich im Kroatischen Staatsarchiv (HDA) sowie teils im Archiv des Kroatischen Historischen Museums (HPM) und teils im Militärarchiv in Belgrad (VA). Hier wird die These vertreten, dass die groÃen Prozesse als Muster für die zahlreichen kleinen Prozesse dienten, die in der jugoslawischen Provinz stattgefunden haben. Dafür werden Prozessakten des Bezirksgerichts von Sarajevo aus dem Archiv Bosnien-Herzegowinas (ABiH) analysiert. Die institutionelle Perspektive wird durch andere Quellen ergänzt, z.B. durch die Erinnerungen von Zeitzeugen, die entweder aus dem Archiv der Shoah Foundation, dem Staatlichen Archiv Kroatiens, den Hoover Institution Library and Archives oder Quellensammlungen mit Erfahrungen jugoslawischer Widerstandskämpferinnen und Kämpfer sowie involvierter Juristen stammen.65
Mitra MitroviÄ, Ratno putovanje (Beograd: Prosveta 1962), 9.
Oskar DaviÄo, Basch Tschelik, übersetzt aus dem Serbokroatischen von Miodrag VukiÄ und Franz Mon, in: Die Zeit vom 27.8.1965, hier aus: https://www.zeit.de/1965/35/basch-tschelik/komplettansicht (überprüft am 2.6.2019). Alle folgenden Zitate von Basch-Tschelik sind dieser Quelle entnommen.
MitroviÄ, Ratno putovanje, 11.
Sabina FerhadbegoviÄ, Vor Gericht. Die Soldaten der Handschar-Division im Nachkriegsjugoslawien, Südost-Forschungen 69/70 (2010/11), 228.
Zur lokalen Dimension des Zweiten Weltkriegs in Jugoslawien siehe Xavier Bougarel / Hannes Grandits / Marija Vulesica (Hg.), Local dimensions of the Second World War in Southeastern Europe (Abingdon / New York: Routledge 2019).
Für einen guten Ãberblick siehe Nadège Ragaru, Viewing, Reading, and Listening to the Trials in Eastern Europe. Charting a New Historiography, Cahiers du monde russe 61 (2020) 3, 297â316.
Für eine Studie, die für diesen Zugang beispielhaft ist, siehe Jerca VoduÅ¡ek StariÄ, Kako su komunisti osvojili vlast. 1944â1946 (Zagreb: PaviÄiÄ 2006).
Holm Sundhaussen, Jugoslawien und seine Nachfolgestaaten 1943â2011. Eine ungewöhnliche Geschichte des Gewöhnlichen (Köln: Böhlau 2012), 89.
Sabina FerhadbegoviÄ, The Impact of the United Nations War Crimes Commission on the Yugoslav Crimes Policy, JHIL 24 (2022), 373â390.
Siehe z.B. Albert Vajs, Rad komisije za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa, Anali pravnog fakulteta u Beogradu 9 (1961) 1, 387â400; Oder das Special issue: 30 godina od Uredbe o vojnim sudovima, Bilten pravne službe JNA 3 (1974).
Insbesondere Dan Plesch hat durch sein Engagement stark dazu beigetragen, dass das Archiv der UNWCC einfacher zugänglich und zum Teil digitalisiert wurde. In einer Serie von Veröffentlichungen hat er die Ergebnisse seiner Forschungsarbeit zum Einfluss der UNWCC auf die Entwicklung des internationalen Strafrechts zusammengefasst. Siehe beispielhaft: Dan Plesch, Human Rights After Hitler: The Lost History of Prosecuting Axis War Crimes (Washington DC: Georgetown University Press 2017).
Siehe dazu beispielhaft Ferdo ÄulinoviÄ, Državnopravni razvitak Jugoslavije (Zagreb: Å kolska knjiga 1963); DuÅ¡an ŽivkoviÄ, Postanak i razvitak narodne vlasti u Jugoslaviji 1941â1942 (Beograd: Institut za savremenu istoriju 1969); Branko PetranoviÄ, AVNOJ. Revolucionarna smena vlasti (Beograd: Nolit 1976); Slobodan NeÅ¡oviÄ, Stvaranje nove Jugoslavije 1941â1945 (Beograd: Mladost 1981).
Einen guten Ãberblick bieten Beiträge im Sammelband: Milo PetroviÄ (Hg.), Preispitivanje proÅ¡losti i istorijski revizionizam. (Zlo)upotrebe istorije Å panskog graÄanskog rata i Drugog svetskog rata na prostoru Jugoslavije (Beograd: Å panski borci 2014).
Kosta NikoliÄ / Bojan DimitrijeviÄ, Formiranje OZN-e u Srbiji i Beogradu i likvidacija ânarodnih neprijateljaâ1944. Istorija 20. veka 2 (2010), 9â28; SrÄan CvetkoviÄ, IzmeÄu srpa i ÄekiÄa. Represija u Srbiji 1944â1953 (Beograd: Institut za savremenu istoriju 2005); VoduÅ¡ek StariÄ, Kako su komunisti osvojili vlast; Josip JurÄeviÄ / Katica Ivanda, Ustrojavanje sustava jugoslovenskih komunistiÄkih vojnih sudova tijekom Drugog svjetskog rata i poraÄa. DruÅ¡tvena istraživanja 15 (2006) 4/5,891â915; dies., Djelovanje jugoslavenskih komunistiÄkih vojnih sudova u Hrvatskoj potkraj Drugog svjetskog rata i u poraÄu, DruÅ¡tvena istraživanja 15 (2006) 4/5, 1063â1086; Jura, Ana, KomunistiÄka represija u Hrvatskoj prema pisanju lista Vjesnik, svibanj â kolovoz 1945. godine. ÄSP (2012) 1, 53â76; Dieser Argumentation folgt auch Tony Judt in: Die Geschichte Europas seit dem Zweiten Weltkrieg (Bonn: bpb 2006), 68.
Häufig sind diese Studien im Zuge eines Geschichtsrevisionismus entstanden, der zum Teil eine Rehabilitation der faschistischen jugoslawischen Verbände wie der kroatischen Ustascha zum Ziel hatte. Siehe dazu für eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Art der Geschichtsschreibung bei Ulf Brunnbauer (Hg.), (Re)Writing History. Historiography in Southeast Europe after Socialism (Münster u.a.: Lit. 2004).
Vladimir Geiger, Partizanska i komunistiÄka represija i zloÄini u Lici 1945, Hereticus 1â2 (2012), 54â71; Blanka MatkoviÄ, Poslijeratni komunistiÄki zliÄini i grobiÅ¡ta u istoÄnoj Hercegovini, Hum 9 (2012), 197â212; Martina Grahek RavanÄiÄ, MaÄari kao neprijatelji: rad Zemaljske komisije za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa Primjer: kotar Bjelovar, ÄSP 1 (2012), 37â52; MomÄilo PavloviÄ / SrÄan CvetkoviÄ, Istraživanja državne komisije za tajne grobnice ubijenih posle 12. Septembra 1944, Istorija 20. veka 3 (2012), 9â17.
Miodrag ZeÄeviÄ / Jovan PopoviÄ, Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njegovih pomagaÄa iz Drugog svetskog rata, Bd. 1 (Beograd: Arhiv Jugoslavije 1996), 12.
Vera KržiÅ¡nik-BukiÄ, Legal Trials in Yugoslavia, particularly in Slovenia, in the Aftermath of the Second World War, Treatises and documents 32 (1997), 133; CvetkoviÄ, IzmeÄu srpa i ÄekiÄa. Slowenische, kroatische und serbische Gerichte untermauern diese Argumentation, indem sie Urteile aus der Nachkriegszeit annulieren. Siehe dazu SrÄan MiloÅ¡eviÄ, Twice Before the Court: The Judicial Rehabilitation of General Dragoljub MihailoviÄ, Cultures of History Forum (30.10.2017), DOI: 10.25626/0077.
Ragaru, Viewing, Reading, and Listening to the Trials in Eastern Europe, 298.
Sabina FerhadbegoviÄ / Brigitte Weiffen, Zum Phänomen der Bürgerkriege, in: dies. (Hg.), Bürgerkriege erzählen. Zum Verlauf unziviler Konflikte (Konstanz: KUP 2011), 23.
Insbesondere die Forschung von Nadège Ragaru und Vanessa Voisin ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben. So z.B. auf das aktuelle Special Issue der Revue dâHistoire de la Shoah, an dem sich die Autorin auch beteiligt hat: Sabina FerhadbegoviÄ, Les actions en justice contre les crimes de la Shoah en Yugoslavie: Ãvolutions locales et impacts internationeaux, in: Audrey Kichelewski / Vanessa Voisin (Hg.), Juger des criminels de guerre à lâ est de lâEurope (1943â1991), Revue dâHistoire de la Shoah 214 (2021), 97â120. Ein anderes Special Issue beleuchtet die kulturwissenschaftliche Dimension der Kriegsverbrecherprozesse im östlichen Europa. Nadège Ragaru (Hg.), Justice in Image, Sound, and Text. An alternative History of Eastern European Trials, Cahiers du monde russe 61 (2020) 3â4; Für Vorgängerstudien siehe auch Penter, Local Collaborators; dies., âDas Urteil des Volkesâ; Prusin, âFascist Criminals to the Gallows!â. Ilya Bourtman, âBlood for Blood, Death for Deathâ: The Soviet Military Tribunal in Krasnodar, 1943, Holocaust and Genocide Studies 22 (2008), 246â265.
DuÅ¡an NeÄak, Politische Prozesse â Prozesse gegen Kriegsverbrecher in Slowenien 1945â1947, in: Heimo Halbrainer / Claudia Kuretsidis-Haider (Hg.), Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen und die europäische Strafjustiz von Nürnberg bis Den Haag (Graz: CLIO 2007), 212â217.
Odluka o ukidanju i nevažnosti svih pravnih propisa donetih od strane okupatora i njihovih pomagaÄa za vreme okupacije, in: Službeni list Demokratske Federativne Jugoslavije 4 (1945), 1.
CvetkoviÄ, IzmeÄu srpa i ÄekiÄa; VoduÅ¡ek StariÄ, Kako su komunisti osvojili vlast; Zlatko Begonja, Okružna komisija za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa Zadar (1944â1946), in: Tado OrÅ¡oliÄ, (Hg.), Zadar i okolica od Drugog svjetskog rata do Domovinskog rata (Zadar: HAZU 2009), 222â239; Martina Grahek RavanÄiÄ, Narod Äe im suditi. Zemaljska komisija za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa za Zagreb 1944.-1947 (Zagreb: Hrvatski institut za povijest 2013).
Vajs, Rad komisije za utvrÄivanje zloÄina, 394.
Rad državne komisije, in: ZeÄeviÄ / PopoviÄ, Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija, Bd. 1, 44.
ZeÄeviÄ, / PopoviÄ, Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija, 4 Bde.; UNWCC Archive, online unter: https://search.archives.un.org/united-nations-war-crimes-commission-unwcc-1943-1949 (überprüft am 25.1.2022).
So leider auch in der sonst exzellenten Arbeit Alexander Korbs über die Ustascha wiedergegeben. Siehe Alexander Korb, Im Schatten des Weltkrieges. Massengewalt der UstaÅ¡a gegen Serben, Juden und Roma in Kroatien 1941â1945 (Hamburg: Hamburger Ed. 2013), 41.
Julia Eichenberg, Macht auf der Flucht. Europäische Regierungen in London (1940â1944), Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 15 (2018) 3, 452â473; dies., Legal Legwork: How Exiled Jurists Negotiated Recognition and Legitimacy in Wartime London, 1939â1945, in: Marcus Payk / Kim Christian Priemel (Hg.), Crafting the International Order: Practitioners and Practices of International Law Since c.1800 (Oxford: Oxford University Press 2021), 162â190; dies., Crossroads in London on the Road to Nuremberg: The London International Assembly, Exile Governments and War Crimes, JHIL (2002) 3, 334â353.
FerhadbegoviÄ, Vor Gericht.
DuÅ¡an BatakoviÄ, Slobodan JovanoviÄ i Crna ruka, in: Miodrag JoviÄiÄ (Hg.), Slobodan JovanoviÄ: liÄnost i delo (Belgrad: SANU 1998), 225â231.
Zum Vergleich siehe: Herlinde Pauer-Studer / Julian Fink (Hg.), Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken des Nationalsozialismus in Originaltexten (Berlin: Suhrkamp 2014).
Dan Plesch, Dan. America, Hitler and the UN: How the Allies Won World War II and Forged a Peace (London: Tauris, 2011); Dan Plesch, Dan / Shanti Sattler. Changing the Paradigm of International Criminal Law: Considering the Work of the United Nations War Crimes Commission of 1943â1948, The International Community Law Review 15 (2012), 203â223; dies., A New Paradigm of Customary International Criminal Law: The UN War Crimes Commission of 1943â1948 and its Associated Courts and Tribunals, Criminal Law Forum 25 (2014) 1, 17â43.
Arieh Kochavi, Prelude to Nuremberg: Allied War Crimes Policy and the Question of Punishment (Chapel Hill: University of North Carolina Press, 1988).
Kerstin von Lingen, Setting the Path for the UNWCC: The Representation of European Exile Governments on the London International Assembly and the Commission for Penal Reconstruction and Development, 1941â1944 International Criminal Law Forum 25 (2014) 1, 45â76; dies., Defining Crimes Against Humanity: The Contribution of the United Nations War Crimes Commission to International Criminal Law, 1944â1947, in: Morten Bergsmo u.a. (Hg.), Historical Origins of International Criminal Law (Brussels: Torkel 2014), 475â506.
Daniel Marc Segesser, Recht statt Rache oder Rache durch Recht. Die Ahndung von Kriegsverbrechen in der internationalen wissenschaftlichen Debatte 1872â1945 (Paderborn: Schöningh 2010); Mark Lewis, The Birth of New Justice. The Internationalization of Crime & Punishment, 1919â1950 (Oxford: Oxford University Press 2014); Annette Weinke, Gewalt, Geschichte, Gerechtigkeit. Transnationale Debatten über deutsche Staatsverbrechen im 20. Jahrhundert (Göttingen: Wallstein 2016).
Guillaume Mouralis, Outsiders du droit international: Trajectoires professionnelles et innovation juridique à Londres, Washington et Nuremberg, 1943â1945, Monde (s) 7 (2015) 1, 113â134.
Lutz Niethammer, Einführung, in: ders. (Hg.), Lebenserfahrung und kollektives Gedächtnis. Die Praxis der âOral historyâ (Frankfurt: Syndikat 1985).
Cornelia Vismann, Akten: Medientechnik und Recht (Frankfurt a.M.: Fischer 2000); dies., Medien der Rechtsprechung (Frankfurt a.M.: Fischer 2011); dies. Das Recht und seine Mittel (Frankfurt a.M.: Fischer 2012).
Anna Hájaková, What Kind of Narrative is Legal Testimony? TerezÃn Witness before Czechoslovak, Austrian, and German Courts, in: Norman J.W. Goda (Hg.), Rethinking Holocaust Justice: Essays across Disciplines (New York: Berghahn Books 2018), 71â99; Emmanuel Alloa, Umkämpfte Zeugenschaft. Der Fall Serena N. im Brennpunkt von Holocaust-Forschung, Psychoanalyse und Philosophie, DZPhil 67 (2019) 6, 1008â1023; sowie das grundlegende Werk von Dori Laub, Bearing Witness, or the Vicissitudes of Listening, in: Shoshana Felman / Dori Laub (Hg.), Testimony: Crises of Witnessing in Literature, Psychoanalysis and History (London: Routledge, 1992), 57â74.
Thomas Scheffer, Materialitäten im Rechtsdiskurs: Von Gerichtssälen, Akten und Fallgeschichten, in: Kent Lerch (Hg.), Recht vermitteln: Strukturen, Formen und Medien der Kommunikation im Recht (Berlin: BBAW 2005), 349â376.
Vismann, Akten, 87.
Vismann, Akten, 9.
Lutz Niethammer, Gedächtnis und Geschichte. Erinnernde Historie und die Macht des kollektiven Gedächtnisses, WerkstattGeschichte 30 (2001), 32; Aleida Assmann, Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses (München: Beck 2018).
Vajs, Rad komisije, 394.
Grahek, Narod, 107.
Michael Foucault, Die Wahrheit und die juristischen Formen (Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2003), 13.
Siehe Anm. 17.
Für einen Ãberblick siehe Vladimir Geiger / Suzana LeÄek, Politika retribucije u Evropi nakon Drugog svjetskog rata, ÄSP 34 (2018) 1, 7â34.
Zu den sowjetischen Prozessen siehe Tanja Penter, Local Collaborators on Trial. Soviet War Crimes Trials under Stalin (1943â1953), in: Cahiers du monde russe 49 (2008), 341â364; dies., âDas Urteil des Volkesâ. Der Kriegsverbrecherprozess von Krasnodar 1943, Osteuropa 60 (2010), 117â131; Alexander Prusin, âFascist Criminals to the Gallows!â. The Holocaust and Soviet War Crimes Trials, December 1945 â February 1946, Holocaust and Genocide Studies 17 (2003), 1â30. Aktuell insbesondere die Arbeiten von Vanessa Voisin und Nadège Ragaru. Siehe FuÃnote 20.
Geiger, Vladimir, Smrtna presuda Vojnog suda Komande grada Zagreba poglavaru Hrvatske pravoslavne crkve u Nezavisnoj Državi Hrvatskoj mitropolitu Germogenu 1945. godine, in: Hans-Georg Fleck / Igor Graovac (Hg.), Dijalog povjesniÄara, Bd. 2 (Zagreb: Friedrich Naumann Stiftung 2000), 581.
Grahek RavanÄiÄ, Narod Äe im suditi; dies., IzvjeÅ¡taji Zemaljske komisije za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa na podruÄju Bjelovara od 1944. do 1947. godine, in: Nada KisiÄ KolanoviÄ u.a. (Hg.), 1945. â Razdjelnica hrvatske povijesti (Zagreb: Hrvatski institut za povijest 2005), 339â355; dies., MaÄari kao neprijatelji; Milan RadanoviÄ. Kazna i zloÄin. Snage kolaboracije u Srbiji: odgovornost za ratne zloÄine (1941â1945) i vojni gubici (1944â1945) (Belgrad: Rosa Luxemburg Stiftung: 2015).
Leon GerÅ¡koviÄ (Hg.), Dokumenti o razvoju narodne vlasti: priruÄnik za izuÄavanje istorije narodne vlasti na fakultetima, Å¡kolama i kursevima (Beograd: Prosveta 1948); Zdravko Dizdar (Hg.), Partizanska i komunistiÄka represija i zloÄini u Hrvatskoj: dokumenti, 4 Bde. (Slavonski Brod 2005â2008). Diesen Eindruck teilt auch Ludwig Steindorff, wie er allerdings nur im Nebensatz einer Rezension erwähnt. Ludwig Steindorff, Rezension zu: Ingrid Böhler / Lisa Rettl (Hg.), Geschichtspolitik in Kroatien (= zeitgeschichte 5/08), Innsbruck 2008, H-Soz-Kult, 14.04.2009, <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-12475> (überprüft am 8.10.2015).
Cornelia Vismann, Sprachbrüche im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, in: Stephan Braese (Hg.), Juristischer und literarischer Diskurs im Umgang mit den NS-Massenverbrechen (Göttingen: Wallstein 2004), 47.
Anette Wieviorka, Observations sur des porcès nazis: de Nuremberg à Klaus Barbie, in: Werner Gephart u.a. (Hg.), Tribunale. Literarische Darstellung und juridische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen im globalen Kontext (Frankfurt a.M.: Klostermann 2014), 29â38.
Lawrence Douglas, The Memory of the Judgment: Making of Law and History in the Trials of the Holocaust (New Haven: CT 2001), 65â94.
Lewis, The Birth of New Justice, 42â66; 123â143.
An dieser Stelle kann auf die gute Zusammenfassung des Forschungsstandes bei Annette Weinke verwiesen werden, Annette Weinke, Die Nürnberger Prozesse (München²: Beck 2015). Aktuell siehe Guillaume Mouralis, Le moment Nuremberg (Paris: Presses de Sciences Po, 2019).
So z.B. die sowjetische Seite bei Francine Hirsch, Michelle Penn, Valentyna Polunina und Irina Schulmeister-André siehe: Francine Hirsch, The Soviet Judgment at Nuremberg: A New History of the International Military Tribunal after World War II (Oxford: Oxford University Press 2020); Michelle Jean Penn, The Extermination of Peaceful Soviet Citizens: Aron Trainin and International Law, Ph.D. University of Colorado Boulder 2017 https://scholar.colorado.edu/concern/graduate_thesis_or_dissertations/df65v791t (überprüft am 22.3.2021); Valentyna Polunina, The Human Face of Soviet Justice? Aron Trainin and the Origins of the Soviet Doctrine of International Criminal Law, in: David Crowe (Hg.), Stalinâs Soviet Justice: âShowâ Trials, War Crimes Trials, and Nuremberg (London: Bloomsbury 2019), 127â144; Irina Schulmeister-André, Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss: der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (Berlin: Duncker & Humblot 2016).
So z.B. Kim C. Priemel / Alexa Stiller (Hg.), Reassessing the Nuremberg Military Trials: Transitional Justice, Trial Narratives, and Historiography (New York / Oxford: Berghahn Books 2014); Annette Weinke / Klaus Marxen, Inszenierung des Rechts. Schauprozesse, Medienprozesse und Prozessfilme in der DDR (Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag 2006); Zum narrativen Umgang siehe auch z.B. Gephart, Tribunale; Goda, Rethinking Holocaust Justice; Georg Wamhof (Hg.), Das Gericht als Tribunal oder: Wie der NS-Vergangenheit der Prozess gemacht wurde (Göttingen: Wallstein 2009); István Deák u.a. (Hg.), The Politics of Retribution in Europe â World War II and Its Aftermath (Princeton / New Jersey: PUP 2000); A. T. Williams, A Passing Fury. Searching for Justice at the End of World War II (London: Vintage 2016); Georgina Fitzpatrick u.a. (Hg.), Australiaâs War Crimes Trials 1945â51 (Leiden: Brill 2016). Für eine Auswahl insbesondere zu den Prozessen im östlichen Europa siehe u.a. David M. Crowe (Hg.), Stalinâs Soviet Justice.; Gabriel Finder / Alexander Prusin, Justice behind the Iron Curtain: Nazis on Trial in Communist Poland (Toronto: University of Toronto Press, 2018).
István Deák, Europe on trial. Story of Collaboration, Resistance and Retribution during World War II (Boulder: Westview Press 2015).
Norbert Frei (Hg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg (Göttingen: Wallstein 2006).
Siehe FuÃnote 20.
Hier nur eine Auswahl: Slobodan NeÅ¡oviÄ (Hg.), Zakonodavni rad pretsedniÅ¡tva AntifaÅ¡istiÄkog veÄa narodnog osloboÄenja Jugoslavije i PretsedniÅ¡tva privremene vlade Narodne skupÅ¡tne DFJ (Beograd: Prezidium Narodne skupÅ¡tine 1946); Službeni list DFJ und FNRJ 1945â1948; Radomir VujoÅ¡eviÄ (Hg.), Dokumenti centralnih organa KPJ, NOR i revolucija (1941â1945) (Beograd: Centar Komunist 1985â1989); Fabijan Trgo (Hg.), Zbornik dokumenata i podataka o NarodnooslobodilaÄkom ratu jugoslovenskih Naroda, Bd. 2, Dokumenta Vrhovnog Å¡taba NarodnooslobodilaÄke vojske Jugoslavije 1941â1942 (Beograd: Vojnoistorijski institut JNA 1954); Ustavotvorni odbori Savezne skupÅ¡tine i SkupÅ¡tine naroda. Stenografske beleÅ¡ke (Beograd: Narodna skupÅ¡tina 1946); TreÄe zasedanje AVNOJ-a i zasedanje PNS. Stenografske beleÅ¡ke (Beograd:Savezna skupÅ¡tina 1945); Slobodan NeÅ¡oviÄ (Hg.), Prvo i drugo zasedanje AVNOJ-a: 26. i 27. novembra 1942,29. i 30. novembra 1943 (Beograd: Prosveta 1983); Branko PetranoviÄ / Miodrag ZeÄeviÄ (Hg.), Jugoslavija 1918â1988. Tematska zbirka dokumenata (Beograd²: Rad 1988); Slobodan NeÅ¡oviÄ /Branko PetranoviÄ (Hg.), AVNOJ i revolucija: tematska zbirka dokumenata 1941â1945 (Beograd: Narodna knjiga 1983); MoÅ¡e Pijade, Izabrani govori i Älanci 1941â1947 (Beograd: Kultura 1948); Milovan Äilas, Älanci 1941â1946 (Beograd: Kultura 1947); Milovan Äilas, Der Krieg der Partisanen. Memoiren 1941â1945 (Klagenfurt: Sisyphus 2016); Milovan Äilas, Tito: eine kritische Biographie (Wien: Molden 1980); Milovan Äilas, Der junge Revolutionär. Memoiren 1929â1941 (Wien / München: Molden 1976).
Der Fonds wurde analytisch sortiert, siehe Krunoslava LovrenoviÄ-Zeba, Zemaljska komisija za BiH za utvrÄivanje zloÄina okupatora i njihovih pomagaÄa, Glasnik arhiva i druÅ¡tva arhivskih radnika 8/9 (1968â1969), 51â61.
Rodoljub ÄolakoviÄ, Zapisi iz oslobodilaÄkog rata, Bd. 3 (Zagreb: Naprijed 1961); Nisim Albahari (Hg.), Sarajevo u revoluciji, 4. Bde. (Sarajevo: Istorijski arhiv 1976â1981); Mira Å uvar (Hg.), Vladimir Velebit. Svjedok historije (Zagreb: Razlog 2001); Vladimir Velebit, Moj život (Zagreb: Fraktira 2017); Jakov BlaževiÄ, Tražio sam crvenu nit (Zagreb: Zagreb 1976); Josip HrnÄeviÄ, SvjedoÄanstva (Zagreb: Globus 1984); MitroviÄ, Ratno putovanje. Die persönlichen Nachlässe von Jakov BlaževiÄ und Josip HrnÄeviÄ befinden sich im HDA. Einige Nachlässe von Vertretern der jugoslawischen königlichen Exilregierung werden in Hoover Institution Library and Archives aufbewahrt.