1. Einleitung
Am 20. März 1949 wurde im Müttererholungsheim Rhöndorf die „Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauen“ offiziell gegründet, die sich ab November desselben Jahres „Arbeitsgemeinschaft katholischer deutscher Frauen“ nannte (im Folgenden als „Arbeitsgemeinschaft“ abgekürzt). Damit wurde eine lose Vorform dieses Zusammenschlusses, wie sie bereits seit 1945 bestand, von der Fuldaer Bischofskonferenz bestätigt. Der Paderborner Erzbischof Lorenz Jaeger (1892–1975) leitete seit August 1946 in der Bischofskonferenz das Referat für Frauenseelsorge und hatte ein großes Interesse an dieser Arbeitsgemeinschaft. Ihm schwebte eine vereinheitlichte Ausrichtung der vielfältigen Frauenverbände im Sinne der Katholischen Aktion1 vor, wobei die Frauen „unter Aufsicht und Führung“ der kirchlichen Hierarchie arbeiten sollten. Als Organisationsform hätte er gern ein „geistliches Direktorium“ gesehen, „dem ein oder zwei Frauen beigegeben“ würden. Dem widersetzte sich jedoch der Zentralvorstand des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), der auf die eigenständige Arbeit der Frauen Wert legte.2
Das Spannungsverhältnis von Mündigkeit des Laien und kirchlicher Unterordnung, welche die Katholische Aktion insgesamt charakterisierte, findet sich auch bei der Arbeitsgemeinschaft wieder.3 Der Umgang mit der Hierarchie war für die Frauen stets ein Balanceakt zwischen Gehorsam und Eigensinn4. Aber ohne bischöfliche Kontrolle war dieses Handeln von beiden Seiten nicht denkbar, wie schon die Gründung der Arbeitsgemeinschaft zeigt. Der Verbandskatholizismus gehörte zu den Strukturprinzipien des katholischen Milieus, in dem die organisierten Frauen ebenso verankert waren wie die Bischöfe.
Zur neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft gehörte eine Vielzahl unterschiedlicher Frauenorganisationen. Träger waren 1.) die überdiözesanen Frauenorganisationen wie der KDFB, der Verband der katholischen Frauen- und Müttervereine, der Katholische deutsche Lehrerinnen-Verein, der Verband der katholischen Fürsorgerinnen, St. Lydia, die Schaffenden Frauen, der Berufsverband katholischer Seelsorgehelferinnen, der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder, die Elisabethenvereine, der Mädchenschutz-Verband, 2.) die Diözesanstellen für die Frauen- und Mütterseelsorge und 3.) die Frauenjugend.5 Es ging also um eine Art Dachverband, mit dem die Mitwirkung von Frauen im Sinne der Katholischen Aktion besser gebündelt und organisiert werden sollte. Dominiert wurde diese Arbeitsgemeinschaft von den Vertreterinnen des KDFB, was immer wieder zu internen Spannungen, vor allem mit dem Verband der katholischen Frauen- und Müttervereine, führte. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft lag mit Gertrud Ehrle (1897–1985) bei einer Frau, die aus dem KDFB kam und hier eine Doppelrolle einnahm.6 Da das Amt der Präsidentin unbesetzt blieb, wurde Ehrle zum bestimmenden Fixpunkt der Arbeitsgemeinschaft.7
Das Verhältnis Lorenz Jaegers zur „Arbeitsgemeinschaft katholischer deutscher Frauen“ lässt sich weitgehend als Austausch zwischen Jaeger und Ehrle beschreiben. Beide hielten über 20 Jahre schriftlich miteinander Kontakt, trafen sich auch immer wieder zu Besprechungen oder den Jahrestagungen, die von 1952 bis 1969 regelmäßig in Paderborn stattfanden. Das reichlich vorhandene Material im Jaeger-Nachlass erlaubt tiefere Einblicke in die Art der Zusammenarbeit auf der Grundlage des gemeinsamen katholischen Frauenbildes. Gesellschaftliche Veränderungen sind dabei ebenso zu bedenken wie die Bedeutung des II. Vatikanischen Konzils.
2. Das Frauenbild
Jaegers Frauenbild war katholisch-konservativ geprägt. Er sah den pater familias als Oberhaupt der Familie an: Der Mann sei berufstätig, während die Frau ihm ein Heim bereite und die Kinder erziehe. Daneben gebe es für Männer und Frauen die hochgeschätzte Möglichkeit der zölibatären Lebensform in einem Orden oder in der Welt, wobei das Priestertum freilich den Männern vorbehalten sei. Grundsätzlich schätzte Jaeger wie die fünf Jahre jüngere Ehrle die zölibatäre Lebensform, die sie beide lebten. Für Ehrle war klar, dass eine Berufstätigkeit von verheirateten Frauen und Müttern problematisch war, weil Beruf und Familie jeweils den ganzen Menschen forderten. Die Berufstätigkeit der katholischen Frauen, die in den Frauenverbänden, in der Bildung oder in der Politik verwirklicht wurde, stand zwischen dem Leitbild einer „Berufung“, die analog zum Priester gedacht wurde, und den Erfordernissen einer Professionalisierung, wie sie in mehreren Schüben einsetzte. Für Jaeger und Ehrle galt hier freilich der Primat des Katholischen im Sinne einer geistig-aszetischen Durchformung.
Alle Laien, auch die Frauen, sollten im Sinne der Katholischen Aktion zu einer (Re-)Christianisierung der Gesellschaft beitragen, wobei mit Christentum stets nur der Katholizismus gemeint war. Eine Grundlage seines Frauenbildes war für Jaeger die Eheenzyklika Casti connubii, die von Pius XI. am 31. Dezember 1930 veröffentlicht worden war. Entsprechend mahnte er beim Stuttgarter Katholikentag 1964:
Obwohl es gut und notwendig gewesen sei, dass die Frau in einem langen Kampf ‚zu ihrer heutigen gesellschaftlichen Stellung in Ehe und Familie, in Staat und Gesellschaft‘ gelangt sei, gelte es doch immer noch mit Pius XI. (1857–1939) zu beklagen, dass die Frau durch falsche Emanzipation ihre gottgegebene Natur verneine und sich aus ihren ehelichen und familiären Pflichten löse.8
Dass Frauen eine andere gottgegebene Natur hätten als Männer, was sich dann auch auf ihre soziale Rolle auswirken sollte, war ein traditioneller Konsensbereich zwischen der konfessionellen Frauenbewegung und dem Episkopat. Die bürgerliche Frauenbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts hatte sogar konfessionsübergreifend eine wesenhafte Verschiedenheit der Geschlechter postuliert. Mann und Frau wurden gegensätzliche Eigenschaften und Fähigkeiten zugeschrieben, sogenannte Geschlechtercharaktere.9 Der KDFB sah diese Geschlechterdifferenz in der gottgegebenen Schöpfungsordnung begründet.10 In dieser Überzeugung stimmten Jaeger und Ehrle im Gegensatz zur jüngeren und nicht-katholischen Frauenbewegung stets überein.11 Weltanschaulich standen beide fest auf einer gemeinsamen Basis, die schon in den 1950er Jahren und zunehmend in den 1960er Jahren gesellschaftlich erschüttert wurde. Hier wurden beide letztlich überholt.
3. Die Gefahr des Interkonfessionalismus
Die erste Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft fand am 16./17. Oktober 1950 in Köln-Hohenlind statt. Jaeger nahm persönlich daran teil. Prof. Gustav Ermecke (1907–1987)12 hielt einen Vortrag über Ziel, Weg und Organisation katholischer Frauenarbeit. Thema der Jahrestagung war „Die Gefahr des Interkonfessionalismus“.13 Es ging um die Frage, ob die katholischen Frauenverbände mit nicht-katholischen zusammenarbeiten sollten. Ehrle ließ Jaeger im Anschluss eine Stellungnahme zukommen, in der es hieß:
Mehr und mehr ist festzustellen, daß die interkonfessionellen Strömungen an Boden gewinnen. Auch in den Reihen der Frauen beobachten wir das Anwachsen der interkonfessionellen Frauenorganisationen (Liste anbei). Diese Organisationen sind zum Teil nicht nur neutral und liberal, sondern tragen in einzelnen Landesteilen sogar sozialistische Tendenzen. Wir beobachten ferner eine verstärkte Aktivität der Frauenarbeit kommunistischer Prägung. Sie äußert sich in der Gründung von Ortsgruppen des Demokratischen Frauenbundes, der sich überparteilich nennt, aber kommunistisch ausgerichtet ist, und in den Bemühungen der verschiedenen Friedensbewegungen. Ernst zu nehmen ist auch die Bildungsarbeit an den Frauen, die von der sozialdemokratischen Partei ausgeht.14
Jaeger merkte dazu in einem Brief an Ehrle vom 20. Januar 1951 an: „Ihre Stellungnahme in der Frage der Mitwirkung in nichtkatholischen Organisationen ist im ganzen richtig, aber in der Formulierung nicht unmissverständlich [sic!].“ Er kündigte an, ihren Text Professor Ermecke zuzuleiten, damit dieser sich mit Ehrle „um eine in allen Punkten korrekte Formulierung bemüht“.15 Daraufhin wurde am 27. Februar 1951 auf einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft die „Stellungnahme zum Interkonfessionalismus“ nochmals überarbeitet. In einem Brief an Jaeger vom 7. März 1951 berichtete Ehrle darüber und kündigte an, Professor Ermecke zu schreiben, also wohl den neuen Entwurf mit ihm abzusprechen. Auch wenn man hier nicht-konfessionelle Zusammenschlüsse ablehnte, arbeitete Ehrle ab 1951 als Vertreterin der katholischen Frauen im „Informationsdienst für Frauenfragen e. V.“ mit, der einen nicht-konfessionellen Zusammenschluss wichtiger deutscher Frauenverbände darstellte.16 Hier war die Arbeitsgemeinschaft in einem Dilemma: Einerseits lehnte sie Interkonfessionalismus ab, welcher die Gefahr einer Verwässerung katholischer Positionen beinhaltete, andererseits war es taktisch unklug, nicht mit anderen Frauenorganisationen zur Erreichung eigener Ziele zusammenzuarbeiten, zumal diese an Bedeutung gewannen. In der Politik wurde dieses Dilemma analog deutlich bei der CDU/CSU, die sich zum einen als katholische, zum anderen als überkonfessionelle Partei vermarktete. In der Frage einer Unterstützung von Zentrum und CDU hatte sich Jaeger – trotz der Gefahr des Interkonfessionalismus – auf die Seite der erfolgversprechenderen CDU gestellt.17 Sowohl Jaeger als auch die Arbeitsgemeinschaft waren sich im Primat des Katholischen einig, was ein ständiges Hinweisen auf Gefahren sowie die Abgrenzung gegen Liberalismus und Kommunismus bzw. Sozialismus einschloss. Zur Durchsetzung der konfessionellen Interessen schien aber beiden Seiten auch eine pragmatische interkonfessionelle Zusammenarbeit sinnvoll, sodass hier stets um deren Grenzziehungen gerungen wurde. Der Redaktionsprozess von Ermecke im Auftrag Jaegers zeigt zudem, wie kleinlich die patriarchale Kirche die Aufsicht über die Frauenfragen führte, bis in die Redaktion von „eigenen“ Stellungnahmen hinein.18 Das Spiel der Frauen hieß taktische Unterordnung bei gleichzeitiger taktischer Vernetzung nach außen, die freilich Jaeger im gesteckten Rahmen ebenso taktisch duldete.
Eine bemerkenswerte Öffnung für den bislang abgewehrten ökumenischen Austausch zwischen Frauenverbänden zeigt sich im Tätigkeitsbericht zum Jahr 1957:
Im Laufe des Jahres fanden mehrmals Aussprachen mit den evangelischen Frauen statt mit dem Ziel, die Haltung der konfessionellen Arbeit bestimmten Fragen gegenüber zu klären, z. B. Austausch mit interkonfessionellen Frauenorganisationen, gemeinsame Stellungnahme aller deutschen Frauenorganisationen, Stellungnahme der deutschen Frauenorganisationen in der Frage der Mitarbeit der Frau in der Bundesregierung.19
Das Jahr 1957 war politisch bedeutsam durch das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz, welches Neuregelungen im Familienrecht beinhaltete und diesen Austausch vermutlich beförderte.20 Endgültig überholt schien die „Gefahr des Interkonfessionalismus“ mit dem II. Vatikanischen Konzil und seiner Wertschätzung der Ökumene.21 Damit verschwand auch langsam der abwertende Begriff „Interkonfessionalismus“.
4. Jaeger als Vermittler zwischen der Arbeitsgemeinschaft und der Bischofskonferenz
Das Jahr 1952 brachte eine kleine Irritation mit der Deutschen Bischofskonferenz, in der sich die Bedeutung Jaegers für die Arbeitsgemeinschaft zeigte. So berichtete Jaeger am 6. März 1952 an Ehrle über die Bischofskonferenz vom 3. bis 5. März 1952, die Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen sei den Bischöfen gar nicht bekannt. Es sei lobend hervorgehoben worden, dass die Männerseite nun eine geschlossene Gemeinschaft habe, während die Frauenseite als heillos zersplittert wahrgenommen werde. Jaeger berichtete:
Ich habe dagegen protestiert und habe von der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft katholisch deutscher Frauen berichtet. Alles, was ich sagte, war den Hochwürdigsten Herren eine Offenbarung. Sie sehen in ihren Diözesen immer nur das gegenseitige Sich-Beargwöhnen und den Konkurrenzkampf unter den verschiedenen Frauenorganisationen und vermissen jede Gemeinsamkeit. Mir will scheinen, daß Ihre Arbeitsstelle zunächst eine entsprechende Firmierung braucht, ähnlich der, die sich die Männer gegeben haben. Sie müssen sodann mehr Wert darauf legen, daß Ihre Arbeit, die Konferenzen und Tagungen mehr bekannt werden.22
Darauf antwortete Ehrle am 17. März selbstbewusst, indem sie die zahlreichen Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft aufzählte und erklärte, dass sie die Bischöfe jeweils informiert habe.23 Es kam zu einem Gespräch zwischen ihr und dem Mainzer Bischof Albert Stohr (1890–1961)24, über das dieser wiederum Jaeger am 4. April berichtete:
Sie [Ehrle; d. Verf.] scheint sehr darunter zu leiden, daß man die Fuldaer Arbeit als vorbildlich für das Vorgehen im Frauensektor hinstellt, zumal sie bei der Art, wie sie die Geschäfte in der Arbeitsgemeinschaft führt, anscheinend auf größere Schwierigkeiten in den eigenen Reihen des Frauenbundes stößt. Sie hat auch den Eindruck, daß die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft von den Hochwürdigsten Herren zu wenig gesehen und gewürdigt werden.25
Stohr versuchte Ehrle bei Jaeger zu diskreditieren, indem er ihre Amtsführung in ein schlechtes Licht rückte. Ihr Wunsch nach mehr Würdigung durch die Bischöfe erscheint darin, als würde sie sich und ihre Arbeit zu wichtig nehmen. Die Antwort Jaegers an seinen Mainzer Amtsbruder am 12. April 1952 zeigte Verständnis nach beiden Seiten:
Um die Sorgen Fräulein Dr. Ehrles wußte ich. Ganz zweifellos haben Sie recht, wenn Sie schreiben, daß man nicht einfach die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauen in Vergleich setzen dürfe zur Männerarbeit, die in Fulda konzentriert ist. Die Eigenart von Mann und Frau werden sich auch in der unterschiedlichen Organisationsform und Arbeitsweise ausdrücken müssen.26
Er äußerte Kritik an der
krankhaften Rivalität zwischen den Frauenverbänden, namentlich zwischen der Zentrale der Frauen- und Müttervereine in Düsseldorf und der Zentrale des Frauenbundes in Köln. Zweifellos laviert Fräulein Dr. Ehrle sich immerhin noch einigermaßen zwischen den beiden Kraftzentren durch; aber es ist schon schade, daß diese beiden Zentralen nicht in eine wirkliche vertrauensvolle Zusammenarbeit gebracht werden können. Ich werde am 16. April die Vertreterinnen der einzelnen Frauenorganisationen wieder zu einer Aussprache hier haben. Viel Hoffnung, einen wirklichen Ausgleich herbeizuführen, habe ich nicht.27
Einerseits stellte Jaeger sich auf die Seite Ehrles, die es zwischen den beiden Frauenorganisationen, dem der Frauen- und Müttervereine und dem Katholischen Frauenbund, nicht leicht habe. Andererseits setzte er die Frauenarbeit insgesamt im Vergleich zur Männerarbeit herab und leitete die Rivalität zwischen den Frauenverbänden von den Unterschieden zwischen Mann und Frau ab, als läge es in der Natur der Frau, kein einheitliches Vorgehen zustande zu bringen. Auf den berechtigten Vorwurf Ehrles an die Bischöfe ging er dagegen nicht ein. In der patriarchalen Kirche galten Frauen eben als das schwache Geschlecht, mit dem man Nachsicht haben solle. Diese „Schwäche“ legitimierte wiederum die Hierarchie, in der die Frauenorganisationen nachgeordnet und zu beaufsichtigen seien. Dies sah Jaeger als seine Aufgabe an. Als pater familias bemühte er sich um „Einheit“, allerdings mit mäßigem Erfolg.
Tatsächlich gab es im Hintergrund einige Konflikte zwischen dem Frauenbund und dem Zentralverband der Frauen- und Müttergemeinschaften, die noch im November 1953 zu offenen Streitigkeiten auf Leitungsebene führen sollten, „die erst auf Vermittlung Erzbischof Lorenz Jaegers von Paderborn hin beigelegt werden konnten“.28
5. Jaeger als Vermittler zwischen den Frauenverbänden
Zur Eskalation des Konflikts zwischen den beiden großen Frauenverbänden kam es, als Helene Weber (1881–1962)29 bei den Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum des KDFB am 16. November 1953 in ihrer Ansprache sagte, dass der KDFB ein selbständig arbeitender Verband sei, wobei sie qualitative Unterschiede zu den Müttervereinen betonte.30 Die Vertreterinnen der Frauen- und Müttervereine reagierten empört. Die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen der Frauen- und Müttergemeinschaften Elisabeth Richstätter und Maria Vielhaber sagten ihre Teilnahme für die nächste Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft ab.31 Auf der Paderborner Tagung im Januar 1954 wurde befunden, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht der Ort für Auseinandersetzungen zwischen zwei ihrer Organisationen sei. Der Konflikt schwelte weiter.32
Am 30. April 1954 vermittelte der geistliche Beirat des KDFB Augustinus Frotz (1903–1994)33 ein erstes Schlichtungsgespräch zwischen den beiden rivalisierenden Frauenorganisationen im Priesterseminar in Bensberg. Diesmal ging es um die Streitfrage, wer die Interessen der katholischen Hausfrauen vertrete. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.34 Daraufhin lud Jaeger für den 10. Juli zu einem zweiten Schlichtungsgespräch nach Paderborn ein. Er diktierte zwar keine Lösungen, mahnte aber sehr zur Einigkeit. Tatsächlich fand man zu einem Kompromiss: Jaeger und der Münsteraner Bischof Keller35 erklärten, dass die Frauen- und Müttergemeinschaften nicht auf rein seelsorgliche Aufgaben beschränkt seien, wie dies der KDFB betonte. Entsprechend konnten auch beide Frauenverbände Vertretungen für katholische Hausfrauen stellen.36 Damit hatte sich im Grunde ein neues Selbstbild der Müttervereine durchgesetzt. Während sich der KDFB als Vertreter der katholischen Frauenbewegung verstand, fungierten die Müttervereine nach 1945 noch unter dem Oberbegriff der „Frauenseelsorge“. Nun öffneten sich die Müttervereine zunehmend nach außen und schlossen sich selbst der „Frauenbewegung“ an.37 Die Bischöfe waren in dieser Konkurrenz schlichtend tätig, da sie kein Problem damit hatten, die „Frauenbewegung“ auch über den KDFB hinaus zu denken und letztlich alle Organisationen in der Arbeitsgemeinschaft ohnehin als Einheit sehen wollten. Für den KDFB nahm damit die Konkurrenz bei zunehmend gleichen Arbeitsfeldern zu.
6. Jaeger und die Zentrale der Frauen- und Müttervereine
Lorenz Jaegers Hauptengagement galt der Arbeitsgemeinschaft als Dachverband der Frauenorganisationen. Daneben unterhielt er aber auch stets gesondert Korrespondenzen zu einzelnen Frauenverbänden und hier vor allem zum KDFB und zu den Frauen- und Müttervereinen. Die Ursprünge des Verbands, der sich seit 1968 Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) nennt, reichen ins 19. Jahrhundert zurück.38 Der 1928 entstandene Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttervereine Deutschlands hatte, auch nach seiner Neuorganisation ab 1950, seinen Sitz in Düsseldorf. Prälat Hermann Klens war Generalpräses des Verbands und diesem schon seit 1915 eng verbunden. Die Präsidentin des Zentralverbands war Marianne Dirks.39
Am Beispiel der Besetzung der Nachfolge Klens, kann der Einfluss Jaegers auf die Frauen- und Mütterverbände Deutschlands exemplarisch beleuchtet werden. 1962 war Klens bereits 82 Jahre alt, was Gedanken über seine Nachfolge als Generalpräses des Verbands nahelegte. Klens war ein wichtiger Mittelsmann zwischen Jaeger und den Frauenverbänden. So lud er den Erzbischof auch regelmäßig zu den Jahrestreffen der Frauen- und Müttervereine ein, die Jaeger aber in der Regel wegen anderer Termine absagte. So auch bei der Jahresversammlung vom 14. bis 18. Mai 1962 in Trier, als Jaeger Klens auf eine Firmreise verwies. „Ich muß mich darum mit einem kurzen Wort des Grußes begnügen, das ich Ihnen in der Anlage beifüge.“40 Er konnte wegen des Konzils auch nicht zur Mitgliederversammlung des Zentralverbands der katholischen Frauen- und Müttervereine kommen, wobei er Klens schrieb, dass dieser angesichts der Neuwahl des Vorstands eine erhebliche Bedeutung zukomme.41 Jaeger hätte es am liebsten gesehen, wenn sich Klens noch einmal zur Wahl gestellt hätte. Denn die Suche nach einem Nachfolger gestaltete sich schwierig. Am 12. Dezember 1962 vermeldete Klens an Jaeger in dieser Frage nichts Neues. Allerdings deutete er an, dass bei der nächsten Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft vom 9. bis 12. Januar 1963 Näheres zu berichten wäre. „Ich habe mit Frau Dirks überlegt, daß wir dann über den Stand der Dinge mündlich berichten wollen.“42 Nach zwei Monaten Ruhe in dieser Angelegenheit, schrieb Marianne Dirks an Jaeger am 11. März 1963:
Nachdem wir seit Ende Januar sehr auf eine Antwort auf die Bitte um eine Audienz gewartet hatten, erhielt ich inzwischen einen Brief von Domkapitular Hebel, in dem er darum bittet, nach reiflicher Prüfung und Überlegung aus wohlerwogenen Gründen auf seine Kandidatur zu verzichten. Der Charakter des Briefes fordert es, daß man die Gründe der Absage nun respektiert und diese als endgültig ansieht und annimmt. […] Wegen einer neuen Kandidatur haben wir nun noch einmal mit Prälat Dr. Schnitzler, derzeit Pfarrer von St. Aposteln in Köln, Fühlung aufgenommen.
Dieser habe verlauten lassen, wenn der Herr Kardinal den ausdrücklichen Wunsch und Auftrag äußere, verweigere er die Zustimmung nicht.43 Was war passiert? Offenbar war der Augsburger Domkapitular Bartholomäus Hebel (1909–1968; 1960/1962–1963 Domkapitular) bei der Jahrestagung in Paderborn als Nachfolger ins Gespräch gekommen. Dirks ersuchte um eine Audienz beim Augsburger Bischof, damit dieser Hebel für die neue Aufgabe freistelle. Doch der Bischof hatte auf diese Anfrage nicht reagiert, während Hebel nun auf seine Kandidatur verzichten wollte. Und so kam Pfarrer Schnitzler ins Gespräch, der nicht abgeneigt schien. Das war die Sicht von Marianne Dirks.
Jaeger war mit dieser Entwicklung sehr unzufrieden. Er antwortete Dirks postwendend:
Bei Ihrem Besuch hier in Paderborn anläßlich der Tagung der Arbeitsgemeinschaft kath. Deutsch. Frauen hatten Sie mir in Aussicht gestellt, persönlich den Hochwürdigsten Herrn Bischof von Augsburg zu besuchen und ihm [sic!] die Freigabe des Domkapitulars Hebel zu erbitten. Ich hatte von Ihnen nichts mehr gehört und angenommen, dass dieser Besuch in Augsburg gemacht sei. Bei der Plenarkonferenz in Hofheim vom 4.-6. März habe ich deshalb vorgetragen, daß das Präsidium des Verbandes kath. Frauen- und Müttervereine H.H. Domkapitular Hebel als Nachfolger für Herrn Klens in Aussicht genommen habe und Sie den Herrn Domkapitular vom Hochwürdigsten Herrn Bischof von Augsburg freigebeten hätten. Daraufhin protestierte der Hochwürdigste Herr heftig und erklärte, es sei niemand bei ihm gewesen, weder mündlich noch schriftlich sei er informiert worden, daß sein Domkapitular nach Düsseldorf gehen solle. Ich konnte nur sagen, daß zumindest Sie diese Absicht gehabt hätten. Der Entschluß, Herrn Domkapitular Hebel zu berufen, fand den ungeteilten Beifall der ganzen Plenarkonferenz, die den Hochwürdigsten Herrn so bedrängte, daß er schließlich seine Zusage gab, falls die Präsidentin, also Sie, bei ihm persönlich Besuch machen würde in dieser Angelegenheit.44
Das solle sie nun tun. Nach diesem Brief erschien es bei der Bischofskonferenz so, als habe Dirks nie um eine Audienz angefragt, was Jaeger ihr aber nicht vorwarf. Vielleicht war diese Anfrage einfach „untergegangen“. Jedenfalls schuf er nun gegenüber seinem Augsburger Amtskollegen Tatsachen, wobei er sich auch nicht mehr vor der Bischofskonferenz mit Dirks abgesprochen hatte. Er überging die zögerliche bis ablehnende Haltung Hebels, dessen Einverständnis er schlicht voraussetzte. Und zu Schnitzler bemerkte er im selben Schreiben an Dirks nur lapidar, dass er ihn im Vergleich zu Hebel „nicht in gleicher Weise“ für geeignet hielt.
Für Marianne Dirks war eine peinliche Situation entstanden, denn noch vor ihrem Brief an Jaeger hatte sie dem Augsburger Bischof geschrieben:
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, Herrn Prälaten Alfes und mich zu empfangen. Die Situation hat sich inzwischen so verändert, dass wir auf den Besuch in Augsburg verzichten möchten. […] Da inzwischen Herr Domkapitular Hebel, mit dem ich unverbindlich Fühlung aufgenommen hatte, in einem Brief darum gebeten hat, nach reiflicher Prüfung der Sachlage von seiner Kandidatur abzusehen, ist damit der Grund für die Audienz hinfällig.45
Kaum hielt sie Jaegers Schreiben in Händen, schickte sie einen zweiten Brief an den Augsburger Bischof, in dem sie erklärte, dass sie „auf dringende Bitte von Exzellenz Jaeger noch heute“ Herrn Domkapitular Hebel angerufen habe, um ihn zu fragen, ob er bereit sei, seine Absage zu überprüfen, nachdem die Bischöfe so einstimmig seine Kandidatur befürwortet hätten. Dirks bat den Bischof, Herrn Domkapitular Hebel „herzugeben“. Da dieser aber immer noch mit sich rang, sollte der Bischof ihm „für diese Aufgabe Mut machen“.46 Jaeger hatte sich letztlich durchgesetzt. Am 4. April 1963 dankte er dem Augsburger Bischof, dass er Hebel freigestellt habe.47
7. Stellungnahmen zum Ehe- und Familienrecht: Geschlechterdifferenz versus Gleichberechtigung
Ein wichtiges Aktionsfeld für die Arbeitsgemeinschaft sowie für den KDFB war die Parteienpolitik. Frauen wählten ähnlich wie in der Weimarer Zeit auch in der BRD vor allem „rechts“. Die meisten Frauen wählten die CDU. Es gab in der CDU in den 1950er Jahren etwa 15 Prozent weibliche Mitglieder, die traditionell eng mit der katholischen Frauenbewegung verbunden waren. Gerade die Frauenverbände wurden für die Wählermobilisierung wichtig. Die CDU wandelte als überkonfessionelle Partei auf dem schmalen Grat zwischen einer besonderen Hinwendung zum Katholizismus und einer interkonfessionellen Zusammenarbeit. 1951 wurde der Bundesfrauenausschuss (BFA) der CDU gegründet, der sich allerdings um konfessionelle Parität bemühte. Die Vorsitzenden des BFA waren Helene Weber (katholisch) und Maria Eichelbaum (evangelisch). Auch hier lässt sich eine Spannung zwischen dem Ziel der konfessionellen Parität – das bald wieder aus den Augen verloren wurde – und konfessioneller Konkurrenz erkennen. Da alle katholischen Politikerinnen der Auffassung waren, dass die politische Stellung der Frau im Religiösen verankert sein müsse, spielten konfessionelle Unterschiede auch im politischen Diskurs zunehmend eine Rolle. Helene Weber stand für die konservative katholische Politikerin, die ihre Ideale noch aus der Weimarer Zeit mitbrachte. Dabei kam es nun politisch immer wieder zu Spannungen zwischen dem Gleichheitsgrundsatz (nach dem Grundgesetz von 1949 sind Mann und Frau gleich) und der wesensmäßigen Unterschiedenheit von Frau und Mann, wie sie in der katholischen Kirche gelehrt wurde. Bei Fragen des Ehe- und Familienrechts kämpften katholische Frauen wie Weber gegen eine Gleichstellung von Frau und Mann.48
Wie konnte das sein, nachdem doch 1949 die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes durchgesetzt worden war und das geltende Recht gemäß Art. 117 Abs. 1 des Grundgesetzes bis zum 31. März 1953 dem Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes angepasst werden musste?49 Die bis Ende März 1953 gesetzte Anpassungsfrist an den Gleichberechtigungsartikel verstrich jedoch, ohne dass die Anpassung vollzogen wurde.50 Es gelang den Gegnerinnen und Gegnern dieses Auftrags also, das Gleichberechtigungsgesetz zu verschleppen, sodass es zwei Legislaturperioden bis zu dessen Verabschiedung brauchte.51 Besonders die katholische Kirche und hier die katholischen Politikerinnen verfolgten die Entwicklung aufmerksam und bezogen zu einzelnen Rechtsfragen eindeutig Stellung.
Nachdem ein 1950 eingerichtetes Referat im Bundesjustizministerium die Vorarbeiten für ein Gleichberechtigungsgesetz aufgenommen und die Oberlandesgerichtsrätin Maria Hagemayer (1896–1991) im Jahr 1951 eine dreiteilige Denkschrift vorgelegt hatte, reagierten beide Kirchen mit Stellungnahmen. So meldete der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, der Kölner Erzbischof Josef Frings52, am 12. Januar 1952 ernste Bedenken an, da die ganze Denkschrift von einer „allzu individualistischen Sozialauffassung“ geprägt sei. Hier werde ein „falscher Begriff der Gleichberechtigung“ verwendet. Der naturgemäße Träger der familiären Autorität sei der Mann und Vater.53 Die katholischen Frauenorganisationen schlossen sich in einer Erklärung vom 25. Januar 1952 dem Episkopat an und stimmten Frings in allen Punkten zu. „Da diese Erklärung nicht mit den Mitgliedern abgestimmt war, setzten Gegenerklärungen ein. Während die offizielle Erklärung der Verbände für den Stichentscheid des Mannes eintrat, sprachen sich innerhalb der Verbände einige Gruppen gegen den Stichentscheid aus.“54 Die Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen machten in ihrer Stellungnahme gegenüber Bundeskanzler Adenauer wiederum deutlich, dass „das Gerücht“ umgehe, „daß der in dieser Frage von dem Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz vertretene Standpunkt nur von einer verhältnismäßig kleinen katholischen Gruppe geteilt werde.“ Demgegenüber betonte die Arbeitsgemeinschaft „mit mehreren Millionen Mitgliedern“, dass sie ganz hinter den Bedenken des Episkopats stehe. Sie halte an der „innerehelichen Entscheidungsgewalt des Mannes“ fest sowie an der Begrenzung des Rechts „der Ehefrau zur außerhäuslichen Berufstätigkeit“ durch „ihre vorrangige Verpflichtung für den häuslichen Lebensbereich“ und wolle die Unterhaltspflicht des Mannes im Fall einer Scheidung, sollte die Frau an der Scheidung unschuldig sein, verankert wissen.55 Letztlich hatten die Interventionen der katholischen Kirche Erfolg.
Das Protokoll vom 7. Juli 1952 zur Arbeitsausschusssitzung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen in Köln gibt an, dass Ehrle dem Ausschuss den Wunsch Erzbischof Jaegers übermittelte, „daß die kath. Frauenorganisationen ihre einheitliche Stellungnahme zur Familienrechtsreform zum Ausdruck bringen möchten“. Weber berichtete, dass die Beratungen darüber im Kabinett zum Stillstand gekommen seien. Besonders Professor Hirschmann56 scheint bei der Ausschusssitzung im Hinblick auf eine gemeinsame Stellungnahme der Frauen den Ton angegeben zu haben. Als Orientierungen für die eigene Position nannte er zum einen die Enzyklika Casti connubii, wies zum anderen aber auf den biblischen Offenbarungsgehalt hin, wandelte das Thema also von einem juridischen zu einem theologischen. Am Ende stand der Beschluss, in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer die Auffassung der katholischen Frauenverbände noch einmal zum Ausdruck zu bringen.57 Insofern fügten sich die Frauen im Arbeitskreis der bischöflichen Autorität. Illemann interpretiert die umständliche und verschachtelt geschriebene Erklärung so, dass die Forderung nach einem Letztentscheidungsrecht hier nicht klar zum Ausdruck komme, was einen Widerwillen erkennen lasse.58 Dagegen kann man einwenden, dass die Fixierung des Themas auf seine theologische Basis als Fundament für das Letztentscheidungsrecht gelesen werden konnte. Ein Widerwille lässt sich hieraus schwer ableiten.
Die Unselbständigkeit in der Arbeitsweise wurde immer wieder deutlich. Als die Arbeitsgemeinschaft 1953 ein Flugblatt „Was erwarten wir vom künftigen Bundestag?“ erstellte, kritisierte und korrigierte Jaeger einzelne Formulierungen.59 Er wollte sicherstellen, dass das Flugblatt auch unmissverständlich die Haltung der Bischöfe repräsentierte.
Das Jahr 1957 stand im Zeichen der Bundestagswahlen im Herbst. Politische Themen der Frauen waren die Rentenreform sowie die Gleichberechtigung auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts.60 Erneut stand die katholische Auffassung von der grundsätzlichen „Verschiedenheit“ von Mann und Frau in Spannung zur juristischen Gleichberechtigung. Dieser Widerspruch, der die Frauenbewegung schon in der Weimarer Zeit gekennzeichnet hatte, verschärfte sich, je stärker der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auf einzelnen Rechtsgebieten umgesetzt wurde. Besonders umkämpft war das Familienrecht.
Schon seit 1952 wurden unter den christdemokratischen Frauen die Diskussionen kontroverser, wie man sich zum neuen Familienrecht stellen wollte. Politikerinnen wie Helene Weber, die in der Weimarer Zeit noch als progressiv galten, wurden nun zunehmend als konservativ angesehen. Neben den konfessionellen Unterschieden kündigte sich ein Generationenkonflikt bei den Frauen an. So näherten sich vor allem Jüngere einer moderaten Position an.61 1957 lebte die Debatte über das „Gleichberechtigungsgesetz“ wieder auf, das als „Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ am 18. Juni 1957 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz brachte einerseits einen familienrechtlichen Schub, indem die Erwerbstätigkeit von Frauen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt wurde, fixierte aber andererseits auch das Leitbild der „Hausfrauenehe“. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 1958 in Kraft. Damit wurde das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten gestrichen.62 Das Gesetz war ein bedeutender Schritt zur Gleichberechtigung in der sich wandelnden Nachkriegsgesellschaft.63 Es war aber gegenüber dem viel weiter reichenden Verfassungsauftrag auch ein Kompromiss, der das Gleichberechtigungsgebot „nur insoweit umsetzte, wie es den in der Gesellschaft tatsächlich vorhandenen Lebensformen entsprach.“64 So löste man sich zwar von den patriarchalischen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts, schrieb aber im gleichen Atemzug die Hausfrauenehe als Norm fest. Dabei waren 1961 bereits 36,5 Prozent aller Ehefrauen berufstätig, die reine Hausfrauenehe für jede dritte Ehefrau also bereits eine Fiktion, Tendenz steigend. Keine ideologisierende Familienpolitik vermochte diesen Aufwärtstrend weiblicher Beschäftigung zu brechen oder gar umzukehren. Nicht nur ledige Frauen wie Weber und Ehrle wollten arbeiten bzw. betrachteten ihre Berufstätigkeit nicht als erzwungenes Unheil, sondern als Chance auf größeren Wohlstand oder ein erfüllteres Leben.65 Von der katholischen Kirche wurde dieser Trend allerdings ignoriert bzw. einseitig als Übel für die Frau dargestellt.
Im Jahr 1961 wandten sich weibliche Abgeordnete des deutschen Bundestags und Mitglieder des Rechtsausschusses an den Präsidenten, als in jenem Ausschuss über die Änderung des Paragrafen 48 des Ehegesetzes beraten wurde. Beim Paragrafen 48 des Ehegesetzes handelte es sich um die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten bei einer Scheidung.66 Das geltende Scheidungsrecht der BRD verknüpfte das Verschuldens- und Zerrüttungsprinzip. „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn nachweisliche schuldhafte Verfehlungen eines oder beider Ehegatten eine Zerrüttung herbeigeführt haben. Das Urteil hält fest, wer Schuld an der Scheidung trägt.“67 Bei beiderseitigem Verschulden wurde ausgewiesen, wer überwiegend Schuld trage. Manchmal fehlte aber auch ein Schuldspruch, in diesem Fall konnte eine Ehe nach dreijähriger Heimtrennung als unheilbar zerrüttet angesehen werden. An der Frage der Schuld hing wiederum die Frage des Unterhalts. Fehlte ein Schuldausspruch, so war die Möglichkeit eines Billigkeitsunterhalts eröffnet. Insgesamt führte das Schuldprinzip zu einer Erschwernis der Scheidung, was den wirtschaftlich schwächeren Partner – meist war es die Frau – in eine prekäre Situation führen konnte. Die Arbeitsgemeinschaft wünschte sich, „den Ehegatten zu stärken, der die Scheidung nicht will“68, wobei wohl vor allem an Frauen gedacht wurde, die von ihren Männern verlassen wurden.
Bei der Jahrestagung 1963 stand die Strafrechtsreform zur Debatte. Konkret nahm die Arbeitsgemeinschaft dazu wie folgt Stellung:
Es wird erwartet, daß der von Bundesregierung und Bundesrat gestrichene § 160 des Entwurfes betr. Schwangerschaftsunterbrechung auf Grund ethischer Indikation nicht in das kommende Strafrecht wieder hineingenommen wird. Es handelt sich bei der Ablehnung des § 160 um die Verteidigung unschuldigen Lebens, das niemals direkt getötet, d. h. gemordet werden darf.69
Ein anderes Themenfeld waren die Straftaten gegen die „Sittlichkeit“. Dass einige Straftatbestände, insbesondere die Unzucht mit Kindern und vor Kindern und die Unzucht mit Schutzbefohlenen ihres bisherigen Verbrechenscharakters beraubt und zu „Vergehen“ abgewertet wurden, wurde abgelehnt und ebenso, dass an die Stelle der bisher primär angedrohten Zuchthausstrafe im Entwurf Gefängnisstrafe getreten war. „Gerade der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sittlichkeitsverbrechern kann heute gar nicht genug ausgebaut werden. Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher, daß der Verbrechenscharakter für Sittlichkeitsdelikte, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, erhalten bleibt.“70 Jaeger unterstützte die Stellungnahme. Das ist für das Thema „Unzucht mit Kindern, Unzucht mit Schutzbefohlenen“ umso bemerkenswerter, als der Umgang mit Tätern in den Reihen des Klerus ein anderer war.71
Die hier erwähnten Beispiele geben nur einen Auszug aus den vielfältigen Stellungnahmen zu diversen Politikfeldern, wobei der Schwerpunkt auf dem Ehe- und Familienrecht lag. Das politische Engagement Jaegers lief also auch über seinen Einfluss auf die „Arbeitsgemeinschaft“ sowie seine Kontakte zu den katholischen Berufspolitikerinnen.
8. Frauenbewegung als Sittlichkeitsbewegung: Die Auswüchse des modernen Lebens
Schon bei der Gründungstagung der Arbeitsgemeinschaft in Rhöndorf 1949 wurde als eines der drei Tätigkeitsfelder festgehalten: „Die positive Bekämpfung von Schmutz und Schund im öffentlichen Leben, besonders im Schrifttum.“72 Auch dieses Thema gehörte zum Standardrepertoire. Hier war man sich ebenfalls mit den Bischöfen grundsätzlich einig.
Die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft stand 1953 unter dem Motto „Die gestaltende Kraft der Frau in der Welt von heute“. Daraus erwuchs ein Beschluss zur Verantwortung der Frau für die Bildung der öffentlichen Meinung. Am 4. März 1953 schrieb Jaeger an Ehrle, dass er diesen Beschluss in der Bischofskonferenz bekannt gemacht habe. Die Bischöfe hätten daraufhin angeregt,
es solle doch die Arbeitsgemeinschaft katholischer deutscher Frauen in gewissen Zeitabständen zu den einzelnen Auswüchsen modernen Lebens konkret Stellung nehmen, aufklärend, mahnend, wegweisend und auch praktische Wege zeigen, wie die verantwortungsbewusste, katholische Frau – auch schon das katholische Mädchen – dagegen Front machen und eine Besserung herbeiführen könne. Man dachte in diesem Zusammenhang an die Badeunsitten, an das gedankenlose Kaufen und mit-in-die-Familie-hineinnehmen [sic!] zweifelhafter Illustrierter oder Magazine, an häßliche Schaufensterdekorationen u.s.w.73
Die Prüderie der 1950er entsprach den Wertvorstellungen der Bischöfe. Die katholischen Frauen vertraten sie ebenfalls. Schon im Kaiserreich trat die Frauenbewegung, nicht nur die katholische, als Sittlichkeitsbewegung auf. Auch hier blieb man der Tradition treu.74
Bei der Jahrestagung 1955 ging es um Fragen des „dialektischen Materialismus“. Die Teilnehmerinnen kamen diesmal aus allen katholischen Frauenorganisationen und aus allen Teilen der Bundesrepublik, einschließlich Berlins, sowie der Sowjetischen Besatzungszone. Der wirtschaftliche Aufschwung ließ Bischöfe wie katholische Frauen das Schlimmste befürchten. Unter der philosophisch anmutenden Konsumkritik verbarg sich auch die Sorge um das damit einhergehende sittliche Verhalten. Das Thema drängte so, dass Ehrle in ihrem Brief an Jaeger vom 12. Dezember 1955 erklärte, 1956 das Thema der letzten Jahrestagung fortführen zu wollen, nämlich mit der Frage, „wie weit in unserer westlichen Welt Auswirkungen des Materialismus vorhanden sind und welche Kräfte entfaltet werden müssen, um dagegen zu wirken.“ Das Gesamtthema solle sein: „Die Frau in der Entscheidung zwischen Zeitgeist und christlicher Weltverantwortung“.75 Man erkennt schon an der Überschrift, dass der Begriff „Zeitgeist“ negativ besetzt war und als „Außen“ gegenüber der Kirche galt. Als dann die Jahrestagung vom 20. bis 22. Januar 1956 in Paderborn stattfand, trat als Redner über das Tagungsthema der Redemptorist P. Dr. Bernhard Häring CSsR76 auf. Erzbischof Jaeger zelebrierte die Messe und hielt eine Ansprache. Am Samstag sprach der Münsteraner Professor Dr. Josef Pieper77 über „Die Macht der Muße und der Stille“. Der Sonntag wurde mit einer Messe unter Weihbischof Franz Hengsbach78 begonnen und mit weiteren Kurzreferaten fortgesetzt, bevor Jaeger am Nachmittag das Schlusswort sprach.79 Im Tätigkeitsbericht wird dazu näher ausgeführt, dass folgende Gegenwartsprobleme besprochen wurden:
Die Gefahren, die sich aus der Unterordnung aller Werte unter das Prinzip der Nützlichkeit ergeben, das Idol des Lebensstandards, die Frau im heutigen Arbeitsprozess, die Forderungen hinsichtlich ihrer Andersartigkeit und ihrer Familienaufgabe, Muße und Stille in ihrer Bedeutung für die Freizeit des überforderten Menschen sowie die Gefahren, aber auch positive Bedeutung von Film, Rundfunk und Fernsehen.80
Im Hintergrund zu diesem Thema stand 1956 ein Antrag der CDU/CSU auf Änderung des Jugendschutzgesetzes, der ganz im Sinne der Arbeitsgemeinschaft war.81
Auch wenn der Hinweis auf die Gefahren im Tätigkeitsbericht dominant blieb, so zeichnete sich auch eine Möglichkeit der Mitgestaltung ab. Man begegnete zwar dem wirtschaftlichen Aufschwung und der damit zusammenhängenden Verbesserung der Lebensqualität mit einer grundsätzlichen Skepsis, indem man ihm ein utilitaristisches Menschenbild unterstellte. Der neue Lebensstandard wurde als „Idol“ wie ein Konkurrenzgott abqualifiziert. Darin manifestierte sich die alte Liberalismuskritik. Aber berufstätige Frauen wurden nun stärker wahrgenommen als bisher, wenngleich eher als Problem hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Eigenheit (Andersartigkeit) und ihrer Familienaufgabe.
Das Thema „Medien“ wurde nicht mehr nur unter der Rubrik „Schund und Schmutz“ behandelt, sondern eine zarte Öffnung zur „positiven Bedeutung“ sichtbar. Dabei war diese „positive Bedeutung“ von den Bischöfen schon früh erkannt worden. So hatte der Münchener Kardinal Michael von Faulhaber (1869–1952) bereits 1945 einen katholischen Spielfilm zur „Umschulung der Jugend“ gefordert, denn als Wertevermittler und Meinungsmanipulator ließ sich der Film gleichermaßen zur Verbreitung katholischer Werte und Normen einsetzen.82 „Nach 1945 hatte man auf den Aufbau einer Zensurbehörde verzichtet und an ihre Stelle eine ‚Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft‘ (FSK) eingerichtet. Als gesellschaftliche Großgruppen wirkten darin die katholische wie die protestantische Kirche mit.“83 Im Hinblick auf Fragen der Sexualmoral, der gesellschaftlichen Leitbilder und des Kriegsfilms nahmen Kirchenvertreter manches Mal eine strengere Meinung ein als die Mehrheit, konnten sich aber im Großen und Ganzen in den 1950er und frühen 1960er Jahren durchsetzen.84
Die „Auswüchse des modernen Lebens“ führten in den Augen der Bischöfe auch zur Gefahr einer „falschen Emanzipation“. So wird im Tätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft zum Jahr 1964 beim Thema der Mitgestaltung der Frauen beim Katholikentag in Stuttgart zustimmend herausgestellt:
Die Predigt von Sr. Exzellenz Erzbischof Dr. Lorenz Jaeger mit dem aufrüttelnden Aufruf an die Frauen, wach zu sein gegenüber den Gefahren einer falschen Emanzipation und der zunehmenden Sexualisierung, ebenso die Worte von Kardinal Bea über die Mitarbeit der Frauen im Laienapostolat sowie die Gesamtgestaltung der Feier, führte dazu, daß diese Veranstaltung als eine der bedeutendsten des Katholikentages bezeichnet wurde.85
Im Hinblick auf die Sexualmoral und das Frauenbild waren sich die Frauen der Arbeitsgemeinschaft einig mit Jaeger. Andererseits zeigt der Tätigkeitsbericht auch, dass über „die Situation der Frau in Familie, Beruf und Gesellschaft“ durchaus im Arbeitskreis diskutiert wurde. Auch der Kontakt „mit neutralen Organisationen“ taucht wieder als Punkt auf. Die Stimmen in der Arbeitsgemeinschaft wurden vielfältiger, während konservative Frauen wie Ehrle weiterhin den Ton angaben.
9. Die Bundesrepublik und die Entwicklungsländer
Ein Höhepunkt der „Frauenarbeit“ war, dass die Weltunion der katholischen Frauenorganisationen (UMOFC) ihre Vorstandssitzung 1955 in Köln abhielt.86 Das eröffnete eine Möglichkeit des Austauschs und beförderte eine engere Zusammenarbeit mit den katholischen internationalen Bewegungen. Das Bemühen um Internationalität überschnitt sich teilweise mit dem Dilemma im Umgang mit Interkonfessionalität („Interkonfessionalismus“). Es blieb ein Grundsatz, sich regelmäßig von anderen Weltanschauungen abzugrenzen. Hier befand man sich in einer Konkurrenzsituation, wenn gleiche Themen besetzt wurden. So vermerkte der Tätigkeitsbericht zum Friedensengagement:
Besonders eindrucksvoll war nach der erneuten Stellungnahme zur Ächtung der Atomwaffen – sie gründet sich auf die Ausführungen des Heiligen Vaters in der Osterbotschaft 1954 – das gemeinsame Friedensgebet im Kölner Dom mit der Ansprache von Kardinal Frings. Die unter den Frauen sehr intensiv tätige kommunistische Friedenspropaganda erhielt so die beste Antwort.87
Anstatt sich zu freuen, dass auch kommunistische Frauenverbände für den Frieden eintraten, wurde der Propagandawert des Themas im Horizont weltanschaulicher Rivalität bemüht.
Ein gänzlich neues Thema kam auf der Jahrestagung vom 22. bis 24. Januar 1959 in Paderborn auf die Agenda: Afrika. Ehrle kündigte in einem Brief vom 29. Oktober 1958 an, für diese Tagung Christine de Hemptinne88 als Referentin gewinnen zu wollen. „Sie war in der Brüsseler Weltausstellung wesentlich im Kongo-Pavillon, Abteilung Mission, beteiligt. Ich kenne sie gut und hoffe, dass sie nach Paderborn kommen wird.“89 Damit trug der internationale Austausch zwischen den Frauenorganisationen Früchte. Das Thema der Jahrestagung wurde schließlich „Der Beitrag der Frau zum Verständnis und zur Begegnung der Völker zwischen Orient und Okzident“. Als Redner traten P. Mario von Galli (Zürich) mit dem Beitrag „Unsere Stunde im Plane Gottes“, der Bonner Staatssekretär Dr. Ludger Westrick zu „Die Bundesrepublik und die Entwicklungsländer“, Christine de Hemptinne aus Gent mit zwei Beiträgen („Afrika als Entwicklungsland vom Gesichtspunkt der Frau“ und „Die Arbeit der Weltunion katholischer Frauenverbände für die afrikanischen Frauen“) sowie Helene Weber aus Bonn mit einem „Einblick in die Situation Ostasiens. Erfahrungen einer Studienreise Ende 1958“ auf. Diesmal waren also mehr Frauen als üblich mit Vorträgen betraut worden. Jaeger und Klens standen dem liturgischen Programm vor.90 Im Tätigkeitsbericht wurde zur Jahrestagung festgehalten, dass Verständnis und Opferbereitschaft für die Tätigkeit der UMOFC in den Entwicklungsländern geweckt worden sei.91
Dieses Thema wurde auf der nächsten Jahrestagung 1960 weiterverfolgt. So hielt Dr. med. Hilde Westrick (Bonn) den Vortrag „Was können wir zur Selbsthilfe der Entwicklungsländer beitragen?“.
Schließlich sei bei der Ausrichtung auf internationale Frauenarbeit auch das Helfta-Kolleg erwähnt, dessen Grundstein 1958 in Köln gelegt worden war. Jaeger besuchte dieses internationale Studentinnenwohnheim im März 1959. Die Finanzierung dieses Projekts wurde nun zu einem wiederkehrenden Thema zwischen Ehrle und Jaeger. So bat sie ihn in einem Brief vom 22. Juni um Geld für die Fertigstellung des Kapellenhauses, wobei sie auf eine frühere Hilfszusage verwies.92 Dieses Thema sollte in den nächsten Jahren bleiben, da der Bau des Helfta-Kollegs ständige Nachfinanzierung verlangte. Jaeger war hier wieder der Verbindungsmann zur Fuldaer Bischofskonferenz.
Die Arbeitsgemeinschaft beschloss, noch ein Grundstück in Köln anzukaufen, um dort eine Ausbildungsstätte für „weibliche Fachkräfte“ zu errichten, die in die Entwicklungsländer geschickt werden sollten. Am 18. März 1960 schrieb das Bischöfliche Generalvikariat Münster an Ehrle, dass für diesen Ankauf einmalig 5.000 DM an das Helfta-Kolleg überwiesen werden sollten. Neben Münster gaben auch die (Erz-)Bistümer Paderborn, Freiburg, Aachen, Limburg und Essen Geld für den Ankauf des Grundstücks.93
Das Jahr 1960 stand ferner im Zeichen des Eucharistischen Weltkongresses, der im August in München stattfand. Ehrle bat Jaeger, für die Frauen dort eine Eucharistiefeier zu übernehmen.94 Konkret ging es um einen Frauen-Gottesdienst am Tag des Kreuzes, Freitag, dem 5. August. In der Vorbereitung hieß es bei einer Arbeitssitzung von 1959: „Wenn es auch scheinen möchte, die Frau stehe der Eucharistiefeier mehr passiv und empfangend gegenüber, so scheint es doch einer Beteiligung der katholischen Frauen bei den Feiern zu bedürfen.“95 Hier kündigt sich das Thema der Partizipation von Laien in der Liturgie an. Neben dem „Frauen-Gottesdienst“ organisierte die Arbeitsgemeinschaft noch Betstunden, die nachmittags in fünf Kirchen stattfanden. Zudem beteiligte sie sich an der Ausstellung „Vita, Katholisches Leben in Deutschland“.96
10. Das Konzil
10.1 Die Frauen richten Eingaben an das Konzil
Am 25. Januar 1959 gab Papst Johannes XXIII. überraschend bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einberufen wolle. „Mit Datum vom 18. Juni 1959 richtete Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini (1888–1961) einen Brief an alle künftigen Konzilsväter mit der Bitte, ihre Themenvorschläge einzureichen.“97 Lorenz Jaeger übersandte bereits am 3. August sein Votum, gefolgt von einer noch ausführlicheren Eingabe am 15. Dezember 1959.98
Das Konzil forderte von Jaeger zunehmend Zeit und Aufmerksamkeit. So konnte er am 17. November 1960 nicht bei der Einweihung des Helfta-Kollegs in Köln anwesend sein, weil er bereits am 14. November in Rom sein musste. Er ließ Ehrle aber am 10. November in einem Brief wissen, dass er mit ganzem Herzen hinter diesem Projekt stehe, das sie in jahrelanger Arbeit aufgebaut habe.99
Auch die Arbeitsgemeinschaft zeigte nun Interesse am kommenden Konzil. So bat Ehrle Jaeger in einem Gespräch in Düsseldorf anlässlich des 80. Geburtstags von Klens, er möge bei der nächsten Jahrestagung über das „Ökumenische Konzil“ sprechen. In einem Brief vom 12. Dezember erinnerte sie Jaeger an seine Zusage. „Es ist außerordentlich wichtig, dass wir diese Darlegungen von Ihnen erhalten, zumal Sie doch gerade von Rom gekommen sind.“ Im weiteren Verlauf der Tagung solle es um das Thema „Unser Auftrag gegenüber den Bildungs- und Erziehungsbestrebungen unserer Zeit“ gehen.100
Die nächste Jahrestagung vom 11. bis 14. Januar 1961 in Paderborn war überschrieben mit „Zeitfragen – Zeitaufgaben“.101 Tatsächlich sprach Jaeger über „Das Ökumenische Konzil, Hoffnungen und Erwartungen“. Das zentrale Thema des Konzils werde die Kirche sein, wobei es um die „Substanz des christlichen Lebens“ gehe. Man erwarte ein Gespräch mit den Konfessionen102, ferner eine „Reform des gesamten kirchlichen Lebens“ als „Frucht dieses Konzils“.103 Dabei spielten die Erneuerung der Liturgie und des Kirchenrechts eine Rolle.104 Besonders betonte Jaeger die „Reform des sittlichen Lebens“. Hier konnte er an Ziele der Arbeitsgemeinschaft anknüpfen, insofern diese auch stets auf „Gefährdungen“ hingewiesen und eine entsprechende Verantwortung für die Gesellschaft daraus abgeleitet hatte. Die „Stellung des Laien in der Ekklesiologie“ bewegte sich für Jaeger ganz im Erwartungshorizont einer Bekräftigung der actio catholica, auch wenn dieser Begriff hier nicht mehr fällt.105
Für die Frauen war es interessant, dass Jaeger einen Einblick in die Konzilsvorbereitungen gab. Einerseits kämpfte die Kirche mit dem Vorwurf nicht „zeitnah“ zu sein, andererseits betonte Jaeger wohl die „Sehnsucht eines gläubig betenden Volkes“, das nicht enttäuscht werde.106 Daraus könne man Hoffnung schöpfen, dass das Konzil eine Erneuerung des Glaubens mit sich bringen werde, die dann auch als „zeitnah“ Würdigung erfahre. Er versprach sich ein spirituelles Ereignis im Weltmaßstab.107 Das ökumenische Gespräch, das zwar keine Unterschiede in der Lehre vertusche, aber doch zuerst die vielen Gemeinsamkeiten herausstelle, wurde dabei hervorgehoben.108
Was hatten die Frauen von diesem Reformkonzil zu erwarten? Hier gab Jaeger an:
Der Hl. Vater hat auch schon auf einen Beitrag der Frau zu den erstrebten Reformen hingewiesen. Die Familie in der modernen Arbeitswelt steht in besonderen Gefährdungen, und damit ist der Frau und Mutter eine besonders schwierige Aufgabe als ‚Bildnerin der Seelen‘ gestellt. Maria wird in den Verlautbarungen des Hl. Vaters als Vorbild und Urbild genannt und als Beschützerin des Konzils besonders angerufen.109
Darin offenbart Jaeger ein unverändert konservatives Frauenbild, das die Frau vor allem in ihrer Rolle als Ehefrau und Mutter begriff, während der Mann den Unterhalt verdiene. Mit keiner Silbe ging Jaeger auf berufstätige Frauen ein. Seine Ausrichtung ist geradezu antimodern zu nennen. Das „Zeitnahe“ war für ihn keine Anpassung der Kirche an den „Zeitgeist“, sondern die missionarisch erfolgreiche Ausstrahlung der nichtmodernen Kirche auf die Welt.
Die Frauen der Arbeitsgemeinschaft wollten demgegenüber nicht bloß passiv bleiben. Die Worte Jaegers, wonach das Konzil alle angehe, legten sie dahin aus, dass auch ihre Meinungen gehört werden sollten. So wurde eine Anregung auf der Jahrestagung aufgenommen, Lesermeinungen der Zeitschrift Frau und Mutter durch den Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften und durch die Eingabe des KDFB an die Bischöfe weiterzuleiten. Hier schlossen sich also beide großen katholischen Frauenorganisationen einmütig zusammen. Die Zusendung nach Rom lief über Kardinal Frings, Abschriften wurden an Erzbischof Jaeger und Bischof Hengsbach überreicht.110
Vom Juli 1961 stammt die Konzilseingabe des KDFB zur „Personenwürde der Frau“, die Helene Weber und Gertrud Ehrle verfasst hatten. Darin geht es zum einen um das spezifische „Person-Sein“ der Frau im Unterschied zum Mann, wobei sich Mann und Frau gegenseitig ergänzen sollten. Dieser „Differenzfeminismus“111 war gegenüber zeitgenössischen feministischen Strömungen zwar rückständig, wurde (und wird) aber im innerkatholischen Kontext gern als progressive Errungenschaft hingestellt.
Die Autorinnen der Konzilseingabe beschreiben vier mögliche Lebensstände von Frauen und die je spezifischen Gefährdungen: Erstens das christliche Ideal von Ehe- und Familienleben mit der Gefahr, dass Frauen in ihrer Funktion als Ehefrau und Mutter ihren Beitrag für „Kirche und Volk“ vernachlässigen, zweitens unverheiratete Berufstätige, die mit ihrem spezifischen Charisma das Wirken von Männern in Wirtschaft und Kultur ergänzen sollen, drittens die Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit als Lebensentwurf in einer religiösen Gemeinschaft und viertens außerhalb davon. Dieser letzte Aspekt ist also gleich doppelt betont. Im programmatischen Teil forderten Weber und Ehrle als Konsequenz ihrer Ausführungen die Förderung einer eigenständigen Mädchenbildung, mehr priesterliche Unterstützung für katholische Frauenorganisationen und das Aufzeigen der „Personenwürde der Frau“ in der Priesterausbildung. Von einer modernen Programmatik auf der Höhe der Zeit kann indes keine Rede sein.112
Im zweiten Teil der Eingabe wird unter dem Stichwort der „Doppelbelastung“ die Berufstätigkeit von verheirateten Frauen und Müttern problematisiert. Die Autorinnen vertreten die Meinung, dass Beruf und Ehe bzw. Familie jeweils „den ganzen Menschen“ forderten und sich daher ausschließen würden.113 Im Vergleich zur übrigen Frauenbewegung in Deutschland war diese Position äußerst rückständig und zeigt, wie wenig sich die beiden älteren, zölibatär lebenden Autorinnen in die Lebenssituation und -wünsche jüngerer Frauen hineinversetzen konnten. Die hier geäußerten sozialen Rollenvorstellungen entsprachen immer noch der katholischen Programmatik des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Während sich in der jüngeren Generation auch des KDFB neue Vorstellungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt hatten, kamen an dieser prominenten Stelle im Konzil nochmals die alten „Fräulein“ zu Wort. Umso erstaunlicher ist, dass die Tatsache, dass Frauen überhaupt eine Eingabe machen durften, diese in den Ruf progressiver Mitgestaltung brachte.114 Jaeger teilte freilich mit den katholischen Frauen die Vorstellung einer wesensmäßigen Unterscheidung zwischen Mann und Frau, die sich auch auf soziale Rollen auswirken sollte.
Es war aber nicht Jaeger, sondern der Kölner Kardinal Josef Frings, der die Eingabe des KDFB zusammen mit einer Konzilseingabe des Zentralverbands der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften Anfang Juli 1961 an die Zentrale Vorbereitungskommission des Konzils zustellte. Die Präsidentin des Zentralverbandes war Marianne Dirks, der Generalpräses Hermann Klens. Dirks bemühte sich um eine größere Demokratisierung des Verbands, was auch der Konzilseingabe anzumerken war. Die Eingabe behandelte auf Grundlage einer breiten Erhebung Anliegen einer Liturgiereform, Fragen des christlichen Lebens (Sakramente) und Fragen der kirchlichen Disziplin. Dabei wird u. a. um eine „Neuordnung der Ablasspraxis“ wie um eine „Überprüfung der Indexpraxis“ gebeten. Insgesamt zeigt sich hier die Sorge um eine neue Verlebendigung der Glaubenspraxis auf der Grundlage von Erfahrungen.115 Allerdings fiel der Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften wieder in seine spezifische Nische der „Frauenseelsorge“ zurück, während er doch schon in den 1950er Jahren versucht hatte, in Konkurrenz zum KDFB als „Frauenbewegung“ aufzutreten.
So zeigt sich bei den beiden Eingaben ein einmütiges Zusammengehen. Sie unterstreichen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen die Verschiedenheit zwischen KDFB und Müttervereinen, ohne sich ins Gehege zu kommen. Im Hinblick auf eine Demokratisierung der Strukturen gingen die Müttervereine den progressiveren Weg, während die Eingabe des KDFB vor allem als Werk Ehrles und Webers gelten kann.
10.2 Jaeger berichtet vom Konzil
Das 1962 eröffnete Konzil bestimmte nun die folgenden Jahrestagungen. Für die Jahrestagung 1963 drängte Ehrle den Erzbischof, seinen Bericht über das Konzil im Johann-Adam-Möhler-Institut (gegründet 1957) zu halten. Sonst hatte man in Paderborn stets im Immakulata-Haus getagt, aber nun seien immer wieder Fragen über Aufgabe und Bedeutung des Instituts an die Frauen herangetragen worden, sodass sie sich diesmal an Ort und Stelle einen Eindruck verschaffen wollten.116 Allerdings musste Jaeger seine Teilnahme kurzfristig absagen, was Ehrle in einem Brief vom 23. Januar 1963 bedauerte.117 Grund war ein Krankenhausaufenthalt Jaegers gewesen, wie er am 29. Januar schrieb. Inzwischen sei er wieder wohlauf.118
Im Jahr 1963 scheint Jaeger einige gesundheitliche Probleme gehabt zu haben. Auch auf die Einladung zur Einweihung des zweiten Hauses des Helfta-Kollegs am 3. Juli 1963 antwortete der erzbischöfliche Sekretär am 5. Juli, dass Jaeger vorgestern ins Paderborner Brüderkrankenhaus mit einer Gelbsucht eingeliefert worden sei. Nach dem ersten Urteil der Ärzte sei mit einer Krankheitsdauer von vier bis acht Wochen zu rechnen. Daran schloss sich die Bitte an, „die Nachricht nicht weiter als unbedingt nötig weiterzugeben. Es laufen sonst eine Menge von Teilnahmebekundungen ein, die Exzellenz in dieser Zeit nur schaden können. Er hat mehr Ruhe als sonst etwas nötig. Vielen Dank für Ihre Verschwiegenheit!“119
War diese Mitteilung schon eine Auszeichnung, so noch mehr der persönliche Brief von Jaeger an Ehrle vom 20. Juli 1963. Darin teilte er ihr mit, dass er die Berichte zu den Einweihungsfeierlichkeiten mit großem Interesse in der Presse gelesen hätte. „Meine Krankheit fesselt mich noch für Wochen an das Bett.“120 Diese Prognose sollte zutreffen, denn am 16. September informierte Jaeger Ehrle:
Ihr Brief vom 11. September erreichte mich noch immer auf dem Krankenbett. Der Rückfall war sozusagen abgefangen. Da bekam ich eine fiebrige Grippe, die den ganzen Heilungsprozess der Leber wiederum verzögert. Der geschwächte Körper ist überaus anfällig geworden. Ich hoffe trotzdem noch, Ende nächster Woche nach Rom reisen zu können.121
Die Romreise konnte realisiert werden. Am 14. Oktober meldete sich Jaeger bei Ehrle von dort. Er reagierte auf ihre „Not der Bauschulden“, wies sie aber zurecht, so etwas nicht anzufangen, bevor die Finanzierung geklärt sei. Denn das mochten die Bischöfe gar nicht.122 Ehrle zeigte sich in ihrer Antwort vom 19. Oktober glücklich, dass es Jaeger wieder gesundheitlich gut gehe, und er an den Beratungen des Konzils teilnehmen könne.123
Bei der nächsten Jahrestagung unter der Überschrift „Bildung im Auftrag“, die vom 9. bis 11. Januar 1964 in Paderborn stattfand, war Jaeger dann wieder dabei. Der Münchener Professor Adolf Haas sprach über „Erziehung und Bildung als Lebensakt“, Elisabeth Mleinek aus Essen über „Probleme katholischer Bildung heute“. Am zweiten Tag wurde das Tagungsthema weitergeführt. Am dritten Tag sprach Jaeger über die zweite Sessio des II. Vatikanischen Konzils, Kultusminister Prof. Dr. Paul Mikat über „bildungspolitische Verantwortung“.124
Die Jahrestagung vom 12. bis 15. Januar 1965 galt dem Thema „Unwandelbares und Zeitbedingtes im Blick auf die Frau“. Jaeger war wieder anwesend, zelebrierte die Messe und sprach über die dritte Periode des II. Vatikanischen Konzils. Professor Heinrich Klomps aus Bonn steuerte einen Vortrag über „Die Frau in der Welt von heute“ bei. Nach einer Aussprache wurde über den Eucharistischen Kongress in Bombay gesprochen. Am nächsten Tag ging es um die Frau zum einen „als Partnerin in Ehe und Familie“, zum anderen „als Partnerin im Beruf“. Hier dürfte der Begriff der „Partnerin“ bereits ein Signal gewesen sein, dass manche Frauen sich mehr Kommunikation auf Augenhöhe wünschten. Das schloss semantisch an das Leitmotiv des letzten Tages an, die „Partnerschaft in Staat und Gesellschaft“.125
Das Konzil gehörte auch noch auf die nächste Jahrestagung vom 10. bis 13. Januar 1966 in Paderborn. Ehrle hatte Jaeger darum gebeten, diesmal über die vierte Periode zu sprechen. Die Tagung wolle sich besonders mit den Konzilsforderungen befassen, die Frauen angingen. Interesse bestehe auch an der Behandlung der Ökumene und dem „Schema über die nichtchristlichen Religionen“.126 Tatsächlich ging Jaeger darauf ein. Der Kölner Weihbischof Dr. Augustinus Frotz lieferte einen Überblick über die Pastoralkonstitution „Die Kirche in der Welt von heute“. Zudem beantwortete Professor Hirschmann Fragen zum Konzil.127
10.3 Ehrle ist selbst beim Konzil
Das II. Vatikanische Konzil war im Grunde eine Veranstaltung von Männern. Umso bemerkenswerter war es, dass zur dritten Sessio 1964 erstmals 15 Laienauditorinnen eingeladen wurden. Obwohl Gertrud Ehrle von Weihbischof Frotz bei Kardinal Döpfner empfohlen worden war, gehörte sie zunächst nicht dazu. Es bedurfte noch ihrer Kontakte zu Kardinal Bea und zu Frings sowie zu Prälat Bruno Wüstenberg, damit man sie für die vierte Sessio 1965 doch noch als Auditorin berief.128
An der vierten Sitzungsperiode 1965 nahmen 23 Frauen als Auditorinnen teil. Als eine von ihnen konnte Gertrud Ehrle gemeinsam mit dem Geistlichen Beirat des Kölner Verbandes, dem Kölner Weihbischof Augustinus Frotz, ihre Anliegen vorantreiben. Als Erfolg verbuchten die Frauen des KDFB, dass in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes „auf die spezifische Aufgabe der Frau im Kulturschaffen“ hingewiesen wurde.129 Inhaltlich lag sie mit Frotz auf einer Linie, der in einer Rede am 4. Oktober 1965 in der Konzilsaula zum Schema XIII herausstellte, dass es nicht genüge, „die Gleichheit (aequilitas) der Würde von Mann und Frau und ihre Rechtsgleichheit anzuerkennen, man müsse auch die Verschiedenheit der Geschlechter (diversitas) berücksichtigen.“130 Hier zeigt sich dieselbe Argumentation wie bei der Konzilseingabe des KDFB.
Von Ehrle existieren Notizen über Treffen und Themen während ihres Romaufenthalts vom 14. bis 29. September 1965. Darin vermerkte sie auch Treffen mit Jaeger in Rom, so eine Begegnung am 22. September in der Konzilsaula, am 24. September eine gemeinsame Unterredung mit Frotz im Campo Santo und am 29. September ein weiteres Zusammentreffen mit Jaeger in der Konzilsaula (mit Messe).131 Von nun an war auch Ehrle Augenzeugin des Konzils, was sie mit Jaeger fast auf Augenhöhe brachte – freilich nur fast, denn im Unterschied zu ihm war sie kein stimmberechtigtes Mitglied.
11. Römische Netzwerke
Das Verhältnis zwischen Jaeger und Ehrle scheint 1962 noch etwas enger geworden zu sein, was wohl auch mit beiderseitigen Kontakten zu Kardinal Bea zusammenhing. So dankte Ehrle dem Erzbischof am 6. September 1962 erstens für seine hohe Anerkennung der kürzlich verstorbenen Helene Weber (25. Juli 1962) und zweitens für seine Teilnahme am Treffen der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen in Hannover. Die Frauen fühlten sich sehr geehrt. „Wir wissen, wie sehr Sie beansprucht sind, und trotzdem sind Sie zu uns gekommen!“ Schließlich wies Ehrle geschickt auf ihre Verbindung zu Bea hin: „Vergangene Woche traf ich zu meiner Freude in Ravensburg wieder Kardinal Bea. Er äußert sich nochmals sehr anerkennend über die Zusammenarbeit der Frauen.“132
Gertrud Ehrle stammte aus einer begüterten Familie aus Ravensburg. Ihr Onkel war Kurienkardinal Franz Ehrle SJ (1845–1934) gewesen. Über ihn pflegte die Familie Ehrle gute Beziehungen zu den Jesuiten. Hilfreich war gewiss auch ihre Verbindung zu Kardinal Augustin Bea SJ. Jaeger kannte Bea schon länger durch ihr gemeinsames Engagement für die Ökumene. Ende der 1950er Jahre hatte sich das Arbeitsbündnis zwischen beiden radikal gewandelt, indem Bea nun ein selbständiger Akteur mit eigenen Kontakten zu ökumenischen Kreisen in ganz Europa wurde und Jaeger 1958 vorschlug, beim Papst die Gründung des Sekretariats für die Einheit der Christen zu beantragen.133 Dieses Einheitssekretariat wurde am 19. Oktober 1962 den anderen Konzilskommissionen gleichgestellt. Jaeger und sein Peritus Eduard Stakemeier waren während des gesamten Konzils in diesem Gremium vertreten.134 Es wertete Ehrle also in den Augen Jaegers sicher ungemein auf, dass sie über einen direkten Draht zu Kardinal Bea verfügte.
12. Die Rezeption des Konzils: Was ist zeitgemäß?
Am 31. Januar 1966 schrieb Ehrle einen Brief an Augustin Kardinal Bea, in dem sie ihm von der Paderborner Jahrestagung berichtete, für die sie verantwortlich gewesen war. Darin heißt es: „Es war uns wichtig, unmittelbar nach Abschluss des Konzils den an die Frauen in besonderer Weise ergangenen Anruf in diese Tagung hineinzustellen.“135 Von den Referenten hob sie Frotz und Hirschmann lobend hervor. Ehrle wirkte wie beflügelt. „In diesem Jahr machte mir die Leitung der Tagung eine besondere Freude, weil ich die Erfahrungen aus den Beratungen in Rom immer wieder weitergeben konnte“, vertraute sie Bea an. Mit Kardinal Frings habe sie besprochen, dass sie ihre Gedanken zur „Planung einer nachkonziliaren Zusammenarbeit auf Weltebene“ gern dem Papst persönlich vortragen wolle, was Frings unterstütze. Schließlich hoffe sie auf ein Wiedersehen mit Bea im Dezember in Rom.136
Der Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Frauenarbeit durch das Konzil ökumenisch weiter öffnete. So wird festgehalten: „Auf Grund einer Einladung der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland fand am 23. September 1966 erstmalig eine gemeinsame Tagung mit einem Kreis führender evangelischer Frauen in Hannover statt.“137 Dass eine Stellungnahme zur Frage der „Partnerschaft zwischen Mann und Frau“ vorbereitet wurde, lässt darauf schließen, dass das Geschlechterverhältnis zunehmend partnerschaftlich und damit egalitärer gesehen wurde. Angesichts der bisher starken Betonung der Geschlechterdifferenz ist eine solche Perspektivverschiebung als Folge des Konzils zu werten.
Am 1. Februar 1966 schrieb Ehrle an den Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Julius Kardinal Döpfner, dass sich die Arbeitsgemeinschaft auf ihrer Jahrestagung bereits mit der Frage befasst habe, wie der Laie, in besonderer Weise die Frau, bei der Umsetzung der Konzilsbeschlüsse mitwirken könne. Sie bat ihn, „in der Fuldaer Bischofskonferenz darauf hinzuwirken, dass in den Diözesan- und Pfarrgremien, die in Zukunft für die Zusammenarbeit mit Laien gebildet werden, genügend Frauen berufen werden. Das müssten sowohl verheiratete als auch ehelose Frauen sein.“138 Aus einem Brief von Ehrle an Pater Karl Prümm SJ (1890–1981) vom 16. März 1966 geht hervor, dass sie tatsächlich eine Audienz beim Heiligen Vater bekommen hatte, bei der sie ihren Plan „einer Arbeitsgemeinschaft der großen Weltfrauen- und Jugendorganisationen mit Ordensfrauen und Säkularinstituten“ vorstellen durfte.139 An Jaeger, den sie bereits mündlich über diese Planung informiert hatte, schrieb sie am 18. März selbstbewusst: „Da diese Anregung in besonderer Weise von mir ausgegangen ist, wurde ich gebeten, mich um die Verwirklichung zu bemühen. Es war entscheidend, diese Planung dem Heiligen Vater vorzulegen. Dazu wurde mir am 12. März 1966 in einer Privataudienz die Möglichkeit gegeben.“140 Jaeger wurde zwar informiert, spielte bei den Entwicklungen aber selbst keine aktive Rolle mehr.
Die Jahrestagung vom 9. bis 12. Januar 1967 stellte sich die Aufgabe, auf der Grundlage der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes Fragen der Mitgestaltung der Gesellschaft durch die Frau aufzuzeigen. Ausgangspunkt der Überlegungen war ein Bericht der Bundesregierung über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Jaeger war wieder anwesend. Prälat Hanssler hielt einen Vortrag zur „Überprüfung unseres Weges an der Forderung des Konzils“.141 Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft zeigt, dass das Konzil neue Impulse gegeben hatte: Neben dem üblichen politischen Engagement – erwähnt werden Konferenzen des Frauenreferats im Bundesministerium – sollte es nun „eigene Sendereihen für Frauen im Rundfunk“ geben. Das einst so stark beargwöhnte Medium wurde zunehmend für die eigenen Interessen eingesetzt. Die internationale Vernetzung, die auch schon vor dem Konzil gesucht worden war, festigte sich nun durch die Mitarbeit beim Weltkongress katholischer Frauenorganisationen vom 4. bis 7. Oktober 1967 in Rom. Auch die „ökumenischen Kontakte“ wurden weiter vertieft. Hier hat das Konzil mit seinem Ökumenismusdekret sicher Schranken beseitigt. Und schließlich war die Arbeitsgemeinschaft wieder bei der Vorbereitung eines Katholikentags (Essen 1968) aktiv, auf dem ein neuer Ton angeschlagen werden sollte. Im Vorabbericht ist davon allerdings noch nichts zu merken.142
Anlässlich des 20. Jahrestages proklamierten die Vereinten Nationen das Jahr 1968 zum „Jahr der Menschenrechte“. Die Jahrestagung vom 8. bis 11. Januar 1968 in Paderborn stellte sich die Aufgabe, „in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einzuführen und Wege einer Mitarbeit aufzuzeigen“. Die Einführung in die Menschenrechte erfolgte durch P. de Riedmatten OP aus Genf. In den beiden folgenden Tagen wurde sehr konkret über die Mitarbeit von Frauen und Frauenverbänden im Kontext des internationalen Arbeitsrechts sowie des Familienrechts diskutiert. Neben anderen trug Maria Weber aus Düsseldorf vor, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).143 Erzbischof Jaeger konnte diesmal nicht wie im Programm vorgesehen an der Tagung teilnehmen. In einem Brief an Ehrle vom 8. Januar schrieb er:
Ich bedaure, daß ich in diesem Jahr nicht persönlich das Willkommen aussprechen und mit Ihnen die heilige Eucharistie feiern kann zum Beginn der Tagung. Seit 10 Tagen bin ich durch eine Virusgrippe an das Haus gefesselt. Ich kann zwar in meiner Privatkapelle zelebrieren und auch, wenn auch mit Einschränkung, meine Arbeit tun, aber bei dieser Temperatur will mir der Arzt nicht die Meßfeier mit Ihnen gestatten, um einem Rückfall vorzubeugen. Ich bitte um Ihr gütiges Verständnis.144
13. Von Paderborn nach Bad Honnef
Im Jahr 1969 fand die Jahrestagung vom 7. bis 10. Januar zum letzten Mal in Paderborn statt. Hier scheint sich 1968 und 1969 eine latente Auseinanderentwicklung vollzogen zu haben. Es ist nicht gelungen, die Hintergründe dafür zu ermitteln. 1969 ging es bei der Jahrestagung jedenfalls um das Thema „50 Jahre Frauenwahlrecht – was nun?“. Der Ton der Frauen wurde selbstbewusster. Die Bundesministerin für Familie und Jugend, Aenne Brauksiepe (1912–1997), sprach über die „Mitbestimmung der Frau von heute“. Am zweiten Tag leiteten Parlamentarierinnen das Gespräch zu einzelnen Gesetzesfragen ein: neue Gesichtspunkte im Unehelichenrecht, im Scheidungsrecht, im Beamtenrecht sowie Fragen der Berufsausbildungsgesetze und der Berufsförderung. Hier wäre es freilich interessant, ob sich auch die politischen Positionen der Frauen hin zu einer stärkeren Gleichberechtigung verschoben hatten. Jaeger war jedenfalls bei der Tagung anwesend.145 Seine Reaktion ist nicht bekannt. Doch seltsamerweise fand die nächste Jahrestagung vom 6. bis 9. Januar 1970 zum Thema „Herausforderung Heute – Unsere Antwort“ nicht mehr in Paderborn, sondern in Bad Honnef statt. Jaeger wurde von Ehrle selbstverständlich eingeladen:
Ich darf mich auf das Gespräch mit Ihnen und Ihrem Herrn Geheimsekretär in Bonn beziehen und Ihnen beigefügt die Einladung zur Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen zusenden. Es wäre uns eine große Freude, Sie in Honnef begrüßen zu können.146
Zehn Tage später, am 28. Dezember 1969, legte sie nochmals nach: „Wir freuen uns über Ihre guten Wünsche und hoffen, daß Sie es ermöglichen können, uns bei der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen zu begrüßen.“147 Eine Notiz Jaegers auf dem Brief deutet an, dass er Ehrle während der Tagung anrief, wohl um sein Fernbleiben persönlich zu entschuldigen. Im Programm von 1970 wurde er nicht mehr erwähnt.148 Die Verlegung der Jahrestagung bedeutete offenbar eine gewisse Störung, Jaeger zog sich zurück. Zu einem offenen Bruch kam es aber nicht. Als die Jahrestagung vom 11. bis 13. Januar 1971 in Bad Honnef unter der Überschrift „Demokratische Bewusstseinsbildung – Aktuelle Gesetzesreform“ stattfand, schickte Jaeger immerhin noch Grüße an die Teilnehmerinnen.149 Man kann sich aber leicht vorstellen, dass das Thema „Demokratisierung“ nicht in seinem Sinne war. 1972 schickte Ehrle das Programm des Jahrestreffens, mehr pflichtschuldig, an Jaeger, der nicht reagierte.
Doch es gab auch Kontinuitäten. Auf der Honnefer Jahrestagung vom 15. bis 17. Januar 1973 referierte neben der Rektorin der Katholischen Fachhochschule NRW, Dr. Teresa Bock, auch wieder Professor Gustav Ermecke („Ethos und Positives Recht“), mittlerweile aus Bochum. Das letzte Schreiben Jaegers an Ehrle aus dem Nachlass stammt vom 5. Februar 1974, also nach seiner Emeritierung als Erzbischof. Er schrieb:
Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.1.1974 über den guten Verlauf der Arbeitsgemeinschaftstagung. Ich habe mit großem Interesse die Zusammenfassung der Überlegungen gelesen, die Sie im Hinblick auf die Beratungsliste gefaßt haben, Gott schütze und segne Sie und die heute besonders bedeutsamen Initiativen der Arbeitsgemeinschaft.150
Im Hintergrund standen Überlegungen zum Thema der Jahrestagung „Der unorientierte Mensch in unserer Gesellschaft“. Nach Ehrle war ein Grundanliegen gewesen, wie man „in unserer Gesellschaft dem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung nach Information und Beratung in den verschiedenen Lebensbereichen gerecht“ werden könne. Im Mittelpunkt standen die konfessionellen Beratungsstellen und ihre Professionalisierung. Offenbar erblickte auch Jaeger hierin eine Chance für kirchlichen Einfluss auf die Gesellschaft.
14. Schluss
Die Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen war, wie Jaeger, ganz von der kirchlichen Tradition geprägt. „Den drei Rollenbildern Mutter, Jungfrau und Witwe war gemeinsam, dass jeweils die Relation einer Frau zum anderen Geschlecht maßgebliches Kriterium für ihre Kategorisierung war: eine bestehende Ehe, der Verzicht auf eine Ehe oder eine durch Tod beendete Ehe.“151 Das Verhältnis zwischen Frau und Mann wurde theologisch mit der Schöpfungsordnung begründet und sah eine Überordnung des Mannes als Haupt der Familie vor, obwohl beide Geschlechter zugleich einander „ergänzen“ sollten. Ausgangspunkt war und blieb auch noch über das II. Vatikanische Konzil hinaus die „Geschlechterdifferenz“, aus der, als „naturgemäßen Unterschieden“ von Mann und Frau, ein besonderer gesellschaftlicher Stellenwert der Frauen abgeleitet wurde. Die Gesellschaft brauchte in dieser Perspektive weiblich konnotierte Eigenschaften wie „Mütterlichkeit“, ob real oder spiritualisiert, die sich im konkreten Engagement für Familie, Beruf, Kirche und Gesellschaft zu zeigen hätten.
Das konservative Denken der katholischen Arbeitsgemeinschaft wird besonders deutlich, wenn man es mit den Gedanken Simone de Beauvoirs (1908–1986) vergleicht: Sie hatte bereits in den 1940er Jahren in ihrem Buch „Das andere Geschlecht“ über die soziale Konstruktion der Frau nachgedacht und erklärt, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem biologischen Unterschied der Geschlechter und der Unterdrückung der Frau bestehe. Damit öffnete sie die Perspektive für Frauen, sich von alten Mythen und Vorurteilen zu emanzipieren, um sich einen eigenen Lebensentwurf zu schaffen.152 Diese „Mündigkeit“ von Frauen hatte freilich nichts mit Mündigkeit zu tun, wie die Katholische Aktion sie in Bezug auf die Mitarbeit der Laien verstand. Eine Simone de Beauvoir stand für die katholische Frauenbewegung ebenso wie für die Bischöfe auf der Seite eines gottlosen, falschen Feminismus, den es weltanschaulich zu bekämpfen galt. 1964 beklagte Jaeger beim Stuttgarter Katholikentag, dass „die Frau durch falsche Emanzipation ihre gottgegebene Natur verneine und sich aus ihren ehelichen und familiären Pflichten“ löse. Die katholischen Frauen klatschten Beifall.
Es mutet insofern befremdlich an, wenn die katholische Frauenbewegung bis heute zuweilen dafür gefeiert wird, dass sie „die realen Lebenssituationen von Frauen in ihrer Vielfalt gesehen und ernst genommen“ hätte.153 Einerseits trifft zu, dass in der Bildungs- und politischen Arbeit stets eine intensive Auseinandersetzung mit den „realen“ Verhältnissen und Handlungsspielräumen (Gesetze, Moral) von Frauen stattfand. Andererseits wird suggeriert, die Lebenssituationen der Frauen hätten das Frauenbild der Arbeitsgemeinschaft entscheidend geprägt. Vielmehr ging das katholisch Normative der Bewertung des Konkreten stets voraus. Was nicht in das katholische Raster passte, erfuhr auch keine Wertschätzung.
Während in den 1950er Jahren die meisten Frauen noch, vor allem vor dem Hintergrund der Belastungen der 1940er Jahre, mit den Rollenangeboten der Hausfrau und Mutter einverstanden gewesen sein mochten, erschien die christlich-konservative Ehe- und Familienpolitik zunehmend als rückständig gegenüber dem Gleichberechtigungsanspruch. Mit ihren Stellungnahmen gehörte die Arbeitsgemeinschaft, gemeinsam mit den Bischöfen, definitiv zu den Bremsern. „Anstatt Einrichtungen zu schaffen, die es erleichtert hätten, Erwerbs- und Familienarbeit miteinander zu verbinden, verstärkte man den moralischen Druck auf Frauen, im Interesse ihrer Familien auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit zu verzichten.“154 Für die berufstätige Frau setzte man noch bei der Eingabe des KDFB für das Konzil 1961 die zölibatäre Lebensform als einzig gültigen Entwurf voraus, moralisch aufgewertet durch das Ideal der „Jungfräulichkeit“. Gerade in dieser wichtigen Eingabe wurden die realen Lebenssituationen der Frauen in Deutschland überhaupt nicht reflektiert. So blieb, bei allen Öffnungstendenzen im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen, das Verhältnis zwischen Vorstellungen „der katholischen Frau“ und „der Welt von heute“ angespannt und prägte so noch die Entwicklungen der nächsten beiden Jahrzehnte.
In den grundlegenden Eckpfeilern von Frauenbild und Frauenrollen waren und blieben sich Jaeger und Ehrle einig. Ein latentes Konfliktpotential lag höchstens in der Frage nach der Bedeutung der Laienarbeit (als solche auch der Frauenarbeit) in der Kirche, insofern das Prinzip der Katholischen Aktion mit dem Konzil mehr oder weniger stillschweigend aufgegeben wurde, um – vor allem durch Gaudium et Spes – Hoffnungen auf Demokratisierungsprozesse in der Kirche freizusetzen.
Ab wann fingen die Frauen an, solche Erwartungen gegenüber den Bischöfen zu formulieren? Bei Jaeger war noch nichts dergleichen angekommen. Um Wertschätzung des Episkopats hatten die katholischen Frauen stets geworben – und wie das Verhältnis Jaegers zu Ehrle zeigt, auch erhalten. Insofern änderte sich zunächst wenig. Die Frauen zeigten während des II. Vatikanischen Konzils kein großes innerkirchliches Reforminteresse, sieht man vom liturgischen Bereich bei den Frauen- und Müttervereinen ab. Änderte sich hier im Laufe der ‚langen 1968er Jahre‘ noch mehr? Beschäftigten sich die katholischen Frauenverbände mit Humanae vitae und überdachten dabei ihre eigene katholische Sexualmoral? Diese Fragen sind noch offen. Die Themen „Demokratie“ und „Menschenrechte“ wurden innerkirchlich jedenfalls nicht nur als Chance, sondern auch als Bedrohung der katholischen Werte wahrgenommen. Konflikte waren vorprogrammiert. Der Konzilsrezeption der Frauen in den 1970er und 1980er Jahren wäre also zur Erhellung ihres innerkirchlichen wie gesellschaftlichen Beitrags bei künftigen Forschungen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.155 Dabei wäre auch zu fragen, wie sich das Verhältnis zwischen Episkopat und Arbeitsgemeinschaft nach Jaeger weiterentwickelte.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
Erzbistumsarchiv Paderborn (EBAP) Nachlass Lorenz Kardinal Jaeger (NLKJ) Akten Nr. 1608–1610
Literatur
Beauvoir, Simone de: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau. Hamburg 1951
Braun, Annegret: Frauenalltag und Emanzipation. Der Frauenfunk des Bayerischen Rundfunks in kulturwissenschaftlicher Perspektive (1945–1968) (Münchner Beiträge zur Volkskunde, 34). Münster 2005
Breuer, Gisela: Frauenbewegung im Katholizismus. Der Katholische Frauenbund 1903–1918 (Geschichte und Geschlechter, 22). Frankfurt a. M. 1998
Burghardt, Kirsten: „Die Sünderin“, in: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hg.): Skandale in Deutschland nach 1945. Bielefeld 2007, S. 22–29
Damberg, Wilhelm: Abschied vom Milieu? Katholizismus im Bistum Münster und in den Niederlanden 1945–1980 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 79). Paderborn 1997
Deutscher Bundestag (Hg.): Vor 65 Jahren: Bundestag beschließt Gleichberechtigungsgesetz (online), in: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-kalenderblatt-gleichberechtigungsgesetz-504286 (acc. 3.10.2022)
Flasch, Kurt: Katholische Wegbereiter des Nationalsozialismus. Michael Schmaus, Joseph Lortz, Josef Pieper. Frankfurt a. M. 2021
Frevert, Ute: Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung – Hindernisse, Umleitungen, Einbahnstraßen, in: Martin Broszat (Hg.): Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegsgeschichte (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 61). München 1990, S. 113–130
Geidner, Florian H.: Lorenz Jaeger – ein „homo politicus“? Seine Haltung zu den politischen Parteien zwischen 1945 und 1960, in: Nicole Priesching/Christian Kasprowski (Hg.): Lorenz Jaeger als Kirchenpolitiker (Lorenz Kardinal Jaeger, 3). Paderborn 2021, S. 176–201
Hartig, Christine: Jaegers Umgangsweisen mit Missbrauchstätern: Seelsorge, Tätersorge oder Institutionenschutz?, in: Nicole Priesching/Georg Pahlke (Hg.): Lorenz Jaeger als Seelsorger (Lorenz Kardinal Jaeger, 4). Paderborn 2022, S. 94–128
Hausen, Karin: Die Polarisierung der „Geschlechtercharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben, in: Werner Conze (Hg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Neue Forschungen. Stuttgart 1976, S. 363–393
Helwig, Gisela: Zwischen Familie und Beruf. Die Stellung der Frau in beiden deutschen Staaten. Köln 1974
Heyder, Regina: Berichte aus Rom, in: Regina Heyder/Gisela Muschiol (Hg.): Katholikinnen und das Zweite Vatikanische Konzil. Petitionen, Berichte, Fotografien. Münster 2018, S. 357–564
Heyder, Regina: Die Konzilsrezeption vor Ort, in: Regina Heyder/Gisela Muschiol (Hg.): Katholikinnen und das Zweite Vatikanische Konzil. Petitionen, Berichte, Fotografien. Münster 2018, S. 565–640
Heyder, Regina: Die „Personwürde der Frau“ – die Konzilseingabe des Katholischen Deutschen Frauenbundes (Juli 1961), in: Regina Heyder/Gisela Muschiol (Hg.): Katholikinnen und das Zweite Vatikanische Konzil. Petitionen, Berichte, Fotografien. Münster 2018, S. 130–161
Heyder, Regina: „Erneuerung des christlichen Lebens“ – Vorschläge des Zentralverbandes der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften Deutschlands (Mai 1961), in: Regina Heyder/Gisela Muschiol (Hg.): Katholikinnen und das Zweite Vatikanische Konzil. Petitionen, Berichte, Fotografien. Münster 2018, S. 76–119
Hohmann-Dennhardt, Christine: Gleichberechtigung via Rechtsnorm? Zur Frage eines Antidiskriminierungsgesetzes in der Bundesrepublik, in: Uta Gerhardt/Yvonne Schütze (Hg.): Frauensituation. Veränderungen in den letzten zwanzig Jahren (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 726). Frankfurt a. M. 1988, S. 166–188
Holz, Petra: CDU-Politikerinnen und KDFB – Kontinuitäten und Neuansätze, in: Gisela Muschiol (Hg.): Katholikinnen und Moderne. Katholische Frauenbewegung zwischen Tradition und Emanzipation. Münster 2003, S. 315–331
Illemann, Regina: Katholische Frauenbewegung in Deutschland 1945–1962. Politik, Geschlecht und Religiosität im Katholischen Deutschen Frauenbund (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 133). Paderborn 2016
Kall, Alfred: Katholische Frauenbewegung in Deutschland. Eine Untersuchung zur Gründung katholischer Frauenvereine im 19. Jahrhundert. Paderborn u. a. 1983
Kniep, Jürgen: Katholische Blicke auf die ‚Grenzen des Sagbaren‘, in: RJKG 40 (2021), S. 69–91
Kuchler, Christian: Zwischen Verordnungen und dem Angebot zum Dialog. Katholikinnen und Katholiken und der Film, in: RJKG 40 (2021), S. 15–18
Lindenberger, Thomas: Eigen-Sinn, Herrschaft und kein Widerstand (online), in: Docupedia-Zeitgeschichte. Begriffe, Methoden und Debatten der zeithistorischen Forschung, 2.9.2014, https://docupedia.de/images/9/99/Eigensinn.pdf (acc. 4.10.2022)
Lüdtke, Alf: Eigen-Sinn. Fabrikalltag, Arbeitererfahrungen und Politik vom Kaiserreich bis in den Faschismus. Hamburg 1993 (ND Münster 2015)
Marotta, Saretta: Jaegers Rolle für den ökumenischen Weg von Willebrands und Bea, in: Nicole Priesching/Arnold Otto (Hg.): Lorenz Jaeger als Ökumeniker (Lorenz Kardinal Jaeger, 2). Paderborn 2020, S. 198–215
Müller-List, Gabriele (Bearb.): Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag. Eine Dokumentation zur Entstehung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien). Bonn 1996
Muschiol, Gisela (Hg.): Katholikinnen und Moderne. Katholische Frauenbewegung zwischen Tradition und Emanzipation. Münster 2003
Pahlke, Georg: „Demonstratio catholica“ – Lorenz Jaeger und die Katholikentage, in: Nicole Priesching/Christian Kasprowski (Hg.): Lorenz Jaeger als Kirchenpolitiker (Lorenz Kardinal Jaeger, 3). Paderborn 2021, S. 363–385
Pogoda, Thomas: Lorenz Jaeger und Eduard Stakemeier – zwei Ökumenepioniere auf dem Konzil, in: Nicole Priesching/Arnold Otto (Hg.): Lorenz Jaeger als Ökumeniker (Lorenz Kardinal Jaeger, 2). Paderborn 2020, S. 216–240
Sack, Birgit: Zwischen religiöser Bindung und moderner Gesellschaft. Katholische Frauenbewegung und politische Kultur in der Weimarer Republik (1918/19–1933) (Internationale Hochschulschriften, 266). Münster 1998
Schaser, Angelika: Frauenbewegung in Deutschland 1848–1933 (Geschichte kompakt). 2. Aufl., Darmstadt 2020
Scheidt, Petra: Karriere im Stillstand? Der Demokratische Frauenbund Deutschlands im Spiegel seiner Kaderarbeit und der Kaderstrukturen seines hauptamtlichen Funktionärskorps (Historische Forschungen, 28). Stuttgart 2011
Schilling, Antonia: Lebensarbeit. Helene Weber (1881–1962) – Eine Weimarer Zentrumspolitikerin, in: Markus Raasch/Andreas Linsenmann (Hg.): Die Frauen und der politische Katholizismus. Akteurinnen, Themen, Strategien (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe C: Themen der kirchlichen Zeitgeschichte, 1). Paderborn 2018, S. 267–289
Schmiedl, Joachim: Kardinal Jaeger und das II. Vatikanische Konzil, in: Nicole Priesching/Gisela Fleckenstein (Hg.): Lorenz Jaeger als Theologe (Lorenz Kardinal Jaeger, 1). Paderborn 2019, S. 157–186
Schulz, Kristina: Der lange Atem der Provokation. Die Frauenbewegung in der Bundesrepublik und in Frankreich 1968–1976 (Geschichte und Geschlechter, 40). Frankfurt a. M. 2002
Schwab, Dieter: Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, S. 790–827
Sobiech, Frank: Gustav Ermecke, in: BBKL 20 (2002), S. 464–469
Vaupel, Heike: Die Familienrechtsreform in den fünfziger Jahren im Zeichen widerstreitender Weltanschauungen. Baden-Baden 1999
Weiß, Otto: Bernhard Häring, in: BBKL 17 (2000), S. 562–587
„Pius XI. hatte 1922 unter Berufung auf das ‚Allgemeine Priestertum‘ alle Gläubigen zur Ausbreitung und Erneuerung des Reiches Christi in der Gesellschaft aufgerufen und diesen Einsatz als ‚Actio Catholica‘ bezeichnet. Im Laufe des Pontifikats entfaltete sich dieser Gedanke. Seit 1928 herrschte die Definition der Katholischen Aktion als ‚Teilnahme der Laien am hierarchischen Apostolat‘ vor. Die Laien bekommen nun also einen zentralen Auftrag von der Kirche, nämlich in der Gesellschaft missionarisch zu wirken, und zwar unter der Führung der Bischöfe und des Papstes“. Damberg, Abschied, S. 54.
Illemann, Frauenbewegung, S. 77 f.
Die Katholische Aktion sollte nach den deutschen Bischöfen die „Mündigkeit“ der Laien fördern, aber im Gehorsam zur Kirche: vgl. Damberg, Abschied, S. 112 f. „Mündigkeit“ im katholischen Sinn zielte auf ein Aufgehen des Individuums in die kirchliche Gemeinschaft, während „Mündigkeit“ im kantischen Sinne bedeutet, den Mut zu haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Lüdtke, Eigen-Sinn; bzw.: Lindenberger, Eigen-Sinn.
Anregungen zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen in den einzelnen Diözesen, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Gertrud Ehrle machte an der Sozialen Frauenschule des KDFB in Aachen von 1918 bis 1920 die Ausbildung zur Fürsorgerin. 1923 erwarb sie sich die Hochschulreife. Sie studierte ab 1924 Volkswirtschaft, Sozialpolitik, Psychologie und Philosophie an der Universität Köln. 1928 promovierte sie im Fach Psychologie. Die Verbindung zum KDFB stammte noch aus ihrer Zeit in Aachen. Ab 1929 war sie in der Kölner Zentrale tätig. Sie war für „Frauenarbeits- und Frauenberufsfragen“ zuständig. Von 1941 bis 1979 war sie die „Leiterin der Zentrale“. Seit 1952 gehörte sie auch dem siebenköpfigen Führungskreis an, der neu geschaffen wurde, weil es nicht gelang, eine Nachfolgerin für die langjährige Präsidentin Gerta Krabbel zu finden. Ab 1952 nannte sich dieser Vorstand „Präsidium“. Von 1970 bis 1979 stand Ehrle nach einer erneuten Satzungsänderung als Präsidentin an der Spitze des KDFB: vgl. Heyder, Personwürde, S. 135–137.
Illemann, Frauenbewegung, S. 83.
Pahlke, Jaeger, S. 372.
Grundlegend dazu: Hausen, Polarisierung.
Zur Geschichte des KDFB: Breuer, Frauenbewegung; Sack, Bindung; Muschiol (Hg.), Katholikinnen; Illemann, Frauenbewegung.
Schulz, Atem.
Gustav Ermecke: 1929 zum Dr. phil. und 1933 zum Dr. jur. promoviert; 1936 Priesterweihe in Paderborn; 1939 Studienpräfekt im Leoninum; Promotion in Münster zum Dr. theol.; ab 1945 Professor für Moraltheologie und Sozialethik an der Paderborner Akademie. 1975 wechselte er an die Universität Bochum.
Illemann, Frauenbewegung, S. 89.
Brief von Jaeger an Ehrle, 20.1.1951, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608; Sobiech, Ermecke, S. 464–469. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) wurde auf dem Deutschen Frauenkongress für den Frieden vom 7. bis 9. März 1947 in Berlin gegründet. Anwesend waren 811 Frauen aus der sowjetischen Besatzungszone, 104 Frauen aus den westlichen Besatzungszonen sowie ausländische Gäste und Beobachter der Besatzungsmächte. Elli Schmidt wurde 1949 die erste Vorsitzende des DFD. 1950 erfolgte die Gründung von Landesverbänden in der Bundesrepublik Deutschland, die am 10. April 1957 im Zuge des KPD-Verbots als verfassungsfeindliche Organisationen verboten wurden. Siehe dazu: Scheidt, Karriere.
Ebd.
Illemann, Frauenbewegung, S. 92. Man war freilich auch konfessionell publizistisch tätig. So erschien der „Informationsdienst der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen“ ab April 1950 zunächst fünf- bis sechsmal jährlich, ab 1955 monatlich: vgl. ebd., S. 93.
Geidner, Jaeger, S. 176–201. „Jaeger optierte früh für die CDU. Das war die Frucht kühler Erwägung, zeigte sich doch bereits 1946, dass allein die Union die politische Schlagkraft besaß, kirchliche Interessen wirksam zu vertreten.“ Ebd., S. 181.
Gustav Ermecke blieb weiterhin ein wichtiger Redaktor für Texte der Arbeitsgemeinschaft. So entstand im Nachgang zur Jahrestagung 1963, bei der es auch um das Thema Abtreibung ging, eine Stellungnahme zu einigen Punkten des künftigen Strafgesetzbuchs. Dabei wandten sie sich u. a. gegen die Möglichkeit einer Abtreibung nach Vergewaltigung: vgl. Jahrestagung 1963, Entschließung der Arbeitsgemeinschaft, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608. Ehrle sandte diese „Entschließung“ an Jaeger mit der Bemerkung, dass Professor Ermecke bei der Formulierung geholfen habe: vgl. Brief von Ehrle an Jaeger, 23.1.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1957, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Siehe dazu Kap. 7.
Siehe dazu Kap. 10.
Jaeger an Ehrle, 6.3.1952, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 17.3.1952, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Albert Stohr war von 1935 bis 1961 Bischof von Mainz.
Brief des Bischofs von Mainz an Jaeger, 4.4.1952, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Jaeger an den Bischof von Mainz, 12.4.1952, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ebd.
Illemann, Frauenbewegung, S. 99.
Helene Weber war bereits 1919 Mitglied der Nationalversammlung in Weimar gewesen und ab 1924 Abgeordnete des Zentrums im Reichstag. Für die Zentrumsabgeordnete Hedwig Dransfeld, die am 13. März 1925 starb, übernahm Weber die Mitgliedschaft im „Ausschuss für Bildungswesen“ und wirkte am Gesetz „zur Bekämpfung von Schmutz und Schund“ mit. Wie beim Kino wurde hier auch beim Schrifttum die Zensur gefordert. Dieses Thema schrieb sich die Arbeitsgemeinschaft bei ihrer Gründung 1949 wieder auf ihre Fahnen: vgl. Schilling, Lebensarbeit, S. 267–289.
Nach dem Krieg war Weber eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ im Parlamentarischen Rat 1948/1949, von 1949 bis 1962 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, von 1949 bis 1958 Vorsitzende der Frauenvereinigung der CDU.
Illemann, Frauenbewegung, S. 100 f.
Vom 22. bis 24. Januar 1954 fand die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft in Paderborn statt. Prälat Dr. Hermann Josef Schmitt (Köln) hielt den Vortrag „Der gesellschaftliche Strukturwandel der Zeit“. Jaeger zelebrierte die Messe. Mit Dr. Hilde Verena Borsinger (Basel) wurde auch eine Frau als Referentin eingeladen („Lebensform und Lebenserhaltung“). Ein Schwerpunktthema der Arbeitsgemeinschaft im Jahre 1954 war die Vorbereitung und Durchführung des 25-jährigen Jubiläums der Frauenfriedenskirche in Frankfurt a. M.: vgl. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft vom 22.-24.1.1954 in Paderborn, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Illemann, Frauenbewegung, S. 101 f.
Augustinus Frotz: 1924–1931 Theologiestudium in Bonn und Rom; 1930 Priesterweihe in Köln; 1931 Promotion; 1944–1962 Regens des Kölner Priesterseminars; 1947–1988 geistlicher Beirat des KDFB; ab 1962 Weihbischof; 1962–1965 Konzilsteilnehmer: vgl. Illemann, Frauenbewegung, S. 263, Anm. 2.
Ebd., S. 103 f. Da Helene Weber fehlte, konnten auch Irritationen wegen ihrer Ansprache 1953 nicht ausgeräumt werden.
Michael Keller (1896–1961) war von 1947 bis 1961 Bischof von Münster. Warum Keller bei diesem Gespräch anwesend war, ist unklar.
Ausführlich dazu bei: Illemann, Frauenbewegung, S. 105–109.
Entsprechend müsste man bei historischen Darstellungen jeweils deutlich zwischen Eigen- und Fremdzuschreibungen der beiden Frauenorganisationen unterscheiden.
Vgl. Kall, Frauenbewegung, S. 72–83.
Marianne Dirks (1913–1993), gebürtige Ostertag: Studium der Musik; Heirat 1941 mit Walter Dirks; 1951–1972 Präsidentin des Zentralverbandes der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften; 1951–1973 Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken; 1971–1975 Synodalin bei der Würzburger Synode: vgl. Heyder, Erneuerung, S. 82–84.
Jaeger an Klens, 12.5.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Jaeger an Klens, 3.8.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Klens an Jaeger, 12.12.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Dirks an Jaeger, 11.3.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Jaeger an Dirks, 12.3.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Dirks an Freundorfer, 10.3.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Dirks an Freundorfer, 13.3.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1610.
Hebel starb unterwartet am 26. Januar 1968. Sein Nachfolger als Generalpräses des Verbands wurde der Speyrer Priester Ernst Gutting (1919–2013), ab 1971 Weihbischof.
Holz, CDU-Politikerinnen, S. 315–331.
Art. 117 Abs. 1 GG; Hohmann-Dennhardt, Gleichberechtigung, S. 166–188, hier 166.
Braun, Frauenalltag, S. 246.
Vaupel, Familienrechtsreform, S. 112.
Josef Frings (1887–1978): 1942–1969 Erzbischof von Köln; 1945–1965 Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz; ab 1977 Kardinal.
Vaupel, Familienrechtsreform, S. 123. Die Stellungnahme der Evangelischen Kirche, die der Ratsvorsitzende Bischof Otto Dibelius am 22. März 1952 abgab, entsprach der katholischen Richtung: vgl. ebd., S. 124 f.
Ebd., S. 125, Anm. 510. Die offizielle Stellungnahme der drei katholischen Frauenverbände war unter Maßgabe der kirchlichen Hierarchie im Rahmen eines im Juni 1953 gegründeten Arbeitskreises zur Ehe- und Familienrechtsreform unter Leitung von Prälat Wilhelm Böhler zustande gekommen. Sie wurde in den eigenen Reihen kritisch gesehen. Dazu ausführlich: Illemann, Frauenbewegung, S. 163–173.
Müller-List, Gleichberechtigung, S. 251–253. Es dauerte lange, bis in der Rechtsentwicklung der BRD das Scheidungsrecht unter dem Zeichen der Gleichberechtigung der Geschlechter reif war. „Vorbote war die Einführung der Zugewinnsgemeinschaft als gesetzlicher Güterstand durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 […]. Die entscheidende Zäsur in der Rechtsentwicklung bildete sodann die völlige Neuregelung des Scheidungsrechts durch das Eherechtsreformgesetz von 1976.“ Schwab, Gleichberechtigung, S. 816. Es wurde nun verschuldungsunabhängig konzipiert.
Johannes Baptist Hirschmann SJ (1908–1981): 1926 Eintritt in den Jesuitenorden; 1950–1976 Professor für Moral- und Pastoraltheologie an der PTH Sankt Georgen.
Vgl. Protokoll der Arbeitsausschußsitzung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen in Köln (7.7.1952), in: Müller-List, Gleichberechtigung, S. 249–251. Der Brief ist ediert in: ebd., S. 251–253.
Illemann, Frauenbewegung, S. 177.
Brief von Jaeger an Ehrle, 4.7.1953, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ebd.
Vgl. Holz, CDU-Politikerinnen.
Während die Arbeitsgemeinschaft 1952 noch eine (intern umstrittene) Erklärung für das Letztentscheidungsrecht des Mannes abgegeben hatte, stimmten 1957 auch die katholischen Abgeordneten für das Gleichberechtigungsgesetz, bei dem das Letztentscheidungsrecht wegfiel. Nach Illemann bestand der Beitrag der katholischen Frauen in dieser Phase in einem weitgehenden Schweigen zu dieser Entwicklung, die man offenbar mitgehen konnte, obwohl sie in Spannung zur Meinung der kirchlichen Hierarchie stand: vgl. Illemann, Frauenbewegung, S. 178.
Deutscher Bundestag (Hg.), Vor 65 Jahren (online).
Frevert, Frauen, S. 121.
Ebd.
Helwig, Familie, S. 37. Nach Helwig ist das Verschuldensprinzip der Scheidung in den 1970er Jahren international in den Hintergrund getreten. Das inquisitorische Ausleuchten der Intimsphäre verletzt zum einen die menschliche Würde. Zum anderen lässt sich das Scheitern einer Ehe selten zwingend auf ein bestimmtes Fehlverhalten zurückführen.
Ebd.
Vgl. Köln, Bericht der Arbeitsgemeinschaft vom 30.5.1961, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608. Die entscheidende Zäsur in der Rechtsentwicklung bildete dann das Scheidungsrecht von 1976. Damit wurde das Scheidungsrecht ganz auf den Boden des Zerrüttungsprinzips gestellt, die Scheidung somit erleichtert: vgl. Schwab, Gleichberechtigung, S. 816.
Entschließung der Arbeitsgemeinschaft, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ebd.
Vgl. Hartig, Umgangsweisen.
Bericht über die Tagung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Frauen im Müttererholungsheim Rhöndorf vom 19.–20.3.1949, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608. Die anderen beiden Aufgaben sollten sein: die Weiterführung der begonnenen politischen Bildung von Frauen und die Mitarbeit und Durchführung des Bochumer Katholikentags.
Brief von Jaeger an Ehrle, 4.3.1953, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Dazu: Schaser, Frauenbewegung, S. 92–101.
Brief von Ehrle an Jaeger, 12.12.1955, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Bernhard Häring (1912–1998): ab 1932 Redemptorist; ab 1938 Priester; von 1947–1951 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Redemptoristen in Gars am Inn; von 1951–1987 Professor für Moraltheologie an der Theologischen Hochschule der Redemptoristen Accademia Alfonsiana in Rom. Zu ihm: Weiß, Häring, S. 562–587.
Josef Pieper (1904–1997) war 1946 zugleich Professor an der Pädagogischen Hochschule in Essen (bis 1972) und ordentlicher Professor für philosophische Anthropologie in Münster. Er lehrte dort von 1946 an als Privatdozent und als Professor von 1950 bis 1972. Kurt Flasch ordnet Pieper, neben dem Dogmatiker Michael Schmaus und dem Kirchenhistoriker Joseph Lortz, als „pronazistischen Autor“ ein: Flasch, Wegbereiter, S. 121.
Franz Hengsbach (1910–1991) wurde 1953 Weihbischof im Erzbistum Paderborn. Er war von 1958 bis 1991 Bischof von Essen.
Einladung am 5.1.1956 zur Tagung vom 20.–22.1.1956 in Paderborn, Immakulatahaus mit Programm, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1956, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ebd.
Kniep, Blicke, S. 71.
Kuchler, Verordnungen, S. 17. Der Umgang der katholischen Kirche mit dem „neuen Medium“ Film war konfliktbeladen. Zum wohl größten Skandal: Burghardt, „Die Sünderin“, S. 22–29. „Die Sünderin“ war ein deutscher Film aus dem Jahr 1951.
Kniep, Blicke, S. 90.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1964, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Gertrud Ehrle wird 1957 Vorstandsmitglied der UMOFC werden: vgl. Heyder, Personwürde, S. 136.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1955 (Köln, Februar 1956), EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Christine de Hemptinne (1895–1984) war eine belgische Laienaktivistin. 1924 gründete sie mit Unterstützung von Kardinal Merciers die „Action catholique de la jeunesse belge féminine“, deren Präsidentin sie von 1924 bis 1945 war. Sie war für die UMOFC vielfach international tätig: vgl. Heyder, Berichte, S. 537, Anm. 453.
Brief von Ehrle an Jaeger, 29.10.1958, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 21.–24.1.1959 in Paderborn mit Programm, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608. Das Schlusswort konnte Jaeger nicht übernehmen, weil er am 24. Januar eine Tagung in der Hegge durchführte. Er richtete am 23. Januar noch ein Wort an die Teilnehmer.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1959, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 22.6.1959, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Bischöfliches Generalvikariat Münster an Frau Ehrle, 18.3.1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 8.3.1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Entwurf der Arbeitsgemeinschaft katholischer deutscher Frauen zu Eucharistie und Frauenleben. Predigt in der Opferfeier der Frauen aus aller Welt am Freitag, 5.8.1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Schmiedl, Kardinal, S. 157.
Ebd., S. 158–162.
Brief von Jaeger an Ehrle, 10.11.1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1609. Ehrle schickte ihm daraufhin einen kurzen Bericht über die Einweihung des Helfta-Kollegs.
Brief von Ehrle an Jaeger, 12.12.1960, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Programm der Jahrestagung vom 11.–14.1.1961 in Paderborn, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
„Daraus ergibt sich dann wohl ein Gespräch mit den Konfessionen, denn in der Frage um die Kirche treffen sich alle Konfessionen, sowohl die ostkirchlichen, als auch die evangelischen; bei letzteren ist sie z. Zt. sogar besonders brennend.“ Ebd.
„Bestimmt darf eine tiefgreifende Reform des gesamten kirchlichen Lebens als Frucht dieses Konzils erwartet werden.“ Ebd.
„Dass die Erneuerung der Liturgie eine große Rolle spielen wird, ist schon in Ansätzen spürbar, wie z. B. in der am 1.1.1961 in Kraft getretenen Reform. Nach dem Konzil soll ferner eine Neukodifizierung des Kirchenrechts, auch des Kirchenrechtes der Orthodoxen, kommen.“ Ebd.
„Nicht minder wichtig und notwendig ist eine Reform des sittlichen Lebens. Jede Zeit hatte ihre sittlichen Gefährdungen, aber heute sind diese Gefährdungen und Belastungen ungemein größer als früher und erfassen nicht nur bestimmte Gruppen, sondern die Allgemeinheit. Ganz neue Probleme sind entstanden durch die von der Technik geschaffenen Medien, die sich zwischen Kanzel und Gläubige schieben, wie Funk und Fernsehen. Hier liegt u. a. eine besondere Berufung für den Laien zur Mitarbeit. So wird sicher auch die Stellung des Laien in der Ekklesiologie, sowohl was seine Rechte als auch seine Pflichten betrifft, durch das Konzil herausgearbeitet werden.“ Ebd.
„So viele, die heute nicht mehr mit sich selbst fertig werden, legen das der Kirche zu Last, erklären sie als rückständig und verschreien sie als nicht zeitnah. Die Hilfe und Gnade des Hl. Geistes muss deshalb erbetet werden, so wie es die Apostel taten im Warten auf das Pfingstfest, das erste Konzil. Die Sehnsucht eines gläubig betenden Volkes wird nicht enttäuscht werden. Dies ist die eigentliche Erwartung des Konzils, und das darf über der Demonstration äußeren Glanzes und Gepränges nicht vergessen werden.“ Ebd.
„Das große Ereignis wird zunächst das Für- und Miteinander aller katholischen Christen der ganzen Welt wieder stärker bewusst werden lassen. Ein solcher immenser Lebensvorgang in der Kirche muss jedoch auch ausserhalb der Kirche großes Interesse finden, denn schließlich geht er alle an, die sich Christen nennen.“ Ebd.
„Wenn auch die Wahrheit nicht ausgeklammert, die Unterschiede der Lehre nicht vertuscht werden dürfen, so sollten zuerst doch die vielen Gemeinsamkeiten herausgestellt werden, die alle Christen verbinden.“ Ebd.
Bericht über den Vortrag von Jaeger auf der Jahrestagung in Paderborn, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Bericht der Arbeitsgemeinschaft für das Jahr 1961, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
So die Bezeichnung bei: Heyder, Personwürde, S. 141.
Ebd., S. 142 f. Heyder beurteilt die Eingabe als „überraschend modern“ und stellt hier ein kirchenkritisches Potential fest: ebd., S. 143. Diesem Urteil kann ich mich nicht anschließen. Diese Forderungen hätten auch aus der Weimarer Zeit stammen können. Der Gleichberechtigungsgedanke fehlt ebenso wie die Reflexion des sozialen Wandels.
Ebd. In diesem Teil erkennt Heyder einen deutlich konservativen Geist. Dem schließe ich mich an.
Vgl. dazu die Wertungen bei: ebd.
Die Konzilseingabe der kfd findet sich ediert bei: Heyder, Erneuerung, S. 101–109.
Brief von Ehrle an Jaeger, 14.12.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 23.1.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608. „Wie sehr waren wir betrübt, dass Sie an der Jahrestagung nicht teilnehmen konnten.“ Ebd.
Brief von Jaeger an Ehrle, 29.1.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief vom erzbischöflichen Sekretär an Ehrle, 5.7.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Jaeger an Ehrle, 20.7.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Jaeger an Ehrle, 16.9.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Jaeger an Ehrle, 14.10.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 19.10.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 9.–11.1.1964 in Paderborn mit Programm, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 12.–15.1.1965 in Paderborn mit Programm, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Ehrle an Jaeger, 30.11.1965, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Programm der Jahrestagung vom 10.–13.1.1966 in Paderborn, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Heyder, Berichte, S. 510 f.
Heyder, Personwürde, S. 130 f.
Heyder, Berichte, S. 512.
Ebd., S. 527–529.
Brief von Ehrle an Jaeger, 6.9.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Marotta, Rolle, S. 210.
Pogoda, Jaeger, S. 223.
Gertrud Ehrle an Kardinal Augustin Bea, Köln, 31.1.1966, zit. nach: Heyder, Konzilsrezeption, S. 583 f., hier 583.
Ebd.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft katholischer deutscher Frauen im Jahr 1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Gertrud Ehrle an Kardinal Julius Döpfner, Köln, 1.2.1966, zit. nach: Heyder, Konzilsrezeption, S. 584 f., hier 585.
Gertrud Ehrle an Pater Karl Prümm SJ, Köln, 16.3.1966, zit. nach: Heyder, Konzilsrezeption, S. 586 f., hier 587.
Gertrud Ehrle an Kardinal Lorenz Jaeger, Köln, 18.3.1966, zit. nach: Heyder, Konzilsrezeption, S. 587 f., hier 588.
Programm der Jahrestagung, 9.–12.1.1967, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Aus der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der katholischen deutschen Frauen im Jahr 1967, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Programm der Jahrestagung vom 8.–11.1.1968 in Paderborn, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Brief von Jaeger an Ehrle, 8.1.1968, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 7.–10.1.1969 in Paderborn mit Programm, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ehrle an Jaeger, 18.12.1969, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Ehrle an Jaeger, 28.12.1969, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 6.–9.1.1970 in Bad Honnef, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jahrestagung vom 11.–13.1.1971 in Bad Honnef, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Jaeger an Ehrle, 5.2.1974, EBAP, Nachlass Jaeger, 1608.
Illemann, Frauenbewegung, S. 353.
Schulz, Atem, S. 52 f.; Beauvoir, Geschlecht.
Illemann, Frauenbewegung, S. 353.
Frevert, Frauen, S. 122.
Leider endet auch: Heyder, Konzilsrezeption, mit dem Jahr 1968, als wäre bis dahin bereits eine nennenswerte Konzilsrezeption erfolgt. Untersuchungen wirklich langfristiger Prozesse müssten hier die folgenden Jahrzehnte in den Blick nehmen.