Nötigung

Darstellung der gemeinsamen Wurzel aller Delikte gegen die Person

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Da die Nötigung ein Delikt gegen die Person ist, sind die Tatmittel im Blick auf das Opfer als Rechtsträger zu interpretieren: Gewalt als Bruch eines garantierten (notwehrfähigen) Rechts und Drohung als bedingte Ankündigung eines solchen Rechtsbruchs. Ob das Opfer sich gezwungen „fühlt“ (sogenannte Zwangswirkung), ist gleichgültig; es kommt einzig darauf an, ob es auf den (drohenden) Rechtsbruch reagiert. – Neben die freiheitsverletzende Nötigung tritt eine dem Wucher ähnliche Variante.

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Preliminary Material
Pages: 1–6
Überblick
Pages: 7–8
Das Problem
Pages: 9
Abriss der Geschichte
Pages: 10–13
Der Begriff der Gewalt
Pages: 14–23
Der Begriff der Drohung
Pages: 24–32
List?
Pages: 34–35
Nochmals: Demonstrationen
Pages: 44–45
Thesen
Pages: 46
Anmerkungen
Pages: 47–57
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