Nötigung

Darstellung der gemeinsamen Wurzel aller Delikte gegen die Person

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Da die Nötigung ein Delikt gegen die Person ist, sind die Tatmittel im Blick auf das Opfer als Rechtsträger zu interpretieren: Gewalt als Bruch eines garantierten (notwehrfähigen) Rechts und Drohung als bedingte Ankündigung eines solchen Rechtsbruchs. Ob das Opfer sich gezwungen „fühlt“ (sogenannte Zwangswirkung), ist gleichgültig; es kommt einzig darauf an, ob es auf den (drohenden) Rechtsbruch reagiert. – Neben die freiheitsverletzende Nötigung tritt eine dem Wucher ähnliche Variante.

Unsere Preise:

Preliminary Material
Seiten: 1–6
Überblick
Seiten: 7–8
Das Problem
Seiten: 9
Abriss der Geschichte
Seiten: 10–13
Der Begriff der Gewalt
Seiten: 14–23
Der Begriff der Drohung
Seiten: 24–32
List?
Seiten: 34–35
Nochmals: Demonstrationen
Seiten: 44–45
Thesen
Seiten: 46
Anmerkungen
Seiten: 47–57
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