Zeitangaben werden in islamisch-christlicher Datierung angeführt (844–906/1441–1501; Ḏū l-ḥiǧǧa 911/Mai 1506); Jahrhundertangaben ausschließlich in christlicher.
Verweise wie HS, IV:105 beziehen sich auf Band und Seitenzahl des Ḥabīb as-siyar in der Edition von Dabīr Siyāqī (zu Siglen s. das Abkürzungsverzeichnis). Angaben wie III:2 etc. beziehen sich auf die Band/Teil-Anordnung des Werkes durch Ḫvāndamīr (hier: Teil 2 des dritten Bandes). Stellen im Bāburnāma werden nach Folios zitiert, was die Auffindung in den Editionen und Übersetzungen des Werkes von Mano, Thackston u.a. erleichtert.
Zur Zitation der Handschriften: Handschriften (Hs./Hss.) werden nach der jeweiligen Sammlung und Nummer sowie Folioangaben zitiert (Hs. DİP 901:5b). Sofern es nicht aus dem Haupttext hervorgeht, wird in den Fußnoten und im Appendix zur jeweiligen Textstelle nach der zitierten Handschrift die Autorenfassung mit angegeben (A, A2, B, B2 oder C). Mitunter verhält es sich hierbei so, dass ein und dieselbe Handschrift für unterschiedliche Textstellen mit divergierenden Fassungen angeführt wird: Hs. Maǧlis 3157 enthält z.B. je nach Textstelle Fassung A (zu den Safaviden), B (zu Timur) oder C (zu Bābur).
Textuelle Veränderungen im Redaktionsschritt von A nach B–C des Ḥabīb as-siyar sind hierbei farblich wie folgt gekennzeichnet: Schwarz bleibt der von Fassung A nach B–C übernommene Text,
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden ausschließlich die Seitenzahlen der Textedition des Ḥabīb as-siyar angegeben und auf eine vollständige Anführung der entsprechenden Abschnitte in den Handschriften verzichtet, wenn für eine Stelle weder signifikante Unterschiede zwischen den Fassungen nachgewiesen wurden noch diese für die Analyse von besonderer Bedeutung ist.
Alle zitierten Internetseiten wurden zuletzt am 01.06.2020 überprüft.