Eine moralisch gute Person kennt Prinzipien. Diese Überzeugung besitzt nicht nur eine lange philosophische Tradition und prominente Vertreter wie Immanuel Kant (GMS, MS), John S. Mill (1861) und W. David Ross (1930), sie hat auch eine intuitive Attraktivität. Es ist das Handeln nach Prinzipien, das eine Akteurin1 zur moralisch guten Person macht. Zudem spielt eine gewisse Beständigkeit eine Rolle. Schon bei Aristoteles (EN 1126b) heißt es: Moralisch gute Personen besitzen Beständigkeit in ihrem Handeln. Vereinbart man diese Auffassung mit Prinzipien, erweist sich die Prinzipientreue als der Garant für Beständigkeit und Stabilität moralisch guter Personen bzw. moralisch richtigen Handelns. Durch das Festhalten an Prinzipien entwickeln Akteurinnen einen stabilen Charakter. Moraltheorien, die bei der Erklärung, was eine Handlung moralisch richtig macht, und bei der Beantwortung der Frage, wie wir feststellen, was moralisch richtig ist, maßgeblich auf Prinzipien zurückgreifen, nennt man generalistische Moraltheorien.
Generalistinnen werden seit dem Ende des 20. Jahrhunderts durch den sogenannten Partikularismus herausgefordert. Partikularistinnen behaupten, dass gültige Prinzipien entweder gar nicht existieren oder zumindest keine bedeutende Rolle spielen (vgl. Dancy 1993; 2004; Lance & Little 2006). Im Mittelpunkt steht dabei eine Auseinandersetzung mit dem Begriff des Grundes und dem damit zusammenhängenden sogenannten Holismus in Bezug auf Gründe. Dieser besagt, dass dasjenige, was in dem einen Fall für die Handlung spricht, in einem anderen Fall, in dem es vorkommt, gar keinen Grund oder sogar einen Gegengrund darstellen kann (vgl. Dancy 2004: 73). Wenn Moralprinzipien die Aufgabe haben, etwas als einen Grund auszuzeichnen, der in jedem Fall, in dem er vorkommt, gleich funktioniert, kann es dem Gründeholismus zufolge keine gültigen Prinzipien geben.
Dem Holismus steht der Atomismus in Bezug auf Gründe entgegen. Dieser besagt, dass dasjenige, was in dem einen Fall ein Grund für bzw. gegen eine Handlung ist, auch in jedem anderen Fall, in dem es vorkommt, einen Grund mit derselben Polarität darstellt. Spricht eine Tatsache also einmal für eine Handlung, spricht sie auch in allen anderen Fällen, in denen sie vorkommt, für die Handlung. Spricht die Tatsache, dass ich durch meine Handlung jemandem helfe, in dem einen Fall für die Handlung, spricht sie auch in allen anderen Fällen, in denen sie vorkommt, für die Handlung. Prinzipien sollen Gründe als solche auszeichnen.
Wenn Partikularistinnen die Existenz oder zumindest die Relevanz moralischer Prinzipien leugnen, stellt sie das dementsprechend vor einige Herausforderungen. Die Herausforderung, die im Brennpunkt dieser Arbeit steht, ist diese: Was übernimmt die Rolle des eingangs erwähnten Stabilitätsgaranten, wenn Prinzipien und damit auch die Prinzipientreue nicht zur Verfügung stehen? Denn wenn Partikularistinnen die Existenz oder Relevanz von Moralprinzipien leugnen, leugnen sie auch die Prinzipientreue. Aber wie gewährleisten Partikularistinnen einen stabilen Charakter, wenn sie keine Prinzipien kennen? Können sie tun und lassen, wie es ihnen beliebt? Gibt es überhaupt restringierende Elemente? Meine Antwort auf diese Fragen: Partikularistinnen haben dann kein Problem mit Charakterstabilität, wenn sie vergangene Urteile als Präzedenzfälle ansehen.
Warum ist das Problem der Charakterstabilität so gravierend, dass es gerechtfertigt ist, sich intensiver damit auseinanderzusetzen? Man könnte es transzendental-philosophisch wie folgt ausdrücken: Stabilität ist die Bedingung der Möglichkeit von Zuschreibungen von Handlungen und damit von Moral. Ich beziehe mich auf das, was Guido Löhrer (2006: 529) die Stabilitätsbedingung nennt. Ohne einen stabilen Charakter, d.h. Stabilität im Sinne diachroner Kohärenz der Handlungen und Urteile einer Person, kann man ihr keine neue Handlung und kein neues Urteil zuschreiben. Nur vor einem stabilen Hintergrund sind Zuschreibungen möglich. Eine Person, die über die Zeit hinweg keinerlei Konstanz erkennen lässt, zeigt kein rational erklärbares Verhalten. Sie scheint keine moralisch begründeten Entscheidungen zu fällen. Auch ergibt es keinen Sinn zu behaupten, dass so eine Person Revisionen ihrer moralischen Überzeugungen vornimmt (vgl. Löhrer 2006: 529–531). Diese Person hätte gar keine moralischen Überzeugungen, die sie revidieren könnte. Sie wäre kein Teil der moralischen Gemeinschaft. Umso wichtiger ist es, dass eine Moraltheorie den Aspekt der Stabilität nicht vernachlässigt. Sie muss eine Idee davon liefern, wie Stabilität garantiert werden kann. Mein Vorschlag läuft über Präzedenzfälle. So kann auf nicht-prinzipiierte Weise Stabilität gewährleistet werden.
Präzedenzfälle (engl. precedents oder precedent cases) spielen vor allem im Rechtssystem des angelsächsischen Raums, dem case law, eine große Rolle. H.L.A. Hart (1961: Kap. III) sieht in ihnen eine eigenständige Rechtsquelle, die den Gesetzen zwar unterzuordnen ist, ansonsten jedoch neben ihnen als Rechtsquelle besteht. Präzedenzfälle sind späteren Fällen vorangegangene Fälle, deren Beurteilung für jene späteren eine besondere Rolle spielen. Präzedenzfälle restringieren den Beurteilungsspielraum für spätere Entscheidungen. Ein Gericht, das gehalten ist, einen Präzedenzfall zu berücksichtigen, ist in seiner Entscheidung nicht mehr so frei, wie es das ohne den Präzedenzfall wäre. Meine Idee ist nun, dieses Element des case law zu nehmen und es für die Lösung des aktuellen partikularistischen Problems der Charakterstabilität zu verwenden.
Der Clou ist, dass Partikularistinnen dann kein Problem mit Charakterstabilität haben, wenn sie ihre Urteile als Präzedenzfälle ansehen: Meine vorangegangenen Urteile restringieren meine zukünftigen. Dies ist so zu verstehen, dass durch Urteile, in denen Gründe und Gegengründe abgewogen werden, eine Prioritätsordnung dieser Gründe entsteht. Ich ziehe zum Beispiel den Grund A dem Gegengrund B vor. Diesen Vorzug von A über B, das Übertrumpft-Werden von B durch A, muss ich nun auch in späteren Fällen berücksichtigen. Andernfalls muss ich mein vergangenes Urteil verwerfen. Dies sorgt für die gesuchte Restriktion und Stabilität – und das tut es, ohne auf Moralprinzipien zurückzugreifen.
Um den moralischen Partikularismus mit der Idee von Präzedenzfällen vereinbaren zu können, muss ich ihn modifizieren. Der Partikularismus geht neben dem Holismus in Bezug auf Gründe von einer Wechselbeziehung zwischen ihnen aus. Wechselbeziehung bedeutet, dass sich Gründe nicht additiv verhalten. Ein Grund, der als solcher bereits identifiziert wurde, kann seine Relevanz oder Polarität noch ändern, wenn er zusammen mit anderen Gründen vorkommt. Ich bestreite, dass es diese Wechselbeziehung zwischen Gründen gibt. Ich verleihe dem Partikularismus ein additives Element, indem ich ihn mit einem Additivitätsprinzip vereinbare. Zwei Gründe, die für dieselbe Seite sprechen, sprechen im Verbund mindestens genauso stark für diese Seite wie jeder dieser Gründe für sich genommen. Den so entstehenden Partikularismus möchte ich den additiven Partikularismus nennen.
Der additive Partikularismus ist mit der Idee der Präzedenzfälle vereinbar. Die additive Partikularistin geht von einem Holismus in Bezug auf Gründe aus und behauptet zugleich, Gründe verhielten sich additiv. Sie kann ihre Urteile als Präzedenzfälle ansehen. Das garantiert auf eine nicht-prinzipiierte Weise Stabilität ihrer moralischen Urteile über die Zeit hinweg.
Der additive Partikularismus sieht sich jedoch einem Einwand ausgesetzt. Seit seiner Geburtsstunde inkludiert der Partikularismus Wechselbeziehungen zwischen Gründen. Die Moral soll gerade deshalb unkodifizierbar sein, d.h. Moralprinzipien sollen deshalb keine Rolle spielen, weil Gründe zum einen holistisch und zum anderen nicht additiv funktionieren. Wenn die Partikularistin dem Generalismus entgegenkommt, indem sie Gründen Additivität zuspricht, könnte sie Gefahr laufen, den partikularistischen Grundgedanken der Unkodifizierbarkeit der Moral zu verlieren. So schreibt Selim Berker (2007: 137), dass eine waschechte Partikularistin niemals die Wechselbeziehung zwischen Gründen aufgeben würde. Es ginge dann eben diejenige Komplexität verloren, die als partikularistischer Nucleus zu betrachten ist. Die additive Partikularistin muss sich diesem Einwand stellen und erklären, inwiefern es sich beim additiven Partikularismus immer noch um einen Partikularismus und nicht um einen verkappten Generalismus handelt.
Die Dissertation Additiver Partikularismus besteht aus fünf Kapiteln. Kapitel 1 widmet sich der Frage, was einen moralischen Partikularismus überhaupt motiviert. Warum sollte ich einen moralischen Partikularismus vertreten? Hierfür schaue ich auf das Phänomen moralischer Konflikte. Es stellt sich heraus, dass der Partikularismus durch seinen Holismus in Bezug auf Gründe am besten mit diesem Phänomen umgehen kann. Er ist dahingehend gegenüber konkurrierenden Moraltheorien im Vorteil.
Kapitel 2 analysiert das Verhältnis zwischen Holismus und Partikularismus auf der einen und Atomismus und Generalismus auf der anderen Seite. Wir werden feststellen, dass der Holismus zum Partikularismus führt. Außerdem sehen wir, dass Theorien, die Holismus und Generalismus bzw. Atomismus und Partikularismus vereinbaren wollen, sogenannte Hybridtheorien, nicht plausibel erscheinen. Des Weiteren werfen wir einen ersten Blick auf die vermeintliche Wechselbeziehung zwischen Gründen.
Kapitel 3 ist der Kern dieser Arbeit. Hier widme ich mich der Frage nach der Charakterstabilität und den Präzedenzfällen. Ich erläutere, warum es für eine Theorie wichtig ist, stabile Charaktere zu erkennen bzw. etwas als Stabilitätsgaranten auszumachen. Während es bei generalistischen Theorien die Prinzipien zu sein scheinen, sind es bei Partikularistinnen die Präzedenzfälle. Ich untersuche verschiedene Präzedenzfalltheorien des case law und stelle die aus meiner Sicht geeignetste vor. Dies ist die Theorie von John F. Horty (2011; 2015). Diese Theorie ist in Hortys Fassung jedoch nicht mit dem Partikularismus vereinbar. Das liegt am Holismus in Bezug auf Gründe. Daher modifiziere ich Hortys Theorie entsprechend. Was uns bleibt, ist eine modifizierte Präzedenzfalltheorie, die vor allem auf eines angewiesen ist: die Additivität von Gründen. Ich schlage vor, die Additivität von Gründen anzunehmen und die vermeintliche Wechselbeziehung aufzugeben.
Dieser Vorschlag ist der Ausgangspunkt für das Kapitel 4. Hier folgt eine Auseinandersetzung mit der Frage: Wie verhält es sich genau mit der vermeintlichen Wechselbeziehung zwischen Gründen? Sollte es eine solche geben, ist der von mir entwickelte partikularistische Stabilitätsgedanke haltlos. Ich argumentiere dagegen, indem ich darauf verweise, dass der Begriff des Grundes obsolet würde, ginge man sowohl von einem Gründeholismus als auch von einer Wechselbeziehung aus (vgl. Berker 2007; Löhrer 2012: 20). Gleichzeitig betone ich jedoch, dass Komplexität dabei nicht eingebüßt wird. Die Fälle, die eine Wechselbeziehung zwischen Gründen zu zeigen scheinen, sind anders zu erklären. Die Wechselbeziehung zwischen Gründen wurzelt in einem Missverständnis des Gründeholismus.
Bevor wir mit Kapitel 1 starten, möchte ich noch einige allgemeine Anmerkungen zu Moraltheorien machen, insbesondere zum Generalismus und zum Partikularismus. Zunächst unterscheidet man zwischen zwei Spielarten des Generalismus. Zwar behaupten alle Generalistinnen, dass Moralprinzipien bei der moralischen Beurteilung von Handlungen eine relevante Rolle spielen. Sie sind sich jedoch darüber uneinig, wie viele solcher Prinzipien es gibt. Während Monistinnen von genau einem Prinzip ausgehen, arbeiten Pluralistinnen mit einer Vielzahl solcher Prinzipien.
Um das zu verstehen, ist ein Bild von Berker (2007) hilfreich, das verschiedene Ebenen beinhaltet. Auf der ersten Ebene befinden sich alle nicht-moralischen Eigenschaften einer Handlung. Dazu gehören Eigenschaften wie beispielsweise, um 7 Uhr in Erfurt stattgefunden zu haben, aber auch Eigenschaften wie, eine Lüge oder eine Hilfeleistung zu sein. Während Ort und Zeit (meist) keine moralisch relevante Rolle spielen, sind Eigenschaften wie, eine Lüge oder eine Hilfeleistung zu sein, durchaus moralisch relevant. Die erste Ebene besteht demnach zum einen aus moralisch relevanten und zum anderen aus moralisch irrelevanten nicht-moralischen Eigenschaften.
Im Monismus gibt es weniger Ebenen als im Pluralismus und Partikularismus. Die Monistin kennt nur noch eine weitere Ebene, nämlich die des deontischen Status der Handlung. Jede Handlung ist entweder moralisch richtig, d.h. geboten oder erlaubt, oder moralisch falsch, d.h. verboten. Der deontische Status der Handlung superveniert auf den nicht-moralischen Eigenschaften. Somit ist es nicht möglich, dass zwei Handlungen, die sich in all ihren nicht-moralischen Eigenschaften gleichen, einen unterschiedlichen deontischen Status besitzen.2 Es ist aber durchaus möglich, dass zwei Handlungen denselben deontischen Status haben, obwohl sie sich in ihren nicht-moralischen Eigenschaften unterscheiden. Im Monismus gibt es also zwei Ebenen: Es gibt die Ebene der nicht-moralischen Eigenschaften und die Ebene des deontischen Status der Handlung.
Pluralistinnen und Partikularistinnen eint hingegen der Gedanke, dass es eine weitere, dritte Ebene gibt. Es handelt sich um die Ebene der Gründe, die zwischen der Ebene der nicht-moralischen Eigenschaften und der deontischen Kategorie liegt. Die Ebene der nicht-moralischen Eigenschaften ist nun nicht mehr direkt mit der deontischen Kategorie verbunden. Vielmehr ergeben sich aus den nicht-moralischen Eigenschaften zunächst die Gründe. Unter Gründen sind diejenigen Handlungseigenschaften zu verstehen, die aus moralischer Sicht für bzw. gegen die Handlung sprechen. Wenn wir zum Beispiel den Fall betrachten, in dem eine Person durch eine Lüge eine andere Person vor Schaden bewahrt, so teilen Partikularistinnen und Pluralistinnen diese Handlung zunächst in zwei moralisch relevante Aspekte auf. Die Handlung besitzt zum einen den Aspekt der Hilfeleistung und zum anderen den der Lüge. Nun, so würde die Argumentation vermutlich weitergehen, ist der Hilfeleistungsaspekt ein Grund, die Handlung auszuführen. Das heißt: Unter diesem Aspekt betrachtet sollte ich die Handlung ausführen. Der Lügenaspekt stellt jedoch einen Gegengrund dar: In Anbetracht dessen sollte ich die Handlung unterlassen. Wir befinden uns auf der Ebene der Gründe. Wie erreichen wir nun die Ebene der deontischen Kategorie?
Partikularistinnen und Pluralistinnen wägen die vorliegenden Gründe ab. Sie versuchen herauszufinden, welcher Grund bzw. welche Gründe am meisten Gewicht besitzen. Ein korrektes Urteil ist dasjenige Urteil, das alle Gründe korrekt erkennt und denjenigen Gründen am meisten Gewicht zuspricht, die tatsächlich am meisten Gewicht besitzen. Das so gefällte Urteil beschreibt denjenigen deontischen Status der Handlung, der ihr alles in allem, d.h. unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte, zukommt.
Doch mit der Aussage, bei partikularistischen und pluralistischen Theorien seien die nicht-moralischen Eigenschaften nicht länger direkt mit der deontischen Kategorie verbunden, begibt man sich auf dünnes Eis. Folgt man Brian McLaughlin und Karen Bennett (2021: § 3.2), ist Supervenienz transitiv. Sprich, wenn A auf B superveniert und B auf C, dann superveniert A auf C. In unserem Fall bedeutet dies, dass die deontische Kategorie dann mit den nicht-moralischen Eigenschaften mittels Supervenienz verbunden ist, wenn die deontische Kategorie auf den Gründen und die Gründe ihrerseits auf den nicht-moralischen Eigenschaften supervenieren. Dies führt zur gewichtigen und meines Erachtens in der Literatur bisher vernachlässigten Frage: Was bringt uns die Annahme einer zusätzlichen Ebene? Was erklärt eine Ebene der Gründe, wenn der deontische Status immer noch auf den nicht-moralischen Eigenschaften superveniert? Wenn wir einen solchen Vorzug nicht finden, ist eine monistische Theorie einer partikularistischen oder pluralistischen aus ökonomischen Gründen womöglich vorzuziehen. Denn sie erklärt möglicherweise genauso viel, ist dabei aber sparsamer.
Sowohl Pluralistinnen als auch Partikularistinnen müssen also die Frage beantworten können, was die Annahme einer zusätzlichen Ebene der Gründe rechtfertigt. Ich möchte eine solche Rechtfertigung liefern. Ich möchte zeigen, warum es sinnvoll ist, von Gründen bzw. von Handlungsaspekten zu reden, die für oder gegen die Handlung sprechen. Die kurze Antwort lautet: Nur wenn wir unterschiedliche Gründe bzw. Handlungsaspekte annehmen, die für oder gegen die Handlung sprechen, können wir moralische Konflikte und rationales Bedauern korrekt darstellen.
Mein Ziel kann einerseits als ambitioniert und anderseits als bescheiden angesehen werden. Es ist insofern ambitioniert, als ich keine Kritik an einer konkreten monistischen Moraltheorie übe. Wenn meine Kritik einen Punkt hat, dann trifft sie jede monistische Theorie. Sie trifft die Monistin, weil sie Monistin ist. Mein Vorhaben kann aber ebenso als bescheiden angesehen werden, da ich kein Knockout-Kriterium präsentieren werde. Ich folge Mark Timmons (2013: 1–21, insb. 14) und Löhrer (2010: 67–69), die behaupten, dass Moraltheorien sich daran messen lassen müssen, wie sehr sie unsere Intuitionen über Moral berücksichtigen. Tun sie dies nicht oder lediglich in einem geringen Maße, sind sie in dieser Hinsicht durchaus kritisierbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser Umstand sie direkt als richtige Moraltheorie disqualifiziert. Mein Ziel ist es zu zeigen, dass man mit guten Gründen einen Partikularismus vertreten kann, dass er, wenn man so will, eine Theorienfamilie beschreibt, die es wert ist, verteidigt zu werden. Es geht mir nicht darum, lückenlos nachzuweisen, dass alle anderen sich im Irrtum befinden.
Die Intuition, auf die ich abziele, bezieht sich auf die Existenz moralischer Konflikte und das Phänomen des rationalen Bedauerns. Wir kennen moralische Konflikte aus dem Alltag: Darf ich lügen, wenn ich dadurch einer Freundin helfe? Muss ich ein Versprechen auch dann halten, wenn ich durch das Halten des Versprechens meinen Job in Gefahr bringe? Aber es gibt auch weniger alltägliche, dafür umso dramatischere Situationen, etwa den Fall einer Geiselnahme. Soll man den Forderungen des Geiselnehmers nachkommen und damit die Gefahr einer Nachahmungstat in Kauf nehmen? Oder soll man ihnen nicht nachkommen und dabei das Leben der Geiseln riskieren? Der Punkt, auf den es hier besonders ankommt, ist dieser: Egal, was moralisch geboten ist, also ob ich den Forderungen nachkommen soll oder nicht, scheine ich mir in beiden Fällen in gewisser Weise die Hände schmutzig zu machen. Ich komme nicht mit völlig weißer Weste aus der Situation raus. Das bedeutet, dass ich mir selbst dann die Hände schmutzig mache, wenn ich das tue, was alles in allem moralisch richtig ist.
Es ist genau dieses Phänomen, das Monika Betzler (2005) mit den Ausdrücken „dirty hands“ und „justified wrongdoing“ bezeichnet. Wenn ich in solchen Situationen das Richtige tue, zeige ich zwar ein gerechtfertigtes (justified) Verhalten, jedoch immer noch in einem gewissen Sinn ein Fehlverhalten (wrongdoing). Anders gesagt: Es gibt Aspekte der Handlung, unter denen die Handlung moralisch falsch ist (deswegen: wrongdoing), obgleich sie, alles in allem betrachtet, moralisch richtig ist (deswegen: justified).
Auch Bernard Williams (1973: Kap. 11) nimmt auf dieses Phänomen Bezug. Er konzentriert sich dabei auf das Gefühl des Bedauerns (regret). Williams (1973: 172) schreibt:
These states of mind do not depend, it seems to me, on whether I am convinced that in the choice I made I acted for the best; I can be convinced of this, yet have these regrets, ineffectual or possibly effective, for what I did not.
Nach Williams gibt es ein Gefühl des Bedauerns, das sich einstellt, obwohl man sich sicher ist, das Richtige getan zu haben. Wenn ich den Forderungen der Geiselnehmer nicht nachgebe, bedaure ich dennoch, den Geiseln nicht geholfen zu haben. Das tue ich auch, wenn ich mir sicher bin, dass es richtig ist, den Forderungen nicht nachzugeben.
Monistische Moraltheorien kennen weder Betzlers gerechtfertigtes Fehlverhalten noch Williams’ rationales Bedauern. Ebenso wie Betzler (2005: 11) denke ich, dass monistische Theorien ein Verhalten entweder als Fehlverhalten oder als gerechtfertigt einstufen.3 Im Monismus gibt es kein gerechtfertigtes Fehlverhalten. Denn im Monismus gibt es nur ein Prinzip. Wenn eine Handlung unter das Prinzip fällt, ist sie richtig, ansonsten ist sie falsch. Es gibt nur einen entscheidenden Handlungsaspekt.
Man kann es auch so formulieren: Monistinnen behalten in jeder Situation eine strahlend weiße Weste. Wenn ihr Prinzip das Verhandeln mit den Geiselnehmern verbietet, verhandeln sie nicht mit ihnen. Solange sie das tun, was ihr Prinzip fordert, gibt es nichts, was dagegenspricht. Das Phänomen des rationalen Bedauerns kennen sie nicht. Solange ich mir sicher bin, das Richtige getan zu haben, ist im Monismus jede Form des Bedauerns irrational. In Kapitel 1 argumentiere ich, dass sich monistische Theorien hier angreifbar machen.
Nachdem ich das getan habe, ist die Frage, warum man einen Partikularismus vertreten sollte, immer noch nicht vollends geklärt. Denn wenn wir das Problem der Charakterstabilität vor Augen behalten, können wir uns fragen: Warum sollten wir uns aus partikularistischer Sicht mit diesem Problem auseinandersetzen, wenn wir doch auf den moralischen Pluralismus zurückgreifen können, der offenkundige Lösungen für dieses Problem bereithält? So können wir zum einen sagen, dass uns Prinzipien und die dazugehörige Prinzipientreue dabei helfen, einen stabilen Charakter auszubilden. Und zum anderen können wir, in leichter Anlehnung an J. David Velleman (2006: 21 f.), behaupten, Charakterstabilität bestehe darin, das, was man einmal als Grund für bzw. gegen etwas anerkannt hat, in jeder anderen Situation, in der es vorkommt, auch als Grund anzuerkennen.4
Der erste Lösungsweg über Prinzipien bleibt Partikularistinnen deswegen versperrt, weil sie die Relevanz moralischer Prinzipien abstreiten. Der zweite Weg ist aus partikularistischer Sicht insofern nicht wählbar, als er mit dem oben erwähnten Holismus in Bezug auf Gründe nicht vereinbar ist. Der Holismus, auf den, wie wir noch sehen werden, jede Partikularistin insistieren sollte, behauptet ja gerade, dass Gründe kontextsensitiv funktionieren und dass das, was in einem Fall einen Grund darstellt, in einem anderen Fall möglicherweise keinen Grund darstellt. Wenn ich die Motivation, einen Partikularismus zu vertreten, klar machen will, muss ich auf einen Vorzug des Partikularismus gegenüber dem Pluralismus verweisen.
Wie Löhrer (2010: 68 f.) bereits feststellt, ist der Streit zwischen Pluralistinnen und Partikularistinnen rein ethisch nicht zu schlichten. Beide zeichnen sich durch einen hohen Grad an Sensibilität gegenüber dem Einzelfall aus, sodass es kaum möglich ist, dass sie zu einer unterschiedlichen Bewertung derselben Handlung kommen. Um zu sehen, wer richtigliegt, muss man metaethische Überlegungen anstellen. Und obschon die Tatsache, dass beide Theorien maßgeblich auf Gründe zurückgreifen, zu einer engen Verwandtschaft führt, so liegt auch genau hier der Unterschied. Zwar wird oft konstatiert, der grundlegende Unterschied bestünde darin, die Pluralistinnen griffen auf Prinzipien zurück und die Partikularistinnen nicht. Dieser Befund ist auch nicht von der Hand zu weisen. Dennoch kann er in die Irre führen. Denn er treibt einen künstlichen Keil zwischen diese beiden Theorien. Zentral ist der Gedanke, dass beide mit Gründen arbeiten. Die Demarkationslinie verläuft nicht zwischen Pluralistinnen und Monistinnen auf der einen und Partikularistinnen auf der anderen Seite. Vielmehr ist es der Monismus, der weniger mit den anderen beiden zu tun hat. Der Streit zwischen Pluralistinnen und Partikularistinnen bezieht sich lediglich auf die Funktionsweise von Gründen.
Ich möchte zeigen, dass der Partikularismus dem Pluralismus gegenüber im Vorteil ist, indem ich auf dieselbe Intuition zurückgreife wie schon im Fall des Monismus: Pluralistinnen gehen nicht korrekt mit moralischen Konflikten um. Während die Monistin in das eine Extrem verfällt, indem sie behauptet, dass man sich in der Moral die Hände niemals schmutzig macht, gerät die Pluralistin in das andere Extrem. Sie macht sich zu häufig die Hände schmutzig.
Die obigen Beispiele moralischer Konflikte zeichneten sich dadurch aus, dass es Fälle sind, die wir intuitiv als Konflikte bezeichnen würden. Nun nehmen wir Fälle, die intuitiv keine Konfliktsituation darstellen, die eine Pluralistin jedoch als solche hinstellt bzw. hinstellen müsste. Betrachten wir den Fall, in dem ich einen Bankräuber sehe, den ich auch als einen solchen erkenne, der hektisch versucht, das Beutegut in seinen Fluchtwagen zu laden.5 Wir würden gar nicht erst in Betracht ziehen, dem Räuber zu helfen, geschweige denn dass wir denken, es wäre womöglich sogar geboten, ihm zu helfen.
Und dennoch: Wenn wir der pluralistischen Ansicht sind, dass Hilfeleistungen überall, wo sie vorkommen, einen Grund darstellen, der für die Handlung spricht, dann muss die Pluralistin diese Situation als einen Konflikt behandeln. Natürlich käme sie zum gleichen Ergebnis wie die Partikularistin: Dem Räuber zu helfen, wäre moralisch falsch. Wie gesagt, aus ethischer Sicht haben wir keinen Unterschied. Und dennoch scheint die Pluralistin die Situation nicht angemessen zu behandeln. Es hinterlässt keineswegs ein Gefühl des Bedauerns, wenn wir dem Räuber nicht helfen. Entgegen ihrer Annahme oder zumindest dem, was sie als Pluralistin konsequenterweise annehmen müsste, machen wir uns die Hände eben nicht schmutzig. Hierin besteht der Vorteil der Partikularistinnen, die auf den Gründeholismus zurückgreifen können. Sie können darauf verweisen, dass Hilfeleistungen nicht immer einen Grund für die Handlung darstellen, weswegen es im vorliegenden auch nicht zu einem Konflikt kommt. Sie gehen als einzige korrekt und angemessen mit moralischen Konflikten um. Die Pluralistin, die behauptet, eine Hilfeleistung zu sein, sei immer ein Grund für die Handlung, befindet sich in einer weniger komfortablen Situation. Sie müsste sagen, dass Bedauern auch in diesem Fall insofern rational ist, als es einen moralischen Grund gibt, dem Räuber zu helfen.
Was haben wir bisher klären können? Wir haben zunächst festgestellt, dass Partikularistinnen Gefahr laufen, keine Charakterstabilität gewährleisten zu können. Wäre das so, wäre jede partikularistische Moraltheorie zum Scheitern verurteilt. Sie könnte die Bedingung für moralische Zuschreibbarkeit nicht erfüllen. Der von mir vorgeschlagene Lösungsweg geht über Präzedenzfälle. Wenn wir diese auf den Bereich der Moral anwenden, können wir Stabilität auf eine nicht-prinzipiierte Weise garantieren. Danach konnten wir in Ansätzen sehen, warum es überhaupt wert ist, nach einer Lösung zu suchen: Partikularistische Theorien sind die einzigen, die angemessen mit moralischen Konflikten umgehen können.
Aber ist eine partikularistische Theorie überhaupt mit der Idee von Präzedenzfällen vereinbar? Partikularistinnen legen besonders viel Wert auf die Besonderheit des Einzelfalls. Jeder Fall hat etwas Einzigartiges, kein Fall ist exakt wie der andere. Präzedenzfälle scheinen eine ganz andere Logik zu verfolgen: Präzedenzfälle sollen den Beurteilungsspielraum späterer Fälle restringieren. Diese Restriktion ist jedoch nur dann zwingend, wenn die Fälle einander ähneln. Diese beiden Gedankengänge scheinen nur schwer miteinander vereinbar zu sein. Auf der einen Seite sind Fälle komplex und einzigartig und auf der anderen Seite sollen sie sich ähnlich sein. Und tatsächlich verhält es sich sogar so, dass Präzedenzfälle in gegenwärtige partikularistische Moraltheorien nicht eingearbeitet werden können.
Um diese Vereinbarkeit herzustellen, müssen wir den Partikularismus modifizieren und den eingangs erwähnten additiven Partikularismus herleiten. Grob gesagt geht es darum, die gegenwärtig gängige partikularistische These der Wechselbeziehung zwischen Gründen aufzugeben. Partikularistinnen behaupten, dass ein Grund, der als solcher für eine Handlung spricht, seine Polarität wechseln kann, wenn er im Verbund mit einem anderen Grund, der für dieselbe Seite spricht, vorkommt. Als Beispiel dient eine Person, die joggen gehen möchte.6 Am ersten Tag regnet es, was gegen das Joggen spricht. Am zweiten Tag ist es zwar trocken, aber sehr heiß. Die große Hitze spricht auch gegen das Joggen. Am dritten Tag regnet es nun bei großer Hitze. Der Jogger empfindet zwar sowohl Regen als auch Hitze für sich genommen als unangenehm. Die Kombination aus beidem ist jedoch sehr erfrischend. Der Regen macht die Hitze angenehm, und vice versa. Das, was für sich genommen gegen die Handlung gesprochen hat, spricht in Kombination mit einem anderen Grund für die Handlung. Dies geschieht vermeintlich durch eine Wechselbeziehung zwischen Gründen. Wäre dieser Fall überzeugend, wogegen ich argumentgieren werde, würden sich Gründe nicht additiv verhalten. Additivität bedeutet, dass zwei Gründe, die für sich genommen für dieselbe Seite sprechen, im Verbund mindestens so stark für diese Seite sprechen, wie dies jeder Grund für sich genommen tut (vgl. Horty 2011: 8). Wie wir sehen werden, ist die Additivität von Gründen notwendig für Präzedenzfalltheorien.
Mit solchen vermeintlichen Wechselbeziehungen zwischen Gründen wie Hitze oder Regen, die einer Präzedenzfalltheorie widersprechen würden, kann der additive Partikularismus umgehen. Bezogen auf den gängigen Partikularismus denkt Berker (2007: 137), die Wechselbeziehung zwischen Gründen sei aus dem Partikularismus nicht wegzudenken. Eine Theorie, die die Möglichkeit der Wechselbeziehung zwischen Gründen leugnet, wäre kein echter Partikularismus mehr.
Wenn der additive Partikularismus nun diese Wechselbeziehung leugnet, verdient er dann überhaupt noch die Bezeichnung „Partikularismus“, oder betreibe ich hier Etikettenschwindel? Zeichne ich meine Theorie als partikularistisch aus, obwohl sie es gar nicht ist? Handelt es sich nur um eine vermeintliche Verteidigung des Partikularismus, obwohl ich ihn in Wahrheit preisgebe?
Nein. Wir werden sehen, dass er diese Bezeichnung verdient. Worum es im Partikularismus im Kern geht, ist die Komplexität des Einzelfalls. Und man kann die Wechselbeziehung zwischen Gründen abstreiten, ohne die Komplexität des Einzelfalls aufzugeben. Und im Gegenteil: Um den Begriff des Grundes zu retten, ist es sogar notwendig, von dieser Wechselbeziehung abzusehen (vgl. Berker 2007). Wenn wir an der Wechselbeziehung festhalten, laufen wir Gefahr, Gründe vorzufinden, die weder für noch gegen etwas sprechen. Doch was heißt es dann noch, dass etwas ein Grund ist? An der Definition, dass Gründe das sind, was für oder gegen die Handlung spricht, können wir dann nicht mehr festhalten. Aber was bleibt dann noch übrig? Darauf kommen wir in Kapitel 4 genauer zu sprechen.
Ich fasse den Aufbau der Arbeit knapp zusammen. In Kapitel 1 fragen wir nach der Motivation, warum man einen Partikularismus vertreten sollte. Es geht hier um den Umgang von Moraltheorien mit moralischen Konflikten. In Kapitel 2 geht es um die konkrete Beziehung zwischen dem Gründeholismus und dem Partikularismus. Es geht um die Frage, ob der Holismus hinreichend für den Partikularismus ist. Im dritten Kapitel widmen wir uns dann dem Problem der Charakterstabilität und der Lösung über Präzedenzfälle. Dabei fragen wir uns auch, ob und inwiefern Präzedenzfälle und Partikularismus miteinander vereinbar sind. In Kapitel 4 kommen wir auf den Begriff des Grundes zurück. Bis dahin haben wir festgestellt, dass man auf eine Wechselbeziehung zwischen Gründen verzichten sollte. Wir klären nun, aus welchem anderen Grund man diese Wechselbeziehung streichen sollte. Im abschließenden Kapitel steht die Frage im Vordergrund, inwiefern der additive Partikularismus immer noch eine Form des Partikularismus darstellt.
Um die Sichtbarkeit der verschiedenen Geschlechter zu erhöhen, ohne den Lesefluss zu beeinträchtigen, verwendet diese Arbeit das generische Femininum.
Ähnlich hierzu Hare (1952: 145): „First, let us take that characteristic of ‚good‘ which has been called its supervenience. Suppose that we say ‚St. Francis was a good man‘. It is logically impossible to say this and to maintain at the same time that there might have been another man placed in precisely the same circumstances as St. Francis, and who behaved in them in exactly the same way, but who differed from St. Francis in this respect only, that he was not a good man.“ Hare spricht zwar davon, dass der Wert einer Person auf ihrem persönlichen Verhalten superveniert. Dies ist jedoch analog zu sehen zur deontischen Kategorie und der nicht-moralischen Eigenschaften einer Handlung.
Betzlers Anspruch ist etwas bescheidener, denn sie bezieht sich nur auf deontologische und utilitaristische Moraltheorien. Wir werden jedoch noch sehen, dass diese Kritik sowohl deontologische Theorien als auch utilitaristische trifft, weil sie eine monistische Struktur besitzen, d.h. keine zusätzliche Ebene von Gründen kennen. Die Kritik kann somit gegen jede monistische Theorie vorgebracht werden.
Velleman spricht zwar nicht von Charakterstabilität, aber davon, dass man das, was man einmal als Grund anerkannt hat, immer, wenn es vorkommt, als Grund anerkennt: „If a consideration counts as a reason for acting, then it counts as a reason whenever it is true“ (Velleman 2006: 21). Er spricht von Gründen, die über die Zeit hinweg konstant bleiben. Sein Beispiel ist das einer Person, die routiniert morgens schwimmen geht, aber an einem Morgen nach einer Ausrede sucht, um weiterzuschlafen, statt schwimmen zu gehen. Der konstant bleibende Grund spricht dafür, schwimmen zu gehen. Der Grund weiterzuschlafen bleibt zeitlich nicht konstant. Wenn die Person nicht schwimmen geht, wünscht sie sich im Nachhinein, sie wäre doch schwimmen gegangen. Die zeitlich überdauernden Gründe sind nach Velleman die wichtigen. Sie sind wichtig für ein stabiles, alles in allem bestehendes Urteil (Velleman 2006: 22). Diese Stabilität greife ich auf, wenn ich von Charakterstabilität spreche.
Das Beispiel stammt aus einem Interview mit Jonathan Dancy in der US-Talkshow „The Late Late Show with Craig Ferguson“, auf Youtube.com am 24.01.2014 veröffentlicht (Kanal: The Craig Ferguson), erstmals ausgestrahlt 2010, https://www.youtube.com/watch?v=0CLMPD50JGs.
Ich beziehe mich auf das Beispiel von John Horty (2011: 28). Horty ist selbst kein Partikularist, diskutiert dieses Beispiel jedoch im Rahmen seiner Präzedenzfalltheorie.