Der Anlass zur Tagung geht zurück auf eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2022, mit der eine rechtliche Sonderstellung, die den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im Unterschied zu Kunstinstitutionen in der Umsetzung von Corona-Maßnahmen eingeräumt wurde, als gleichheitswidrig beurteilt wurde1. Diese Entscheidung hat sowohl in der Rechtswissenschaft als auch von Seiten der Religionsgemeinschaften teils vehemente Kritik erfahren. Daraus ist die Idee entstanden, jenseits dieses konkreten Falles den grundrechtlichen Schutz der Autonomie von Religion, Wissenschaft und Kunst jeweils mit dem Postulat der Neutralität des Staates aus interdisziplinärer Perspektive in Beziehung zu setzen und diese Bezüge näher zu analysieren.
Für das Cover des vorliegenden Bandes stellt die Topographie der Wiener Ringstraße eine schöne Vorlage bereit. Auf engstem Raum finden sich Gebäudekomplexe, die für die jeweils geschützten Bereiche stehen: für Religion die „Votivkirche“ im Norden, für die Wissenschaft weiter südlich das Hauptgebäude der Universität Wien, und für die Kunst am südlichen Rand des Kartenausschnitts das Burgtheater. Der „Staat“ findet sich nicht weit davon am rechten Bildrand durch das in der Innenstadt gelegene Gebäude des Verfassungsgerichtshofs visualisiert. Trotz des gegliederten institutionellen Staatsaufbaus, der anhand unterschiedlicher Gebäude sichtbar gemacht werden könnte, haben wir haben uns für die Repräsentation der Verfassungsgerichtsbarkeit als jener Staatsfunktion entschieden, in deren Rahmen rechtliche Konflikte um Autonomie von Religion, Kunst und Wissenschaft sowie um staatliche Neutralität hauptsächlich ausgetragen werden.
Zu danken haben wir Daniel Kuran und Michaela Feiertag für die gewissenhafte Arbeit am Manuskript des Bandes sowie Noemi Call für die Gestaltung des Tagungsplakates und des Buchcovers. Marian Weingartshofer sei herzlich für die Mithilfe in der Organisation der dem Band zugrundeliegenden Tagung gedankt. Tagung und Band wurden zu großen Teilen von der Forschungsplattform „Religion and Transformation in Contemporary Society“ der Universität Wien finanziert. Auch dafür sei Dank gesagt.
VfSIg (= Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes) 20558/2022.