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Angesichts der menschengemachten ökologischen Verwüstungen wird verschärft die Frage aufgeworfen, ob es nicht an der Zeit sei, anthropozentrische Traditionen in Ethik und Recht prinzipiell zu überwinden. In diesem Kontext geraten auch die Begriffe Menschenwürde und Menschenrechte unter Rechtfertigungsdruck. Kritikerinnen und Kritiker sehen in ihnen einen Ausdruck von âSpeziesismusâ, d.h. einer unrechtmäÃigen Selbstprivilegierung der Angehörigen der Gattung Mensch auf Kosten anderer Lebewesen. Der vorliegende Aufsatz zeigt, dass allerdings auch diejenigen, die speziesistische Vorwürfe erheben, dabei stets an Menschen appellieren. Während sie verengte Fokussierungen auf exklusiv menschliche Interessen mit guten Gründen kritisieren, bestätigen sie implizit die Unterhintergehbarkeit anthropozentrisch gefasster ethischer und rechtlicher Verantwortung. Genau diese Beobachtung lässt sich zum Ansatz für die Plausibilisierung eines prägnanten Verständnisses von Menschenwürde und Menschenrechten nehmen.