Die âGemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschlandâ1 fällt in die letzten Amts- und Lebensjahre Lorenz Kardinal Jaegers. Die nach ihrem Tagungsort auch âWürzburger Synodeâ genannte Kirchenversammlung tagte in den Jahren von 1971 bis 1975. An drei der insgesamt acht Vollversammlungen nahm Jaeger als Erzbischof von Paderborn noch teil, bevor er zum 1. Juli 1973 von seinem Amt entpflichtet wurde. Den Abschluss der Synode im November 1975 erlebte er nicht mehr; Jaeger starb am 1. April 1975. Die Gemeinsame Synode ist mithin im Leben und bischöflichen Wirken Jaegers ein Randereignis. Gleichwohl lässt der Blick auf âJaeger und die Gemeinsame Synodeâ persönliche, theologische und kirchenpolitische Positionen erkennen, die â und hier spielt das biographische Randereignis eine besondere Rolle â über Kontinuitäten und Veränderungen in Jaegers Denken und Wirken Aufschluss geben können. Dies gilt insbesondere für Jaegers Kirchenbild und für sein Engagement in der Ãkumene.
Im Folgenden greife ich vier Aspekte heraus, um das Verhältnis Kardinal Jaegers zur Gemeinsamen Synode zu untersuchen. Der erste Teil ist seinen synodalen Prägungen gewidmet, also Erfahrungen, die Jaeger in seiner Zeit als Erzbischof mit dem synodalen Element der Kirche gemacht hat. Im zweiten Teil wird die Frage beantwortet, wie Jaeger sich zur konkreten nachkonziliaren Umsetzung der Synodalität in der Gemeinsamen Synode positionierte. Ausgehend von der Tatsache, dass es sich bei der Würzburger Synode nicht um eine Diözesansynode, sondern um eine gemeinsame Synode mehrerer Bistümer handelte, die es in die einzelnen Bistümer hinein zu vermitteln galt, wird im dritten Teil Jaegers Rolle in der Synodenarbeit des Erzbistums Paderborn beleuchtet. SchlieÃlich wird Jaegers Beitrag zur Arbeit der Synode beschrieben, im vierten Teil mit Blick auf die Arbeit der Sachkommission âGesamtkirchliche und ökumenische Kooperationâ, im fünften Teil mit Blick auf die Vollversammlungen der Synode.
1 Synodale Prägungen Lorenz Kardinal Jaegers
Fragt man nach synodalen Vorerfahrungen Lorenz Jaegers, so rücken drei Ereignisse in den Blick: die Diözesansynode des Jahres 1948, das II. Vatikanische Konzil (1962â1965) und das im Hinblick auf die Würzburger Synode besonders relevante Niederländische Pastoralkonzil (1966-1970).
Jaegers Vorgänger als Paderborner Erzbischof Caspar Klein hatte für die Jahre 1933 und 1938 eine Diözesansynode geplant und sogar einberufen, die jedoch beide Male nicht zustande kam.2 Offenbar mit diesen Vorbereitungen vertraut, kündigte Jaeger Anfang 1948 die âschon lange geplante und notwendig gewordeneâ Diözesansynode an und berief sie in der Osteroktav für den 3. bis 5. August 1948 nach Werl ein, weil die Bischofsstadt Paderborn zu groÃen Teilen noch nicht wiederaufgebaut war.3 Die Diözesansynode, die unter den schwierigen Bedingungen der Nachkriegszeit stattfand, diente der âgeistigen Neuausrichtungâ des Bistums.4 Ihre Beratungen umfassten eine breite Thematik, die sich schlieÃlich in 13 Beschlüssen niederschlug, âbeginnend mit drei Kapiteln zur priesterlichen Spiritualität, Weckung von Priesterberufen und Weiterbildung des Klerus, über Beschlüsse zu Liturgie und Kirchenmusik, zu Seelsorge, Unterricht und Erziehung, Diaspora und Weltmission, Caritas und Verwaltung bis hin zum kirchlichen Bauwesen und zur Archivpflegeâ.5
Die Diözesansynode 1948 fand unter gänzlich anderen Umständen statt als später die Gemeinsame Synode und war überdies nach dem Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 eine Versammlung von Klerikern, die den Bischof beriet.6 Es konnte im Rahmen dieses Beitrags nicht ermittelt werden, welchen Stellenwert Jaeger der Diözesansynode beimaà und wie er sie erlebte.7 Festzuhalten ist jedoch, dass Jaeger das synodale Element in der Leitung des Bistums nicht fremd war.
Eine weitere synodale Erfahrung war für den Paderborner Erzbischof das II. Vatikanische Konzil.8 In der Zeit zwischen der Ankündigung und dem Beginn des II. Vatikanums hatte Jaeger sich im Hinblick auf die ökumenische Frage mit der Geschichte und der Theologie der Konzilien befasst.9 In diesem Zusammenhang nannte er auch âdie freie und eingehende Diskussion aller Einwände und Schwierigkeitenâ als ein kennzeichnendes Element ökumenischer Konzilien.10 Fünf Jahre nach dem Konzil beschrieb Jaeger, wie er und andere Bischöfe das Konzil erlebt hatten. Sie seien in ihre Heimatdiözesen zurückgekehrt âmit dem BewuÃtsein, Zeugen eines einzigartigen Schauspiels von Einheit und Einheitlichkeit unserer Kirche gewesen zu seinâ; trotz âgelegentlicher Spannungenâ sei das Konzil âvon einer geradezu bewundernswerten Einmütigkeitâ gewesen.11 Zurück in ihren Diözesen sei es die Aufgabe der Bischöfe gewesen, âan der Realisierung des kollegial-gemeinsam Beschlossenen zu arbeitenâ.12 Hier zeigt sich zum einen der starke Eindruck, den das Konzil hinterlassen hat, zum andern die Erfahrung von Synodalität im Sinne gemeinsamer kollegialer Beratung und Beschlussfassung.
Mit Blick auf die nachkonziliaren Entwicklungen erteilte Jaeger anderen Formen der Partizipation indes eine Absage: âImmer deutlicher wurde von manchen Gläubigen und Priestern der Anspruch erhoben, mitzubestimmen, wo bisher eine Mitwirkung unbekannt war. Viele berechtigte Anliegen, vom Konzil selbst inauguriert, machten sich geltend. Dazwischen [â¦] mischten sich andere Forderungen mit ungehemmter Dynamik im Namen einer nicht näher erklärten âDemokratisierung der Kircheâ.â13 In der weiteren Analyse reagierte Jaeger offensichtlich auf die soziologische Sprache der Studentenbewegung des Jahres 1968: âNun wird jeder, der die in der Konstitution âLumen gentiumâ ausgesprochene organische Verbindung von Mysterium und gesellschaftlicher Struktur beachtet, einen zugunsten des Soziologismus einseitig soziologisch interpretierten Begriff âDemokratisierung der Kircheâ für fatal halten.â14 Diese Forderung treffe nicht âdie Einzigartigkeit der Kircheâ, aber âvor allem [sei] der gelegentlich repressive Ton, wie es gefordert wird, [â¦] schwerlich annehmbarâ.15 Jaeger kam zu dem Schluss: âDie damit verbundene Gedankenbewegung verfremdet die Kirche in einer Weise, die das Gefüge ihrer Identität gefährdet.â16
Es muss offen bleiben, wie Jaeger die Gemeinsame Synode, deren Vorbereitung zum Zeitpunkt dieser ÃuÃerung bereits im Gange war, mit Blick auf die wahrgenommene Entwicklung einschätzte: Sah er sie als weiteren Ausdruck der âDemokratisierung der Kircheâ, oder verstand er die Synode aufgrund ihrer kirchenrechtlichen Verfasstheit als Eindämmung zu weit gehender Demokratisierungstendenzen? Es ist hingegen sehr wahrscheinlich, dass Jaeger neben dem Demokratisierungsdiskurs der 1968er, der mit dem Katholikentag in Essen auch eine gröÃere innerkirchliche Ãffentlichkeit erfasst hatte17, das Pastoralkonzil der Niederländischen Kirchenprovinz18 im Blick hatte, wenn er von einer Verfremdung und Gefährdung der Identität der Kirche sprach.
Am âPastoraal Concilieâ der niederländischen Nachbarn war der Paderborner Erzbischof offenkundig sehr interessiert, lieà er doch eine eigene Hauptakte âNiederländisches Pastoralkonzilâ anlegen.19 Informationen bezog Jaeger in erster Linie von Prälat Gerhard Fittkau, der während des II. Vatikanums die deutschsprachige Abteilung des Pressebüros geleitet hatte und im Auftrag der nordrhein-westfälischen Bischöfe als Beobachter an den Sitzungen des Niederländischen Pastoralkonzils teilnahm.20 Fittkau gehörte zu den Kritikern des Pastoralkonzils.21 Vor allem in den Jahren 1969 und 1970 übersetzte er eine Reihe von Berichten, die er als Korrektiv zur âhöchst einseitigen, von den holländischen Propagandisten und Dolmetschern suggerierten Berichterstattung in der deutschen, insbesondere auch der katholischen Kirchenpresseâ verstand.22 Jaeger maà Fittkaus Texten über die Kirche in den Niederlanden groÃe Bedeutung bei. Nachdem er über das Sekretariat der Bischofskonferenz zwei Referate Fittkaus zu den Themen âDie Autorität in der Kircheâ und âRömische Schultheologie und der holländische Neue Katechismusâ erhalten hatte, schrieb Jaeger an deren Verfasser: âSie haben damit der Bischofskonferenz bei ihrer Urteilsbildung einen hervorragenden Dienst geleistet.â23 Darüber hinaus bat er Fittkau, drei Exemplare an den Nuntius zu schicken, damit dieser wiederum zwei Exemplare an den Heiligen Vater sende, âder bei der Fülle widerstreitender Eingaben diese Information brauchtâ.24 Ein Jahr später zeigte sich Jaeger erneut âsehr beeindrucktâ von Fittkaus âSchilderung der fortschreitenden Verwüstung der Kirche in Hollandâ.25 Er bat Fittkau wiederum, einen Bericht an den Papst oder zumindest an den Staatssekretär oder den Nuntius zu schicken. Wie sehr der Kardinal sich Fittkaus Einschätzung zu eigen machte, geht aus Jaegers Bereitschaft hervor, den Bericht â âwenn Sie Ihr Material entsprechend aufmachen und eindrucksvoll komponierenâ â dem Papst âim eigenen Namen [â¦] vorzulegenâ.26 Der Grund für dieses weitgehende persönliche Engagement Jaegers erhellt aus dem anschlieÃend verwendeten Bild: âHier muà von auÃen her eingegriffen werden, da offenbar die Holländer selber sich gegen die Infiltration und die Auswirkungen des Giftes, das man dem Organismus eingespritzt hat, nicht mehr zu wehren vermögen.â27
Die negative Einschätzung der kirchlichen Entwicklung in den Niederlanden hing sehr eng mit der Beurteilung dessen zusammen, was auf dem Pastoralkonzil geschah. Dort standen verschiedene Themen zur Debatte, doch das Pastoralkonzil selbst, âein starkes Experiment in Sachen Demokratieâ28, machte vor allem das Amt und die Autoritätsausübung in der Kirche zum Thema.29 Mit Blick auf die kommende Synode in der Bundesrepublik dürfte diese Wahrnehmung bei Jaeger eher Zurückhaltung bewirkt haben, zumal das niederländische Vorbild die Forderung nach einem deutschen Nationalkonzil maÃgeblich inspiriert hatte.30 Auch Jaegers Gewährsmann Fittkau stellte diesen Zusammenhang her, wenn er im Juni 1970 den deutschen Bischöfen erneut Unterlagen über das niederländische Pastoralkonzil zukommen lieà âin der Hoffnung, Ihnen auch im Hinblick auf die bevorstehende Synode der deutschen Bistümer durch diese Materialien einen Dienst erweisen zu könnenâ.31
Als Erzbischof von Paderborn hatte Lorenz Jaeger verschiedene synodale Erfahrungen gesammelt, vor deren Hintergrund er den Plan der deutschen Bischöfe, eine gemeinsame Synode abzuhalten, beurteilte. Dabei haben die Diözesansynode des Jahres 1948 und das II. Vatikanische Konzil wohl insgesamt positive Eindrücke hinterlassen, während die Informationen über das niederländische Pastoralkonzil ihn eher skeptisch gestimmt haben dürften.
2 Lorenz Kardinal Jaegers Position zur Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Auf ihrer Vollversammlung im Februar 1969 beschloss die DBK, eine âGemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschlandâ abzuhalten.32 Damit reagierten sie auf die Unruhe im deutschen Katholizismus, die durch die Erwartung einer nachkonziliaren Erneuerung der Kirche und durch die gesellschaftliche Umbruchsituation der späten 1960er Jahre ausgelöst worden war. Die Bischöfe gingen aber auch auf die konkrete Forderung nach einem Nationalkonzil ein, die auf dem Katholikentag in Essen im September 1968 laut geworden war.33 Mit der Gemeinsamen Synode entschieden sie sich für ein Modell, das einerseits dem Wunsch einer diözesanübergreifenden Versammlung entsprach, andererseits dem Umstand der deutschen Teilung Rechnung trug, der eine gesamtdeutsche, also nationale Synode unmöglich machte. Entscheidend war darüber hinaus, dass die Bischöfe sich für eine kirchenrechtlich verfasste Synode nach der Idee gemeinsam abgehaltener Diözesansynoden entschieden. Denn damit war eine starke Stellung der Bischöfe als Träger und Gesetzgeber der Synode verbunden. Zugleich stand auÃer Frage, dass die Gemeinsame Synode nicht allein nach den Vorschriften des CIC 1917 organisiert werden konnte, sondern die ekklesiologischen Akzente des Konzils aufnehmen musste. Das galt insbesondere für das Bild der Kirche als Volk Gottes und die Neubewertung der Rolle der Laien in der Kirche.
In der Vorbereitung und der Organisation der Synode trat Jaeger kaum in Erscheinung. Im November 1969 übernahm er in Vertretung für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Julius Kardinal Döpfner, die Aufgabe, die römische Bestätigung des Statuts der Gemeinsamen Synode einzuholen. Im Schreiben an den Präfekten der römischen Kongregation für die Bischöfe, Carlo Kardinal Confalonieri, hob Jaeger zunächst den Gehorsam der DBK gegenüber Rom hervor. Die Bischöfe hätten sich bei ihrer Entscheidung von den Strukturen bereits laufender Diözesansynoden und von den kanonischen Vorschriften leiten lassen und darüber hinaus die Schreiben der Apostolischen Nuntiatur in der BRD und der Bischofskongregation âbesonders beachtetâ.34 SchlieÃlich habe der Bischof von Essen, Franz Hengsbach, âin den entscheidenden Schritten der Vorberatungenâ mit dem päpstlichen Nuntius in der BRD, Corrado Bafile, âFühlung gehaltenâ.35 AnschlieÃend rechtfertigte Jaeger die Punkte, in denen die deutschen Bischöfe von den kanonischen Vorschriften abwichen. Zur âAnwendung des Zweiten Vatikanischen Konzils auf die pastorale Situation in den deutschen Bistümernâ und zur âBearbeitung der Fragen, die sich aus der Aufgabe der Gestaltung des Lebens nach dem Glauben der Kirche stellenâ, sei es in den meisten Diözesen âerforderlichâ, eine Synode vorzubereiten; in dieser Situation erscheine es der Bischofskonferenz âsinnvoller und zweckmäÃiger, die vorhandenen Kräfte auf eine gemeinsame Synode zu konzentrierenâ.36 Die ebenfalls von den Vorschriften abweichende Beteiligung von Laien begründete Jaeger mit der âvom Zweiten Vatikanischen Konzil betonte[n] Teilnahme der Laien am Apostolat der Kircheâ.37 Weiter stellte er klar, dass das Statut den römischen Forderungen, die bischöfliche Vollmacht (potestas episcopalis) zu wahren und die Mehrheit der priesterlichen Teilnehmer sicherzustellen, genügte.38 Für die Beratung und die Beschlussfassung der Synode sei âein Weg gefunden, der unter voller Wahrung der Rechte der Bischofskonferenz und der Diözesanbischöfe ein Höchstmaà an Kooperation mit der Synode sichert, zugleich aber eine unerwünschte Dissonanz zwischen Beschlüssen der Synode und bischöflichen Entscheidungen verhindertâ.39 Mit Blick auf die weitere Vorbereitungsarbeit bat Jaeger abschlieÃend darum, die Zustimmung zum Statut möglichst bald zu erteilen. Inwieweit Jaeger selbst für den strategisch argumentierenden Brieftext verantwortlich zeichnete, bleibt offen. Es ist jedoch festzustellen, dass das Schreiben inhaltlich zu seiner Loyalität, die er sowohl gegenüber Rom als auch innerhalb der Bischofskonferenz zeigte, passt.
Aus späteren ÃuÃerungen wird deutlich, dass Jaeger den römischen Vorschriften auch aus inhaltlichen Gründen zustimmte. So sollte nach seinen Vorstellungen der Status der Bischofskonferenz als gesetzgebende Institution auch in der Sitzordnung der Synode erkennbar sein. Die Bischöfe müssten als Gesetzgeber âsichtbar bleiben, auch wenn sie als Synodale zu den anderen Synodalenâ gehörten.40 Zum Verhältnis von Bischöfen und Synode bemerkte Jaeger in einer Veranstaltung mit den Paderborner Synodalen: âDie Beschlüsse der Synode sind rechtskräftig und binden auch den einzelnen Bischof.â41 Allerdings hätten die Bischöfen âin Fragen der Lehre und Moralâ zu bestimmen, âwas diskutierbar istâ, und er fügte hinzu: âDie ganze Synode bedarf der Bestätigung der Bischöfe in allen Teilen.â42 Daraufhin ärgerte sich der Synodale Josef Schelte: âWenn eine Synodenarbeit für alle gut ist und von einem Bischof nicht verwirklicht würde, dann bereue ich das Opfer meiner Freizeit für die Synode.â43 Jaeger erwiderte, dass diese ÃuÃerung âletztlich auf eine Leugnung des Lehr- und Hirtenamtes der Kircheâ hinauslaufe, denn: âKeine noch so demokratische Versammlung in der Kirche kann das Hirtenamt [â¦] beseitigen.â An dieser âWahrheit und Wirklichkeit der Kircheâ wolle er nicht rütteln lassen.44 Insgesamt ging er nicht davon aus, dass âdie Bischöfe allzuoft als iudices fidei gefordert würdenâ.45
Jaegers Verständnis des Bischofsamtes als maÃgebliche ortskirchliche Autorität spiegelt sich auch in einem nicht datierten âAntrag an die Bischofskonferenzâ, der zeitlich in die Phase der Statutendiskussion einzuordnen ist und in der angefügten Antwort die âEigenart der Synodeâ zu klären sucht.46 Die Synode sei âeine besondere Form des kirchlichen Leitungsdienstesâ, deren Eigenart sich âaus dem von Christus gestifteten Wesen der Kircheâ ergebe.47 Die âKirche als Volk Gottesâ sei eben âkeine Vereinigung rein menschlicher Artâ, in der alle Gewalt vom Volke ausgehe.48 Die Leitung obliege den Bischöfen; sie konstituierten die Synode und übten in der Synode âihren Leitungsdienst in kollegialer Verbundenheitâ aus.49 Es entspreche âder Praxis der Synode von alters her und den Aussagen des 2. Vat[ikanischen] Konzils, daà auch Priester und Laien an der Synode teilnehmen und mitwirkenâ; dagegen entsprächen einige der diskutierten Prinzipien nicht âdem Synodalprinzip der kirchlichen Ãberlieferungâ, so â[die] Freiheit der Synode, [die] Gleichstellung der Synodalen [und die] Unterordnung aller Organe unter die Vollversammlungâ.50 Solche Prinzipien könnten in einer âPastoralkonferenz mit bloà beratendem Charakterâ umgesetzt werden, aber nicht in der Gemeinsamen Synode als âForm des kirchlichen Leitungsdienstesâ.51 Hier zeigt sich die Abwehr demokratisierender Tendenzen innerhalb der Kirche, die mit einer Betonung der bischöflichen Autorität einherging.
Für die Synode hatten die Bischöfe kraft ihres Leitungsdienstes das Statut verabschiedet, das damit für Jaeger die verbindliche rechtliche Grundlage war. Deshalb erwartete er von den Synodalen âklare Kenntnis der Rechtsgrundlagenâ.52 Zu einem späteren Zeitpunkt formulierte Jaeger seine Forderung, die Leitung der Synode müsse âdie Vorschriften des Statuts, das vom Heiligem Vater genehmigt ist und an das wir gebunden sindâ, gewissenhaft beachten.53 Denn âjegliche Nachgiebigkeit, jedes schweigende Hinnehmen von Grenzüberschreitungenâ sei âeine schuldhafte Unterlassungâ, die sich âbitter rächenâ werde, wenn am Schluss âdie Bischöfe um des Gewissens willen und aus ihrer Verantwortung gegenüber der Kirche und dem Glauben die Zustimmung zu einer ganzen Anzahl von Beschlüssen nicht werden geben könnenâ.54
Auch die Vorgabe, die Priester müssten auf der Synode die Mehrheit stellen, korrespondiert mit einem Standpunkt Jaegers. Im Hinblick auf die Sachkommission, der er selbst angehörte, stellte er fest: âDa die Kommission X auch sehr viele Bischöfe und Priester zu ihren Mitgliedern zählt, ist auch die Voraussetzung geschaffen, daà theologisch und kirchlich vertretbare Ergebnisse erarbeitet werden.â55 Dass es auch Priester waren, die als Priestergruppen eine innerkirchliche Opposition bildeten, scheint für Jaeger hier nicht von Bedeutung zu sein.56 Gegenüber Vertretern der wissenschaftlichen Theologie zeigte sich der Kardinal hingegen mitunter skeptisch. Er lehnte den Vorschlag ab, jene Pastoraltheologen als Berater der Synodenkommissionen zu berufen, die am âPastoraleâ mitgearbeitet hatten.57 Denn die Bischöfe hätten schon gegen die einzelnen Faszikel dieser Handreichung Bedenken anmelden müssen; daher sei es nun âunmöglichâ, die Verfasser als Berater zu berufen.58 âWir dürfen diesen, auf eine ganz bestimmte Linie festgelegten Theologen nicht die Möglichkeit geben, über die Sachbereiche ihre einseitig akzentuierten schiefen und verzerrten Vorstellungen nun nochmal in die Synode einzubringen, wo wir dann denselben Ãrger und Verdruà mit ihnen haben.â59 Vielmehr sollten als Berater âMänner und Frauenâ ausgewählt werden, âdie die Gewähr bieten, den Glaubenssinn der Kirche zu vertreten und in Treue zur Kirche und zum Hl. Vater zu stehenâ.60
Die von Rom formulierte Bedingung, Priester müssten die Mehrheit auf der Synode stellen, erinnerte an die kirchenrechtlichen Vorschriften für die Diözesansynode. Die Teilnahme von Laien bedeutete demgegenüber eine nachkonziliare Neuerung. Dazu sagte Jaeger im Frühjahr 1969 in einer Umfrage der katholischen Tageszeitung Deutsche Tagespost: âDie theologische Legitimation für eine grundsätzliche Beteiligung aller vier genannten Gruppen [Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien; d. Verf.] ist zwar noch nicht durch das Kirchenrecht, aber durch das Zweite Vatikanum â wenigstens der Basis nach â gegeben.â61 Bemerkenswert ist an dieser Stelle die von Jaeger verwendete theologische Begrifflichkeit. Er schlug vor, dass je zur Hälfte âdas besondere (Klerus) und das allgemeine Priestertum vertreten seinâ solle â den Begriff Laien verwendete er nicht.62
In der Ãffentlichkeit vertrat Jaeger den Beschluss der Bischofskonferenz loyal und mit einer positiven Einstellung. In der Umfrage der Deutschen Tagespost bekundete der Kardinal seine âvolle Zustimmungâ; die geplante Synode sei ânicht nur empfehlenswert, sondern notwendigâ mit Blick auf die Zukunft der Kirche.63 In derselben Umfrage erläuterte Jaeger das Modell der Gemeinsamen Synode:
[D]ieselbe pastorale Situation [bedingt] in den Diözesen dieselben Fragen und Antworten, die eigentlich nur in Gemeinsamkeit aller guten Kräfte angegangen werden können. Manche in Aussicht genommene Diözesansynode wird von Ãberforderungen mannigfacher Art und Kompetenzschwierigkeiten befreit sein, wenn durch einen Rahmen groÃen Stils die nötigen Freiheitsräume und die Wege möglicher Konkretisierung kirchlichen Lebens aufgewiesen worden sind.64
In der Vorbereitungsphase erachtete Jaeger es im Hinblick auf die Konzentration der Kräfte als sinnvoll, die Diözesansynoden zusammenzulegen. Später, als sich die Synode 1972/73 in einer Krise befand, dachte er darüber anders. Im November 1972 stimmte er der Auffassung zu, âdaà Diözesansynoden, die im Anschluà an das II. Vaticanum durchgeführt worden wären, heute eine groÃe Erleichterung darstellen würden für die Arbeiten der Synode der [â¦] Bistümer in der BRDâ.65 1973 überlegte er, ob nicht in der besonderen Form der Synode eines ihrer Probleme liege:
Die Synode rauscht nicht nur an Dorf und Kleinstädten vorbei. Sie erregt dort auch Unbehagen. In GroÃstädten nimmt man keine Notiz davon, es sei denn in kleinen esoterischen Kreisen. Ist überhaupt diese gemeinsame Synode ein Anliegen des gesamten gläubigen Volkes? Würde nicht eine Diözesansynode lebens- und wirklichkeitsnäher bleiben sowohl in der Themenauswahl wie in der Beweisführung und in den gewünschten Reformen? Mir scheint [â¦] diese Synode zu âhochgestochenâ zu sein.66
Die Wahrnehmung, dass die Synode sich nach den regen Diskussionen der Vorbereitungszeit von der Basis entfernt hatte, teilte der Paderborner Erzbischof mit vielen Zeitgenossen. In dieser ÃuÃerung führte er diese Entwicklung auch auf das Konstrukt der gemeinsamen Synode zurück. Inwieweit die Erinnerung an die Diözesansynode 1948 mit ihren konkreten Themen und Beschlüssen seine Einschätzung beeinflusste, verrät Jaeger leider nicht.
Dass Jaeger hier die Distanz zwischen Synode und Gläubigen beklagte, passt dazu, dass er an anderer Stelle die Ansprache der Menschen ausdrücklich als Ziel der Synode nannte. Am 8. Dezember 1971 beantwortete Jaeger, wiederum in Vertretung für Döpfner, einige Fragen der italienischen Zeitung Avvenire zur Situation der Kirche in der BRD. Mit Blick auf die Synode schrieb Jaeger, die Kirche müsse aus einem âvertiefte[n] Engagement für den Menschenâ heraus auf âdie unaufgebbaren natürlichen und christlichen Werte hinweisenâ; diese Werte seien âso zu formulieren [â¦], daà auch der kirchenferne moderne Mensch ihre Wichtigkeitâ einsehe.67 In Reaktion auf die allgemeine Autoritätskrise beschrieb Jaeger das Vorgehen der Kirche: âSie kann dabei nicht ihre Autorität ins Spiel bringen, sondern die innere Ãberzeugungskraft dieser Grundsätze.â68 Jaeger wies der Synode zugleich eine innerkirchliche Aufgabe zu. Sie solle âdie widerstrebenden Tendenzen und Kräfte des deutschen Katholizismus zu einer Einheit in der Kirche [â¦] integrieren, um einerseits dem legitimen Pluralismus in der Kirche Geltung zu verschaffen, andererseits auch die Grenzen dieses Pluralismus in der Kirche aufzuzeigenâ.69
Zur Zielstellung und zur Thematik der Synode hatte der Kardinal bereits im Jahr 1969 Stellung genommen: âAlle Themen sollen dazu dienen, eine Erneuerung im Geiste des Evangeliums anzustreben, wie sie das Konzil inspiriert hatâ.70 Offenkundig im Wissen darum, dass der Begriff der Erneuerung71 mit Blick auf die nachkonziliare Kirche unterschiedlich verstanden und verwendet wurde â er selbst interpretierte ihn auch im Hinblick auf die Einheit der Kirchen72 â, präzisierte Jaeger seine Erwartung: â[I]ch meine die echte Erneuerung, wie sie in den Konzilsdokumenten ausführlich erläutert wird. Sie besteht in einer gröÃeren Treue gegen die eigene Berufung der Kirche, in einer Neuwerdung des Geistes, aus der Selbstverleugnung und dem Anhauch des Heiligen Geistes, aus brüderlichem Dienst und in Herzensgüte, nicht aus negativer Kritik und Verfälschung des Glaubens.â73 Eine solche klare Ausrichtung, zumal auf die âErneuerung im Geiste des Evangeliumsâ, lieà die Synode in den Augen Jaegers vermissen. Als im Herbst 1972 die Zentralkommission der Synode die Zahl der Beratungsgegenstände reduzierte und dadurch den Widerspruch der Sachkommissionen hervorrief74, schrieb Jaeger in einem Brief an P. Provinzial Adolf von Spreti SVD: âEs war von den Einberufern verabsäumt worden, der Synode eine klare Zielsetzung und eine festumrissene Aufgabenzuweisung zu geben.â75 Dieses Versäumnis könne nicht durch âmechanische Streichungen der ausgeuferten Arbeitenâ gutgemacht werden; einen Ansatz zur Lösung der âKalamitätâ fand Jaeger vielmehr im Beispiel des Konzils.76 Die Synode brauche âdie Tat, die Papst Paul VI. dem Vaticanum II geschenkt hat, indem er mit ordnender Hand das Leitthema dem Konzil stellte âDie Kircheâ. Alle Aufgaben und seitherigen Arbeiten des Konzils waren einzuordnen und unterzuordnen diesem Gesamtthema.â77 Nun müsse für die Synode ein solches Leitthema, dem sich die Arbeiten der Sachkommissionen âeinordnen und unterordnenâ müssten, gefunden werden: âNur so kann aus der Synode etwas Gescheites werden.â78 Als konkrete Leitlinie schlug Jaeger ein Thema vor, für das der Paderborner Professor Hugo Staudinger in der ersten Vollversammlung eine eigene Sachkommission der Synode gefordert hatte: âGlaubensnot und Glaubensverkündigung in einer wissenschaftlich-technischen Weltâ.79 â[U]nter dieser Leitlinieâ, so Jaeger, âlieÃe sich alles, was an Not und Problemen heute die Gläubigen bedrückt, einfangen.â80 Obwohl Jaeger keineswegs der einzige war, der ein Leitthema forderte81, hielt die Zentralkommission an dem gewählten Vorgehen fest und reduzierte die Zahl der Beratungsgegenstände.
Ein weiterer Aspekt, den Jaeger mit Blick auf die Synode zur Sprache brachte, war deren Verhältnis zur Ãffentlichkeit. Jaeger rechnete damit, dass die öffentliche Meinung erheblichen Druck auf die Synode ausüben konnte, und es war sein Bestreben, diese Wirkung möglichst gering zu halten. Als er sich am 24. November 1969 an den Substituten im Staatssekretariat, Giovanni Benelli, wandte, um eine baldige Approbation des Synodenstatuts zu erreichen, begründete Jaeger sein Drängen mit dem Einfluss der Presse: âEine rasche Approbation ist umso mehr erwünscht, als sie unbedingt notwendig ist für die vorbereitenden Arbeiten, die in gewisser Weise durch die Presse behindert werden könnten. Die Presse ist bereits ausreichend in Bewegung, um im passenden Moment neue Argumente zu liefern, die sicherlich weder vom Heiligen Stuhl noch von der deutschen katholischen Kirche erwünscht sind.â82 In einer Antwort auf eine Anfrage Döpfners83 schrieb Jaeger im Februar 1972, es müsse âein Ausnahmefallâ bleiben, die Zustimmung der Bischofskonferenz zum Druck einzuholen, âohne daà diese zuvor unter sich die Vorlagen gründlich durchgearbeitet und durchdiskutiertâ habe.84 âWenn diese Vorlagen erst im Druck in der Ãffentlichkeit stehen und dort durchdiskutiert worden sind, lassen sie sich nicht mehr zurückrufen oder wesentlich abändern. Der Meinungsdruck der Ãffentlichkeit ist dafür viel zu stark.â85 Zudem gehe es um Fragen, âdie derart strukturverändernd sich auswirken können, daà den Bischöfen in der Leitung der Diözese die Zügel aus den Händen gerissen werden könnenâ.86 Neben einer groÃen Vorsicht vor einem möglichen Einfluss der Ãffentlichkeit auf die Beratungen und Entscheidungen der Synode kommt hier auch Jaegers Bestreben zum Ausdruck, die bischöfliche Amts- und Leitungsgewalt zu wahren.87
In den verschiedenen Aspekten wird Jaegers teils positive, teils kritische, aber in jedem Fall loyale Haltung zur Gemeinsamen Synode deutlich. Die von der Bischofskonferenz beschlossene Form der Synode trug Jaeger mit, wobei ihm daran lag, die souveräne Entscheidungsfindung der Bischöfe vor dem Einfluss der Ãffentlichkeit geschützt zu wissen. Jaeger sah in der Synode eine Möglichkeit, eine Erneuerung des Glaubens anzuregen, indem verschiedene Gruppen in der Kirche miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam Argumente entwickeln, um christliche Werte in der Gegenwart zu vertreten. Keinen Zweifel lieà der Paderborner Erzbischof daran, dass dies in Treue zum überlieferten Glauben der Kirche, in Ãbereinstimmung mit dem Papst und den Bischöfen geschehen müsse.
3 Lorenz Kardinal Jaeger als Vermittler zwischen Synode und Erzbistum
Durch die Konstruktion der Gemeinsamen Synode waren alle Synodalen, und unter ihnen nicht zuletzt die Bischöfe, gefordert, die Verbindung zwischen der Versammlung im mitunter fernen Würzburg und ihren jeweiligen Heimatdiözesen aufrechtzuerhalten. Kardinal Jaeger setzte sich auf verschiedene Weise dafür ein, dass das Erzbistum Paderborn sich an der Synode beteiligte und dass andersherum die Gemeinsame auch eine Paderborner Synode wurde. An dieser Stelle ist anzumerken, dass nur der Westteil der Erzdiözese an der Gemeinsamen Synode mitwirken konnte. An der Diözesansynode des Jahres 1948 hatten noch Vertreter aus dem Erzbischöflichen Kommissariat Magdeburg teilnehmen können.88 Für die Gemeinsame Synode musste Jaeger feststellen: âSchmerzlich berührt der Gedanke, daà die Synode wegen der politischen Barrieren leider keine gesamtdeutsche Versammlung wird sein können.â89
Dementsprechend richtete Jaeger im Januar 1970 âfür den westlichen Anteil der Erzdiözese Paderbornâ ein Synodalbüro ââzur Bewältigung der sich mit der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinsamen Synode [â¦] stellenden Aufgabenââ90 ein, wie es auch in den anderen Bistümern geschah. Zu dessen Aufgaben gehörte es, âdie Beteiligung möglichst vieler Glieder der Kirche von Paderborn an den Vorbereitungen der Synode und bei den Beratungen während der Synode zu fördern; Informationen und Anregungen zu vermitteln; die Aktivitäten in der Erzdiözese zu koordinieren; Stellungnahmen aus der Erzdiözese zu sammeln und weiterzugeben [Hervorh. im Original; d. Verf.]â.91 Mit dem Synodalbüro stellte Jaeger die notwendige organisatorisch-institutionelle Verbindung zwischen dem Erzbistum und der Gemeinsamen Synode her.
Jaeger kannte oder ahnte die Schwierigkeit, in den Gemeinden das Interesse für die Synode zu wecken, wenn er in einem Schreiben an die Pfarrer, Pfarrvikare und Vorsitzenden der Gemeinderäte das pastorale Anliegen der Synode beschrieb: âWir müssen zunächst in unseren Gemeinden das BewuÃtsein dafür wecken, was es heiÃt, daà diese Synode in der Zusammenarbeit von Menschen aus allen Lebensbereichen Ordnungen beraten und beschlieÃen wird, die uns dazu helfen sollen, den uns aufgetragenen Dienst wirksamer und glaubwürdiger zu tun.â92 Der Erzbischof drängte auÃerdem darauf, dass die zur Vorbereitung der Synode geplante Fragebogenaktion in seinem Bistum sorgfältig durchgeführt würde.93 Um die Pfarreien zum Einsatz für die Verteilung der Fragebogen zu bewegen, begründete Jaeger die Umfrage ausführlich: âNach der Auswertung dieser Umfrage wird ihr Ergebnis ein Datum von groÃem Gewicht sein. Es wäre unverantwortlich, wenn wir jetzt nicht so sorgfältig arbeiten würden, daà dieses Ergebnis, soweit es an uns liegt, auch ein wahres Bild gibt.â94 Auch der finanzielle Aspekt spielte eine Rolle. Die Umfrage werde aus Kirchensteuermitteln finanziert, und dies lieÃe sich ânur rechtfertigen, wenn wir am Ende der Synode von den Strukturen und vom BewuÃtsein her besser fähig sind, unsere Aufgaben gerade auch im sozialen und caritativen Bereich zu erfüllen. Eine gleichgültige Behandlung der Fragenbogenverteilung würde schon jetzt verhindern, daà die Investitionen überhaupt wirksam werden.â95
Jaeger vertrat das Anliegen der Synode auch persönlich, indem er an verschiedenen Veranstaltungen zur Synode teilnahm. Am 5. September 1970 eröffnete er die Wahlversammlung der Synodalen, am 24. Oktober 1970 und am 10./11. Januar 1972 nahm er an Konferenzen der Synodalen der Erzdiözese Paderborn teil.96 Im Oktober 1970 brachte Jaeger gegenüber den anderen Synodalen wichtige Aspekte seines Synodenverständnisses zum Ausdruck. Er wies âauf die notwendige Klärung des Selbstverständnisses der Synodalen hin, die frei, nur ihrer Gewissensentscheidung folgend, in der Synode aufgrund eingehender Sachstudien zu arbeiten hättenâ.97 AuÃerdem erläuterte der Erzbischof den liturgischen Rahmen der Synode. Dieser sei âkein zufälliges Element, sondern notwendiger Ausdruck dafür, daà die Synode in dieser Welt stattfindet, in der der Geist Gottes am Werk ist, in der aber auch die Mächte des Bösen ebenso ernst genommen werden müssen, wie es Papst Johannes vor dem Konzil gesehen und gesagt hatâ.98 Hier zeigt sich einmal mehr die prägende Erfahrung des Konzils, aber auch eine geistliche Deutung der Synode.
Später brachte der Erzbischof selbst Vorschläge ein, um mit der Synode verbundene Probleme im Bistum zu lösen.99 Im Hinblick auf die Herausforderung, den âAbstand zwischen der öffentlichen Seelsorge und der Arbeit der Synodeâ zu überwinden, schlug er beispielsweise im Januar 1972 vor, âdie Seelsorger dekanatsweise oder gebietsweise zu Seelsorgertagungen einzuladen, bei denen zunächst die grundsätzlichen Schwierigkeiten, die für die Zurückhaltung der Geistlichen verantwortlich zu sein scheinen, angegangen werden sollenâ.100 Im Hinblick auf das Engagement des Klerus für die Synode war offensichtlich eine gewisse Ernüchterung eingetreten. Ein gutes halbes Jahr zuvor hatte sich der Kardinal auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Paderborner Seelsorger âstark beeindrucktâ gezeigt âvon dem groÃen Teilnehmerkreis und dem daraus ersichtlichen Interesse so vieler Mitbrüder an der Synodeâ.101 Die Rolle der Priester umschrieb Jaeger als âdie ersten Multiplikatoren und Wegbereiter für den Erfolg der Synodeâ.102 Hier spiegelte sich auf diözesaner Ebene das nachlassende Interesse an der Synode, das sich bald nach deren Konstituierung bemerkbar machte.
Für die Verbindung zwischen dem Erzbistum Paderborn und der Gemeinsamen Synode spielten schlieÃlich die beiden Weihbischöfe eine wichtige Rolle. Jaeger band Paul Nordhues und Johannes Joachim Degenhardt seit 1967 als Bischofsvikare für die Caritas und für die Seelsorge in die Leitung der Erzdiözese ein.103 Auch im Hinblick auf die Synode arbeiteten die Paderborner Bischöfe zusammen. So ist in einer Ãbersicht über Stellungnahmen zum Statut festgehalten, dass Weihbischof Degenhardt seine Anmerkungen âauch im Auftrag von Kardinal Jaeger und Weihbischof Nordhuesâ eingesandt hatte.104 Weihbischof Degenhardt übernahm gelegentlich die Funktion eines Stellvertreters von Kardinal Jaeger, die durch seine Wahl zum Kapitularvikar 1973 gleichsam nachträglich bestätigt wurde.105 Darüber hinaus engagierten sich Degenhardt und Nordhues, die als Mitglieder der Bischofskonferenz an der Synode teilnahmen, in der Synodenarbeit â Nordhues war bis Februar 1973 Vorsitzender der Sachkommission III âChristliche Diakonieâ â und wirkten auf diese Weise als Multiplikatoren der Synode im Erzbistum.106
4 Lorenz Kardinal Jaegers Mitarbeit in der Sachkommission X der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD
Es lag nahe, dass der Ãkumeniker Jaeger in der Synode der Sachkommission X âGesamtkirchliche und ökumenische Kooperationâ zugeteilt wurde.107 Hier konnten Jaegers Erfahrungen und Verbindungen von groÃem Nutzen sein, wie es auch der Vorsitzende der Sachkommission, Prälat Wilhelm Wissing, einschätzte: âIch erhoffe mir von Ihrer Mitarbeit gerade bei den oekumenischen Fragen eine hervorragende Hilfe, vor allem im Hinblick darauf, daà auch Initiativen am Ort in der Bahn des Gesamten gesehen werden müssen.â108 In Reaktion auf Wissings Schreiben schlug Jaeger Berater der Sachkommission vor und nannte Themen für den Arbeitsbereich âÃkumene am Ortâ.109 Diese âPrioritätenlisteâ zeigt, wo Jaeger zu dieser Zeit, Anfang 1971, die Herausforderungen für die Ãkumene sah und wo er Ansatzpunkte für die Arbeit der Synode ausmachte. Aus seiner Sicht galt es, zunächst Fragen zum Verhältnis von âLokalkirche und Gesamtkircheâ zu klären: âWas bedeutet Lokalkirche nach evangelischer und nach katholischer Auffassung? [â¦] Welche Kompetenzen kommen der Lokalkirche zu? und welche nicht? [â¦] Wie müssen dementsprechend die Beziehungen zwischen Lokal- und Gesamtkirche näher bestimmt und realisiert werden?â110 In einem zweiten Teil benannte Jaeger âMöglichkeiten der Zusammenarbeit vor Ortâ, die neben bekannten Formen der Kooperation wie ökumenischen Gottesdiensten und gemeinsamen Bibelkreisen teilweise weitgehende Ideen erkennen lassen. Beispielsweise notiert Jaeger für den Bereich der gemeinsamen Seelsorge die Frage einer âgemeinsame[n] Studentenseelsorgeâ; mit Blick auf die âZusammenarbeit in Bildungsfragenâ stellt er die Frage nach einem âgemeinsame[n] Religionsunterricht [in] Berufsschulen [oder] höhere[n] Klassen der Gymnasienâ; und unter dem Punkt âKooperation in der Sozialarbeitâ führt er die Stichwörter âKindergärtenâ und âKrankenhäuserâ auf.111 Dabei ging es Jaeger wohl um das, was er im Hinblick auf eine gemeinsame Ãffentlichkeitsarbeit ausdrücklich formulierte: die âVertretung christlicher Belangeâ.112
In der Sachkommission X arbeitete Jaeger am Synodenbeschluss zur Ãkumene mit, der zunächst unter der Ãberschrift âÃkumene am Ortâ, später unter dem Titel âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ stand.113 Dabei zielten seine Beiträge vor allem auf die Wahrung des katholischen Glaubens und eine vertretbare theologische Grundlegung ökumenischer Ansätze. Dass Jaeger in Fragen der Ãkumene eine klare Position vertrat, belegen handschriftliche Randnotizen in seinen persönlichen Akten. Frühe Entwürfe zum ursprünglichen Thema âÃkumene am Ortâ kommentierte er beispielsweise mit âKommt über allgemeine Ãberlegungen nicht hinausâ oder mit âZu primitiv, zu billig!â, problematische Ãberlegungen zur ökumenischen Konzelebration mit âOpportunismus!â114 Waren dies offensichtlich interne Vermerke, so steuerte Jaeger zur Textarbeit der Kommission Anmerkungen und Entwürfe bei. Beispielsweise erläuterte er das im Ãkumenismusdekret des II. Vatikanums angewandte Prinzip der hierarchica veritatum, um die Missverständlichkeit einer Formulierung in der Synodenvorlage zu erklären.115 Weitere Anmerkungen mahnten, Aussagen zu innerkirchlicher Pluralität genauer zu fassen und bestehende âsachliche Differenzenâ zwischen katholischer und evangelischer Kirche nicht zu übergehen, indem sie als bloÃe âVerschiedenheit der Aspekte, der Wertungen, der Spracheâ verstanden würden.116 Deutlich machte Jaeger auch seine Position, dass der Glaube der Kirche die Norm für das Gewissen des Einzelnen bilde.117 Zu der in der Vorlage aufgestellten Forderung, in der âÃkumene am Ortâ âverantwortbare und mutige Schritteâ in Richtung Einheit zu gehen, fragte Jaeger: âGeht es hier um Schritte, die der Einzelne vor seinem Gewissen glaubt verantworten zu können, oder um Schritte, die objektiv von der Sache her, daà heiÃt vom Glauben und von der Struktur der Kirche her verantwortet werden können?â118 Jaeger betonte, dass nur im letzteren Fall bestimmte Forderungen berechtigt seien.
In der Sachkommission zeichnete Jaeger sich nicht nur durch seine theologische Kenntnis und Klarheit, sondern auch durch seine Anerkennung in katholischen und in nichtkatholischen Kreisen sowie durch seine Erfahrung im ökumenischen Gespräch aus. Von verschiedenen Seiten wurde er in bestimmte Vorgänge eingebunden und um seine Einschätzung gebeten. Beispielsweise teilte die Nuntiatur die Bemerkungen des Einheitssekretariates zur Ãkumenevorlage der Synode nicht nur Döpfner, sondern auch Jaeger mit.119 Die zweite Einlassung des Präfekten des Sekretariats für die Einheit der Christen, Johannes Kardinal Willebrands, bezog sich auf den Abschnitt âKonfessionsverschiedene Ehenâ.120 Darin riet Willebrands sowohl davon ab, das Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit aufzuheben, als auch davon, die Vollmacht, von der Formpflicht zu dispensieren, an die Pfarrer zu übertragen. Diese Punkte wurden seitens der Bischofskonferenz auch in die vierte Vollversammlung der Synode im November 1973 eingebracht; dennoch beschlossen die Synodalen die in der Vorlage enthaltenen Voten, die Willebrands abgelehnt hatte. Als Jaeger im Januar 1974 dem Nuntius einen Bericht über die vierte Vollversammlung schickte, mahnte er im Begleitschreiben: âAuf keinen Fall sollte aber Rom die beiden beschlossenen Voten genehmigen.â121 Degenhardt habe die Gründe, die für eine Ablehnung sprechen, in seiner Stellungnahme, die er im Auftrag der Bischofskonferenz vorgetragen habe, âklar und überzeugend formuliertâ.122 Hier zeigt sich einerseits Jaegers Bemühen, dem römischen Anliegen, das er wohl auch inhaltlich teilte, zu entsprechen.123 Andererseits setzte er auf die römischen Stellen, um VorstöÃe der Synode, die aus seiner Sicht zu weit gingen, abzuwehren.124
Auch in der DBK war Jaegers Meinung gefragt. Im April 1972 rumorte es in der Sachkommission X, nachdem die Zentralkommission das bis dahin bearbeitete Thema âÃkumene am Ortâ in âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ umbenannt hatte. Nach der Kommissionssitzung wandte sich der Würzburger Bischof Josef Stangl an Döpfner und Jaeger und schlug unter anderem vor, die beiden sollten Gespräche mit den Beratern Heinrich Fries und Peter Bläser führen, denn âdiese Herren könnten bei der nächsten Zusammenkunft der Kommission manche Schwierigkeiten abfangenâ.125 Jaegers Reaktion darauf lässt einmal mehr sein Denken in gegebenen Ordnungen und Verfahren erkennen. Die Unzufriedenheit in der Kommission konnte er schon aufgrund der vorausgegangenen Diskussion nicht verstehen, aber er fügte noch hinzu: âWenn die Zentralkommission der Synode das Thema geändert hat durch die neue Formulierung [â¦], so ist das ihr gutes Recht, denn tatsächlich ist das Thema âÃkumene am Ortâ nicht von der Zentralkommission aufgestellt worden, sondern ist eine eigenmächtige Formulierungâ.126 Da die Zentralkommission gemäà dem von Rom gebilligten Statut gehandelt hatte, gab es für Jaeger keinen Grund einzuschreiten.
Im Oktober 1972 fragte Josef Homeyer, Sekretär der Bischofskonferenz und zugleich der Gemeinsamen Synode, den Paderborner Erzbischof, wie hinsichtlich der geplanten Erklärung zu âKirche und Judentumâ weiter vorzugehen sei.127 Ursprünglich war die Sachkommission X damit beauftragt, diese Erklärung, die allerdings nicht zustande kam, auszuarbeiten.128 In seiner Antwort schilderte Jaeger die Entstehungsgeschichte der Erklärung, die er selbst ausdrücklich wünschte, und beschrieb das von Döpfner geplante Vorgehen.129 Danach hielt Döpfner âeine Erörterung dieser Frage durch die Synode für untunlichâ; stattdessen wolle dieser sich eine âausgewogene Erklärungâ zu eigen machen und âdann die Synode bekanntmachen mit der Zweckdienlichkeit und dem Nutzen einer solchen Erklärung, um dann ohne Debatte über Einzelheiten diese Erklärung im eigenen Namen und mit Zustimmen der Synode der Ãffentlichkeit zu übergebenâ.130
Im November 1972 berichtete Jaeger vor der Vollversammlung der Bischofskonferenz über die Vorlage âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ.131 Der Sachkommission wiederum brachte er die Stellungnahme der Bischofskonferenz zur Kenntnis.132 In der Stellungnahme, die eindeutig auf Jaegers Gutachten133 zurückgeht, wird kritisiert, dass die Umstellung vom ursprünglichen Ansatz âÃkumene am Ortâ zur neuen Thematik nicht durchgängig sei. Wegen der âDehnbarkeit mancher Formulierungenâ könne die Vorlage in der Praxis verschieden interpretiert werden und âzu Missverständnissen und unzulässigen Konsequenzenâ führen.134 Mit Blick auf die âsehr starkâ benutzte âinduktive Methodeâ wird angemerkt, diese berge die Schwierigkeit, âdaà über der Wertschätzung religiöser Erfahrung die inhaltliche Glaubensaussage zu kurzâ komme.135 Bei der Beschreibung der Verhältnisse zwischen den verschiedenen Kirchen und Konfessionsgemeinschaften vernachlässige die Vorlage die âekklesiologischen Voraussetzungenâ.136 Nach allgemeineren Anmerkungen zum praktischen Teil schlieÃt die Stellungnahme mit dem Wunsch, âdaà die Vorlage durch die Erörterung in der Vollversammlung der Synode die erforderliche Klärung und Vervollkommnung erfährtâ.137 Seitens der Bischofskonferenz brachte Jaeger hier deutliche Vorbehalte zum Ausdruck.
Zwischen der dritten und vierten Vollversammlung, als die Sachkommission die in der ersten Lesung heftig diskutierte Ãkumenevorlage überarbeitete, war Jaeger wiederum eine zentrale Figur. Ãber die Nuntiatur erreichten ihn die Eingaben des Einheitssekretariats, für die Bischofskonferenz sollte er in Absprache mit den bischöflichen Mitgliedern der Sachkommission die Frage beantworten, âob sich [â¦] erhebliche Bedenken von Seiten der Bischofskonferenz oder möglicherweise auch von Rom her ergeben könntenâ.138 Die Ãberarbeitung des relevanten, theologischen Teils der Vorlage zog sich hin.139 Deshalb schickte Jaeger am 20. Juni 1973 einen âZwischenbescheidâ an Homeyer.140 Bezüglich des neu eingefügten Abschnitts über die âMischehenâ merkte Jaeger an, die beiden Nummern zur Kindererziehung in gemischtkonfessionellen Ehen müssten âden Weisungen der Glaubenskongregation angepaÃt werdenâ.141 Dann listete er die für den theologischen Teil beschlossenen Ãnderungen auf und kam âim ganzenâ zu der Einschätzung, âdaà die Sachkommission jetzt den Wünschen der Bischofskonferenz sehr nahe gekommen istâ.142 Ein abschlieÃendes Urteil sei erst möglich, wenn der ganze Text vorliege, aber er glaube, vorab âsagen zu können, daà die Zentralkommission den neuen Entwurf ohne Bedenken passieren [lassen] und für die Vollversammlung im Herbst vorlegen kannâ.143 Dass dieses Urteil nicht mit den anderen Bischöfen, die der Sachkommission angehörten, abgestimmt war, dürfte die Bedeutung von Jaegers Votum kaum gemindert haben.
Seitens der Bischofskonferenz hatte Jaeger auch die Abstimmung zwischen verschiedenen Initiativen in der Ãkumene im Blick. In seiner Stellungnahme zum Synodenpapier über âKonfessionsverschiedene Ehenâ wies Jaeger darauf hin, dass fast zur gleichen Zeit zwei Dokumente zu diesem Thema erarbeitet worden seien. Früher als die Synodenkommission hatte eine vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der DBK eingesetzte Gemeinsame Kommission für konfessionsverschiedene Ehen âGemeinsame kirchliche Empfehlungen für die Ehevorbereitung konfessionsverschiedener Partnerâ erarbeitet und am 14. März 1973 verabschiedet. Angesichts dieser Ãberschneidung drängte Jaeger darauf, das Synodenpapier so weit wie möglich den âGemeinsamen kirchlichen Empfehlungenâ anzugleichen, âum eine Doppelgeleisigkeit der katholischen Stellungnahme bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehenâ zu vermeiden.144 Ãber dieses Anliegen informierte er die Sachkommission X und die Bischofskonferenz.145 Die Sachkommission dankte Jaeger für die âfaire Informationâ in der Sitzung am 28./29. September 1973 und teilte mit, dass es grundsätzlich keine Bedenken gebe, für die Abstimmung der beiden Texte zu sorgen.146 Jaeger hatte an diese Sitzung noch andere Erinnerungen. In einem Schreiben an Homeyer berichtete er, die Sachkommission habe es zunächst für âgut und auch notwendigâ gehalten, dass beide Texte übereinstimmten: âDann aber brach doch das m. E. übersteigerte SelbstbewuÃtsein der Synodalen durch, die glauben, von auÃen keinerlei Anregungen übernehmen zu können; die den Verdacht abwehren wollten, sie hätten abgeschrieben von der gemeinsamen Erklärung der bischöflichen Gremienâ.147 Er fügte hinzu, dass sich die Sachkommission nach seiner Abreise doch dazu âdurchgerungenâ habe, âsachlich [seine] Vorschläge anzunehmenâ.148 Während die Sachkommission â bei sachlicher Ãbereinstimmung â wohl die Unabhängigkeit der Synode von der Bischofskonferenz demonstrieren wollte, genügte es Jaeger hier, die Sache durchgesetzt zu haben.
Der Paderborner Erzbischof war auch für einige Mitglieder der Sachkommission eine wichtige Ansprechperson, die sie über ihr jeweiliges Anliegen frühzeitig in Kenntnis setzten. Domkapitular Erich Klausener, Leiter des Seelsorgeamtes in Berlin, informierte Jaeger eigens über seine Ãberlegungen zur Vorlage der Arbeitsgruppe Ãkumene.149 Während der Arbeit am ersten Entwurf der Ãkumenevorlage dankte der Rottenburger Domdekan Alfred Weitmann, der in der Sachkommission X die Arbeitsgruppe âÃkumeneâ leitete, Jaeger für dessen âkritische Bemerkungenâ und leitete ihm âdie vorletzte Fassungâ zu, damit dieser sein Votum für die Bischofskonferenz vorbereiten könne.150 Gleichzeitig warb er dafür, einen âekklesiologische[n] Passusâ einzufügen; dies war bis dahin nicht geschehen, weil Weitmanns Mitredaktoren die Ansicht vertraten, âeine solche Ãnderung des Textes ginge über den Redaktionsauftrag hinausâ.151 Jaeger hingegen fand Weitmanns Textvorschlag âvorzüglichâ und sah eine solche Einfügung durch den Redaktionsauftrag gedeckt.152 Im Oktober 1972 wandte sich Weitmann überdies in eigener Sache an Jaeger. Er sandte ihm einen Artikel zur Krise der Synode zu in der Hoffnung, dass Jaeger diesen als einen âhilfreichen Beitragâ verstehen werde.153
Auch wenn Jaeger nicht immer mit der Linie der Sachkommission einverstanden war, stellte er dem Gremium ein positives Zeugnis aus. Anfangs sah er ein strukturelles Problem für die Arbeit der Sachkommission. So berichtete er der Bischofskonferenz im April 1972, dass die Sachkommission noch keine Vorlage erarbeitet habe. Die Gründe lägen ânicht in der personellen Zusammensetzungâ; die Kommission sei âgut und arbeitsfähigâ.154 Die Schwierigkeit liege vielmehr âin der Komplexität des Aufgabenbereichs und [â¦] in der fehlenden Abgrenzung der Zuständigkeit der Kommission, die sich bei ihrer Arbeit laufend berührt [und] âüberlagertâ mit den Arbeiten anderer Kommissionenâ. Wohl im Frühjahr 1973 notierte Jaeger: âGesamtatmosphäre der Sitzung der Kom[mission] X ruhig und sachlich. Es ist mit groÃem Ernst gearbeitet worden und hohem VerantwortungsbewuÃtsein.â155
Mit Blick auf Jaegers theologische Beiträge für die Sachkommission wie für die Bischofskonferenz ist die Rolle seiner Berater zu betonen. Im Zusammenhang der Synodenarbeit ist besonders Peter Bläser vom Johann-Adam-Möhler-Institut zu nennen, der als Berater der Sachkommission X mit den Themen und Abläufen der Kommissionsarbeit vertraut war. Verschiedene Entwürfe Bläsers zu ökumenischen Fragen hat Jaeger mit geringfügigen Ãnderungen vollständig übernommen.156 Das zeugt von dem Vertrauensverhältnis, das Jaeger zu einzelnen Theologen und Mitarbeitern hatte.157
Jaegers Erfahrung und Ãberblick, sein Ansehen und seine Kontakte im Feld der Ãkumene waren für die Sachkommission X der Gemeinsamen Synode von groÃer Bedeutung, so dass ihm in der Kommission bzw. in der Arbeitsgruppe âÃkumeneâ eine zentrale Stellung zukam. Wegen seiner loyalen Haltung zum Konzil und zu römischen Positionen vertrauten die römischen Kongregationen und die Bischofskonferenz auf sein Urteil ebenso wie auf seinen Einfluss.
5 Lorenz Kardinal Jaeger in den Vollversammlungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD
SchlieÃlich ist danach zu fragen, wie Jaeger in den drei Vollversammlungen, an denen er teilnahm, am Synodengeschehen mitwirkte. Für die erste Vollversammlung ist kein besonderer Auftritt des Paderborner Erzbischofs vermerkt.158 In Vorbereitung auf die zweite Vollversammlung hatte Jaeger zumindest einen Teil der zur Beratung anstehenden Vorlagen studiert.159 Seine Anmerkungen lassen einerseits eine groÃe Treue zur kirchlichen Tradition erkennen â âEs fehlt klare theologische Aussage über das BuÃsakrament! Muà Hinführung zur Beichte sein!â160 âEs fehlt ein Wort über die Beichtväter, die in Kleidung und Lebensführung nicht mehr als âgeistlichâ vertrauenswürdig vor den Gläubigen erscheinen.â161 Andererseits zeugen sie von Jaegers theologischer Klarheit und Gründlichkeit, wenn er etwa eine Definition des Sündenbegriffs hinzufügt162 oder den Satz âdenn BuÃe ist die Klammer, die die Kirche zusammenhältâ mit ânicht die Liebe???â kommentiert.163
Im Eröffnungsgottesdienst der zweiten Vollversammlung am 11. Mai 1972, dem Hochfest Christi Himmelfahrt, predigte Jaeger über die zweite Lesung (Eph 1,17-23) und legte den Vers âEr erleuchte die Augen eures Herzensâ aus. Am Ende seiner Homilie interpretierte Jaeger auch das Synodengeschehen von diesem Vers her:
Wir wissen, daà wir in diese Tage unserer Beratungen sicherlich all unser menschliches Bemühen, unser ganzes Vermögen und all unsere Kraft zum Wohl der Kirche in Deutschland einzubringen haben. Daà aber all das âtönendes Erz und klingende Schelleâ bleiben wird und bleiben muÃ, solange wir nicht um jene erleuchteten Augen unseres Herzens bitten, die uns dann zu einer gröÃeren Erkenntnis Gottes und seines heiligen Willens führen.164
Hier machte Jaeger noch einmal deutlich, dass er die Synode als geistliches Geschehen verstand, und stellte die Beratungen der Synode in die Perspektive des Glaubens.
Jaegers Moment kam im Januar 1973, als in der dritten Vollversammlung die Ãkumenevorlage beraten wurde.165 Der erste Teil der Vorlage, die theologische Grundlegung, war Gegenstand heftiger Kritik. In der erregten Debatte166 ging es vor allem um vier Themen, die Jaeger später in einem Bericht für den Nuntius aufführte:
1) das Verhältnis von Ortsgemeinde, Diözese und Universalkirche; 2) das Verhältnis der katholischen Kirche zu den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften; 3) die Frage nach der notwendigen Einheit des Glaubens (Geschichtlichkeit der Glaubensaussagen â Hierarchie der Wahrheiten â Einheit und Vielfalt des Bekenntnisses); 4) die Bedeutung der Erfahrung für die Bestimmung von Kirche und Glaube.167
In dieser Debatte meldete sich Jaeger zu Wort.168 Er wandte sich dagegen, âdie dogmatische Tradition der Kirche durch einen bloÃen Ãkumenismus der Aktion zu ersetzenâ.169 Das grundlegende ökumenisch-theologische Problem sah er darin, dass es âkeine einheitliche Lehre von der Kircheâ gebe, und darum gebe es auch âkeine einheitliche Vorstellung über das, was Einheit der Kircheâ sei.170 Mit Blick auf die âekklesialen Unterschiedeâ forderte er, die Lehrdifferenzen nicht einfach beiseite zu schieben, sondern aufzuarbeiten.171 Die Aufgabe, die theologischen Aussagen der Vorlage zu überprüfen, wollte er einer theologischen Kommission übertragen, da er die Zielrichtung der Synode anders formulierte: â[W]ir sind hier kein Konzil gelehrter Theologen. Wir führen hier auch keine Gespräche unter uns, sondern uns bewegt hier die drängende Frage: Wie kann die Kirche angesichts der Sorgen, Ãngste und Nöte der Zeit ihren Dienst und ihre Sendung in überzeugender Weise glaubwürdig wahrnehmen?â172 AbschlieÃend betonte er noch einmal, dass der theologische Teil nicht gestrichen werden solle, sondern dass er âsprachlich, begrifflich theologisch, sauberer und schärfer formuliert werdenâ müsse.173
Der evangelische Vertreter, der oldenburgische Landesbischof Hans Heinrich Harms, hatte Jaegers VorstoÃ, den ersten Teil an eine theologische Kommission zu überweisen, offensichtlich missverstanden, als er sich über diesen Antrag âetwas erschrockenâ zeigte und bat: â[N]ehmen Sie uns ernst und servieren Sie uns nicht ein Papier ohne Theologieâ.174 Harmsâ Worte wurden mit groÃem Beifall aufgenommen und als befreiender Beitrag der Debatte gewürdigt.175 Dass der evangelische Bischof sich einen Seitenhieb auf Jaeger erlaubte, wertete dieser als Reaktion auf ein Gespräch, das er am Vormittag mit Harms geführt hatte.176 Darin hatte Jaeger sein Verständnis des Prinzips des par cum pari dargelegt â es gelte nicht für die unterschiedlichen Glaubenswahrheiten, sondern als Grundlage des Gesprächs â und von der protestantischen Seite verlangt, ein einheitliches Kirchenverständnis zu formulieren. Er habe lange gesprochen, danach aber sofort zurück in die Aula gemusst. Daraufhin habe Bischof Harms am Nachmittag âdie ihm gebotene Redemöglichkeit [â¦] benutzt, ohne den rechten Anlass zu nennen, gegen [ihn] zu polemisierenâ.177
In der Debatte der Synodenvollversammlung stellte Jaeger sein Anliegen in einem weiteren Beitrag noch einmal auf der sachlichen Ebene klar. Er wolle die theologischen Ãberlegungen ânicht absetzen oder ausklammernâ, sondern âzurückstellen von der Arbeit dieser Stunde, um [diese] zuerst durch eine Studienkommission klären zu lassen, damit nicht die Gesamtanlage gesprengt wird und das eigentliche Anliegen untergehtâ.178 Jaeger plädierte für ein ökumenisches Gespräch auf der Höhe der Zeit. Man müsse die âUnterschiede im Gespräch miteinander und im Hinblick auf die Anforderungen der Zeit zu lösen versuchenâ.179 Einen âbloÃen theologischen Formalismusâ hinter sich zu lassen, bedeute keine âMinderbewertung der Theologie und ihrer zurückliegenden Arbeit, sondern eine gradlinige Weiterführung in die existentielle Not unserer Tageâ.180 Jaeger anerkannte damit noch einmal die Notwendigkeit theologischer Arbeit und forderte deren pastoralen Gegenwartsbezug. Er lieà jedoch offen, worin neben der Klärung des Kirchenverständnisses die inhaltlichen Akzente liegen sollten. In Reaktion auf einen Beitrag von P. Ludwig Wiedenmann, den Vorsitzenden der eigenen Sachkommission X, wandte Jaeger sich abschlieÃend gegen einen Ãkumenismus, der âals Abbau jeglicher kirchlicher Autorität verstandenâ werde.181 Das führe âin die Hilflosigkeit der Gläubigen, die heute in dem Pluralismus unserer Tage mehr denn je nach Führung verlangen und die angesichts der Manipulierung, der sie durch die Massenkommunikationsmittel ausgesetzt sind, danach schreien, daà eine Autorität da sei, die sichere StraÃen weist und führtâ.182 In diesem Votum, dessen abschlieÃende Sätze für das Protokoll noch einmal âstilistisch etwas verdeutlichtâ183 wurden, klingen sowohl Jaegers traditionelles, positives Autoritätsverständnis als auch sein pastorales Verständnis der Synode und schlieÃlich seine skeptische Sicht der Medien an.
Jaeger hatte seine zweite Wortmeldung mit einer knappen Bemerkung zum ökumenischen Ansatz der Vorlage begonnen: âIch glaube nicht, daà der Satz, wie er da steht, hinreichend ist, um die ökumenische Arbeit in rechter Weise einzuleiten und zu tragen.â184 Vermutlich richtete Jaeger diesen Einwand gegen die darin vertretene Ekklesiologie (âÃkumene am Ortâ), aber es war auch eine Kritik an der Arbeit der eigenen Sachkommission.185 Als Kritik an der Sachkommission verstanden einige Synodale auch Jaegers Vorschlag, eine theologische Kommission hinzuzuziehen.186 Der Münchner Fundamentaltheologe Heinrich Fries, maÃgeblicher Verfasser des theologischen Teils der Vorlage, brachte sein Unverständnis über den Vorschlag schon während der Vollversammlung zum Ausdruck und bezeichnete Jaegers Votum als âeine Art MiÃtrauen gegen die bisherige theologische Arbeit in dieser Vorlageâ, einer Vorlage, der Jaeger âim ganzen zugestimmtâ habe.187
Die Vollversammlung folgte Jaegers Vorschlag nicht; stattdessen wurde die erste Lesung unterbrochen, so dass die Sachkommission bis zur nächsten Vollversammlung Zeit hatte, den theologischen Teil anhand der eingegangenen Anträge zu überarbeiten.188
Heinrich Fries bat Jaeger indes nachträglich darum, den in der Vollversammlung geäuÃerten Vorschlag und die Beziehung einer möglichen âtheologischen Kommissionâ zur Sachkommission X zu erläutern.189 In seiner Antwort betonte Jaeger, es sei ihm darum gegangen, âdie Vorlage zu rettenâ: âWäre der theologische Teil ausdiskutiert worden [â¦], dann wäre die Vorlage bei der Abstimmung unterlegen und wär damit ganz von der Synode abgesetzt gewesen.â190 Auch die andere Möglichkeit, dass die erste Lesung nach langer Diskussion unterbrochen wurde, hatte Jaeger vermeiden wollen. Zur Zusammensetzung der theologischen Kommission schrieb Jaeger, âkeineswegsâ habe er âdie Theologen der Sachkommission X ausklammern wollenâ. Er wollte sie ânur ergänzt sehen durch zwei weitere Theologen anderer theologischer Richtungen. [â¦] Es hätte damit der theologische Teil ganz sicherlich noch gewonnen und es hätte der Synode ein theologischer Teil vorgelegt werden können, der widerspruchslos akzeptiert worden wäre.â191 Nachdem Jaeger mit seinem Vorschlag nicht durchgedrungen war, ging er pragmatisch mit der Situation um und begleitete die Arbeit der Sachkommission X, die für die Fortsetzung der ersten Lesung einen neuen Text erstellte. Am 20. Juni 1973 schrieb er an Erich Klausener: âIch bin mit Ihnen der Ansicht, daà der theologische Teil wesentlich verbessert worden ist und die Bedenken, welche dagegen vonseiten der Bischofskonferenz erhoben worden sind, weithin ausgeräumt wurden.â192
6 Lorenz Kardinal Jaegers Ausscheiden aus der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD
Jaegers Abschied spiegelt noch einmal seine loyale Haltung zur und seine engagierte Mitarbeit in der Synode. Nachdem der Papst ihn zum 1. Juli 1973 von seinem Amt entpflichtet hatte, musste erneut die Frage beantwortet werden, die Jaeger selbst zu einem früheren Zeitpunkt mit Blick auf Weihbischof Friedrich Maria Rintelen gestellt hatte: âHaben emeritierte Bischöfe Sitz und Stimmrecht auf der Synode?â193 Als seine eigene Emeritierung erfolgte, erkundigte Jaeger sich offenbar, ob er nach seinem Rücktritt von der Leitung des Erzbistums Paderborn noch Mitglied der Synode sei. Er erhielt die Antwort, dass er einen Sitz in der Synode behalte, aber kein Stimmrecht mehr habe. Die Konsequenz, die Jaeger daraus zog, ist zugleich eine vielsagende Selbstauskunft und bringt eine Einstellung auf den Punkt, die vermutlich nicht nur für die Synode, sondern auch für andere Bereiche seines bischöflichen Wirkens gilt: âIch habe daraufhin erklärt, daà ich meinem ganzen Naturell nach nicht darauf angelegt sei, bloà zuzuhören, ohne Stellung nehmen zu können.â194
Dass Jaeger über den Tag seiner Entpflichtung hinaus mit der Sachkommission in Kontakt stand, war dem Umstand geschuldet, dass er in der Bischofskonferenz zunächst weiter für ökumenische Fragen zuständig war.195
7 Lorenz Kardinal Jaeger und die Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD
Auch wenn die Gemeinsame Synode für Lorenz Kardinal Jaeger biographisch ein Randereignis war, blieb er nicht am Rand stehen, sondern tauchte in das Geschehen ein. Bevor er zwischen der dritten und der vierten Vollversammlung aus der Synode ausschied, hat Jaeger als Paderborner Erzbischof die Vorbereitung und den Beginn der Gemeinsamen Synode in einer Haltung kritischer Loyalität verfolgt und mitgestaltet. Für den Beschluss âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ hat Jaeger in seiner Zeit als Synodale und darüber hinaus entscheidende Impulse gegeben.
Aufgrund eigener Erfahrungen in der Paderborner Diözesansynode und im II. Vatikanischen Konzil hat Jaeger vermutlich eine positive und zugleich kritische Haltung zu synodalen Versammlungen entwickelt. Dagegen dürfte die Wahrnehmung des Niederländischen Pastoralkonzils nicht nur mögliche Vorbehalte verstärkt, sondern Jaeger auch in seiner Position bestärkt haben, im Hinblick auf die Gemeinsame Synode auf eine starke Stellung der Bischöfe und auf legitimierte und legitimierende Verfahrenswege zu achten. Auf dieser Linie vertrat Jaeger den Beschluss der DBK, eine gemeinsame Synode der Diözesen in Westdeutschland abzuhalten. Er sah darin eine Bündelung der Kräfte angesichts der gleichen Herausforderungen in den verschiedenen Bistümern. Gegenüber Rom begründete er Neuerungen im Vergleich zur kirchenrechtlich vorgeschriebenen Form der Diözesansynode, vor allem die Teilnahme von Laien, von der Theologie des II. Vatikanischen Konzils her. Gegenüber der Ãffentlichkeit war er auf die Unabhängigkeit der bischöflichen Entscheidungen bedacht.
Als im Verlauf der Synode Krisen auftraten, sah Jaeger mögliche Gründe darin, dass die Gemeinsame Synode â anders als Diözesansynoden â von den Gläubigen weit entfernt war und dass ein Leitthema für die synodalen Beratungen fehlte. Verschiedentlich erinnerte Jaeger an den pastoralen Charakter der Synode, die der Glaubensnot der Zeit begegnen und auf eine Erneuerung des Glaubens hinwirken sollte. In seinem Erzbistum wirkte Jaeger immer wieder persönlich daran mit, die Verbindung zwischen Würzburg und Paderborn aufrechtzuerhalten. Trotz kritischer Ãberlegungen hinsichtlich der Synode wäre es Jaeger wohl nie in den Sinn gekommen, die Synode selbst gänzlich in Frage zu stellen. Denn es entsprach seiner Haltung, einmal gefasste Beschlüsse â wie die Entscheidung über die Synode oder deren Statut â zu vertreten, sofern sie innerhalb der bestehenden kirchlichen Ordnung zustande gekommen waren.
In der konkreten Arbeit der Synode war Jaeger als Ãkumeniker gefragt. Seine jahrelange Erfahrung im ökumenischen Gespräch machte ihn auch für die Synode in diesem Feld zu einer wichtigen und einflussreichen Figur. Als Vertrauensmann des römischen Einheitssekretariats sowie als Verbindungsmann zwischen der Sachkommission der Synode und der DBK liefen bei Jaeger die Fäden zusammen. Bis zum Abschluss der ersten Lesung der Ãkumenevorlage in der vierten Vollversammlung der Synode hatte Jaeger entscheidenden Einfluss auf die Bewertung und damit auf die Veränderung des Textes, insbesondere dadurch, dass er die Stellungnahmen der Bischofskonferenz vorbereitete. Dabei war er darauf bedacht, die römischen Vorgaben genau zu beachten und die theologische Grundlegung des Textes, insbesondere dessen ekklesiologische Aussagen genau zu formulieren. Am Beispiel der Voten der Synode bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehen wird deutlich, dass Jaeger â im Vergleich mit der Mehrheit der Synodalen â theologisch durchaus konservative Positionen vertrat, während er im Hinblick auf die praktische ökumenische Zusammenarbeit weitreichende Vorstellungen ins Gespräch brachte.
Schaut man auf die Position, die Jaeger in der Synode innehatte, ist nachvollziehbar, dass er im Sommer 1973 aus der Synode ausschied. âBloà zuzuhören, ohne Stellung nehmen zu könnenâ, das wäre für den Theologen, Seelsorger und Kirchenpolitiker Jaeger nichts gewesen.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
Archiv des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (Archiv ZdK) Synode 60/1, 1; Synode 60/2, 1
Erzbischöfliches Archiv München (EAM) Julius Kardinal Döpfner, 21 DBK Julius Kardinal Döpfner, 40 Syn [Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland]
Erzbistumsarchiv Paderborn (EBAP) Nachlass Lorenz Kardinal Jaeger (NLKJ) Akten Nr. 755, 757-760, 1023-1034, 1036-1044, 1049-1052, 1055, 1057, 1066, 1067, 1069, 1252, 1357, 1358, 1362, 1363, 1379, 1551, 2335
Historisches Archiv des Erzbistums Köln (AEK) Archiv der DBK, Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD (Würzburger Synode): 598, 600 [Vorbereitungskommission]
Gedruckte Quellen
Fittkau, Gerhard: Nicht mehr katholisch und kaum noch christlich. Ein Brief nach Holland â Zur Haltung und zu den Empfehlungen des Pastoralkonzils, in: Rheinischer Merkur, 4, 23.1.1970
Jaeger, Lorenz: Das ökumenische Konzil, die Kirche und die Christenheit. Erbe und Auftrag (Konfessionskundliche Schriften des Johann-Adam-Möhler-Instituts, 4). 3. Aufl., Paderborn 1960
Jaeger, Lorenz: Einheit und Gemeinschaft. Stellungnahmen zu Fragen der christlichen Einheit. Hg. v. Johann-Adam-Möhler-Institut (Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien, 31). Paderborn 1972
Jaeger, Lorenz: Was bedeutet die ökumenische Bewegung und was fordert sie von uns? Artikel im âEcho der Zeitâ. 14.4.1968, in: Lorenz Jaeger: Einheit und Gemeinschaft. Stellungnahmen zu Fragen der christlichen Einheit. Hg. v. Johann-Adam-Möhler-Institut (Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien, 31). Paderborn 1972, S. 338-345
Jaeger, Lorenz: Fünf Jahre danach. Rückblick auf die Auswirkungen des Zweiten Vatikanischen Konzils. 9.12.1970, in: Lorenz Jaeger: Einheit und Gemeinschaft. Stellungnahmen zu Fragen der christlichen Einheit. Hg. v. Johann-Adam-Möhler-Institut (Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien, 31). Paderborn 1972, S. 381-389
Jone, Heribert: Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Erklärung der Kanones. Allgemeine Normen und Personenrecht, Bd. 1. 2. Aufl., Paderborn 1950
Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit. 2. verbesserte Auflage, hg. v. d. Arbeitsgemeinschaft des Synodalbüros. Augsburg 1973
Synode. Amtliche Mitteilungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Sekretariat der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. München 1970-1976
Synode â72. Texte zur Diskussion um eine gemeinsame Synode der Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland. Zusammengestellt von der Dokumentationszentrale PUBLIK, Bd. 1: Abgeschlossen am 15.8.1969, bearb. v. Wilhelm Crampen u. a. Frankfurt a. M. 1969
Tagesprotokoll. Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Vollversammlung 3.-7.1.1973. Bonn 1973
Literatur
Brandt, Hans Jürgen/Hengst, Karl: Das Bistum Paderborn 1930-2010 (Geschichte des Erzbistums Paderborn, 4). Paderborn 2014
Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I, hg. v. L. Bertsch u. a. 3. durchges. u. erg. Aufl., Freiburg i. Br. 1977
Jacobs, Jan: Das Pastoralkonzil der niederländischen Kirchenprovinz (1966-1970). Eine neue Art der Autoritätsausübung, in: Joachim Schmiedl (Hg.): Nationalsynoden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Rechtliche Grundlagen und öffentliche Meinung (Theologische Berichte, 35). Freiburg i. Ã. 2013, S. 57-64
Kasper, Walter: Nachtrag zu einem erregten Disput auf der Synode, in: Una Sancta 28 (1973), S. 31-35
Lehmann, Karl: Allgemeine Einleitung, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I, hg. v. L. Bertsch u. a.3. durchges. u. erg. Aufl., Freiburg i. Br. 1977, S. 21-67
Müller, Petro: Aufbruch aus ökumenischem Konzilsgeist. Der Beschluss âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ, in: Reinhard Feiter u. a. (Hg.): Die Würzburger Synode. Die Texte neu gelesen (Europas Synoden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, 1). Freiburg i. Br. 2013, S. 308-321
Plate, Manfred: Das deutsche Konzil. Die Würzburger Synode. Bericht und Deutung. Freiburg i. Br. 1975
Voges, Stefan: Testfall Ãkumene. Die Rezeption des II. Vatikanischen Konzils in der Vorbereitung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, in: Franz Xaver Bischof (Hg.): Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Stand und Perspektiven der kirchenhistorischen Forschung im deutschsprachigen Raum (Münchener Kirchenhistorische Studien, Neue Folge 1). Stuttgart 2012, S. 201-221
Voges, Stefan: Konzil, Dialog und Demokratie. Der Weg zur Würzburger Synode 1965â1971 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen 132). Paderborn 2015
Voss, Gerhard: Einleitung [zum Beschluss âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen am Dienst an der christlichen Einheitâ], in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I, hg. v. L. Bertsch u. a.3. durchges. u. erg. Aufl., Freiburg i. Br. 1977, S. 765-773
Im Folgenden kurz als âGemeinsame Synodeâ bezeichnet.
Vgl. Brandt/Hengst, Geschichte, S. 160 f.
Vgl. ebd., S. 161, zit. n.: ebd.
Ebd., S. 113.
Ebd., S. 162.
Vgl. can. 356-362 CIC 1917, in: Jone, Gesetzbuch, S. 324-328.
Das Thema âJaeger und die Diözesansynode 1948â wird Joachim Schmiedl im Rahmen des Forschungsprojekts noch ausführlicher behandeln.
Vgl. dazu den Beitrag von Joachim Schmiedl in diesem Band.
Vgl. Jaeger, Konzil.
Ebd., S. 103.
Jaeger, Jahre, S. 381.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Vgl. Voges, Konzil, S. 133-149.
Vgl. ebd., S. 119-125.
Vgl. EBAP, Nachlass Jaeger, 757-760.
âDie Dokumentationsmappe, die ich mir über das holländische Pastoralkonzil angelegt habe, wächst durch Ihre fleiÃigen Ãbersetzungen und Berichte zu einer immer dickeren Akte an.â Jaeger an Fittkau, 7.2.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 755.
Zur Bedeutung Fittkaus für die deutsche Wahrnehmung des Pastoralkonzils: vgl. Voges, Konzil, S. 126-131, bes. 126-129.
Fittkau, Schein, S. IV. Vgl. die Berichte in: EBAP, Nachlass Jaeger, 756-760.
Jaeger an Fittkau, 17.2.1969, EBAP, Nachlass Jaeger, 755.
Ebd.
Jaeger an Fittkau, 25.3.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 755. Fittkau hatte am 31.1.1970 und am 10.2.1970 âMaterialien über die Vorgänge in Hollandâ an die deutschen Bischöfe übersandt. Vgl. die Schreiben in: EBAP, Nachlass Jaeger, 758 Bl. 6; Bl. 98. In einem Schreiben an Jaeger vom 17.3.1970 hatte Fittkau die âdestruktiven âErgebnisseâ des niederländischen Pastoralkonzilsâ erwähnt: EBAP, Nachlass Jaeger, 755.
Jaeger an Fittkau, 25.3.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 755.
Ebd.
L. J. van Holk, zit. n.: Jacobs, Pastoralkonzil, S. 57.
Die fünfte Vollversammlung (4.-7.1.1970) war u. a. dem Thema âAmtsführungâ gewidmet. Dieser Vollversammlung wohnte Fittkau nicht mehr bei, da die Empfehlungen aus seiner Sicht von einem âGlaubensâ, Kirchen- und Amtsverständnisâ ausgingen, das âeindeutig nicht mehr katholisch und kaum noch christlichâ sei. ââNicht mehr katholisch und kaum noch christlich. Ein Brief nach Holland â Zur Haltung und zu den Empfehlungen des Pastoralkonzilsâ, Rheinischer Merkur, 4, 23.1.1970, S. 23. Vgl. auch: Fittkau, Die Autorität in der Kirche. Prophetische Glaubenszeugnisse auf dem holländischen Pastoralkonzil, EBAP, Nachlass Jaeger, 760 Bl. 46.
Vgl. dazu: Voges, Konzil, S. 146-149.
Fittkau an Bischöfe und Generalvikare, 20.6.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 760 Bll. 58 f.
Zur Vorgeschichte und Vorbereitung der Gemeinsamen Synode: vgl. Voges, Konzil.
Jaegers Einschätzung des Katholikentags findet sich in einem Schreiben an Friedrich Kronenberg, den Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Darin regte Jaeger an, das Ausland über den Katholikentag zu informieren. Es solle ein Artikel in italienischer Sprache erscheinen, âder ohne Schönfärberei die Schwächen des Katholikentags zugibt, mögliche Gefahren ehrlich eingesteht, die sich aus dieser Form des Katholikentags für die Zukunft ergeben können; der aber darüber hinaus auch die guten Ansätze und Chancen zeigt, die während des Katholikentags sichtbar geworden sind und die in kluger Weise gefördert und genutzt werden solltenâ. Jaeger an Kronenberg, 25.11.1968, EBAP, Nachlass Jaeger, 1252 Bl. 27.
Jaeger an Confalonieri, 17.11.1969, EAM, Julius Kardinal Döpfner, 40 Syn, 1968/69, Zuschriften etc. â nicht eingeschrieben.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Vgl. dazu: Voges, Konzil, S. 177 f.
Jaeger an Confalonieri, 17.11.1969, EAM, Julius Kardinal Döpfner, 40 Syn, 1968/69, Zuschriften etc. â nicht eingeschrieben.
Handschriftliche Notizen Jaegers, 15.11.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1379. Zur Sitzordnung der Synode: vgl. Voges, Konzil, S. 366-371.
Protokoll über die APS-Veranstaltung mit Paderborner Synodalen âWir fragen â die Synodalen antwortenâ (anhand einer Tonbandaufzeichnung erstellt), 28.6.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1551.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
âBetr.: Antrag an die Deutsche Bischofskonferenzâ, o. D., EBAP, Nachlass Jaeger, 1034 Bll. 141-143. Die handschriftlichen Anmerkungen Jaegers belegen, dass er das Dokument zur Kenntnis genommen hat.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Protokoll über die APS-Veranstaltung mit Paderborner Synodalen âWir fragen â die Synodalen antwortenâ (anhand einer Tonbandaufzeichnung erstellt), 28.6.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1551.
Jaeger an Erwin Iserloh, 14.2.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 47.
Ebd.
Jaeger an Wilhelm Wissing, Vorsitzenden der Sachkommission X, 20.1.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1034 Bl. 43. Ãhnlich: Jaeger an Erwin Iserloh, 20.1.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 42.
Zu den Priestergruppen: vgl. Voges, Konzil, S. 87-100.
Jaeger an Hengsbach, 25.1.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1034 Bl. 36. Jaeger nennt keine Namen einzelner Theologen. Zum âPastoraleâ: vgl. Voges, Konzil, S. 258-262.
Jaeger an Hengsbach, 25.1.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1034 Bl. 36.
Ebd.
Ebd.
Deutsche Tagespost, 4.-5.4.1969, zit. n.: Synode â72, S. 96 f., hier 97.
Ebd.
Ebd., S. 96.
Ebd.
Jaeger an Weitmann, 7.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 35.
Jaeger an Freifrau Erika von Boeselager, 27.3.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bl. 37rv.
Jaeger an Ciam Franco Sviderocoschi, Redakteur der Zeitung âAvvenireâ, 8.12.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1362.
Ebd.
Ebd.
Deutsche Tagespost, 4.-5.4.1969, zit. n.: Synode â72, S. 96 f., hier 97.
Vgl. Voges, Konzil, S. 49 f.
Vgl. Jaeger, Bewegung, S. 340-342.
Deutsche Tagespost, 4.-5.4.1969, zit. n.: Synode â72, S. 96 f., hier 97. Jaeger zitiert hier aus dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über den Ãkumenismus Unitatis redintegratio 6.
Vgl. Lehmann, Einleitung, S. 61 f.
Jaeger an Pater Provinzial Adolf von Spreti SVD, 8.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 33rv.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Diesen Vorschlag hatte Jaeger möglicherweise von Alfred Weitmann übernommen: vgl. Jaeger an Weitmann, 7.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 35.
Jaeger an Pater Provinzial Adolf von Spreti SVD, 8.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1033 Bl. 33rv.
Vgl. z. B. die Resolution der Sachkommission X, 15.-16.9.1972: âEine sinnvolle Konzentration ist nur möglich, wenn die Synode sich auf ein Leitthema einigen kann. Nach den Ergebnissen der Meinungsumfrage kann dies nur die zentrale Frage des Glaubens in unserer Zeit sein.â EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bl. 246. Vgl. auch: Lehmann, Einleitung, S. 62.
âUna rapida approvazione è desiderata tanto più quanto è assolutamente necessaria per I lavori preliminari che in qualche modo potrebbero esser osteggiati dalla stampa già abbastanza in movimento per presentare nuovi argumenti a proposito, che senzaltro non saranno graditi, nè alla Santa Sede nè alla Chiesa cattolica tedesca.â Jaeger an Benelli, 24.11.1969, EBAP, Nachlass Jaeger, 1023 Bl. 154.
Vgl. Döpfner an die Mitglieder der DBK, 25.1.1972, EAM, Julius Kardinal Döpfner, 21 DBK, 1972/1, a. o. Vollversammlung in Essen-Heidhausen, 10.-13.4.1972.
Jaeger an Döpfner, 4.2.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 20. Döpfner erklärte vor der Vollversammlung, das schriftliche Umlaufverfahren sei ihm âals Ausnahme zumutbarâ geschienen, da es nicht um die Vorlagen, sondern nur um die Beratungsgegenstände gegangen sei. Vorlage zur Vollversammlung der DBK in Freising, 21.-24.2.1972, EAM, Julius Kardinal Döpfner, 21 DBK, 1972/1, a. o. Vollversammlung in Essen-Heidhausen, 10.-13.4.1972.
Jaeger an Döpfner, 4.2.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 20.
Ebd.
Vgl. Jaeger an Fittkau, 7.2.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 755 Bl. 73. Im Zusammenhang mit einem Memorandum ökumenischer Institute schreibt Jaeger von dem Versuch, âdurch plebiszitäre Abstimmungen einen Druck auf Bischöfe, Synode und Römische Kurie auszuübenâ.
Vgl. Brandt/Hengst, Geschichte, S. 114.
Deutsche Tagespost, 4.-5.4.1969, zit. n.: Synode â72, S. 96 f., hier 96.
Information über die Errichtung des Synodalbüros, 14.1.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1023 Bll. 149-152.
Ebd.
Vgl. Jaeger an Pfarrer, Pfarrvikare, Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte, 6.4.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1023 Bll. 41-43.
Zur Fragebogenaktion: vgl. Voges, Konzil, S. 270-283.
Jaeger an Pfarrer, Pfarrvikare, Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte, 6.4.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1023 Bll. 41-43, hier 42.
Ebd.
Vgl. Protokoll über Wahl der Paderborner Synodalen, 5.9.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1024 Bll. 26-30; Synodalenkonferenz der Erzdiözese Paderborn, 24.10.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1024 Bll. 8-10; Kurzbericht der 5. Synodalenkonferenz am 10.-11.1.1972 in Schwerte, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bll. 183â185.
Synodalenkonferenz der Erzdiözese Paderborn, 24.10.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1024 Bll. 8-10.
Ebd.
Vgl. auch Protokoll der Konferenz des Synodalbüros des Erzbistums Paderborn für die Synodalen und die Leiter von Bildungseinrichtungen, 11.1.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bll. 186-188.
Kurzbericht der 5. Synodalenkonferenz am 10.-11.1.1972 in Schwerte, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bl. 185.
Protokoll über die APS-Veranstaltung mit Paderborner Synodalen âWir fragen â die Synodalen antwortenâ, 28.6.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1551.
Ebd.
Vgl. Brandt/Hengst, Geschichte, S. 145.
Niederschrift der Sitzung der âStudiengruppe Bischofskonferenz-Zentralkomiteeâ, 12.3.1969, AZdK, Synode 60/1, 1.
Am 6.3.1970 lud Degenhardt die Mitglieder des Priesterrats âim Namen und Auftrag des Herrn Erzbischofsâ ein: EBAP, Nachlass Jaeger, 1023 Bl. 99. Im Laufe der Wahlversammlung der Synodalen übergab Jaeger âdie Funktion des Vorsitzes und der Verkündigung des Ergebnissesâ an Weihbischof Degenhardt. Protokoll über Wahl der Paderborner Synodalen, 5.9.1970, EBAP, Nachlass Jaeger, 1024 Bl. 28.
Vgl. Nordhuesâ Stellungnahme zum Statutenentwurf, 5.3.1969, AEK, Archiv der DBK, Würzburger Synode, 598; zur Beteiligung Degenhardts an der Vorbereitung: vgl. Voten zur Fragebogenaktion und Repräsentativumfrage, [Dezember 1969], AEK, Archiv der DBK, Würzburger Synode, 600.
Die innerhalb der Arbeit der Synode von Jaeger geäuÃerten Positionen und Beiträge zur Ãkumene können im Rahmen dieses Beitrags nicht im Einzelnen ausgewertet, sondern nur stichwortartig referiert werden. Eine theologische Untersuchung der Beiträge Jaegers zum Beschluss âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ wäre indes wünschenswert.
Wissing an Jaeger, 19.1.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1358 Bl. 243.
Jaeger an Wissing, 18.2.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1358 Bll. 241 f. Als Berater der Sachkommission X schlug Jaeger darin Erwin Iserloh, Peter Bläser und Peter Manns vor. Vgl. auch Jaegers Vorschläge für nichtkatholische Sachverständige: Jaeger an Wissing, 10.1.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bl. 122. Zur Frage nichtkatholischer Vertreter, Berater und Sachverständiger: vgl. Voges, Testfall, bes. S. 209-218.
Jaeger an Wissing, 18.2.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1358 Bll. 241 f.
Ebd.
Ebd.
Zur Entstehung des Synodenbeschlusses âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ: vgl. Voss, Einleitung; Plate, Konzil, S. 90. f.; Müller, Aufbruch, S. 312 f.
Peter Lengsfeld, Ãkumene am Ort; Prof. Gerhard Koch, Modell vom gemeinsamen Gottesdienst zur Zusammenarbeit. Beides in: EBAP, Nachlass Jaeger, 1049 Bll. 113-118; Alfred Weitmann, Mögliche Schritte zu einer gemeinsamen Eucharistiefeier, EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bll. 261-268.
Anmerkungen zu der Grundsatzerklärung âÃkumene am Ortâ, 6.1.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 184-186, hier 184: âWenn das 2. Vatikanum von dem Grundsatz der hierarchica veritatum spricht und dessen Anwendung für das Verhältnis zu den anderen christlichen Konfessionen befürwortet, so ist sich das Konzil immer bewusst gewesen, dass damit eine Einschränkung der Einheit des Glaubens gegeben ist, aber diese eingeschränkte Glaubenseinheit ein gemeinsames Handeln, auch bis hin zur Kommuniongemeinschaft, nicht ausschliesst. Die Einheit des Glaubens hat nach dem 2. Vatikanischen Konzil Stufungen und Grade und das Konzil legt Gewicht darauf, dass diese Grade eben nach dem Axiom der hierarchica veritatum bestimmt werden, aber es sagt nicht, dass die Einheit des Glaubens schlechthin mit der Leugnung bestimmter katholischer Wahrheiten verbunden sein kann.â Jaeger bezieht sich auf die Vorlage âÃkumene am Ortâ: EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 47-62.
Anmerkungen zu der Grundsatzerklärung âÃkumene am Ortâ, 6.1.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 184-186, hier 185.
Vgl. ebd., Bl. 186.
âÃkumene am Ortâ. Ãnderungsvorschläge, Anregungen und kritische Stellungnahmen, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 63-74, hier 74.
Bafile an Jaeger, 24.4.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 103-105; Mario Carlomagno, Nuntiatur, an Jaeger, 20.9.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 97-102.
Vgl. Bemerkungen des Sekretariats für die Einheit der Christen zum Abschnitt âKonfessionsverschiedene Ehenâ der Synodenvorlage âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ, Brief Willebrandsâ an Bafile, 14.9.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 101 f. Willebrands bezieht sich auf die Veröffentlichung in: Synode 5/1973, S. 41-43.
Jaeger an Bafile, 2.1.1974, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 18; Bericht über die Behandlung der Vorlage der Kommission X: âDie Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der Christlichen Einheitâ auf der Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD vom 21.â23.11.1973 â Würzburg, 31.12.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 19-25. Der Bericht stammt ursprünglich von Peter Bläser.
Jaeger an Bafile, 2.1.1974, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 18.
Vgl. auch Jaegers Antwort an Bafile, 5.5.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bl. 106: âIch werde in der Sachkommission X die Beanstandungen des Einheitssekretariates einbringen und dafür sorgen, daà der Text in diesen Punkten korrekt wird.â
Willebrands hatte auÃerdem mit Blick auf die Gastarbeiter angemerkt, dass ein Hinweis âauf die konfessionsverschiedenen Ehen mit den orientalischen [Hervorheb. im Original; d. Verf.] Nichtkatholikenâ völlig fehle. Willebrands an Bafile, 14.9.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 101 f., hier 102. Diesen Hinweis nahmen Jaeger und Degenhardt in ihrer Stellungnahme für die Bischofskonferenz ebenfalls auf: vgl. Stellungnahme zum Synodenentwurf âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ, spez. 6.7 (âKonfessionsverschiedene Ehenâ), 15.-16.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 78â81, hier 80 f.
Stangl an Döpfner und Jaeger, 17.4.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bll. 223-225, hier 225.
Jaeger an Stangl, 3.5.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bl. 222. Stangl hatte ein Gespräch Jaegers mit Peter Bläser vorgeschlagen; Jaeger ging in seinem Schreiben dagegen von einem Gespräch mit Heinrich Fries und Peter Lengsfeld aus, das jedoch nicht verhindern könne, âdaà bei der Synode Emotionen hochgespielt werdenâ.
Homeyer an Jaeger, 4.10.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 16.
Vgl. Lehmann, Einleitung, S. 63. Vgl. auch: Protokoll der Sitzung der Sachkommission X am 3.-4.3.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 13-17, hier 15; Antwort der Sachkommission X auf die Fragen der Zentralkommission vom 17.2.1972 (Ludwig Wiedenmann, 14.3.1972), EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bll. 5 f.; Jaegers Bericht über die Arbeit der Sachkommission X für die Vollversammlung der DBK 10.-13.4.1972, 31.3.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bll. 227-230, hier 229; Franz MuÃner an Präsidium und Zentralkommission der Synode, 11.9.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bll. 49-51; Entwürfe einer Erklärung des Präsidenten der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bll. 52â61.
Jaeger an Homeyer, 10.10.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 15. Vgl. das Schreiben von Franz MuÃner vom 11.9.1972: âAuch Herr Kardinal Jaeger wünscht ausdrücklich ein solches Wort der Synode und hat mich deshalb beauftragt, im Namen der Kommission [für ökumenische Fragen der DBK; d. Verf.] einen entsprechenden Antrag an Präsidium und Zentralkommission der Synode der deutschen Bistümer einzubringen.â Franz MuÃner an Präsidium und Zentralkommission der Synode, 11.9.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1032 Bll. 49-51, hier 49.
Jaeger an Homeyer, 10.10.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 15.
Vgl. Beratungsgegenstände der DBK, 22.-23.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1027 Bl. 105.
Vgl. Protokoll der Sitzung der Sachkommission X am 24.-25.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bll. 186-195.
Gutachten zur Vorlage Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit von Sachkommission X, 22.-23.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1043 Bll. 136-142.
Stellungnahme der DBK zur Vorlage der Sachkommission X: âPastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheitâ, 22.-23.11.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bl. 196.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Homeyer an Jaeger, 2.5.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bl. 48. Homeyer erinnert darin an ein entsprechendes Schreiben Döpfners vom 19.3.1973.
Vgl. Jaeger an Homeyer, 15.5.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bl. 50.
Jaeger an Homeyer, 20.6.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 92-96.
Ebd., 92.
Ebd., 96.
Ebd.
Jaeger, o. D. [September 1973], Stellungnahme zum Synodenpapier über âKonfessionsverschiedene Ehenâ, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 87-91, hier 87.
Weitmann an Jaeger, 4.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 83-86; Jaeger an die Mitglieder der DBK, 8.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 77-81.
Weitmann an Jaeger, 4.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 83-86, hier 83. Vgl. auch: Protokoll der Sitzung der Sachkommission X am 28.-29.9.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1030 Bll. 109-114, hier 111 f.
Jaeger an Homeyer, 9.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 122 f., hier 122v.
Ebd.
Klausener an Jaeger, 2.2.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bl. 76. Ãhnlich Klausener an Jaeger, 28.6.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bl. 52.
Weitmann an Jaeger, 3.8.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bl. 148.
Ebd.
Jaeger an Weitmann, 5.8.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bl. 212.
Weitmann an Jaeger, 24.10.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1044 Bll. 113-121. Der Artikel erschien in der Deutschen Tagespost, 19.12.1972.
Jaeger, Bericht über die Sachkommission X für die Vollversammlung der DBK, 10.-13.4.1972; 31.3.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bll. 227-230, hier 227 (handschriftliche Notizen).
Handschriftliche Notizen, o. D., EBAP, Nachlass Jaeger, 1052 Bl. 52.
Vgl. Jaeger an Weitmann, 4.2.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bl. 75; Vorlage Bläser, o. D., Anmerkungen zu dem Synodenpapier: Zur Theologie der âÃkumene am Ortâ, EBAP, Nachlass Jaeger, 1050 Bl. 167; Jaeger, Bericht über die Behandlung der Vorlage der Kommission X: âDie Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der Christlichen Einheitâ auf der Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD vom 21.-23.11.1973 â Würzburg, 31.12.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 19-25; Vorlage Bläsers vom 21.12.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 40-45; Bearbeitete Vorlage Bläsers für eine Stellungnahme zum Synodenpapier über âKonfessionsverschiedene Ehenâ, o. D., EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 124-127.
An den Paderborner Offizial P. Laurentius Köster schrieb der Erzbischof über dessen Einschätzung der Synodenvorlage âErrichtung von Schiedsstellen und Verwaltungsgerichten der Bistümer in der BRDâ: âIch mache mir Ihre Stellungnahme zu eigen und werde sie auf der Bischofskonferenz in Fulda vertreten.â Jaeger an Köster, 18.9.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1031 Bl. 17.
Vgl. Protokoll der konstituierenden Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD in Würzburg vom 3.-5.1.1971. 1. Sitzungsperiode, AZdK, 60/2, 1.
Vgl. die Anmerkungen zu den Vorlagen in Synode 2/1972 (âDie Beteiligung der Laien an der Verkündigung im Gottesdienstâ, âTaufpastoralâ, âBuÃe und BuÃsakramentâ, âBeteiligung des Gottesvolkes an der Sendung der Kircheâ): EBAP, Nachlass Jaeger, 1055.
Synode 2/1972, S. 19; EBAP, Nachlass Jaeger, 1055 Bl. 29r.
Synode 2/1972, S. 21; EBAP, Nachlass Jaeger, 1055 Bl. 30.
Synode 2/1972, S. 22; EBAP, Nachlass Jaeger, 1055 Bl. 29v.
Synode 2/1972, S. 19; EBAP, Nachlass Jaeger, 1055 Bl. 29r.
Lorenz Kardinal Jaeger, Homilie beim Eröffnungsgottesdienst der zweiten Sitzungsperiode der Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD im Dom zu Würzburg am 11.5.1972, Synode S1/1972, S. 15 f., hier 16.
Jaeger hatte zur Ãkumenevorlage auch eine Reihe von Anträgen eingereicht: vgl. Jaeger an Sekretariat der Gemeinsamen Synode, 1.12.1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1043 Bll. 86-102. Zur Debatte insgesamt: vgl. Plate, Konzil, S. 90 f.; Kasper, Nachtrag.
Vgl. Tagesprotokoll der 3. Vollversammlung, S. 205-246.
Bericht über die Behandlung der Vorlage der Kommission X: âDie Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der Christlichen Einheitâ auf der Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der BRD vom 21.-23.11.1973 â Würzburg, 31.12.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bll. 19-25, hier 19.
Vgl. die handschriftlichen Notizen: EBAP, Nachlass Jaeger, 1043 Bll. 53-62.
Tagesprotokoll der 3. Vollversammlung, S. 226.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd., S. 237.
Vgl. Plate, Konzil, S. 91.
Vgl. Jaeger an Fittkau, 22.1.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 755 Bll. 64-66, hier 65.
Ebd.
Tagesprotokoll der 3. Vollversammlung, S. 242.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Ebd.
Karl-Heinz Brinkmann an Friedrich Kronenberg, 9.1.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 138.
Ebd., S. 241 f.
Vgl. die handschriftliche Notiz zu einem frühen Entwurf âÃkumene am Ortâ: âEinseitige progressistische Ecclesiologie [und] ideologisierte theolog[ische] Prämissenâ, EBAP, Nachlass Jaeger, 1051 Bl. 229.
Vgl. den Beitrag von Hans Werners, dessen Bitte, âdas Vertrauen in die theologische Arbeit dieser Arbeitsgruppe seitens der Synode noch ausdrücklich zu bestätigenâ, mit Beifall aufgenommen wurde: Tagesprotokoll der 3. Vollversammlung, S. 241.
Ebd., S. 242.
Vgl. die Synopse der Texte in: Zusammenarbeit.
Fries an Jaeger, 25.1.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 152.
Jaeger an Fries, 1.2.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 135 f., hier 135r.
Ebd., 135v. Bei den weiteren Theologen hatte Jaeger an den Mainzer Bischof Hermann Volk und den Tübinger Dogmatiker Walter Kasper gedacht.
Jaeger an Klausener, 20.6.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 132.
Notiz, o. D., EBAP, Nachlass Jaeger, 1362.
Jaeger an Wiedenmann, 3.10.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 129.
Vgl. Jaeger an Albus, 22.9.1973, EBAP, Nachlass Jaeger, 1357 Bl. 53.