Im Zusammenhang mit der Ernennung des konservativen Kardinals Robert Sarah zum Präfekten der vatikanischen Gottesdienst- und Sakramentenkongregation im Jahr 2014 hieß es im September 2017 in der Zeit-Beilage Christ und Welt, Papst Franziskus habe dabei übersehen, „dass sich eine der schärfsten Auseinandersetzungen in der katholischen Kirche […] um die Liturgie dreht. Denn nirgends unterscheiden sich traditionalistische und modernistische Geister so stark, wie in ihren Ansichten über die Anbetung Gottes“1. Diese Einschätzung trifft wohl nicht nur auf die aktuelle kirchenpolitische Situation zu, sondern hat auch das Leben und Wirken Lorenz Jaegers als Priester und Bischof mitbestimmt. Seine Einstellung zur Liturgie und ihren Reformen soll unter drei Gesichtspunkten betrachtet werden: 1.) Die Liturgische Bewegung in Deutschland während und nach dem Ersten Weltkrieg und Jaegers Berührungspunkte mit der neuen Spiritualität, 2.) Jaegers Rolle als neuer Bischof in der „Krise der Liturgischen Bewegung“ zu Beginn der 1940er Jahre und 3.) Jaeger und die liturgischen Reformen in Folge des II. Vatikanischen Konzils im Erzbistum Paderborn.
1 Berührung mit der Liturgischen Bewegung?
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich zunächst im monastischen Umfeld ein neues Bewusstsein für die Liturgie, das bald in katholischen Akademikerkreisen und nach dem Ersten Weltkrieg auch in der katholischen Jugendbewegung eine starke Resonanz fand. In Deutschland war es das Benediktinerkloster Maria Laach mit seinem Abt Ildefons Herwegen OSB (1874-1946) und Pater Odo Casel OSB (1868‑1948), das in erster Linie junge Akademiker anzog, u. a. auch den jungen Priester und Religionslehrer Paul Simon (1882-1946), der später als Dompropst für Jaeger in der Auseinandersetzung um die Liturgische Bewegung innerhalb der Bischofskonferenz Bedeutung erlangen sollte.
Nach dem Ersten Weltkrieg verbreitete sich dieses neue liturgische Bewusstsein in den Bünden und Gruppen der katholischen Jugendbewegung, vor allem im Bund Neudeutschland (ND) und in Quickborn, etwas später auch im Katholischen Jungmännerverband Deutschlands.2 Namen wie Romano Guardini (1885-1968), P. Ludwig Esch SJ (1883-1956) und Ludwig Wolker (1887-1955) stehen für diese Entwicklung. Sie wurden in der Hochzeit der katholischen Jugendbewegung zu Protagonisten des neuen Verständnisses von Liturgie. Was sie an liturgischem Geist an eine junge Generation von Katholiken weitergaben, sollte viele prägen, vor allem wenn diese selbst den Weg zum Priestertum einschlugen. Neben den jungen Priestern der 68er-Generation wurden viele von ihnen zu den wichtigsten Vorkämpfern der Liturgiereform des II. Vatikanums.
Bei Lorenz Jaeger liegt die Vermutung nahe, dass er während seiner Gymnasialzeit in der bergischen Diaspora neue liturgische Entwicklungen, die damals eher in kleinen Zirkeln des katholischen Milieus eine Rolle spielten, nicht kennenlernte. Es ist darum nicht auszuschließen, dass Jaeger erst als Studienrat die Liturgische Bewegung für sich und seine religionspädagogische und seelsorgliche Arbeit entdeckt hat.
2 „Das reiche und volle Leben“ in der Liturgie
Spätestens durch sein Engagement als geistlicher Gruppenführer im ND, das er fast gleichzeitig mit dem Schuldienst in Herne 1926 aufnahm, kam Jaeger aber mit der Liturgischen Bewegung in Berührung.3 Neben der geistlichen Leitung der Herner ND-Gruppe übernahm er auch das Amt des Gaukaplans im St. Engelbert-Gau.4 Leider fehlen im umfangreichen Fotoarchiv seines Nachlasses Aufnahmen von Gottesdiensten oder liturgischen Feiern, die Rückschlüsse auf Jaegers Affinität zur Liturgischen Bewegung zuließen. In der biografischen Literatur über ihn muss bisher als Beleg für sein liturgisches Engagement ein Referat, das er im Januar 1933 bei der Reichstagung der geistlichen Führer des ND in Bonn gehalten hat, herhalten.5 Brandt/Hengst zitieren ihn aus seinem Beitrag mit dem Titel „Die religiöse Führung der Gruppe“ mit dem Satz: „Wir müssen den Jungen hineinstellen in das geheimnisvolle Leben des Herrn, wie es uns immer im Leben der Kirche gegenwärtig ist“6 und sehen darin einen Hinweis auf Jaegers Nähe zur Liturgischen Bewegung. Diese erschließt sich aber – wenn überhaupt – erst im weiteren Verlauf des Referates, wenn Jaeger sagt: „Die Feier der Liturgie ist uns der sichtbare Ausdruck dieses Mitlebens Jesu Christi, in den wir durch die Taufe eingegliedert sind. […] Nicht ohne Grund hat die Jugend von jeher der Liturgie so viel Verständnis und Liebe entgegengebracht. Sie spürt hier das reiche und volle Leben, das den ganzen Menschen aufruft, mitzutun: Körper und Geist, Verstand und Gemüt, Wort und Gebärde.“7
Begriffe wie aktive Teilnahme oder communio kommen in Jaegers Beitrag nicht vor, an anderer Stelle spricht er allerdings vom „Opfermahl“, ein Begriff der sich eingebürgert hatte, um den Mahlcharakter der Messe herauszustellen und der in der Auseinandersetzung in den 1940er Jahren heiße Diskussionen auslösen sollte. So bleibt einstweilen nur die Schlussfolgerung, dass sein Engagement im Bund ND darauf schließen lässt, dass er grundsätzlich der Liturgischen Bewegung nicht ablehnend gegenüberstand. Dafür spricht sicherlich nicht zuletzt auch die Tatsache, dass er bei der o. g. Reichstagung, an der 110 geistliche Führer aus dem Bund teilnahmen, um das Referat zur religiösen Führung gebeten wurde.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten führte in den 1930er Jahren dazu, dass der Handlungsspielraum der katholischen Jugendverbände in Deutschland immer stärker eingeschränkt wurde, bis es 1939 zu einem völligen Verbot aller katholischen Jugendorganisationen kam. Schon 1936 hatten die deutschen Bischöfe Richtlinien für die katholische Jugendseelsorge erlassen, in denen sie die „Jugendarbeit in allen ihren Formen“ zur „Pflichtaufgabe der ordentlichen [Hervorh. im Original; d. Verf.] Seelsorge“ und „zu den wichtigsten Dienstobliegenheiten des Pfarrers und aller seiner Hilfsgeistlichen“ erklärten.8 Damit wurde die kirchliche Jugendarbeit und mit ihr die Formen der „neuen“ Liturgie, wie sie in den Bünden und Verbänden gepflegt wurden, jetzt aus der Nische der Organisationen in die Pfarrgemeinden getragen. Dies bedeutete auf der einen Seite eine Chance für alle, die darin einen Aufbruch für die Kirche sahen, forderte aber auch diejenigen heraus, die diesen neuen Formen kritisch oder ablehnend gegenüberstanden.
3 Herausforderung für den jungen Bischof: „sentire cum ecclesia“
Als Lorenz Jaeger im Oktober 1941 im Hohen Dom zu Paderborn zum Bischof geweiht wurde, tobte in der Bischofskonferenz schon seit über einem Jahr ein Streit um die Liturgische Bewegung in Deutschland. Ausgelöst hatte ihn 1939 P. Max Kassiepe OMI (1867-1948) mit seinem Buch „Irrwege und Umwege im Frömmigkeitsleben der Gegenwart“. Der Volksmissionar kritisierte darin den „Liturgizismus“ der neuen Bewegung und sah erhebliche Gefahren für die Seelsorge.9 Ergebnis intensiver Diskussionen unter den Bischöfen war die Einrichtung eines Liturgischen Referates.10 Damit erreichte man vorübergehend einen gewissen „Burgfrieden“, der aber im Weihejahr Jaegers durch eine erneute Veröffentlichung erheblich gestört wurde. Der Trierer Priester August Doerner (1874-1951) publizierte ein regelrechtes Pamphlet: „Sentire cum Ecclesia! Ein dringender Aufruf und Weckruf an Priester“. Weit aggressiver als Kassiepe griff Doerner darin die Liturgische Bewegung an und unterstellte ihr Missachtung kirchlicher Vorschriften und häretische Elemente. Für ihn war die Gemeinschaftsmesse, inzwischen fester Bestandteil der kirchlichen Jugendpastoral, ein Hauptübel des „Liturgismus“.11 Spätestens jetzt wurde die Auseinandersetzung um die Liturgische Bewegung zu einem massiven Problem für viele Jugendseelsorger. War doch die Gestaltung und Feier der Liturgie eines der wenigen legalen Elemente in der Jugendpastoral, das noch als „rein-religiöse“ Betätigung erlaubt war.
Aber die „Krise der Liturgischen Bewegung“ hatte ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Die Bombe platzte, als im Januar 1943 der Freiburger Erzbischof Conrad Gröber (1872-1948) ein Memorandum an seine deutschen Mitbischöfe lancierte.12 Gröber benannte „siebzehn Beunruhigungen“, in denen er Fehlentwicklungen in der Theologie und Pastoral sah. Besonders kritisch setzte er sich mit der Liturgischen Bewegung auseinander.13 Zeitgleich teilte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Adolf Bertram (1859-1945), in einem Rundschreiben vom 15. Januar 1943 den deutschen Bischöfen einige Besorgnisse Roms zu liturgischen Fragen mit.14
Auch in der Dechantenkonferenz des Erzbistums Paderborn hatte man sich mit der Liturgischen Bewegung befasst. Jaeger setzte sich danach an den Schreibtisch, um mit dem Briefkopf des Erzbischofs von Paderborn für Bertram einen „Bericht über den Stand der Liturgischen Bewegung (LB) in der Paderborner Kirchenprovinz“ abzufassen. Diesen sandte er zunächst an seine Suffraganbischöfe in Fulda und Hildesheim. Der Bericht liest sich als ein Plädoyer für die Liturgische Bewegung: „Die LB ist als ein wirkliches Gnadengeschenk des Heiligen Geistes für unsere Zeit positiv anzuerkennen.“15 Über mehrere Seiten entfaltet Jaeger seine Position, indem er in der Liturgischen Bewegung eine von der Jugend und den „Gebildeten“ ausgehende Entwicklung zu einem aktiven Erleben von Kirche sieht.
Außer Frage steht für den Bischof allerdings auch, dass er alle Eigenmächtigkeiten „liturgizistisch“ eingestellter Geistlicher ablehnt und allem entgegentritt, was sich gegen die allein von der Kirche zu bestimmende „Form und Norm der Liturgie“16 richtet. Fazit: Liturgische Bewegung – ja, aber kein Verstoß gegen liturgische Rubriken, und sei es nur die „Abnahme der Cuppa vom Ciborium bei Beginn der Präfation“17.
Nur wenige Wochen später war Jaeger Gastgeber des westdeutschen Bischofskonveniats in Paderborn. Diesem Gremium gehörten die Erzbischöfe von Köln und Paderborn sowie die Suffraganbischöfe beider Erzbistümer an. Zusätzlich waren einige Gäste, u. a. die Bischöfe Konrad Graf von Preysing (1880-1950), Berlin, und Alber Stohr (1890-1961), Mainz, geladen.18 Die Paderborner Kirchenprovinz war allerdings nur durch den Erzbischof und den Hildesheimer Bischof Joseph Godehard Machens (1886-1956) vertreten. Der Fuldaer Oberhirte Johann Baptist Dietz (1879-1959) erschien nicht, schickte auch keinen Vertreter.19 In seiner handschriftlichen Absage stellte er gleichzeitig zu Jaegers Stellungnahme lapidar fest: „Ich glaube nicht, daß eine baldige Klärung über die L.B. zu erwarten ist.“20 Jaeger reagierte darauf mit einem Schreiben an Dietz, in dem er für die Liturgische Bewegung das Bild eines bergauf fahrenden Zuges benutzt. Ganz deutlich sieht er sich in dem Bild als derjenige, der die Maschine am Laufen hält. Im Übrigen legte er etwas verschnupft dem Suffraganbischof nahe, eine eigene Stellungnahme abzugeben. In diesem Falle werde er allerdings auch den Hildesheimer Bischof Machens bitten, gesondert Stellung zu beziehen. Seine Ausarbeitung werde er dann lediglich für das Erzbistum Paderborn und nicht für die Kirchenprovinz abgeben.21 Ohne eine weitere Reaktion abzuwarten schickte er zwei Tage später seine Stellungnahme an Kardinal Betram, nicht ohne im Begleitschreiben seiner Verärgerung über den Fuldaer Mitbruder Ausdruck zu verleihen: „Der Hochwürdigste Herr Bischof von Fulda teilt mir vor wenigen Tagen mit, dass er gegen meine Darlegungen einige Bedenken habe. Leider konnte ich seine Gedanken nicht mehr verwerten, da die vorliegenden Ausführungen schon abgeschlossen waren.“22
Den Bischöfen lagen bei den Beratungen im Paderborner Leokonvikt drei Papiere vor, die sich mit Gröbers „Beunruhigungen“ auseinandersetzten. Zwei dieser Gutachten stammten aus Paderborn, eines aus Mainz. Verfasser waren in keinem der Papiere benannt. In unserem Zusammenhang scheint die erste Paderborner „Stellungnahme zu der Freiburger Denkschrift vom 18.1.1943“ von besonderem Interesse zu sein, da für sie der Erzbischof von Paderborn verantwortlich zeichnete.23 Brandt/Hengst halten Jaeger sogar für den Verfasser.24 Wer immer der Autor des Textes war, Jaeger hatte sich die Inhalte zu eigen gemacht und nahm damit klar Stellung gegen seinen Mitbruder Gröber, dem er nicht nur inhaltlich widersprach, sondern auch einen miserablen Stil bescheinigte: „Die Denkschrift […] begnügt sich damit, einzelne Äußerungen verschiedener Autoren herauszugreifen und sie in einem möglichst ungünstigen Sinn zu deuten, oft ohne Rücksicht auf die Gesamtauffassung des betreffenden Autors.“25 Man kann den 14-seitigen Text durchaus als Verriss des Gröberschen Memorandums lesen, in jedem Fall ist er ein Zeugnis für die Distanz Jaegers zu Gröber.
Das zweite Papier setzte sich unter der Überschrift „Paderborner Gutachten“ mit Gröbers Memorandum stärker theologisch-systematisch auseinander, nennt aber auch keine Verfasser. Maas-Ewerd vermutet mehrere Professoren der Theologischen Akademie Paderborn, darunter den Dogmatiker Johannes Brinktrine (1889-1965) und – mit besonderem Gewicht – den Paderborner Dompropst und früheren Professor und Rektor der Universität Tübingen, Paul Simon.26 Damit gehörte ein „Liturgiebewegter“ der ersten Stunde mit engen Kontakten zu Abt Ildefons Herwegen OSB und Romano Guardini zu den Autoren.
Eines der drei Kapitel dieses Gutachtens ist der Liturgischen Bewegung gewidmet. Es betont die positiven Erfahrungen, die gerade in der Jugendarbeit für das kirchliche Leben gemacht wurden:
Wie wirksam die liturgische Erneuerung war, zeigte sich bei der Jugend. Nachdem alle Vereine zerschlagen sind, in denen es früher möglich war, noch mit anderen Mitteln die Jugend zu fesseln, zeigte sich die Tatkraft und die entscheidende Wichtigkeit der liturgischen Bewegung. Denn die Jugend hielt an ihrem Ideal des sakramentalen Lebens der Kirche fest, auch als ihre Vereine nicht mehr bestanden. Daß sie dabei lebhaft an der Gestaltung des Gottesdienstes mitzuarbeiten wünscht, ist bei der Aktivität der Jugend kein Wunder.27
Auch wenn die Autorenschaft der beiden Paderborner Gutachten letztlich nicht geklärt ist, kann kein Zweifel daran bestehen, dass sich Jaeger mit diesen beiden der Liturgischen Bewegung positiv gegenüberstehenden und Gröbers Memorandum ablehnenden Gutachten identifizierte. Umso enttäuschender muss für den Gastgeber des Bischofskonveniats die Reaktion seiner Mitbrüder im bischöflichen Amt, besonders seiner Suffraganbischöfe, gewesen sein. Hatte Jaeger gehofft, eine gemeinsame Stellungnahme oder zumindest eine einheitliche Haltung der westdeutschen Bischöfe zu dem Freiburger Memorandum zu erreichen, so musste er feststellen, dass lediglich der Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning (1877-1955) sich einigermaßen positiv, vor allem zum zweiten Paderborner Gutachten, äußerte.28 Die beiden Ordinarien der Paderborner Kirchenprovinz ließen ihren Metropoliten im Regen stehen. Joseph Godehard Machens, Hildesheim, schrieb am 1. April 1943, die Liturgische Bewegung scheine ihm „angesichts ihrer tatsächlichen Gestalt [Hervorh. im Original; d. Verf.] doch zu günstig beurteilt zu werden“29.
Noch enttäuschender, allerdings auch kaum anders zu erwarten, war die Reaktion des in Paderborn nicht anwesenden Fuldaer Bischofs, der handschriftlich Jaeger gegenüber sein Verständnis für Gröber ausdrückte, der ja „nur Befürchtungen“ geäußert habe, die die Mitbrüder zur „Achtsamkeit“ gegenüber bestimmten Zeitströmungen in der Kirche aufrufen sollten, wie es auch aus Rom geschehen sei. Im Übrigen solle man die Sache auf sich beruhen lassen und den „häuslichen Zwist“ innerhalb der Kirche nicht durch eine Stellungnahme verschärfen.30
4 Die Ambivalenz der Liturgischen Bewegung: Demokratisierungspotential oder antimoderner Zeitgeist?
War Jaeger also jemand, der auf dem Gebiet des Liturgischen eine „moderne“ Haltung repräsentierte? Wenn man den Blick auf die Liturgische Bewegung, wie sie sich in den 1920er und 30er Jahren in Deutschland entfaltete, über die theologische Perspektive hinaus öffnet, zeigt sich, dass sie sich komplexer und vielschichtiger darstellt, als es bei einer rein theologischen Betrachtung den Anschein hat.
Marc Breuer macht dagegen auf die starke Ambivalenz aufmerksam, die die Liturgische Bewegung in dieser Zeit prägte. Sie mit Blick auf das veränderte Selbstverständnis der Laien mit Wilhelm Damberg als ein „Demokratisierungspotenzial in sacris“ zu verstehen, ist sicherlich eine Seite des Phänomens31, aber „in vielen Texten [zur Liturgischen Bewegung; d. Verf.] dominieren ausgesprochen antimoderne [Hervorh. im Original; d. Verf.] Leitbilder des ‚Objektiven‘, des ‚Organischen‘ und der ‚Autorität‘, während man sich umgekehrt von ‚modernen‘ Werten scharf abgrenzte“32. Arno Klönne formuliert noch etwas pointierter, wenn er von einem „Zeitgeist“ spricht, der in der Liturgischen Bewegung auch zum Zuge gekommen sei. Neben allem Positiven, dass die Liturgische Bewegung für das Glaubensleben vor allem junger Katholiken bedeutete, sei es in ihrem Milieu – so Klönne – in den Jahren um 1933 zu einer Mischung von kirchlicher und politischer Symbolik, gekommen:
Gottesdienst, völkische Mythologie und soldatische Leitbilder gerieten ins Unentwirrbare. Auf dem Reichstreffen der katholischen Sturmscharen 1932 in Koblenz war die Rede vom ‚eucharistischen Lagerherzogtum Christi‘, katholische Jugendseelsorger schwärmten vom ‚christlich-deutschen Jüngling, gewachsen aus Schwert und Kreuz‘, der katholische Jungmännerverband beschwor ‚Glaube, Hoffnung und Liebe dem großen, einzigen Deutschland‘ […].33
Klönne wagt sogar die These, dass „unter denjenigen deutschen Katholiken, Klerikern und Laien, die sich der faschistischen Diktatur und dem faschistischen Krieg konsequent widersetzten“ verhältnismäßig wenige aus dem „jugendbewegt-liturgiereformerischen Milieu“ gekommen seien.34 Es bleibt festzuhalten, dass die Gleichung liturgisch-bewegt gleich modern gleich NS-distanziert so einfach nicht aufgestellt werden kann, sondern dass die Ausprägungen katholischer Mentalitäten und Haltungen weitaus komplizierter waren.
Alle Biografen Jaegers, ganz gleich, ob sie ihn eher kritisch oder wohlwollend beschreiben, sind sich einig, dass er von dem Zeitgeist, wie Klönne ihn skizziert, nicht unberührt war.35 Vor allem das Bild vom bonus miles Jesu Christi, das anlässlich seiner Bischofsweihe am 19. Oktober 1941 in der Feierstunde für die Jugend am Nachmittag eine hervorragende Rolle spielte, zeigte bei dem neugeweihten Bischof eine nur schwer zu entwirrende Mischung aus Liturgie und soldatischen Leitbildern.
Der junge Christ als guter Soldat Christi wurde auf Jaegers Initiative hin zum Leitbild in der Jugendseelsorge des Bistums. Das Jugendseelsorgeamt erarbeitete eine Arbeitshilfe, die das Generalvikariat 1942 als amtliche Dienstanweisung herausgab. Der Erzbischof schrieb „am Feste des jugendlichen Blutzeugen Laurentius im Jahre des Heils 1942“ im Geleitwort:
Wenn hier der junge Christ unter dem Bilde des bonus miles Christi Jesu (2 Tim 2,3) gesehen wird, dann geschieht das nicht nur aus jugendpsychologischen Erwägungen heraus, sondern weil es der Schrift und der tatsächlichen Situation entspricht […]. Der Friede, den der Herr den Seinen schenkt, will im Kampf verdient sein […]. Um diesen Kampf muß der junge Christ wissen. […] Das ist das Anliegen dieser Arbeitsanweisung: die Mannesjugend unserer Tage zu formen zu einer wahren militia Christi.36
Ohne Zweifel entsprach damit der oben erwähnte Zeitgeist Jaegers Mentalität und Denken. Von daher lässt sich die Sympathie, die er der Liturgischen Bewegung in seinen ersten Amtsjahren als Bischof entgegenbrachte, nicht nur theologisch erklären, sondern auch auf seine Mentalität hin deuten.
5 Lange 20 Jahre bis zum II. Vatikanischen Konzil
Mit dem immer schrecklicher werdenden Krieg und den Nöten der Nachkriegszeit hatte die Auseinandersetzung um liturgische Reformen zunächst ihre Brisanz verloren. Natürlich gab es im Erzbistum Paderborn auch in der Nachkriegszeit weitere liturgische Entwicklungen, auch wenn diese wohl nicht als besonders spektakulär empfunden wurden. Die Liturgie wurde Thema der Diözesansynode im August 1948 in Werl, die das Deutsche Hochamt, die Bet-Singmesse und die Gemeinschaftsmesse empfahl, Liturgieformen, in denen die deutsche Sprache (allerdings nicht beim Zelebranten) und die Beteiligung der Gläubigen eine gewisse Rolle spielten.37 Fast gleichzeitig richtete Jaeger eine liturgische Kommission ein, deren Vorsitz er allerdings nicht selbst übernahm, sondern an seinen Generalvikar, Friedrich Maria Rintelen (1899-1988), übertrug.38
Ebenfalls unter der Leitung Generalvikar Rintelens erarbeiteten im Auftrag Jaegers seit 1942 mehrere Arbeitsgruppen eine Revision des Diözesangesangbuches Sursum corda, das seit 1874 das liturgische Leben des Bistums bestimmte.39 Drei Jahre nach Kriegsende, lag das „neue“ Sursum corda vor, das in besonderer Weise die aktive Mitfeier der Gläubigen in den von der Diözesansynode besonders empfohlenen Gottesdienstformen unterstützte.
Aber auch „liturgische Experimente“ ließ Jaeger in dieser Zeit gelegentlich zu, ohne sich allerdings dazu öffentlich oder auch nur vertraulich zu bekennen. Augustinus Reineke (1908-2001), damals Diözesanjugendseelsorger und Leiter des Jugendhauses in Hardehausen berichtet aus den Jahren 1946 und 1947 von der Kar- und Osterliturgie, die er mit Jugendlichen aus dem gesamten Bistum nach Vorlagen des Leipziger Oratoriums feierte. Die Reaktion des Erzbischofs beschreibt er so:
Wir hatten dem Erzbischof natürlich von der Feier der Heiligen Woche im Jahr zuvor erzählt. Schweigend, wie das oft seine Art war, hatte er zugehört und sich nicht zum Sprecher der damals von uns wenig geliebten Ritenkongregation gemacht. Der Erzbischof hatte zu unserer Form der Kar- und Osterfeier nicht Nein gesagt, und das nahmen wir als Ja. Ausdrücklich konnte er es natürlich nicht sagen, schon deswegen nicht, weil wir ihn nicht darum gebeten hatten.40
Mit der größeren Hochschätzung der Heiligen Schrift im Gottesdienst, einer weiteren Frucht der Liturgischen Bewegung, beschäftigte sich Jaeger in seinem Fastenhirtenbrief 1958.41 Dabei sah er durchaus die Schwierigkeit, die sich aus der Verkündigung von Lesung und Evangelium in lateinischer Sprache ergab, verteidigte dies aber als „Zeichen der Einheit der Kirche“ und „Ausdruck unserer Ehrfurcht vor dem heiligen Geschehen im Gottesdienst“42.
War die liturgische Erneuerung, wie sie von vielen vom Konzil erwartet wurde, auch Jaegers Thema? Knapp ein halbes Jahr vor Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils sprach der Paderborner Erzbischof über „Hoffnungen und Erwartungen“ vor katholischen und evangelischen Publizisten.43 Nacheinander erläuterte und kommentierte er in dem Vortrag die bis dahin vorliegenden Vorbereitungsarbeiten. Interessant in unserem Zusammenhang sind seine Äußerungen zur Liturgiekommission. Kein Wort mehr von der „Berufung aller Gläubigen zur Teilnahme an ihrem [der Kirche; d. Verf.] Leben, nicht zuletzt durch die Liturgie“ oder davon, dass sie „die Liturgie der Kirche selbst mitleben und Freude haben“. So hatte er noch 1943 die „meritorische Bedeutung“ der Liturgischen Bewegung beschrieben.44 Stattdessen beschränkte er sich fast ausschließlich auf „das Problem der Volkssprache in der amtlichen Liturgie“45. Bemerkenswert auch, dass seine Haltung zum Gebrauch der Muttersprache eher zurückhaltend erscheint, indem er auf die Weltkirche verweist, für die eine Lösung zu finden sei. Besonders erstaunlich ist aber die Begründung für diese Zurückhaltung. Nicht theologische oder dogmatische Überlegungen sind für ihn ausschlaggebend, sondern Jaeger argumentiert kulturgeschichtlich. Es geht ihm um die „Rettung des unvergänglichen Erbes der griechisch-römischen Kultur, ohne die kein Abendland zu denken ist“46. Jaeger weiter: „Die Kirche hat dieses Erbe schon einmal in den Stürmen der Völkerwanderung gerettet; sie darf es auch heute nicht in den Sturzfluten einer technisierten Barbarei untergehen lassen. […] Wir alle werden zugeben, […] daß der Verlust des antiken Erbes ein unersetzlicher Schaden für die gesamte Menschheit wäre.“47 Das spricht nicht gerade für große Erwartungen des zukünftigen Konzilsvaters an die Liturgiereform. Erst am Schluss seines Referates wird deutlich, wofür Jaegers Herz schlägt: „Möchte das Konzil unter dem allgemeinen Interesse und den Gebeten der ganzen Welt das werden, was unser Heiliger Vater sich davon erhofft: ein bedeutsamer Schritt hin zu dem großen, von allen so heiß erbetenen Ziele der Einheit der Christenheit.“48
Es ist nicht erstaunlich, wenn er schon in der Vorphase des Konzils die Fragen der Liturgie eher unter dem ökumenischen Aspekt betrachtete. Er votierte für die Beschäftigung mit dem Problem der Muttersprache in der Liturgie, wobei für ihn Latein als grundsätzliche Norm beibehalten werden sollte, und für die Einführung der Kommunion unter beiderlei Gestalt, ein Thema, dem er auch eine ökumenische Bedeutung zumaß.49
6 Von der Liturgischen Bewegung zu Sacrosanctum Concilium
Genau 20 Jahre nach seinem Eintreten für die Liturgische Bewegung auf dem westdeutschen Bischofskonveniat in Paderborn musste sich Lorenz Jaeger wiederum mit dem Thema Liturgie auf einer Bischofsversammlung auseinandersetzten. Als Konzilsvater stimmte er am 4. Dezember 1963 für die Annahme der Konstitution Sacrosanctum Concilium (SC), die die römisch-katholische Liturgie in der Weltkirche neu ordnete.50 Allerdings schien ihn das Eintreten so vieler seiner Mitbischöfe für Reformen in der Liturgie überrascht zu haben. Schon nach dem Ende der ersten Sitzungsperiode schrieb er in einem Brief, „daß die Konzilsväter bei den Verhandlungen über die Reform der Liturgie sich außerordentlich aufgeschlossen gezeigt haben“51. Ähnlich erstaunt zeigte er sich kurze Zeit später, als er sich im Kirchlichen Amtsblatt an seinen Klerus wandte und von der „erstaunlichen Reformfreudigkeit“52 der Konzilsväter sprach.
Bei dem ersten vom II. Vatikanischen Konzil offiziell verabschiedeten Dokument handelt es sich um einen programmatischen Text mit einer Reihe von Empfehlungen, wie Liturgie in Zukunft in der katholischen Kirche verstanden werden soll. Ohne Zweifel kann man sagen, dass die Liturgische Bewegung durch die weltweite Bischofsversammlung in diesem Text eine späte Anerkennung erfuhr, das Konzil aber auch in weiten Teilen darüber hinausging und somit versuchte, der gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Für die „praktizierenden“ Katholikinnen und Katholiken wurde in den nächsten Jahren die Reform der römisch-katholischen Liturgie gleichsam zum Symbol für die Reform der Kirche durch das II. Vatikanischen Konzil, erfuhren sie doch hier am sinnfälligsten und unmittelbarsten, wie sich Kirche veränderte. Die Anregung zur Überarbeitung des gesamten Ordo missae bedeutete letztlich einen Paradigmawechsel in der römisch-katholischen Liturgie, wie es ihn seit dem Tridentinischen Konzil (1545-1563) nicht mehr gegeben hatte. Der Prozess der Umsetzung im Erzbistum Paderborn fiel mit den letzten Amtsjahren Lorenz Jaegers als Erzbischof zusammen.
7 „Ein jeder freut sich auf die kommende Reform“
Für die Gläubigen stand in den nächsten zehn Jahren eine Agenda der Veränderungen an, die, je nach Sichtweise, altgewohnte Traditionen und liebgewordene Riten zerstörte oder neue Räume zur liturgischen Gestaltung eröffnete. Darum war es nicht erstaunlich, dass es neben begeisterter Zustimmung auch heftige Ablehnung der Reformen gab. Im Erzbistum Paderborn erwarteten die Gottesdienstbesucher in der Zeit von Februar 1964 bis April 1973 rund 25 Veränderungen in der Liturgie, vorausgesetzt ihre Geistlichen hielten sich an die Anweisungen des Amtsblattes und preschten weder vor noch verweigerten sich den Reformen.53
Die Veränderungen in der römisch-katholischen Liturgie, die die Gläubigen im Erzbistum innerhalb von knapp zehn Jahren – je nach Sichtweise – erleben durften oder verkraften mussten, wurden im Hintergrund strukturell und organisatorisch vor allem durch die Liturgische Kommission bzw. den Liturgischen Rat54 begleitet, die, angeregt durch die Liturgiekonstitution SC (44) und angeordnet durch ein Motu proprio Pauls VI. (1897-1978), von Erzbischof Jaeger am 1. Juni 1964 errichtet wurde. Wie schon 1948 übernahm er auch diesmal nicht selbst den Vorsitz, sondern delegierte ihn an seinen Weihbischof Paul Nordhues (1915-2004).55 Damit überließ Jaeger das operative Geschäft der Liturgiereform weitgehend dem Weihbischof, der wiederum ein großes Engagement bei der Implementierung der liturgischen Erneuerung im Bistum zeigte. Der 1961 ernannte Weihbischof wurde damit in den nächsten Jahren so etwas wie das Alter Ego Jaegers in Liturgiefragen.
Folgerichtig stand der Weihbischof auch für das Thema „Liturgiereform“ in den Pastoralkonferenzen der Jahre 1964 und 1965, die Jaeger in seinem Neujahrsbrief 1964 an den Klerus angekündigt hatte. An neun Orten im Erstbistum wurden die Priester zusammengerufen. Während der Erzbischof auf diesen Konferenzen über das Gesamtanliegen des Konzils sprach, war Nordhuesʼ Thema „Theologische Grundanliegen und pastorale Ziele der Konstitution über die heilige Liturgie“.56 Nordhues stellte die Liturgiereform zugleich als „Abschluß als auch Fortführung der liturgischen Bewegung“57 dar. Bei allem Enthusiasmus (Nordhues: „Ehrlich gesagt, ein jeder freut sich auf die kommende Reform.“58) sah er aber auch Probleme auf den Klerus zukommen und ging davon aus, dass der Prozess eine lange Zeit in Anspruch nehmen werde. Besonderen Wert legte er auf eine religiöse und liturgische Bildungsinitiative, damit die Reformen auch wirklich für den Glauben und die religiöse Praxis der Gläubigen wirksam werden könnten.59 Der Bildungsnotstand, der in der ersten Hälfte der 1960er Jahre die bundesrepublikanische Gesellschaft beschäftigte, war damit auch Thema für die katholische Kirche und die Reform ihrer Liturgie geworden. Allerdings stand das in einem gewissen Widerspruch zur Liturgiekonstitution selbst. Heißt es hier doch, die Riten mögen „den Glanz edler Einfachheit an sich tragen“, „der Fassungskraft der Gläubigen angepasst“ sein und „nicht vieler Erklärungen bedürfen“ SC (34).
Da Jaeger die Pastoralkonferenzen in enger Abstimmung mit Nordhues vorbereitet hatte und durchführte, ist davon auszugehen, dass der Erzbischof seinem Korreferenten und Liturgiebeauftragten in seinen Einschätzungen und Wertungen grundsätzlich zustimmte, obwohl er sich persönlich wenig für die Umsetzung der Reformen einsetzte. In seinem Nachlass ist lediglich eine relevante Initiative zu finden, als er im Februar 1971 der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine Ordnung zum „neuen Ritus für die Trauung konfessionsverschiedener Paare bei Beteiligung beider Pfarrer“ zur Approbation vorlegte.60
Anfragen und kritische Stellungnahmen zur Liturgiereform, die an ihn gerichtet waren, ließ er von Nordhues beantworten, nicht immer zur Zufriedenheit der Briefschreiber. Eine Hagenerin wandte sich, nachdem sie auf ihr erstes kritisches Schreiben zur Liturgiereform vom Weihbischof eine Antwort bekommen hatte, enttäuscht erneut an Jaeger und schrieb:
Ich hatte geglaubt, hochw. Herr Kardinal, als unser Konzilsvater bei Ihnen für dieses wichtige Anliegen an die richtige Tür zu klopfen, indem ich mich zunächst an Sie wandte. […]
Sicherlich hätten Sie mir gerne geholfen, aber augenscheinlich ist es Ihnen nicht möglich, Änderungen veranlassen zu können. […]
So ist denn leider jedes weitere Schreiben an Sie zwecklos, da es keinen Erfolg zeitigt und damit seinen Sinn verliert.61
Nordhues übernahm auch die Öffentlichkeitsarbeit für die liturgischen Reformen. Immer wieder meldete er sich in der Paderborner Kirchenzeitung Der Dom zur Liturgiereform zu Wort oder initiiert Beiträge des Blattes.62 Dabei erwies er sich übrigens im Gegensatz zu seinem Erzbischof als Verfechter der weitgehenden Einführung der Muttersprache in der Liturgie.63
8 Begeisterte Zustimmung – harte Ablehnung
Ob sich, wie Nordhues behauptete, jeder im Erzbistum über die kommende Reform freute, darf bezweifelt werden. Ohne Frage gab es aber unter Priestern und Laien nicht wenige, die die Reformen begrüßten und denen sie zum Teil als längst überfällig erschienen. Vor allem in der Priester- und engagierten Laiengeneration, die noch in der Spätphase der katholischen Jugendbewegung oder nach dem Verbot der katholischen Jugendorganisationen die Liturgische Bewegung kennengelernt hatte, wurden die konziliaren Erneuerungen mit Enthusiasmus aufgenommen.
So nahm beispielsweise der durch ND und Quickborn geprägte Josef Müller (1914‑1968), Pfarrer in einer Kleinstadt am Rande des Sauerlandes, die Renovierung der Pfarrkirche und die Einrüstung des Hochaltares schon am ersten Adventssonntag 1963 zum Anlass, nicht nur einen Behelfsaltar im Chorraum aufzustellen, sondern an diesem auch die Messe zum Volk hin gewandt zu zelebrieren. Damit kam er nicht nur der Erlaubnis zu ersten Reformen ab dem 1. Fastensonntag 1964 um einige Monate zuvor, sondern er feierte diese neue und ungewohnte Form der Eucharistie sogar noch vor der Schlussabstimmung und Verkündung der Liturgiekonstitution im Konzil. Im Pfarrbrief der Gemeinde resümiert er eine Woche später: „Ohne Zweifel wird das zur Feier der Liturgie versammelte Gottesvolk gespürt haben, daß hier etwas von dem deutlich wurde, worum die Konzilsväter in Rom in vielen Konzilssitzungen gerungen haben: Lebendiger Gottesdienst als Grundlage und Voraussetzung des christlichen Lebens in Gemeinde und Öffentlichkeit.“64 Es ist allerdings schwer vorzustellen, dass der Erzbischof, der im Zusammenhang mit Reformen immer wieder zur Geduld und Behutsamkeit mahnte, das Vorgehen des Pfarrers gutgeheißen hätte. Dass seine Begeisterung auch von der Gemeinde nicht ohne jeden Widerspruch geteilt wurde, zeigte sich später, als er schrieb:
Haben wir redlichen Herzens begonnen, unseren Gottesdienst als Quelle und Gipfel aller [Hervorh. im Original; d. Verf.] Tätigkeit in unserer Gemeinde bewußter und freudiger zu feiern? Oder begegnet man bei uns noch, nachdem die anfänglichen Widerstände sich beruhigt haben, dem stumpfen Gehorsamsdenken, dem kürzlich ein bayrischer Pfarrer Ausdruck gab […]. Würden wir ohne inneren Schmerz wieder zur ‚guten römischen Messe‘ zurückkehren können?65
Es gab nicht wenige Gläubige im Erzbistum, die diese Frage mit Ja beantwortet hätten. Auffällig ist, dass wohl diejenigen, die einer Reform der Liturgie kritisch bis ablehnend gegenüberstanden, eher zur Feder griffen und sich direkt an den Erzbischof wandten.
So schrieb eine Gruppe Katholiken: „Wir wünschen ein feierliches lateinisches Hochamt, das international [Hervorh. im Original; d. Verf.] der Würde der Kirche Rechnung trägt und nicht die geistige Heimat der Gläubigen fragwürdig macht, […].“66 Der Brief trägt sechs Unterschriften. Die Unterzeichner, die für sich selbst in Anspruch nehmen, für „zahlreiche Katholiken jüngeren und mittleren Alters“ zu sprechen, liefern eine Generalabrechnung mit der konziliaren Liturgiereform, angefangen vom Verlust des feierlichen lateinischen Hochamtes über das Beklagen der Reizüberflutung in der Messe, die Bevormundung durch „exerziermäßige Liturgiekommandos“, die unhygienische „Hostieneinlegerei“ bis zur unwürdigen „Zelebration nach dem Volke hin“.67
Für eine Reihe katholischer Gläubiger muss – glaubt man den Briefen – der Besuch einer „neuen Messe“ regelrecht eine Qual gewesen sein oder zumindest Überwindung gekostet haben. Dabei handelte es sich nicht nur um ältere Personen.
Jaegers Ziel bestand wohl vor allem darin, die vom Konzil im Konstitutionsbeschluss angeregten, von der römischen Ritenkongregation angeordneten und von der Bischofskonferenz beschlossenen Reformen möglichst zeitnah und beschlussgetreu in seinem Bistum umzusetzen. Dabei war er persönlich durchaus ein Befürworter der „neuen“ Liturgie, soweit sie wirklich abgesegnet war. Seine Haltung drückt sich aus in einem Brief, den er schon Anfang 1963 an eine Paderbornerin schrieb: „Jeglicher Wandel darf aber nicht gewaltsam und zerstörerisch vollzogen werden, sondern muß behutsam in Verantwortung vor dem historischen Erbe und mit Rücksichtnahme auf ehrwürdige Gewohnheiten geschehen.“68 Gewisse Vorbehalte gegen die „moderne“ Theologie, gegen ein zu großes Zurückdrängen der lateinischen Sprache und gegen eine zu starke Hervorhebung des Mahlcharakters der Eucharistie blieben, wie wir noch sehen werden, bei ihm erhalten. Wichtig war ihm vor allem, dass es nicht zu großen Konflikten in Gemeinden und im Presbyterium seiner Diözese kam. „Habt darum viel Geduld miteinander“, bat er im Fastenhirtenbrief 1965.69
9 „Ihre liturgischen Eigenmächtigkeiten …“ – Die Eigenwilligkeiten mancher Priester
Im Februar 1966 schrieb Jaeger nicht sehr freundliche Briefe an zwei Paderborner Priester, Dr. Werner Böckenförde (1928-2003) und Dr. Paul Hoffmann (geb. 1933), die zur Promotion bzw. Habilitation an der Universität Münster freigestellt waren. Abgesehen davon, dass er mit dem Fortgang ihrer Studien unzufrieden war, merkte er im Brief an Böckenförde an:
Besonderen Anstoß erregen Ihre liturgischen Eigenmächtigkeiten und Ihre Predigten, die Sie in einer münsterschen Pfarrkirche […] halten (gemeinsam mit Dr. Hoffmann). Es hat der hochwürdigste Herr Bischof auf den Pfarrer einwirken müssen, daß er diese merkwürdige Seelsorge aus seinem Gotteshaus verbannt. Ich habe daraufhin dem hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Höffner zugesagt, daß ich Sie zu Ostern von Münster wegnehmen würde.70
Was war geschehen? Die beiden Paderborner Priester führten seit 1965 zusammen mit drei Amtsbrüdern aus den Diözesen Münster und Rottenburg regelmäßige Sonntagsabendgottesdienste in der St. Antoniuskirche durch. Nach einer Dokumentation war es das Anliegen der fünf Priester, „den Charakter der Messe als Mahlgemeinschaft so deutlich hervortreten zu lassen, wie es die derzeit geltenden liturgischen Bestimmungen zuließen“71. Dabei machten sie die einen oder anderen kleineren liturgischen Experimente. Besondere Aufmerksamkeit erfuhren allerdings die Predigten, die auch politische und kirchenpolitische Ereignisse thematisierten sowie die Einladung an die Messbesucher, nach den Gottesdiensten darüber zu diskutieren.72 Schnell bildete sich eine Personalgemeinde aus einigen hundert engagierten Laien, Studierenden und Akademikern.73
Böckenförde und Hoffmann zogen sich nach dem brieflichen Monitum durch ihren Bischof aus der liturgischen Initiative zurück, woraufhin die gesamte Priestergruppe das Experiment einstellte. Unmittelbar nach Bekanntwerden brach ein Sturm der Entrüstung aus, der auch in der überregionalen Presse sein Echo fand. Während Bischof Joseph Höffner (1906-1987), der inzwischen mit allen fünf Geistlichen ein Gespräch geführt hatte, betonte, dass er mit der Fortsetzung der Abendgottesdienste unter der Voraussetzung einverstanden sei, „daß sich die fünf Priester bei der Gottesdienstgestaltung an die Konzilskonstitution ‚Über die Heilige Liturgie‘ und an die vom Heiligen Vater bestätigten Beschlüsse der deutschen Bischofskonferenz halten […]“74, betonte Jaeger wiederholt, dass sein Konflikt mit den beiden Theologen lediglich Studienfragen betreffe, für liturgische Fragen sei nicht er, sondern der Ortsbischof und der Pfarrer der Kirchengemeinde zuständig. Hoffmann und Böckenförde sahen das allerdings anders. Sie ließen in den Ruhrnachrichten und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verlauten, die Schwierigkeiten, die zur Einstellung der Abendmessen geführt hätten, seien von Paderborn ausgegangen und hätten ihren Grund in der Gestaltung der Liturgie und der Predigten gehabt.75
Für die Unterstützer des liturgischen Experiments galt Jaeger damit, nachdem Bischof Höffner Kompromissbereitschaft signalisiert hatte, als derjenige, der für den negativen Ausgang die Verantwortung trug, „weil Sie der einzige der beteiligten Bischöfe sind, die zweien dieser Geistlichen ‚Schwierigkeiten‘ bereitet haben“76.
Ohne Zweifel ging es ihm trotz aller Beteuerungen nicht allein um die Studienorganisation der beiden Paderborner Theologen. Das macht eine der wenigen Stellungnahmen, die er persönlich zu der Angelegenheit abgegeben hat, deutlich. Einer regelmäßigen Gottesdienstteilnehmerin, die sich bei ihm positiv zu den Messen in St. Antonius geäußert hatte, schrieb er:
Sie werden mir zugeben, daß heute jeder, wie man zu sagen pflegt, ‚ankommt‘, der dem Denken und Verhalten des heutigen Menschen entspricht. Ist aber ein solch zeitgemäßes Christentum das Evangelium, das der Herr verkündet hat? […] Die heutige anthropologische oder existenzialistische Theologie ist in Wirklichkeit Auflösung des Gotteswortes, das seine Verbindlichkeit von Gott her verliert und als gültig nur noch anerkannt wird entsprechend menschlichen Kategorien.77
Zumindest eine gewisse Skepsis, wenn nicht gar Ablehnung, gegenüber der zeitgenössischen Theologie und ihrer Wirkung auf die liturgische Gestaltung kann man den Zeilen ohne Zweifel entnehmen.
Andererseits war Jaeger aber auch nicht der Mann der lauten Töne in Konfliktsituationen. Symptomatisch dafür ist ein Beitrag für die Kirchenzeitung Der Dom im Dezember 1968. Der Chefredakteur hatte ihn gebeten, zur Frage der Handkommunion, die noch nicht offiziell erlaubt, aber in einigen Gemeinden wohl schon praktiziert wurde, Stellung zu nehmen. Er weist darauf hin, dass eine solche Entscheidung immer nur für die Weltkirche getroffen werden könne und damit auf die Erlaubnis aus Rom zu warten sei. Sein wohl von Dom-Lesern als irritierend wahrgenommenes Schweigen zu der sich ausbreitenden Praxis im Erzbistum begründet er mit einem Zitat des 117 gestorbenen Märtyrerbischofs Ignatius: „Je mehr einer sieht, daß der Bischof schweigt (nicht tadelt), umso mehr Achtung sollte er vor ihm haben.“78
10 „Wenn die Jugend ruft“
„Wenn die Jugend ruft, dann wird ihr geistlicher Vater hören, und dann wird ihr Vater da sein“79, versprach der 49-jährige Erzbischof an seinem Weihetag den Jugendlichen, die aus dem gesamten Bistum zu dem Ereignis angereist waren. Mehr als 20 Jahre später waren es auch die engagierten jungen Katholiken und ihre Seelsorger, die die liturgischen Reformen des Konzils begeistert aufnahmen. Mehr noch, sie sahen in ihnen neue Chancen und Möglichkeiten, Glauben und Leben zu verbinden, ganz wie es Anliegen des Konzils war. Für sie wurde neben der actuosa participatio die Erfahrung der communio zum Mittelpunkt ihres Liturgieverständnisses.
In der katholischen Jugendarbeit hatte man in den 1960er Jahren die Gruppenpädagogik neu entdeckt. Unter dem theologischen Begriff der communio sollte das auch in der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes sichtbar und erfahrbar werden. Das bedeutete Gottesdienste in kleinen Gruppen, eingebettet in das Gruppenleben, Feier am Ort des Geschehens innerhalb einer Freizeit, einer Schulung oder eines Lagers, Beteiligung aller im Sinne der actuosa paticipatio, gelegentlich sogar Verzicht auf den sakralen Raum. Welche Bedeutung diese Form der Gruppengottesdienste bekam, macht eine Stellungnahme der beiden Diözesanjungendseelsorger deutlich. Um ihre Meinung gebeten, kommentieren sie den Entwurf eines „Direktoriums des pastoralen Dienstes“ mit den Worten: „Actuosa participatio muß oberstes Gebot bei jeder liturgischen Versammlung sein. Möglichkeiten der verschiedenen Formen für die Feier der ‚Hausmesse‘ sollten gewährt werden.“80 Mit dem Begriff „Hausmesse“ meinten sie in diesem Zusammenhang nichts anderes als das oben skizzierte. Wie der Erzbischof zu diesen Entwicklungen in der Jugendpastoral stand, ist nicht eindeutig zu beantworten. Sein liturgisches Alter Ego, Weihbischof Nordhues, jedenfalls positionierte sich klar:
Die heute so sehr propagierten Hausmessen, die am Tisch und ohne liturgische Gewandung gefeiert werden, sind nach römischen Weisungen sicherlich nicht gestattet und nicht für solche Tagungen geeignet. In solch einem Falle würde den Jugendlichen, die nicht urteilsfähig sind, eine Neuheit in den Kopf gesetzt werden, die es ihnen später erschwert, die Gemeindemesse mitzufeiern. […] Der Bischof kann m.W. keine Genehmigung für solche Experimente geben. Ich schreibe Ihnen dieses als persönliche Meinung. Ich glaube, daß das Generalvikariat mit mir der gleichen Meinung ist.81
Allerdings ging es bei der Gestaltung von Messen in kleineren Gruppen um mehr als um eine Frage der Form, dahinter steckt auch eine Erweiterung oder gar Veränderung des Eucharistieverständnisses. Die Sorge, dass der Opfercharakter der Messe in den Hintergrund treten oder gar verloren gehen könnte, scheint Jaeger beschäftigt zu haben. In einem Papier des Deutschen Katecheten-Vereins (DKV) zum Thema „Gottesdienst mit Kindern“, das er intensiv durchgearbeitet und mit Anmerkungen versehen hat, ergänzte er den Satz: „Im eucharistischen Hochgebet wird Gott für das gesamte Heilswerk gedankt, und die Gaben werden Christi Leib und Blut“ mit der handschriftlichen Notiz: „Das Kreuzesopfer unseres Herrn wird geheimnisvoll gegenwärtig.“82
Eine andere Frage, die die Jugendseelsorge im liturgischen Bereich stark bewegte, war die musikalische Gestaltung, damals kurz und bündig zusammengefasst als „Jazz in der Kirche“. Unter diesem Begriff wurden alle Formen moderner Musik, wie sie sich aus Jazz, Spiritual, Schlager oder Chanson für den liturgischen Bereich entwickelt hatten, subsummiert. Bei der Einbeziehung der „modernen“ Musik berief man sich auf SC (119), wo auf die Wertschätzung der Musik der Völker hingewiesen wird.83
Nachdem der Kölner Erzbischof nach einem Auftritt einer Bigband bei der Jugendbekenntnisfeier im Juni 1965 im Kölner Dom einen Erlass herausgab, in dem es hieß „Spirituals und ähnliche Gesänge sowie schlager- und jazzähnliche Musik […] erfüllen nicht die Forderungen, die an die Kirchenmusik zu stellen sind, und passen nicht zur hl. Messe“84, schloss sich der Erzbischof von Paderborn im September diesem Erlass an, allerdings mit der nicht unbedeutenden Ausweitung, dass die besagte Musik nicht „in unsere Gottesdienste“ passe.85 Diözesanjugendseelsorger Paul Jakobi (geb. 1928) konnte nur resigniert feststellen: „Wir sind in gleicher Weise enttäuscht über solche Verlautbarungen, die den Versuch machen, auf dem Verbotswege eine Auseinandersetzung zu erledigen.“86
Spätestens hier ist festzustellen, dass Jaeger und mit ihm ein Teil der Bistumsleitung den Kontakt zur Jugend und ihrer Kultur verloren hatte. Als die DBK ihren Beschluss drei Jahre später modifizierte, schloss sich das Erzbistum Paderborn dem nicht an. Stattdessen betonte die Kommission für Kirchenmusik „nach mehrstündiger Beratung“ lapidar, Jazz- und Schlagermusik seien für religiöse und liturgische Texte ungeeignet: „Allein die Überlegung, wie bessere Beziehungen zwischen Kirche und Welt herzustellen seien, rechtfertigt nicht, religiöse bzw. liturgische Texte mit Jazz und Schlagermelodien zu versehen.“87 Dass es sich inzwischen um einen innerkirchlichen Generations- und Kulturkonflikt handelte machen zwei weitere Bemerkungen deutlich: „Die Überbetonung des Rhythmischen bewirkt eine einseitige körperlich bezogene Ekstase, die einer allgemeingültigen christlichen Spiritualität keine Ausdrucksmöglichkeit bietet. […] Die Kommission verkennt nicht die schwierige Lage der Jugendseelsorge, die um eine Jugend ringt, die fortwährend dem Einfluß primitivster Konsummusik ausgesetzt ist.“88
Der zunehmende Entfremdungsprozess, der in diesem Protokoll deutlich wird, ist auch bei Weihbischof Nordhues persönlich festzustellen. Hatte er sich noch bei der Erarbeitung eines Werkheftes zur Liturgie im Jahr 1965 auf die Seite der Jugend gestellt und Jugendseelsorger Paul Jakobi empfohlen, besagtes Werkheft zunächst nicht an die „höchste Instanz“ [Kardinal Jaeger; d. Verf.] zu schicken, da sie auf den Artikel „Jazz in der Kirche“ „sauer reagieren“ könne89, so sind seine Antworten in einem Fragebogens der DBK zu „Gottesdienst der Jugend“ von 1971 geprägt von völligem Unverständnis der katholischen Jugendgeneration und ihrer Organisationen, vor allem des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Da der Jugend die rechte Führung fehle, so Nordhues, übertrage sie die Vorstellung von der Kirche als sozialkritischer Institution auf die Liturgie. Obwohl der BDKJ (des Erzbistums) eine Mitarbeiterin habe, die sich mit moderner Musik und mit Fragen der Liturgie beschäftige, sei kaum etwas geschaffen worden. Am Schluss resümiert er: „Das Volk hat ein Recht auf die römische Liturgie“ und fordert ein größeres „Verständnis für die Vertikale“.90
11 Fazit: „Behutsam in Verantwortung vor dem historischen Erbe“
Als junger Bischof wurde Lorenz Jaeger mit der Auseinandersetzung um die Liturgische Bewegung konfrontiert. Als Konzilsvater hat er die „Konstitution über die Heilige Liturgie“ mit beschlossen, als Erzbischof von Paderborn musste er sie gemäß den Richtlinien der Ritenkongregation und den Beschlüssen der DBK in seiner Diözese umsetzen. Wie ist der Erzbischof in den über 30 Jahren seiner Amtszeit mit diesen Herausforderungen umgegangen?
Geprägt durch den Umgang mit jungen Menschen hat Jaeger ohne Zweifel die Chancen und Möglichkeiten für eine zeitgemäße Frömmigkeit und Pastoral in der Liturgischen Bewegung erkannt, obwohl er persönlich eher nicht zu denjenigen Priestern seiner Generation gehörte, die darin für sich selbst tiefe spirituelle und geistliche Erfahrungen gefunden hatten. Gegenüber dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Adolf Kardinal Bertram, und im Bischofskonveniat der westdeutschen Oberhirten versuchte er 1943 gegen den Widerstand mancher Amtsbrüder die „meritorische Bedeutung“ dieser theologischen und spirituellen Bewegung deutlich zu machen und zu verhindern, dass die positiven Erfahrungen von ihren Gegnern zunichte gemacht wurden.91 Jaeger trat allerdings eher als leiser Befürworter auf, die lautstarke Auseinandersetzung war nicht seine Sache, genauso wenig wie die offene Zustimmung zu Experimenten. Es war eher sein Schweigen und seine Nicht-Stellungnahme, die den einen oder anderen Versuch in der Liturgie ermöglichten. Andererseits gehörte er zu denen, die möglichst unmittelbar die von Rom angestoßenen Reformen umsetzten, wie überhaupt römische Verlautbarungen und Beschlüsse der Bischofskonferenz für ihn absolute Verbindlichkeit besaßen. Es ist sicherlich nicht übertrieben, dies mit Jaegers soldatischer Haltung, seinem Pflichtbewusstsein und seiner Treueverpflichtung, die ihm von seinen Biografen bescheinigt wird und die sein Leben bis zum Tode geprägt hat, in Verbindung zu bringen.92
Hatte Lorenz Jaeger 1943 mit seiner Stellungnahme an Kardinal Bertram und der Initiierung zweier Gutachten für das Bischofskonveniat noch die Initiative übernommen, zeigte er sich bei den liturgischen Reformen im Zuge des II. Vatikanums eher zurückhaltend und nicht als Motor der Liturgiereform im Erzbistum. Diese Rolle übertrug und überließ er seinem Weihbischof Paul Nordhues, der sie mit viel Engagement ausfüllte. Jaegers Bestreben schien es zu sein, den Reformprozess behutsam und ohne große Auseinandersetzungen über die Bühne zu bringen.
Es ist zwar nicht Originalton Jaeger, aber ein Brief, den sein Kaplan, Alois Klein, in seinem Auftrag schrieb, ist sicher nach Rücksprache mit dem gerade ernannten Kardinal formuliert worden:
Vorerst aber dürfen Sie überzeugt sein und fest daran glauben, daß der Hl. Geist, der die Kirche durch zwei Jahrhunderte [sic!; d. Verf.] sicher und fest geführt hat, diese auch nicht im Zeitalter des II. Vatikanischen Konzils im Stich läßt. […] Daß die Sicherheit und der fest eingeübte Halt in vielen Bereichen des kirchlichen Lebens fehlt, erinnert uns an die Szene auf dem See Genesareth, wo Christus zusammen mit seinen Jüngern im Boot war und eine unruhige See die Mannschaft in dem kleinen Boot auf[s] härteste bedrängte. Der Kleinmut der Jünger sollte aber, wie Ihnen bekannt ist, bald einen scharfen Tadel des Herrn erfahren und durch die Macht der Tatsache des wunderwirkenden Herrn bewältigt werden.93
Das Schriftwort vom Sturm auf dem See (Mk 4,35-41) mag in den turbulenten Zeiten am Ende und nach dem Konzil Jaegers Gemütsverfassung entsprochen haben. In diesem Zusammenhang muss der Brief eines Gottesdienstbesuchers aus dem Bistum Limburg für ihn eine erfreuliche Bestätigung gewesen sein, wenn es heißt: „Bei häufigen Besuchen in meiner Heimat stelle ich […] in der Tat fest, daß die Liturgiereform dort sehr behutsam verwirklicht wird. Ich glaube, daß die Angehörigen ihrer Diözese Ihnen dafür Dank wissen.“94
Der Psychoanalytiker Alfred Lorenzer (1922-2002) hat sich aus der Außenperspektive kritisch mit dem Katholizismus und dem II. Vatikanischen Konzil auseinandergesetzt und dabei vom „Konzil der Buchhalter“95 gesprochen, das mit dem Aggiornamento in der Liturgie eine „Zerfallserscheinung von tiefgreifender Bedeutung“96 herbeigeführt habe. Je intensiver man Jaegers Einstellung zur Liturgiereform untersucht, umso stärker drängt sich diese Metapher des „Buchhalters“ immer wieder auf. Bei Lorenzer ist sie ohne Frage negativ konnotiert. Buchhaltung ist aber an sich nichts Negatives. Sie schafft Ordnung, gibt Struktur, sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Vielleicht passt in diesem positiven Sinne die Metapher auf Lorenz Jaeger als Buchhalter oder, biblisch ausgedrückt, als treuer Verwalter (Lk 12,42-44) der liturgischen Reformen des II. Vatikanums im Erzbistum Paderborn.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen
Dokumentationsstelle für kirchliche Jugendarbeit/BDKJ, Warburg (DStkJA) Allgemeiner Schriftverkehr der Diözesanjugendseelsorger/BDKJ-Präsides 1963‑ 1967, A-3.1(6) Allgemeiner Schriftverkehr der Diözesanjugendseelsorger/BDKJ-Präsides 1963‑ 1967, A-3.1(8)
Erzbistums-Archiv Paderborn (EBAP) A17-52.001 Liturgische Kommission 1970 Nachlass Lorenz Kardinal Jaeger (NLKJ) Akten Nr. 527-529, 819, 902, 1091, 1479, 1481, 1484, 1485
Privatarchiv Georg Pahlke (PAGP) Propstei-Bote (Pfarrbrief der St. Pankratius-Gemeinde Belecke) 5 (1963) 43; 7 (1965) 15
Gedruckte Quellen
Bischof: Abendmessen nicht verboten, in: Ruhrnachrichten, 2.4.1966
Jaeger, Lorenz: Am Vorabend des Ökumenischen Konzils. Hoffnungen und Erwartungen im Anschluss an die Vorbereitungsarbeiten für das II. Vaticanum, in: ThGl 52 (1962), S. 241-260
Kirchliches Amtsblatt (KA) für die Erzdiözese Paderborn 101 (1958) 2; 106 (1963) 1; 107 (1964); 108 (1965) 25; 109 (1966)
Müller-Meiningen, Julius: Die Welt ist zu klein für zwei Päpste, in: Die Zeit (2017) 37, https://www.zeit.de/2017/37/franziskus-benedikt-paepste-konflikt (acc. 7.7.2018)
Sturm, Vilma: Die Laien rühren sich, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) 24.3.1966
Sturm, Vilma: Die Laien rühren sich (II), in Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) 2.4.1966
Literatur
Bärsch, Jürgen/Haunerland, Winfried (Hg.): Liturgiereform und Bistum. Gottesdienstliche Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Regensburg 2013
Bärsch, Jürgen: „Die Reform muß unten ankommen.“ Zu Themen, Vermittlung und Akzeptanz des Zweiten Vatikanischen Konzils auf Ortsebene, in: Georg Pahlke (Hg.): Aufbruch im Umbruch. Das Zweite Vatikanische Konzil und das Erzbistum Paderborn. Paderborn 2017, S. 41-81
Becker, Hansjakob u. a. (Hg.): Gottesdienst – Kirche – Gesellschaft. Interdisziplinäre und ökumenische Standortbestimmung nach 25 Jahren Liturgiereform. St. Ottilien 1991
Brandt, Hans Jürgen/Hengst, Karl: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn. Paderborn 1984
Brandt, Hans Jürgen/Hengst, Karl: Das Bistum Paderborn 1930-2010 (Geschichte des Erzbistums Paderborn, 4). Paderborn 2014
Breuer, Marc: Religiöser Wandel als Säkularisierungsfolge. Differenzierungs- und Individualisierungsdiskurse im Katholizismus. Wiesbaden 2012
Gruß, Heribert: Erzbischof Lorenz Jaeger als Kirchenführer im Dritten Reich. Paderborn 1995
Heitmeyer, Erika/Kohle, Maria: Vom Sursum corda zum Gotteslob. Gemeindegesang und -gebet im Erzbistum Paderborn vor und nach dem II. Vatikanischen Konzil, in: Georg Pahlke (Hg.): Aufbruch im Umbruch. Das Zweite Vatikanische Konzil und das Erzbistum Paderborn. Paderborn 2017, S. 83-113
Henrich, Franz: Die Bünde katholischer Jugendbewegung. Ihre Bedeutung für die liturgische und eucharistische Erneuerung. München 1968
Kaul, Bettina: Vom Beobachter zum Akteur? Erste Schlaglichter auf die Rezeption der Liturgiereform im Erzbistum Paderborn, in: Jürgen Bärsch/Winfried Haunerland (Hg.): Liturgiereform und Bistum. Gottesdienstliche Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Regensburg 2016, S. 305-343
Klönne, Arno: Die Liturgische Bewegung: „erblich“ belastet? Historisch-soziologische Fragestellungen zur Vorgeschichte der Liturgiekonstitution, in: Hansjakob Becker u. a. (Hg.): Gottesdienst – Kirche – Gesellschaft. Interdisziplinäre und ökumenische Standortbestimmung nach 25 Jahren Liturgiereform. St. Ottilien 1991, S. 13-21
Lorenzer, Alfred: Das Konzil der Buchhalter. Frankfurt a. M. 1984
Lorenzer, Alfred: „Sacrosanctum Concilium“: Der Anfang der „Buchhalterei“, in: Hansjakob Becker u. a. (Hg.): Gottesdienst – Kirche – Gesellschaft. Interdisziplinäre und ökumenische Standortbestimmung nach 25 Jahren Liturgiereform. St. Ottilien 1991, S. 153-161
Maas-Ewerd, Theodor: Die Krise der Liturgischen Bewegung in Deutschland und Österreich. Zu den Auseinandersetzungen um die „liturgische Frage“ in den Jahren 1939 bis 1944. Regensburg 1981
Pahlke, Georg: Trotz Verbot nicht tot (Katholische Jugend in ihrer Zeit 1933-1945, 3). Paderborn 1995
Pahlke, Georg (Hg.): Aufbruch im Umbruch. Das Zweite Vatikanische Konzil und das Erzbistum Paderborn. Paderborn 2017
Rahner, Karl/Vorgrimler, Herbert: Kleines Konzilskompendium. Alle Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen des Zweiten Vaticanums in der bischöflich genehmigten Übersetzung. Freiburg i. Br. 1966
Reineke, Augustinus: Jugend zwischen Kreuz und Hakenkreuz. Ereignisse. Erlebnisse. Erinnerungen. Dokumente. Paderborn 1987
Schmiedl, Joachim: Dieses Ende ist eher ein Anfang. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils durch die deutschen Bischöfe (1959-1971). Paderborn 2014
Stüken, Wolfgang: Hirten unter Hitler. Die Rolle der Paderborner Erzbischöfe Caspar Klein und Lorenz Jaeger in der NS-Zeit. Essen 1999
Zender, Johannes N.: Neudeutschland. Erinnerungen. Freiburg i. Br. 1949
Zenetti, Lothar: Heisse (W)eisen. Jazz, Spirituals, Beatsongs und Schlager in der Kirche. München 1966
Müller-Meiningen, Welt.
Vgl. Pahlke, Verbot, S. 409-415.
Vgl. Gruß, Jaeger, S. 43.
Vgl. ebd., S. 37.
Vgl. Brand/Hengst, Bistum IV, S. 435 f.
Ebd., S. 436. Brandt und Hengst geben als Quelle für das Zitat an: Henrich, Bünde, S. 208. Dieser hat das Zitat aber übernommen aus: Zender, Neudeutschland, S. 211.
Ebd.
Die Richtlinien sind abgedruckt in: Reineke, Jugend, S. 259-262, hier 260.
Vgl. Maas-Ewerd, Krise, S. 110 f.
Vgl. ebd., S. 164 f.
Vgl. ebd., S. 200 f.
Das Memorandum ist abgedruckt in: ebd., S. 540-569.
Vgl. ebd., S. 269 f.
Vgl. ebd., S. 285 f.
„Bericht über den Stand der Liturgischen Bewegung (LB) in der Paderborner Kirchenprovinz“, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Vgl. ebd.
Ebd.
Vgl. Brandt/Hengst, Bistum IV, S. 439.
Vgl. ebd., S. 442.
Brief Dietz an Jaeger, 23.2.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Jaeger schreibt: „Um ein Bild zu gebrauchen, möchte ich sagen: Wir befinden uns in einem Eisenbahnzug, der bergauf fährt. Bremser sind gut und nötig. Aber sie allein bringen den Zug nicht ans Ziel. Sie müssen zwar jederzeit auf der Hut sein, dass der Zug nicht abrutscht, aber wichtiger ist noch der, welcher sorgt, dass die Maschine vorangeht und den Zug emporführt zur Höhe.“ Brief Jaeger an Dietz, 25.2.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Brief Jaeger an Bertram, 27.2.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Vgl. Maas-Ewerd, Krise, S. 370.
„Dafür sprechen allgemein der für Jaeger typische nüchterne, schnörkellose Sprachstil, sodann die knappe, sachliche Art der Erwiderung auf die einzelnen Vorwürfe des Gröber-Memorandums, vor allem aber der dem Gutachten vorangestellte Vermerk ‚Der Erzbischof von Paderborn‘, den Jaeger persönlich handschriftlich vorgenommen hatte.“ Brandt/Hengst, Bistum IV, S. 440. Die Verfasser beziehen sich hier allerdings auf ein Dokument aus dem Archiv des Deutschen Liturgischen Instituts Trier. Im Jaeger Nachlass ist der handschriftliche Zusatz nicht zu finden.
Stellungnahme zu der Freiburger Denkschrift vom 18.1.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Vgl. Maas-Ewerd, Krise, S. 362, Anm. 463; S. 372, Anm. 519.
Paderborner Gutachten, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Vgl. Maas-Ewerd, Krise, S. 363.
Brief Machens an Jaeger, 1.4.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Vgl. Brief Dietz an Jaeger, 23.2.1943, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091. Damit bestand schon vor dem Treffen für Dietz kein Diskussionsbedarf.
Vgl. Breuer, Wandel, S. 357.
Ebd.
Klönne, Bewegung, S. 20.
Ebd., S. 18. Natürlich gibt es Gegenbeispiele, wie z. B. Willi Graf (1918-1943), Mitglied der studentischen Widerstandsgruppe „Weiße Rose“.
Vgl. dazu u. a.: Gruß, Jaeger, S. 109-115; Stüken, Hirten, S. 148 f.; Reineke, Jugend, S. 159.
Zitiert nach: Reineke, Jugend, S. 316 f.
Vgl. Brandt/Hengst, Bistum IV, S. 444.
Ebd., S. 445.
Vgl. Heitmeyer/Kohle, Sursum corda, S. 92 f.
Reineke, Jugend, S. 233.
Vgl. Schmiedel, Ende, S. 51.
KA 101 (1958) 2.
Erzbischof Jaeger hielt am 1.5.1962 einen Vortrag bei der Tagung katholischer und evangelischer Publizisten in Bad Boll, der anschließend mit einigen Ergänzungen in der Hauszeitschrift der Erzbischöflichen Philosophisch-Theologischen Akademie (heute: Theologische Fakultät) Paderborn veröffentlicht wurde: Jaeger, Vorabend, S. 241-260.
Vgl. Jaegers „Bericht über den Stand der Liturgischen Bewegung (LB) in der Paderborner Kirchenprovinz“, EBAP, Nachlass Jaeger, 1091.
Jaeger, Vorabend, S. 251.
Ebd., S. 252.
Ebd.
Ebd., S. 260.
Vgl. Kaul, Beobachter, S. 322.
In der Schlussabstimmung erhielt die Vorlage 2.147 Ja- und 4 Nein-Stimmen. Enthaltungen hat es nicht gegeben. Bei dem Ergebnis darf man unterstellen, dass Jaeger für die Konstitution gestimmt hat: vgl. Rahner/Vorgrimler, Konzilskompendium, S. 37.
Brief Jaeger an Edmund Hüppner, Herne, 27.12.1962, EBAP, Nachlass Jaeger, 527.
KA 106 (1963) 1.
Vgl. Bärsch, Reform, S. 50-80.
Die Bezeichnungen „Liturgische Kommission“ und „Liturgischer Rat“ werden nicht immer einheitlich verwendet. Jaeger richtete zunächst im Juni 1964 eine „Liturgische Kommission“ ein, deren Vorsitz er Weihbischof Nordhues übertrug. Im Dezember 1966 wurden zusätzlich Sachausschüsse für Kirchenmusik und kirchliche Kunst berufen. Gleichzeitig wurde im Erzbischöflichen Generalvikariat, ebenfalls unter der Leitung von Weihbischof Nordhues, ein Referat „Liturgie, Sakramente, Gottesdienst“ eingerichtet, dem wiederum unter dem Begriff „Liturgischer Rat“ die bisherige Liturgische Kommission und die Sachausschüsse zugordnet wurden: vgl. Brandt/Hengst, Bistum IV, S. 449; S. 451.
Vgl. ebd., S. 449. Erst unter seinem Nachfolger wurde die Frage aufgeworfen, ob der Bischof selbst Vorsitzender dieser Kommission sein müsse. Nach Nordhues’ Rücktritt schrieb der Sekretär des Liturgischen Rates über seine Recherchen an den Generalvikar: „Bei dieser Gelegenheit ist mir die Stellung des Bischofs im Rahmen der Liturgischen Kommission bewußt geworden. Alle Dokumente (Liturgiekonstitution, Instruktion zur Liturgiekonstitution, Motu proprio ‚Sacram Liturgiam‘) formulieren: episcopo moderate! Lengeling [Emil Joseph Lengeling (1916-1986), katholischer Liturgiewissenschaftler; d. Verf.] kommentiert: ‚Da der Bischof Vorsteher der Bistumsgemeinde und erstverantwortlicher Hirte der Ortskirche ist, untersteht die Kommission in allem seiner Leitung.‘“ Brief Kuhne an Generalvikar Kresing, 15.4.1976, EBAP, A17-52.001. Alexander Kuhne, der Verfasser der Expertise, kommt zwar nicht zum Schluss, dass der Bischof damit zwingend den Vorsitz der Kommission innehaben müsse, befürwortet aber stark, dass er ihn übernehmen möge.
Nach der Ernennung Jaegers zum Kardinal im Januar 1965 fanden die Konferenzen wegen Jaegers Arbeitsbelastung nicht mehr statt: vgl. Brand/Hengst, Bistum IV, S. 448 f.
Ebd., S. 448.
Ebd.
Ebd.
Entwurf einer Ordnung für die Trauung konfessionsverschiedener Paare, 22.2.1971, EBAP, Nachlass Jaeger, 1479.
Brief Helene Stiller, Hagen, an Jäger [sic!], 3.3.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 1481.
Vgl. Kaul, Beobachter, S. 325 f.; S. 330 f.
Vgl. ebd., S. 325.
Propsteibote (Pfarrbrief der St. Pankratius-Gemeinde Belecke), 5 (1963) 43, PAGP.
Ebd., 7 (1965) 15.
Brief mit sechs Unterschriften an das Bischöfliche Ordinariat, o. O und o. D. (1965?), EBAP, Nachlass Jaeger, 1481.
Vgl. ebd.
Brief Jaeger an Ingeborg Franke, Paderborn, 7.2.1963, EBAP, Nachlass Jaeger, 528.
Fastenhirtenbrief, in: KA 108 (1965) 25.
Brief Jaeger an Böckenförde, Münster, 16.2.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 902. Ein ähnlicher Brief ging am 28.2.1966 an Hoffmann, Münster, EBAP, Nachlass Jaeger, 902.
Dokumentation einer Münsteraner Laiengruppe, o. D. (1966?), EBAP, Nachlass Jaeger, 902.
In einem Artikel der FAZ schreibt Vilma Sturm über die Gottesdienste: „Die Liturgie unterschied sich nur in unbeträchtlichen Einzelheiten von der üblichen, um so entschiedener wichen die Predigten von dem ab, was der katholische Gläubige von der Kanzel zu hören gewohnt ist.“ Sturm, Laien, in: FAZ, 24.3.1966.
Ebd.
Offener Brief Bischof von Münster an Heinz Hagehülsmann, 28.3.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 902.
Vgl. Bischof, Abendmessen, in: Ruhrnachrichten, 2.4.1966; Sturm, Laien (II), in: FAZ, 2.4.1966.
Brief von neun Gottesdienstbesuchern, 31.3.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 902.
Brief Jaeger an Dr. Ursula Bredlau, Münster, 26.3.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 902.
Stellungnahme für Der Dom zur Handkommunion (handschriftlich und Typoskript), 8.12.1968, EBAP, Nachlass Jaeger, 819.
Zitiert nach: Reineke, Jugend, S. 140.
Stellungnahme Diözesanjugendseelsorger Dröge und Butzkamm zum Entwurf eines Direktoriums des pastoralen Dienstes, 1.12.1967, DStkJA, A-3.1(6).
Brief Nordhues an Dr. Löer, Iserlohn, 16.3.1967, DStkJA, A-3.1(6).
Papier „Gottesdienst mit Kindern II“, hg. vom DKV und bearbeitet im Auftrag der DBK von der Kommission für Fragen der Kinder- und Jugendliturgie, 1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1485.
Vgl. Zenetti, Weisen, S. 64.
Zitiert nach: ebd., S. 150 f.
Vgl. Brief Jakobi an Zenetti, Frankfurt a. M., 13.10.1965, DstkJA A-3.1 (6).
Ebd.
Protokoll der Kommission für Kirchenmusik, 23.4.1969, EBAP, Nachlass Jaeger, 819.
Ebd.
Briefwechsel zwischen Jakobi und Nordhues, 13.10.1965 und 4.11.1965, DstkJA A-3.1 (8).
Beantwortung des Fragebogens der DBK zu „Gottesdienst der Jugend“, 1972, EBAP, Nachlass Jaeger, 1484.
Dass man darin allerdings, wie Gruß meint, bei Jaeger eine Vision der zukünftigen Gemeindepastoral erkennen kann, scheint übertrieben: vgl. Gruß, Erzbischof, S. 260.
Vgl. z. B.: Brandt/Hengst, Bischöfe, S. 342 f.; S. 349.
Brief Klein an Karl-Heinz Demmer, Lichtendorf, 29.1.1965, EBAP, Nachlass Jaeger, 529.
Brief Hermann Freiherr Wolff-Metternich, Dreieichhain, an Jaeger, 7.12.1966, EBAP, Nachlass Jaeger, 1481.
Unter diesem Titel setzt sich Lorenzer in einer Monografie kritisch mit dem Katholizismus nach dem II. Vatikanum auseinander: vgl. Lorenzer, Konzil.
Lorenzer, Sacrosanctum, S. 153.