Die Römische Zensur der Werke Cajetans und Contarinis (1558-1601)

Grenzen der theologischen Konfessionalisierung

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Die Römische Zensur als Mittel der Gegenreformation und Katholischen Reform machte auch vor Kardinälen nicht halt: Die Werke der prominenten Theologen Thomas de Vio Cajetan (+1534) und Gasparo Contarini (+1542) sollten noch nach ihrem Tode 'expurgiert' (gereinigt) und den Maßstäben des Konzils von Trient bzw. den nachtridentinischen römischen Standards angepasst werden, ohne dass dabei die Autorität der beiden Kardinäle allzu sehr beschädigt würde. Die Anläufe dazu in den Jahren 1558-1601 lassen deutlich die Grenzen dieses Versuches der theologischen Vereinheitlichung im Sinne der Konfessionalisierung erkennen. Die kritische Exegese Cajetans und seine vereinzelte Kritik an Thomas von Aquin, der 'Evangelismus' Contarinis sowie die biblisch-patristische Reformtheologie des designierten Kardinals Johannes Gropper (+1559) ließen sich nur zum Teil durch Expurgation 'bewältigen'. Die erstmalige Rekonstruktion ihrer 'Fälle' auf der Grundlage der römischen Akten ergibt zugleich tiefere Einblicke in die allgemeine Institutionengeschichte von Index und Inquisition, speziell hinsichtlich der Rolle der Orden (insbesondere der Dominikaner) und auch prägender Einzelpersönlichkeiten (u.a. Robert Bellarmin).

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Preliminary Material
Pages: 1–11
Vorwort
Pages: 13–14
Contarinis Karriere
Pages: 171–172
Contarinis Schwierigkeiten
Pages: 172–184
Anhang
Pages: 343–417
Abkürzungen und Siglen
Pages: 419–420
Personenregister
Pages: 449–454
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