Als im Jahr 2017 ein Forschungsauftrag zum Kalmenhof im Nationalsozialismus vergeben wurde, der im Wesentlichen zwei Fragen stellte, waren die historischen Vorgänge insgesamt – so schien es – weitgehend geklärt. Der Forschungsbericht im Jahr darauf offenbarte jedoch, dass die Geschichte dieser Idsteiner Einrichtung eine in weiten Teilen unerzählte ist und einige Ungereimtheiten aufweist. Gremien in Idstein und beim Träger der heutigen Einrichtung in Kassel erörterten die Sachverhalte. Parallel wurden weitere historische Quellen erschlossen, so dass nun eine Monografie vorgelegt werden kann, die Tat- und Nachgeschichte umfasst.
Für viele Tatorte der NS-„Euthanasie“ im damaligen Hessen-Nassau, sieht man von Hadamar ab, ist das Bild, das in den vergangenen gut 30 Jahren gezeichnet wurde, noch immer recht grobkörnig. Und so stellten sich auch bezogen auf den Kalmenhof viele Fragen, die es zu beantworten galt: Wann und wie wurde die Anstalt in die NS-„Euthanasie“ einbezogen? Wie entwickelte sich das Geschehen im Laufe der Kriegsjahre? In welchem Verhältnis stand es zum überregionalen Tatgeschehen, das die Forschung seit längerem in verschiedene Organisations- und Funktionsbereiche fasst, wie „Aktion T4“, „Kindereuthanasie“ oder dezentrale „Euthanasie“? Welche Rückschlüsse auf dieses Tatgeschehen lassen sich wiederum aus den Geschehnissen in Idstein ziehen? Wer fiel den als „Maßnahmen“ verstandenen Mordtaten an diesem Ort zum Opfer? In welcher Weise wurden die Menschen ermordet? Wer waren die wichtigsten Akteure vor Ort? Wie viel Einfluss nahmen übergeordnete Stellen in Wiesbaden, in Berlin? Welche Handlungslogiken prägten die Vorgehensweise, wie veränderten sie sich? Welche Einblicke erhielten Angehörige der Opfer, wie traten sie vor Ort in Erscheinung? Was geschah mit den Ermordeten, wie wurden die Sterbefälle verwaltet, wohin wurden die Leichname geschafft? Wie interagierte die „Heilerziehungsanstalt Calmenhof“ – so der Name auch zur Tatzeit – mit der sie umschließenden Stadt Idstein? Welche Institutionen der Stadt waren in die Vorgänge einbezogen, welche Personen oder Einrichtungen profitierten? Wie sichtbar war das Geschehen?
Insbesondere die zuletzt aufgeworfenen Fragen bilden den Übergang zur Nachkriegszeit, die – ähnlich wie an anderen (Tat-)Orten in Deutschland – von starker Schuldabwehr gekennzeichnet war. Die Geschehnisse, die hier zu erörtern sind, gehören nicht der abgeschlossenen Epoche der NS-Zeit an und zeitigen im Grunde Auswirkungen bis heute: Was geschah mit den Tatbeteiligten, nachdem US-amerikanische Truppen Idstein besetzt hatten, wer ermittelte gegen sie? Welche strafrechtlichen Ahndungsbemühungen gab es, zu welchen Resultaten führten sie? Welche Haltung nahmen Institutionen und Bürgerschaft dazu ein? Entlang welcher Motive entfaltete sich die lokale Geschichtsschreibung, wie entwickelte sie sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte? Was geschah mit den materiellen Hinterlassenschaften, den als Tatorte anzusprechenden Bauten, den Grabstätten? Und schließlich: Welche Aspekte der Tat- wie der Nachgeschichte brachte die Aufklärung in den 1980er Jahren zu Tage, welche blieben im Dunkeln?
Die Studie versucht somit auch, den heuristischen Widerspruch fruchtbar zu machen, der die Aufklärung von NS-„Euthanasie“-Verbrechen durchzieht: Durch eine zerklüftete Überlieferungslandschaft hindurch, voller Spuren, aber auch voller Leerstellen, die auf getilgte Spuren verweisen, gilt es, die historischen Vorgänge im Nationalsozialismus zu rekonstruieren. Und zugleich, soweit möglich, die Geschichte derer zu erzählen, die damals gemäß einer Logik preisgegeben wurden, die uns heute nicht so fremd ist, wie wir es gerne hätten.
Der historische Ort
Als der Kalmenhof 1888 gegründet wurde, war er eine seltene Einrichtung in privater Trägerschaft. Eine Gruppe sozial engagierter Frankfurter Mäzene hatte den „Stockheimer Hof“ in Idstein gekauft, der nach seinem zeitweiligen Eigentümer Geheimrat Johann Heinrich Freiherr von Kalm „Kalmenhof“ genannt wurde. Der neu gegründete „Verein für die Idiotenanstalt Idstein“ eröffnete hier ein Heim für Kinder mit geistiger Behinderung jeglicher Konfession aus Frankfurt und Nassau, das sich einer fortschrittlichen Pädagogik verschrieb. „Es ist beeindruckend nachzuvollziehen, wie ein[e] Gruppe einflußreicher und wohlhabender Frankfurter Großbürger im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts ihre sozialen Bürgerpflichten ernst nimmt und in kürzester Zeit eine äußerst moderne und pädagogisch fortschrittliche Einrichtung für behinderte, aber bildungsfähige junge Menschen förmlich ‚aus dem Boden stampft‘.“1
Im Unterschied zu vielen im 19. Jahrhundert gegründeten Anstalten liegt der Kalmenhof mitten in der Stadt. Zum Gebäude-Ensemble „Stockheimer Hof“ wurden im Lauf der Zeit weitere Häuser hinzugekauft. Gebäude wurden abgerissen und an der gleichen Stelle Neubauten errichtet. Im Jahr 1923 erhielt die Anstalt ein neues Profil und nannte sich nun Heilerziehungsanstalt. Eine Werbeanzeige umriss das Selbstverständnis: „Geistig zurückgebliebene Kinder finden in unserem anmutig und gesund gelegenen Erziehungshause liebevolle körperliche und geistige Pflege. Der Unterricht wird in 5 Klassen nach den Prinzipien der modernen Heilpädagogik erteilt.“2 Das ist der Kern der Programmatik: Kinder mit einem Entwicklungsrückstand, wie man heute sagen würde, erhalten Pflege, werden erzogen und ausgebildet. Der Bedarf in den umliegenden Städten war da, die Einrichtung wuchs und erhielt 1926 ein eigenes Krankenhaus und in einem zugekauften Gebäudekomplex ein Lehrlingsheim.3 Nun verfügte die Anstalt über eine Vielzahl unterschiedlicher Lehrwerkstätten. Eine Domäne, der Hof Gassenbach, wurde 1930 vom Trägerverein der Anstalt erworben. Der landwirtschaftliche Bereich wurde enorm vergrößert, was es nicht nur erlaubte, weitere Zöglinge aufzunehmen, sondern auch half, der Wirtschaftskrise zu begegnen. Der Hof umfasste 1944 etwa 250 Hektar Land.
Der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof wurden von kommunalen Jugend- und Fürsorgeämtern Kinder und Jugendliche zugewiesen, sie wurde also auch als Einrichtung der Fürsorgeerziehung adressiert. Für diese Klientel gibt es historisch einige schillernde Begriffe, die in ihrer Uneindeutigkeit den Raum zwischen Behinderung und Devianz, zwischen einem medizinischen und einem erzieherischen Zugriff eher eröffnen als strukturieren: „verwahrlost“ oder „von Verwahrlosung bedroht“, „verhaltensauffällig“, „sittlich gefährdet“, „erziehungsunfähiges Elternhaus“ und als Quintessenz die Diagnose „Milieuschaden“. In den oftmals wenig trennscharfen Etikettierungen manifestierten sich auch die Auswirkungen wirtschaftlicher Krisen und sozialer Probleme auf kindliche Existenzen: Wohnungsnot und Armut befördern nicht nur Krankheiten, sondern auch familiäre Konflikte. Die Gründe für die Einweisungen durch Fürsorge-, Jugend- und Gesundheitsämter aus umliegenden Kreisen und Städten variierten: Möglicherweise war ein Kind Halbwaise, ein Elternteil suchtkrank oder die Eltern galten insgesamt als überfordert. Typischerweise traf es ärmere Familien, die bereits zuvor um Fürsorgeleistungen nachgesucht hatten. Die Klientel der Fürsorgeämter kam keineswegs aus allen Schichten der Gesellschaft, sondern zu einem sehr hohen Prozentsatz aus proletarischen Familien. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch in bürgerlichen Familien Anlässe zur Intervention der Jugendämter gegeben hätte, aber deren Blick richtete sich sehr viel stärker auf die proletarischen Viertel. Selbst wenn soziale und wirtschaftliche Ursachen für die auftretenden Probleme offensichtlich waren, gründeten die Beurteilungen in den 1920er und 30er Jahren zunehmend auf Prämissen, die bürgerliche Werte wie Ordnung, Sauberkeit, Fleiß und sexuelle Sittsamkeit mit rassebiologischen Annahmen kombinierten. Sperrten sich Erziehungsberechtigte gegen behördliche Kontrollen und Freiheitsbeschneidungen, gereichte ihnen dies unmittelbar zum Nachteil und bestätigte in den Augen der Behörden ihren Status als „minderwertig“, „asozial“ oder „erbbiologisch belastet“.4
Was die in diesen Jahren populärer werdende Eugenik als „zerstörte Erbmasse“ deutete, wurde von karitativer Seite als individuelles, zufälliges Unglück aufgefasst. Die biologistische Lesart verfehlt die Wirklichkeit ebenso wie die liberale. Deren „individuelle“ Hilfsmaßnahmen gerieten unter den dominierenden Ordnungsvorstellungen und Arbeitsnormen häufig zur Disziplinierung. Fürsorgeerziehung war immer auch eine Drohung, hatte einen Strafcharakter, denn die Heime waren einschließende Institutionen. Jenen, die in den Bereich der Fürsorgeerziehungsmaßnahmen gerieten, ließ man eine Erziehung angedeihen, die im Wesentlichen Arbeitsdisziplin einübte. Ihre geistigen, sozialen oder charakterlichen, jedenfalls als „konstitutionell“ gelesenen Defizite schienen damit so oder so behebbar.
In aller Regel waren die entsprechenden Anstalten primitiv ausgestattet und hatten schlecht ausgebildetes und ebenso schlecht bezahltes Personal. Der materielle Mangel provozierte die Ausbeutung jener, die in ihre Obhut gegeben wurden: Je mehr von ihnen in der Versorgung eingesetzt werden konnten, desto mehr Personalkosten ließen sich sparen. Hinzu kam die Arbeit auf den anstaltseigenen Gütern, aus deren Erträgen sich viele Anstalten mitfinanzierten. „Arbeitserziehung“ wurde so recht schnell zur Ausbeutung kindlicher Arbeitskraft bei mangelhafter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, gedeckt von der pädagogischen Leitlinie der strengen Hand.
In unterschiedlichen Einrichtungen blieb vom Bildungsauftrag unterschiedlich viel übrig. Der Kalmenhof stand hier auf der besseren Seite – bis 1933. Mit der faktischen Übernahme der Einrichtung durch den Bezirksverband Nassau rückte der Straf- und Arbeitscharakter der Fürsorgeerziehung in den Vordergrund.
Das wohlfahrtsstaatliche System, das seit Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt worden war, erlaubte breiten Bevölkerungsschichten eine soziale wie gesundheitliche Absicherung. In der Weimarer Republik wurde die Ambivalenz unterstützender wie repressiver Maßnahmen in der Wohlfahrtspflege und Gesundheitsfürsorge deutlich. Versorgungsansprüche gingen einher mit umfassenden Kontrollen und ausgeweiteten Eingriffen in die Privatsphäre. Im Nationalsozialismus war das individuelle Wohlergehen endgültig nicht mehr Bezugspunkt fürsorgerischer Interventionen. Zur Beurteilung herangezogen wurden rassische, erbgesundheitliche und kriminalbiologische Standards – Aspekte, die sich einer individuellen Beeinflussung entzogen.5
Bereits im April 1933 gelangte der Kalmenhof, nach erheblichen Pressionen gegen die Vereinsführung und das Direktorium, in die Hand der NS-Gauleitung.6 Im Mai wurde der stellvertretende Direktor verhaftet, der Vorstand des Vereins abgesetzt und die Anstalt nun faktisch vom Provinzialfürsorgedezernenten Fritz Bernotat geführt. Formal blieb der Trägerverein während des Nationalsozialismus bestehen, Verwaltungsrat und Direktion setzten sich nun aber aus Parteimitgliedern zusammen. Landeshauptmann Wilhelm Traupel wurde zum Verwaltungsrats- und Vorstandsvorsitzenden gewählt. „In Personalunion war jetzt der Landeshauptmann gleichzeitig Beschicker und Kostenträger der meisten Zöglinge als auch faktisch Leiter der Anstalt.“7
Sogleich wurde mit Einsparungsmaßnahmen begonnen.
NS-„Euthanasie“ als Vernichtungspolitik
In Bezug auf die nun platzgreifende Durchrationalisierung des Gesundheitswesens „war Hessen-Nassau führend, war es Modell für das übrige Reich; es war die erste Region, in der mit einem hohen Maß an Phantasie, Engagement und Radikalität die Ideologie der ‚Ausmerze‛ und der ‚Auslese‛ praktisch erprobt und durchgesetzt wurde.“8 Sparpolitik und Rassenideologie bildeten kein Gegensatzpaar, sondern konnten „bruchlos miteinander in Einklang gebracht werden.“9 Was zunächst mit ökonomischen Notwendigkeiten also gleichsam mit einer verbandsorientierten Binnenrationalität rechtfertigt wurde, erhielt zunehmend eine Legitimation durch den Bezug auf das leitende Modell der „Rasse im Daseinskampf“. Mit Kriegsbeginn wurde der Kalmenhof zu einem Tatort der NS-„Euthanasie“10 und in drei von der Forschung unterschiedene Tatzusammenhänge einbezogen: als „Zwischenanstalt“ in die „Aktion T4“, als „Kinderfachabteilung“ in die sogenannte Kindereuthanasie und als Tatort der dezentralen „Euthanasie“. In allen drei Kontexten wurde der Kalmenhof Zielort für größere und kleinere Transporte aus näheren und aus entfernten Anstalten.
Die „Euthanasie“-Morde sind Teil der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik. Zu unterscheiden ist Vernichtungspolitik von einer Politik, die im Rahmen ihrer militärischen, wirtschafts- oder bevölkerungspolitischen Zielsetzungen eine Vielzahl von Menschen Lebensbedingungen unterwirft, die eine Verkürzung ihrer Lebenszeit zur Folge haben muss. Hierbei wird ein statistischer Effekt einkalkuliert, jedoch wird nicht das Sterben zuvor bestimmter Personen organisiert. Vernichtungspolitik ist auch zu unterscheiden von lokalen Massakern und Pogromen, denen in der Regel eine nicht (vollständig) kontrollierbare Dynamik innewohnt, obgleich sie auf konkret benennbare Personen zielen. Vernichtungspolitik umfasst demgemäß die Organisation von Stätten, Verfahrensweisen und Personal, um die Tötungen einer Vielzahl von Menschen kontrolliert durchführen zu können – paradigmatisch umgesetzt im Rahmen der „Aktion T4“, mit der ein arbeitsteiliges, formalisiertes Verfahren eingeführt wurde, das einzig dem Zweck diente, zuvor ausgewählte Menschen zu töten.11 Während bei der „Aktion T4“ der Selektions- und der Tötungsvorgang räumlich getrennt und von unterschiedlichen Personen vollzogen wurde, waren die Morde der nachfolgenden dezentralen „Euthanasie“ in „den Anstaltsalltag integriert“ und „durch eine Regionalbehörde der Gesundheitsverwaltung organisiert.“12 Die Verantwortung für die Auswahl der Opfer lag primär in der Hand der Verantwortlichen in der Region und vor Ort.13 Insoweit in der dezentralen „Euthanasie“ (zwischen 1942 und 1945) die Mordmethoden auch den Hunger umfassten – die absichtsvolle Absenkung der Kalorienmenge, so dass sie nicht genügte, um mittelfristig am Leben zu bleiben –, wurde zwar darauf verzichtet, den Tod der je Einzelnen für einen bestimmten Tag festzulegen, aber es bestand volle Kontrolle über die Einteilung der Gruppen in jene, die hinreichende Essensrationen erhalten, und jene, die mit und an diesen Rationen sterben sollten.14
Das Problem des Übergangs von der Schmälerung der Lebensgrundlagen etwa in Anstalten in Sachsen und Hessen-Nassau zwischen 1937 und 1939 – Herabsenkung der Pflegesätze, Einschränkung der medizinisch-pflegerischen Unterstützung aufgrund Personaleinsparung – zur Politik einer gezielten Ermordung beschäftigt die Forschung bereits länger. Ungeachtet dessen erscheint es sinnvoll, eine Politik der Vernichtung von einer Politik zu unterscheiden, die im weiteren Rahmen tödliche Effekte zeitigt und, insgesamt betrachtet, durchaus häufiger vorkommt.
Im Fall des Nationalsozialismus war die Vernichtungspolitik eng mit den (geo)politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zielsetzungen (als Bestandteil der deutschen Eroberungs- und Besatzungspolitik) einerseits und den ideologischen Überzeugungen andererseits verknüpft. Die rassebiologische Weltanschauung definierte verschiedene Menschengruppen nicht nur als Feinde, sondern bestimmte sie als tödliche Bedrohung für das hypostasierte „Volksganze“. Angelegt ist hier eine Radikalisierung, der zufolge der Sieg erst errungen ist, wenn die als feindlich markierte Gruppe von der Erdoberfläche verschwunden ist. Im Fortgang des Krieges, insbesondere der militärischen Niederlage im Osten, kamen sozialutilitaristische Unterscheidungen pragmatisch zum Tragen: Der Wert insbesondere nichts arbeitsfähiger Anstaltspatienten und -patientinnen galt so wenig, dass ihre Existenz als disponibel begriffen wurde. In allen Abschnitten der NS-„Euthanasie“ wurden Zäsuren vorgenommen, um die zu Tötenden zu bestimmen. Diese mannigfaltigen Selektionsvorgänge – unabhängig davon, ob formulargestützt oder nach Augenschein – sind ein zentrales Moment der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik.
Der Trennung der verschiedenen Opfergruppen in der Historiografie, darauf hat Ulrich Herbert in einer grundlegenden Arbeit bereits vor vielen Jahren hingewiesen, hafte „etwas durchaus Willkürliches“ an.
„Der Holocaust an den Juden war durch Zielsetzung, Radikalität, Größenordnung und Vorgehensweise einerseits etwas Spezifisches; zum anderen aber stand er in der Durchführung in enger, manchmal nachgerade austauschbarer Beziehung zu den Massenmordaktionen an anderen Gruppen. Das verweist auch darauf, daß eine Annahme, die Motivation bei den einzelnen Protagonisten sei in Bezug auf die Opfergruppen immer deutlich absetzbar, zumindest anzweifelbar ist.“15
Im Zusammenhang mit der NS-„Euthanasie“ und insbesondere ihrer hessen-nassauischen Ausprägung (im Kalmenhof, aber keineswegs nur dort) rückt die Verknüpfung von utilitaristischen mit ideologischen Elementen in den Blick.
Ulrich Herbert hat mit Blick auf die Einsatzgruppenführer, die nach dem Überfall auf die Sowjetunion Massenerschießungen hinter der Front kommandierten, festgehalten, dass der „Rückbezug ihres Handelns auf ein postuliertes weltanschauliches Prinzip“ auch der Rechtfertigung diente „gegenüber sich selbst und den eigenen Einheiten, indem das eigene Tun als notwendiges Mittel zu einem höheren Ziel erklärt wurde, dessen Berechtigung […] vorausgesetzt wurde.“16 Ersetzt man in diesem Zitat „Einheiten“ durch „Belegschaft“ und imaginiert als das „höhere Ziel“ nicht die „Befriedung des Hinterlandes“ (wie bei den Einsatzgruppen), sondern die „Entlastung des Anstaltswesens“, dann trifft das Szenario auf die Situation im Kalmenhof ab Herbst 1939 zu: Die Entwicklung ging zur radikaleren Option, um die selbst geschaffenen Sachzwänge – hier: Überbelegung, verschlechterter Gesundheitszustand im Mittel, Platzbedarf der Wehrmacht – zu kompensieren, und zwar durch Vorgehensweisen, die kurze Zeit zuvor noch nicht opportun waren, sich nun aber nicht mehr nur politisch und weltanschaulich, sondern auch pragmatisch begründen ließen.
Wie schnell und leicht sich Verantwortliche vor Ort jeweils dazu bereitfanden, den Mord in ihre Alltagspraxis zu integrieren, hing auch mit der Festigkeit ihrer ideologischen Grundannahmen, mit persönlichen Karriereerwartungen oder weiteren Dispositionen zusammen. Diesbezüglich, so zeigen die Resultate dieser Studie, waren die Verantwortlichen im Kalmenhof ausgestattet mit einer hohen Bereitschaft, den Kriegsbeginn als Ende jeglicher Zurückhaltung aufzufassen.
Nominell war der Kalmenhof 1941 bis zum Abbruch der „Aktion T4“ im August eine „Zwischenanstalt“, von der aus zuvor selektierte Menschen zur Ermordung nach Hadamar gebracht wurden. Gleichwohl schnellte bereits im Frühjahr 1941 die Sterberate wieder empor, ohne dass dafür eine Erklärung auf der Hand liegt. Fragen stellen sich ebenfalls mit Blick auf die größeren Transporte in den Jahren 1943 und 1944 aus Scheuern, Goddelau, Hamburg und Bonn. Nur eine verschwindend geringe Zahl der Menschen – es handelte sich fast ausschließlich um Kinder – wurde nicht umgebracht. Unterstanden diese Transporte dem Reglement der „Kindereuthanasie“, dem sogenannten Reichsausschussverfahren, oder der Logik der dezentralen „Euthanasie“? Wo und von wem wurde der Tod dieser Kinder beschlossen?
Fürsorgeerziehung: Das Landesaufnahmeheim und der Kalmenhof
Im Gegensatz zu den meisten Tatorten der NS-„Euthanasie“ war der Kalmenhof eine Fürsorgeeinrichtung, keine Psychiatrie, eine Heilerziehungsanstalt, keine Heil- und Pflegeanstalt. Über den gesamten Zeitraum der NS-„Euthanasie“ ab 1939 wurden Kinder und Jugendliche von kommunalen Behörden in den Kalmenhof eingewiesen. Vernichtungspolitik und Fürsorgeerziehungswesen koexistierten. Eine Kreiserzieherin trug im Oktober 1944 in die Akte einer 16-Jährigen ein: „Längere Anstaltszucht und Arbeitstherapie notwendig, deshalb am 9.10. nach Calmenhof Idstein“.17
Das heißt auch, dass die Trennlinie zwischen schwer erziehbaren, behandelbaren, als arbeits- oder bildungsfähig geltenden Kindern und Jugendlichen einerseits und „unbrauchbaren Ballastexistenzen“ andererseits – wie es im einschlägigen Jargon hieß – durchlässig war, und zwar in zweierlei Hinsicht: Sowohl konnte sich die Situation oder der Zustand eines Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen verändern, aber auch die Beurteilungskriterien der Verantwortlichen variierten im Lauf der Zeit. Hinzu kam, dass die Einrichtung eingebunden war in die Verlegepraxis unterschiedlicher Organisationszusammenhänge. Jeweils hatten die mit den Transporten eintreffenden Menschen einen bestimmten Status, nahe der Ermordung oder weniger nah. In die räumliche Situation übersetzt, hieß das: aufzunehmen im Krankenhaus oder an einem anderen Ort im Kalmenhof.
Kinder und Jugendliche, die von Fürsorgebehörden in den Kalmenhof eingewiesen wurden, kamen nach einer Eingangsuntersuchung üblicherweise in eines der Häuser, die mehr oder minder eng an die zahlreichen Arbeitsstätten angebunden waren. Die Eingewiesenen hatten gute Chancen zu überleben, wenn sie sich als bildungs- und/oder arbeitsfähig erwiesen, durch ihr Verhalten keine Strafen provozierten, also den Autoritäten nicht unangenehm auffielen, nicht zu den Bettnässern zählten und nicht eine Arbeit zugeteilt bekamen, bei der sie Einblick in den Tötungsbetrieb erhielten.
Ebenfalls in Idstein existierte eine zweite Einrichtung der Fürsorgeerziehung, das Landesaufnahmeheim, die heutige Feldbergschule.18 Häufig kamen die behördlich eingewiesenen Kinder zunächst hierher und wurden nach einer Beobachtungsphase einer Pflegestelle zugewiesen. Das konnte sich als Beginn einer Odyssee durch verschiedene Pflegefamilien erweisen, mit mehrfacher Rücknahme ins Aufnahmeheim. Die Übernahme in eine Pflegefamilie hatte immer auch einen ökonomischen Gesichtspunkt, denn die Haushalte der Pflegefamilien waren zumeist mit einer Landwirtschaft oder einem Handwerksbetrieb verbunden, oder die Familien benötigten eine Haushaltshilfe. Entsprechend wurde ein „Dienst- und Erziehungsvertrag“ ausgefertigt,19 der die Pflichten und Rechte regelte: Das Kind hatte sich zu bewähren. In regelmäßigen Abständen kam ein Vertreter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt/Kreisamtsleitung, inspizierte die Situation vor Ort und überprüfte, ob die Gegebenheiten in der Pflegestelle mit den leitenden Erziehungsidealen übereinstimmten. Betragen und Arbeitsleistung des Zöglings wurden abgefragt, auch die Unterbringungssituation wurde in Augenschein genommen. Ein Bericht ging an das Aufnahmeheim und weiter an die einweisende Kreisbehörde.
Aufgrund dieser Konstellation kam es vor, dass das Aufnahmeheim nach aus seiner Sicht fehlgeschlagenen Versuchen die Konsequenzen zog. Kurz bevor er zwölf Jahre alt wurde, kam Hans H. im März 1940 zwecks Vermittlung einer Pflegestelle ins Aufnahmeheim Idstein. Anfang Juni wurde er in Familienpflege untergebracht, was nicht von Dauer war. In einem Vermerk wird dargelegt, wie sich die Situation weiterentwickelte: Nach der Schulentlassung Ostern 1942 sei er ins „Landjahr“ gegangen, das heißt zur Arbeit bei einem Bauern. Aber bereits im November 1942 kehrte er zurück, weil er eine „unzulängliche Arbeitskraft“ darstelle. Am 23. Januar 1943 wurde er erneut im Landdienst untergebracht, kehrte jedoch abermals Ende Juni 1943 ins Aufnahmeheim zurück und blieb dort einige Zeit. Schließlich hieß es: „Da der Mj. [Minderjährige] nun sehr beschränkt, nachlässig, unzuverlässig u. faul in der Arbeit ist, dazu noch unehrlich u. verlogen, überweisen wir ihn heute der Heil- und Erziehungs-Anstalt Calmenhof in Idstein zur weiteren Arbeitsverwendung.“20 Anders als andere Zöglinge, die einen ähnlichen Weg gingen, überlebte H.
Es gibt zahlreiche Beispiele von Kindern und Jugendlichen, die entweder kurz nach ihrem Eintreffen oder nachdem sie aus einer vom Aufnahmeheim zugewiesenen Pflegestelle zurückgegeben worden waren, in den Kalmenhof verlegt wurden: am 22. April 1944 waren es 13 Kinder. Fünf von ihnen – Irmgard Arnold, Josef Kiefer, Siegfried Bastian, Willi Schwenk, Lothar Fischer – überlebten die folgenden Monate nicht.
Formal bedurfte es für die Verlegung vom Aufnahmeheim in den Kalmenhof einer Diagnose, die jedoch bereits im Geschehen angelegt war: Ein Kind, das Halbwaise war oder den Eltern weggenommen wurde, hatte in aller Regel einen Entwicklungsrückstand, Lücken in der Schulbildung und war seelisch angeschlagen. Ob es den (gutachtenden) Ärzten und Erziehern nun besonders zurückgezogen, ängstlich und kleinlaut erschien oder aber laut, unruhig und aggressiv auftrat – es war ohne Weiteres psychiatrisch zu diagnostizieren: „Psychopathie“, „charakterliche Abartigkeit“ und der allfällige „angeborene Schwachsinn“21 wanderten in großer Zahl in die Patientenakten ein.
Das Landesaufnahmeheim war Teil einer Struktur, die Kinder und Jugendliche untersuchte, beurteilte und selektierte. Mindestens zwei jener Kinder, die in den Jahren 1943 und 1944 aus verschiedenen Einrichtungen in die „Mischlingsabteilung“ in Hadamar22 verlegt wurden, waren in Obhut des Landesaufnahmeheims Idstein: Horst und Willy Strauss. Nachdem sie ihren Eltern in Bad Ems weggenommen worden waren, hatte das Aufnahmeheim sie zunächst in Pflegestellen zu zwei Bauern in Walsdorf gegeben, dort wurden sie im Frühsommer 1943 im Abstand von sechs Wochen weggeholt und nach Hadamar gebracht. Beide wurden Anfang September 1943 kurz hintereinander ermordet.23
Die Selektionsinstanz
Auch vom Kalmenhof aus wurden Zöglinge in externe Arbeitsverhältnisse gegeben. Ein Einblick in die sich so entfaltenden Lebensumstände gibt ein Vermerk, der sich in der Patientenakte von Ernestine H. findet. Sie wurde im Juni 1943 von der Landesfürsorgebehörde Wien eingewiesen. Wie einem Schreiben der Wiener Nervenklinik vom Mai des gleichen Jahres zu entnehmen ist, galt sie als „Mischling II. Grades“, das heißt, einer ihrer Großeltern wurde als „jüdisch“ gemäß den „Nürnberger Gesetzen“ eingestuft. Der Kindsvater sei in einer Erziehungsanstalt untergebracht gewesen. Der Lebenswandel der Mutter sei nicht einwandfrei, sie war einige Zeit als Eintänzerin tätig. Beim Kind lägen „gröbere charakterliche Abartigkeiten“ vor, die „anlagemässig und wohl rassisch“ bedingt seien.24 Im Kalmenhof orientierte man sich an der Arbeitsfähigkeit und investierte in die 15-Jährige: Die leitende Ärztin Mathilde Weber beantragte am 3. September 1943 beim Gaujugendamt Wien als Fürsorgebehörde die Kostenübernahme für die Behandlung von acht Zähnen. Selbst eine kurzzeitige Entweichung Ende Oktober 1943 blieb ohne lebensbedrohliche Konsequenzen für die Jugendliche. Sie galt als „versuchsweise erziehbar“ und kam zur Familie Adolf Hofmann in Idstein. Dort in Familienpflege könne sie nur „unter folgenden Bedingungen“ bleiben, wie es in dem Schreiben des Direktors an die Familie heißt: Sie müsse erstens beweisen, dass sie „in Ihrem Haushalt die Stelle ein Jahr aushält“, ihr stehe zweitens „ein Taschengeld von monatl. RM 20.---, welche ihr auf ein Sparkassenbuch einzuzahlen sind“, zu. Drittens scheide sie aus der Anstaltsverpflegung aus und schlafe daher „auch im Haushalt der Fam. Hofmann. Sie untersteht jedoch nach wie vor der ärztlichen Anstaltsbetreuung und erzieherischen Überwachung der Anstaltsleitung als Fürsorgezögling.“25 Eine notwendige Kleiderergänzung erfolge durch die Anstalt.
Ernestine hatte nichts von dem Taschengeld, denn es wanderte auf ein Sparkassenbuch. Die Zeit, Geld auszugeben, hatte sie ohnehin kaum, denn weiter heißt es in dem Schreiben: Der Jugendlichen ist „alle 14 Tage ein freier Sonntag zu gewähren“. Den freien Sonntag habe sie „im Altenheim zu verbringen“ – das heißt im Kalmenhof – und sich zu diesem Zweck bei der Hausleiterin Franz an- und abzumelden. Ohne Genehmigung „ist der Besuch des Kinos verboten.“ Etwaige Briefwechsel unterlagen „der Kontrolle der Anstaltsleitung.“ Der begonnene Briefwechsel mit einem „Wachmann“ aus Wiesbaden sei „sofort zu unterbinden.“26
Die Familie war mit Blick auf ihre eigenen Kinder auf der Suche nach einer Haushaltshilfe. Ob die Anfrage an den Verwaltungsleiter Wilhelm Großmann informell erging oder über das Arbeitsamt, ist nicht klar. Was sich in diesem Fall besonders deutlich zeigt, gilt in abgeschwächter Form grundsätzlich: Die Familie war der verlängerte Arm des Kalmenhofregimes, das als Drohkulisse bestehen blieb, denn, so heißt es weiter, sollte die Jugendliche sich „diesen Anordnungen widersetzen, ist ihre Rückführung in die Heilerziehungsanstalt Kalmenhof, oder Verlegung in ein Jugendschutzlager unumgänglich.“27 Ernestine H. hat überlebt, sie wurde kurz vor Ende des Krieges, im Februar 1945, nach Wien entlassen.
Der Kalmenhof setzte viele Zöglinge in der Landwirtschaft ein, nicht nur auf dem Hof Gassenbach, zusätzlich standen unter seiner Verwaltung (ab wann ist nicht gesichert) auch die Erbhöfe Werner und Kappus.28 Auf dem Hof Gassenbach wurde Rindvieh gehalten, dazu Schweine und Schafe, es gab eine Pferdezucht. Der Betrieb war als Saatbaustelle für Weizen, Hafer und Flachs anerkannt,29 das heißt, hier deckten sich die Bauern der Umgegend ein. Das Geschehen dort wird in den spärlichen Aussagen kaum lokalisiert oder im Detail beschrieben. Wie sehr jedoch auch dort die Fähigkeit und Bereitschaft, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen, zur Voraussetzung wurde, am Leben zu bleiben, auch für langjährige Zöglinge, offenbart die Aussage des Gutsinspektors Ludwig Fritz:
Wir hatten in Gassenbach zum Arbeitseinsatz die Zöglinge, die zur Arbeit zu verwenden waren. Bettnässer waren nicht da gewesen. Die Schwachen sind herunter verlegt worden in die Anstalt, das ist von der Hausleitung aus gemacht worden. Ich hatte damals keine Hausleitung. Ich hatte die technische Leitung. […] Zum Arbeitseinsatz mussten wir kräftige Leute haben. […] Wer sich da nicht zur Landwirtschaft geeignet hat, der ist ausgewechselt, verlegt worden, was schwache Zöglinge waren. Die Hausleitung des Gassenbacher Hofes hatte damals Frau Düring gehabt.30
Später, in den letzten Kriegsjahren, so führt Fritz weiter aus, seien es immer weniger Arbeitskräfte geworden und er und Düring hätten sich dafür verwendet, dass die Kräftigen, Eingearbeiteten bei ihnen blieben. Wer den hohen Anforderungen nicht entsprach, wurde „herunter verlegt“ und geriet unmittelbar in den Einzugsbereich des Krankenhauses.
Zöglingen konnte im Krankenhaus auch eine adäquate Heilbehandlung zuteilwerden, erfüllten sie in den Augen der Verantwortlichen die notwendigen Voraussetzungen: Im Kalmenhof wusste man zu unterscheiden.31 Die Begutachtung von eingewiesenen Kindern und Jugendlichen für die zuständigen Jugend- und Fürsorgeämter, häufig von der Anstaltsärztin Mathilde Weber vorgenommen, schlossen an die in Teilen (zwangsläufig) negativen Beurteilungen, die der Einweisung vorausgingen, an und verschärften sie häufig noch. So wurde auch einem Kind, das von den Ämtern explizit nur zu einer vier- bis sechswöchigen Beobachtung eingewiesen wurde, um zu klären, ob es dann einer Familienpflegestelle zugeführt werden könne, im Kalmenhof sofort attestiert, dass es zunächst auf unbestimmte Zeit bleiben müsse.32 Die regelmäßig schlechte Beurteilung von Kindern und Jugendlichen gegenüber anfragenden Behörden resultierte aus den Interessen der Anstalt, diese zur Arbeit auf dem Hof Gassenbach,33 in der Gärtnerei,34 im Waschhaus,35 im Lazarett36 etc. einzusetzen. Parallel wurde der Pflegesatz eingestrichen, ohne dass die Kinder und Jugendlichen pflegerische oder therapeutische Unterstützung bekamen. Mit dem Attest der, wie es typischerweise hieß, „weiterhin notwendigen straffen Führung“ versicherte man sich nützlicher Arbeitskräfte. Im Rahmen der allfälligen Selektionsentscheidungen wusste man jedoch, zwischen den selbst erstellten Einträgen in die Patientenakte und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Zöglinge zu unterscheiden. Daher finden sich in einer Vielzahl von Fallakten Überlebender schlechte Beurteilungen, was ihnen den weiteren Lebensweg nicht leichter gemacht haben dürfte.37
Zu den Bezeichnungen
Aus dem zuvor Dargelegten wird deutlich, dass es nicht einfach ist, eine Sammelbezeichnung zu finden für jene, um die es in dieser Studie geht: Wer lebte und starb in diesen Jahren im Kalmenhof?
In Publikationen zur NS-„Euthanasie“ ist üblicherweise von „Patienten und Patientinnen“ die Rede. Dies ist insoweit zutreffend, als bei zahlreichen der Ermordeten (lange) zuvor eine mehr oder minder gravierende Erkrankung diagnostiziert worden war. Aber bereits bei Menschen, die als behindert galten – körperbehindert, geistig behindert, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen –, ist die Bezeichnung, die auf eine akute oder chronische Erkrankung verweist, im Grunde unzutreffend. Auch die summarische Bezeichnung der Opfer als „Kranke und Behinderte“ verfehlt jene Gruppen, die aufgrund ihres biopolitischen Status (an Tuberkulose erkrankt), einer rassebiologischen Abwertung („Ostarbeiter“, „Mischling“) oder einem tatsächlichen oder zugeschriebenen devianten Verhalten, insbesondere am Ende der Tatzeit, Opfer von „Euthanasie“-Maßnahmen wurden.
Der Kalmenhof trug seit vielen Jahren die Bezeichnung „Heilerziehungsanstalt“, was die Sache zusätzlich verkompliziert, drückt sich darin doch der Anspruch aus, dass dort Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb des regulären Schul- und Ausbildungsbetriebs im Rahmen ihrer Möglichkeiten – was immer das im Einzelnen bedeuten mochte – erzogen und im bessern Fall auch ausgebildet werden sollten. Entsprechend wurden die Bewohner und Bewohnerinnen „Zöglinge“ genannte: eine wenig freundliche Bezeichnung, in der sich der unnachgiebige, staatlich gedeckte Zugriff der Institution auf ihre Klientel ausdrückt – das Gewächs heranziehen –, die aber zugleich den Abstand zum Bereich der Gefängnisse, Zucht- und Arbeitshäuser markiert wie auch den zum medizinischen Betrieb. Der Zögling steht irgendwo zwischen dem Lehrling und dem Sträfling, allerdings näher bei letzterem. Alle drei unterstehen einer Autorität, die behauptet, ihre Machtmittel mehr oder weniger auch zum Nutzen der jeweiligen Person einzusetzen. Zwang und Strafe sind in unterschiedlichem Maß Erziehungsmittel.
Die Bezeichnung der im Kalmenhof untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen änderte sich zwischen den 1920er und den 1960er Jahren nicht. Die Bezeichnung Zögling stammt nicht aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch. Auch gibt es für jene, die der Fürsorgeerziehung unterlagen, weder eine zeitgenössische Selbstbezeichnung noch eine neutrale Bezeichnung, auf die man ausweichen könnte.38
Die Morde fanden in der weit überwiegenden Zahl der Fälle im Kalmenhof-Krankenhaus statt: Töten im Rahmen ärztlicher Verrichtungen mithilfe überdosierter Medikamente und/oder einer kalkulierten Mangelernährung. Dieser Umstand lässt es gerechtfertigt erscheinen, von Patientinnen und Patienten zu sprechen. Zweifellos wurden Menschen mit Diagnosen oder Behinderungen nach Idstein transportiert, die nicht arbeitsfähig oder „nicht bildungsfähig“ waren, so das Verdikt der verantwortlichen Instanz in Berlin. Menschen wurden aber auch verlegt, um das Arbeitskräftereservoir aufzufüllen, was es angemessen erscheinen lässt, von Zöglingen zu sprechen. In der Folge werden beide Bezeichnungen verwendet, ohne damit scharf umrissene Gruppen zu identifizieren. Auch wenn die Unterscheidung Patient/Patientin vs. Zögling, krank/behindert vs. „verwahrlost“ im Einzelfall gelänge, ist eine grundsätzliche Scheidung in zwei Gruppen nicht möglich.39 Überdies konnte sich, wer gestern davonkam, nicht sicher sein, dass das einige Zeit später auch der Fall sein würde.40 Und selbstverständlich waren die Lebensbedingungen an diesem Ort so gestaltet, dass man sich im Rahmen der Arbeit oder durch Misshandlungen gravierende Verletzungen oder Erkrankungen zuziehen konnte, die wiederum die Überlebenschancen minderten.
Beide Bezeichnungen – Patienten und Patientinnen sowie Zöglinge – werden im Folgenden nicht in Anführungszeichen gesetzt, ebenso wenig die zahlreichen Komposita wie etwa Zöglingsgräber.
Der Ausdruck Zöglinge verweist nicht nur auf den epochenübergreifenden staatlichen (Fürsorge-)Erziehungsanspruch und die zu seiner Durchsetzung angewandten Machtmittel, sondern auch auf die Separierung von den Orten, an denen Kinder üblicherweise heranwachsen: Familie, Schule, Sportverein, Freizeiteinrichtungen. Die in der Bezeichnung aufscheinende Härte macht den Zugriff der beteiligten Institutionen kenntlich, in der sich auch die soziale Isolierung spiegelt.
Die Bezeichnung Zögling mag auch die im Grunde unzulässige Zivilität der Bezeichnung als Patienten und Patientinnen im Bewusstsein halten, evoziert diese doch neben dem medizinischen Behandlungsanspruch eine Fülle von Pflege- und Sorgeleistungen, die den Personen, die in diesem Buch so genannt werden, zu keinem Zeitpunkt mehr zuteilwurde.
Die beiden Bezeichnungen – mehr aber die aus der Pädagogik, denn die aus der Medizin – gemahnen daran, dass die Weise, in der Menschen einem institutionellen Zugriff unterworfen werden, Züge der Gewalt in sich tragen. Damit ist ein Moment jener Gefahr angedeutet, die im Kalmenhof unter nationalsozialistischer Herrschaft virulent wurde, jedoch an diesem Ort bereits zuvor angelegt war: Wer sich in der Anstalt nicht unterordnete, nicht wohlverhielt, wer den Disziplinierungsmaßnahmen Widerstand entgegenbrachte, wer geistig, seelisch oder physisch den Arbeitsanforderungen nicht entsprechen konnte, wer also an diesem Ort als „unerziehbar“ galt, hinter dem öffnete sich der Abgrund.
Dass die im Weiteren verwendeten Bezeichnungen den jeweiligen Individuen nicht gerecht werden, ist offenkundig. Sie sind daher möglichst oft bei ihren Namen genannt. Letztlich die einzig sichere Methode, um sie als Einzelne in Erinnerung zu rufen.
Quellenlage und Forschungsstand
Die Forschungen zur „Kindereuthanasie“ sehen sich in fast allen Fällen vor ähnliche Probleme gestellt. Bislang konnten „in keinem Fall zusammenhängende Schriftwechsel zwischen Anstalten/Kinder-‚Fach‘-Abteilungen, dem Reichsausschuß oder anderen zentralen T4-Stellen […] zu Tage gefördert“41 werden. Auch in Idstein wurden kurz vor dem Kriegsende Akten und Dokumente verbrannt, darunter die Patientenakten der Opfer, das Grabnummernverzeichnis des Kalmenhof-Friedhofs, die Monatsberichte an den „Reichsausschuss“ und die Korrespondenz mit der „Euthanasie“-Administration in Berlin sowie auch weitgehend die mit dem Hauptverantwortlichen beim Bezirksverband in Wiesbaden, Fritz Bernotat. Die Transportlisten der „Zwischenanstaltstransporte“ von Idstein nach Hadamar sind ebenfalls nicht überliefert, so dass auch die Verlegedaten in die Tötungsanstalt im Frühsommer 1941 und damit das jeweilige Sterbedatum dieser Menschen nur näherungsweise bestimmt werden können.
Mit diesen (Quellen-)Problemen waren alle konfrontiert, die in bislang drei Phasen die Vorgänge im Kalmenhof zu erhellen versuchten. Die ersten Untersuchungen fanden nach Kriegsende in Form strafrechtlicher Ermittlungen statt, die zu Verfahren über mehrere Instanzen führten. Als zweite Phase lässt sich die Aufarbeitung der NS-Geschichte des Kalmenhofs in den 1980er Jahren auffassen, aus der die erste wissenschaftliche Literatur hervorging. Schließlich wurde 2017 von der Vitos Rheingau gGmbH, in der politischen Verantwortung des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV), der Forschungsauftrag vergeben, aus dem die vorliegende Studie hervorgegangen ist.
Die strafrechtlichen Ermittlungen legten – wie so oft im Feld der NS-„Euthanasie“ – den Grundstein für die historiografische Forschung. Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Alexander Wirtzfeld hatte sich ab 1946 bemüht, die Beseitigung der Dokumente und Unterlagen zu kompensieren:
Wenn auch die den Reichsausschuss betreffenden Vorgänge und die Krankenakten der getöteten Kinder vernichtet worden sind, so könnten doch wohl […] Feststellungen getroffen werden. Woher sind die einzelnen Transporte gekommen? Wie viel Personen umfassten sie? Was ist aus den einzelnen Kranken geworden? Wie viel Zeit liegt zwischen Ankunft und Tode?42
Die Antworten, die Staatsanwaltschaft und Gericht im Laufe des Verfahrens geben konnten, blieben begrenzt. Dennoch bieten die Verfahrensakten des Kalmenhofprozesses, da tatzeitpunktnah eine Fülle von Aussagen aufgenommen wurden, einen Fundus von Spuren und Hinweisen.
Aus einer historiografischen Perspektive wurde zum Kalmenhof erstmals Anfang der 1980er Jahre geforscht. Der Impuls zur Aufklärung kam von einem Pfarrer, der mit einer Gruppe Jugendlicher zur Studienfahrt nach Auschwitz aufgebrochen war und von dort mit Erkenntnissen über den Tatort Idstein zurückkehrte. Nachdem publik geworden war, dass es sich beim Kalmenhof keineswegs allein um eine ehemalige „Zwischenanstalt“ der „Aktion T4“ handelt (was implizierte, dass niemand im Kalmenhof getötet worden sei), entschloss sich Dorothea Sick, ihre Abschlussarbeit an der Fachhochschule Frankfurt zum Thema NS-„Euthanasie“ im Kalmenhof zu schreiben. In der damaligen Einrichtung, dem Sozialpädagogischen Zentrum Kalmenhof (SPZ), wurde sie von Karl Reitinger unterstützt, nominell Koordinator, faktisch ihr Leiter. Sicks Arbeit wurde 1983 publiziert.43 Anlässlich des hundertjährigen Bestehens der Einrichtung 1988 wurde ein Sammelband herausgegeben, der von den Münsteraner Pädagogen Christian Schrapper und Dieter Sengling verantwortet wurde und der sich in mehreren Beiträgen der Vor-, Tat- und Nachgeschichte der Einrichtung widmete.44 Noch für diese Forschungen konnte nur sehr begrenzt auf themenspezifische Literatur zurückgegriffen werden. Materiell basierten sie, neben den Urteilen im Kalmenhofprozess, auch auf Patientenregistern wie den Haupt-, Zugangs- und Abgangsbüchern, die jedoch keineswegs immer verlässlich sind bzw. erwiesenermaßen verfälscht wurden. Eine wichtige Quelle war das standesamtliche Sterberegister: Die überwiegende Zahl der Todesfälle im Kalmenhof wurden dem Standesamt der Stadt Idstein angezeigt. Mit Hilfe von Namenslisten und Hinweisen auf Transporte aus anderen Einrichtungen ließen sich weitere Vorgänge rekonstruieren. Die Arbeiten von Sick sowie die im Band von Schrapper und Sengling sind seit über 30 Jahren die Standardliteratur zum Kalmenhof im Nationalsozialismus.
In der dritten Phase konnte nicht nur auf diese beiden Bücher, auf die überlieferten Quellen und die nicht publizierten Rechercheergebnisse von Karl Reitinger zurückgegriffen werden, inzwischen waren auch die historischen Sachverhalte in vielen Abgabeanstalten erforscht worden, so etwa in Scheuern und Hamburg. Zudem ist ein großer Bestand von Patientenakten der „Aktion T4“ in den 1990er Jahren erschlossen und in der Folge umfangreich erforscht worden,45 er steht heute im Bundesarchiv zur Verfügung. Die Strukturen des Bezirksverbands Nassau, der mehrere Einrichtungen, die zu „Euthanasie“-Tatorten wurden, verwaltete, wurden eingehend untersucht.46 In den letzten 25 Jahren wurde das Bild der NS-„Euthanasie“ im Zuge vielfältiger Forschungsanstrengungen insgesamt klarer, dies trifft auch auf den Komplex der „Kindereuthanasie“ zu, der nicht mehr als abgegrenztes Geschehen verstanden, sondern in seinen institutionellen Bezügen zu anderen Momenten der „Euthanasie“-Verbrechen gesehen wird.47 Hinzu kommen eine ganze Reihe von Studien zu „Kinderfachabteilungen“ in einzelnen Einrichtungen mit durchaus uneinheitlichen Ergebnissen, deren Erkenntnisse sich auf das Geschehen im Kalmenhof beziehen lassen.48
Wurden auch die Patientenakten der Opfer des Kalmenhofs zum Ende des Tatzeitraums verbrannt, so finden sich im LWV-Archiv in Kassel immerhin die Fallakten der überlebenden Zöglinge.49 Zudem wurden dort in den letzten Jahren weitere Sach- und Verwaltungsakten des Kalmenhofs verzeichnet. Diese umfassen auch Vorgänge in den 1980er Jahren. Gleichwohl bedurfte es zur Aufklärung der Vorgänge in diesem Jahrzehnt der Funde in einem Archiv, von dessen Existenz offiziell nichts bekannt war. Unter anderem die Sammelmappe im A0-Format „Wettbewerb: ‚Gedenkstätte Kalmenhof‘ 1983“ wie auch zwei weitere Ordner mit wichtigen Unterlagen befanden sich in einem Raum des Verwaltungsgebäudes von Vitos Teilhabe (dem heutigen Träger des Kalmenhofs), das mit den gewöhnlichen Suchroutinen nicht recherchiert werden konnte.50
Eine Besonderheit dieser Studie, die die Darstellungsweise in vielen Bereichen betrifft, ist einem glücklichen Umstand zu verdanken. Er führte dazu, dass in den Verfahrensakten in großer Zahl Aussageprotokolle von Angehörigen der Opfer zu finden sind. In Vorbereitung einer erneuten Hauptverhandlung forderte das Gericht die Staatsanwaltschaft 1948 auf, „bei einer grösseren Anzahl von Eltern im Kalmenhof gestorbener Kinder“51 nach den Details des damaligen Geschehens zu fragen. Systematisch wurde nach Angehörigen gesucht und ihnen ein fünf Punkte umfassender Fragenkatalog vorgelegt. Die so gewonnenen Aussagen der Eltern (teilweise auch der Geschwister oder der Großeltern) ermordeter Kinder, insbesondere aus dem Zeitraum 1943 bis 1945, füllen fast zwei Aktenbände.52 Die Befragung wurde an Dienststellen an den Wohnorten delegiert und die jeweiligen Beamten haben der Aufgabe offenkundig unterschiedlich viel Bedeutung beigemessen. Manche Angehörige haben auf den Fragenkatalog kurze Antworten gegeben, andere nahmen zu den Vorgängen ausgiebig Stellung. Ungeachtet möglicher Fehlerinnerungen drei bis fünf Jahre nach dem Geschehen und trotz ihrer Formalisierung sind diese Berichte und Aussagen eine bedeutende historiografische Quelle. Nicht zuletzt, weil in den folgenden vier Jahrzehnten niemand mehr das Gespräch mit Angehörigen oder gar mit Kalmenhof-Überlebenden gesucht bzw. solche Gespräche dokumentiert hätte. Dieses Material ermöglichte es, die auf Dokumenten der Tatorganisation und auf Aussagen der Tatbeteiligten basierende Darstellung immer wieder zu kontrastieren, ihr eine zweite Ebene einzuziehen. Die sich allzu leicht gleichsam automatisch vollziehende Normalisierung der zu begreifenden Taten und Vorgänge53 ließ sich so einigermaßen vermeiden. Zur Geltung kommt, was zur Versachlichung ihres Gegenstands neigende wissenschaftliche Abhandlungen oftmals tilgen: die Unerträglichkeit des zugrunde liegenden Geschehens.
Struktursprengende Merkmale
Im Kalmenhof starb zwei Wochen vor seinem zweiten Geburtstag Günter Friedrich; es starb Henriette Krämer, das Kind einer politisch Verfolgten, die sich, da in Haft, nicht um ihre Kinder kümmern konnte; es starben vollkommen verlassene Kinder wie Fritz Klitsch, dessen Angehörige erst 1948 zur Kenntnis nahmen, dass er im Kalmenhof gewesen war; es starben rebellische Jugendliche und müde gearbeitete Menschen, wie Katharina Flach, die 49 ihrer 59 Lebensjahre im Kalmenhof verbrachte, oder die 85-jährige Berta Schaper, die vermutlich bald gestorben wäre, wenn man sie denn gelassen hätte. Im Kalmenhof starben in der Summe nur wenige von Gesundheitsämtern am Wohnort nach Berlin gemeldete und vom „Reichsausschuss“ eingewiesene (einzelne) Kinder mit Erkrankungen, Behinderungen oder Missbildungen.
Was in Idstein geschah, lässt sich nur in der Zusammenschau der lokalen Entwicklung mit den reichsweiten Maßnahmen der Vernichtungspolitik verstehen. So wurde die Entscheidung für die systematische Ermordung von Anstaltspatienten und -patientinnen in Berlin im Sommer 1939 in Idstein als Impuls für eigene zweckdienliche Handlungen aufgenommen. Ein Zweck zu diesem Zeitpunkt war: Platz zu schaffen für „wertvolle“ verwundete Soldaten – ein ortsbezogener Utilitarismus im Rahmen des nationalsozialistischen Einsatzes für Deutschlands neue Größe. Ähnlich 1941: In Hadamar war eine weitere (eine sechste) Stätte geschaffen worden, um Patienten und Patientinnen zu töten, ihre Leiber zu verbrennen und die Todesfälle bürokratisch abzuwickeln. In Idstein fasste man das offenkundig auf als Maßgabe für die Erweiterung eigener Optionen: Warum Patientinnen und Patienten, die für überflüssig erachtet werden, noch verlegen? Diese Vorgehensweise, das eigeninitiative Töten, wurde durch die Installierung einer „Kinderfachabteilung“ gegen Ende des Jahres sanktioniert und bestärkt. Der von den Tatverantwortlichen in Idstein wie auch von den Berliner Funktionären als leitende Autorität dargestellte „Reichsausschuss“ und das entsprechende „Reichsausschussverfahren“ dominierten fortan aber keineswegs die Abläufe. Ob eine „Behandlungsermächtigung“ vorlag oder bloß in Aussicht stand, ob ein Kind überhaupt einzeln gemeldet worden war oder als Teil einer Gruppe augenscheinlich preisgegebener Menschen nach Idstein kam, all das wurde im Lauf der Zeit unwichtiger. Von den Tatverantwortlichen vor Ort wurde neben einem gewissen Maß an Kooperation – Berichte schicken, Korrespondenz führen – letztlich nur die Einfühlung in die Selektionskriterien erwartet. Da im Einzelfall keine Restriktionen von Berlin zu befürchten waren, existierten keine Hemmungen, schließlich auch arbeitsfähige Kinder, Jugendliche und Erwachsene umzubringen, die sich den Zumutungen entzogen hatten und nicht gewillt waren, dem Regime unter den Bedingungen des Krieges zu dienen. In den letzten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft ging man daran, Zöglinge umzubringen, die infolge ihrer erwiesenen Tauglichkeit lange schon im Kalmenhof gearbeitet und ebenso lange Einblick in die Vorgänge bekommen hatten, was sie angesichts des nahen Endes zu potenziell gefährlichen Mitwissern und Mitwisserinnen machte.
Für die Umsetzung der NS-„Euthanasie“ waren Organisationen, Funktionäre und Leitlinien erforderlich, jedoch ebenso sehr eine Vielzahl von Personen, die sich die Sache und ihre Ziele zu eigen machten, Akteure und Akteurinnen, die die Vorgaben aus Berlin weit auslegten. Einmal mehr erweist sich, dass höchst unterschiedliche Charaktere dazu in der Lage waren: In Idstein etwa der Hauptlehrer Eugen Link, dessen Fanatismus ihn im Sommer 1945 in den Suizid trieb. Sein direkter Vorgesetzter dagegen, der wenig widerstandfähige Verwaltungsleiter Wilhelm Großmann, verfasste bereits am 26. April 1945 unter dem Eindruck der Kriegsniederlage eine ausführliche handschriftliche Rechtfertigung, in der er seine Tatbeteiligung weitgehend eingestand. Weiter die als zurückhaltend im Auftreten beschriebene ehemalige Klosterschülerin Mathilde Weber, geb. Wolters, die sich als ebenso zielstrebige Tötungsärztin erwies wie ihr Nachfolger Hermann Wesse, der sein berufliches Dasein als Mediziner fast ausschließlich damit verbrachte, Kinder zu untersuchen, um einen Großteil danach umbringen zu lassen oder eigenhändig umzubringen (er war zunächst mit einer Frau verheiratet, die seine beruflichen Ziele teilte). Ebenso zählten dazu die mit vielem nicht einverstandene, skrupulöse Apollonia „Loni“ Franz; der energische Gutsinspektor Ludwig Fritz, der die „vollwertige Arbeitskraft“ Seipel noch aus einem Transportbus herausholte, aber einverstanden war, dass „schwache“ Zöglinge zügig vom Hofgut weggeholt wurden; sowie die mit jahrelanger Berufserfahrung ausgestattete Hausleiterin im Altenheim, Klothilde Kaiser, die den Betrieb dort zur Zeit der „Zwischenanstaltstransporte“ leitete. Sie alle und viele andere haben ihren je unterschiedlich großen Teil beigetragen und den Kalmenhof zu einer Mordstätte der NS-„Euthanasie“ gemacht.
Zeigen sich bereits in der NS-Geschichte des Kalmenhofs Abweichungen von den geläufigen Schemata der NS-„Euthanasie“, so auch in der Nachkriegsgeschichte. Das bekannte Muster: juristische Ahndung in den ersten Jahren nach 1945 unter dem Einfluss der alliierten Besatzung, dann langes Schweigen, schließlich Aufarbeitung in den 1980er Jahren oder etwas später, ist mehrfach gebrochen. Zwar wurden wichtige Tatverantwortliche in der ersten Instanz des Kalmenhofprozesses abgeurteilt – typischerweise mit deutlich milderen Urteilen im Revisionsverfahren –, aber bereits dieser Versuch, das elementare Lebensrecht für Patienten und Patientinnen wie für Heimzöglinge wieder als Norm einzusetzen und den Verstoß dagegen zu ahnden, wurde konterkariert von massiven Solidaritätsbekundungen für zwei der Angeklagten. Auch die folgenden Jahrzehnte, die häufig als die der Verdrängung und des Schweigens bezeichnet werden, wurden in Idstein von einer durchaus als aktiv zu bezeichnenden Beseitigung und Umnutzung des Kalmenhof-Friedhofs begleitet, jenes Areals, das unzweideutig an die Tat und ihre Opfer erinnerte. Schließlich sind die Aufklärungsbemühungen der Jahre 1981 bis 1989 durchzogen von einer Scheu, die Folgen von Solidarisierung und Spurenbeseitigung aufzudecken und zu thematisieren. Ein Umstand, der mitursächlich für die 2016 eingetretene Situation war: Die Vitos Rheingau gGmbH (Alleingesellschafter ist der LWV) – seinerzeit Eigentümerin des Kalmenhof-Krankenhauses – wollte das leerstehende Gebäude verkaufen. Der Schauplatz der Verbrechen wurde, ohne diesen Umstand zu erwähnen, auf einem Immobilienportal angeboten. Die sich hinter dem Krankenhaus befindende Kriegsgräberstätte samt dem 1987 eingeweihten Mahnmal sollte (und durfte) nicht angetastet werden, womit den Forderungen der Gedenkkultur Genüge getan schien. War zum Kalmenhof nicht alles gesagt, alles „aufgearbeitet“?
Das Insistieren einer Handvoll historisch Informierter und die Selbstblockade der daraufhin eingesetzten Kalmenhof-Kommission führten zum Ruf nach der Wissenschaft. Der dann erteilte Forschungsauftrag zielte zum einen auf die innere Aufteilung der Räume im Krankenhaus und ihre jeweilige Funktion im Rahmen der Tathandlungen, zum anderen auf mögliche Grablagen außerhalb des 1987 als Kriegsgräberstätte ausgewiesenen Areals des Kalmenhof-Friedhofs.
Es geht bei der „Euthanasie“-Forschung, das hat Ute Daub bereits vor Jahren bemerkt, „stärker als in vielen anderen Bereichen der NS-Forschung um die mühselige, aufwendige, allmähliche Wiederaneignung und Rekapitulation von Bekanntem, bereits Gewußtem, das in einem in der Geschichte selten anzutreffenden Maße aus dem öffentlichen Bewußtsein entschwunden ist.“54 Diese Worte sind paradigmatisch auch für die Aufklärung der Kalmenhofgeschichte. Die vorliegende Studie – das Resultat der dritten Forschungsphase zum Kalmenhof – rekonstruiert neben der Tatgeschichte von 1939 bis 1945 und der Geschichte der Strafverfolgung auch die ersten drei Nachkriegsjahrzehnte und den Aufarbeitungsprozess in den 1980er Jahren. Sie untersucht, in welcher Hinsicht dieser Prozess blockiert war und in gewisser Weise die Verwerfungen der Jahre ab 2016 provoziert hat. In letzter Konsequenz ist sie Teil der Geschichte, die es zu erzählen gilt, denn das ist die bittere Pointe: Ohne diesen „Zwischenfall“ – die ungeschickte Initiative zum Verkauf des zentralen Tatorts Krankenhaus – würde weiterhin das übrig gebliebene Friedhofsareal als gesamter historischer Kalmenhof-Friedhof gelten, in dessen Umfeld jedoch, man weiß nicht warum, keine Baugenehmigungen erteilt werden können. Es gäbe heute vor Ort weder eine neue Debatte über die Rolle der Einrichtung im Rahmen der NS-„Euthanasie“ noch eine über die angemessene Nutzung des Krankenhausgebäudes. Und es gäbe auch nicht dieses Buch.
Neben der Tatgeschichte des Kalmenhofs steht nun auch die Nachkriegsgeschichte als mehrfach gebrochene Aufklärungsgeschichte. Erscheint jene mitunter schockierend und unübersichtlich, so ist diese vor allem irritierend und schmerzhaft. Und doch gibt es ein verbindendes Element. Die auf dem Kalmenhof-Friedhof beerdigten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen waren die meiste Zeit ihres Lebens, insbesondere aber am Lebensende mit Werturteilen konfrontiert: „unbrauchbar“, „wertlos“, „nicht arbeitsfähig“, „charakterlich abartig“, „nicht bildungsfähig“, „unsauber“ etc. Letztlich ist es kein Zufall, dass genau diese Gräber ungesichert blieben und ein Gegenstand von Ignoranz und Aggression wurden: Der Umgang mit dem Kalmenhof-Friedhof (wie auch mit den Gräbern der „Euthanasie“-Opfer auf zwei anderen Idsteiner Friedhöfen) in den vergangenen 75 Jahren ist ein Echo des Umgangs mit den dort beerdigten Menschen. Die toten Zöglinge zählten so wenig wie die lebenden. Dies stellt ein erhebliches Problem dar, versteht sich die Bundesrepublik doch als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus und den in dieser Zeit begangenen Verbrechen. Der Bruch mit der NS-Ideologie und ihren Leitsätzen wurde von Bundespräsident Weizsäcker in einer berühmten Rede vom 8. Mai 1985 zur Staatsraison erklärt. Just zu dieser Zeit wurde die Idsteiner NS-Geschichte aufgearbeitet, allerdings unter Aussparung jener Aspekte, die dazu geführt hatten, dass die Gräber der Zöglinge auf drei Idsteiner Friedhöfen weitgehend zum Verschwinden gebracht worden waren. Dieser Umstand wurde beschwiegen und blieb weitere 30 Jahre im Dunkeln.
Aufbau der Arbeit
Eine Besonderheit des „Euthanasie“-Tatorts Kalmenhof ist der Umstand, dass bereits unmittelbar mit Kriegsbeginn die Zahl der Sterbefälle für mehrere Monate emporschnellte. Dafür gibt es angesichts der Begleitumstände nur eine Erklärung: Lange vor einer administrativen Einbindung in eine größere organisatorische Struktur wurden im Kalmenhof Patienten und Patientinnen getötet (Kapitel 1).
In der Folge wurde die Einrichtung im Rahmen der „Aktion T4“ zu einer der neun sogenannten Zwischenanstalten der Tötungsanstalt Hadamar. Damit der Kalmenhof diese logistische Funktion übernehmen konnte, wurden zunächst die selektierten Patientinnen und Patienten des Kalmenhofs nach Hadamar verlegt. Dann wurden jeweils für einige Wochen jene per Meldebogen selektierten Menschen, die aus ihren Stammanstalten weggeholt worden waren, um in Hadamar ermordet zu werden, in dem Altenheim genannten Gebäude am Bahnhof untergebracht. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen, und die Zahl der Aussagen zu den Vorgängen dort oder zur Aufteilung der Räume ist verschwindend gering. Auch zu anderen für den Tatort Kalmenhof wichtigen Örtlichkeiten lassen sich oft nur wenige Angaben machen. Das Lehrlingsheim und die Lehrwerkstätten waren auch Orte der Gewalt: In vielen Aussagen der Jugendlichen wird von Fritz Kirsch55 und seinem Ochsenziemer berichtet. Eine Besonderheit des Kalmenhofs ist, dass parallel zu den skizzierten Abläufen, die weitgehend von einer fernen Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4 organisiert wurden, eine große Zahl von Menschen ermordet wurden. Das Jahr 1941 (Kapitel 2) bietet insofern ein heterogenes Bild, gekennzeichnet von verschiedenen Aktivitäten unterschiedlichen Ursprungs.
In Kapitel 3 werden die Organisationformen und Vorgehensweisen der „Kindereuthanasie“ rekonstruiert, die – so die zugrunde liegende Programmatik – vom „Reichsausschussverfahren“ bestimmt wurden. Im Weiteren gilt es zu klären, welche Form das Tatgeschehen in Idstein in den Jahren ab 1942 tatsächlich annahm und wie die Einrichtung diesbezüglich zu charakterisieren ist. Dafür ist es notwendig, einen Blick auf die Situation in zunächst drei Anstalten zu werfen, aus denen im Jahr 1943 größere Transporte nach Idstein abgingen: Scheuern, Goddelau und Hamburg (Kapitel 4). Im folgenden Jahr änderte sich die Situation im Kalmenhof-Krankenhaus dahingehend, als dass die Tötungsärztin Mathilde Weber durch Hermann Wesse ersetzt wurde und vornehmlich Transporte aus einer Klinik in Bonn kamen. Gegen Ende des Tatzeitraums bestimmten zunehmend pragmatische Erwägungen die Maßgaben der handelnden Akteure (Kapitel 5).
Auf Grundlage der Befunde lassen sich Einsichten gewinnen, von welchen Einflüssen und Logiken das Tatgeschehen in Idstein geprägt war. Da der Untersuchungsgegenstand zwar lokal abgegrenzt werden kann, jedoch Teil einer umfassenden, reichsweiten Struktur war, gilt es, die Ergebnisse dieses Teils der Studie ins Verhältnis zu setzen zu Wissensbeständen über andere „Kinderfachabteilungen“ (Kapitel 6). Im Fortgang wird deutlich, dass sich viele Tötungsdelikte im Kalmenhof nicht oder nicht eindeutig einem der drei in der Forschung unterschiedenen Tatzusammenhänge der „Aktion T4“, der dezentralen „Euthanasie“ oder der „Kindereuthanasie“ zuordnen lassen.
Eingedenk des Umstands, dass es die Örtlichkeiten und räumlichen Strukturen sind, die das Tatgeschehen prägten, münden die Schlussfolgerungen aus den zuvor entfalteten empirischen Sachverhalten in eine Untersuchung, die die chronologische Darstellung hinter sich lässt und auf die räumlichen Gegebenheiten abstellt (Kapitel 7).
Dies ist im Anschluss noch einmal zu vertiefen hinsichtlich der drei Friedhöfe, auf denen die Toten im Tatzeitraum beerdigt wurden. Kapitel 8 wird mit Überlegungen zur Zahl der Toten sowie der auf den Idsteiner Friedhöfen beerdigten Kalmenhof-Opfer beschlossen, nicht zuletzt, weil es dieses Erbe ist, das sich in gewisser Weise den Vergessensanstrengungen in den Nachkriegsjahrzehnten widersetzte: Es waren die manifesten Hinterlassenschaften, die räumlich situierten, nicht vergehenden Momente des Tatgeschehens – Bauten, Gräber, Knochen –, die auch nach Jahrzehnten mehrfach kleinere oder größere Krisen in Idstein auszulösen vermochten.
Bereits die kurz nach Kriegsende anlaufende strafrechtlichen Ahndung der Verbrechen war bald von einer massiven Ambivalenz durchzogen. In der Strafverfolgung drückt sich nicht nur der Anspruch des verfassten Rechts aus, über die Vorgänge im Kalmenhof ein Urteil zu sprechen, sie ist selbst ein Moment, das diesen Anspruch konterkarierte: War es doch das Revisionsurteil von 1949, das (bis auf einen) die Strafaussprüche von 1947 zurücknahm; war es doch die allenfalls pflichtschuldige Anstrengung von 1952, den ersten Direktor Müller zur Verantwortung zu ziehen, die dem Sühneanspruch Hohn sprach (Kapitel 9). Letztlich haben die durch die Strafverfolgung mobilisierten Gegenkräfte in Idstein, die Kampagnen und Solidaritätsbekundungen zugunsten zweier Hauptangeklagter organisierten, die Haltung zur NS-Geschichte des Kalmenhofs auf Jahre geprägt (Kapitel 10).
Die entstehende Spannung zwischen dem, wie die Geschichte erzählt wurde, und dem, wie sie war, brach erst Anfang der 1980er Jahre auf: Die Einrichtung und ihr Träger, die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger sahen sich zu einer Auseinandersetzung mit den Verbrechen gezwungen. Daraus erwuchsen die erste wissenschaftliche Literatur, eine Ausstellung im Verwaltungsgebäude und ein Mahnmal am Anstaltsfriedhof (Kapitel 11).
Nach dem Resümee der gewonnenen Einsichten in die Tat- und Nachgeschichte des Kalmenhofs folgt im Schlusskapitel 12 ein knapper Bericht zu den Umständen, die zur Vergabe des Forschungsauftrags 2017 führten, und zu den weiteren Geschehnissen. Dazu zählen insbesondere die technische Untersuchung mit dem sogenannten Geo-Radar-Verfahren und die im Juli 2020 sowie im März 2021 vorgenommenen Sondierungsgrabungen. Auch wenn durch diese Maßnahmen manches klarer geworden ist, sind die Ergebnisse doch nicht erschöpfend. Gleichwohl lässt sich mit großer Sicherheit die Folgerung ziehen, dass die 252 offiziellen Quadratmeter der 1987 ausgewiesenen Kriegsgräberstätte nur die Gräber des Kalmenhof-Friedhofs umfassen, die nach verschiedenen Baumaßnahmen in den 1950er/1960er Jahren erhalten geblieben sind. – Etwa ein Drittel des Kalmenhof-Friedhofs in seiner Gestalt am Ende des Tatzeitraums 1945.
Ein Gedenken der Gegensätze. Festansprache von Prof. Dieter Sengling zur 100 Jahr-Feier des Kalmenhofs am 7.10.1988, S. 2; LWV-Archiv, B 100, Nr. 176, 100 Jahre Kalmenhof. Als „treibende Kraft“ wird Rudolph Ehlers bezeichnet, als „wichtigster Mitstreiter“ Charles L. Hallgarten; ebd.
Faksimile einer Werbeanzeige in: Martin Wißkirchen, Idiotenanstalt – Heilerziehungsanstalt – Lazarett. Die Entwicklung des Kalmenhofs 1888–1945, in: Christian Schrapper u. Dieter Sengling (Hg.), Die Idee der Bildbarkeit. 100 Jahre sozialpädagogische Praxis in der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof, Weinheim/München 1988, S. 111.
Vgl. ebd.
Vgl. Christa Schikorra, Über das Zusammenspiel von Fürsorge, Psychiatrie und Polizei bei der Disziplinierung auffälliger Jugendlicher, in: Thomas Beddies u. Kristina Hübener (Hg.), Kinder in der NS-Psychiatrie. Berlin-Brandenburg 2004, S. 87–106, hier S. 104. „Die Stigmatisierung [der Betroffenen] äußert sich besonders deutlich in der Sprache der Akten durch ein Vokabular der Klassifizierung und Herabsetzung der Menschen, um die es in diesen Akten geht.“ Ebd., S. 87. Gleiches gilt für die gesichteten Fallakten dieser Untersuchung.
Vgl. zum Zusammenspiel von Fürsorge, Psychiatrie und Polizei bei der Disziplinierung auffälliger Jugendlicher; ebd., S. 88.
Vgl. Wißkirchen, Idiotenanstalt, S. 114–121.
Ebd., S. 119.
Ute Daub, Forschungslücken im Bereich „Euthanasie“, Referat auf dem Symposium zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verfolgung und Vernichtung durch das NS-Regime in Hessen, am 25.10.1995 im Hessischen Landtag in Wiesbaden. Hessischer Landtag, Drucksache 15/1001, S. 15–26, hier S. 20 f.
Peter Sandner, Verwaltung des Massenmords. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus, Gießen 2004, S. 316.
Vgl. zu NS-„Euthanasie“ etwa: Henry Friedlander, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 1997; Ernst Klee, „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (vollst. überarb. Neuausgabe), Frankfurt am Main 2010; Hans-Walter Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ 1880–1945, 2. Aufl., Göttingen 1992.
In sechs Gasmordanstalten wurden zwischen Januar 1940 und August 1941 über 70.000 zuvor per Meldebogen selektierte Patienten und Patientinnen ermordet.
Winfried Süß, Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939–1945, München 2003, insbesondere S. 311–369, hier S. 325.
Die Initiative ging ab 1942 keinesfalls mehr allein von Berlin aus. Indem die kommunalen Gesundheitsverwaltungen „mit wachsender Intensität auf die ‚Freimachung‘ stadtnaher Anstalten von Geisteskranken drängten, um in den geräumten Heil- und Pflegeanstalten Einrichtungen der städtischen Alten- und Gesundheitspflege unterzubringen, forcierten sie einen Prozeß der wechselseitigen Verdrängung hierarchisch differenzierter Patientengruppen, der das Gesicht des deutschen Gesundheitswesens während des Krieges zunehmend prägte. Die Gauleitungen fungierten dabei als wirkungsmächtige Verstärker kommunaler Verlegungswünsche.“ Ebd., S. 338.
Vgl. den „Hungerkosterlass“ des Bayerischen Innenministeriums vom 30.11.1942, der anwies, diejenigen „Insassen der Heil- und Pflegeanstalten, die nutzbringende Arbeit leisten oder in [t]herapeutischer Behandlung stehen, ferner die noch bildungsfähigen Kinder, die Kriegsbeschädigten […] zu Lasten der übrigen Insassen besser zu verpflegen.“ Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an den Reichsstatthalter der Westmark und die bayerischen Regierungspräsidenten v. 30.11.1942, zit. n. Ernst Klee (Hg.), Dokumente zur „Euthanasie“, Frankfurt am Main 1985, S. 287. Bei Besprechungen im Vorlauf, auf die das Schreiben Bezug nimmt, wurde unzweideutig festgelegt, dass die Mangelernährung den Tod bezweckte.
Ulrich Herbert, Vernichtungspolitik. Neue Antworten und Fragen zur Geschichte des „Holocaust“, in: Ders. (Hg.), Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1939–1945. Neue Forschungen und Kontroversen, Frankfurt am Main 1998, S. 9–66, hier S. 52.
Ebd., S. 44.
LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1462, Fallakte Irmgard B. Die Einweisungsgründe für die im November 1944 eingewiesene 14-jährige Liselotte F. lauteten: Vater Tagelöhner, „Eltern geschieden (Mutter schuldig)“, „Stiefmutter ist der Erziehung nicht gewachsen“. Liselotte kam 1944 zunächst ins Aufnahmeheim, dann in den Kalmenhof; vgl. LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1331, Fallakte Liselotte F. Die Fallakten der überlebenden Kinder und Jugendlichen unterliegen Schutzfristen. Soweit auf diese Akten Bezug genommen wurde, sind die Namen anonymisiert.
Das Landesaufnahmeheim war eine Einrichtung des Bezirksverbandes Nassau und ebenso wie der Kalmenhof dem Landeshauptmann in Wiesbaden unterstellt. Von Fürsorgeämtern eingewiesene Kinder wurden hier begutachtet und häufig in Pflegestellen auf dem Land untergebracht oder aber der Anstaltserziehung übergeben, in der Regel also in den Kalmenhof verlegt.
Vgl. Dienst- und Erziehungsvertrag mit dem Sattlermeister Adam Steinmann in Nauheim für Fritz H.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 459.
Vermerk v. Juni 1944, Fallakte Hans H.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 154.
„Psychopathie“ ist ein Schlüsselbegriff an der Schnittstelle von Fürsorgeerziehung, Psychiatrie und Behindertenhilfe und rekurriert auf negative Eigenarten des „Charakters“ und der „Persönlichkeit“. Die Rede von Abartigkeit geht, wie die von „angeborenem Schwachsinn“, einher mit einer Vorstellung defizitärer „Anlagen“. Den Bezeichnungen liegen biologistische Vorstellungen zugrunde. Ungeachtet der zeitgenössischen Differenzierungen dienen alle drei Begriffe dazu, menschliche Zustände oder Verhaltensweisen mit medizinischen Termini zu fassen, sie also zu pathologisieren.
Auf Betreiben des RMdI wurden ab Mai 1943 Kinder mit einem jüdischen Elternteil in Hadamar zusammengefasst: 40 der 45 in die „Mischlingsabteilung“ aufgenommenen Kinder wurden in den folgenden Monaten getötet; vgl. Lutz Kaelber, Willy und Horst Strauss und die Hadamarer „Mischlingsabteilung“ (1943–1945): Neue Forschungen, Bad Ems 2020 (Bad Emser Hefte, 568, hg. v. Verein für Geschichte, Denkmal- und Landschaftspflege e.V.).
„Aus der Entschädigungsakte von Bernhard Strauss geht hervor, dass nach Bescheinigung des Polizeiamtes von Bad Ems im Jahr 1953 die Kinder am 22. Dezember 1941 von Amts wegen in das Landesaufnahmeheim nach Idstein verzogen waren. Sie wurden ihrer Familie also tatsächlich etwa zwei Wochen nach Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung entrissen. In den Akten heißt es weiter, ‚Von Idstein wurden die Kinder zu Bauern nach Walsdorf gebracht, wo sie zu landwirtschaftlichen Arbeiten herangezogen wurden‘.“ Ebd., S. 18. Willy Strauss (26.9.1929–4.9.1943), Horst Strauss (16.10.1931–3.9.1943).
Wiener Nervenklinik an Gaujugendamt Wien v. 14.5.1943, unterz. v. Dr. Ernst Illing. Illing war Tötungsarzt in der „Kinderfachabteilung“ Spiegelgrund. Fallakte Ernestine H.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1400.
Schreiben Verwaltungsleiter Großmann an Familie Hofmann v. 25.7.1944; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1400.
Ebd.
Ebd.
Vgl. Getreidewirtschaftsverband Hessen-Nassau, Frankfurt an Heilerziehungsanstalt Kalmenhof Idstein v. 21.2.1941; LWV-Archiv Kassel, B 81, Nr. 109 (1935–1945).
Vgl. Kalmenhof an Reichsnährstand v. 8.3.1944; LWV-Archiv Kassel, B 81, Nr. 109 (1935–1945).
Aussage Ludwig Fritz, Gutsinspektor; Verfahrensakten des Kalmenhofprozesses, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStA WI), Abt. 461, Nr. 31526, Bd. 3, S. 66/Bl. 113RS. Zukünftig zitiert nur als Verfahrensakten mit Bandnummer und Blatt- bzw. Seitenzahl der PDF.
Vgl. Meldebogendurchschlag v. 1.12.1941 mit der Bemerkung unten: „[g]ute Arbeitskraft, für die Anstalt z.Zt unentbehrlich“. LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 4083, Fallakte Eugen B.
Vgl. Fallakte Katharina B.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1312.
Vgl. Fallakte Kurt D.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1464.
Vgl. Fallakte Willi D.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1853.
Vgl. Fallakte Margot D.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1318; „… recht anstellig, gute Arbeitskraft“.
Vgl. Fallakte Marie B.; LWV-Archiv Kassel, K 81, Nr. 1463.
Sowohl seitens der Jugend- und Fürsorgeämter wie auch im Kalmenhof hat man diese Beurteilungen in den Akten nach dem Ende des Nationalsozialismus keineswegs verworfen. Die zahlreichen Entweichungen in den Wochen und Monaten nach der Befreiung – häufig danach in Entlassungen umgewandelt – wurden im Schriftverkehr zwischen dem Kalmenhof und den Ämtern terminologisch vielmehr so gerahmt, als habe die Anstaltserziehung gefruchtet und der Zustand des Zöglings sich „gebessert“.
Von „Bewohnern und Bewohnerinnen“ zu sprechen, ist euphemistisch: Wir, die wir wohnen, erfreuen uns alltäglich genau der Freiheiten, die jenen, die der Fürsorgeerziehung unterlagen, nicht zukamen.
Hier manifestiert sich ein verallgemeinerbarer Aspekt: Es ist auch ein Kennzeichen der nationalsozialistischen Zwangssterilisationspraxis, dass der als medizinisch aufgefasste Begriff des „Schwachsinns“ vor den „Erbgesundheitsgerichten“ in Tausenden von Fällen als soziale Diagnose fungierte.
Es findet sich sogar ein Beispiel für die umgekehrte Richtung: Mit Fritz Schäfer gab es einen Zögling, der zum 1.10.1943 als Hilfsarbeiter übernommen wurde und somit den Statuswechsel vollzog; vgl. Wilhelm Großmann an Inspektor Fritz, Vermerk zu Fritz Schäfer (geb. 8.5.1923) v. 21.9.1943; LWV-Archiv Kassel, B 81, Nr. 164, Bd. 2.
Dorothee Roer, „Lebens-unwert“. Kinder und Jugendliche in der NS-Psychiatrie, in: Matthias Hamann u. Hans Asbek (Hg.), Halbierte Vernunft und totale Medizin. Zu Grundlage, Realgeschichte und Fortwirkungen der Psychiatrie im Nationalsozialismus (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, 13), Berlin 1997, S. 107–130, hier S. 113.
Strafkammer (Wirtzfeld) an OStA v. 29.6.1948; Verfahrensakten, Bd. 4, S. 154 f./Bl. 148a.
Dorothea Sick, „Euthanasie“ im Nationalsozialismus am Beispiel des Kalmenhofs in Idstein im Taunus, Frankfurt am Main 1983.
Christian Schrapper u. Dieter Sengling (Hg.), Die Idee der Bildbarkeit. 100 Jahre sozialpädagogische Praxis in der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof, Weinheim/München 1988.
Vgl. Maike Rotzoll u.a. (Hg.), Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn 2010, Einführung, S. 17 f.
Vgl. Sandner, Verwaltung.
Vgl. Thomas Beddies (Hg.), Im Gedenken der Kinder. Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit. Ausstellungskatalog, Berlin 2012; Thomas Beddies u. Kristina Hübener (Hg.), Kinder in der NS-Psychiatrie, Berlin-Brandenburg 2004; Udo Benzenhöfer, Kindereuthanasie in der NS-Zeit unter besonderer Berücksichtigung von Reichsausschussverfahren und Kinderfachabteilungen, Münster 2020; Lutz Kaelber u. Raimond Reiter (Hg.), Kindermord und „Kinderfachabteilungen“ im Nationalsozialismus. Gedenken und Forschung, Frankfurt am Main 2011; Roer, „Lebens-unwert“; Sascha Topp, Der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“. Zur Organisation der Ermordung minderjähriger Kranker im Nationalsozialismus 1939–1945, in: Thomas Beddies u. Kristina Hübener (Hg.), Kinder in der NS-Psychiatrie, Berlin-Brandenburg 2004, S. 17–54.
Vgl. Heike Bernhardt, Anstaltspsychiatrie und „Euthanasie“ in Pommern 1933 bis 1945. Die Krankenmorde an Kindern und Erwachsenen am Beispiel der Landesheilanstalt Ueckermünde, Frankfurt am Main 1994; Marc Burlon, Die „Euthanasie“ an Kindern während des Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen, Hamburg 2009. URL: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2010/4578/pdf/Kindereuthanasie_Hamburg.pdf (aufgerufen 8.1.2020); Thomas Beddies, Kinder und Jugendliche in der brandenburgischen Heil- und Pflegeanstalt Görden als Opfer der NS-Medizinverbrechen, in: Kristina Hübener (Hg.) in Zusammenarbeit mit Martin Heinze, Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit, Berlin-Brandenburg 2002 (Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg, 3), S. 129–154; Matthias Dahl, Die Tötung behinderter Kinder in der Anstalt „Am Spiegelgrund“ 1940 bis 1945, in: Eberhard Gabriel u. Wolfgang Neugebauer (Hg.), NS-Euthanasie in Wien, Wien 2000, S. 75–92; Julia Katzur, Die „Kinderfachabteilung“ in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar und die nationalsozialistische „Kindereuthanasie“ zwischen 1940–1945. Dissertation an der Medizinischen Fakultät der TU München 2017. URL: mediatum.ub.tum.de/doc/1375884/1375884.pdf (aufgerufen 2.11.2021); Andreas Kinast, „Das Kind ist nicht abrichtfähig“. „Euthanasie“ in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941–1943, durchgesehene Neuauflage, Köln 2014; Karl-Horst Marquart, „Behandlung empfohlen“. NS-Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen in Stuttgart, Stuttgart 2015; Linda Orth, Die Transportkinder aus Bonn. „Kindereuthanasie“, Köln 1989; Ulrich Rottleb, „Prognose: ungünstig“. „Kindereuthanasie“ in Loben 1941–1945, in: Boris Böhm (Hg.), Vergessene Opfer der NS-„Euthanasie“. Die Ermordung schlesischer Anstaltspatienten 1940–1945, Leipzig 2018, S. 99–117; Susanne Zimmermann, Überweisung in den Tod. Nationalsozialistische „Kindereuthanasie“ in Thüringen (Quellen zur Geschichte Thüringens, 25), 4. Aufl., Erfurt 2010.
Aufgrund des Umfangs konnte dieser Bestand nur in Teilen durchgesehen werden. Dabei fanden sich zwei Akten von „Euthanasie“-Opfern, die beim Aussortieren kurz vor Kriegsende übersehen worden sein müssen.
Bei Erteilung des Forschungsauftrags 2017 hieß es, im Verwaltungsgebäude des Kalmenhofs seien keine Archivalien zur NS-Geschichte mehr verfügbar. Ein Hinweis einer früheren Mitarbeiterin auf die Sammelmappe zum Wettbewerb führte zu diesem und zu weiteren Funden im Raum 313 des Gebäudes. Insbesondere zu nennen sind die Ordner mit der Bezeichnung „Entstehung und Entwicklung des Heimes, Euthanasie 00/19“ und „Entstehung und Entwicklung des Heimes, Euthanasie 134/1“.
Strafkammer (Wirtzfeld) an StA Frankfurt v. 29.6.1948; Verfahrensakten, Bd. 4, S. 154/Bl. 148a. Grundlage ist eine Aufstellung der Sterbefälle, entnommen aus dem standesamtlichen Sterberegister; vgl. Aufstellung, ebd., S. 156–159/Bl. 149–152; versehen mit handschriftlichen Bemerkungen: ermittelt/vernommen. Vgl. auch Kripo Frankfurt an Polizeibehörde Mainz-Budenheim; ebd., S. 155. Hier die erstmalige Verwendung des Fragenkatalogs, der in der Folge an zahlreiche Polizeidienststellen versandt wurde.
Vgl. Verfahrensakten, Mitte Band 4 bis Beginn von Band 6.
Vgl. Stefanie Westermann, Der verweigerte Blick in den Spiegel, in: Stefanie Westermann, Richard Kühl u. Timm Ohnhäuser (Hg.), NS-„Euthanasie“ und Erinnerung, Berlin 2011, S. 231–244.
Daub, Forschungslücken, S. 18.
Kirsch wurde im März 1943 die Hausleitung des Lehrlingsheims übertragen. Er gab an, dass dort durchschnittlich „100 Mann“ waren. Vernehmung Fritz Kirsch v. 21.1.1947; Verfahrensakten, Bd. 3, Bl. 40. Später wurde, wie zuvor bereits andere Gebäude, auch das Lehrlingsheim von einem Wehrmachtslazarett in Anspruch genommen.