Nach der Rehabilitierung
âWer nicht in Ehren lebt, stirbt in Schandeâ heiÃt es in einem Fernschreiben vom 21. März 1945, mit dem der neu ernannte Oberbefehlshaber (OB) West, Feldmarschall Albert Kesselring, seinen obersten Befehlshaber Adolf Hitler zitierte, und nebenbei seinen Truppen zur Abschreckung die sofortige standgerichtliche Hinrichtung der vier Offiziere bekannt gab, die er für die Schuldigen an der nicht erfolgten Brückensprengung von Remagen am Rhein hielt.1
Die Wehrmachtjustiz war eine gut geölte Maschinerie, die auch ohne persönliches Zutun des Armeeoberbefehlshabers mit aller Schärfe gegen vermeintliche Abweichler vorging. Haupt-Betätigungsfelder der Militärjustiz waren die eigenen Soldaten, sowie die Bevölkerung der besetzten Gebiete, und Ziel war âDisziplinierung und Lenkungâ.2 Sonderfälle bildeten die Militärjustiz der âfremdländischen Truppenâ, die als Verbündete der Wehrmacht und Waffen-SS kämpften, wie etwa Franzosen, Belgier, Kroaten und Kosaken, und bei denen sich zu Kriegsende die Desertionen häuften. Seit zu Kriegsbeginn mit Erlass der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) durch § 5a geregelt wurde, dass mit Todesstrafe zu belegen sei, wer die âManneszucht oder die Sicherheit der Truppe gefährdeâ3, fand die Höchststrafe exzessive Anwendung. Da es vom Ermessen des Kriegsrichters bzw. des Gerichtsherrn abhing, wann diese Gefährdungslage tatsächlich bestand, war NS-konformer, ideologisierter Auslegung Tür und Tor geöffnet. Zudem war den Richtern wie auch Gerichtsherren bekannt, dass Hitler eine harte Auslegung wünschte: âWenn an der Front gerade die Besten ihr Leben für das Vaterland lassen müssten, könne niemand es verstehen, dass man zur gleichen Zeit Feiglinge und Saboteure in den Zuchthäusern konserviere.â4
Nach den Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und andern Verfolgten der Militärjustiz in Deutschland und Ãsterreich in den 1990er und 2000er Jahren steht nicht mehr der Nachweis des Unrechtscharakters und der Brutalität der deutschen Sonder- und Militärjustiz im Vordergrund, um den Opferstatus der verfolgten Soldaten zu belegen, vielmehr geht es um die Handlungsspielräume und die Umstände von Desertion und Flucht. Die Forschung spricht daher vielfach von âunerlaubter Entziehungâ, um die unterschiedlichen Facetten sichtbar zu machen. Die Erinnerungskultur und der Diskursrahmen der späten 1990er und 2000er Jahre, insbesondere die sogenannten âDeserteursdebattenâ um Rehabilitierung der damals Verurteilten, sind ein weiteres wichtiges Forschungsfeld.
Die pauschale gesetzliche Rehabilitierung der Deserteure der deutschen Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg und von Opfern der NS-Militärjustiz liegt in Deutschland und Ãsterreich mittlerweile fünfzehn bis zwanzig Jahre zurück. Der Deutsche Bundestag beschloss 2002 mehrheitlich die Abschaffung der Einzelfallprüfung bei der Aufhebung von Urteilen wegen Desertion, Feigheit und unerlaubter Entfernung, wie sie vom lange und heftig umstrittenen, schlieÃlich 1998 eingeführten Rehabilitierungsgesetz noch vorgesehen war; 2009 wurde die pauschale Rehabilitierung in Deutschland um das Delikt âKriegsverratâ erweitert.5 Der österreichische Nationalrat verabschiedete 2005 ein âAnerkennungsgesetzâ, das feststellte, dass alle Verurteilungen von Ãsterreichern durch Militärgerichte und andere Gerichte, die als âAusdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sindâ, als aufgehoben zu gelten hätten. Im Jahr 2009 folgte in Ãsterreich das âAufhebungs- und Rehabilitationsgesetzâ. Es enthielt anders als 2005 eine explizite Passage zu âDeserteurenâ, die âdurch die bewusste Nichtteilnahme am Krieg an der Seite des nationalsozialistischen Unrechtsregimes (â¦) zu dessen Schwächung und Beendigung sowie zur Befreiung Ãsterreichs beigetragen habenâ.6
Der Hinweis ist insofern bemerkenswert, als er auf die Diskrepanz zwischen der 1945 proklamierten Opferthese und der faktischen gesellschaftlichen Ablehnung dieses Narrativs vom Zwangssoldaten verweist, und damit auf eine Realverfassung, die den Kriegsdienst in der Deutschen Wehrmacht über Jahrzehnte hinweg als ehrenwerte und ordentliche Pflichterfüllung hochhielt.7 Beides stand unwidersprochen neben der jahrzehntelange Weigerung, den Beitrag österreichischer Soldaten und Offiziere zum nationalsozialistischen Vernichtungskrieg, aber auch den österreichischer Wehrmachtrichtern an der Unrechtsjustiz anzuerkennen. Politische Mehrheiten für die Rehabilitierungsgesetze entstanden in Deutschland wie in Ãsterreich (hier einige Jahre später) erst durch die in den 1980er und 1990er Jahren und im Verlauf diverser Skandale wie der Waldheimdebatte und der Auseinandersetzung um die âWehrmachtausstellungâ gewachsene Erkenntnis, âdass die Wehrmacht nicht âehrenhaftâ für das âVaterlandâ gekämpft hatte, sondern einen verbrecherischen Vernichtungskrieg geführt hatteâ.8
Forschungswege
Die Rehabilitierungsgesetze basierten inhaltlich auf dem wissenschaftlichen Nachweis des Unrechtscharakters der Wehrmachtsjustiz durch historische Forschungen seit den 1980er Jahre, die in Reaktion auf eine als weitgehend apologetisch eingestufte Darstellung der Praxis der Wehrmachtsjustiz aus der Feder ehemaliger Akteure9 entstanden war.10 Aus der kritischen Militärgeschichtsschreibung kommend waren sie bemüht, Genese, rechtliche und ideologische Grundlagen, Strukturen, Personal, Betroffene und Ausmaà der Verfolgung von ungehorsamen Soldaten durch deutsche Kriegsgerichte im Zweiten Weltkrieg grundlegend neu zu beleuchten.11 Sie eröffneten damit ein Forschungsfeld, dem sich an den Universitäten Historiker*innen und Sozialwissenschaftler*innen sowie Studierende genauso zuwandten wie Akteur*innen von Gedenkstätten und zivilgesellschaftlichen Organisationen. AngestoÃen durch Studien, die im Umfeld der groÃen deutschen Forschungsinstitute entstanden (Militärgeschichtliches Forschungsamt MGFA Freiburg/Br., Institut für Zeitgeschichte IfZ München) und zunächst die Wehrmacht und gröÃere Verbrechenskomplexe in den Blick nahmen12, wurden die Ergebnisse dann in den Universitäten in der Lehre aufgegriffen, beispielsweise durch die Arbeiten Manfred Messerschmidts und Wolfram Wettes, und in weitergehenden Arbeiten vertieft. Inspiriert durch die âWehrmachtausstellungâ (genauer: die erste Ausstellung âVernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941â1944â des Hamburger Instituts für Sozialforschung von 1995 bis 199913) folgten rasch weitere Studien, die beispielsweise die Erforschung von Verbrechen des NS-Regimes im lokalen Kontext in den Blick nahmen, Täter und Opfer sowie den Widerstand dagegen. Studien fokussierten erstmals auch auf die zentrale Funktion der Militärjustiz im Hinblick auf die hohe Truppenkohäsion der Wehrmacht, setzten sich mit der Materie aus rechtswissenschaftlicher und sozialhistorischer Sicht auseinander oder beleuchteten entlang der Kategorie Geschlecht Männlichkeitskonstruktionen bei Soldaten und Deserteuren, und fragten nach Rollen bzw. Images von Frauen in Beziehungen zu Deserteuren.14
Die oft hitzig geführten öffentlichen Debatten zu den Deserteuren der Wehrmacht und die Positionen von Rehabilitierungsbefürworter*innen und -skeptiker*innen erlebten in den 1990er und 2000er Jahren ihre politischen und medialen Höhepunkte. Zunächst auf Bundesebene geführt, hatte die 2007 eröffnete Wanderausstellung ââWas damals Recht war â¦â Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmachtâ, gestaltet von der âStiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europasâ intensive Debatten in regionalen und lokalen Kontexten in Deutschland und Ãsterreich ausgelöst. Der Fokus der Forschung lag nun auf der genaueren empirischen Untersuchung der Ahndung von Entziehungsdelikten und anderer VerstöÃe gegen die Militärgesetze und -verordnungen, dem Strafvollzug und dem Umgang der Nachfolgestaaten und -gesellschaften NS-Deutschlands mit den überlebenden Opfern und den Angehörigen hingerichteter, in Straflagern und Bewährungseinheiten umgekommenen Soldaten. Die Studien erbrachten eine Reihe von Präzisierungen, Ausdifferenzierung aber auch Korrekturen bisheriger Erkenntnisse zur Militärjustiz. Neue Erkenntnisse zeigten sich beispielsweise bezogen auf verschiedene Truppenteile, Vergleiche mit der Praxis der Militärjustiz der alliierten Heere im Zweiten Weltkrieg, biographisch orientierte Fallstudien zu Tätern und Verfolgten, Nachweise der Diskriminierung im Rahmen der deutschen und österreichischen Vergangenheitspolitik sowie Rekonstruktionen und Reflexionen des (gesellschafts-)politischen Wandels der Imagebildung über Wehrmachtsdeserteure von verfemten AuÃenseitern der Veteranengesellschaften der langen Nachkriegszeit, bis hin zu Vorbildern für zivilcouragiertes Handeln in postheroischen, hoch individualisierten Gesellschaften Anfang des 21. Jahrhunderts.15 Zwei Akteure der Rehabilitierungsprozesse, die beiden Deserteure Ludwig Baumann und Richard Wadani16, sind 2018 und 2020 verstorben, ihr Engagement und ihre Zeitzeugenschaft waren zentral auch für die Ausdifferenzierung der Forschungen.
Veranstaltungen und Publikationen rund um die Präsentation der Schau zur Wehrmachtsjustiz leisteten zudem einen wesentlichen Beitrag für den Transfer von Ergebnissen historischer Forschung in eine breitere Ãffentlichkeit. Weitgehend getragen von Befürworter*innen und Akteur*innen der Rehabilitierung, stieà diese Debatte auch eine zweite Welle der Setzung von Erinnerungszeichen an, die sich gestalterisch von den Stilisierungen der Wehrmachtsdeserteure zu Pazifisten und antifaschistisch motivierten Verweigerern im Rahmen der Friedensbewegung der 1970er und 1980er Jahre doch merklich absetzten.17
Dabei ging es um Deutungsmacht und Narrative. Die Studien der 2000er Jahre zu Deserteuren der Wehrmacht hatten neue Erkenntnisse erbracht, die den â vor allem medial transportierten â normativen Diskursrahmen der frühen Rehabilitierungsdebatten âVerräter oder Vorbilder?â18, bzw. âHelden oder Feiglinge?â19 in Frage stellten und überwanden. Ideologisch aufgeladene polare Deutungsmuster hatten sich bei genauerem Hinsehen als wenig hilfreich herausgestellt. Zum einen war dies eine Folge der empirischen Studien, die das Handeln der sich Pflichterfüllung und âManneszuchtâ entziehenden Soldaten in seiner Vielfalt strukturell zu erfassen suchte. Andererseits geriet man mit diesen Ergebnissen in das Spannungsfeld des Opferdiskurses, wenn Verfolgte einer hochpolitisierten, nach NS-Ideologie geformten Militärjustiz, unter den âNS-Opfernâ einzureihen waren und dadurch in Konkurrenz zu bereits etablierten Opfergruppen traten.20
Die weitgehend in den jeweiligen nationalen Kontexten geführten Debatten der Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz der 1990er und 2000er Jahre drehten sich zunächst nur um deutsche und österreichische Soldaten und Zivilist*innen. Bereits die Ausstellung âWas damals Recht warâ â angeregt durch das 2005 erschienene Grundlagenwerk von Manfred Messerschmidt21 â weitete zwar den Blick hin zum Einsatz der Militärjustiz gegen Zivilist*innen und Kriegsgefangene in den von der Wehrmacht eroberten und besetzten Gebieten, der diesbezügliche Wissensstand war jedoch noch gering. Forschungsstand und -projekte dazu wurden bei einer internationalen Konferenz in Dresden im Jahr 2011 präsentiert.22 Sie erbrachte das Ergebnis, dass die NS-Militärjustiz in den verschiedenen Besatzungsgebieten âauf sehr unterschiedliche Weise zur Disziplinierung der eigenen und zwangsrekrutierten, oder auch der mehr oder weniger freiwillig hinzugestoÃenen Soldaten, sowie zur Repression von Zivilist*innen in ganz Europa beigetragenâ habe, und somit eine âtragende Säuleâ des Vernichtungskriegs gewesen sei.23
Dieser Erkenntnis wurde bei der Konzeption des âDenkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustizâ in Wien, das im Jahr 2014 am zentralen Ballhausplatz von der Wiener Stadtregierung der Ãffentlichkeit übergeben wurde, Rechnung getragen: Es beschränkt die Widmung nicht auf âösterreichischeâ oder âdeutscheâ Deserteure; es ist viel mehr den von deutschen Kriegsgerichten in ganz Europa Verfolgten gewidmet, auch wenn die Frage der Desertion aus einer Armee, die einem Unrechtssystem diente, symbolisch sicher im Zentrum der von Olaf Nicolai geschaffenen Skulptur steht.24 Doch der liegende dreistufige Sockel in Form eines X ohne figuralen Aufbau heroisiert âden Deserteurâ nicht, viktimisiert ihn aber auch nicht. Vielmehr inszeniert das Denkmal die Situation des Individuums in einer weitgehend konformistischen Gesellschaft und Armee und gegenüber einem totalitären Staat, der die volle Verfügung über den Einsatz des individuellen Lebens für absolut gesetzte staatliche, rassistisch und antisemitisch begründete Zwecke beanspruchte. Dadurch wurde der Moment der Entscheidung zu einer Selbstermächtigung, diese Verpflichtung und Begrenzung des eigenen Lebens zu überschreiten oder zu verschieben â durch Desertion, Ãberlaufen, unerlaubte Entfernung und andere Formen der Wehrdienstentziehung.
Wie stark diese Grenze nicht erst durch die Militärjustiz gezogen wurde, sondern durch ein lange gewachsenes, militärisch-maskulines Wertesystem in der Wehrmacht unterfüttert war, zeigten nicht nur die bislang erkannten niedrigen Desertionszahlen, insbesonder unter deutschen und österreichischen Wehrmachtssoldaten.25 Einschränkend muss betont werden, dass die bisher eruierten Zahlen auf nicht leicht zu durchschauenden Hochrechnungen und vagen und pauschalen Schätzungen beruhen, die wohl auch vor dem Hintergrund geschichtspolitischer Auseinandersetzungen gesehen werden müssen. Fritz Wüllner bezifferte die Zahl der Fahnenflüchtigen im Heer bis Ende 1944 in Auseinandersetzung mit Seidler auf mindestens 250.000, was Ziemann als einen âMaximalwertâ einschätzte und auf eine Desertionsrate von 1,8 Prozent hinauslaufen würde.26 Am anderen Ende der Bandbreite kam Stefan Treiber in Auseinandersetzung mit Wüllners Berechnungen jüngst auf die eklatant niedrigere Zahl von nur 56.000 Fahnenflüchtigen im selben Zeitraum und somit eine Desertionsrate von 0,4 Prozent.27 Beiträge in diesem Band nennen eine Desertionsrate von knapp einem Prozent unter Tiroler und Vorarlberger Soldaten28 und eine ebensolche für Soldaten der Wehrmacht in Italien zwischen 1943 und 1945. Corniani arbeitet zudem heraus, dass die meisten Deserteure der Wehrmacht am italienischen Kriegsschauplatz nicht aus dem âAltreichâ stammten.29 Weit stärker war das Desertionsgeschehen offenbar in spezifischen ethnischen Kontexten und Kriegssituationen, wie die Beiträge von Brigitte Entner und Sabina Ferhadbegovic zeigen. Aber auch unter den âfremdvölkischenâ Verbänden kam es nicht durchwegs zu signifikanten Absetzungsbewegungen, dies verdeutlicht das Beispiel der Verbände der Kosaken und Kaukasier, das Kerstin von Lingen behandelt.
Unabhängig von quantitativen Abschätzungen wurde eine hohe Truppenkohäsion von der jüngeren Forschung durch die Analyse von Abhörprotokollen von Gesprächen deutscher und österreichischer Wehrmachtssoldaten in britischer und amerikanischer Kriegsgefangenschaft belegt.30 Im Unterschied zu Sönke Neitzel und Harald Welzer betonte Felix Römer in seiner Studie âKameradenâ jedoch, dass der Konformismus der Soldaten vielgestaltig war. Er bezieht sich hier darauf, dass die Handlungsspielräume vor allem der unteren Ränge zwar eng waren, aber unter bestimmten Umständen so genutzt werden konnten, dass es einen Unterschied machte: âWie sie ausgenutzt wurden, war oft zufällig und spontan, aber selten einheitlich, sondern viel häufiger individuell.â31 Fast alle Wehrmachtssoldaten teilten einen gewissen militärischen Konsens, davon abgesehen fand Römer jedoch merkliche Unterschiede im Verhalten, die er auf die eigene Geschichte, also die Erfahrungen von Soldaten zurückführte. Dies legt den Schluss nahe, dass Deserteure â zumindest österreichische und deutsche â im Vorlauf ihres abweichenden Handelns nicht unbedingt und durchwegs ganz âandersâ als bis zuletzt gehorsame Soldaten waren, etwa was Einsatzbereitschaft, Pflichterfüllung und Auszeichnungen betraf, worauf die empirischen Studien der 2000er Jahre ja bereits hingedeutet haben. Römer konnte diese Thesen in der gemeinsam mit den Literaturwissenschaftern Jörg Döring und Rolf Seubert verfassten Studie über die Desertion des Schriftstellers Alfred Andersch noch einmal eindrücklich an Originaldokumenten und Tagebucheinträgen belegen.32
Die Sensibilität für die Heterogenität innerhalb der Wehrmacht und individuelle Erfahrungen von Soldaten in ihren zivilen und militärischen Lebenswelten bietet auch einen Ansatzpunkt für die Analyse der oben skizzierten Grenzüberschreitung. Diese wird verstanden als Selbstermächtigung zur Desertion und andere Formen der Wehrdienstentziehung, die letztlich als Verschiebungsprozess von Loyalitätsgefühlen analysiert werden. Ein Aspekt, der für die Erforschung des Desertionsgeschehens erst in letzter Zeit stärker ins Bewusstsein gerückt ist, liegt im Faktum, dass die deutschen Streitkräfte durch die Gebietserweiterungen ab 1938 sukzessive zu multinationalen Streitkräften wurden, einerseits indem in ein- und angegliederten Gebieten die Wehrpflicht auf bisher nicht dem Deutschen Reich angehörige Männer ausgedehnt wurde, andererseits indem âfremdvölkischeâ Kollaborationsverbände in die deutschen Streitkräfte integriert wurden.33 Für die Erforschung des gesamten Desertionsgeschehens ist der Prozess der multinationalen Zusammensetzung ein wichtiger Faktor, denn hier kam es zu mehrfachen Verschiebungen von staatlichen Loyalitätsanforderungen. Dadurch wurden âFahnenfluchtâ und âVerratâ für âZwangsrekrutierteâ und âKollaborateureâ im Kriegsverlauf zu dynamischen Kategorien, die mit sich verändernden territorialen Grenzen und Modifizierungen der nationalen Zurechnung und Loyalitätsanforderungen gegenüber Soldaten aus den ein- und angegliederten bzw. eroberten Gebieten zu tun hatten, und sich in mehrfachem (freiwilligen und erzwungenen) Wechsel von Loyalitäten im Krieg und in der Nachkriegszeit ausdrücken konnten.34 Welches Ausmaà und welche Formen Desertionen bei diesen Soldaten annahmen ist erst im Ansatz erforscht worden. Auch betrachteten Studien empirisch eher bestimmte Truppenteile (Divisionen) denn bestimmte Herkunftsgebiete, die aufgrund ihrer Geschichte, Grenzänderungen, sprachlichen Diversität, ausgeprägten Regionalidentitäten oder topografischen Besonderheiten möglicherweise günstige Terrains für das Desertionsgeschehen boten.35
Ein weiterer erheblicher Faktor sind sich verändernde nationale und regionale Erinnerungskulturen, die neue Fragestellungen zum Zweiten Weltkrieg aufwerfen und verdrängte Akteur*innen und Aspekte thematisieren36, etwa Desertionen zu Partisanengruppen und deren Umgang mit den Ãberläufern, aber auch Aspekte wie Amnestierungsversprechen und Zeugenschaft bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen. Diese bisher vernachlässigten Faktoren können Desertionsvorgänge und Deserteure in ein neues Licht rücken. So lässt sich etwa in Italien im Zusammenhang mit der Erforschung der Resistenza ein neues Interesse für deutsche und österreichische Deserteure feststellen, die sich den Partisan*innen angeschlossen oder eigene Widerstandsgruppen in Südtirol gebildet haben.37 SchlieÃlich tauchten Deserteure zuletzt wieder prominent und massenmedial in der Literatur und im Film auf, etwa in Marco Balzanos Roman âIch bleibe hierâ38, in der zweiteiligen Verfilmung von Siegfried Lenzâ ursprünglich 1951 verfassten und erst 2016 veröffentlichtem Roman âDer Ãberläuferâ39, oder im mehrfach ausgezeichneten Dokumentarfilm âHow to Disappearâ, in dem die Künstlergruppe âTotal Refusalâ die Möglichkeiten der Fahnenflucht und ihre Unterbindung in Ego-Shooter-Computerspielen erkundete. Die Thematisierung der Desertion von Soldaten abseits des Kontextes der NS-Herrschaft fokussiert dabei auf Kontinuität und Aktualität von Gehorsamsanspruch und Gehorsamsverweigerung, wenn innerhalb des Ego-Shooter-Spiels âBattlefield Vâ vorgesehene und ausgeschlossene Handlungsweisen eines Frontsoldaten historisch reflektiert werden.40



Deutschsprachige Deserteure aus dem Südtiroler Ultental in der italienischsprachigen Gemeinde Rabbi (Trentino) mit einheimischen Helferinnen und Helfern bei einer Abschiedsfeier im Mai 1945. (Sammlung Leopold Steurer)
Beiträge des Bandes
Im vorliegenden Band werden die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstermächtigung von Soldaten und Zivilist*innen gegenüber dem militärischen Gehorsamsanspruch des NS-Staates thematisiert. Dabei geht es um einen differenzierteren Blick auf die Praxis der Wehrmachtsgerichte, um die Vermessung von Fluchtrouten und Zufluchtsräumen innerhalb und auÃerhalb des deutschen Herrschaftsbereiches, um die Beziehungen zwischen entwichenen Soldaten und lokaler Bevölkerung innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches und in besetzten Gebieten. In mehrdeutiger Hinsicht lässt sich die Praxis von fluchtwilligen oder fluchtfähigen Soldaten ebenso wie die Praxis der Militärjustiz als Umgang mit oder Neudefinition von Grenzen betrachten:
als Ãberwindung staatlich-territorialer Barrieren etwa zur Schweiz an lokalen Hotspots wie dem Rhein, als Ãberschreiten der Grenze zwischen dem besetzten Norwegen, dem mit Deutschland bis 1944 verbündeten Finnland und dem neutralen Schweden,
als Schaffung von Gemeinschaft jenseits der deutschen Volks- und Wehrgemeinschaft in der âWildnisâ der Alpen,
als Ãbergang von maskuliner Kameradschaft zu Hilfsangeboten und der Solidarität von Frauen,
als das Eingehen unsicherer Beziehungen zu Widerstandsgruppen und der Gründung solcher,
als Ãbergang zu den alliierten Armeen an den Fronten,
als Scharfzeichnung von Grenzen durch Wehrmacht- und Sonderjustiz, deren Verfolgungspraxis allerdings nicht durchgängig und einheitlich war,
als Transformation der Erinnerung an Deserteure und Kriegsdienstverweigerer durch die Errichtung von neuen Denkmälern sowie die Weitergabe der Erfahrungen von Fahnenflüchtigen in Familie und Gesellschaft.
Dieser Band versammelt Beiträge, die im Kontext der internationalen Konferenz âWehrmachtsdeserteure. Neue Forschungen zu Entziehungsformen, Solidarität, Verfolgung und (digitaler) Gedächtnisbildungâ vom 16. bis 18. September 2021 an der Universität Innsbruck entstanden sind. Die Konferenz wurde vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck (Ingrid Böhler und Peter Pirker) und vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (Kerstin von Lingen) konzipiert und organisiert, und mit Unterstützung des Arbeitskreises Militärgeschichte e.V., des Zukunftsfonds der Republik Ãsterreich, dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck durchgeführt. Sie war dem Andenken von Walter H. Pehle (1941â1921) gewidmet, der an der Universität Innsbruck eine Honorarprofessur innehatte. Die Tagung fand im Rahmen eines Verbunds von drei Forschungsprojekten zu Deserteuren der Wehrmacht in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg sowie der italienischen Autonomen Provinz Bozen â Südtirol statt, die am Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck und vom Südtiroler Landesarchiv durchgeführt wurden.41
Der Band verfolgt das Ziel, bisher wenig beachtete räumliche, ethnische und institutionelle Kontexte des Desertionsgeschehens in den deutschen Streitkräften im Zweiten Weltkrieg und seine Nachgeschichte zu beleuchten und bisherige Forschungsergebnisse kritisch zu befragen. Die Beiträge sind in drei Abschnitte gegliedert, Akteure und Schauplätze, Verfolgung und Justiz, Nachkriegshandeln und Gedächtnisbildung.
Der Abschnitt Akteure und Schauplätze enthält Aufsätze, die sich mit der Praxis des Desertierens von Soldaten aus unterschiedlichen (nationalen) Herkunftsgruppen und in spezifischen topografischen sowie militärischen Grenzlagen beschäftigen. Peter Pirker skizziert ausgehend von der Eingliederung des österreichischen Bundesheeres in die groÃdeutsche Wehrmacht nach dem âAnschlussâ im März 1938 und der Aufstellung von Gebirgsdivisionen im neu gebildeten Wehrkreis XVIII, der die Alpengaue an der Südgrenze des Deutschen Reiches umfasste, zunächst die Produktion von integrativen, volksgemeinschaftlichen Geschichtsbildern für die Gebirgsdivisionen durch die Wehrmacht. Sie knüpfte stark an die Traditionsbildung der alpenländischen Gebirgstruppen der k.u.k.-Armee und des österreichischen Bundesheeres an, was nach dem Krieg von Veteranenverbänden und anfänglich auch vom österreichischen Bundesheer fortgeführt wurde. Demgegenüber schufen Akteure des antinazistischen (Exil-)Widerstands ebenso unter Rückgriff auf alpenländische Wehrtraditionen ein konträres Geschichtsbild, in dem das Desertieren als patriotische Grenzziehung gegenüber der deutschen Wehrmacht und als Beleg für eine Absetzbewegung aus der deutschen Volks- und Kriegsgemeinschaft vorkam. Während im ersten Narrativ Deserteure verfemt bzw. verschwiegen wurden, operierte das zweite mit hohen Zahlenangaben zu Deserteuren und Verfolgten der NS-Militärjustiz. Diesen Geschichtsbildern stellt Pirker die empirische Untersuchung des Desertionsgeschehens anhand einer breiten Palette von Quellen gegenüber. Anhand eines Samples mit 2.063 Fällen von Entziehungshandeln zeigt er ein vielschichtiges Phänomen: Tiroler und Vorarlberger Soldaten desertierten kaum häufiger als ihre Kameraden aus dem Altreich, suchten aber stärker als diese Zuflucht in ihrem Herkunftsmilieu. Zugleich wurden die Alpen durch ihre unzugänglichen Lagen und die Ãbergänge in die neutrale Schweiz zu einem Zufluchts- und Transitraum für fluchtwillige Soldaten jeglicher Herkunft, wobei die Erfolgschancen für einheimische Deserteure deutlich besser waren als für nichteinheimische.
Die Gebirgsgrenze zwischen Vorarlberg und der Schweiz nimmt Michael Kasper genauer unter die Lupe. Er beleuchtet die Interaktionen zwischen Deserteuren und Schleusern auf der einen Seite und deutschen und schweizerischen Grenzwächtern auf der anderen Seite. Vor dem Hintergrund eines restriktiven Grenzregimes zeigt er eine breite Palette an Verläufen: gelungenes Schleusen, Ausbeutung und Denunziation durch vermeintliche Fluchthelfer, Schusswechsel mit Toten auf beiden Seiten und Selbstmorde an der Grenze.
Brigitte Entner analysiert Wehrdienstentziehungen von Kärntner Slowenen im Südosten des Deutschen Reiches. Bereits 1938 flüchteten die ersten Wehrpflichtigen nach Ljubljana ins Exil. Nach der Zerschlagung Jugoslawiens 1941 und angesichts der radikalen Germanisierungspolitik in den annektierten slowenischen Gebieten stieg ihre Zahl, mit einem deutlichen Höhepunkt im Jahr 1944, als die slowenische Partisanenbewegung auch innerhalb der Reichsgrenzen Zufluchts- und Widerstandchancen eröffnete. In dem von Entner untersuchten Sample von 137 namentlich bekannten Deserteuren und Verweigerern kamen 43 Prozent durch die Wehrmachtsjustiz oder im Partisanenwiderstand ums Leben â die Ãberlebensrate war deutlich geringer als unter Tiroler, Vorarlberger und auch Südtiroler Deserteuren.
Mit dem zwischen 1939 und 1945 mehrfach veränderten Wehrverhältnissen von Männern in der mehrsprachigen italienischen Provinz Bolzano (Südtirol) beschäftigt sich anschlieÃend Martha Verdorfer. Sie rekapituliert die von ihr mitdurchgeführten Pionierforschungen von Mitte der 1990er Jahre und beleuchtet diverse Ãberlebensstrategien von Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und ihren meist weiblichen Helfer*innen in der seit der Option von 1939 mehrfach gespaltenen Gesellschaft südlich des Brenners. Ein Spezifikum der Verfolgung von Familien mit Deserteuren bildete die ab 1944 auf der Basis einer Verordnung des Obersten Kommissars der Operationszone Alpenvorland eingeführten âSippenhaftâ, die in der Praxis wiederum lokal ganz unterschiedlich angewandt wurde, was auf das Gewicht von kleinräumigen sozialen Bedingungen verweist.
Francesco Corniani führt uns in seinem Beitrag an die Kriegsfront in Italien. Er präsentiert Ergebnisse seiner Dissertation zu Fahnenfluchten in der 10. Armee. Insgesamt war die Zahl der Deserteure überschaubar, im Juli 1944 (nach der alliierten Einnahme Roms) stieg sie aber vorübergehend deutlich an. Insgesamt schätzt Corniani die Zahl von Entziehungen aus den deutschen Streitkräften in den 20 Monaten Kriegsführung am italienischen Schauplatz auf etwa 10.000, was einer Rate von einem Prozent entspricht. Bemerkenswert ist wiederum, dass nur ein Viertel der Deserteure reichsdeutscher Herkunft waren. Die groÃe Mehrheit bildeten volksdeutsche Soldaten sowie der Deutschen Volksliste III und aus der Sowjetunion stammende Rekruten. Letztere gehörten wie Soldaten aus Polen und dem Elsaà zu den bevorzugten Adressaten der Desertionspropaganda italienischer Partisan*innen. Letztere entwickelten hierbei eine differenziertere Feindbetrachtung. Corniani verweist aber auch darauf, dass die Geschichte von Deserteuren reichsdeutscher Herkunft bei den Partisan*innen in Italien lange verdrängt wurde und erst in jüngerer Zeit geschrieben wird.
Eine gänzlich andere Konstellation bietet der Schauplatz Jugoslawien. Sabina FerhadbegoviÄ schildert verschiedene Phasen des Desertionsgeschehens unter einheimischen SS- und volksdeutschen Soldaten zu den jugoslawischen Partisan*innen. In der Frühphase der Besatzung riefen kommunistisch geführte Gruppen die deutschen Soldaten zur Beteiligung am Widerstand im Sinne eines Aktes der internationalen Solidarität auf â mit geringem Erfolg. Später waren die Appelle der jugoslawischen Volksbefreiungsarmee vor allem an Volksdeutsche und andere Einheimische in den deutschen Verbänden gerichtet. Nun ging es darum, sich der (Zwangs-)Mobilisierung zu entziehen und mit für die nationale Verteidigung Jugoslawiens zu kämpfen. Am Beispiel zweier SS-Freiwilligen-Divisionen zeigte sie, dass wohl weniger diese Appelle denn Amnestieangebote zu tausenden Ãbertritten führten. Solche Angebote gab es für die Kosaken- und Kaukasierverbände in der Wehrmacht und der Waffen-SS nicht.
Kerstin von Lingen beschreibt die Integration insbesondere von Kosaken in die deutschen Streitkräfte im Zuge des Angriffs- und Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion. 1943 und 1944 verlegten Wehrmacht und SS die Kosakeneinheiten zum Teil samt den vor der Roten Armee geflüchteten Familien zur Aufstandsbekämpfung nach Kroatien und Oberitalien, wo sie zweifellos ebenfalls an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt waren. Das Versprechen, im oberitalienischen Friaul ein Siedlungsgebiet zu erhalten, stellte sich angesichts fehlender Unterkünfte und gesicherter Verpflegung als Trugbild heraus, ähnlich wie andere Siedlungspläne der SS endete es in Chaos, Vertreibung und Gewalt. Mehr als 100 Kosaken desertierten bereits im September 1944 zu den kommunistischen Garibaldi-Partisan*innen, weitere Ãberläufer folgten. Insgesamt blieb die Zahl der Desertionen aber gering â die Lebensbedingungen bei den Partisan*innen waren im Herbst/Winter 1944/45 unter dem Druck der âBandenbekämpfungâ in den Bergen äuÃerst mangelhaft, Amnestieanfragen an die westlichen Alliierten blieben ergebnislos. Erst im April 1945, also im Angesicht der Niederlage, gingen gröÃere Gruppen von Kaukasiern in Friaul zu den Partisan*innen über. Das Leben âfremdvölkischerâ Deserteure aus der Sowjetunion war in mehrerlei Hinsicht gefährdet: Von Seiten der Wehrmacht gab es Befehle auÃergerichtlicher Exekution, Fahnenflüchtige konnten von relativ eigenständigen Kriegsgerichten ihrer Herkunftsverbände unter Oberaufsicht der SS verurteilt und vollstreckt werden; auch bei den Partisan*innen drohte bei abweichendem Verhalten oder Rückkehr die Exekution. Unklar bleibt, ob die Ãberläufer zu den Partisan*innen eine andere Nachkriegsbehandlung erfuhren, als die meisten Kosak*innen und Kaukasier*innen, die im Juni 1945 von der britischen Armee in Ãsterreich der Roten Armee übergeben wurden und in sibirischen Straflagern verschwanden.
Der zweite Abschnitt Verfolgung und Justiz beginnt mit einem Beitrag von Claudia Bade über Todesurteile gegen Deserteure und Selbstbilder der Wehrmachtrichter. Sie stützt sich auf empirische Untersuchungen zur Tätigkeit eines Gerichts des Ersatzheeres, nämlich jenem der Division Nr. 190/490 in Hamburg bzw. Neumünster, das mindestens 155 Todesurteile fällte, und des Gerichtes des Kommandanten von GroÃ-Paris, das 851 Todesurteile aussprach, beide mit einer Häufung gegen Kriegsende. Sie zeigt an einzelnen Fällen, dass die Spruchpraxis der Richter stark an nationalsozialistischem âTäterstrafrechtâ orientiert war. Eine bedeutende Rolle spielte hierbei das Konzept âManneszuchtâ, das sowohl die NS-Volksgemeinschaftsidee als auch die Treue zu Wehrmacht und Hitler beinhaltete. Genau diese Treueverpflichtung scheint das Handeln vieler Richter geprägt zu haben â freilich diente es ihnen nach Kriegsende auch als Alibi, nämlich dafür nicht aus NS-Gesinnung, sondern aus Pflicht gehandelt zu haben, was weiterhin karriereförderlich war.
Christopher Theel behandelt anschlieÃend die SS- und Polizeigerichtsbarkeit. Angehörige von SS und Polizei standen unter besonders hoher Treuepflicht, die idealerweise aus freiwilliger Einsicht, nicht aus Furcht vor Strafe zu erfüllen war. Fahnenflucht war hier lange Zeit ein absolut peripheres Phänomen. Erst als sich die Waffen-SS zu einer âheterogenen Vielvölkerarmeeâ entwickelte, nahmen die âTreuepflichtverletzungenâ zu. Hinsichtlich der Urteilspraxis zeigt Theel, dass volksdeutsche Freiwillige nachsichtiger behandelt wurden, vor allem um weitere Rekrutierungen nicht zu gefährden. In einzelnen Divisionen der Waffen-SS kam es im Sommer 1944 an der Ostfront und in Bosnien erstmals zu Massendesertionen, gegen die die Gerichte machtlos waren.
Thomas Geldmacher und Magnus Koch untersuchen in ihrem Beitrag Biografie und Wirken von österreichischen Militärrichtern. Im ersten Teil ihrer Studie liefern sie Grundzüge einer Kollektivbiografie dieser Richter. Im zweiten Teil beschäftigen sie sich mit der Spruchpraxis der Richter des Gerichts der Division Nr. 177 mit Standort in Wien. Von den insgesamt 97 eruierten fällten an diesem groÃen Gericht des Ersatzheeres 26 Juristen insgesamt 91 Todesurteile. Zwar bestätigen Geldmacher und Koch einige Befunde der Forschung, etwa die Verschärfung der Urteilspraxis im Jahr 1944, zugleich stellen sie aber auch einige âpauschale bisherige Forschungsergebnisseâ in Frage. Nicht jeder Richter der Militärjustiz sei ein âBlutrichterâ gewesen. Entgegen den Erwartungen stieÃen sie auf eine relativ hohe Zahl an Freisprüchen beim Delikt der Wehrkraftzersetzung. Ferner kamen sie zum Ergebnis, dass beinahe die Hälfte aller Anklagen wegen Fahnenflucht von den Richtern letztlich als âunerlaubte Entfernungâ gewertet wurde und sie dadurch mit geringeren Strafen belegt wurden.
Mit âEntziehungen im Feldâ befasst sich Richard Germann bei seiner Untersuchung von Divisionsgerichten an der Ostfront in den Jahren 1942 und 1943. Den Akten von zwei Gerichten âostmärkischerâ Divisionen (45. Infanteriedivision, 9. Panzerdivision) stellt er jene der rheinisch-westfälischen 253. Infanteriedivision gegenüber. Im Detail analysiert er 37 Todesurteile wegen Entziehungsdelikten. Auch er zeigt, dass die Anwendung der Todesstrafe in den Divisionen unterschiedlich gehandhabt wurde. In zwei der drei Divisionen kam es zu keinem Todesurteil wegen Fahnenflucht, obwohl das Ausmaà des Geschehens in allen drei Verbänden auf ähnlichem Niveau war. SchlieÃlich weist Germann darauf hin, dass sich am Beispiel der drei Divisionen keine Anzeichen für Unterschiede beim Desertionsaufkommen entlang einer ethnischen Parzellierung der Soldaten nach âostmärkischerâ oder âreichsdeutscherâ Herkunft finden lassen.
Maria Fritsche beleuchtet in ihrem Beitrag die dynamischen und asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Deserteuren, einheimischen Helfer*innen und Wehrmachtsgerichten in Norwegen. Fritsche schlägt vor, den Blick auf die Militärjustiz zu weiten und sie in diesem Besatzungskontext auch als eine Form der âsoft powerâ zu betrachten, die in der Bevölkerung um Zustimmung zur deutschen Herrschaft warb. Auf der Basis von 55 Gerichtsakten beschreibt sie Unterstützernetzwerke für Deserteure, deren Machtkonstellationen und analysiert die widersprüchliche Urteilspraxis der Gerichte. Einerseits wurde Hilfe für Deserteure als Ausdruck einer deutschfreundlichen Haltung interpretiert, die es wohlwollend zu behandeln galt, andererseits fällten Gerichte auch harte Strafen wegen geringfügiger Unterstützungen, insbesondere bei Eigentumsverletzungen. Die Gerichte, so Fritsche, bemühten sich in den Verfahren gegen Deserteure und deren Helfer*innen den Eindruck zu erwecken, auf der Seite der norwegischen Bevölkerung zu stehen.
Im letzten Beitrag dieses Abschnittes behandeln Peter Pirker und Aaron Salzmann Wehrdienstentziehungen von Zivilist*innen und deren Helfer*innen im Spiegel des Sondergerichts Feldkirch. Sie skizzieren die Funktion der Sondergerichtsbarkeit bei der Bekämpfung von Entziehungspraktiken nach § 5 KSSVO. Die relativ hohen Zahlen von Untersuchungen und Angeklagten deuten auf eine durch die Grenzlage bedingte Sonderstellung dieses Gerichts bei der Bekämpfung von Wehrdienstentziehung hin. Zwar fällte das Gericht keine Todesurteile â auch wenn dies von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Reichsgericht fallweise gefordert wurde â, entschied aber vor allem in den Jahren 1940 bis 1942 auf langjährige Zuchthausstrafen, die in mehreren Fällen zum Tod im Strafvollzug führten. Der regionale Vergleich mit Akten der Sondergerichte Innsbruck und Bozen offenbart dort anders gelagerte Entziehungs- und Verfolgungspraktiken. Das Innsbrucker Sondergericht ahndete vor allem Hilfsdelikte für Deserteure nach §§ 220â222 des österreichischen Strafgesetzbuchs (ÃStGB), jenes in Bozen verurteilte auf der Basis von Verordnungen des Obersten Kommissars deutsch- und ladinischsprachige Stellungsverweigerer sowie italienische Partisan*innen äuÃerst hart zu Todes- und langen Zuchthausstrafen.
Zu Beginn des dritten Abschnitts Nachkriegshandeln und Gedächtnisbildung macht Carlo Gentile darauf aufmerksam, dass Deserteure der Wehrmacht als Zeugen bei Prozessen zur Ahndung deutscher Kriegsverbrechen in Italien auftraten und dabei wichtige Beiträge zur Identifizierung und Verurteilung von Tätern leisteten. Dies geschah bereits in den ersten Nachkriegsjahren, aber auch bei einer zweiten Welle von Prozessen in den 1990er und 2000er Jahren. Die Deserteure hatten die Verbrechen entweder beobachtet oder selbst daran teilgenommen. Gentile betont, dass ihre Aussagen auÃerdem wertvolle Einblicke in die Gewaltdynamiken in kleinen militärischen Gruppen und die Binnenstrukturen von in Verbrechen involvierten Truppenteilen bieten.
Ebenfalls in Italien angesiedelt ist Johannes Kramers Auseinandersetzung mit den Südtiroler Wehrmachtsveteranen nach 1945. In einem Längsschnitt bis in die Gegenwart skizziert er das soziale und publizistische Wirken des Südtiroler Kriegsopfer- und Frontkämpferverbands in Südtirol mit Beziehungen nach Deutschland und Ãsterreich. In den Schriften identifiziert er sowohl Pflichterfüllungs-, als auch Opfer- und Friedensnarrative. Erstere wurden dafür eingesetzt, verurteilte Kriegsverbrecher wie Walter Reder zu verteidigen und für deren Freilassung einzutreten. Deutlich wird, dass das Friedensnarrativ der Veteranen inkompatibel war mit jenem der Friedensbewegung, die in den 1970er- und 1980er Jahren erstmals die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure forderte. Kramer plädierte für eine intensivere Beschäftigung mit den gesellschaftlich einflussreichen Veteranenverbänden, die er als âpazifizierte Kampfgemeinschaften der Wehrmachtâ bezeichnet.
Ein davon stark abweichendes Bild biete Robert Parzer zur Erinnerungskultur in der DDR am Beispiel des Umgangs mit dem Deserteur Fritz Schmenkel (1916â1944). Eingangs weist er auf die nach wie vor schlechte Quellenlage zur Desertion Schmenkels in der Sowjetunion hin, was seine Motive und Ãberzeugungen kaum nachvollziehbar machen. 1941 zu den Partisan*innen übergelaufen, kämpfte Schmenkel bis 1944 in deren Reihen, ehe er gefasst, von einem Kriegsgericht verurteilt und erhängt wurde. 1964 wurde ihm der Titel âHeld der Sowjetunionâ verliehen, erst danach ehrte ihn die DDR, die sich mit der Würdigung von Deserteuren lange schwergetan hatte.
Mit dem diffizilen Thema der Gedächtnisbildung in Familien von Deserteuren setzt sich Maria Pohn-Lauggas auseinander. Basierend auf familien- und lebensgeschichtlichen Interviews mit Angehörigen der zweiten und dritten Generation zeichnete sie an einem Fall die Nicht-Thematisierung der Desertions- und Verfolgungserfahrung des Vaters bzw. GroÃvaters nach. Die Verdrängung entstand sowohl durch gesellschaftliche Tabuisierung des Desertierens als auch durch heftige innerfamiliäre Gewalt. Pohn-Lauggas beobachtet, dass der jüngste Wandel der öffentlichen Meinung über Deserteure eine partielle Integration der Leiderfahrung des Vaters bzw. GroÃvaters in das Familiengedächtnis und zu einem neuen Umgang mit eigener Gewalterfahrung führte. Als wichtigen Faktor der Transformation von Familiengedächtnissen betont sie die Abnahme sozialer Scham, die mit der Zuschreibung âFeiglingâ verbunden war.
Im letzten Beitrag widmet sich Marco Dräger mit Interventionen im öffentlichen Raum, die an Deserteure der Wehrmacht und Opfer der Wehrmachtjustiz erinnern sollen. Er skizziert die ambivalente Geschichte der mittlerweile 50 einschlägigen Erinnerungszeichen in Deutschland. Diese stoÃen zwar auf groÃe Akzeptanz, erhalten aber kaum Aufmerksamkeit. Am Beispiel von Deserteurs-Denkmälern in Hannover und Wien plädiert er für eine stärkere Nutzung neuer Medien, der Einbeziehung lokaler Beispiele sowie lokale Netzwerkbildungen zur Vermittlungsarbeit. Die Anwendung von public history und shared authority als Prinzipien der gesellschaftlichen Vermittlung skizziert er anhand der Präsentation der Schau ââWas damals Recht war â¦â Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmachtâ in Hannover im Jahr 2022.
Die Beiträge zeigen eine zunehmend ausdifferenzierte Forschung, die sich von den Polaritäten der Debatten der 1990er- und 2000er-Jahre (âHelden versus Verräterâ, âWiderstandskämpfer versus Feiglingeâ, âOpfer versus Täterâ) wegbewegt, ohne die Erkenntnisse zum generellen Charakter der NS-Militärjustiz über Bord zu werfen. Die Rekonstruktion der Praxis des Desertierens profitiert dabei von einer Weiterentwicklung erfahrungsgeschichtlicher Zugänge, die jenseits einer staatspolitisch fixierten Betrachtung der Akteur*innen die sozialräumlichen Bedingungen ihrer Handlungsfähigkeit und die sozialen Verhältnisse, in denen sie lebten (beziehungsweise leben wollten), stärker miteinbezieht.
Dabei gibt es noch Forschungsdesiderate. So scheint mehr Aufmerksamkeit für zeitliche, kriegs- und besatzungspolitische Kontexte bei der Analyse der NS-Militärjustiz und der ebenso involvierten zivilen Sonderjustiz geraten. Wesentlich für weitere Forschungen und zahlenmäÃige Erfassung wäre auch, die aus den Rehabilitierungsinitiativen entsprungene Einschränkung des Phänomens auf deutsche und österreichische Soldaten zu überwinden und die multiethnische Zusammensetzung der Wehrmacht, und damit die Vielfalt der Akteur*innen, stärker in den Fokus zu rücken. Das Interesse an einer weiteren Beschäftigung mit den Wehrmachtsdeserteuren scheint gerade auÃerhalb der deutschsprachigen Forschung zuzunehmen, wie jüngste Publikationen zeigen.42 Der Krieg Russlands in der Ukraine ruft uns auÃerdem nachdrücklich in Erinnerung, dass völkerrechtswidrige Gebietsannexionen, Rekrutierung, Mobilisierung, Entziehungen und Verweigerungen, sowie Demobilisierungen von Soldaten generell wichtige Themen der mit Militär, Kriegsführung und Kriegsbeendigung befassten historischen und sozialwissenschaftlichen Forschung sind.
Die Herausgeberin und der Herausgeber danken Ingrid Böhler, Dirk Rupnow und den Mitarbeiter*innen des Instituts für Zeitgeschichte an der Universität Innsbruck für kollegiale Unterstützung und Erika Stiller-Lanz (Institut für Zeitgeschichte, Universität Wien) für ihre sorgfältige redaktionelle Mitarbeit, auÃerdem der Universität Innsbruck, dem Land Tirol, dem Land Vorarlberg, der Stadt Innsbruck, dem Zukunftsfonds Ãsterreich und dem Arbeitskreis Militärgeschichte e.V. für finanzielle Förderungen.
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Siehe Pirker, Victim Myth revisited.
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Seidler, Militärgerichtsbarkeit; Schweling, Die deutsche Militärjustiz, siehe dazu ausführlich Bade, âAls Hüter wahrer Disziplinâ.
Schwinge, Verfälschung und Wahrheit; Schweling, Die deutsche Militärjustiz; Seidler, Militärgerichtsbarkeit.
Messerschmidt, Wehrmachtjustiz; Garbe, In jedem Einzelfall; Messerschmidt/Wüllner, Wehrmachtjustiz; Haase, âGefahr für die Manneszuchtâ; Haase/Paul (Hg.), Die anderen Soldaten; Huber, Feldkriegsgerichte; Wüllner, Militärjustiz; Walmrath, Iustitia.
Messerschmidt, Wehrmacht im NS-Staat; Streit, Keine Kameraden; Krausnick/Wilhelm, Truppe des Weltanschauungskrieges.
Hartmann/Hürter/Jureit (Hg.), Verbrechen der Wehrmacht, Bilanz.
Manoschek (Hg.), Opfer der NS-Militärjustiz; Haase/Paul (Hg.), Die anderen Soldaten; Rass, Menschenmaterial; Kalmbach, Wehrmachtjustiz; Bröckling/Sikora (Hg.), Armeen und ihre Deserteure; Kühne, Kameradschaft; Büttner, Zersetzung und Zivilcourage; Fritsche, Proving Oneâs Manliness; Markova, Tilly Spiegel. Zur Erweiterung der Militärgeschichte im engen Sinne siehe Kühne/Ziemann, Militärgeschichte in der Erweiterung.
Siehe etwa Baumann/Koch (Hg.), âWas damals Recht war â¦â; Geldmacher et al. (Hg.), âDa machen wir nicht mehr mit â¦â; Kirschner (Hg.), Deserteure; Pirker/Wenninger (Hg.), Wehrmachtsjustiz; Perels/Wette (Hg.), âMit reinem Gewissenâ; Buchterkirchen, Desertion; Kalmbach, Wehrmachtjustiz; Theis, Wehrmachtjustiz an der Heimatfront.
Ludwig Baumann war Vorsitzender der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, Richard Wadani Ehrenobmann des Vereins Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz. Koch/Rettl, âDa habe ich gesprochen als Deserteurâ; zur Biografie Baumanns siehe die Webpage ludwigbaumann.de.
Dräger, Deserteur-Denkmäler; Pirker/Kramer, From Traitors to Role-Models; Alton et al. (Hg.), âVerliehen für die Flucht vor den Fahnenâ; Lichtenwagner, Leerstellen.
Ausländer (Hg.), Verräter oder Vorbilder?
Treiber, Helden oder Feiglinge?
Koch, Fahnenfluchten; Fritsche, Entziehungen; Fritsche, Analyse der Beweggründe; Metzler, Soldaten. Insofern bietet die jüngste Arbeit von Treiber, Helden oder Feiglinge, kaum neue Einsichten oder Perspektiven.
Messerschmidt, Wehrmachtjustiz.
Bade/Skowronski/Viebig (Hg.), NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg.
Bade, Die Wehrmachtjustiz, S. 12.
Tomberger, Ein Denkmal; Pirker, Vom Kopf.
Ziemann, Fluchten aus dem Konsens, S. 610, schreibt, âdaà die Verweigerer unter den Soldaten in der Wehrmacht bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges stets nur eine kleine Minderheit darstelltenâ.
Wüllner, NS-Militärjustiz, S. 460. Für die gesamte Wehrmacht schätzte Wüllner die Zahl auf mindestens 300.000. Der Prozentsatz ergibt sich aus der Bezugszahl von 13,4 Mio. bis Ende 1944 zum Heer eingezogenen Soldaten, Overvmans, Deutsche militärische Verluste, S. 225.
Treiber, Helden, S. 122.
Siehe den Beitrag von Pirker in diesem Band, S. 46.
Siehe den Beitrag von Corniani in diesem Band, S. 98.
Neitzel/Welzer, Soldaten, S. 299â300, S. 337â341; Römer, Kameraden, S. 117â122.
Römer, Kameraden, S. 26.
Döring/Römer/Seubert, Alfred Andersch.
Siehe Müller, An der Seite der Wehrmacht; Maršálek/NemináŠ(Hg.), Zwangsrekrutierte.
Siehe dazu Narvselius/Grinchenko, Introduction, S. 15; Haase, Von âOns Jongenâ.
Vorreiter einer regionsspezifischen Untersuchung war die Studie zu Südtirol von Steurer/Verdorfer/Pichler, Verfolgt, verfemt, vergessen. Auch zu Luxemburger Soldaten setzte die Forschung relativ früh ein, Dostert, Luxemburg; Quadflieg, âZwangssoldatenâ. Im Vergleich dazu setzte in Ãsterreich die Forschung zum Siedlungsgebiet der Kärntner Slowen*innen vergleichsweise spät ein, Manoschek, Kärntner Slowenen, wobei frühere Forschungen die Desertion im Rahmen des Partisanenkampfes behandelten, DÃW, Spurensuche.
Siehe dazu die Länderstudien bei Von Lingen, Kriegserfahrung.
Greppi, Il buon tedesco; Carrattieri/Meloni, Partigiani della Wehrmacht; Lazagna, Der Fall des Partisanen Pircher.
Balzano, Marco: Ich bleibe hier, Zürich 2020 (ital. Original: Resto qui, Torino 2018).
Lenz, Siegfried: Der Ãberläufer, Hamburg 2016, verfilmt im Rahmen einer deutsch-polnischen Koproduktion, NDR/ARD/SWR 2020.
Der Film kann auf folgender Webseite abgerufen werden: https://totalrefusal.com/home/how-to-disappear (acc. 4.12.2022).
Für erste Ergebnisse siehe Böhler/Pirker (Hg.), Deserteure der Wehrmacht im alpinen Raum. Webpage: https://www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/regionalgeschichte/deserteure-der-wehrmacht.html (acc.6.12.2022).
Maršálek/NemináÅ, Zwangsrekrutierte in die Wehrmacht; Greppi, Il buon tedesco; Carratieri/Meloni, Partigiani della Wehrmacht.