Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht eine Gruppe von archivalischen Zeugnissen, die über mehrere Jahrzehnte hinweg die Besitzgeschichte einer Reihe von elsässischen Lehensgütern dokumentieren. Unter diesen amtlichen Dokumenten findet sich auch eine 1460 erfolgte Berufung gegen ein Urteil, die Antonius von Pforr, den späteren Autor des Buches der Beispiele, als kaiserlichen Notar aufführt und darüber hinaus erstmals dessen Notarszeichen überliefert.
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Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags steht eine Gruppe von archivalischen Zeugnissen, die über mehrere Jahrzehnte hinweg die Besitzgeschichte einer Reihe von elsässischen Lehensgütern dokumentieren. Unter diesen amtlichen Dokumenten findet sich auch eine 1460 erfolgte Berufung gegen ein Urteil, die Antonius von Pforr, den späteren Autor des Buches der Beispiele, als kaiserlichen Notar aufführt und darüber hinaus erstmals dessen Notarszeichen überliefert.
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